Datum: 09.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Vereidigung Gemeinderat Bernhard Garhammer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der nachrückende Gemeinderat Bernhard Garhammer leistet den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 GO.
"Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen."
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2. Verabschiedung Johann Kampfl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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2 |
Sachverhalt
Verabschiedung von Herrn Johann Kampfl aus dem Gemeinderat
.
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3. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
- Bodenaustausch Otto-Steidle-Halle
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Baugutachter ist ein umgehender Austausch des Hallenbodens notwendig. Die Bauarbeiten beginnen ab 16. April 2018.
Schulleitung und TSV sind informiert.
- Ab der nächsten Sitzung wird die durch die Fraktion „Wir für Kirchdorf“ beantragte und beratene „Bürgerfragestunde“ nach Abschluss der öffentlichen Tagesordnung eingeführt.
Die Rechtsaufsicht hat in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass dies grundsätzlich zulässig ist. Das Schreiben wurde zur Kenntnisnahme verteilt.
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4. Genehmigung des Protokolls vom 19. März 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 19. März 2018 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Neubesetzung Ausschusssitze CSU
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Durch den Rücktritt von Gemeinderat Kampfl sind von der Fraktion CSU die von ihr besetzten Ausschusssitze neu zu besetzen. Die Fraktion besitzt nach der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende Sitze:
- Haupt- und Finanzausschuss: 2 Sitze
- Bau- und Umweltausschuss: 2 Sitze
- Werkausschuss: 2 Sitze
- Rechnungsprüfungsausschuss: 2 Sitze
- Umlegungsausschuss: 1 Sitz
- Zweckverband Unterer Inn: 1 Verbandsrat
Die Mitglieder, Stellvertreter und weitere
n Stellvertreter werden von der Fraktion CSU wie folgt benannt und ergänzend bestellt:
Ausschuss
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Ordentliches Mitglied
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Stellvertreter
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Weiterer Stellvertreter
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Haupt-und Finanzausschuss
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Gemeinderat Langner
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Gemeinderat Garhammer
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Gemeinderätin Strohhammer Theresia
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Haupt-und Finanzausschuss
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Gemeinderat Millrath
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Gemeinderat Probstmeier
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Gemeinderat Wolfer
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Bau-und Umweltausschuss
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Gemeinderat Garhammer
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Gemeinderat Langner
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Gemeinderat Millrath
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Bau-und Umweltausschuss
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Gemeinderat Wolfer
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Gemeinderat Probstmeier
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Gemeinderätin Strohhammer Theresia
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Werkausschuss
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Gemeinderätin Strohhammer Theresia
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Gemeinderat Probstmeier
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Gemeinderat Langner
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Werkausschuss
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Gemeinderat Wolfer
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Gemeinderat Millrath
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Gemeinderat Garhammer
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Gemeinderätin Strohhammer Theresia
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Gemeinderat Garhammer
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Gemeinderat Millrath
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Gemeinderat Langner
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Gemeinderat Wolfer
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Gemeinderat Probstmeier
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Umlegungsausschuss
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Gemeinderat Langner
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Gemeinderat Garhammer
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Gemeinderat Wolfer
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Zweckverband Unterer Inn
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Gemeinderat Probstmeier
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Gemeinderat Millrath
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Gemeinderat Langner
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Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den Rücktritt von Gemeinderat Kampfl eine neue Ausschussbesetzung erfolgen muss. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Ausschussbesetzung der Fraktion CSU zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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6 |
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6.1. BV Lindenweg 1; Anbau eines Holzlagers an best. Gerätelager in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 842 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Machendorf ist in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Baugrundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6.2. BV Berghamer Str. 6; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer 3-fach Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2002 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung richtet sich nach § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches (sonstiges Vorhaben). Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Das Vorhaben grenzt im Norden an einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld-und Waldweg, Flurnummer 2003/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, an. Nachbarbelange werden nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6.3. BV Stölln 15; Errichtung einer Reitplatzüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/1 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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6.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben (Dachfläche 18,0 x 17,20 m) in der ehemaligen „Wintererkiesgrube“ in Stölln grenzt an das Gemeindegebiet Julbach an. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch. Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Anträge Gemeinderäte Unterhuber und Feirer - Beschlussfassung zum Thema Altenpflegeheim St. Josef Ritzing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Unterhuber und Feirer haben nachfolgende gemeinsame 4 Anträge eingebracht, welche einzeln als TOP 7.1 bis 7.4 beschlussmäßig behandelt werden.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantragen wir, dass sich der Gemeinderat in der für den 9. April 2018 geplanten Sitzung, mit dem Thema Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing befassen soll.
