Datum: 09.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern
2.1 TZ 1: Neuerlass Erschließungsbeitragssatzung
2.2 TZ 2: Beitragsfähiger Aufwand für Straßenausbaumaßnahmen wird nicht im möglichen Umfang refinanziert
2.3 TZ 4: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde dürfte nichtig sein, weil Regelungen zum Entstehen der Abgabeschuld fehlen
2.4 TZ 8: Gemeinde sollte ihr Ortsrecht in der Ortsrechtssammlung aktuell und vollständig führen
2.5 TZ 9: Der Stellvertretende Kassenverwalter ist gleichzeitig Systemverwalter, die Kassenverwalterin vertritt die Sachbearbeiterin im Steueramt; eine ausreichende Funktionstrennung ist nicht gegeben
2.6 TZ 10: In den Zahlstellen des Rathauses ist die Kassensicherheit nicht ausreichend gewährleistet
2.7 TZ 11: Die Kassensicherheit in der Zahlstelle der Grund- und Mittelschule Kirchdorf a. Inn entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Anforderungen
2.8 TZ 12: Die Verwaltung der Handvorschüsse in den gemeindlichen Kindergärten "Sonnenschein" und "St. Martin" ist nicht ordnungsgemäß
2.9 TZ 13: Die Dienstanweisungen für das Finanz- und Kassenwesen und die Zahlstellen sind überarbeitungsbedürftig
2.10 TZ 14: Die Aufsicht über die Gemeindekasse wäre zu verbessern und eindeutig zu regeln; die örtlichen Kassenprüfungen wären zu vertiefen und die Zahlstellen mindestens einmal jährlich unvermutet örtlich zu prüfen
2.11 TZ 15: Das Anordnungswesen für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist optimierungsbedürftig
2.12 TZ 16: Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet
2.13 TZ 17: Zeichnungsbefugnisse bzw. Verfügungsberechtigungen auf den gemeindlichen Konten wären aus Gründen der Kassensicherheit neu zu regeln
2.14 TZ 18: Bei der Erstellung des Tagesabschlusses wären die kassenrechtlichen Vorgaben zu beachten
2.15 TZ 19: Die Vorschüsse und Verwahrgelder werden nur unzureichend abgewickelt; über die Vorschuss- und Verwahrgeldkonten werden auch Zahlungen abgewickelt, die sich auf den Haushalt beziehen
2.16 TZ 20: Die Gemeindekasse hätte sich künftig verstärkt um eine laufende und zeitnahe Bereinigung der Kasseneinnahmereste zu bemühen
2.17 TZ 21: Der Stand der Rücklagen wäre mit den Entnahme- und Zuführungsbuchungen abzugleichen
2.18 TZ 22: Die Gemeinde meldete in mehreren Berichtsjahren ein unzutreffendes Gewerbesteuer-Istaufkommen
2.19 TZ 23 a): Es wurden keine Aufzeichnungen über die Silber- und Goldmedaillen im Tresor des Bürgerbüros vorgelegt
2.20 TZ 23 b): Mängel bei den überwachungspflichtigen Vordrucken, welche im Tresor des Bürgerbüros verwahrt werden
2.21 TZ 23 c): Beschluss zur Jahresrechnung 2016 fehlt
2.22 TZ 23 d): Die Jahresrechnungen wurden als Loseblattsammlungen vorgelegt
2.23 TZ 23 e): Die Gruppierungsübersichten wiesen teilweise nicht alle im Sachbuch enthaltenen Gruppierungsziffern aus.
2.24 TZ 23 f): Den Jahresrechnungen wären künftig eine Vermögensübersicht sowie eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen beizufügen
2.25 TZ 23 g): Alle verwahrten Sparbücher wären mit einem Sperrvermerk zu versehen
2.26 TZ 23 h) Im Berichtszeitraum wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Seniorenheim" durch den Rechnungsprüfungsausschuss nur sehr untergeordnet mitgeprüft
2.27 TZ 23 i): Bei den Kassenanordnungen fehlen teilweise die begründenden Unterlagen
2.28 TZ 23 j): Entsprechend dem Zweck des Spendenkontos "Hochwasserhilfe Kirchdorf" sollte die Gemeinde den Betrag zeitnah an den berechtigten Personenkreis auszahlen
2.29 TZ 26: Erhaltungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung wurde teilweise im Vermögenshaushalt gebucht und in den Anlagenachweis aufgenommen
2.30 TZ 31: Die stichprobenweise Prüfung der pauschalen Zuweisung zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung gibt Anlass zu folgenden Feststellungen
2.31 TZ 34: Die Aufgabenverteilung innerhalb der Kernverwaltung sollte unter weitergehender Beachtung der kassenrechtlichen Vorschriften optimiert werden
2.32 TZ 35: Der Umfang der angeordneten Rufbereitschaften für den Winterdienst sollte überprüft, die Zeiten der geleisteten Rufbereitschaft und die Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft tarifgerecht vergütet werden.
2.33 TZ 37: Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet
2.34 TZ 38: Die "Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit für die Beschäftigten der Gemeinde Kirchdorf a. Inn" - DV - (Stand 01.07.2015) sollte überarbeitet werden
2.35 TZ 39: Die tariflichen Vorgaben zur Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) wären umzusetzen
2.36 TZ 44 a): Unzureichende Absicherung administrativer Benutzerkonten des lokalen Netzwerks
2.37 TZ 44 b): Benutzerverwaltung des lokalen Netzwerks über den Verzeichnisdienst Active Directory
2.38 TZ 44 c): Serverraum
2.39 TZ 44 d): Aktuelles Einspielen von Sicherheitsupdates
2.40 TZ 45 a): Zugriff auf die Datenbank des Finanzverfahrens "Cip-KD"
2.41 TZ 45 b): Ungeeignete Datenbank beim Verfahren zur Verwaltung der Kindertagesstätten "adebisKITA"
2.42 TZ 45 c): Zu weitreichende Zugriffsrechte auf Schnittstellendateien
2.43 TZ 46 a): Einsatz von unveränderbaren Speichermediums
2.44 TZ 46 b): Anpassen der Scan-Dienstanweisung an steuerrechtliche Vorschriften
2.45 TZ 46 c): Hinweise zur Aufbewahrung und Aussonderung
2.46 TZ 47 Die Rechtevergabe im Finanzverfahren und Online-Banking entsprach nicht den Vorgaben der KommHV-K
2.47 TZ 51: Kindergarten Ritzing - Ausschreibung und Vergabe erfolgtem vor dem Vorliegen der Baugehnehmigung
2.48 TZ 52: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert.
2.49 TZ 53: Neubau Feuerwehrhaus - Bislang unberücksichtigter Nachlass i.H.v. 1,5 % bei den Zimmererarbeiten
2.50 TZ 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig.
2.51 TZ 55: Den Schlussrechnungen lagen die zahlungsbegründenden Unterlagen nicht bei. Diese wären zukünftig neben der Rechnungskopie bei den Bauunterlagen aufzubewahren
2.52 TZ 56: Bei allen geprüften Gewerken war in den Angebotsunterlagen der Name des mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architekturbüros auf jeder LV-Seite in der Fußzeile aufgeführt. Künftig wäre dafür Sorge zu tragen, dass aus den Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.
2.53 TZ 57: Kommune hat geänderte oder zusätzliche Leistungen bezahlt, für die keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Zukünftig sind Nachtragsleistungen unter Einhaltung der Zuständigkeiten schriftlich zu beauftragen.
2.54 TZ 58: Die Gemeinde hat mehrere Schlusszahlung geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. Im Interesse der frühzeitigen Klärung der Abrechnung und zum Schutz vor späteren Nachforderungen sollte die Mitteilung künftig generell bei allen Schlusszahlungen von VOB-Verträgen erfolgen.
2.55 TZ 61: Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ferienprogramm werden außerhalb der Buchführung der Gemeinde abgewickelt
3 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö informativ 1
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2. BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2
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2.1. TZ 1: Neuerlass Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Tz. 1 – Die Erschließungsbeitragssatzung sollte neu erlassen werden.
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Erledigt. Der Gemeinderat hat am 29.5.2017 den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Die Satzung wurde bekannt gemacht und ist am 1.6.2017 in Kraft getreten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. TZ 2: Beitragsfähiger Aufwand für Straßenausbaumaßnahmen wird nicht im möglichen Umfang refinanziert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Tz. 2 – Der beitragsfähig Aufwand für Straßenausbaumaßnahmen wird nicht im möglichen Umfang refinanziert.
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Bayer. Staatsregierung hat die Straßenausbaubeiträge durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mittlerweile zum 1.1.2018 abgeschafft (Landtags-Drucksache 17/21586).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.3. TZ 4: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde dürfte nichtig sein, weil Regelungen zum Entstehen der Abgabeschuld fehlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Am 18.12.2017 hat der Gemeinderat eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, die zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Die nun gültige Friedhofsgebührensatzung enthält eine Regelung zur Abgabenschuld.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. TZ 8: Gemeinde sollte ihr Ortsrecht in der Ortsrechtssammlung aktuell und vollständig führen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.4

