Datum: 05.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 8. Juli 2019
3 Bauanträge
3.1 BV Herbert-Zill-Str. 33; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf - Nord, Deckblatt-Nr. 3 zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 506/34 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.2 BV Bergstr. 4a; Antrag auf Baugenehmigung zur Vergrößerung eines Balkons an einem best. Wohnhaus in Strohham Grundstück Fl.Nr. 1218 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV Schloßstr. 5; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Wintergartens in best. Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.4 BV Quellenweg 8; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Saunahauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1147/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
3.5 BV Bauhofstr. 3; Errichtung einer Kfz-Werkstätte mit Büro und Lager sowie Betriebswohnung im Gewerbegebiet Stölln, Grundstück Flurnummer 225/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte Bauabschnitt II;
3.7 BV Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Ausgleichsbebauungsplan "Kompensations-, Ausgleichs- und Ökokontofläche Strohham"
4 Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm
5 Gehweg an den Flurnummer 20/1 und 20/4 - Edeka
6 Beschaffung Bauhof - Tandem Dreiseitenkipper
7 Anträge zum Thema Verkehrsführung in und um die Unterführung PAN 26
7.1 Antrag Gemeinderat Kainzelsperger - Verkehrsführung in der Unterführung PAN 26 beidseitig beibehalten, keine Verbreiterung des Geh- und Radwegs
7.2 Antrag Gemeinderat Feirer zum Thema Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Münchner Straße / Hauptstraße
8 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Breitbandausbau 2. Verfahren
Die Gemeinde hat am 12. Februar 2019 mit der Deutschen Telekom einen weiteren Vertrag über Planung und Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen geschlossen. Der Netzausbau (2. Förderverfahren) für weitere 108 Haushalte in der Gemeinde soll bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.
Am 10. Juli 2019 konnten die Zuwendungsbescheide des Freistaats Bayern über eine Summe von 334.057 € vom Bayer. Finanzminister entgegengenommen werden.
Der Breitbandausbau ist der Gemeinde ein wichtiges Anliegen und wird kontinuierlich vorangetrieben. Bedauerlich ist, dass die Deutsche Telekom mit den Bauarbeiten kaum mehr nachkommt und sich dadurch die Umsetzungszeiträume deutlich in die Länge ziehen.

Bürgerversammlung Städtebauförderung
Bürgerversammlung zum Thema Städtebauförderung findet am 18. September 2019 um 19 Uhr im neuen Feuerwehrhaus statt.

Hangrutsch Stadleck
Die Baumaßnahme zur Hangsicherung in Stadleck ist in Umsetzung. Derzeit ist die Fa. Mayerhofer aus Simbach a. Inn dabei die Stahlträger zu setzen.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 8. Juli 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 8. Juli 2019 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 8. Juli 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. BV Herbert-Zill-Str. 33; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf - Nord, Deckblatt-Nr. 3 zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 506/34 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Das gemäß Art. 57 Abs. 1 Abs. Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund seiner Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord.

Die Unterschriften des östlich angrenzenden Baunachbarn liegen vor. Im Süden grenzt der Kindergarten Machendorf an.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.2. BV Bergstr. 4a; Antrag auf Baugenehmigung zur Vergrößerung eines Balkons an einem best. Wohnhaus in Strohham Grundstück Fl.Nr. 1218 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen, da es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Demnach sind Bauvorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils zulässig, wenn sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.3. BV Schloßstr. 5; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Wintergartens in best. Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan fügt sich gem. § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.4. BV Quellenweg 8; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Saunahauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1147/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.5. BV Bauhofstr. 3; Errichtung einer Kfz-Werkstätte mit Büro und Lager sowie Betriebswohnung im Gewerbegebiet Stölln, Grundstück Flurnummer 225/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Stölln entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Baugrenze im Westen wird überschritten (Abstand zur westl. Grundstücksgrenze ca. 3,0 m bzw. 3,50 zur nördlichen Grundstücksgrenze.)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

3.6. BV Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte Bauabschnitt II;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.6

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung der Aufhebungssatzung in der Zeit vom 02. Juni bis zum 05. Juli 2019 wurden weder von den Bürgern noch von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Einwendungen vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt folgende Satzung einschließlich Begründung vom 11.03.2019 und Lageplan vom 14.02.2019:
Gemeinde Kirchdorf a.Inn
Landkreis Rottal-Inn


Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes
„Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2“


§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan Maßstab  1 :  3.000 vom 14.02.2019. Er umfasst die Bebauung an folgenden Straßenzügen:
  • beiderseits des Kirchenweges, von der Hauptstraße bis zur Einmündung J.-Rathgeber-Straße,
  • auf der Ostseite des Kirchenweges bis zur Inntalstraße,
  • beiderseits der Inntalstraße bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer –Weg
  • beiderseits des Pfarrer-Gahbauer-Weges und der
  • Grafen-von-Berchem-Straße vom Kirchenweg bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer-Weg

§ 2 Bestandteile der Satzung

Die Aufhebungssatzung besteht aus dem Lageplan M 1 : 3.000, der Begründung vom 11.03.2019 und den Verfahrensvermerken.