Seit den gefassten Beschlüssen
vom 4. Juli 2016 zur Weiterführung des Altenpflegeheims St. Josef in Ritzing in Trägerschaft der Gemeinde Kirchdorf a. Inn bei Deckelung der Herstellkosten eines Neubau, schlüsselfertig mit betriebsbereiter Einrichtung, incl. Aussenanlagen und incl. Architektenkosten, bei 4,0 Mio. € brutto
und
vom 8. Mai 2017 zur Vergabe des Planungsauftrags für den Neubau des Seniorenheims an den Architekten Entholzner
hat sich eine neue Situation ergeben.
Begründung für die folgenden Anträge:
Die geforderte Maximalkostengrenze von 4,0 Mio. € brutto sollte Planungssicherheit für die Weiterführung garantieren. Nur so können die künftig zu erhebenden Tagessätze in einem marktüblichen und konkurrenzfähigen Bereich gehalten werden.
In den bisherigen fünf Sitzungen der Planungsgruppe Seniorenheim hat sich abgezeichnet, dass dieses Ziel nicht einzuhalten ist.
Zudem hat die aktuelle Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands aufgezeigt, dass der Gemeinderat über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing unzureichend informiert wurde. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Informationen lassen befürchten, dass das Seniorenheim für die Gemeinde zum „Millionengrab“ wird oder die zu erhebenden Tagessätze für Gemeindebürger schlichtweg nicht zu bezahlen sind. Dies hat ein hohes Misstrauen gegenüber der Geschäftsleitung des Seniorenheims erzeugt.
Ziel der folgenden Anträge ist es, die genannten Beschlüsse aufzuheben und neue Beschlüsse zu fassen, mit denen erreicht werden soll, dass es auch künftig ein Seniorenheim in Kirchdorf a. Inn gibt, allerdings nicht mehr in Trägerschaft der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde bereits das bekundete Interesse eines möglichen Trägers vor.
Dazu werden die folgenden Anträge eingereicht:“
Die Abstimmung erfolgt in den nachfolgenden TOP 7.1 – 7.4.
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7.1. Antrag 1 - Aufhebung des Beschlusses einer Weiterführung des Altenheims bei Deckelung der Herstellungskosten des Neubaus auf 4 Mio. €
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
|
ö
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|
7.1 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Unterhuber und Feirer beantragen:
„Der Gemeinderat hebt den Beschluss einer Weiterführung des Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing mit 39 Betten bei Deckelung der Herstellkosten eines Neubau, schlüsselfertig mit betriebsbereiter Einrichtung, incl. Aussenanlagen und incl. Architektenkosten, bei 4,0 Mio. € brutto vom 4. Juli 2016 auf.“
Begründung vgl. TOP 7.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss einer Weiterführung des Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing mit 39 Betten bei Deckelung der Herstellkosten eines Neubau, schlüsselfertig mit betriebsbereiter Einrichtung, incl. Aussenanlagen und incl. Architektenkosten, bei 4,0 Mio. € brutto vom 4. Juli 2016 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7.2. Antrag 2 - Aufhebung des Beschlusses den Planungsauftrag für den Neubau an den Architekten Entzolzner zu vergeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
|
ö
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7.2 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Unterhuber und Feirer beantragen:
„Der Gemeinderat hebt den Beschluss den Planungsauftrag für den Neubau des Seniorenheims an den Architekten Entholzner zu vergeben vom 8. Mai 2017 auf.“
Begründung vgl. TOP 7.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss den Planungsauftrag für den Neubau des Seniorenheims an den Architekten Entholzner zu vergeben vom 8. Mai 2017 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7.3. Antrag 3 - Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt mit dem Architekten den Ausstieg aus dem Planauftrag zu verhandeln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
|
ö
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7.3 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Unterhuber und Feirer beantragen:
„Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt mit Herrn Architekten Entholzner den Ausstieg aus dem Planauftrag zu verhandeln.“
Begründung vgl. TOP 7.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit Herrn Architekten Entholzner den Ausstieg aus dem Planauftrag zu verhandeln.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7.4. Antrag 4 - Verhandlungen möglicher Trägerwechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
|
ö
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7.4 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Unterhuber und Feirer beantragen:
„Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt in Anwesenheit des 2. und/oder 3. Bürgermeister mit Interessenten für eine Übernahme der Trägerschaft des Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing und über den zu errichtenden Neubau eines Seniorenheims in Kirchdorf a. Inn die Geschäftsbedingungen zu verhandeln. Der Gemeinderat ist umgehend über die Ergebnisse zu informieren.“
Begründung vgl. TOP 7.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit Interessenten für eine Übernahme der Trägerschaft des Altenpflegeheim St. Josef in Ritzing und über den zu errichtenden Neubau eines Seniorenheims in Kirchdorf a. Inn die Geschäftsbedingungen zu verhandeln. Der Gemeinderat ist umgehend über die Ergebnisse zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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8. Bestellung stellv. Kommandant Feuerwehr Kirchdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf a. Inn hat in der Dienstversammlung am 9. März 2018 Herrn Christian Oberbauer, wohnhaft Waldseestraße 16, Kirchdorf a. Inn, für die Dauer von sechs Jahren zum stellv. Feuerwehrkommandanten gewählt. Die genannte Person ist formal durch den Gemeinderat zu bestätigen.
