Datum: 14.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Sanierung der Schulstraße ist abgeschlossen
Die Schulstraße ist seit heute wieder für den Verkehr geöffnet. Die ausführende Baufirma STRABAG hat den Zeitplan sehr gut eingehalten.
- Wiederherstellungsmaßnahme
Lange Schneid
Die Wiederherstellung der im Rahmen des Hochwassers beschädigten / verlandeten Rückhaltebecken incl. Zufahrt in der Langen Schneid ist abgeschlossen.
- Straßenname Neubaugebiet Bergham
Der Gemeinderat hat am 8.4.2019 beschlossen die neu zu errichtende Siedlungsstraße „Joachim Wagner Straße“ zu nennen, falls die Witwe von Hr. Wagner damit einverstanden ist. Nach Rücksprache mit Fr. Wagner hat Sie hiergegen keine Bedenken. Der Beschluss wird damit öffentlich gemacht.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 8. April 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 8. April 2019 mit der Ladung erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 8. April 2019 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Genehmigung des Protokolls vom 15. April 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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Sachverhalt
Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 15. April 2019 mit der Ladung erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls der Sitzung vom 15. April 2019 zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Haushalt 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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4 |
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4.1. Haushaltsplan 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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4.1 |
Sachverhalt
Nach § 2 KommHV besteht der Haushaltsplan aus folgenden Bestandteilen und Anlagen:
1. dem Gesamtplan
2. den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
3. den Sammelnachweisen
4. dem Stellenplan für die Beamten und Angestellten
Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beizufügen:
- Vorbericht
- Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
- Schuldenstand (Darlehensübersicht) und Rücklagenübersicht
- Finanzplan
- Übersicht von Budgets / Deckungskreisen
- Wirtschaftsberichte gemeindliche Unternehmen
Der Haushaltsplan 2019 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2019, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Stellenplan und allen Anlagen gemäß § 2 Abs.2 KommHV-K zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.2. Wirtschaftsplan 2019 Eigenbetrieb Seniorenheim St.Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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4.2 |
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2019 und ist mit der Ladung zugestellt. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.05.2019 den Wirtschaftsplan vorberaten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.3. Haushaltssatzung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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4.3 |
Sachverhalt
Anmerkung zur Änderung der Gesamtsumme Einnahmen & Ausgaben Vermögenshaushalt:
Durch die Ergänzung einer Abschlussbuchung wurden die Ansätze der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt um 787.900 EUR von 4.612.780 EUR auf 5.400.680 EUR erhöht. Diese Buchung erfolgte erst nach Versendung der Unterlagen zur Sitzung.
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr
2019
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 10.815.280,00 €
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je 5.400.680,00 €
festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen 1.309.000,00 €
und in den Ausgaben auf 1.532.250,00 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen 60.000,00 €
und Ausgaben auf je 55.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ werden auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 330 v.H.
für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt (Art. 73 GO).
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Gemeinde Kirchdorf am Inn,
______________________
Johann Springer
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2019.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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5.1. BV Bergham 7a; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung (Höhe ca. 1,35 m) auf dem Grundstück FlNr 1760/1 und 1760/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn Bergham;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben in Bergham liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Das Vorhaben widerspricht jedoch der gemeindlichen Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen. Die Satzung regelt die Höhe von Grundstückseinfriedungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
§ 2 Höhe der Einfriedungen:
- Straßenseitig sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m zulässig.
- Im Einmündungsbereich von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen sind Einfriedungen und Hinterpflanzungen von Zäunen bis zu einer Höhe von max. 0,80 m zulässig.
In der Angelegenheit fand am 25.04.2019 ein Ortstermin mit den Bauherren und den beteiligten Grundstückseigentümern mit folgendem Ergebnis statt:
Der Antragsteller sichert zu, den Zaun so zu errichten, dass bei der Einfahrt vom gemeindlichen Weg in die Ortsverbindungsstraße von Bergham nach Gstetten das Sichtdreieck gewährleistet ist. Die Anordnung des Zauns wurde einvernehmlich abgesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Errichtung von Grundstückseinfriedungen zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5.2. BV Münchner Str. 2; Antrag auf Baugenehmigung Ersatzbau für landw. Lager- und Maschinenhalle in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 383 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche (Fläche für die landwirtschaftliche Hofstelle) ausgewiesen. Das Vorhaben ist gem. Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, weil es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Gebäude wird im Abstand von 2,5 m zur
Grundstücksgrenze Feldstraße errichtet. Incl. Fahrbahnbankett ergibt sich ein Abstand von ca. 3,0 m zur Fahrbahn.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5.3. BV Einsiedler Str. 13; Vorbescheid - Wohnhausaufstockung (Kniestockhöhe ca. 1,60 m) u. Anbau eines Wohnhauses an best. Wohnhaus sowie Abbruch der Einzelgarage u. Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 699/51 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau weicht von den Festsetzungen wie folgt ab:
- Wohnhausanbau ca. 3,0 m außerhalb der Baugrenze, aber noch 3,0 m Abstand zur Einsiedlerstr.
- Bei Bestandgebäude und Anbau Kniestockhöhe 1,60 m statt 0,60 m lt. Bebauungsplan
- Doppelgarage Grenzbebauung statt 3,0 m Abstand zur Grundstücksgrenze
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorbescheid unter folgenden Auflagen zu:
Die Baunachbarn - Fl.Nr. 699/38 und 699/52 Gmkg. Kirchdorf a.Inn -
müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5.4. BV Berg 4; Garagenanbau und Aufstockung von Wohnräumen auf best. / bzw. neu gebauter Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1038 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich gem. §
35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig. Öffentliche Belange werden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.
Das Grundstück ist an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Standesamt Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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6 |
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6.1. Bestellung Hr. Daniel Zürner zum Standesbeamten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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6.1 |
Sachverhalt
Der für das Standesamt vorgesehene Beschäftigte, Hr. Zürner, nimmt derzeit am Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teil.
Nach erfolgreicher Teilnahme des Lehrgangs hat Hr. Zürner alle Voraussetzungen für die Bestellung zum Standesbeamten gem. Art. 2 AVPStG (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) erfüllt und kann voraussichtlich ab 20. Mai 2019 zum Standesbeamten im Standesamt Kirchdorf a. Inn bestellt werden.
Die Vorgehensweise ist mit der Standesamtsaufsicht am Landratsamt Rottal-Inn abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt Hr. Verwaltungsoberinspektor Daniel Zürner, vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme am Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf, mit Wirkung vom 20. Mai
2019 zum Standesbeamten im Standesamt Kirchdorf a. Inn.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6.2. Bestellung Hr. Daniel Zürner zum Leiter des Standesamtes Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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6.2 |
Sachverhalt
Gem. § 4 AVPStG ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt Hr. Verwaltungsoberinspektor Daniel Zürner, vorbehaltlich der erfolgreichen Teilnahme am Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf, mit Wirkung vom 20. Mai
2019 zum Leiter des Standesamtes Kirchdorf a. Inn.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag auf Tempo 30 in der Hauptstraße im OT Hitzenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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7 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt nachfolgend angeführter Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung, auf Tempo 30, vor.
- Gemeinderat Johann Feirer Herbert-Zill-Str. 29
- D-84375 Kirchdorf a. Inn
mobil 0177 29 64 712
26.3.2019
Gemeinde Kirchdorf a. Inn
z. Hd. Herrn Bürgermeister Johann Springer
Hauptstr. 7
D-84375 Kirchdorf a. Inn
Anträge an den Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. Inn auf Beschlussfassung zum Thema Tempo 30 im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der nächsten geplanten Sitzung, mit dem Thema Tempo 30 im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau befassen soll.
Antrag 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf am Inn hebt den Beschluss des Bau- und Umweltausschuss vom 27. März 2017 zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau auf.
Begründung:
Auf Antrag von Herrn Anton Grimm befasste sich der Bau- und Umweltausschuss mit der Reduzierung auf Tempo 30 für die Hauptstraße in Hitzenau.
Mit dem Hauptargument, dass die Hauptstraße im Bereich von Hitzenau eine wichtige Verbindungsstraße nach Ecken darstelle wurde der Antrag mit 2 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Mittlerweile haben wir eine komplett andere Situation im Verlauf der Hauptstraße. Sowohl im Verlauf vom Bahnübergang Machendorf nach Norden bis zum Ende Ortsteil Machendorf, als auch im Verlauf der ersten Häuser im Tal nach Ecken besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h. Auch im Verlauf der Häuser am Berg in Ecken wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt.
Da i
m gesamten Verlauf der Hauptstraße in Hitzenau kein Fuß- und/oder Radweg vorhanden ist, bitte ich zur Verbesserung der Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer um Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.
Antrag 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf am Inn beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 30 km/h im Verlauf der Hauptstraße im Gemeindeteil Hitzenau
Begründung:
Im gesamten Verlauf der Hauptstraße in Hitzenau ist kein Fuß- und/oder Radweg vorhanden.
Verbesserung der Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.
Mit freundlichen Grüßen
(Johann Feirer)
Stellungnahme PI Simbach, PHK Franz Mayer:
Sehr geehrter Herr Boborowski,
wie bereits Ende 2016, Anfang 2017 kann ich in Bezug auf die Verkehrssituation und Geschwindigkeitsbeschränkung für den Ortsteil Hitzenau folgende Stellungnahme abgeben.
Da keinerlei Gehweg vorhanden ist – und auch geparkte Fahrzeuge die Sicht behindern, entstehen – je nach gefahrener Geschwindigkeit der Fahrzeuge – gefährliche Situationen.
Die StVO in § 3 zwingend vor, dass man innerhalb seiner überschaubaren Strecke anhalten können muss. Wenn die Fahrbahn schmal und unübersichtlich ist, sogar innerhalb der halben Strecke.
Für einzelne Streckenabschnitte von Hitzenau dürfte sich aufgrund § 3 StVO die Geschwindigkeit schon deutlich unter 50 km/h einpendeln müssen.
Nachdem ich davon Kenntnis erlangt habe, dass die Gemeinde plant, die Hauptstraße in Hitzenau zu sanieren, erscheint mir eine derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung eher nicht mehr zielführend. Es sollte vor der Planung mit allen Fachbehörden und Anwohnern eine gemeinsame Lösung angestrebt werden. Als Beispiel kann man die derzeitige Planung der Gartenstr. in Simbach a.Inn erwähnen.
Mit freundlichen Grüßen
F. Mayer, PHK
Da im Anhörungsverfahren zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO nur der Straßenbaulastträger, die Polizei und die Verkehrsbehörde gehört werden, ist die Beteiligung von Dritten bei einer Verkehrsschau ausgeschlossen.
Stellungnahme Verwaltung:
Damit Tempo 30 in der Hauptstraße im OT Hitzenau angeordnet werden kann, müsste die Gemeindeverbindungsstraße rechtlich zur innerörtlichen Straße umgewidmet werden. Diese Umwidmung könnte sich unter Umständen negativ auf zukünftige Förderungen mach dem BayGVFG auswirken.
Auf eine Umwidmung zur innerörtlichen Straße, sollte daher
- mit Blick auf die Stellungnahme der Polizei und
- und der geplanten Sanierung (Planung in 2020) der Hauptstraße im OT Hitzenau und der damit verbundenen GVFG- Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz),
derzeit verzichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den o. g. Anträgen zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Hauptstraße im OT Hitzenau auf Tempo 30 km/h, gemäß § 45 StVO zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
zum Seitenanfang
8. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2019
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ö
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informativ
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8 |
Datenstand vom 04.06.2019 19:04 Uhr