Datum: 11.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 18. Februar 2019
3 Neubesetzung Ausschusssitze SPD
4 Bildung einer Fraktionsgemeinschaft Wir für Kirchdorf / mut
5 Bauanträge
5.1 BV Berg 25; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1065 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
5.2 BV Am Wirtsgarten 9; Anbau eines Windfangs an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/14 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
5.3 BV Innviertlerstr. 14; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an best. Wohngebäude in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 532/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
5.4 BV Stadlecker Weg 11 a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Maschinenhalle in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 695 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
5.5 BV Hart 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2656/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
5.6 BV Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn;
6 Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II vom 17.08.1987
7 Bayer. Mobilfunkförderprogramm - Markterkundungsverfahren
8 Vorprojekt - Wirt´s Kathi
9 BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern
9.1 TZ 27 - Die Bauhofleistungen werden im Haushalt nicht kostendeckend verrechnet
9.2 TZ 28 - Die Kosten der zentralen Dienststellen für erbrachte Leistungen wurden den kostenrechnenden und anderen Einrichtungen nicht in angemessener Höhe verrechnet.
9.3 TZ 29 - Der abgeschlossene Bestattungsvertrag ist unzulässig
9.4 TZ 33 - Aufbauorganisation: Gliederung der Kernverwaltung, Personaleinsatz in der Kernverwaltung, Ablauforganisation
9.5 TZ 72 - Der Verwaltungskostenbeitrag wäre nachvollziehbar zu berechnen
9.6 TZ 81 - Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen
10 Antrag Gemeinderat Erlemeier zum Thema: Gehsteig zum Edeka-Markt Kirchdorf Mitte. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde Kirchdorf am Inn, Ergänzung des § 9 Abs.2 der „Winterdienstverordnung“.
11 Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf auf Überprüfung und Durchführung von Verbesserungen an der LED-Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet von Kirchdorf a. Inn
12 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Vorweg Antrag zu Geschäftsordnung:
Gemeinderat Birneder hat nachfolgenden Antrag zur Geschäftsordnung gestellt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag sollte abgelehnt werden.
  • Die Grundsatzentscheidung für einen Verkauf wurde bereits mehrmals diskutiert.
    Der Gemeinderat hat sich am 23.10.2017 für einen Verkauf des Schlosses Ritzing entschieden und das Thema bereits mehrmals behandelt. Vorab wurden die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, das Dt. Jugendherbergswerk und der Verein zur Erhaltung des Bayer. Kulturerbes angefragt. Alle haben ein Interesse an der Liegenschaft freundlich abgelehnt.
  • Das nun vorliegende Angebot ist aus Sicht der Verwaltung sehr gut und ausgewogen.
    Der Gemeinderat hat nach Sichtung der Bieterangebote am 17.12.2018 beschlossen, dass der Bau- und Umweltausschuss nach Anhörung von 3 Bietern eine Beschlussempfehlung treffen soll. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 28.1.2019 für einen Bieter entschieden. Der mögliche Käufer wurde nicht allein nach Kaufangebot sondern auch in Abwägung des vorgelegten schlüssigen Konzepts ausgewählt. Bis zur heutigen Sitzung konnten alle noch offenen Themen geklärt werden.
  • Ein weiteres verzögern der Angelegenheit könnte h.E. den Käufer verschrecken und zur Zurückziehung des Angebots führen. Darüber hinaus ist Ritzing nicht Teil der geplanten Städtebauförderung.
  • Eine öffentliche Behandlung ist nicht zielführend, da es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt. Bei diesem TOP werden auch Zusagen des möglichen Käufers diskutiert werden.

Diskussionsverlauf:
Gemeinderat Birneder weist darauf hin, dass das Thema bisher nur nichtöffentlich behandelt wurde.

Beschluss :
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Birneder zu.

Beschluss: 18 / 5 : 13

2.)        Mitteilungen:
  • Am 27. Februar 2019 wurde der neue Heimleiter, Hr. Wiesmüller, im Rahmen einer Personalversammlung den Mitarbeitern des Seniorenheims vorgestellt. Herr Wiesmüller ist auch heute vor Ort.
  • Die Baumaßnahme in der Schulstraße hat heute begonnen.
  • Heute war auch Baubeginn der Furth am Hitzenauer Bach. Es handelt sich um eine Wiederherstellungsmaßnahem im Rahmen des Programms zur Abwicklung der Hochwasserschäden.
  • Städtebauförderung:
    Der Gemeinderat wird in einer Sondersitzung am 15. April 2019 über die bisher erfolgte Bestandserfassung und Analyse im ISEK informiert werden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 18. Februar 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 18. Februar 2019 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 18. Februar 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Neubesetzung Ausschusssitze SPD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Durch den Austritt von Gemeinderat Feirer aus der Ausschussgemeinschaft mit der SPD zum 10. März 2019 (Art. 33 Abs. 1 Satz 5 Gemeindeordnung, § 5 Abs. 2 und § 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates) ist eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich.