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Diese Forderung soll zukünftig beachtet werden. Die Ortsrechtssammlung ist zwischenzeitlich im Büro Geschäftsleiters untergebracht und soll Zug um Zug aktualisiert werden. Dies wird aber Zeit in Anspruch nehmen. Nach Erneuerung der Homepage sollen neuerlassene Satzungen auch über die Homepage zugänglich gemacht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Stellungnahme der Verwaltung bzw. das vorgeschlagene weitere Vorgehen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.5. TZ 9: Der Stellvertretende Kassenverwalter ist gleichzeitig Systemverwalter, die Kassenverwalterin vertritt die Sachbearbeiterin im Steueramt; eine ausreichende Funktionstrennung ist nicht gegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.5

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der stellvertretende Kassenverwalter wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.02.2017 abbestellt. Gleichzeitig wurde eine neue stellv. Kassenverwalterin bestellt. Damit wurde noch während der Prüfung die Funktionstrennung hergestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. TZ 10: In den Zahlstellen des Rathauses ist die Kassensicherheit nicht ausreichend gewährleistet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.6

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Durch Herstellung der Funktionstrennung (Fach- und Kassenaufgaben) mit Neubestellung Kassenverwalter wurde grundsätzlich die Kassensicherheit verbessert. Zusätzlich wurde am  24.04.2017 eine neue Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen durch den Bürgermeister erlassen. Darin wurden nur mehr zwei Zahlstellen gebildet (Gebührenkasse Einwohnermeldeamt 1 und 2). Alle anderen Zahlstellen wurden aufgelöst.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. TZ 11: Die Kassensicherheit in der Zahlstelle der Grund- und Mittelschule Kirchdorf a. Inn entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Anforderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.7

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Am 24.04.2017 wurde eine neue Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen erlassen. Die Zahlstelle der Grund- und Mittelschule wurde aufgelöst. Dem Sekretariat der Grund- und Mittelschule wird seitdem ein Handvorschuss für die Leistung kleinerer Zahlungen (bis 50 Euro) gewährt. Für die Verwaltung dieses Handvorschusses wurde ebenfalls am 24.04.2017 eine Dienstanweisung erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. TZ 12: Die Verwaltung der Handvorschüsse in den gemeindlichen Kindergärten "Sonnenschein" und "St. Martin" ist nicht ordnungsgemäß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.8

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Am 24.04.2017 wurde eine neue Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen erlassen. Die Zahlstellen in den gemeindlichen Kindergärten wurden aufgelöst. Der Kindertagesstätte St. Martin und dem Kindergaten Sonnenschein wird ein Handvorschuss gewährt. Die Kindergartenleitung wurde per Dienstanweisung vom 24.04.2017 auf die ordnungsgemäße Handhabung dieser Vorschüsse hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.9. TZ 13: Die Dienstanweisungen für das Finanz- und Kassenwesen und die Zahlstellen sind überarbeitungsbedürftig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.9

