Datum: 16.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Kommunalwahl
Die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird morgen erfolgen. Die Wahlvorschläge können dann von morgen, 17.12.2019, bis Donnerstag, 23.01.2020 (18.00 Uhr), eingereicht werden.
- Informationsgespräch mit dem Projektteam A94
Baudirektor Pritscher von der Autobahndirektion Südbayern hat in einem Vorgespräch am 27. November 2019 den aktuellen Sachstand der technischen Planung für den Streckenabschnitt Marktl – Kirchdorf a. Inn vorgestellt.
Wie Baudirektor Pritscher mitteilte liegt dieser Planungsstand derzeit beim Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung. Im Anschluss daran soll das Planfeststellungsverfahren begonnen werden.
Dem Kirchdorfer Gemeinderat wird die Entwurfsplanung in der Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2020 (Beginn 18 Uhr) durch die Autobahndirektion vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert werden.
Anfang Januar 2020 werden sich zudem die Bürgermeister der Anrainergemeinden zum weiteren Vorgehen treffen (Gemeinden Kirchdorf a. Inn, Stammham, Marktl, Haiming und Julbach).
Derzeit kann man mit dem bislang vorgesehenen Lärmschutz nicht zufrieden sein. Dies ist ein Ansatz zur Diskussion – reicht aber bei weitem nicht aus. Diese Haltung der Gemeinde wurde im Vorgespräch deutlich gemacht. Der Lärmschutz muss im gesamten Gemeindebereich höchste Priorität haben.
- Tempo 30 an der Baustelle PAN 26 / Hauptstraße
Nach der letzten GR-Sitzung wurde ein Schreiben an den Landrat verfasst. Das Landratsamt hat mittlerweile temporär 30 km/h im Bereich der Baustelle an der PAN 26 angeordnet.
- Wiederherstellungsmaßnahme an der Straße nach Beigertsham
Im Rahmen der Bauausschusssitzung/Liegenschaftstour am 14.10.2019 wurde auch die beschädigte Straße in Beigertsham besichtigt und die vorgesehene Wiederherstellung erörtert. Die zuständigen Fachbehörden haben mit E-Mail vom 28.11.2019 der Ausführung der
Baumaßnahme zugestimmt. Die Baumaßnahme wird auf dieser Grundlage ausgeschrieben werden.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 18. November 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.11.2019 mit der Ladung erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.11.2019 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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3 |
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3.1. BV Feuerwehrgasse 3; Antrag auf Vorbescheid zur Änderung des Bebauungsplanes Seibersdorf "An der Feuerwehrgasse" Grundstück Flurnummer 2033/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben umfasst die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 2033/6 in zwei gleich große Teile zu je 751 qm. Die Teilflächen sollen mit je einem frei stehenden Wohnhaus mit je 2 Wohneinheiten und je 2 Garagen lt. beiliegender Skizze bebaut werden.
Das Vorhaben entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Feuerwehrgasse“:
Pkt. 6.4 der Begründung des Bebauungsplanes „Zahl der Wohnungen“:
Im Hinblick auf die ländliche Umgebung soll einer ungesunden Verdichtung der Bebauung auf einzelnen Grundstücken entgegengewirkt werden, sowie die Entstehung von kleinsten Wochenendwohnungen unterbunden werden, da ansonsten „Schlafsiedlungen“ entstehen können.
Pkt. 2.2 Garagen und Nebengebäude:
Garagen und Nebengebäude sowie Stellplätze sind nur auf den hierfür festgelegten Flächen bzw. der bebaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Pkt. 1.2 Planteil Bauweise Baugrenze:
Der Bebauungsvorschlag sieht eine Grenzbebauung mit den Nebengebäuden sowohl zum westlich angrenzenden Grundstücksnachbarn (Flurnummer 2033/7 Gmkg. Kirchdorf a.Inn) als auch zum östlich angrenzenden Feuerwehrgerätehaus (Fl.Nr. 2033/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn) vor.
Pkt. 2.3 Stellplätze:
„Stellplätze sind nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen oder innerhalb der bebaubaren Flächen zulässig.
Für Wohngebäude mit einer Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze, für Mehrfamilienwohnhäuser sind mindestens 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplanten Abweichungen vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berühren. Eine Bebauungsplanänderung (Bezeichnung Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ mit Deckblatt-Nr. 2) mit integriertem Grünordnungsplan, ist nach Einschätzung der Verwaltung erforderlich.
Eine Grenzbebauung zum Grundstück Feuerwehrgerätehaus Seibersdorf wird abgelehnt (siehe Schreiben RA Bauer u. Volpert vom 23.10.2018 Punkt 6 zur Änderung Bebauungsplan Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ Änderung mit Deckblatt-Nr. 1).
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben mit folgenden Maßgaben zu:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Bauwerber eine Vereinbarung zur Änderung des Bebauungsplanes Seibersdorf An der Feuerwehrgasse“ Deckblatt-Nr. 2 einschließlich Begründung abzuschließen. Die Kosten des Verfahrens sind vom Verursacher /Antragsteller zu tragen. Sobald ein Entwurf des Änderungsdeckblatt-Nr. 2 vorliegt, könnte das Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden.
Einer Grenzbebauung an der Grundstücksgrenze zum bestehenden FFW Gerätehaus wird nicht zugestimmt, es ist ein Mindestabstand von 3,0 m einzuhalten. Der Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit ist ebenfalls einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.2. BV Waldseestr. 6; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle im GE Ach, Grundstück Fl.Nr. 631/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben westlich der bestehenden Halle befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ach. Es entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Hinweis: Der rechtskräftige Bebauungsplan GE Ach aus dem Jahr 1995 sieht im Hinblick auf die Planungen der A 94 eine 40 m breite Bauverbotszone zum Fahrbahnrand vor. Das staatliche Bauamt Passau sowie die Autobahndirektion Südbayern werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Atzinger Allee 1; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports und Verlängerung der best. Schallschutzwand in Weier, Grundstück Fl.Nr. 570/6 Gmgk. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Weier, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Es beinhaltet den Teilabbruch eines best. Nebengebäudes entlang der Kreisstraße PAN 26 sowie die Verlängerung der bestehenden Schallschutzwand (Höhe 2,50 m) an der Kreisstraße PAN 26, sowie die Errichtung eines Carports (6,0 x 7,0 m, H = 3,20 m) mit Zufahrt über den Innenhof des Anwesens.
Der Eigentümer des östlich angrenzenden Nachbargrundstücks Flurnummer 570/5 Gmgk. Kirchdorf a.Inn ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.4. BV Bierstr. 22; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an best. Einfamilienwohnhaus mit Teilnutzungsänderung in Ritzing, Grundstück Fl.Nr. 1189/35 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-West“ umfasst die teilweise Aufstockung der best. Garage zum Einbau von Wohnräumen und die Nutzungsänderung einer Garage sowie eines Hobbyraumes im Nebengebäude als „Reifenservice“.
Hinweis:
Gem. § 4 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Inwieweit die Nutzungsänderung „Reifenservice“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Dem Bauherrn wurde empfohlen im Hinblick auf die Immissionsproblematik mit dem Landratsamt Rottal-Inn in Kontakt zu treten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag im Hinblick auf die Wohnungserweiterung zu. Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung „Reifenservice“ wird vorbehaltlich der Überprüfung
der Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.5. BV Buchenweg 7; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen über best. Garage im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/24 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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3.5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Überschreitung der Baugrenze mit Garage
- Grenzbebauung 15,0 m entlang Gehweg/Grundstücksgrenze
- Garagenaufstockung für Wohnräume
- Stellplatznachweis fehlt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die vorliegende Planung berührt.
Dem Bauherrn wurde von der Verwaltung empfohlen, mit dem Kreisbauamt vorab in Kontakt zu treten. Eine derartige Nachverdichtung hat erhebliche Präzedenzwirkung für das gesamt Baugebiet Hitzenau-Ost. Der Gemeinderat hat insofern zu entscheiden, ob so weitreichende Garagenaufstockungen gewollt sind.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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3.6. BV Buchenweg 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 517/27 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III widerspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:
- die Stellfläche vor den bestehenden Garagen wird mit einem Carport überbaut.
Der Abstand des am weitesten vorspringenden Bauteils des Carports zur Fahrbahn Buchenweg muss mindestens einen Meter betragen.
Einer Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Unterschrift des westlichen Baunachbarn (Fl.Nr. 517/28) ist einzuholen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu, wenn ein Mindestabstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand, gemessen vom am weitesten
vorspringenden Bauteil eingehalten wird und die Unterschrift des westlichen Baunachbarn Fl. Nr. (517//28) vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Satzungsbeschlüsse Beitrags- und Gebührenkalkulation Wasser und Kanal und Verbesserungsbeitrag Wasser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Beitrags- und Gebührensatzung Wasser BGS WAS vom 17.12.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Die Beitrags – und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung BGS WAS wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugesandt. Kernpunkte der Satzung sind die Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Verbrauchsgebühren, die nachfolgend kurz im Vergleich dargestellt werden (alle Preise zzgl. 7 % UST):
Grundgebühr pro Jahr
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Bisher
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Neu
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5 cbm / 4cbm
10 cbm / 10 cbm
20 cbm / 16 cbm
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72,00 EUR
144,00 EUR
288,00 EUR
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80,00 EUR
150,00 EUR
290,00 EUR
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Verbrauchsgebühr pro cbm
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Bisher
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Neu
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|
0,66 EUR
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1,32 EUR
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Herstellungsbeitrag pro m²
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Bisher
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Neu
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Grundstücksfläche
Geschoßfläche
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1,23 EUR
3,09 EUR
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1,38 EUR
4,95 EUR
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Bauwasser pro cbm
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Bisher
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Neu
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1,32 EUR
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2,50 EUR
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte
Beitrags – und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung BGS WAS der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.2. Beitrags- und Gebührensatzung Kanal BGS EWS vom 17.12.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Die Beitrags – und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS EWS wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugesandt. Kernpunkte der Satzung sind die Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Verbrauchsgebühren, die nachfolgend kurz im Vergleich dargestellt werden:
Grundgebühr pro Jahr
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Bisher
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Neu
|
5 cbm / 4cbm
10 cbm / 10 cbm
20 cbm / 16 cbm
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156,00 EUR
312,00 EUR
624,00 EUR
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117,00 EUR
234,00 EUR
468,00 EUR
|
Verbrauchsgebühr pro cbm
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Bisher
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Neu
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|
1,18 EUR
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0,82 EUR
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Herstellungsbeitrag pro m²
|
Bisher
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Neu
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Grundstücksfläche
Geschoßfläche
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1,02 EUR (bzw. 2,05 EUR)
16,78 EUR pro m²
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-
20,56 EUR
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte
Beitrags – und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS EWS der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.3. Verbesserungsbeitragssatzung Wasser VES - WAS vom 17.12.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Die Satzung zum Verbesserungsbeitrag Wasser VES – WAS vom 17.12.2019 wurde als Bestandteil der Ladung übersandt. Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses im TOP 4 des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2019 wurde ein Verteilungsschlüssel der Investitionskosten der Maßnahme „Bypass-Wasserleitung“ von 50 % auf den Verbesserungsbeitrag und 50 % auf die Verbrauchsgebühren beschlossen.
Aufgrund einer Anfrage aus dem Gemeinderat wurde die Einführung einer starren Flächenbegrenzung geprüft. (Auszug aus dem Kommentar zum Kommunalabgabengesetz Teil IV Art.5 Abs.2 KAG (Thimet (Hrsg.)) :„Eine Satzungsregelung, die die bei der Beitragsbemessung anzusetzende Grundstücksfläche auf z.B. 1500 m² begrenzt und vorsieht, dass dann, wenn die überbaute, befestigte, gewerblich oder industriell genutzte Fläche 1500 m² übersteigt, die Grundstücksfläche in diesem tatsächlich erreichten Ausmaß herangezogen wird, ist wegen des Verstoßes gegen das Vorteilsprinzip unwirksam (BayVGH, Urteil vom 24.5.1996 – 23B 93.360 und -23B 93.395).“
Daraus ergibt sich, dass eine starre Flächenbegrenzung im Regelfall von der Rechtssprechung als unzulässig erachtet wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte Beitragssatzung für die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung VES – WAS der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Sachstandsbericht zur Wiederherstellungsmaßnahme an der PAN 26
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeindeverwaltung wird in der Sitzung zum aktuellen Baufortschritt berichten.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Baumaßnahme der Anschluss der gemeindlichen Wasserleitung in Richtung Stölln erneuert werden müssen. Sollte bis dahin eine Kostenmehrung hierfür bezifferbar sein, wird auch hierzu berichtet werden.
Das IB Desch hat hierzu mit E-Mail vom 13.12.2019 mitgeteilt, dass derzeit mit folgenden Mehrkosten gerechnet werden muss:
Bachquerung Wasserleitung:
1. Mehraufwand bestehende Leitung im Böschungsbereich suchen und freilegen: Fa. Pinzl: geschätzt 3 Mann, 1,5 Tage: ca. 2.500€
2. Mehraufwand Wasserleitung Zusammenschluss und Schutzrohr: ca. 5.000€, dafür fallen jedoch LV-Massen beim Wasserleitungsbau weg: vorab geschätzt ca. 2.500€.
Insgesamt ist die Baustelle zeitlich weitgehend im Zeitplan.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurde bislang eine größere Kabeleinheit der Dt. Telekom beschädigt und die Hauptwasserleitung der Gemeinde angebohrt.
Beide Schäden wurden schnellstmöglich repariert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und den vom IB Desch dargestellten Mehraufwand für die Bachquerung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Beteiligungsbericht der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 (Art. 94 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde hat gem. Art. 94 Abs. 3 der Bayer. Gemeindeordnung jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 20 % der Anteile an diesem Unternehmen gehören.
Für die Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH ist dies einschlägig, da die Gemeinde 100 % der Anteile hält. Der Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 ist der Ladung als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis. Die Einsichtmöglichkeit wird ortsüblich bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf auf Beantragung einer Lärmsanierung der B12 im Gemeindegebiet Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Fraktion Wir für Kirchdorf hat folgenden Antrag eingebracht:
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema wurde auch beim Gespräch mit der Autobahndirektion am 27.11.2019 angesprochen. Die Autobahndirektion hat die Gemeinde auf das Staatl. Bauamt verwiesen.
Der Antrag wird seitens der Gemeindeverwaltung unterstützt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf zu und beauftragt die Verwaltung eine Lärmsanierung der B12 im Gemeindebereich Kirchdorf zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.12.2019
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ö
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informativ
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8 |
Datenstand vom 23.01.2020 07:39 Uhr