Datum: 22.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung Gemeinderätin Brigitte Haunreiter
2 Verabschiedung von Herrn Eberhard Langner
3 Mitteilungen
4 Genehmigung des Protokolls vom 17.9.2018
5 Genehmigung des Protokolls vom 5.10.2018
6 Neubesetzung Ausschusssitze CSU
7 Bauanträge
7.1 BV Armeding 14; Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Wohnhauses mit Nebenraum und Gerätelager auf dem Grundstück Flurnummer 876 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
7.2 BV Berg 22; Nutzungsänderung einer Lagerhalle und Lagerhallenerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.3 BV Kirchdorfer Str. 27; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Seibersdorf An der Feuerwerhrgasse zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 2098/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.4 BV Waldseestr. 8 b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garagenanlage im Gewerbegebiet Ach, Grundstück Fl.Nr. 631 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.5 BV Seibersdorfer Str. 58; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von Wohnräumen an ein best. Wohnhaus, Grundstück Fl.Nr. 1215 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
7.6 BV Schanzenweg 6; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1721/2 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
8 Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichenStraßen Gewerbegebiet Atzing II und Waldblickstraße;
9 BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern
9.1 TZ 5 - Zu mehreren gemeindlichen Satzungen konnten uns keine ausgefertigten Exemplare vorgelegt werden
9.2 TZ 32 - Der Personaleinsatz in der Kernverwaltung sollte in einzelnen Aufgabenbereichen einer näheren Prüfung unterzogen werden
9.3 TZ 43 - Sonstige Feststellungen zu den Personalausgaben
9.3.1 TZ 43a - Geringfügige Beschäftigte
9.3.2 TZ 43b - Arbeitsverträge Reinigungskräfte
9.4 TZ 49 - Die Gemeinde beauftragte freiberufliche Leistungen durch Bezugnahme auf einen individuell vom Architekten formulierten Vertagsentwurf. Architekten- u. Ingenieurleistungen sollen künftig auf Grundlage einheitlicher Vertragsmuster beauftragt werden
9.5 TZ 59 - Aussagekräftige Kostenverfolgungen der Architekten, wie aus den Planverträgen geschuldet, lagen jeweils nicht vor. Für künftige Baumaßnahmen sollte die Gemeinde von den Architekten die Kostenverfolgung regelmäßig einfordern und vorlegen lassen.
9.6 TZ 60 - Eine Dokumentation des Bauablaufs durch den Architekten lag bei den geprüften Baumaßnahmen nicht vor. Die Erstellung u. Übergabe der Dokumentation sollte künftig klar vertraglich geregelt und konsequent eingefordert werden
10 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Vereidigung Gemeinderätin Brigitte Haunreiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Die nachrückende Gemeinderätin Brigitte Haunreiter leistet den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 GO.
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

zum Seitenanfang

2. Verabschiedung von Herrn Eberhard Langner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 2

Sachverhalt

Verabschiedung von Hr. Eberhard Langner aus dem Gemeinderat.

zum Seitenanfang

3. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

  1. Sportboden Otto-Steidle-Halle
    Mit der Firma HARO-Sportboden konnte eine Einigung zum Thema Gewährleistungsverlängerung erzielt werden (12 Jahre Gewährleistung und pauschaler Ausgleich der Mehrkosten für Bustransport i.H.v. 1.200 €). Die Halle kann somit vss. zum 29. Oktober 2018 wieder geöffnet werden.
  2. Der Neubau des Feuerwehrhauses in Kirchdorf ist mittlerweile auch fördertechnisch abgeschlossen. Die Gemeinde hat mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 25.9.2018 die bewilligte Förderung in Höhe von 329.700 € erhalten.
  3. Die Bürgerversammlungen finden am 13.11. in Seibersdorf und 14.11. in Kirchdorf statt.