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Dienstanweisung vom 15.02.2012 wurde aufgehoben. Den Beschäftigten wurde am 24.04.2017 eine vollständig überarbeitete Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen ausgehändigt , welche zum 01.05.2017 samt ihren Anlagen in Kraft getreten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.10. TZ 14: Die Aufsicht über die Gemeindekasse wäre zu verbessern und eindeutig zu regeln; die örtlichen Kassenprüfungen wären zu vertiefen und die Zahlstellen mindestens einmal jährlich unvermutet örtlich zu prüfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.10

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Erlass der neuen Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen (Inkrafttreten 1.5.2017) wurde die Kämmerin zur Kassenaufsichtsbeamtin bestimmt. Damit hat der Bürgermeister kraft Dienstanweisung (Art. 39(2) GO) seine Pflicht zur Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen (Art 103 (5) GO) auf die Leiterin der Fachabteilung übertragen. In Zukunft soll damit eine intensivere Kassenprüfung sichergestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.11. TZ 15: Das Anordnungswesen für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist optimierungsbedürftig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.11

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zum 24.04.2017 wurde eine überarbeitete Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen erlassen, welche zum 01.05.2017 samt ihren Anlagen in Kraft getreten ist.  Bestandteil dieser Dienstanweisung war die Einführung des elektronischen Anordnungswesens. Seit Herbst 2017 wird das komplette Anordnungswesen beleglos geführt. Die elektronischen Zeichnungsberechtigungen wurden entsprechend angepasst .

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.12. TZ 16: Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.12

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Prüfungszeitraum umfasst die Haushaltsjahre 2010 – 2016. Seit 2017 erfolgt die Einleitung des Mahnverfahrens rechtzeitig. Darauf wird auch künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.13. TZ 17: Zeichnungsbefugnisse bzw. Verfügungsberechtigungen auf den gemeindlichen Konten wären aus Gründen der Kassensicherheit neu zu regeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.13

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Umsetzung der Neubestellung der Stellv. Kassenverwaltung im Februar 2017 wurden die Zeichnungsbefugnisse bei allen Banken der Gemeinde neu geregelt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.14. TZ 18: Bei der Erstellung des Tagesabschlusses wären die kassenrechtlichen Vorgaben zu beachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.14

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die kassenrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung des Tagesabschlusses werden in Zukunft beachtet. Gemäß § 72 (2) KommHV-K kann durch Dienstanweisung geregelt werden, dass statt täglich wöchentlich Abschlüsse zu erstellen sind. Die Gemeinde macht hiervon in der zum 1.5.2017 in Kraft getretenen Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen Gebrauch.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.15. TZ 19: Die Vorschüsse und Verwahrgelder werden nur unzureichend abgewickelt; über die Vorschuss- und Verwahrgeldkonten werden auch Zahlungen abgewickelt, die sich auf den Haushalt beziehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.15

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Prüfung bezog sich auf die bereits erstellten Jahresrechnungen 2011 bis 2016. Die Bestände wurden in der Zwischenzeit überprüft und aufgearbeitet. Auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Vorschuss- und Verwahrgeldkonten wird künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.16. TZ 20: Die Gemeindekasse hätte sich künftig verstärkt um eine laufende und zeitnahe Bereinigung der Kasseneinnahmereste zu bemühen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.16

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Auf eine laufende und zeitnahe Bereinigung der Kasseneinnahmereste wird künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.17. TZ 21: Der Stand der Rücklagen wäre mit den Entnahme- und Zuführungsbuchungen abzugleichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.17

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Stand der Rücklagen wird im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung mit den Entnahme- und Zuführungsbuchungen abgeglichen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.18. TZ 22: Die Gemeinde meldete in mehreren Berichtsjahren ein unzutreffendes Gewerbesteuer-Istaufkommen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.18

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Eine Korrekturmeldung für die fehlerhaften Berichtsjahre ist bereits im Februar 2017 erfolgt. Die Steuerkraftzahl für das Jahr 2017 wurde korrekt gemeldet. Auf die korrekte Erstellung der vierteljährlichen Kassenstatistik wird künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.19. TZ 23 a): Es wurden keine Aufzeichnungen über die Silber- und Goldmedaillen im Tresor des Bürgerbüros vorgelegt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.19

