Datum: 26.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigungen
1.1 Kiesabbaufläche K9 Gstetten
1.2 Öffentlicher Parkplatz Ritzing - Antrag der Bräuhausschützen
1.3 Tannenstraße 21, Hitzenau, Zaun mit einer Höhe von 1,30 Meter
2 Mitteilungen
3 Genehmigung des Protokolls vom 5. Februar 2018
4 Bauanträge
4.1 BV Keltenstr. 23; Errichtung eines Carports und Anbau eines Geräteschuppens an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.2 BV M.-Geigenberger-Str. 5; Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 50/16 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.3 BV Stadlecker Weg 15; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landw. Maschinenenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 568 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.4 BV Tannenstr. 21, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit einer Höhe von 1,30 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/117 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
4.5 BV Fährweg Grundstück Fl.Nr. 2310 Teilfläche Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
4.6 BV Antrag auf wesentliche Änderung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage der Bioenergie Hauswirth GbR, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.7 BV Bauleitplanung Stadt Simbach Beteiligung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn am Aufstellungsverfahren; Baugebiet "Erlacher Straße Nord"
5 Antrag Bräuhausschützen Ritzing e.V.; Reservierung der öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz Ritzing
6 Kiesabbaufläche K9 - Gstetten / Grundstückstausch
7 Antrag der Anwohner der Siedlung Ach; Tempo 30 Waldseestraße
8 Anfragen / Anträge

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1. Ortsbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 1
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1.1. Kiesabbaufläche K9 Gstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 1.1
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1.2. Öffentlicher Parkplatz Ritzing - Antrag der Bräuhausschützen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 1.2
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1.3. Tannenstraße 21, Hitzenau, Zaun mit einer Höhe von 1,30 Meter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 1.3
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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö informativ 2
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3. Genehmigung des Protokolls vom 5. Februar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung vom 5.2.2018 wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 5.2.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4
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4.1. BV Keltenstr. 23; Errichtung eines Carports und Anbau eines Geräteschuppens an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Für die gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreien Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-West, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Die geplanten Baukörper befinden sich außerhalb der Baugrenze (Doppelhausbebauung statt Einzelhaus). Die Unterschriften der Baunachbarn Flurnummer 45/6 und Flurnummer 45/13 Gemarkung Kirchdorf a.Inn liegen vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BV M.-Geigenberger-Str. 5; Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 50/16 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Das gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie  Vorhaben entspricht aufgrund seiner Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt I. Um das Vorhaben errichten zu können, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 50/3 hat die Bauvorlage unterzeichnet.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss  erteilt das Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA I.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Stadlecker Weg 15; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landw. Maschinenenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 568 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 568 Gmkg. Kirchdorf a.Inn richtet sich aufgrund der Lage im Außenbereich, nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Demnach sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem  vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.4. BV Tannenstr. 21, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit einer Höhe von 1,30 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/117 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.4

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von  den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Antrag wurde bereits am 05. Februar 2018 vom Bau- und Umweltausschuss behandelt und mit Hinweis auf die Schaffung eines Präzedenzfalles abgelehnt. Vor Erteilung eines gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheides sollte aber nochmals ein Ortstermin stattfinden um die Gegebenheiten in diesem Einzelfall vor Ort begutachten zu können.

Hinweis:
Die stringente Festsetzung, des ursprünglichen Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, wonach die Höhe aller Zaunarten auf einen Meter beschränkt wurde, ist seit Inkraftsetzung des Deckblatt-Nr. 2 am 18.02.2013 aufgeweicht. Gem. Deckblatt-Nr. 2 wird die Gesamthöhe von Stützmauern / mit Grundstücksmauern / Sichtschutzelementen auf eine konstruktive Gesamthöhe von 1,50 m gemessen von der tieferliegenden Grundstücksseite erweitert.

Beschluss

Nach nunmehr erfolgter Ortseinsicht hebt der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss vom 05.02.2018 auf und stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der BayBO verfahrensfreien Grundstückseinfriedung in diesem Einzelfall zu.

 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.5. BV Fährweg Grundstück Fl.Nr. 2310 Teilfläche Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf „Fährweg“. Es fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Aufgrund der mittlerweile vom Gemeinderat beschlossenen Satzung kann dem Vorhaben nicht mehr entgegen gehalten werden, dass das Vorhaben einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück kann an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung abzuschließen, wonach der öffentliche Teil des jeweiligen Hausanschlusses entgegen der EWS/ WAS vom Bauherrn getragen wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die Grundstückshausanschlüsse eine Sondervereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.6. BV Antrag auf wesentliche Änderung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage der Bioenergie Hauswirth GbR, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.03.2018 teilt das Landratsamt  Rottal-Inn, folgendes mit:
„Mit Antrag vom 22.02.2018, eingegangen im Landratsamt Rottal-Inn am 05.03.2018 beantragt die Bioenergie Hauswirth GbR, vertreten durch Herrn Wilhelm Hauswirth, Berg 1, 84375 Kirchdorf a.Inn, eine wesentliche Änderung nach § 16 Abs. 1 BImSchG, i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 und 8.6.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.

