Datum: 08.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 12.06.2018
3 Ergebnis Vergütungsverhandlung
4 BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern betreffend Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
4.1 TZ 65 Der Jahresabschluss ist nicht vollständig
4.2 TZ 66: Erstellung eines Lageberichts
4.3 TZ 67: Verspätete Aufstellung von Jahresberichten
4.4 TZ 68: Unterschrift der Werkleitung auf den Jahresabschlüssen und Lageberichten
4.5 TZ 69 Die Erträge und Aufwendungen wären periodengerecht abzugrenzen
4.6 TZ 73 a): Neufestsetzung des Eigenkapitals
4.7 TZ 73 b): Ausgleich von Verlusten bis 2013
4.8 TZ 73 c): Ausweisung der Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung
4.9 TZ 74: Erlass eines Betrauungsaktes
4.10 TZ 75 Eine überörtliche Prüfung der gesonderten Kasse des Eigenbetriebs "Seniorenheim St. Josef" war nicht möglich, weil Buchungsrückstände bestanden
4.11 TZ 76: Vertiefung der Kassenaufsicht und Erlass einer Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen
4.12 TZ 77: Kassensicherheit und Funktionstrennung in der Finanzwirtschaft des Eigenbetriebs
4.13 TZ 78 Beim Online-Banking wären die kassen- und haushaltsrechtlichen Vorgange zu beachten
5 Satzungsprüfung des Seniorenheims
6 Wirtschaftsbericht 2. Kalendervierteljahr 2018
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den Gesundheitszustand von Frau Reichgruber.

Außerdem teilt er dem Gremium mit, dass die Mitarbeiter des Seniorenheims Gespräche mit dem BRK geführt haben.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 12.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.06.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Ergebnis Vergütungsverhandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Pflegesatzverhandlung für die Pflegevergütung und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung hat am 12.09.2018 stattgefunden. Für den Zeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 wurde eine neue Vergütungsvereinbarung geschlossen.
Mit dieser Vergütungsvereinbarung hat sich das Haus verpflichtet neue,  bayernweit ermittelte Personalschlüssel einzuhalten. Die Werkleitung weist hierbei daraufhin, dass auf Grund des Rückgangs der Belegung momentan mehr Personal im Einsatz ist, als nach der bisherigen Vergütungsvereinbarung verpflichtend gewesen wäre.
Die verbesserten Personalschlüssel stellen sich wie folgt dar:
Pflegegrad
Personalschlüssel alt
Personalschlüssel neu
1
1 : 6,79
1 : 6,79
2
1 : 4,76
1 : 3,84
3
1 : 3,00
1 : 2,64
4
1 : 2,17
1 : 1,99
5
1 : 1,93
1 : 2,00

Das erzielte Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:

Ab 1.10.2018
Seit 1.10.2016
Pflegegrad 1
31,71 Euro
31,93 Euro
Pflegegrad 2
47,03 Euro
40,37 Euro
Pflegegrad 3
63,20 Euro
56,55 Euro
Pflegegrad 4
80,07 Euro
73,41 Euro
Pflegegrad 5
87,63 Euro
80,97 Euro
PSG II Zuschlag
-
1,83 Euro
Ausbildungszuschlag § 85 SGB XI
-
0,62 Euro
Rüstige § 75 ff SGB XII
16,36 Euro
15,75 Euro
Damit ergibt sich ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
21,72 Euro
16,89 Euro
Zuschlag für die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI
5,70 Euro
5,40 Euro
Eingestreute Kurzzeitpflege für Pflegegrade 2 bis 5
Einheitlich 67,63 Euro
Entsprechend Pflegegrade

Auf die Erhebung eines Ausbildungszuschlages zusätzlich zu den vereinbarten Pflegetagesentgelten wurde für diesen Vergütungszeitraum verzichtet.
Das Verhandlungsergebnis bei den Tagessätzen für Unterkunft 7,48 Euro (bisher 6,83 Euro) und Verpflegung 10,53 Euro (bisher 10,57 Euro) entspricht weitgehend den bereits verrechneten Entgelten. Hier kann das Haus durch Kosteneinsparungen Preissteigerungen weitgehend auffangen.  
Die Investitionskosten wurden nicht verhandelt und bleiben daher unberührt. Sie werden auch für diesen Vergütungszeitraum in gleicher Höhe weiterberechnet.
Die monatliche Abrechnung erfolgt auch zukünftig pauschal nach Pflegetagen unter Abzug der  Leistungen der Pflegekassen.
Der zuständige Verhandler der Pflegekassenverbände ebenso wie der Verhandlungsführer des Bezirks Niederbayern haben bestätigt, dass die erhöhten Entgelte sich im Vergleich zu denen anderer Heime in der Region im  Rahmen bewegen und daher angemessen sind.
Die Angemessenheit der Erhöhung ergibt sich auch aus dem überdurchschnittlich langen bisher gehaltenen Vergütungszeitraum von zwei Jahren, in dem keine Preisanpassung erfolgte.
Der Heimfürsprecher war in das Pflegesatzverfahren eingebunden und hat grundsätzlich der Erhöhung zugestimmt.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Ergebnis der Vergütungshandlung für den Vergütungszeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 für das Seniorenheim St. Josef.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. BKPV-Bericht - Behandlung der Textziffern betreffend Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13

Sachverhalt

Alle folgenden TOPS dienen der Vorberatung im Gemeinderat. Die Beschlüsse sind als Vorlage für den späteren Gemeinderatsbeschluss.

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4.1. TZ 65 Der Jahresabschluss ist nicht vollständig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.1

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit dem Jahresabschluss 2016 hat die damit beauftragte Steuerberatungsgesellschaft KPWT AG den Bericht über die Erstellung entsprechend erweitert. Dieses Verfahren soll zukünftig beibehalten werden.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. TZ 66: Erstellung eines Lageberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.2

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Dem Jahresabschluss 2016 wurde bereits ein Lagebericht beigefügt, dieses Verfahren soll zukünftig beibehalten werden.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. TZ 67: Verspätete Aufstellung von Jahresberichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 und 2015 wurden verspätet erstellt. Der Jahresabschluss  ist gemäß § 4 Abs. 1 PBV innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erstellen. Darauf wird künftig geachtet.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.4. TZ 68: Unterschrift der Werkleitung auf den Jahresabschlüssen und Lageberichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.4

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der überörtlichen Rechnungsprüfung wurden Zweitschriften der Jahresabschlüsse vorgelegt. Diese trugen bisher keine Unterschriften. Jeweils ein Originalabschluss wurde vor der Archivierung unterzeichnet.
Künftig wird darauf geachtet, dass alle Ausfertigungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Seniorenheims von der Werkleitung unterschrieben werde n.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.5. TZ 69 Die Erträge und Aufwendungen wären periodengerecht abzugrenzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.5

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Künftig wird die Werkleitung darauf achten, dass im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Steuerkanzlei vollumfänglich Rückstellungen gebildet werden. Eine erstmalige Umsetzung erfolgt mit der Bilanzerstellung des Jahres 2017.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.6. TZ 73 a): Neufestsetzung des Eigenkapitals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.6

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Bei allen  Vereinbarungen von Entgelten für gesondert berechenbare Investitionskosten wurden die Kosten des Anlagenvermögens über die Anrechnung von Abschreibungen berücksichtigt. Zugleich wurde bei der zum 15.1.2018 geschlossenen Vereinbarung eine Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt. Eine Neugliederung des Eigenkapitals müsste zum 1.1.1998 erfolgen und alle folgenden Bilanzen verändern. Dies erscheint in Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im Eigenbetrieb vorläufig für nicht notwendig. Bereits im Bericht verweist der BKPV auf ein entsprechendes Ermessen der Gemeinde.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat im Rahmen seines Ermessensspielraumes vorläufig keine Eigenkapitalumgliederung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.7. TZ 73 b): Ausgleich von Verlusten bis 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.7

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Da keine Eigenmittel des Eigenbetriebes zum Ausgleich der Verluste zur Verfügung stehen, sind die Verluste durch den Träger auszugleichen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Verlustvortrag mit der Bilanzfeststellung auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.8. TZ 73 c): Ausweisung der Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.8

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Erstellung des Jahresabschlusses 2016 hat die KPWT AG die Darstellung des Jahresverlustes in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Feststellungen des BKPV-Berichtes angepasst. Zukünftig wird die Feststellung somit beachtet.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.9. TZ 74: Erlass eines Betrauungsaktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beratend 4.9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.9

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Für den Verlustausgleich bei Pflegeheimen ist zunächst Art. 10 WkPV (Verordnung zur Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) einschlägig. Demnach ist ein Verlust durch den Träger innerhalb von 5 Jahren auszugleichen, sofern er nicht durch Überschüsse oder Rücklagen ausgeglichen werden kann. Haushaltsrechtlich entstehen dadurch keine Probleme. Das EU-Beihilferecht sieht für staatliche Beihilfen grundsätzlich eine Notifizierungspflicht vor. Bis zu 500.000 Euro in 3 Steuerjahren sind für DAWI-deminimis Beihilfen ohne Notifizierung in Brüssel möglich (DAWI = Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse). Um größere Summen beihilferechtlich neutral fördern zu können bräuchte es einen Betrauungsakt durch die Gemeinde.