§ 3 Außerkrafttreten des Bebauungsplanes

Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung tritt der seit dem 17.08.1987 rechtskräftige Bebauungsplan „Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2“ außer Kraft“.

§ 4 Inkrafttreten der Aufhebungssatzung

Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2“ tritt gem. § 10 Baugesetzbuch mit dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses in Kraft.



Begründung:

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2, ist erforderlich, weil Teilbereiche durch den Bebauungsplan „Wirtswiese“ überplant wurden ohne dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, eingeschränkt worden wäre. Demnach stehen für große Bereiche des Bebauungsplanes widerstreitende Festsetzungen im Raum.
Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind größtenteils bebaut. Nicht bebaut sind die Grundstücke Fl.Nr.33/35, und 33/36. Die Bebauung dieser Grundstücke richtet sich zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich in die umliegende Bebauung einfügt und die Erschließung des Vorhabens gesichert ist. Die geplante Bebauungsplanaufhebung wurde bereits mit dem Kreisbauamt am 10.12.2018 besprochen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, wird Rechtssicherheit hinsichtlich der zu beachtenden Planungsvorschriften geschaffen.
Die Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB für Eigentümer von bisher noch nicht bebauten Grundstücken, sind innerhalb von 7 Jahren nach in Kraft treten des Bebauungsplanes (17.08.1987) abgelaufen.

Kirchdorf, den 11.03.2019

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

3.7. BV Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Ausgleichsbebauungsplan "Kompensations-, Ausgleichs- und Ökokontofläche Strohham"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 3.7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn hat bereits am 20.06.2016 beschlossen, das Grundstück Fl.Nr. 1434 Gemarkung Kirchdorf a. Inn als Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet Atzing II, Deckblatt-Nr. 1 heranzuziehen. Gleichzeitig wurde das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl in Triftern, mit der Ausarbeitung der Grünordnungsplanung beauftragt.

Von der Ökokontofläche können Abbuchungen für künftige Baugebiete vorgenommen werden. Vorher ist die Fläche zu entwickeln bzw. für die Natur aufzuwerten. Dazu wurden bereits Vorleistungen mit dem Landschaftspflegeverband und dem Zweckverband Gewässer III. Ordnung umgesetzt. Die Maßnahmen wurden mit den zuständigen Fachbehörden (Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Fischereifachbehörde) abgestimmt. Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 05.08.2019 fasst die durchgeführten und die geplanten Maßnahmen zusammen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Kompensations-, Ausgleichs-, und Ökokontofläche Strohham“.

Die Fläche südlich von Strohham wird wie folgt begrenzt:
im Norden:         durch die Kreisstraße PAN 23;
im Westen:        durch das Grundstück Fl.Nr. 1433 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
im Süden:        durch den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1425 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
im Osten:        durch das Grundstück Fl.Nr. 1435 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:

Flurnummer:        1434 und 1437/1.

Ein Planentwurf in der Fassung vom 05.08.2019 wurde vom Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Trifern, ausgearbeitet.

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom  Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Trift ern, gefertigten Entwurf in der Fassung vom  05.08.2019. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 4

Sachverhalt

Hintergrund:
Die Staatsregierung hat seit 1.12.2018 ein bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm gestartet. Das Programm soll Mobilfunklücken in bislang unversorgten Gebieten schließen.
Eckpunkte des Förderprogramms:
  • Förderung der Kommune beim Bau von Masten (Bau von passiver Infrastruktur) in bisher unversorgten Gebieten
  • Förderquote im RmbH-Gebiet bis zu 90 %
  • Förderhöchstbetrag 500.000 € - 550.000 € (keine Förderung von Grunderwerb)
  • Zweckbindungsfrist 7 Jahre
  • Freiwilliges Förderangebot
  • Umsetzung durch eigenen Bau oder im Wege einer Baukonzession

