Datum: 17.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Baumaßnahmen
- Die Wiederherstellung der Königsdobler Straße ist abgeschlossen. Die Straße ist mittlerweile abgenommen und für den Verkehr freigegeben.
- Die Sanierung des Hitzenauer Baches (im Ortsbereich Hitzenau) durch die Firma Pinzl hat begonnen. Bei passender Witterung soll die Baumaßnahme bis Dezember fertiggestellt sein.
- Der 1. Bauabschnitt der Bypasswasserleitung (Berg – Armeding) ist abgeschlossen. Sehr erfreulich ist, dass kostenmäßig mit 561.186 € bei einer Kostenschätzung von 560.153 € fast eine Punktlandung erzielt werden konnte. Der 2. Bauabschnitt (Armeding – Hitzenau) ist derzeit in Arbeit.
- Mobilfunkmast
Bürger aus Armeding haben Unterschriften gegen den geplanten Masten eingereicht. Dem Überbringer wurde mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde der Mast positiv gesehen wird und auf das Genehmigungsverfahren hingewiesen.
- Neues Gemeindemobil
Diese Woche wird das neue Gemeindemobil vom Autohaus Pichlmeier übergeben. Die Übergabe hat sich verzögert, weil das erste Fahrzeug stark beschädigt war.
- Liegenschaftstour
Die Gemeinde würde vss. für den 5.10.2018 eine Liegenschaftstour, wie im letzten Jahr, vorsehen, falls dies gewünscht wird.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 6. August 2018
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 6. August 2018 wurde mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 6
. August 2018 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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3 |
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3.1. BV Ulmenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/67 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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3.1 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben
grenzt an die öffentlichen Flächen der Gemeinde (Graben, Wasserfläche) mit einem Abstand von 1,0 m an.
Der südlich angrenzende Grundstücksnachbar Fl.Nr. 517/68 hat die Bauvorlage unterschrieben.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Befreiungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Sudetenstr. 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 708/9 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsbereichs von Hitzenau in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Das geplante Einfamilienhaus, Bauweise E + D und Garagengebäude, fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen kann über die bestehenden Hausanschlüsse erfolgen. Die Beteiligung der Baunachbarn erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegen Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Feuerwehrgasse 7; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Büroraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2033/8 Gmkg. Kirchdorf a. Inn, Baugebiet "Seibersdorf An der Feuerwehrgasse"
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ entspricht aufgrund geringfügiger Abweichungen von den Baugrenzen (ca. 1,0 m im Osten und ca. 2,0 m im Süden) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Baunachbarn haben die Bauantragsunterlagen unterzeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.4. BV Neubau einer Bushalle auf der Flurnummer 664/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Emmissionskontingent;
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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3.4 |
Sachverhalt
Von der Fa. Steger und Partner wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt.
Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Atzing II, Deckblatt -Nr. 1 vom 20.11.2017 beantragt. Die Befreiung umfasst eine geringfügige Erhöhung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente (Beurteilungszeitraum Nacht) insbesondere im Zeitraum zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Begründung:
Um den Verpflichtungen zum Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs nachkommen zu können werden in den frühen Morgenstunden bis zu 12 Busfahrten benötigt.
Auszug aus dem Gutachten vom 05.09.2018 Büro S &P:
„Die Gesamtgeräuschbelastung nimmt durch eine Erhöhung des Emissionskontingents für das Betriebsgrundstück der Fa. B. im Beurteilungszeitraum Nacht um maximal 0,5 dB (A) zu.
An allen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete bzw. Mischgebiete nach TA Lärm im Beurteilungszeitraum Nacht in Höhe von 40 dB (A) im allgemeinen Wohngebiet (WA) bzw. 45 dB (A) im Mischgebiet (MI)
nach wie vor unterschritten.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen keine Einwände. Die Letztentscheidung über die Befreiung liegt jedoch beim Landratsamt Rottal-Inn.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Emissionskontingent) zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Änderung Bebauungsplan "Seibersdorf An der Feuerwehrgasse"
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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4.1. Änderung Bebauungsplan "Seibersdorf An der Feuerwehrgasse"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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4.1 |
Sachverhalt
Zur Umsetzung des geplanten Umbaus des Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf ist der rechtskräftige Bebauungsplan „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ entsprechend zu ändern.
