Datum: 17.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 19.11.2018
3 Bauanträge
3.1 BV Berg 4; Erhöhung des Substratrückhaltevolumens für best. Biogasanlage im Havariefall auf dem Grundstück Flur- Nr. 1038/1, Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.2 BV Lindenweg 2 a; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Grundstück Flur- Nr. 478, Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.3 BV Buchnerweg 2; Dachgeschoss- Ausbau im bestehenden Wohnhaus; Grundstück Flur- Nr. 2087, Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.4 BV Fichtenstraße 5; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Grundstück Flur- Nr. 517/105, Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Julbacher Str. 1; Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung eines best. Nebengebäudes in Armeding, Grundstück Fl.Nr. 487 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Rosenstr. 9; Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines best. Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 120/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.7 BV Berg 23; Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Umbau eines best. Einfamilienwohnhauses in Berg, Grundstück Fl.Nr. 1081 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.8 BV Robert-Bosch-Ring 11 a; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen für ein Fast-Food-Restaurant mit "Drive-in" im Gewerbegebiet Atzing (I)
3.9 BV Simböckstr. 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 386/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4 Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2019
5 Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Festlegung der Stichfrage
6 Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Unterrichtung gem. § 29 BBS
7 Antrag Gemeinderat Brodschelm auf Neuerrichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Seibersdorf und Neugestaltung des Spielplatzes an der Schulstraße
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Wasserschaden Schule
Im Zwischentrakt der Schule ist ein weiterer Wasserschaden aufgetreten. Nach Rücksprache mit Gutachter und Sanitärfirma soll der beschädigt Bereich über den gesamten Zwischentrakt vss. in den Faschingsferien erneuert werden. Eine entsprechende Vergabe ist für die Januarsitzung vorgesehen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 19.11.2018 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 19.11.2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3
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3.1. BV Berg 4; Erhöhung des Substratrückhaltevolumens für best. Biogasanlage im Havariefall auf dem Grundstück Flur- Nr. 1038/1, Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben (Umwallung des best. Substratlagers) ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben notwendig. Das vorliegende Konzept soll bei einem unbeabsichtigten Austritt von Gärsubstrat aus der Anlage eine Einleitung in die Vorfluter verhindern. Bei der Berechnung des Rückhaltevolumens wurde von einer maximalen Substratspiegelhöhe von 0,35 m über Geländenullpunkt ausgegangen, was zugleich der Oberkante der geplanten Mauer entspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag (Havariefallplanung mit Berechnung des erforderlichen Rückhaltevolumens) zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3.2. BV Lindenweg 2 a; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Grundstück Flur- Nr. 478, Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wurde bereits im  Rahmen eines Vorbescheides am 21.03.2016 erteilt. Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich ohne Bebauungsplan) zu beurteilen. Die Umlegung der Hauptwasserleitung wurde am 19.09.2016 vom Gemeinderat beschlossen. Am 17.10.2016 hat das Landratsamt Rottal-Inn den Vorbescheid mit Auflagen bezüglich der Lage des Vorhabens im Überschwemmungsgebiet genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Buchnerweg 2; Dachgeschoss- Ausbau im bestehenden Wohnhaus; Grundstück Flur- Nr. 2087, Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben (Einbau von zwei Kinderzimmern in ein best. Dachgeschoß)  im Ortsbereich von Seibersdorf, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Äußerlich werden keine Veränderungen am Gebäude vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Fichtenstraße 5; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Grundstück Flur- Nr. 517/105, Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der Dachform (Walmdach statt Sattel- oder Pultdach) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Hinweis:
Auf Antrag des Baunachbarn wurde von der Verwaltung die Beteiligung des östlichen Baunachbarn Fl.Nr. 517/106 durchgeführt (Frist läuft noch bis zum 14. Dezember 2018).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Julbacher Str. 1; Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung eines best. Nebengebäudes in Armeding, Grundstück Fl.Nr. 487 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich ist baurechtlich als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. BV Rosenstr. 9; Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines best. Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 120/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben umfasst die Aufstockung des best. Wohnhauses (Bauweise E + DG in E + I).
Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein, die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.7. BV Berg 23; Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Umbau eines best. Einfamilienwohnhauses in Berg, Grundstück Fl.Nr. 1081 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.7

Sachverhalt

Das Vorhaben (Kniestockerhöhung um 1,30 m Bauweise E +DG)  ist baurechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstiges Vorhaben) zu beurteilen. Sonstige Vorhaben sind im Außenberei ch zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. (Prüfung erfolgt durch die Baugenehmigungsbehörde = Bauamt LRA Rottal-Inn).
Das Vorhaben ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.8. BV Robert-Bosch-Ring 11 a; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen für ein Fast-Food-Restaurant mit "Drive-in" im Gewerbegebiet Atzing (I)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.8