Änderungsgegenstand ist:
  • Änderung der Betriebsweise in den Regelenergiebetrieb gem. Anhang 3, EEG 2014
  • Errichtung und Betrieb eines vierten BHKW´s mit 530 KWe  , sowie einer Feuerungswärmeleistung von 1.329 kW zur Flexibilisierung der BHKW-Anlage
  • Erhöhung der installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,257 kW auf 2,586 kW bzw. von 500 KW el auf 1.020 kW el
  • Errichtung und Betrieb eines BHKW-Containers mit Elektro- und Öllagerraum für das geplante vierte BHKW
  • Tektur bezüglich des best. Betriebsgebäudes durch westseitigen Anbau eines Öllagerraumes (für die best. BHKW´S 1- 3) und einer baulichen Abschirmung für die Zuluftöffnungen
  • Aufstellung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage (Entschwefelung)
  • Errichtung und Betrieb eines neuen Transformators
  • Erhöhung der bestehenden Abgaskamine für die best. BHKW´S 1 – 3 auf 3,0 m über Dachfirst des best. Betriebsgebäudes (ca. 11.67 m über Geländeoberkante)

Der Biogasanlage liegen die baurechtlichen Genehmigungen vom 13.09.2004  (Neubau einer Biogasanlage) und vom 08.05.2006 (Errichtung eines Endlagers), sowie die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 17.05.2010 (Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas aus der Vergärung landwirtschaftlicher Produkte und Erweiterung der bestehenden Vergärungsanlage durch Erhöhung der Leistung sowie Errichtung eines zusätzlichen Endlagers mit Gasspeichersack) zugrunde.“

Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird um Äußerung gebeten, ob eine ausreichende Erschließung der Anlage auch in Bezug auf die Löschwasserversorgung sichergestellt ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Antragsgegenständen. Zur Löschwasserversorgung wurde Seitens der Gemeinde Stellung ggü. der Hauswirth GbR genommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.7. BV Bauleitplanung Stadt Simbach Beteiligung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn am Aufstellungsverfahren; Baugebiet "Erlacher Straße Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.7

Sachverhalt

Die Stadt Simbach a.Inn beabsichtigt einen Bebauungsplan „Erlacher Straße Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird als Nachbargebiet beteiligt und kann bis zum 09.04.2018 zum Bauleitplan eine Stellungnahme abgeben. Die Planung umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit Ein- und Doppelhäusern sowie drei Mehrfamilienhäusern, westlich eines bereits bestehenden Wohngebietes.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss  stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Kirchdorf a. Inn durch die Bauleitplanung in Erlach nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag Bräuhausschützen Ritzing e.V.; Reservierung der öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz Ritzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt folgender Antrag der Bräuhausschützen Ritzing e.V. vor.

Antrag auf Reservierung der öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz Ritzing

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrter Damen und Herren Gemienderäte,

beim Schützenhausbau der Bräuhausschützen Ritzing wurde mit der Gemeinde abgemacht, dass die öffentlichen Parkplätze am Dorfplatz von den Besuchern des Schützenheimes genutzt werden dürfen.
Ebenso hatten wir mit der Raiffeisenbank die Absprache, ihre Parkplätze abends und in der Nacht nutzen zu dürfen. Leider wurde versäumt, diese Absprachen schriftlich festzuhalten.
Seit das Gebäude der früheren Raiffeisenbank in privaten Händen ist, stehen die Parkplätze vor dem Gebäude nicht mehr zu unserer Verfügung. Mittlerweile werden die öffentlichen Parkplätze von den Bewohnern des Gebäudes und auch anderweitig genutzt.
Eigentlich stehen für die Bewohner der ehemaligen Raiffeisenbank genügend Stellplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung. Öffentliches Parken wurde hier durch den Hausbesitzer verboten.
Wegen der Parkplatznot bitten wir um eine bevorzugte Nutzung der Parkplätze durch die Besucher des Schützenheimes, der Kapelle Ritzing und des Blumengeschäftes im Schloss Rizing. Diese Nutzung sollte durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht werden.

Wir bitten um eine positive, schriftliche Entscheidung und würden uns sehr freuen wenn Sie uns damit unterstützen.

Für die Vorstandschaft der Bräuhausschützen Ritzing.
Mit freundlichen Grüßen

Niedermeier Michael
1. Schützenmeister
Bräuhausschützen Ritzing e. V.


Stellungnahme Verwaltung:
Sollte dem Anliegen gefolgt werden, kann nur eine Zeitparkzone eingerichtet werden. Dies hat dann natürlich negative Auswirkungen z.B. für Schichtarbeiter, die dort tagsüber parken.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den oben genannten Parkplatz als Zeitparkzone, begrenzt auf 3 Stunden, auszuschildern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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6. Kiesabbaufläche K9 - Gstetten / Grundstückstausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Ein weiterer Kiesabbau in der gemeindeeigenen Kiesgrube in Gstetten (Fl.Nr. 1812/0) ist wohl nur noch dieses Jahr möglich. Die Kiesgrube sollte daher erweitert werden.
Anbieten würde sich das unmittelbar angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 1813 (6.065 Quadratmeter). Dieses befindet sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Autobahndirektion Südbayern wäre nur ein Tausch denkbar. Die Gemeinde hätte ein passendes Tauschgrundstück in unmittelbarer Nähe (Fl.Nr. 1829 mit 9.499 Quadratmeter).
Die anfallenden Kosten hätte die Gemeinde zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Erweiterung der Kiesgrube in Gstetten aus.
Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit der Autobahndirektion voranzutreiben und nach Einigung einen entsprechenden Notarvertrag für die Genehmigung durch den Gemeinderat vorbereiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Antrag der Anwohner der Siedlung Ach; Tempo 30 Waldseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt folgender Antrag auf Aufhebung von Tempo 30 in der Waldseestraße von den Anwohnern der Siedlung in Ach vor.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag ab und  beschließt an dem Votum der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 24.10.2016 festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 8
Datenstand vom 09.05.2018 08:48 Uhr