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Aufzeichnungen über die Silber- und Goldmedaillen im Tresor des Bürgerbüros wurden in der Zwischenzeit erstellt. Bei den vorgefundenen Medaillen handelt sich um keine Edelmetalle, sie werden zukünftig nicht als Wertgegenstände verwahrt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.20. TZ 23 b): Mängel bei den überwachungspflichtigen Vordrucken, welche im Tresor des Bürgerbüros verwahrt werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.20

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Für die Zahlstelle Gebührenkasse Einwohnermeldeamt wurde am 24.04.2017 eine neue Dienstanweisung erlassen. Die überwachungspflichtigen Vordrucke des Bürgerbüros werden zukünftig ordnungsgemäß verwahrt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.21. TZ 23 c): Beschluss zur Jahresrechnung 2016 fehlt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö beschließend 2.21

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Die Jahresrechnung 2016 wurde dem Gemeinderat am 19.03.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Genehmigung wurde mehrheitlich durch den Gemeinderat versagt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.22. TZ 23 d): Die Jahresrechnungen wurden als Loseblattsammlungen vorgelegt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.22

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Ein Binden der Rechenwerke zur Sicherstellung, daß nachträglich keine Veränderungen mehr vorgenommen werden können, erscheint auf Grund der umfangreichen Unterlagen unwirtschaftlich. Sämtliche, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegten Unterlagen, werden künftig als PDF.Datei im Ratsinformationssystem hinterlegt. Ggf. kann somit jederzeit ein Abgleich zwischen den Beschlussbegründenden Unterlagen und den verwahrten Ausdrucken erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anregung wird zukünftig beachtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.23. TZ 23 e): Die Gruppierungsübersichten wiesen teilweise nicht alle im Sachbuch enthaltenen Gruppierungsziffern aus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.23

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung/weiteres Vorgehen:

Das zur Auswertung verwendete Programm wurde vom Softwarehersteller überarbeitet. Die Gruppierungsübersichten werden zukünftig richtig erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.24. TZ 23 f): Den Jahresrechnungen wären künftig eine Vermögensübersicht sowie eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen beizufügen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö beschließend 2.24

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung/weiteres Vorgehen:

Der in März 2018 in Vorlage gebrachten Jahresrechnung 2016 wurden die angesprochenen Unterlagen beigefügt. Bei allen weiteren Jahresrechnungen wird entsprechend verfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.25. TZ 23 g): Alle verwahrten Sparbücher wären mit einem Sperrvermerk zu versehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.25

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Konten wurden entsprechend umgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.26. TZ 23 h) Im Berichtszeitraum wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Seniorenheim" durch den Rechnungsprüfungsausschuss nur sehr untergeordnet mitgeprüft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.26

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss führt seine Prüfungen stichprobenartig durch. Welche Schwerpunkte er hier setzt obliegt seiner eigenen Zuständigkeit.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.27. TZ 23 i): Bei den Kassenanordnungen fehlen teilweise die begründenden Unterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.27

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2017 wurde eine Scan-Dienstanweisung erlassen, welche zum 01.05.2017 in Kraft getreten ist.  Bestandteil dieser Dienstanweisung ist die Einführung des elektronischen Anordnungswesens. Somit ist sichergestellt, dass bei geteilten Belegen zukünftig alle begründenden Unterlagen bei allen Belegen beigefügt sind.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu TZ 55) Baurechnungen verwiesen. Zukünftig werden in der Bauverwaltung alle Unterlagen gebündelt verwahrt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.28. TZ 23 j): Entsprechend dem Zweck des Spendenkontos "Hochwasserhilfe Kirchdorf" sollte die Gemeinde den Betrag zeitnah an den berechtigten Personenkreis auszahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.28

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die oben genannte Auszahlung ist in der Zwischenzeit erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.29. TZ 26: Erhaltungsaufwand für die Entwässerungseinrichtung wurde teilweise im Vermögenshaushalt gebucht und in den Anlagenachweis aufgenommen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.29