Das Änderungsdeckblatt führt die Bezeichnung „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse Deckblatt Nr. 1“. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 2033/5 der Gemarkung Kirchdorf am Inn. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan bereits als Gemeinbedarfsfläche im Dorfgebiet (MD) „Feuerwehrgerätehaus“ bzw. als bestehende „Stockbahn“ dargestellt. Die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs.1 Satz 2 BauGB beträgt weniger als 20.000 m ².Es kann daher das beschleunigte Verfahren angewandt werden (§§ 13 a und 13 BauGB).
Mit der Fertigung des Änderungsdeckblattes wurde das Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur Umsetzung des geplanten Umbaus des Feuerwehgerätehauses in Seibersdorf die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ zu ändern.
Das Änderungsdeckblatt führt die Bezeichnung „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse, Deckblatt-Nr. 1“. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 2033/5 der Gemarkung Kirchdorf am Inn. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan bereits als Gemeinbedarfsflächen im Dorfgebiet (MD) „Feuerwehrgerätehaus“ bzw. als bestehende „Stockbahn“ dargestellt. Die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB beträgt weniger als 20.000 m ². Es kann daher das beschleunigte Verfahren angewandt werden (§§ 13 a und 13 BauGB).
Mit der Fertigung des Änderungsdeckblattes wurde das Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.2. Änderung Bebauungsplan - "Seibersdorf An der Feuerwehrgasse Deckblatt-Nr. 1"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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4.2 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, wurde eine Deckblatt Nr. 1 zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ vorgelegt.
Das Deckblatt Nr. 1 berücksichtigt die geplanten Maßnahmen zur Modernisierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf.
Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 2033/5 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und im rechtskräftigen Bebauungsplan bereits als Gemeinbedarfsfläche im Dorfgebiet (MD) „Feuerwehrgerätehaus“ bzw. als bestehende „Stockbahn“ dargestellt. Die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 BauGB beträgt weniger als 20.000 m ². Es kann daher das beschleunigte Verfahren angewandt werden (§§ 13 a und 13 BauGB).
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt das vom Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a. Inn, gefertigte Deckblatt-Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ einschließlich textlicher Festsetzungen in der Fassung vom 17.09.2018. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Änderungsdeckblattes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Antrag auf Entlassung Gemeinderat Eberhard Langner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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5 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 4.9.2018 erklärt Gemeinderat Eberhard Langner von seinem Ehrenamt als Gemeinderat zurücktreten zu wollen.
Eberhard Langner , den 04.09.2018
Erlenstr. 5
84375 Kirchdorf a. Inn
Herrn 1. Bgmstr. Johann Springer
Damen und Herren Gemeinderäte
der Gemeinde Kirchdorf a. Inn
Hauptstr. 7
84375 Kirchdorf a. Inn
Rücktritt vom Ehrenamt als Gemeinderat
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach 34 Jahren Mitwirkung am Wachstum der Gemeinde Kirchdorf a. Inn fällt es mir überraschend leicht, Sie zu ersuchen, meinem Rücktritt zuzustimmen.
Das war nicht immer so. Die ersten 30 Jahre unter Altbürgermeister Frank Werner und dem viel zu früh verstorbenen Bürgermeister Jochen Wagner waren interessant, es hat Freude gemacht sich einzubringen und es war ein gemeinsames Arbeiten „für Kirchdorf“. Der jeweilige Bürgermeister hatte die Sitzungsleitung in der Hand, hat gewusst von was er redet und man kam gar nicht auf die Idee, am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen zu zweifeln.
Die letzten vier Jahre waren von Misstrauen gegenüber dem Bürgermeister geprägt. Nicht nur dass er mich belogen und getäuscht hat, auch seine Fraktion hat sich zu drei Viertel von ihm getrennt, wohl nicht grundlos. Ein paar der Gemeinderäte haben sich zu Kämmerinjägern degradiert, erfolglos. Ein stringentes Führen der Gemeinderatssitzungen ist nach vier Jahren Amtszeit nicht erkennbar, entsprechend ist der Sitzungsverlauf. Das alles nervt.
Ich bin privat leider auch stark beansprucht, so dass ich mir die Belastung im Gemeinderat nicht länger aufbürden möchte und bitte um Zustimmung zu meinem Rücktrittsgesuch.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Langner
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag von Herrn Gemeinderat Langner auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat gem. Art. 19 Absatz 1 Gemeindeordnung mit Wirkung zum 18.9.2018 stattzugeben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Entscheidung Listennachfolger für Gemeinderat Langner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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6 |
Sachverhalt
Nach Beschlussfassung über den Antrag auf Entlassung rückt der direkt gewählte Listennachfolger in den Gemeinderat nach. Der Listennachfolger wird durch Vereidigung in der nächsten Gemeinderatssitzung in das Ehrenamt berufen und vorher durch den Bürgermeister verständigt. Er muss die Berufung innerhalb einer Woche nach Verständigung schriftlich annehmen. Eine Ablehnung des Ehrenamtes ist möglich. Er muss außerdem die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung erklären.
Bei der Listennachfolgerin handelt es sich um Frau Brigitte Haunreiter, Bergham 31, 84375 Kirchdorf a. Inn (gewählt auf Platz 9 des Listenvorschlags der Christlich Sozialen Union mit 583 Stimmen).
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Brigitte Haunreiter, Bergham 31, 84375 Kirchdorf a. Inn, die Listennachfolgern von Gemeinderat Langner ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag Gemeinderat Dobler auf Änderung § 30 und § 31 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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7 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Dobler hat nachfolgenden Antrag gestellt:
Antrag auf Änderung § 30 u. § 31 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
hiermit stelle ich einen Antrag zur Gemeinderatssitzung am 06.08.2018 nachfolgenden Tagesordnungspunkt im "Öffentlicher Teil" aufzunehmen:
Änderung § 30 u. § 31 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn
- streichen § 30 Satz 1 nach "Gemeinderatsmitglieder": ... und im Sitzungssaal anwesende Gemeinde-bürger (Art. 15 Abs. 2GO)........
- einfügen im § 30 nach dem 1. Satz: Im Sitzungssaal anwesende Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) können in jeder Sitzung nach Beendigung der öffentlichen Sitzung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.
- einfügen im § 31 nach "etwaiger Anfragen": ....der Gemeinderäte .....
Begründung
Ein Rederecht räumt die bayerische Gemeindeordnung Zuhörern der öffentlichen Stadt- u. Gemeinderatssitzungen grundsätzlich nicht ein. Die Möglichkeit zur Rede der Zuhörer darf jedoch laut Gemeindeordnung grundsätzlich nicht in der Geschäftsordnung stehen. Der Gemeindetag hat 2014 ein Muster Geschäftsordnung für den Gemeinderat herausgegeben und hier wird im § 27 Anfragen nur den Gemeinderatsmitgliedern das Recht eingeräumt, an den Vorsitzenden Anfragen zu richten. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen öffentlicher Gemeinderatssitzung und Anfragen der Gemeindebürger wird dadurch erreicht, wenn der Vorsitzende die öffentliche Sitzung beendet wird und anschießend die Gemeindebürger Anfragen an den Vorsitzenden richten können. Dies ist auch das heutige Verfahren..
Mit freundlichen Grüßen
Franz Dobler
Gemeinderat
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeit praktizierte Regelung und die Geschäftsordnung entspricht dem Verfahren und der Geschäftsordnung in der Stadt Simbach a. Inn. Die Handhabe wurde mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt Rottal-Inn anlässlich der Änderung Anfang des Jahres 2018 abgestimmt. Die geltende Geschäftsordnung ist der Rechtsaufsicht bekannt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Dobler zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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8. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2018
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informativ
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Datenstand vom 25.10.2018 09:20 Uhr