Beschluss
Gemäß Art. 8 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Christian Oberbauer als stellv. Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Schöffenwahl - Vorschlagsliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt
Derzeit liegen 8 Bewerbungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste vor. Die Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für das Schöffenamt.
Nach Mitteilung durch den Präsidenten des Landgerichts Landshut vom 25.1.2018 muss die Gemeinde Kirchdorf a. Inn 3 Personen vorschlagen.
Nach Punkt 7.2 der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig. Für die Wahl ist § 28 der Geschäftsordnung anzuwenden.
Die Bewerberliste kann über das Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung für die aufgrund der vorausgegangenen Wahl aufgestellte Vorschlagsliste (Bewerber: Kaiser, Reitmajer, Gschöderer).
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Beschlussfassung Weihnachtsmarkt Wirt´s Kathi
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im Prüfbericht des BKPV vom 16. Januar 2018 ist folgende Feststellung zum Weihnachtsmarkt der Gemeinde enthalten:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde ist auch bisher als Veranstalter des Weihnachtsmarktes aufgetreten. Entsprechend der Vorgaben des Prüfberichts ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich. Es wird nachfolgender klarstellender Beschluss vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn beabsichtigt auch weiterhin jeweils im Dezember einen eintägigen Weihnachtsmarkt zu veranstalten.
- Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn stellt hierfür die Infrastruktur (insbesondere Arbeiten des Bauhofs wie z.B. Aufbau/Abbau Stände und Bühne, Entsorgung Müll, Strom, Toilettenwagen und GEMA Gebühren, Haftpflicht-/Unfallversicherung, etc.) den zur Teilnahme zugelassenen Vereinen und Organisationen unentgeltlich zur Verfügung, sofern die teilnehmenden Vereine und Organisationen sich bereit erklären die Erlöse für soziale, caritative oder Vereinszwecke zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Übernahme Unimog aus Leasingverträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
|
ö
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11 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 19.2.2018 wurde beschlossen die beiden vorhandenen geleasten Unimog (U290 und U20) zu erwerben.
Beschlossen wurde hierzu (2. Tiret des Beschlusses):
„Als Unimog werden der vorhandene U290 und der vorhandene U20 durch Übernahme aus den Leasingverträgen erworben. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die in den Leasingverträgen vorgesehenen Erwerbe zu vollziehen.“
Dabei ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass – wie auch bei Anschaffung der Fahrzeuge im HfP im Jahr 2010 diskutiert – dies zu den in den Verträgen genannten Restwerten erfolgen kann. Dem ist nicht so. Nach Auskunft der Firma Henne Unimog und des Leasinggebers der GEFA-Bank ist der Kaufpreis nach aktuellen Marktwerten zu kalkulieren. Ein Anrecht der Gemeinde die Fahrzeuge zu den ausgewiesenen Restwerten zu erwerben besteht nicht.
Die Kosten für den Erwerb verändern sich gegenüber den in der GR-Sitzung genannten Kosten wie folgt (alle Kosten brutto):
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Unimog U 290
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Unimog U 20
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Angebotene Ablösebeträge
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37.931,25 €
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35.967,75 €
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GR-Sitzung 19.2.2018
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30.345,00 €
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28.774,20 €
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Mehrkosten
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+7.586,25 €
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+7.193,55 €
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Der Gemeinderat wird über die Kostenmehrung informiert.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Kostenmehrung in Höhe von 14.779,80 € und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Erwerb der beiden Unimog.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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12. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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09.04.2018
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ö
|
informativ
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12 |
Datenstand vom 07.05.2018 09:42 Uhr