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit dem Haushaltsplan 2017 wurde die Anmerkung umgesetzt. Größere Erhaltungsmaßnahmen wie Kanalsanierungen  werden seitdem nicht mehr im Vermögenshaushalt sondern im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die Refinanzierung erfolgt somit zukünftig zwingend über die Gebührenkalkulation.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.30. TZ 31: Die stichprobenweise Prüfung der pauschalen Zuweisung zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung gibt Anlass zu folgenden Feststellungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.30

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Die jährliche Meldung der Zahl der Schüler mit gesetzlichen Beförderungsanspruch erfolgte im Berichtszeitraum auf Grundlage von durch die Grund- und Inntalmittelschule ermittelten Zahlen. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 wurde erstmals der Anspruch der Schüler auf kostenfreien Schulweg durch die Verwaltung ermittelt und Buskarten eingeführt. Zukünftig werden die entsprechenden Meldungen auf dieser Basis erstellt. Auch bei der Meldung der zuwendungsfähigen Schülerbeförderungskosten werden die Anmerkungen des BKPV künftig beachtet.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.31. TZ 34: Die Aufgabenverteilung innerhalb der Kernverwaltung sollte unter weitergehender Beachtung der kassenrechtlichen Vorschriften optimiert werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.31

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zum 01.03.2017 wurde ein neuer Geschäftsverteilungsplan durch den Bürgermeister erlassen. Er berücksichtigt die kassenrechtlichen Vorschriften.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.32. TZ 35: Der Umfang der angeordneten Rufbereitschaften für den Winterdienst sollte überprüft, die Zeiten der geleisteten Rufbereitschaft und die Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft tarifgerecht vergütet werden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.32

Sachverhalt

  1. Feststellung Rufbereitschaft Winterdienst
Die Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen während der Rufbereitschaft wären künftig tarifgerecht zu bezahlen. Der Beschluss des HfP vom 25.7.2011 wäre aufzuheben. Ergänzend empfehlen wir, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Rufbereitschaft zur Aufrechterhaltung des Winterdiensts nicht für einen längeren Zeitraum, sondern unter Berücksichtigung der Großwetterlage (z.B. wochenweis anzuordnen).

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Rufbereitschaften werden seit Oktober 2017 nach TvöD vergütet und für max. 1 Woche, i.d.R. aber für 3 Tage durch Genehmigung GL und Bürgermeister angeordnet. Zur Rufbereitschaft Winterdienst wurde am 16.10.2017 eine entsprechende Dienstvereinbarung erlassen.
Nach ersten Auswertungen sind im Winter 2017/2018 Kosten i.H.v. ca. 28.500 € für Winterdienst (Einsatz und Rufbereitschaft) angefallen. Im Winter 2016/2017 waren dies noch ca. 36.200 €. Ein direkter Vergleich der Kosten der Rufbereitschaftszeiten liegt noch nicht vor. Dieser soll im Lauf des Jahres noch erstellt werden.

  1. Feststellung Doppelte Rufbereitschaft
Zur doppelten Zahlung der Rufbereitschaftspauschale an den Leiter des Bauhofs und seinen Stellvertreter weisen wird darauf hin, dass dies nicht zulässig ist.

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Doppelte Rufbereitschaften wurden mit Mail GL vom 10. Januar 2018 beendet. Für die betroffenen Mitarbeiter kann die jeweils bessere Lösung genommen werden. Eine doppelte Vergütung ist nicht mehr vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Stellungnahme der Verwaltung bzw. das vorgeschlagene weitere Vorgehen zur Kenntnis. Der Beschluss des HfP vom 25.7.2011 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.33. TZ 37: Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.33

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Gemeinde hat bisher nach Feststellungen bei Lohnsteueraußenprüfungen darauf verzichtet nachgeforderte Lohn- und Kirchensteuerbeträge an die Beschäftigten weiterzubelasten. In der Regel beruhten die festgestellten Nachforderungen auf durch die Lohnabrechnung fehlerhaft erstellten Lohnabrechnungen. Künftig werden die tarifrechtlichen Vorschriften beachtet und Steuerbeträge nachgefordert.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.34. TZ 38: Die "Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit für die Beschäftigten der Gemeinde Kirchdorf a. Inn" - DV - (Stand 01.07.2015) sollte überarbeitet werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.34