Zum Zeitpunkt der Prüfung war auf Grund der damaligen Beschlusslage auch von einer Bezuschussung des Neubaus durch den Träger auszugehen. Hier wäre die 500.000 Euro Grenze nicht ausreichend gewesen. Durch die geänderte Beschlusslage ist nicht mehr von einem Überschreiten dieser Grenze auszugehen. Auf den Erlass eines Betrauungsaktes kann bis auf weiteres verzichtet werden.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bis auf weiteres keinen Betrauungsakt für den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef zu erlassen. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass ab einer Bezuschussung des Eigenbetriebes von mehr als 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren eine Notifizierungspflicht nach EU-Recht eintritt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.10. TZ 75 Eine überörtliche Prüfung der gesonderten Kasse des Eigenbetriebs "Seniorenheim St. Josef" war nicht möglich, weil Buchungsrückstände bestanden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 4.10
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.10

Sachverhalt


Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:

Künftig werden die Zahlungsvorgänge zeitnah verbucht.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.11. TZ 76: Vertiefung der Kassenaufsicht und Erlass einer Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.11
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.11

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Künftig wird darauf geachtet, dass mindestens jährlich eine unvermutete örtliche Kassenprüfung durch den Kassenaufsichtsbeamten der Gemeinde durchgeführt wird. Außerdem wurde die Dienstanweisung „Sonderkasse Eigenbetrieb St. Josef“ am  24.04.2017 erlassen. Auf diese wird zusätzlich in der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Kirchdorf a.Inn hingewiesen.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.12. TZ 77: Kassensicherheit und Funktionstrennung in der Finanzwirtschaft des Eigenbetriebs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.12
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.12

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Durch den Erlass der Dienstanweisung „Sonderkasse Eigenbetrieb St. Josef“ vom 24.04.2017 wurde die Feststellungs- und Anordnungsbefugnis neu geregelt. Der Kassenverwaltung der Gemeindekasse wurde die Erledigung der Buchführung und des Zahlungsverkehrs übertragen. Die Werkleitung von diesen Aufgaben entbunden. Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto des Eigenbetriebes wurde ausschließlich auf die Kassenverwalter der Gemeinde übertragen. Den Werkleitern obliegt weiterhin die Feststellungs- bzw. Anordnungsbefugnis für alle ein- und ausgehenden Zahlungen.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.13. TZ 78 Beim Online-Banking wären die kassen- und haushaltsrechtlichen Vorgange zu beachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 4.13
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 13.13

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurde zum Zeitpunkt der Prüfung  für das Online-Banking eine mobile TAN-Lösung verwendet. Seit Übertragung des Zahlungsverkehrs auf die Kassenverwalter der Gemeinde im März 2017 wird eine Übertragung mit  Signaturerstellungseinheiten (Bank-Signaturkarten) verwendet. Durch die Trennung von Feststellungsbefugnis (Werkleitung) und Zahlungsverkehr (Gemeindekasse) wird seitdem auch das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt.  

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Satzungsprüfung des Seniorenheims

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 29.03.2013 wurde ein Verfahren zur gesonderten Feststellung der formellen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit neu eingeführt. Im Rahmen dessen wurde durch das Finanzamt Mühldorf die Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Gemeinde Kirchdorf a. Inn in der Fassung vom 01.08.2000 überprüft. Es wurde festgestellt, dass diese nicht in allen Teilen den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (geändert zum 01.01.2009) entspricht. Das Finanzamt Mühldorf fordert daher eine Änderung der beanstandeten Teile bis spätestens 30.12.2018.
Die Werkleitung hat die derzeit gültige Fassung der Betriebssatzung von 2008 dem Finanzamt übermittelt und eine Fristverlängerung für die Umsetzung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen bis zum 31.12.2019 erhalten.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis von der Anforderung die Betriebssatzung des Seniorenheimes St. Josef bis zum 31.12.2019 an die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Wirtschaftsbericht 2. Kalendervierteljahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Wirtschaftsbericht zum 30.06.2018 wird mit der Ladung an die Ausschussmitglieder verschickt.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Wirtschaftsbericht zum 30.06.2018 und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 08.10.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

entfällt

Datenstand vom 22.03.2019 08:20 Uhr