Datum: 18.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Ergebnis der Bürgerentscheide zur Trägerschaft des Seniorenheims St. Josef
Beide Bürgerentscheide haben bei der Abstimmung am 17.2.2019 das notwendige Abstimmungsquorum in Höhe von 20 % nicht erreicht. Die Bürgerentscheide sind damit wirkungslos (Ergebnis vgl. Anlage).
- Sanierung Schulstraße
Voraussichtlich ab 11. März 2019 werden die Bauarbeiten zur Sanierung der Schulstraße beginnen. Die Sanierungsmaßnahme wird nach jetzigen Planungen bis Anfang Juni 2019 dauern und zu Verkehrseinschränkungen führen. Mit Vertretern von Feuerwehr und Schule wurde in der letzten Woche die geplante Verkehrsführung und Umleitung der Schulbusse abgesprochen. Im Mitteilungsblatt März wird auf die Maßnahme hingewiesen.
- Sachstand Planung Regenrückhaltebecken
Am 12. Februar 2019 wurde in einem Vor-Ort-Termin mit Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Forstamt, Stadt Simbach und den zuständigen Ingenieurbüros die Ausgestaltung der möglichen Regenrückhaltebecken dem Grunde nach geklärt. Positiv kann bemerkt werden, dass keiner der Beteiligten die Planansätze vollständig abgelehnt hat.
Nächste Schritte werden sein:
- Abschluss der laufenden Machbarkeitsstudie durch das IB Behringer mit Kostenschätzung.
- Vor-Gespräch mit den betroffenen Eigentümern.
- Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung.
- Vertragsunterzeichnung Telekom zum 2. Verfahren des Breitbandausbaus
Am12. Februar 2019 wurde mit Vertretern der Dt. Telekom der Breitbandausbauvertrag zur Umsetzung des 2. Breitbandförderverfahrens unterzeichnet.
- Erschließungsgebiet: Ecken, Deindorf, Alter Pfarrhof, Stadlecker Weg, Bahnweg, Unterhart.
- Zeitschiene Planung in 2019, ca. 10 Kilometer Tiefbauarbeiten im Jahr 2020. Umsetzungszeitraum ca. 18 Monate.
- Der Vorsitzende weist zudem auf die Dienstversammlung der FF Kirchdorf am 8.3.2019 hin.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 21. Januar 2019
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 21. Januar 2019 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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3 |
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3.1. BV Kirchenweg 2; Errichtung von 2 Großflächentafeln (3800 mm x 2643 mm) auf dem Parkplatz, Grundstück Fl.Nr. 1/28 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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3.1 |
Sachverhalt
Das baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ umfasst die Errichtung von insgesamt 2 Großflächentafeln mit einseitiger Beleuchtung. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen im Hinblick auf Werbeanlagen. Der Standort auf der Ostseite des EDEKA-Parkplatzes erscheint geeignet. Hierzu fand bereits ein Ortstermin mit der beantragenden Firma und der Verwaltung am 17.01.2019 statt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von 2 Großflächenwerbeanlagen an der Ostseite des EDEKA-Parkplatzes zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.2. BV Antrag auf Abbauerweiterung von Kies im Trockenbauverfahren mit Wiederverfüllung Kategorie A Material auf einer Fläche von ca. 23.520 m² einem Abbauvolumen von ca. 170.520 m³ und einer Abbautiefe von 7,70 m bis 9,40 m
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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3.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinde wurden die Antragsunterlagen vom Landratsamt Rottal-Inn, Abt. Wasserrecht, zugeleitet und um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB gebeten.
Ferner wird um Stellungnahme aus Sicht des Straßenbaulastträgers gebeten.
Das geplante Kiesabbaugebiet auf dem Grundstück Fl.Nr. 1064 Gmkg. Kirchdorf a.Inn wird über das direkt angrenzende, vorhandene Abbaugebiet der Fa. P. erschlossen. Die Zufahrt auf das Gelände selbst befindet sich im Südosten der Abbaufläche und wird im Zuge der Baumaßnahme befestigt. Öffentliche Straßen werden daher nicht beeinträchtigt. D
ie Abfuhr erfolgt über das Werksgelände in Richtung Norden zur Kreisstraße PAN 26.