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing (I) umfasst insgesamt 13 Werbeanlagen am Gebäude bzw. im Umgriff des Vorhabens (s. beiliegende Unterlagen). Der geplante Pylon wurde wegen der Nähe zur Kreisstraße PAN 26 vorab an die Tiefbauverwaltung des Landkreises Rottal-Inn übermittelt. Einwände seitens des Landkreises wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.9. BV Simböckstr. 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 386/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.9

Sachverhalt

Das gem. BayBO verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf liegt teilweise außerhalb der Baugre nze. Der östlich angrenzende Grundstücksnachbar, Fl. Nr. 386/8 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Antragsunterlagen unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO verfahrensfreie Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Aus den Ergebnissen der Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst aus den Jahren 2018 bis 2020 beantragt die Firma Bestattungsdienste Haberstock Altötting eine Anpassung der Gebühren für die übertragenen Dienstleistungen der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn (Zulässigkeit zur Anpassung der Preise ergibt sich aus § 6 Abs. 2 Bestattungsvertrag).
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Preise:

Preis bisher
neuer Preis
Grab öffnen und schließen, pro Bestattung        
236,80 €
252,50 €
Grab öffnen und schließen, (Kindergrab), pro Bestattung
84,80 €
90,40 €
Öffnen und schließen einer Gruft, pro Bestattung        
117,80 €
125,60 €
Urnenbeisetzung mit oder ohne Angehörige, pro Bestattung
46,90 €
50,00 €
Bereitstellung der Träger zur Beerdigung, pro Träger und Bestattung
29,30 €
31,25 €
Durchführung der Trauerfeier, pro Bestattung
26,10 €
27,80 €
Leichenaufbahrung, pro Tag        
43,20 €
46,10 €
Leichenumbettung, pro Stunde
30,90 €
32,95 €
sonstige Leistungen, pro Arbeitsstunde                
  • Facharbeiter        
                                               
  • Helfer                                                                

37,30 €
30,90 €

39,80 €
32,95 €

Zusätzlich werden bei Beerdigungen an Feiertagen und Samstagen folgende Gebühren erhoben:
  • Freitag zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr                        83,13 €
  • Samstag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr                        124,70 €

Beerdigungen am Samstagnachmittag oder an Sonn- und Feiertagen werden vom Bestattungsunternehmen Haberstock nicht durchgeführt.

Die Grabnutzungsgebühren, sowie Gebühren für die Leichenhausbenutzung bleiben unverändert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

GEBÜHRENSATZUNG
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Gemeinde Kirchdorf a.Inn
(Friedhofgebührensatzung)

Vom 01.01.2019
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten
  1. Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

  1. Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
    1. Grabnutzungsgebühren
    2. Bestattungsgebühren
    3. Sonstige Gebühren
§ 2
Gebührenpflichtiger

  1. Gebührenpflichtiger ist,

  1. wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
  2. wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
  3. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
  4. wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
       
  1. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

  1. Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit einer Gebühr

  1. Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar
  1. bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn.

  1. bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung

  1. bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1.des folgenden Monats.

  1. Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

  1. Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

  1. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4
Grabnutzungsgebühr

  1. Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion I (alter Friedhof) pro Ruhefrist für

a) Einzelgrab        544,40 €
b) Doppelgrab        1088,80 €
c) Kindergrab        68,05 €
d) Gruft pro qm        272,20 €
e) Mauergräber        1361,00 €

  1. Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion 2 (neuer Friedhof) pro Ruhefrist für

a) Einzelgrab        680,50 €
b) Doppelgrab        1224,90 €
c) Kindergrab        102,08 €
d) Gruft pro qm        272,20 €
e) Urnenerdgrab        680,50 €
f)  Urnenwandgrab        680,50 €

  1. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre ist möglich. Die Gebühren für eine Verlängerung gelten entsprechend § 4 Abs.1 und Abs.2 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs.1 c).

§ 5
Bestattungsgebühren

  1.      Die Bestattungsgebühren betragen für

a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung        364,39 €
aa) Leichenhausbenutzung bei Urnenbestattung
einschl. Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung        75,00 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers        31,25 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes         252,50 €
d) Öffnen und Schließen der Gruft         125,60 €
e) Urnenbestattung        50,00 €
f) Durchführung der Trauerfeier        27,80 €


  1.      Die Bestattungsgebühren betragen bei Kindern unter 10 Jahren für

a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung        190,42 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers         31,25 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes        90,40 €
d) Öffnen und Schließen der Urnenkammer        50,00 €
e) Durchführung der Trauerfeier        27,80 €

§ 6
Sonstige Gebühren

  1.           Es werden folgende sonstige Gebühren erhoben:

  1. Leichenumbettungen, pro Stunde                32,95 €
  2. Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art,
außer Leichenfahrzeugen                15,30 €
  1. Aufbahrung im Leichenhaus, pro Tag                46,10 €
  2. Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige
bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen                17,90 €

  1. Beschriftung der Urnenkammer wird nach Aufwand berechnet

  1. Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand berechnet.


§ 7
In-Kraft-Treten

  1. Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
 
  1. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn vom 20.12.2017, veröffentlicht im Mitteilungsblatt, außer Kraft.


Kirchdorf a. Inn, den

17.12.2018


Gemeinde Kirchdorf a. Inn





Johann Springer

1. Bürgermeister


 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Festlegung der Stichfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Gem. § 7 Abs. 4 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) ist für die Bürgerentscheide am 17. Februar 2019 eine Stichfrage erforderlich, da zwei Bürgerentscheide zur Abstimmung stehen, die ggf. in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können. Über die Formulierung der Stichfrage hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Die Verwaltung schlägt nachfolgende Stichfrage (vgl. Beschlussvorschlag) vor:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Stichfrage wie folgt zu formulieren:

Stichfrage:
Werden die bei den Bürgerentscheiden 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben hier eine Stimme


                       Bürgerentscheid 1                                   Bürgerentscheid 2
                               (Ratsbegehren)                                                  (Bürgerbegehren)

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bürgerentscheide zur Trägerschaft Seniorenheim St. Josef - Unterrichtung gem. § 29 BBS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Gem. § 29 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) hat die Gemeindeverwaltung mit der Abstimmungsbenachrichtigung die Gemeindebürger schriftlich über Fragestellung und Begründung zu unterrichten. Über Form und Umfang der Unterrichtung entscheidet der Gemeinderat.
Da die jeweiligen Begründungsflyer des Bürger- und des Ratsbegehrens bereits in Umlauf gebracht wurden, erscheint eine erneute Verteilung nicht zweckmäßig. Ein Versand mit der Wahlbenachrichtigung ist darüber hinaus über den Gemeindeverlag technisch nicht möglich.
Mit Blick auf die Kosten einer erneuten Postwurfsendung an alle Haushalte wird vorgeschlagen zur Information der Gemeindebürger den Stimmzettel als Muster im Mitteilungsblatt Januar 2019 abzudrucken und zudem eine Informationsveranstaltung für alle Bürger am 16. Januar 2019 abzuhalten.
Sollte noch weiterer Informationsbedarf bestehen, könnte dieser in Absprache mit den Vertretern des Bürgerbegehrens über die Mitteilungsblätter Januar und/oder Februar erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Unterrichtung gem. § 29 BBS durch Abdruck des Stimmzettels als Muster im Mitteilungsblatt Januar 2019 und durch Abhalten einer Informationsveranstaltung für alle Bürger am 16. Januar 2019 nachzukommen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Antrag Gemeinderat Brodschelm auf Neuerrichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Seibersdorf und Neugestaltung des Spielplatzes an der Schulstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 7

Sachverhalt

Gemeinderat Brodschelm hat nachfolgenden Antrag gestellt:
Stellungnahme der Verwaltung:
  • Der Spielplatz an der Schulstraße ist verbesserungswürdig. Da dieser Bereich aber im Bereich der Städtebauförderung behandelt wird, erscheint es fraglich, ob hier isoliert und vorweg Veränderungen durchgeführt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Neugestaltung des Spielplatzes an der Schulstraße daher zurückgestellt werden.
  • Die Realisierung eines Spielplatzes in Seibersdorf wird – wie auch bei den bisherigen Überlegungen – in Erster Linie von der Grundstückfindung abhängen.
  • Für die Neuanlage von Kinderspielplätzen sind im Haushalt i.d.R. 25.000 € eingeplant. Diesen Ansatz wird die Verwaltung – sollte das Gremium keinen höheren Bedarf beschließen – auch für das Jahr 2019 vorsehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Brodschelm auf Neuerrichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Seibersdorf und Neugestaltung des Spielplatzes an der Schulstraße zu und genehmigt den Abdruck des Aufrufes des Gemeinderates Brodschelm hinsichtlich einer Mitgestaltung im nächsten Mitteilungsblatt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö informativ 8
Datenstand vom 28.01.2019 16:53 Uhr