Eine gemeinsame Fraktion ist nicht mehr vorhanden. Der SPD stehen als Gruppe weiterhin folgende Sitze zu (§ 6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates):

Haupt- und Finanzausschuss:                1 Sitz
Bau- und Umweltausschuss:                        1 Sitz
Werkausschuss:                                1 Sitz
Rechnungsprüfungsausschuss:                1 Sitz

Die Mitglieder und Stellvertreter werden von der SPD wie folgt bestellt:

Ausschuss
Ordentliches Mitglied
Stellvertreter
Haupt- und Finanzausschuss
Peter Hitzenauer
Franz Dobler
Bau- und Umweltausschuss
Franz Dobler
Peter Hitzenauer
Werkausschuss
Franz Dobler
Peter Hitzenauer
Rechnungsprüfungsausschuss
Peter Hitzenauer
Franz Dobler

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den Austritt von Gemeinderat Feirer aus der Ausschussgemeinschaft mit der SPD keine Ausschussgemeinschaft und keine gemeinsame Fraktion mehr besteht und eine neue Ausschussbesetzung erfolgen muss. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Ausschussbesetzung der Gruppe SPD zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bildung einer Fraktionsgemeinschaft Wir für Kirchdorf / mut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Fraktion Wir für Kirchdorf und Gemeinderat Feirer (mut) haben mitgeteilt, dass Sie ab 11. März eine Fraktions- und Ausschussgemeinschaft bilden (Art. 33 Abs. 1 Satz 5 Gemeindeordnung, § 5 Abs. 2 und § 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates). Sprecher der Fraktionsgemeinschaft ist Herr Jürgen Brodschelm.
Der Fraktion Wir für Kirchdorf / mut steht dadurch kein zusätzlicher Ausschusssitz zu. Eine Neubesetzung der Ausschüsse kann bis zu einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bildung einer Fraktions- und Ausschussgemeinschaft von Wir Für Kirchdorf und mut zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5
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5.1. BV Berg 25; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1065 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Für das Vorhaben im Außenbereich ist eine Baugenehmigung erforderlich. Gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden  Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. BV Am Wirtsgarten 9; Anbau eines Windfangs an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/14 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Wirtsgarten entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Abstand zur Straße beträgt 1,77 m.

Die Nachbarunterschriften werden vom Bauherrn bis zur GR-Sitzung eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag – vorbehaltlich der Unterschriften der Nachbarn – zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. BV Innviertlerstr. 14; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an best. Wohngebäude in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 532/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA II, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Baunachbarn sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid – vorbehaltlich der Unterschriften der Baunachbarn - zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.4. BV Stadlecker Weg 11 a; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Maschinenhalle in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 695 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Das Vorhaben nördlich der bestehenden Bebauung des Stadlecker Weges ist baurechtlich nach § 35 BauGB (bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Die bereits vorgenommenen Rodungsarbeiten mit anschließender Neubepflanzung wurden mit der Forstbehörde abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.5. BV Hart 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2656/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.5

Sachverhalt

Für das Außenbereichsvorhaben wurde bereits im Jahr 2009 das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage der Gemeinde Kirchdorf a. Inn erteilt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 2644/2 vom Bauwerber zu unterhalten ist (einschließlich Winterdienst). Das Vorhaben kann an die gemeindliche, zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden. Ein Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist nicht möglich. Die Abwasserbeseitigung kann lt. Auskunft des Bauherrn über die bereits bestehende Kleinkläranlage erfolgen.
Die Gültigkeit des Vorbescheides AZ.: V – 1400-2009, SG 41.2 vom 03.11.2009 war auf 3 Jahre befristet und ist mittlerweile abgelaufen. Der Bauherr ersucht daher um Erteilung einer Genehmigung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid mit der Auflage zu, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 2644/2 vom Bauwerber zu unterhalten ist (einschließlich Winterdienst).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.6. BV Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.6

Sachverhalt

Die Fa. U. in Julbach-Buch beantragt im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Informationsgebäudes“ auf dem Betriebsgelände in Buch die Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn. Die vollständigen Antragsunterlagen wurden der Gemeindeverwaltung übermittelt (s. Anlage).

Im Einzelnen wird beantragt:

  • Erweiterung der vorliegenden Wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung,
  • die Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000.

Das Landratsamt Rottal-Inn bittet um Stellungnahme zum Verfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn stimmt der beantragten

  • Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung sowie
  • der Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a .Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000,

zu.
 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II vom 17.08.1987

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf –Mitte, Bauabschnitt II, vom 17.08.1987 ist in Teilbereichen durch den Bebauungsplan „Wirtswiese“ überplant worden ohne dass der Geltungsberiech des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, eingeschränkt worden wäre. Demnach stehen für große Bereiche des Bebauungsplanes widerstreitende Festsetzungen im Raum.


Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind größtenteils bebaut. Nicht bebaut sind die Grundstücke Fl.Nr.33/35, und 33/36. Die Bebauung dieser Grundstücke richtet sich zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich in die umliegende Bebauung einfügt und die Erschließung des Vorhabens gesichert ist. Die geplante Bebauungsplanaufhebung wurde bereits mit dem Kreisbauamt am 10.12.2018 besprochen.

Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, wird Rechtssicherheit hinsichtlich der zu beachtenden Planungsvorschriften geschaffen.

Die Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB für Eigentümer von bisher noch nicht bebauten Grundstücken, sind innerhalb von 7 Jahren nach in Kraft treten des Bebauungsplanes (17.08.1987) abgelaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt II, vom 17.08.1987 einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt das Aufhebungsverfahren einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Bebauung an folgenden Straßenzügen:

  • beiderseits des Kirchenweges, von der Hauptstraße bis zur Einmündung J.-Rathgeber-Straße,
  • auf der Ostseite des Kirchenweges bis zur Inntalstraße,
  • beiderseits der Inntalstraße bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer –Weg
  • beiderseits des Pfarrer-Gahbauer-Weges und der
  • Grafen-von-Berchem-Straße vom Kirchenweg bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer-Weg

Der Geltungsbereich ist im Lageplan Maßstab 1 : 3.000 vom 14.02.2019 farbig dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bayer. Mobilfunkförderprogramm - Markterkundungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Staatsregierung hat seit 1.12.2018 ein bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm gestartet. Das Programm soll Mobilfunklücken in bislang unversorgten Gebieten schließen.

Eckpunkte des Förderprogramms:
  • Förderung der Kommune beim Bau von Masten (Bau von passiver Infrastruktur) in bisher unversorgten Gebieten
  • Förderquote im RmbH-Gebiet bis zu 90 %
  • Förderhöchstbetrag 500.000 € - 550.000 € (keine Förderung von Grunderwerb)
  • Zweckbindungsfrist 7 Jahre
  • Freiwilliges Förderangebot
  • Umsetzung durch eigenen Bau oder im Wege einer Baukonzession

Vorschlag für weiteres Vorgehen:
Im Gemeindebereich bestehen sog. weiße Flecken (insbesondere im nördlichen Bereich).
Um festzustellen, in welchem Umfang die Mobilfunkunternehmen in den nächsten 3 Jahren einen Eigenausbau planen wird vorgeschlagen ein unverbindliches Markterkundungsverfahren beim Mobilfunkzentrum zu beantragen.
Hierdurch fallen keinerlei Kosten an. Zudem entsteht keine Vorwegfestlegung für die Gemeinde. Ob im Anschluss daran Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll sind, kann nach Vorliegen der Ergebnisse beraten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Einleitung eines Markterkundungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Vorprojekt - Wirt´s Kathi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 8

Sachverhalt

Am 6. Februar 2019 hat an der Wirt´s Kathi ein Vor-Ort-Termin mit dem Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Schröter), dem Kreisheimatpfleger (Hr. Haslbeck), dem Landratsamt Rottal-Inn (Hr. Hofer, Fr. Wojaczek) und Hr. Wieser (Statiker) stattgefunden.

Thema war insbesondere das weitere Verfahren hinsichtlich der schlechten Bausubstanz des Nebengebäudes. Im Vororttermin wurde erläutert, dass über die Grundsatzfrage Sanierung oder einen möglichen Abbruch durch Landratsamt und Denkmalschutz erst entschieden werden kann, wenn die Gemeinde hierzu ein denkmalpflegerisches Vorprojekt mit Nutzungskonzept durchgeführt hat.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Liegenschaft Wirt´s Kathi besteht aufgrund der sich verschlechternden Bausubstanz Handlungsbedarf.
Es wird daher vorgeschlagen Angebote für ein Vorprojekt (Kostenschätzung rd. 25.000 €) einzuholen und die Leistung demnächst zu vergeben.

Dabei darf bemerkt werden, dass spätestens im weiteren Verfahren der Städtebauförderung ein Vorprojekt für die Liegenschaft Wirt´s Kathi sowieso erforderlich geworden wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Durchführung eines denkmalpflegerischen Vorprojekts für die Liegenschaft Wirt´s Kathi, Hauptstraße 15, 84375 Kirchdorf a. Inn, aus und beauftragt die Verwaltung Angebote hierzu einzuholen und im Anschluss daran einen Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 9
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9.1. TZ 27 - Die Bauhofleistungen werden im Haushalt nicht kostendeckend verrechnet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Stellungnahme BKPV:
Stellungnahme Verwaltung:
Die Verwaltung wird sich zeitnah mit dem Thema beschäftigen und soweit möglich, die empfohlenen Abrechnungsprozesse zur Verrechnung der Bauhofleistungen einführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.2. TZ 28 - Die Kosten der zentralen Dienststellen für erbrachte Leistungen wurden den kostenrechnenden und anderen Einrichtungen nicht in angemessener Höhe verrechnet.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Stellungnahme BKPV:

Stellungnahme Verwaltung:

Die bisherige Abrechnung der Verrechnungen wird geprüft und nach empfohlenen Prozessen angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.3. TZ 29 - Der abgeschlossene Bestattungsvertrag ist unzulässig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Stellungnahme BKPV:
Stellungnahme Verwaltung:

Der Bestattungsvertrag mit der Firma H. hat eine Restlaufzeit bis 2021. Danach wird dieser gekündigt. Künftig wird sich die Gemeinde Kirchdorf a.Inn für eine der beiden Varianten, also Benutzungszwang oder Satzungsänderung entscheiden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.4. TZ 33 - Aufbauorganisation: Gliederung der Kernverwaltung, Personaleinsatz in der Kernverwaltung, Ablauforganisation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Feststellung BKPV:



Stellungnahme der Verwaltung:
Die Feststellungen des BKPV sollen in der Personalplanung mittel- und langfristig berücksichtigt werden.
In der nächsten Zeit stehen einige Neubesetzungen im Rathaus an, bzw. die Gemeinde befindet sich aktuell  bereits in einer organisatorischen Neuausrichtung. In diesem Zusammenhang wird versucht werden, Aufgabengebiete anzupassen und evtl. Fehlstellungen zu beseitigen.
Dabei darf aber bemerkt werden, dass die Gewinnung von Fachpersonal mittlerweile deutlich schwieriger geworden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.5. TZ 72 - Der Verwaltungskostenbeitrag wäre nachvollziehbar zu berechnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 9.5

Sachverhalt

Stellungnahme BKPV:
Stellungnahme Verwaltung:


Eine Anpassung der Ermittlung der Verwaltungskosten und entsprechender Umlage auf den Eigenbetrieb soll zeitnah erfolgen. Auf aktuelle Abrechnungsprozesse wird dabei rücksicht genommen

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.6. TZ 81 - Die Gemeinde hat einen Beteiligungsbericht zu erstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 9.6

Sachverhalt

Feststellung BKPV:

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Feststellung wird zukünftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Antrag Gemeinderat Erlemeier zum Thema: Gehsteig zum Edeka-Markt Kirchdorf Mitte. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde Kirchdorf am Inn, Ergänzung des § 9 Abs.2 der „Winterdienstverordnung“.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 10

Sachverhalt

Antrag zum Thema: Gehsteig zum Edeka-Markt Kirchdorf Mitte. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde Kirchdorf am Inn, Ergänzung des § 9 Abs.2 der „Winterdienstverordnung“.

Sehr geehrter Herr  1. Bürgermeister Springer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

nachdem dieses Thema, was ich schon vor ein paar Jahren angestoßen habe immer noch unerledigt ist, habe ich dem Ganzen nun Nachdruck verliehen. Ich setze den aktuellen Kenntnisstand in der Sache voraus.
Nach heute erfolgter Rücksprache mit dem Betreiber, Herrn Wimmer, bekundete dieser eindeutig und klar, dass er nach-wie-vor an einem „Guten Miteinander mit den Bürgern und der Gemeinde interessiert ist und dieser Umsetzung sehr positiv gegenüber steht“; dies kann ich auch so Verwaltung und Gemeinderat mitteilen.

Antrag.
  • Abklärung/Bauabsprache usw. der Gde.Verwaltung mit der Firma Lechertshuber und Wimmer.
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde für diese Gehsteige.
  • Ergänzung des §9 Abs.2 „Winterdienstverordnung“.

Begründung zum Antrag:
In der vorliegenden Situation (Einfahrt zum Edeka-Markt, erhöhter Bordstein, OHNE angrenzenden Gehsteig) stellt –schon seit Bestehen des Marktes- einen ganz klaren Gefahrenpunkt für Fußgänger dar. Alle Personen, ob jung, ob alt, ob zu Fuß, mit Fahrrad, Gehhilfe oder Rollstuhl können nur unter Nutzung der geteerten Einfahrt zum Markteingang gelangen. Dies erfolgte natürlich auch in der vergangenen Wintersaison; der Schnee neben der Einfahrt machte den Zugang nicht einfacher.
Aus meiner Sicht stellt die jetzige Situation durchaus einen Härtefall im Sinne  unserer bestehenden „Winterdienstverordnung dar“. Ich bin der Meinung, -auch wenn bis jetzt noch nichts passiert ist (Personenunfall)- dass es nicht erst ein Menschenleben kosten muss, bis sich was ändert! Und an 15-20 qm Pflaster kann dies wohl nicht scheitern.

Es sollte je ein Gehsteig an der Nord- und Südseite der Einfahrt gebaut werden. Der Betreiber ist sogar bereit die Kosten für den Bau des Gehsteiges zu tragen! Zuvor soll jedoch noch eine Absprache zwischen Gemeinde und der Firma Lechertshuber und Wimmer erfolgen.  Die Verkehrssicherungspflicht muss allerdings von der Gemeinde getragen werden, als auch der Winter-Räumdienst.
Eine zügige Umsetzung dieser Maßnahme ist wohl im Interesse aller Nutznießer unseres Nahversorgungszentrums Edeka!

Ich bitte um Eure Unterstützung im Sinne der unserer Gemeindebürger.

Vielen Dank


Mit freundlichen Grüßen
Torsten Erlemeier


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird das Thema – wie in der Gemeinderatssitzung am 18.2.2019 besprochen – mit Eigentümer und Betreibe des Edeka Marktes besprechen und dann eine entsprechende Gemeinderatsbehandlung vorsehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Erlemeier zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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11. Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf auf Überprüfung und Durchführung von Verbesserungen an der LED-Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet von Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 11

Sachverhalt

Die Fraktion Wir für Kirchdorf hat folgenden Antrag gestellt:


Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag kann aus Sicht der Verwaltung so nicht umgesetzt werden und sollte daher abgelehnt werden.

Eine flächendeckende Nachbesserung ohne konkrete Benennung von Problemstellen/Problemlampen erscheint nicht umsetzbar. Nachbesserungen sind aus Sicht der Verwaltung nur in begründeten Einzelfällen und nach Besichtigung durch den Bauausschuss möglich. Dabei muss auch ein Kosten-Nutzen-Effekt abgewägt werden. Gerade mit Blick auf die erheblichen Kosten und den baulichen Aufwand welcher dadurch verursacht wird, wird hier nicht jedem persönlichen Einzelanliegen nachgekommen werden können. Insofern sollte hier keine zu große Erwartungshaltung geweckt werden.

Zur LED-Umrüstung an sich wird darauf hingewiesen, dass:
  • Die Umrüstung der LED-Beleuchtung vollständig abgeschlossen ist und auf einen konzeptionellen Vorschlag des Bayernwerks basiert.
  • Alle danach gemeldeten Problemfälle in einer Abendsitzung am 16 Mai 2018 (ab 20.30 Uhr) besichtigt wurden. Damals waren anwesend 1 Bürgermeister Springer, 2. Bürgermeister Unterhuber, Gemeinderat Garhammer, Hr. Übel, Hr. Edmüller und vom Bayernwerk Hr. Bloier und Hr. Bauer.
  • Alle bis dahin gemeldeten Problemfälle bis auf einen abgestellt werden konnten.
Zu einer Umrüstbeschwerde liegt mittlerweile ein Antrag für den Bauausschuss vor und wird dort behandelt.
  • Darüber hinaus sind der Gemeinde bislang keine weiteren Problemstellen/-lampen benannt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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12. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö informativ 12
Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr