Datum: 19.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 22. Oktober 2018
3 Bauanträge
3.1 BV Fichtenstr. 14 und 14 a; Neubau eines Doppelhauses (Haus A und Haus B) im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/96 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
4 Neuerlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS)
5 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Trägerschaft des Seniorenheims St. Josef und Neubau des Heims"
6 Antrag des Bürgermeisters und von 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zum Thema Trägerwechsel Seniorenheim St. Josef ein Ratsbegehren / einen Ratsentscheid durchzuführen
7 Terminierung der Bürgerentscheide "Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder einen erfahrenen Träger"
8 Berufung eines Abstimmungsleiters und eines stellv. Abstimmungsleiters für die Bürgerentscheide "Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder einen erfahrenen Träger"
9 Antrag Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
10 Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
11 Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
12 BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern
12.1 TZ 3 - Den derzeitigen Regelungen zu den Beitragsmaßstäben und Beitragssätzen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung stehen rechtliche Bedenken entgegen
12.2 TZ 24 - Die Gemeinde hätte einen möglichst kostendeckenden Betrieb ihrer kostenrechnenden Einrichtungen sicherzustellen
12.3 TZ 25 - Die Einleitungsgebühren wären nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Benutzer die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen
12.4 TZ 63 - Für das Einleiten von Straßenabwasser von der Kreisstraße PAN 26 über eine Sammeleinrichtung der Gemeinde konnte uns keine Vereinbarung mit dem Landkreis und keine Kostenbeteilung des Straßenbaulastträgers vorgelegt werden.
13 BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern betreffend Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
13.1 TZ 65 Der Jahresabschluss ist nicht vollständig
13.2 TZ 66: Erstellung eines Lageberichts
13.3 TZ 67: Verspätete Aufstellung von Jahresberichten
13.4 TZ 68: Unterschrift der Werkleitung auf den Jahresabschlüssen und Lageberichten
13.5 TZ 69 Die Erträge und Aufwendungen wären periodengerecht abzugrenzen
13.6 TZ 73 a): Neufestsetzung des Eigenkapitals
13.7 TZ 73 b): Ausgleich von Verlusten bis 2013
13.8 TZ 73 c): Ausweisung der Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung
13.9 TZ 74: Erlass eines Betrauungsaktes
13.10 TZ 75: Eine überörtliche Prüfung der gesonderten Kasse des Eigenbetriebs "Seniorenheim St. Josef" war nicht möglich, weil Buchungsrückstände bestanden
13.11 TZ 76: Vertiefung der Kassenaufsicht und Erlass einer Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen
13.12 TZ 77: Kassensicherheit und Funktionstrennung in der Finanzwirtschaft des Eigenbetriebs
13.13 TZ 78: Beim Online-Banking wären die kassen- und haushaltsrechtlichen Vorgänge zu beachten
14 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 22. Oktober 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 22. Oktober 2018 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 22. Oktober 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 3
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3.1. BV Fichtenstr. 14 und 14 a; Neubau eines Doppelhauses (Haus A und Haus B) im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/96 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,48 statt zulässig 0,38 nicht den Festsetzungen im Bebauungsplan . Die Überschreitung ergibt sich aus der Doppelhausbebauung und den dazugehörigen Garagen und Vorplätzen.

Hinweis:

Das Grundstück ist wahlweise mit Einzel- oder Doppelhaus bebaubar.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Neuerlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des anstehenden Bürger begehrens / Ratsbegehrens ist es erforderlich eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) zu erlassen, um den rechtlichen Rahmen zur Durchführung eines Bürgerentscheides klar festzulegen.

Der Satzungsentwurf entspricht einer Mustersatzung des Deutschen Gemeindeverlages. Die Verwaltung schlägt vor unter § 9 Abs. 2 die Entschädigung, wie bei regulären Wahlen, auf 50 € festzusetzen.

Der Verordnungsentwurf wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) in der als Anlage beigelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Trägerschaft des Seniorenheims St. Josef und Neubau des Heims"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Am 31.10.2018 haben die gem. Art. 18a Abs. 4 GO vertretungsberechtigten Personen – Hr. Dobler, Hr. Langner und Hr. Zierer – Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren „Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims“ an die Gemeindeverwaltung übergeben.

Die mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung des Begehrens lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Trägerschaft des Seniorenheims St. Josef weiterhin in der Hand der Gemeinde Kirchdorf a. Inn verbleibt und der Neubau des Seniorenheims St. Josef ohne zeitliche Verzögerung durch die Gemeinde Kirchdorf a. Inn realisiert wird?“

Die Gemeindeverwaltung hat die rechtlichen Grundlagen überprüft und die rechtliche Würdigung mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt Rottal-Inn abgestimmt.
Ergebnis: Der Bürgerentscheid ist zulässig.
  • Es soll über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises entschieden werden
    (Art. 18a Abs. 1 GO).
  • Ein Bürgerentscheid ist nicht ausgeschlossen (Art. 18a Abs. 3 GO).
  • Das am 31.10.2018 bei der Gemeinde eingereichte Bürgerbegehren enthält eine mit ja oder nein zu beantwortende Fragestellung. Die Begründung ist ausreichend. Es sind 3 Personen jeweils mit Stellvertretern als Vertretungsberechtigte benannt
    (Art. 18a Abs. 4 GO).
  • Das Ziel des Begehrens verstößt nicht gegen geltendes Recht oder vertragliche Bindungen.
  • Die Gemeindeverwaltung hat die eingereichten Unterschriften überprüft. Es liegen 1.126 wertbare und gültige Unterschriften von unterschriftsberechtigten Gemeindebürgern im Sinne des Art. 18a Abs. 5 GO vor. Die vorgesehene Mindestanzahl gem. Art. 18a Abs. 6 GO in Höhe von 446 Unterschriften (= 10 % der am 31.10.2018 stimmberechtigten 4.453 Gemeindebürger) wurde damit erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Bürgerbegehren „Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims“ die rechtlichen Voraussetzung des Art. 18 a GO erfüllt und damit zulässig ist. Die Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO ist damit eingetreten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antrag des Bürgermeisters und von 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zum Thema Trägerwechsel Seniorenheim St. Josef ein Ratsbegehren / einen Ratsentscheid durchzuführen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister und 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben am 5. November 2018 nachfolgenden Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens / Ratsentscheides eingereicht.

„Antrag ein Ratsbegehren / einen Ratsentscheid durchzuführen
Hiermit beantragen die unten aufgeführten Gemeinderäte ein Ratsbegehren bzw. einen Ratsentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Kirchdorf a. Inn zum Erhalt des Seniorenheims St. Josef die Übergabe der Trägerschaft des Seniorenheims auf einen erfahrenen Träger von Seniorenheimen prüft und verhandelt mit dem Ziel, dass
  • dieser Träger einen zeitgemäßen Neubau eines Seniorenheims in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn errichtet,
  • im neuen Seniorenheim vorrangig Kirchdorfer Gemeindebürger aufgenommen werden und
  • dass alle Bewohner des Seniorenheims St. Josef und das gesamte bewährte und zuverlässige Personal übernommen werden.“

Begründung:
Das Seniorenheim in Kirchdorf ist nicht ohne Grund im ganzen Landkreis das letzte und einzige Heim in Trägerschaft einer Gemeinde. Es steht außer Frage, dass für und in Kirchdorf auch weiterhin ein Seniorenheim Bestand haben soll! Doch eine Trägerschaft durch die Gemeinde hat für die Kirchdorfer Bürger große Nachteile!
Die nun im Rahmen eines Bürgerbegehrens geforderte Weiterführung der Trägerschaft des Seniorenheims durch die Gemeinde inklusive Neubau eines Heimgebäudes ist der falsche Weg. Für die Gemeinde wird ein derart großes Projekt weder finanziell noch verwaltungsmäßig vernünftig zu stemmen sein. Das nötige Wissen z. B. in Bezug auf Abrechnungen, Pflegesatzverhandlungen und Fachpersonal, welches über den erfolgreichen Fortbestand eines Seniorenheims entscheidet, ist bei der Gemeinde nicht vorhanden. Ohne dieses Know-how, die Fachkompetenz und Erfahrungswerte eines erfahrenen Trägers wird das Heim dauerhaft nicht wirtschaftlich zu führen sein! Diese Nachteile können nur durch deutlich höhere Preise für die Bewohner oder einen ständigen Defizitausgleich durch die Gemeinde abgefangen werden.
Johann Springer, 1. Bürgermeister,
Walter Unterhuber, 2. Bürgermeister,
Jürgen Brodschelm, 3. Bürgermeister,
Gemeinderäte und Gemeinderätinnen:
Peter Birneder, Horst Eichinger, Torsten Erlemeier, Hans Feirer, Max Gantner,
Bernhard Garhammer, Brigitte Haunreiter, Eduard Kainzelsperger, Klaus Millrath, Manfred Propstmeier, Susanne Reith, Gerhard Spannbauer, Josefine Strohhammer, Reserl Strohhammer

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag ist zulässig. Rechtliche Einwände gegen das Ratsbegehren werden nicht gesehen.
Das Ratsbegehren enthält eine mit ja oder nein zu beantwortende Fragestellung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Ratsbegehren zum Thema „Trägerwechsel Seniorenheim St. Josef“ mit der im Antrag vorgebrachten Fragestellung durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Terminierung der Bürgerentscheide "Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder einen erfahrenen Träger"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Gem. Art. 18a Abs. 10 GO ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.
Spätester Zeitpunkt für den Bürgerentscheid ist damit der 17. Februar 2019.

Im Hinblick auf den erheblichen verwaltungstechnischen Vorlauf (Anlegen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheine, etc.) wird vorgeschlagen, den Termin für die Bürgerentscheide (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) ans Ende der Frist zu setzen und die Bürgerentscheide am 17. Februar 2019 abzuhalten.

Zudem würde dies die Gelegenheit bieten im Januar 2019 Informationsveranstaltungen für die Bürger anzubieten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bürgerentscheide „Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder durch einen erfahrenen Träger“ am Sonntag den
17. Februar 2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Berufung eines Abstimmungsleiters und eines stellv. Abstimmungsleiters für die Bürgerentscheide "Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder einen erfahrenen Träger"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides obliegt dem Abstimmungsleiter.
Die Verwaltung schlägt vor nachfolgende Personen zu berufen:

Abstimmungsleiter:        Geschäftsleitender Beamter Matthias Übel
Stellv. Abstimmungsleiterin: Verwaltungsangestellte Susanne Birnkammer

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Bürgerentscheide „Trägerschaft Seniorenheim St. Josef und Neubau des Heims durch die Gemeinde oder durch einen erfahrenen Träger“ Hr. Matthias Übel als Abstimmungsleiter und Fr. Susanne Birnkammer als stellvertretende Abstimmungsleiterin zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Antrag Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Verwaltung beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Rektor der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf a.Inn Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer zu beantragen. Das Zuwendungsprogramm läuft drei Jahre. Nach Auskunft des Koordinators für den Landkreis Rottal Inn könnten jährlich ca. 30.000,00 EUR auf Kirchdorf entfallen. Diese Summe wird mit 90 % gefördert. Auf die Gemeinde würden 10 % der Kosten entfallen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollte daher ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Teilnahme am Förderprogramm gefasst werden. Die konkreten Beschaffungswünsche müssen erst noch mit der Schule abgestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer und beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung und weiteren Bearbeitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können wird empfohlen Rückwirkungsbeschlüsse zu fassen. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Kirchdorf am Inn vom 18. September 2006, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18. Oktober 2010 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Absatz 2 BGS-WAS) und die Verbrauchsgebühr (vgl. § 10 Absätze 3 und 4 BGS-WAS) werden zum 01.01.2019 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen aber zum 01.01.2019 erfolgen sollen.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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11. Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können wird empfohlen Rückwirkungsbeschlüsse zu fassen. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Kirchdorf am Inn vom 18. September 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18. Oktober 2010 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-EWS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 BGS-EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 Absatz 1 BGS-EWS) werden zum 01.01.2019 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2019 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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12. BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12
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12.1. TZ 3 - Den derzeitigen Regelungen zu den Beitragsmaßstäben und Beitragssätzen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung stehen rechtliche Bedenken entgegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung des BKPV soll zukünftig beachtet werden.

Die Verwaltung hat z.B. eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.

Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.

Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können werden unter TOP 10 und 11  sog. Rückwirkungsbeschlüsse gefasst. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12.2. TZ 24 - Die Gemeinde hätte einen möglichst kostendeckenden Betrieb ihrer kostenrechnenden Einrichtungen sicherzustellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12.2

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung des BKPV soll zukünftig beachtet werden.

Die Verwaltung hat z.B. eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.

Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.

Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können werden unter TOP 10 und 11  sog. Rückwirkungsbeschlüsse gefasst. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12.3. TZ 25 - Die Einleitungsgebühren wären nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Benutzer die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung des BKPV soll – wenn rechtlich erforderlich – zukünftig beachtet werden.
Hinsichtlich der Thematik wurde auch bereits ein Gespräch mit der Firma Kubus geführt. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Ableitung des Niederschlagswassers nur unwesentliche Kosten verursacht (kleiner 12 %) und im Gegenzug eine Aufnahme der Flächen zu erheblichem Mehraufwand führen würde.
Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können werden unter TOP 10 und 11 sog. Rückwirkungsbeschlüsse gefasst. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12.4. TZ 63 - Für das Einleiten von Straßenabwasser von der Kreisstraße PAN 26 über eine Sammeleinrichtung der Gemeinde konnte uns keine Vereinbarung mit dem Landkreis und keine Kostenbeteilung des Straßenbaulastträgers vorgelegt werden.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12.4

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Gemeinde hat sich bereits am 12. April 2017 an das Landratsamt Rottal-Inn gewandt um eine entsprechende Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis schließen zu können. Aufgrund eines Sachbearbeiter Wechsels und großer  Arbeitsbelastung beim Landratsamt nimmt das Verfahren Zeit in Anspruch.
Das Landratsamt Rottal-Inn hat in einer Besprechung am 29.10.2018 zugesichert, die Angelegenheit zu klären.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern betreffend Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13

Sachverhalt

Alle folgenden TOPS wurden im Werkausschuss vorbehandelt.

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13.1. TZ 65 Der Jahresabschluss ist nicht vollständig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.1

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit dem Jahresabschluss 2016 hat die damit beauftragte Steuerberatungsgesellschaft KPWT AG den Bericht über die Erstellung entsprechend erweitert. Dieses Verfahren soll zukünftig beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.2. TZ 66: Erstellung eines Lageberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.2

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Dem Jahresabschluss 2016 wurde bereits ein Lagebericht beigefügt, dieses Verfahren soll zukünftig beibehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.3. TZ 67: Verspätete Aufstellung von Jahresberichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 und 2015 wurden verspätet erstellt. Der Jahresabschluss  ist gemäß § 4 Abs. 1 PBV innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erstellen. Darauf wird künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.4. TZ 68: Unterschrift der Werkleitung auf den Jahresabschlüssen und Lageberichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.4

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der überörtlichen Rechnungsprüfung wurden Zweitschriften der Jahresabschlüsse vorgelegt. Diese trugen bisher keine Unterschriften. Jeweils ein Originalabschluss wurde vor der Archivierung unterzeichnet.
Künftig wird darauf geachtet, dass alle Ausfertigungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Seniorenheims von der Werkleitung unterschrieben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat  nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.5. TZ 69 Die Erträge und Aufwendungen wären periodengerecht abzugrenzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.5

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Künftig wird die Werkleitung darauf achten, dass im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Steuerkanzlei vollumfänglich Rückstellungen gebildet werden. Eine erstmalige Umsetzung erfolgt mit der Bilanzerstellung des Jahres 2017.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.6. TZ 73 a): Neufestsetzung des Eigenkapitals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.6

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Bei allen  Vereinbarungen von Entgelten für gesondert berechenbare Investitionskosten wurden die Kosten des Anlagenvermögens über die Anrechnung von Abschreibungen berücksichtigt. Zugleich wurde bei der zum 15.1.2018 geschlossenen Vereinbarung eine Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt. Eine Neugliederung des Eigenkapitals müsste zum 1.1.1998 erfolgen und alle folgenden Bilanzen verändern. Dies erscheint in Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im Eigenbetrieb vorläufig für nicht notwendig. Bereits im Bericht verweist der BKPV auf ein entsprechendes Ermessen der Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen seines Ermessensspielraumes vorläufig keine Eigenkapitalumgliederung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.7. TZ 73 b): Ausgleich von Verlusten bis 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.7

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Da keine Eigenmittel des Eigenbetriebes zum Ausgleich der Verluste zur Verfügung stehen, sind die Verluste durch den Träger auszugleichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt  den Verlustvortrag mit der Bilanzfeststellung auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.8. TZ 73 c): Ausweisung der Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.8

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Erstellung des Jahresabschlusses 2016 hat die KPWT AG die Darstellung des Jahresverlustes in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Feststellungen des BKPV-Berichtes angepasst. Zukünftig wird die Feststellung somit beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.9. TZ 74: Erlass eines Betrauungsaktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.9

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Für den Verlustausgleich bei Pflegeheimen ist zunächst Art. 10 WkPV (Verordnung zur Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) einschlägig. Demnach ist ein Verlust durch den Träger innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, sofern er nicht durch Überschüsse oder Rücklagen ausgeglichen werden kann. Haushaltsrechtlich entstehen dadurch keine Probleme. Das EU-Beihilferecht sieht für staatliche Beihilfen grundsätzlich eine Notifizierungspflicht vor. Bis zu 500.000 Euro in 3 Steuerjahren sind für DAWI-deminimis Beihilfen ohne Notifizierung in Brüssel möglich (DAWI = Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse). Um größere Summen beihilferechtlich neutral fördern zu können bräuchte es einen Betrauungsakt durch die Gemeinde.

Zum Zeitpunkt der Prüfung war auf Grund der damaligen Beschlusslage auch von einer Bezuschussung des Neubaus durch den Träger auszugehen. Hier wäre die 500.000 Euro Grenze nicht ausreichend gewesen. Durch die geänderte Beschlusslage ist nicht mehr von einem Überschreiten dieser Grenze auszugehen. Auf den Erlass eines Betrauungsaktes kann bis auf weiteres verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bis auf weiteres keinen Betrauungsakt für den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef zu erlassen. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass ab einer Bezuschussung des Eigenbetriebes von mehr als 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren eine Notifizierungspflicht nach EU-Recht eintritt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.10. TZ 75: Eine überörtliche Prüfung der gesonderten Kasse des Eigenbetriebs "Seniorenheim St. Josef" war nicht möglich, weil Buchungsrückstände bestanden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4.10
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.10

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Künftig werden die Zahlungsvorgänge zeitnah verbucht.

Beschluss

Der Gemeinderat  nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.11. TZ 76: Vertiefung der Kassenaufsicht und Erlass einer Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.11
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.11

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Künftig wird darauf geachtet, dass mindestens jährlich eine unvermutete örtliche Kassenprüfung durch den Kassenaufsichtsbeamten der Gemeinde durchgeführt wird. Außerdem wurde die Dienstanweisung „Sonderkasse Eigenbetrieb St. Josef“ am  24.04.2017 erlassen. Auf diese wird zusätzlich in der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.12. TZ 77: Kassensicherheit und Funktionstrennung in der Finanzwirtschaft des Eigenbetriebs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.12
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.12

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Durch den Erlass der Dienstanweisung „Sonderkasse Eigenbetrieb St. Josef“ vom 24.04.2017 wurde die Feststellungs- und Anordnungsbefugnis neu geregelt. Der Kassenverwaltung der Gemeindekasse wurde die Erledigung der Buchführung und des Zahlungsverkehrs übertragen. Die Werkleitung von diesen Aufgaben entbunden. Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto des Eigenbetriebes wurde ausschließlich auf die Kassenverwalter der Gemeinde übertragen. Den Werkleitern obliegt weiterhin die Feststellungs- bzw. Anordnungsbefugnis für alle ein- und ausgehenden Zahlungen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13.13. TZ 78: Beim Online-Banking wären die kassen- und haushaltsrechtlichen Vorgänge zu beachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.13
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.13

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurde zum Zeitpunkt der Prüfung  für das Online-Banking eine mobile TAN-Lösung verwendet. Seit Übertragung des Zahlungsverkehrs auf die Kassenverwalter der Gemeinde im März 2017 wird eine Übertragung mit  Signaturerstellungseinheiten (Bank-Signaturkarten) verwendet. Durch die Trennung von Feststellungsbefugnis (Werkleitung) und Zahlungsverkehr (Gemeindekasse) wird seitdem auch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat  nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö informativ 14
Datenstand vom 19.12.2018 08:53 Uhr