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zum 01.06.2017 trat die neue Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.35. TZ 39: Die tariflichen Vorgaben zur Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) wären umzusetzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.35

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) wird gemäß den tarifrechtlichen Vorgaben seit Oktober 2017 umgesetzt. Der Bürgermeister hat mit dem Personalrat vorher eine tarifkonforme neue Dienstvereinbarung zur leistungsbezogenen Bezahlung geschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.36. TZ 44 a): Unzureichende Absicherung administrativer Benutzerkonten des lokalen Netzwerks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö beschließend 2.36

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Benutzerkonto „install“ wurde mit einem neuen Passwort versehen. Passwortrichtlinie wurde entsprechend angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.37. TZ 44 b): Benutzerverwaltung des lokalen Netzwerks über den Verzeichnisdienst Active Directory

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö beschließend 2.37

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Vermeiden von Sammelbenutzerkonten:
Wird beim Serversystemwechsel 2018 berücksichtigt.
Kontosperrungsschwelle:
Wurde bereits umgesetzt, Sperrung erfolgt nach sieben fehlerhaften Anmeldeversuchen.
Vergabe Verzeichniszugriffsberechtigungen auf Gruppenbasis:
Wird beim Serversystemwechsel 2018 berücksichtigt.
Verbesserung bei der Datensicherung:
Alle Serversysteme sichern
  • SRV 03 (Terminalserver) wird seit Inbetriebnahme gesichert, es erfolgt eine Tägliche Sicherung, Daten werden auf SRV 02 gespeichert.
Protokolle regelmäßig sichten, Fehlermeldungen zeitnah bereinigen
  • Umsetzung der Empfehlung zur Einführung einer zentralen und zeitgemäßen Datensicherung mit Serversystemwechsel 2018.
Arbeitstägliche Auslagerung
  • Tägliche Auslagerung der Datensicherungsplatte in einem feuerfesten Tresor im alten Feuerwehrhaus
Vergrößerung des Abdeckungszeitraums
  • Umsetzung der Empfehlung zur Einführung einer zentralen und zeitgemäßen Datensicherung mit Serversystemwechsel 2018
Dokumentation und Konsolidierung der Sicherungslösung
Mit der Einführung von ISIS 12 (2018-2019) werden Dokumentationen im IT-Bereich zielgerichtet entwickelt und eingeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.38. TZ 44 c): Serverraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.38

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll künftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.39. TZ 44 d): Aktuelles Einspielen von Sicherheitsupdates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.39

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll künftig beachtet werden.
Hinweis zu Buchstabe a) bis d):
Nach der Prüfung durch den BKPV wurden entsprechende bedarfsgerechte Checklisten zur täglichen, wöchentlichen und monatlichen Abarbeitung eingeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.40. TZ 45 a): Zugriff auf die Datenbank des Finanzverfahrens "Cip-KD"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.40

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Wird beim Serversystemwechsel 2018 berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.41. TZ 45 b): Ungeeignete Datenbank beim Verfahren zur Verwaltung der Kindertagesstätten "adebisKITA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.41

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Hinweis – Änderung nach Versand Ladung:
Die Umstellung der Datenbank auf MSSQL erfolgte bereits am 4.7.2018 durch den Systemhersteller AKDB.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.42. TZ 45 c): Zu weitreichende Zugriffsrechte auf Schnittstellendateien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.42

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Wurde durch die IT-Stelle bereits 2017 umgesetzt. Durch die Erstellung von zwei neuen Gruppen mit jeweiligen Berechtigungen auf die genannten Ordner wurde die Anmerkung umgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.43. TZ 46 a): Einsatz von unveränderbaren Speichermediums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.43

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2018 wurde ein unveränderbares Speichermedium beschafft .

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.44. TZ 46 b): Anpassen der Scan-Dienstanweisung an steuerrechtliche Vorschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.44

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zum 24.04.2017 wurde durch den Bürgermeister eine Scan-Dienstanweisung erlassen, welche zum 01.05.2017 in Kraft getreten ist.  Bestandteil dieser Dienstanweisung ist die Einführung des elektronischen Anordnungswesens. Die steuerrechtlichen Vorschriften finden darin Beachtung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.45. TZ 46 c): Hinweise zur Aufbewahrung und Aussonderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.45

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Hinweis zur Aufbewahrung und Aussonderung von Belegen wird künftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.46. TZ 47 Die Rechtevergabe im Finanzverfahren und Online-Banking entsprach nicht den Vorgaben der KommHV-K

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.46

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Analog zu TZ 9 und TZ 17 b)
Mit Erlass der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen und Neubestellung der Kassenverwalter wurde auch abschließend eine Funktionstrennung zwischen Anordnung und Vollzug in allen Aufgabenbereichen umgesetzt. Die Rechtevergabe im Finanzverfahren wurde bei Einführung des elektronischen Anordnungswesen im Herbst 2017 neu geordnet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.47. TZ 51: Kindergarten Ritzing - Ausschreibung und Vergabe erfolgtem vor dem Vorliegen der Baugehnehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.47

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Ursache konnte nicht mehr festgestellt werden. Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.48. TZ 52: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.48

Sachverhalt

TZ 53: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 (Honorar und Nebenkosten des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert. Künftig wären die kommunalen Vertragsmuster dem Grunde nach möglichst unverändert zu übernehmen
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung wird zukünftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.49. TZ 53: Neubau Feuerwehrhaus - Bislang unberücksichtigter Nachlass i.H.v. 1,5 % bei den Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.49

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Preisnachlass von 1,5 % = 2.330,70 € wurde bei der Schlussrechnung abgezogen. Die Feststellung ist damit erledigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.50. TZ 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.50

Sachverhalt

Tz. 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig. Für die Dokumentenablage sollte eine einheitliche auftrags- bzw. gewerkweise gegliederte Aktenstruktur eingeführt werden, bei der auch eine elektronische Aktenführung berücksichtigt werden soll.
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden. Zukünftig müssen Akten zu Baumaßnahmen vollständig im Bauamt und nicht getrennt zwischen Vergabe (Bauamt) und Schluss-/Rechnungen (Kämmerei) geführt werden. Bauamtsintern wurde vereinbart, dass eine weitgehend einheitliche Struktur vorgesehen werden soll. Zudem werden die einzelnen Maßnahmen vollständig bei einem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit) geführt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.51. TZ 55: Den Schlussrechnungen lagen die zahlungsbegründenden Unterlagen nicht bei. Diese wären zukünftig neben der Rechnungskopie bei den Bauunterlagen aufzubewahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.51

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.52. TZ 56: Bei allen geprüften Gewerken war in den Angebotsunterlagen der Name des mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architekturbüros auf jeder LV-Seite in der Fußzeile aufgeführt. Künftig wäre dafür Sorge zu tragen, dass aus den Vergabeunterlagen keine Rückschlüsse auf den Planer gezogen werden können.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.52

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.53. TZ 57: Kommune hat geänderte oder zusätzliche Leistungen bezahlt, für die keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Zukünftig sind Nachtragsleistungen unter Einhaltung der Zuständigkeiten schriftlich zu beauftragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.53

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.54. TZ 58: Die Gemeinde hat mehrere Schlusszahlung geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. Im Interesse der frühzeitigen Klärung der Abrechnung und zum Schutz vor späteren Nachforderungen sollte die Mitteilung künftig generell bei allen Schlusszahlungen von VOB-Verträgen erfolgen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.54

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.55. TZ 61: Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ferienprogramm werden außerhalb der Buchführung der Gemeinde abgewickelt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.55

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung/weiteres Vorgehen:

Bereits für die Abwicklung des Ferienprogramms 2017 bediente sich die Verwaltung des Programms Nupian. Alle Zahlungsvorgänge werden seitdem unbar und über die Gemeindekasse abgewickelt. Dieses Verfahren soll beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö informativ 3
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr