Datum: 21.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 16.9.2019
3 Bauanträge
3.1 BV Offenheimerstr. 7; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/28 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.2 BV Tassiloweg 2; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/15 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.3 BV Am Feldkreuz 1; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von 3 Schleppgauben in best. Wohngebäude in Ramerding. Grundstück Fl.Nr. 1265 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4 Grundsatzbeschluss über einen Verbesserungsbeitrag Bypass-Wasserleitung
5 Elementarversicherung gemeindliche Liegenschaften
6 Wasserrecht; Sanierung und Einbau von Versickerungsanlagen im Jahr 2020, Ganghoferstraße / Von Richingen Straße / Grafen-von-Berchem-Str.
7 Adressänderung Schloß Ritzing
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Baubeginn Unterführung Hauptstraße/PAN 26
    Die Wiederherstellung der Unterführung soll lt. Rückmeldung der Firma Mayerhofer ab Anfang November 2019 beginnen. Die Bauzeit wird ca. 4 Monate betragen.

  1. Bürgerversammlungen 2019
    Die Bürgerversammlungen für das Jahr 2019 finden jeweils ab 19.30 Uhr am 5.11.2019 in Seibersdorf und am 7.11.2019 in Kirchdorf statt.

  1. Lenkungsgruppe Städtebauförderung
    Die nächste Lenkungsgruppe Städtebauförderung findet am 13.11.2019 ab 19 Uhr statt. Die Mitglieder wurden gesondert eingeladen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 16.9.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.9.2019 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.9.2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 3
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3.1. BV Offenheimerstr. 7; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/28 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben in der Sitzung vom 29.04.2019 befasst und mit bestimmten Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im nunmehr vorliegenden Bauantrag wurden die Anregungen berücksichtigt, bzw. die Planung entsprechend verändert.

Der nunmehr vorliegende Bauantrag umfasst die Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten innerhalb der vorgegebenen  Baugrenzen. Entlang der Offenheimerstraße sind insgesamt 6 Pkw-Stellplätze vorgesehen. Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf – Mitte, BA I, weicht wie folgt ab:

Pkt. 3.1.1        nur Einzelhäuser bzw. Doppelhäuser zulässig
Pkt. B Nr.8        das Seitenverhältnis des Hauptgebäudes muss 5 : 4 betragen.

Bis auf die Unterschrift des südöstlichen Grundstücksnachbarn (Flurnummer 50/29 der Gmkg. Kirchdorf a.Inn) liegen die Unterschriften der umliegenden Baunachbarn vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3.2. BV Tassiloweg 2; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/15 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf – Mitte, BA III, geändert mit Deckblatt-Nr. 3  entspricht aufgrund folgender Abweichung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • Dachform Walmdach (statt Satteldach)
  • Dachneigung 23 Grad (statt 27 bis 35 Grad)

Südöstlich des Baugrundstücks befindet sich bereits ein Gebäude mit Walmdach. Die Unterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer wurden vom Bauherrn eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Am Feldkreuz 1; Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von 3 Schleppgauben in best. Wohngebäude in Ramerding. Grundstück Fl.Nr. 1265 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Neuramerding“ ist zulässig, wenn sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Grundsatzbeschluss über einen Verbesserungsbeitrag Bypass-Wasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Nach Abschluss der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung und Globalkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung und der Abwasserentsorgung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn  soll nun darüber entschieden werden, wie die angefallenen Kosten der neuen Wasserleitung refinanziert werden sollen. Für die anstehende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist der Verteilungsmaßstab der Investition Grundlage für alle weiteren Beschlüsse. Nach Vorgesprächen gemeinsam mit Gemeinderat und Verwaltung wurden folgende Möglichkeiten diskutiert.

  1. Finanzierung der Investition durch laufende Wassergebühren
Gemeinde tritt in Vorleistung, Refinanzierung der Bypass Wasserleitung über einen Abschreibungszeitraum von ca. 25 Jahren.
  1. Finanzierung der Investition durch einen einmaligen Verbesserungsbeitrag
Sofortige Refinanzierung durch einmaligen Beitrag; solidarische Verteilung der Kosten auf alle Eigentümer und nicht nur auf Verbraucher.
  1. Finanzierung der Investition durch Wassergebühr und Verbesserungsbeitrag in Kombination
Sofortige Refinanzierung der Ausgaben in Höhe von 50 % und 50%ige Finanzierung über laufende Wassergebühren.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Refinanzierung der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung in Höhe von 100 % der Ausgaben über die laufende Wassergebühr .

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt einen Verbesserungsbeitrag zur Refinanzierung der Baumaßnahme Bypass Wasserleitung in Höhe von 50 % der angefallenen Kosten zu erheben. Die restlichen 50 % der Ausgaben werden über die laufende Wassergebühr vereinnahmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Elementarversicherung gemeindliche Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.07.2019 teilte die Bay.Landesbrandversicherung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn mit, dass ab sofort nur noch diejenigen Unwetteropfer staatliche Soforthilfen erhalten, die Ihre Gebäude elementarversichern. Die gemeindlichen Liegenschaften sind gegen die Schäden aus Sturm, Hagel, Leitungswasser und Überspannung durch Blitzschlag versichert.

Die Elementarversicherung schließt folgende Risiken ein:
Überschwemmung, Überflutung durch Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdfall bzw. Erdrutsch und Erdbeben.

Die Versicherungskammer Bayern hat der Gemeinde folgendes Angebot vorgelegt:

Versicherungssumme 48.000.000,00 EUR
  1. Ohne Selbstbeteiligung        - ca. 10.000,00 EUR Jahresbeitrag
  2. Bei 1.000,00 EUR SB                - ca.   9.000,00 EUR Jahresbeitrag
  3. Bei 2.500,00 EUR SB                - ca.   8.000,00 EUR Jahresbeitrag
  4. Bei 5.000,00 EUR SB                - ca.   7.000,00 EUR Jahresbeitrag


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung spricht sich für den Abschluss der Elementarversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 € aus. Damit können größere Schadensereignisse verhältnismäßig abgesichert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Elementarversicherung für die gemeindlichen Liegenschaften mit Selbstbeteiligung in einer Größenordnung von 5.000 € - 10.000 € zum nächst möglichen Zeitpunkt bei der Versicherungskammer Bayern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Wasserrecht; Sanierung und Einbau von Versickerungsanlagen im Jahr 2020, Ganghoferstraße / Von Richingen Straße / Grafen-von-Berchem-Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinde sind in den nächsten Jahren verschiedene Versickerungsanlagen umzurüsten bzw. neu zu bauen.
Teil 1. (Teil 2 ist noch in Bearbeitung)
Das durch das Ingenieurbüro Hofinger geplante und mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf abgestimmte Sanierungskonzept zur Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen in mehreren Siedlungsstraßen der Gemeinde Kirchdorf am Inn umfasst den Umbau von insgesamt 16 Stk. bestehender Sickerschächten zu Absetzschächten und den Neubau von 15 Stk. Sickerschächten DN 2000 – 3000.
Aufgrund der Fülle der Maßnahmen soll dies – auch mit Blick auf die Belastung des Gemeindehaushalts – schrittweise erfolgen.
Im Jahr 2019 wurden bereits die Entwässerungseinrichtungen in der Schulstraße umgebaut. Der vorliegende Entwurf befasst sich mit der Sanierung der Sickereinrichtungen in der von-Richingen-Straße, der Ganghoferstraße und der Grafen-von-Berchem-Str.
Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (Sinkkästen, Absetzschächte, Sickerschächte) entsprechen größtenteils nicht mehr den nun gültigen Anforderungen. Teilweise fehlt eine ausreichend wirksame Absetzeinrichtung, teilweise sind die Sickereinrichtungen schlicht zu klein bemessen.
Zur Sanierung der Entwässerungseinrichtungen liegt der Verwaltung nachfolgend angeführte Kostenschätzung vor.
Los
Straße
Preis netto
1
Von- Richingen- Str. u. Ganghoferstraße
84.040,00 €
2
Grafen- von Berchem- Str.
11.970,00 €
 
Die weiteren Umbaumaßnahmen des Teil 1 (von Lichtenau-Str., Blumenweg und Schulstraße) sollen schrittweise in den kommenden Jahren abgeschlossen werden.
Das Sanierungskonzept wurde in der Bau- u. Umweltausschusssitzung am 14.10.2019 behandelt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Sanierungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Adressänderung Schloß Ritzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Adressänderung Schloss Ritzing:
Die bisherige Straßenbezeichnung ist  „Seibersdorfer Straße 9“. Der Verwaltung liegt ein Antrag des Eigentümers auf Umbenennung auf „Schlossplatz“ vor. Der Parkplatz bzw. die Grünfläche zwischen Schloss, Kapelle und Schützenhaus könnten zum Schlossplatz gewidmet werden. Dadurch soll die Adresse des Schlosses Ritzing „aufgewertet“ werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen keine Einwände.

Beschluss

Der Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1442 Gmkg. Kirchdorf a.Inn vor dem Schloss Ritzing, der Schlosskapelle und dem Schützenhaus wird zum Schlossplatz gewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt die Umbenennung der Gebäude vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.10.2019 ö informativ 8
Datenstand vom 21.11.2019 11:15 Uhr