Datum: 08.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 3. Juni 2019
3 Bauanträge
3.1 Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Stölln zur Errichtung eines Holzlagerplatzes
3.2 BV Kirchdorfer Straße 42b; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus, Grundstück Fl.Nr. 2092/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
3.3 BV Wiesenstraße 16; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Schleppdachgaube in best. Wohnhaus in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 977/90 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4 Wiederherstellung der Unterführung an der PAN 26 - Erneuerung der Wasserleitung
5 Bestellung eines Wahlleiters und eines stellv. Wahlleiters für die Kommunalwahl am 15. März 2020
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Erinnerung an den Festakt der Schule am Freitag, den 12.7.2019.
  2. Die Bauarbeiten zur Hangabsicherung in Stadleck haben begonnen.
  3. Das Landratsamt Rottal-Inn hat mit Schreiben vom 26. Juni 2019 mitgeteilt, dass die Stellungnahme zum Prüfbericht des BKPV zur Kenntnis genommen wurde und die Prüfungserinnerung damit als erledigt angesehen werden kann.
  4. Das Landratsamt Rottal-Inn hat mit Schreiben vom 14. Juni 2019 dem Haushalt die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
  5. Zur Anfrage von Gemeinderat Feirer aus der letzten Sitzung zum Thema „Tempo 30 auf Bundesstraßen möglich“ wurde eine Anfrage beim Straßenbauamt gestellt. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
  6. Zur Anfrage von Gemeinderat Spannbauer zum Thema „Vergabe von Planungsleistungen an eine private Firma“ wurde Kontakt mit der Firma aufgenommen. Die Firma würde letztlich nur das Bauamt durch Übernahme von Ausschreibungs- und Betreuungsaufgaben entlasten. Die Beauftragung von Planern und Ingenieurbüros könnte dadurch nicht ersetzt werden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 3. Juni 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 3. Juni 2019 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 3. Juni 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 3
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3.1. Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Stölln zur Errichtung eines Holzlagerplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Vom Bauherrn wurde bereits eine Vorplanung erstellt, die als Grundlage für ein Schallgutachten dient. Dem Konzept wurde in der Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses der Gemeinde Kirchdorf am 28.01.2019 zugestimmt. Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist die Änderung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Die Änderung im Parallelverfahren ist möglich, da das Vorhaben der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegensteht und im Hinblick auf die geringe Größe des Plangebietes keine grundsätzlichen Fragen zu klären sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“. Das Plangebiet wird umgrenzt:

Im Norden:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Julbach
Im Osten:        durch das Grundstück Fl. Nr. 170/3
Im Süden:        durch die Kreisstraße PAN 26
Im Westen:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Kirchdorf

Und folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a. Inn umfasst:
Fl. Nr.: 170/3, 1030/5 und 1030/3


Der Planungsträger/ Grundstückseigentümer hat das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung beauftragt. Sobald die entsprechenden Änderungsdeckblätter vorliegen,  erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Kirchdorfer Straße 42b; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus, Grundstück Fl.Nr. 2092/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seibersdorf „An der Feuerwehrgasse“  umfasst die Errichtung einer Schleppgaube auf der Südseite eines bestehenden Anwesens. Das Bauvorhaben widerspricht Nr. 2.1 der textlichen Festsetzungen Nr. 2. 1 (Dachform), wonach die geplante Gaubenbreite von 4,0 m beträgt. Laut Bebauungsplan darf die Summe der Einzelgaubenbreite 1/3 der Hauptdachlänge nicht überschreiten. Somit ergibt sich bei einer Dachlänge von insgesamt 10,01m eine Überschreitung der Gaubenbreite von 67 cm.

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3.3. BV Wiesenstraße 16; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Schleppdachgaube in best. Wohnhaus in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 977/90 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Hitzenau liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauBG. Nachdem sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, kann das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden. Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Wiederherstellung der Unterführung an der PAN 26 - Erneuerung der Wasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der anstehenden Wiederherstellungsmaßnahme der Unterführung PAN 26 soll die bestehende Hauptwasserleitung (AZ DN 150, PN 10) durch eine PE- Leitung (DN 150, PN 16) ersetzt werden.
Erneuert werden soll der Teilbereich von der PAN 23 bis zur Zufahrt Anwesen Hauptstraße 54 (ehemaliger Edeka).
Im Gegensatz zur 100%ig geförderten Wiederherstellungsmaßnahme, müssen die Kosten des Neubaus der genannten Hauptwasserleitung von der Gemeinde Kirchdorf a. Inn getragen werden.

Die Kostenschätzung vom IB Desch zur Erneuerung der Hauptwasserleitung beträgt 28.550,00 € netto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den o. g. Neubau einer Hauptwasserleitung im Zuge der Wiederherstellungsmaßnahme der Unterführung PAN 26.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bestellung eines Wahlleiters und eines stellv. Wahlleiters für die Kommunalwahl am 15. März 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 ist gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG ein Wahlleiter und ein stellv. Wahlleiter zu bestellen.

Art. 5 Abs. 1 GLKrWG:
(1) Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss beruft den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen St ellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Aus Sicht der Verwaltung werden folgende Personen vorgeschlagen:

Wahlleiter:                Geschäftsleiter Matthias Übel
Stellv. Wahlleiterin:        Verwaltungsfachangestellte Susanne Birnkammer

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 Herrn Geschäftsleiter Matthias Übel zum Wahlleiter und Frau Verwaltungsfachangestellte Susanne Birnkammer zur stellv. Wahlleiterin.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.07.2019 ö informativ 6
Datenstand vom 12.08.2019 14:27 Uhr