Markterkundung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11. März 2019 (TOP 7) die Verwaltung zur Einleitung eines Markterkundungsverfahrens beauftragt.
Ergebnis:
Im Gemeindebereich bestehen im Bereich Ecken sog. weiße Flecken. Damit bestünde die Möglichkeit einer Förderung gem. Mobilfunkrichtlinie (vgl. Karte).
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten Schritt muss mitgeteilt werden, ob man grundsätzlich weiter am Förderprogramm teilnehmen möchte. Die Mobilfunkbetreiber bezeichnen dann den Suchkreis, welche Standorte zur Lückenschließung geeignet wären und mit welchen Kosten pro Standort zu rechnen wäre.
Vorschlag der Verwaltung:
Der nächste Schritt, d.h. Bezeichnung des Suchkreises, Standort- und Kostenermittlung sollte eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird man sehen, ob Netzbetreiber überhaupt Interesse bekunden und ob ein evtl. Mobilfunkmast kostenmäßig noch wirtschaftlich errichtet werden könnte. Die Priorisierung sollte mit „mittel“ erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Mobilfunkzentrum mit der Bezeichnung des Suchkreises, Standort- und Kostenermittlung zu beauftragen und weiterhin am Förderverfahren teilzunehmen. Die Priorisierung erfolgt mit „mittel“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Gehweg an den Flurnummer 20/1 und 20/4 - Edeka

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Anlass:
In der Gemeinderatssitzung am 18.2.2019 wurde besprochen das Thema Gehweg zum Edeka Markt mit den Eigentümern und Betreibern des Marktes erneut zu besprechen und dann eine entsprechende Gemeinderatsbehandlung vorzusehen.

Sachstand / Behandlung Bau- und Umweltausschuss am 1.7.2019:
Am 26. März 2019 wurde ein Vorort-Termin abgehalten (Teilnehmer Eigentümer Marktgrundstück, Marktbetreiber, GRin Haunreiter, GR Spannbauer, Hr. Boborowski und GL Übel).
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 1.7.2019 wurde der Grenzverlauf aufgezeigt. Nur innerhalb dieser Grenzen könnte ggf. ein Gehweg zum nördlich liegenden Fußweg errichtet werden. Dafür müsste vorweg eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Marktgrundstückes getroffen werden. Eine direkte Verbindung zum Kirchenweg ist nicht umsetzbar, da der Grundstückseigentümer des westlichen Grundstücks, die A. GmbH, dies ablehnt.
Eine Kostenbeteiligung an den Errichtungskosten haben sowohl der Eigentümer als auch die Marktbetreiber nicht in Aussicht gestellt, da diese das Vorhaben aufgrund der sehr punktuellen Entlastungswirkung als wenig sinnvoll erachten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schätzt die Baukosten auf ca. 10.000 € bis 15.000 €. Mit Blick auf das Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass eine echte Lösung als Anschluss zum Kirchenweg nicht erreicht werden kann, sollte das Projekt derzeit nicht weiterverfolgt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss ist diesem Votum gefolgt und hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Sachlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat, mit Blick auf das Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass eine echte Lösung als Anschluss zum Kirchenweg nicht erreicht werden kann, die Errichtung des Gehwegs derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Votum des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und mit Blick auf das Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass eine echte Lösung als Anschluss zum Kirchenweg nicht erreicht werden kann, die Errichtung des Gehwegs derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Beschaffung Bauhof - Tandem Dreiseitenkipper

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Für den Bauhof ist die Beschaffung eines Tandem-Dreiseitenkippers im Haushaltsjahr 2019 eingeplant. Im Haushalt sind hierfür ausreichend Mittel vorgesehen.

Der Kipper kann im gemeindlichen Bauhof umfänglich eingesetzt werden (Tieflader für Lader, geringere Zuladehöhe, geeignetes Transportmittel) und wird den Fahrzeugbestand sinnvoll ergänzen. Es werden Kosten zwischen 25.000 € und 30.000 € geschätzt.

Vor Einholung der Angebote soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines Tandem-Dreiseitenkippers zu und beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Anträge zum Thema Verkehrsführung in und um die Unterführung PAN 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Antrag Gemeinderat Kainzelsperger - Verkehrsführung in der Unterführung PAN 26 beidseitig beibehalten, keine Verbreiterung des Geh- und Radwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Anlass:
Die Unterführung der PAN 26 zwischen Machendorf und Kirchdorf soll in den nächsten Monaten im Rahmen des Wiederherstellungsprogramms des Freistaates Bayern wiederhergestellt werden (Vergabe vgl. TOP 12.1). Im Rahmen der Wiederherstellung ist eine Entscheidung zu treffen, wie eine zukünftige Verkehrsführung erfolgen soll.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 01.07.2019 bei der Unterführung PAN 26 eine Einbahnregelung von Nord nach Süd beschlossen, da ein beidseitiger Verkehrsfluss nur sehr beengt möglich ist und die Gefahrenstelle dadurch entschärft werden soll

Gegen diesen Beschluss hat GR Kainzelsperger nachfolgend angeführten Widerspruch / Antrag bei der Verwaltung eingereicht.




