Datum: 20.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 16. Dezember 2019
3 A94 - Sachstandsbericht der Autobahndirektion Südbayern zur Entwurfsplanung
4 Bauanträge
4.1 BV Einsiedlerstr. 13; Neubau eines EFH mit Garagen in Hitzenau, Grundstück Flurnummer 699/51 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.2 BV Hauptstr. 73; Antrag auf Vorbescheid zur Wohnraumerweiterung eines best. Einfamilienwohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 524/7 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.3 BV Berg 15; Errichtung einer Fertigteilgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
5 Breitband - 4. Verfahren - Aufhebung des Auswahlverfahrens
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Grundsatzbeschluss zur Unterstützung der OGS Kirchdorf in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.07.2019
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Falle einer Überschreitung der Kosten einer Übernahme von Mehrkosten, die dem BRK entstehen, zugestimmt. Voraussetzung ist die Anstellung von qualifiziertem Personal und die Betreuung über die staatlich finanzierten Zeiten hinaus.
Das BRK hat zum 20.11.2019 einen Antrag zur Übernahme der Mehrkosten für das Schuljahr 2019/2020 gestellt. Zugrunde liegt eine Kostenkalkulation, in der unter anderem tarifliche Lohnsteigerungen ab 01.01.2020 enthalten sind. Mehrkosten entstehen auch durch längere Betreuungszeiten. Die OGS Kirchdorf bietet als Serviceangebot für Eltern längere Betreuungszeiten an, als vom Freistaat finanziert werden.
Im Budget enthalten ist lediglich die Betreuung Montag – Donnerstag bis 16:00 Uhr. Die Eltern in Kirchdorf am Inn haben die Möglichkeit, ihre Kinder Montag – Donnerstag bis 17:00 Uhr und auch freitags bis 14:00 Uhr in Obhut zu geben
Die Vereinbarung wird für das laufende Schuljahr getroffen und beinhaltet eine Übernahme von maximal 4500,00 €. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand zum Schuljahresende.

  1. Praktikantin ab 27.1.2020
Von 27.1. – 3.5.2020 wird eine Studentin der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl aus Baden-Württemberg ein Praktikum in der Gemeindeverwaltung absolvieren.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 16. Dezember 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.12.2019 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.12.2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. A94 - Sachstandsbericht der Autobahndirektion Südbayern zur Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Deggendorf, die Entwurfsplanung (incl. vss. Lärmschutzmaßnahmen) für den Streckenabschnitt Marktl – Kirchdorf a. Inn (Gemeindegebiet) vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert werden.
Berichten wird Hr. Baudirektor Stefan Pritscher.
Wie Baudirektor Pritscher Ende des Jahres 2019 mittgeteilt hat, liegt dieser Planungsstand derzeit beim Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung. Im Anschluss daran soll das Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Lärmschutz im gesamten Gemeindebereich muss höchste Priorität haben.
Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Januar 2019 aufgestellten und mit Schreiben vom 24. Januar 2019 übermittelten Forderungen (vgl. Anlage im RIS) zum geplanten Ausbau der Autobahn A94 sind nach wie vor aktuell und weiterhin einzufordern.
Der Lärmschutz für das Schutzgut Mensch muss höchste Priorität haben. Insbesondere im Bereich von Wohnbebauung (Häusern und Ortschaften) müssen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände errichtet werden, die so gut wie möglich in das Landschaftsbild eingepasst werden.


[Hinweis:
Der Beschlussvorschlag basiert auf der der Verwaltung vorgestellten Entwurfsplanung und kann in der Sitzung ggf. auch abgeändert werden müssen.]

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Autobahndirektion zur Kenntnis.

Der Gemeinderat hält den in der Entwurfsplanung vorgesehenen Lärmschutz für den Streckenabschnitt Marktl – Kirchdorf a. Inn im Gemeindegebiet von Kirchdorf a. Inn für unzureichend.
Die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Januar 2019 aufgestellten und mit Schreiben vom 24. Januar 2019 übermittelten Forderungen zum geplanten Ausbau der Autobahn A94 sind nach wie vor aktuell und weiterhin einzufordern.
Der Lärmschutz für das Schutzgut Mensch muss höchste Priorität haben. Insbesondere im Bereich von Wohnbebauung (Häusern und Ortschaften) müssen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände errichtet werden, die so gut wie möglich in das Landschaftsbild eingepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 4
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4.1. BV Einsiedlerstr. 13; Neubau eines EFH mit Garagen in Hitzenau, Grundstück Flurnummer 699/51 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde im Rahmen eines Vorbescheides vom Gemeinderat behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit der Auflage erteilt, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 699/38 und 699/52 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zustimmen.
Das Vorhaben weicht vom Bebauungsplan Hitzenau wie folgt ab:
  • Der Wohnhausanbau liegt ca. 3,0 m außerhalb der Baugrenze, der Abstand zur Einsiedlerstraße beträgt 3,0 m
  • Grenzbebauung mit Garage statt 3,0 m Abstand zur Grundstücksgrenze

Die lt. Vorbescheid geplante Aufstockung des Bestandswohngebäudes entfällt.
Hinweis:
Die Unterschriften der Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl. Nr. 699/83, 699/52, 699/95 und 699/38 liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BV Hauptstr. 73; Antrag auf Vorbescheid zur Wohnraumerweiterung eines best. Einfamilienwohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 524/7 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteiles von Hitzenau, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Der erdgeschossige Anbau (Maße ca. 6,0 m x 7,0 m) wurde nach Angaben des Bauherrn bereits mit dem Kreisbauamt abgesprochen.

Das Baugrundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Berg 15; Errichtung einer Fertigteilgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben ist aufgrund der Lage im Außenbereich b augenehmigungspflichtig. Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Breitband - 4. Verfahren - Aufhebung des Auswahlverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Breitband – 4. Verfahren
Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn hat ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- und Aufbau eines NGA-Netzes i.R.d. Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen durchgeführt.
Zu versorgen mit schnellem Internet wären im Gemeindegebiet noch 27 Haushalte (z.B. Ölling, Gstetten, Au, Teile von Armeding).

Ergebnis (für den gesamten südlichen Landkreis)
Es wurde nur ein Angebot abgegeben.
  • Die Deckungslücken sind enorm hoch (53 Mio Euro)
  • die verfügbaren Mittel aller Kommunen (max. geförderte Deckungslücken) von 12 Mio. Euro reichen nicht mal für den Aufbau des Backbones
    -> folglich würde auch eine Verkleinerung der Erschließungsgebiete keine Lösung bringen
  • Nachtragsangebote, die mit den verfügbaren Fördermitteln bezahlbar wären, wird es nicht geben.

Das Landratsamt hat die Sachlage am 13.11.2019 bei einem Termin im Finanzministerium dargestellt, auch hier gab es keine Lösungsvorschläge. Es wurde auf neue Verfahren mit der Gigabitrichtlinie oder Bundesrichtlinie verwiesen.
Aufgrund der aktuell angebotenen Deckungslücke und den „Abständen“ zu den max. geförderten Deckungslücken wird seitens des Landratsamtes empfohlen, das Auswahlverfahren aufzuheben.
Für die in Kirchdorf noch zu versorgenden 27 Haushalte hätte die Gemeinde einen Eigenanteil von 2,3 Mio. € aufbringen müssen. Dies ist nicht darstellbar.

Ausblick (LRA Rottal-Inn)
  • Für die noch nicht versorgten Adressen wird weiter nach Lösungen gesucht.
  • Gespräche mit Netzbetreibern – um gewisse Planungssicherheit vor Starts neuer Verfahren zu haben
  • bei Interesse von alternativen Netzbetreibern werden auf Landkreisebene ebenso Gespräche angeboten.
  • Ab 2020 neue Förderrichtlinien – diese bleibt abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt das Auswahlverfahren zum 4. Verfahren aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 24.02.2020 15:28 Uhr