Die dem Antrag beiliegende hydrogeologische Beurteilung vom 20.12.2018 durch das Büro Bertlein, Kirchdorf a. Inn, stellt in der zusammenfassenden Beurteilung fest, dass „nachteilige Auswirkungen auf die umliegenden Grundwasserbenutzungsanlagen nicht zu besorgen sind“.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Kiesabbauerweiterung zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Bierstr. 40; Anbau u. Erweiterung einer landw. Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 165 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Stölln ist baurechtlich nach § 34 BauGB (Lt. FNP 1986 als WA ausgewiesen) zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein, die Erschließung ist gesichert. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 167, 187, 186 Gmkg. Kirchdorf a.
Inn haben die Bauvorlage unterzeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Kommunale Zweckvereinbarung zur Erstellung, dem Betrieb und dem Unterhalt von Hochwasserschutzanlagen am Hitzenauer- und Palmbach
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinden Kirchdorf a. Inn und Julbach beabsichtigen den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zur Erstellung, dem Betrieb und dem Unterhalt von Hochwasserschutzanlagen am Hitzenauer- und Palmbach.
Die der Ladung als Anlage beigefügt Zweckvereinbarung ist zwischen den Gemeinden und dem Wasserwirtschaftsamt vorabgestimmt. Die Zweckvereinbarung ist erforderlich, da die geltenden Fördersätze zum Bau von Hochwasserrückhaltebecken (derzeit bis zu 65 %) bei kommunaler Zusammenarbeit um bis zu 10 % erhöht werden können.
Der Gemeinde entstehen darüber hinaus keinerlei Nachteile, da jede Kommune für die eigenen Kosten aufkommt.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister Johann Springer zur
Unterzeichnung der kommunalen Zweckvereinbarung zur Erstellung, dem Betrieb und dem Unterhalt von Hochwasserschutzanlagen am Hitzenauer- und Palmbach.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Kirchdorf a. Inn - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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5 |
Sachverhalt
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn steht in den nächsten Jahren eine Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 (Baujahr 1990) an. Das mittlerweile 29 Jahre alte Fahrzeug sollte demnächst ausgetauscht werden. Die technische Beladung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Feuerwehr, Gemeindevertreter, Kreisbrandrat sowie Vertreter der Regierung von Niederbayern haben am 12.11.2018 ein Abstimmungsgespräch hinsichtlich einer Ersatzbeschaffung geführt.
Zur Sicherstellung und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei THL-Einsätzen auf der B12/B20 und vorrausschauend auf die ausgebaute A94 würde die Regierung von Niederbayern eine Neubeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 unterstützen und befürworten. Auch Feuerwehr, Gemeindeverwaltung und Kreisbrandrat sprechen sich für diese Neubeschaffung aus.
Kostenschätzung HLF 20:
Anschaffungskosten (Schätzung): bis zu 400.000 €
Förderung Freistaat Bayern: 125.000 €
Eigenanteil Gemeinde (Schätzung) 275.000 €
Vorteil Kommunale Kooperation:
Vorteilhaft erscheint dabei, dass der Markt Tann und die Stadt Simbach a. Inn ebenso die Neuanschaffung eines HLF 20 planen. Bei Beschaffung baugleicher Feuerwehrfahrzeuge gewährt der Freistaat eine um 10 % erhöhte Förderung.
Die Verwaltung steht mit den Kommunen Tann und Simbach in Kontakt. Simbach würde die Beschaffung wohl federführend für alle durchführen.
Zeitschiene:
Die Beschaffung soll so ausgeschrieben werden, dass frühestens 2020 Kosten für den Gemeindehaushalt anfallen.
Für das weitere Vorgehen wird ein Grundsatzbeschluss vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die Feuerwehr Kirchdorf a. Inn ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 als Ersatzbeschaffung für das TLF 16/25 anzuschaffen.
Die Beschaffung soll nicht vor dem Jahr 2020 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen und die Ausschreibung vorzubereiten. Die voraussichtlich anfallenden Kosten werden in die Finanzplanung 2020 und 2021 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bestellung Kommandant Feuerwehr Seibersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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6 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf hat in der Dienstversammlung am 11. Januar 2019 Herrn Robert Rauter, wohnhaft Kirchdorfer Str. 1, Seibersdorf, für die Dauer von sechs Jahren zum Ersten Kommandanten gewählt. Die genannte Person ist formal durch den Gemeinderat zu bestätigen.
Beschluss
Gemäß Art. 8 Abs. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Robert Rauter als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Seibersdorf
bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bestellung stellv. Kommandant Feuerwehr Seibersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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7 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf hat in der Dienstversammlung am 11. Januar 2019 Herrn Andreas Haunreiter, wohnhaft Bergham 10a, 84375 Kirchdorf a. Inn, für die Dauer von sechs Jahren zum stellv. Kommandanten gewählt. Die genannte Person ist formal durch den Gemeinderat zu bestätigen.
Beschluss
Gemäß Art. 8 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird Herr Andreas Haunreiter als stellv. Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Seibersdorf
bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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beschließend
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8 |
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8.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2017 in der Zeit vom 18.10.2018 bis 29.10.2018 geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom 31. Januar 2019 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2017. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.
Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:
Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belege hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:
1. der Haushaltsplan des Jahres 2017 wurde eingehalten
2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern ist eine gute und gewissenhafte Arbeit zu bescheinigen. Sämtliche durch den Prüfungsausschuss ermittelten Feststellungen bei den einzelnen Belegen konnten im Rahmen der Prüfung von der Verwaltung erläutert bzw. geklärt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss fest:
- Der Haushaltsplan des Jahres 2017 wurde eingehalten.
- Die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8.2. Feststellung der Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2017 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9.140.945,21 € und im Vermögenshaushalt mit 3.127.859,40 € mit.
Die Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.
Beschluss
Feststellung der Ergebnisse (§ 79 Komm HV):
Die Jahresrechnung 2017 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9.140.945,21 € und im Vermögenshaushalt mit 3.127.859,40 € und ist nicht zu beanstanden.
Die Jahresrechnung wurde örtlich geprüft.
Die im Rechnungsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung 2017 im Verwaltungshaushalt mit 9.140.945,21 € und im Vermögenshaushalt mit
3.127.859,40 € fest.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8.3. Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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ö
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beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 2017.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Jahresabschluss Wasserwerk 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Durch den kommunalen Prüfungsverband, vertreten durch Herrn Straßer, wurde der Jahresabschluss 2017 des gemeindlichen Wasserwerks erstellt.
Die Unterlagen hierzu wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Die Wasserverluste betragen 2017 3,58 % (Vorjahr 4,86 %)
Die Bilanzsumme beträgt 918.811,57 € (Vorjahr 923.314,42 €) und weist einen Jahresverlust von
125.252,79 € (Vorjahr 121.610,41 €) aus.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 918.811,57 € und einem Jahresverlust von 125.252,79 € ohne Änderungen fest. Der Jahresverlust 2017 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf auf Errichtung einer Fußgänger- und Radwegverbindung zwischen Ritzing und der Gemeinde Julbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Fraktion Wir für Kirchdorf hat nachfolgenden Antrag gestellt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen den Antrag bestehen keine Einwände.
Die Gemeinde hat sich mit selbigem Anliegen mit Schreiben 12. Dezember 2018 an den Landrat des Landkreises Rottal-Inn gewandt, da der Landkreis im Jahr 2019 Haushaltsmittel für den Radwegebau zur Verfügung stellen möchte und um ein Gespräch hierzu mit der Tiefbauverwaltung des Landkreise gebeten (vgl. Anlage im RIS). Eine Radwegverbindung in diesem Bereich könnte einen sehr gefährlichen Straßenabschnitt „entschärfen“.
Das Schreiben der Gemeinde vom 12. Dezember 2018 ist mit der Gemeinde Julbach abgestimmt und wurde von der Nachbargemeinde ebenso unterstützt.
Eine Antwort des Landkreises liegt bislang noch nicht vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2019
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informativ
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Datenstand vom 13.03.2019 11:05 Uhr