Stellungnahme Polizei:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat Hr. PHK Franz Mayer für die PI Simbach folgende Stellungnahme abgegeben.

„Gegen die derzeitigen Planungen, die steil abfallende Verbindung zwischen der Hauptstraße (Nordbereich Richtung Bahnübergang) und der Hauptstraße (Höhe Elektro Birkl) bestehen keine Bedenken, wenn die Einbahnstraßenregelung in südlicher Richtung verläuft.

Bei einem geplanten kombinierten Geh- und Radweg für beide Richtungen muss ein Geh- und Radweg mind. 2 m breit sein und dann reicht eine Rest-Fahrbahnbreite ohnehin nicht mehr für einen Begegnungsverkehr. Derzeitiger Stand ist, dass bei gesperrter Unterführung Geh- und Radweg frei, sämtliche Fußgänger und Radfahrer nicht über die oben querende Kreisstraße müssen. Dies sollte unbedingt beibehalten werden, da in diesem Bereich sehr viele Fußgänger und Radfahrer täglich, auch bei Schlechtwetter unterwegs sind.

Ferner ist eine Richtungsfreigabe „bergauf“ nicht zu befürworten, da an der Einmündung der Steigung mit der Hauptstr. nur in einem sehr spitzen Winkel eingebogen werden kann. Hier besteht eine erhebliche Unfallgefahr, wenn Radfahrer Fußgänger und Fahrzeuge aufeinander treffen.

Für weitere Fragen, Ortstermin etc. stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
F. Mayer, PHK“



Stellungnahme Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Beschluss des Bau- und Umweltausschusses zur Einbahnregelung festgehalten werden. Gründe:

  • Lt. Stellungnahme der Polizei ist eine Richtungsfreigabe bergauf nicht zu befürworten.
  • Vorrangig ist die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
    Bei einer Einbahnregelung wird mehr Raum für Fußgänger und Fahrradfahrer entstehen. Vorteilhaft erscheint dabei, dass der geplante Geh- u. Radweg den Radfahrer- u. Fußgängerverkehr von der Fahrbahn fernhalten wird.
  • Beidseitiger Begegnungsverkehr wird auch im Hinblick auf die ständig größer werdenden Fahrzeuge zukünftig nicht bzw. nur sehr beengt möglich.
  • Durch eine Einbahnregelung wird insgesamt weniger Verkehr durch die Unterführung geleitet werden. Eine potentielle Gefahrenstelle könnte entschärft werden.
  • Im Rahmen der anstehenden Wiederherstellungsmaßnahme können bauliche Anpassung kostengünstig umgesetzt werden.

Die Stellungnahme der Verkehrsbehörde vom Landratsamt Rottal - Inn liegt zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag von Gemeinderat Kainzelsperger nachzukommen und die Unterführung PAN 26 beidseitig befahrbar zu belassen. Der Gemeinderat hebt den Beschluss des Bau- u. Umweltausschusses vom 01.07.2019 auf.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

7.2. Antrag Gemeinderat Feirer zum Thema Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Münchner Straße / Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Gemeinderat Feirer hat nachfolgenden Antrag gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der nächsten geplanten Sitzung, mit dem Thema Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse befasst.

Antrag

Der Gemeindrat der Gemeinde Kirchdorf am Inn beschliesst dass eine Änderung der Verkehrführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse erfolgen soll.
Die südlich der Trasse PAN 26 (Münchner Strasse) gelegenen Auffahrtsrampen sind künftig jeweils nur noch einspurig befahrbar, d.h. die westliche Rampe dient der Abfahrt von der PAN 26 zur PAN 23 (Hauptstrasse), die östliche Rampe dient der Auffahrt von der PAN 23 zur PAN 26.
Die Unterführung der PAN 26 im Bereich der Hauptstrasse ist nur noch für den Rad- und Fussgängerverkehr zu nutzen.
Die Verwaltung wird beauftragt alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