zum Seitenanfang

4. Genehmigung des Protokolls vom 17.9.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 17.9.2018 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.9. 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Genehmigung des Protokolls vom 5.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 5.10.2018 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 5.10.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Neubesetzung Ausschusssitze CSU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Durch den Rücktritt von Gemeinderat Langner sind von der Fraktion CSU die von ihr besetzten Ausschusssitze neu zu besetzen. Die Fraktion besitzt nach der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende Sitze:

- Haupt- und Finanzausschuss: 2 Sitze
- Bau- und Umweltausschuss: 2 Sitze
-  Werkausschuss: 2 Sitze
- Rechnungsprüfungsausschuss: 2 Sitze
- Umlegungsausschuss: 1 Sitz
- Zweckverband Unterer Inn: 1 Verbandsrat

Die Mitglieder, Stellvertreter und weiteren Stellvertreter werden von der Fraktion CSU wie folgt benannt und ergänzend bestellt:

Ausschuss
Ordentliches Mitglied
Stellvertreter
Weiterer Stellvertreter
Haupt-und Finanzausschuss
Gemeinderat Probstmeier
Gemeinderat Garhammer
Gemeinderätin Strohhammer Theresia
Haupt-und Finanzausschuss
Gemeinderat Millrath
Gemeinderätin Haunreiter
Gemeinderat Wolfer
Bau-und Umweltausschuss
Gemeinderat Garhamm er
Gemeinderätin Haunreiter
Gemeinderat Millrath
Bau-und Umweltausschuss
Gemeinderat Wolfer
Gemeinderat Probstmeier
Gemeinderätin Strohhammer Theresia
Werkausschuss
Gemeinderätin Strohhammer Theresia
Gemeinderätin Haunreiter
Gemeinderat Probstmeier
Werkausschuss
Gemeinderat Wolfer
Gemeinderat Millrath
Gemeinderat Garhammer
Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderätin Strohhammer Theresia
Gemeinderat Garhammer
Gemeinderat Millrath
Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderätin Haunreiter
Gemeinderat Wolfer
Gemeinderat Probstmeier
Umlegungsausschuss
Gemeinderat Millrath
Gemeinderat Garhammer
Gemeinderat Wolfer
Zweckverband Unterer Inn
Gemeinderat Probstmeier
Gemeinderat Millrath
Gemeinderätin Haunreiter

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den Rücktritt von Gemeinderat Langner eine neue Ausschussbesetzung erfolgen muss. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Ausschussbesetzung der Fraktion CSU zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. BV Armeding 14; Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Wohnhauses mit Nebenraum und Gerätelager auf dem Grundstück Flurnummer 876 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Ortsteil Armeding ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt. Die Bebauung richtet sich somit nach § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wonach die Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Gebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich zulässig ist.

Das Ersatzhaus  wird um ca. 2,0 bis. 3,0 m von der Fahrbahn abgerückt, wodurch sich die Situation im Hinblick auf die Verkehrssicherheit verbessert. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Sämtliche Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7.2. BV Berg 22; Nutzungsänderung einer Lagerhalle und Lagerhallenerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Das Vorhaben auf dem Gelände des Kieswerks in Berg ist im Flächennutzungsplan als Kiesabbaugebiet ausgewiesen. Das Vorhaben umfasst die Umnutzung einer bestehenden Halle sowie den Hallenanbau (24,72 m x 9,88 m) zur Lagerung von Bauschutt und Holz. Das Werksgelände ist an die z entralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7.3. BV Kirchdorfer Str. 27; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Seibersdorf An der Feuerwerhrgasse zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 2098/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.3

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr.1  Buchstabe b der Bayer. Bauordnung  verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage des Carports außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der westliche Grundstücksnachbar Fl.Nr. 2095/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7.4. BV Waldseestr. 8 b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garagenanlage im Gewerbegebiet Ach, Grundstück Fl.Nr. 631 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.4

Sachverhalt

Das Vorhaben mit insgesamt (12 Einzel- und 4 Doppelgaragen)  wurde vom Bau- und Umweltausschuss am 23.07.2018 behandelt Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei erteilt. Mit Schreiben des Landratsamtes Rottal-Inn vom 17.09.2018 wurde die Gemeinde aufgefordert zum geänderten Vorhaben (Garagenanlage mit nunmehr insgesamt 60 Garagenplätzen) Stellung zu nehmen.

Die westlichen 31 Garagen werden außerhalb der Baugrenze errichtet (40 m Abstand zur Fahrbahn der B 12 / B 340). Die 12 Garagen an der Westgrenze des Grundstücks liegen in der 20, m breiten Bauverbotszone zur B 12.
Hinweis:
In vergleichbare n Fällen wurde vom Staatlichen Bauamt Passau eine Grunddienstbarkeit über eine e ntschädigungslose Rückbauverpflichtung für alle im möglichen Einwirkungsbereich der BAB liegenden baulichen Anlagen in einer angemessenen Frist, verlangt.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, vorbehaltlich der Zustimmung der Autobahndirektion Südbayern und des Staatlichen Bauamtes Passau im Hinblick auf die Reduzierung des 40 m Abstands zur geplanten A 94 bzw. der 20.0 m breiten Bauverbotszone zur B 12 und den damit verbundenen Auflagen / Bedingungen, zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7.5. BV Seibersdorfer Str. 58; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von Wohnräumen an ein best. Wohnhaus, Grundstück Fl.Nr. 1215 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.5

Sachverhalt

Das Vorhaben (Anbau von Wohnräumen im EG) liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Strohha m, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7.6. BV Schanzenweg 6; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1721/2 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 7.6

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bergham-Süd“.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichenStraßen Gewerbegebiet Atzing II und Waldblickstraße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 8

Sachverhalt

Im Rahmen der Baugebietserschließung im Gewerbegebiet Atzing II sind folgende Straßenwidmungen bzw. Einziehungen vorzunehmen:

Ein weiteres Teilstück der von-Siemens-Straße, mit einer Länge von 175,0 m wird zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt:        bisheriges Ausbauende bei Wendeplatz
Endpunkt:        Einmündung in die Waldblickstraße /Gemeindegrenze zur Stadt Simbach a.Inn

Das 161 m lange Teilstück der Waldblickstraße (öffentlicher Feld-und Waldweg) wird durch das neu gebaute Teilstück der von-Siemens-Str. ersetzt, das Teilstück wird eingezogen

Anfangspunkt:        Einmündung in die Einschleifung der B 12 /B 340
Endpunkt:                Gemeindegrenze zur Stadt Simbach a. Inn

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Straßenwidmungen bzw. Einziehungen:

Widmung:
Das im Zuge der Baugebietserschließung neu gebaute Teilstück der von-Siemens-Straße mit einer Länge von 175 m wird zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt:        bisheriges Ausbauende bei Wendeplatz
Endpunkt:        Einmündung in die Waldblickstraße /Gemeindegrenze zur Stadt Simbach a. Inn

Einziehung:
Das 161 m lange Teilstück der Waldblickstraße (öffentlicher Feld-und Waldweg) wird durch das neu gebaute Teilstück der von-Siemens-Str. ersetzt: Der öffentliche Feld- und Waldweg  mit der Flurnummer 665 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, (Gesamtlänge von 161 m) wird eingezogen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. TZ 5 - Zu mehreren gemeindlichen Satzungen konnten uns keine ausgefertigten Exemplare vorgelegt werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Für folgende Satzungen konnten keine ausgefertigten Exemplare vorgelegt werden:


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Satzungen sollen Zug um Zug durchgesehen und falls nötig angepasst oder wenn nicht nötig in gleicher Form neu erlassen werden. Dies kann aber je nach Zeitaufwand noch etwas dauern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.2. TZ 32 - Der Personaleinsatz in der Kernverwaltung sollte in einzelnen Aufgabenbereichen einer näheren Prüfung unterzogen werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.2

Sachverhalt

Der BKPV stellt fest, dass die Gemeinde zum Prüfungszeitpunkt (Februar 2017) in der Kernverwaltung rd. 11 Bedienstet (umgerechnet auf Vollzeitstellen) beschäftigt. In der gegebenen Größenordnung werden nach den überörtlichen Vergleichswerten für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung i.d.R. zwischen 10 und 12 Vollzeitkräfte beschäftigt.

Die Situation in den einzelnen Aufgabengruppen stellt der BKPV wie folgt dar:

Aufgabengruppe
Kirchdorf a. Inn
Vergleichswert
Haupt-/Personalverwaltung
3,2 Kräfte
2,5 – 3,0 Kräfte
Ordnung, Soziales, Bürgerdienste
2,9 Kräfte
2,0 – 2,5 Kräfte
Kämmerei
1,45 Kräfte
1,5 – 2,0 Kräfte
Kasse
1,0 Kräfte
1,0 Kräfte
Gebäudemanagement, Planen/Bauen
2,5 Kräfte
2,0 – 2,5 Kräfte

Der BKPV empfiehlt:


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Feststellungen des BKPV sollen in der Personalplanung berücksichtigt werden.

In der nächsten Zeit stehen einige Neubesetzungen im Rathaus an.
In diesem Zusammenhang wird versucht werden, Aufgabengebiete anzupassen und evtl. Fehlstellungen zu beseitigen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass z.B. im Bereich Standesamt hohe Anforderungen des Gesetzgebers (erforderlich ist eine Stelle der 3. QE oder vergleichbar) vorhanden sind und die Gemeinde hier auch im Bereich des Umfangs der auszuschreibenden Stelle von der Marktlage abhängig ist .

Die Anregung des BKPV zur interkommunalen Zusammenarbeit wird seitens der Verwaltung begrüßt. Die Verwaltung steht hierzu bereits in Kontakt mit der Gemeinde Julbach hinsichtlich einer Zusammenarbeit im Bereich Standesamt und langfristig evtl. auch im Bereich EDV.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.3. TZ 43 - Sonstige Feststellungen zu den Personalausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö beschließend 9.3
zum Seitenanfang

9.3.1. TZ 43a - Geringfügige Beschäftigte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.3.1

Sachverhalt

Feststellung des BKPV:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verträge sollen zukünftig umgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.3.2. TZ 43b - Arbeitsverträge Reinigungskräfte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.3.2

Sachverhalt

Feststellung des BKPV:


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.4. TZ 49 - Die Gemeinde beauftragte freiberufliche Leistungen durch Bezugnahme auf einen individuell vom Architekten formulierten Vertagsentwurf. Architekten- u. Ingenieurleistungen sollen künftig auf Grundlage einheitlicher Vertragsmuster beauftragt werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.4

Sachverhalt

Stellungnahme  der Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Die Feststellung wird zukünftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.5. TZ 59 - Aussagekräftige Kostenverfolgungen der Architekten, wie aus den Planverträgen geschuldet, lagen jeweils nicht vor. Für künftige Baumaßnahmen sollte die Gemeinde von den Architekten die Kostenverfolgung regelmäßig einfordern und vorlegen lassen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.5

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Die Baumaßnahem ist mittlerweile abgeschlossen. Die Feststellung wird zukünftig beachtet. Am Beispiel Bypass-Wasserleitung wird bemerkt, dass die Gemeinde ihren  Bauherrnaufgaben nunmehr konsequent nachkommt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahem der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9.6. TZ 60 - Eine Dokumentation des Bauablaufs durch den Architekten lag bei den geprüften Baumaßnahmen nicht vor. Die Erstellung u. Übergabe der Dokumentation sollte künftig klar vertraglich geregelt und konsequent eingefordert werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö 9.6

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der zuständige Architekt hat mittlerweile die Dokumentation des Bauablaufs vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2018 ö informativ 10
Datenstand vom 27.11.2018 14:26 Uhr