Begründung:
Von Seiten der Polizei gab es einen Vorschlag den Bereich wie einen Kreisverkehr zu nutzen, was zur Folge hätte, dass der gesamte Verkehr der PAN 26 von West nach Ost über die Auffahrtsrampen laufen müsste. Dies ist den Anwohnern nicht zumutbar und dient nicht der Verbesserung der Verkehrssicherheit, im Gegenteil, das Gefahrenpotential steigt an.
Deshalb vorliegender Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Wie auf dem Bild zum IST-Zustand zu sehen birgt die jetzige Verkehrsführung ein grosses Konfliktpotential. Speziell beim Zusammentreffen der Unterführung mit den Auffahrtsrampen treffen acht Fahrtrichtungen zusammen und mittendrin Radfahrer und Fussgänger.
Hier braucht es eine Änderung der Verkehrführung im Kreuzungsbereich Münchner Strasse/Hauptstrasse. Siehe dazu Bild SOLL-Zustand.
Die südlich der Trasse PAN 26 (Münchner Strasse) gelegenen Auffahrtsrampen sind künftig jeweils nur noch einspurig befahrbar, d.h. die westliche Rampe dient der Abfahrt von der PAN 26 zur PAN 23 (Hauptstrasse), die östliche Rampe dient der Auffahrt von der PAN 23 zur PAN 26.
Die Unterführung der PAN 26 im Bereich der Hauptstrasse ist nur noch für den Rad- und Fussgängerverkehr zu nutzen.
Dadurch werden folgende Verbesserungen erreicht:
# Auf der Hauptstrasse nördlich der PAN 26 durch Wegfall der Abfahrt zur Unterführung treffen statt bisher sechs nur noch zwei Fahrtrichtungen aufeinander
# Im Bereich westliche Auffahrtsrampe zur PAN 26 treffen durch die Einbahnregelung statt bisher sechst nur noch fünf Fahrtrichtungen aufeinander
# Im Bereich östliche Auffahrtsrampe zur PAN 26 treffen durch die Einbahnregelung ebenfalls statt bisher sechst nur noch fünf Fahrtrichtungen aufeinander
# Und die grösste Verbesserung im Bereich südlich der PAN 26 beim Aufeinandertreffen der Unterführung mit den beiden Auffahrtsrampen und der PAN 23. Hier treffen statt bisher acht Fahrtrichtungen nur noch vier Fahrtrichtungen aufeinander. Dies ist die grösste Chance für die Zukunft eine langfristig ausgelegte Verkehrsfürung für den Rad- und Fussgängerverkehr zu schaffen und damit die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer signifikant zu erhöhen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Mit freundlichen Grüssen
 (Johann Feirer)


Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 1. Juli 2019 zur Einbahnregelung (durch die Unterführung) festgehalten werden.
Zum Antrag an sich:
Verbindlich kann durch den Antrag von Gemeinderat Feirer nur die Verkehrsführung in der Unterführung (Gemeindestraße) geregelt werden.
Für die Kreisstraßen PAN 23 und PAN 26 ist allein der Landkreis zuständig. Sollte der Antrag befürwortet werden, müsste alles Weitere mit dem Landratsamt Rottal-Inn – Tiefbauverwaltung – abgesprochen werden. Ob die Ausfahrtsradien an den Auffahrtsrampen für die vorgeschlagene Verkehrsführung geeignet sind, ob das Landratsamt für eine Änderung der Verkehrsführung aufgeschlossen wäre und welche Baukosten auf die Gemeinde zukommen würden, ist derzeit nicht abschätzbar und müsste wohl in einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt geklärt werden.

zum Seitenanfang

8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

GR Eichinger erkundigt sich nach den Kosten der Schülerbeförderung der Kinder in Ecken. Gibt es für die Gemeinde eine Kosteneinsparung? Kämmerer Koidl erläutert, dass die jetzigen Kosten an die Gemeinde Julbach verrechnet werden. Er werde zur nächsten Sitzung Informationen vorlegen.
GR Feirer erkundigt sich nach seiner Anfrage zu Tempo 30 auf Bundesstraßen. Eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor.
GRin Reith erkundigt sich nach einer Anfrage von Hr. Killermann zur Akustik im Raum. Der Vorsitzende  verspricht, dass zur nächsten Sitzung „pilotmäßig“ anders bestuhlt wird.
GR Dobler regt an, ggf. 2 Mikrofone zu kaufen. GR Dobler möchte wissen, wie es nach der Bürgerversammlung Städtebauförderung weitergeht. GL Übel erläutert, dass lt. Hr. Leidl das ISEK bis zum Jahreswechsel fertiggestellt werden soll.

Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr