Datum: 17.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 20. Januar 2020
3 Bauanträge
3.1 BV Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Deckbl.-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln; Billigung des Planentwurfs
3.2 BV Altramerdinger Str. 16; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Ramerding, Grundstück Fl.Nr. 1322 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.3 BV Bergstr. 37; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Strohham, Grundstück Fl.Nr. 1128 Gmkg. Kirchdorf a.Inn; Antrag auf Aufstellung der Außenbereichssatzung "Strohham - Nord"
3.4 BV Waldstr. 5; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 520/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
3.5 BV Kastanienplatz 4; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/129 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4 Antrag der CSU-Fraktion zur Sicherstellung des Gasthausbetriebs der Wirt´s Kathi
5 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Mitteilung zu den eingereichten Wahlvorschlägen und zum Ausgang der Beschwerde des Wahlvorschlagsträgers mut – Johann Feirer

Für die Wahl des Gemeinderates haben folgende Wahlvorschlagsträger Wahlvorschläge eingereicht, die vom Wahlausschuss der Gemeinde zugelassen wurden:
  • CSU
  • Freie Wähler
  • SPD / Grüne
  • Wir für Kirchdorf

Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters haben folgende Wahlvorschlagsträger Wahlvorschläge eingereicht:
  • Johann Springer – CSU
  • Walter Unterhuber – Freie Wähler
  • Jürgen Brodschelm – Wir für Kirchdorf
  • Johann Feirer – mut

Vom Wahlausschuss der Gemeinde wurden zugelassen:
  • Johann Springer – CSU
  • Walter Unterhuber – Freie Wähler
  • Jürgen Brodschelm – Wir für Kirchdorf

Der Wahlvorschlag des Wahlvorschlagsträgers mut – Johann Feirer wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde am 4.2.2020 und am 11.2.2020 wegen fehlender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.
Diesen Beschluss des gemeindlichen Wahlausschusses hat nach Beschwerde des Wahlvorschlagsträgers mut – Johann Feirer bei der Regierung von Niederbayern heute Nachmittag auch der Beschwerdeausschuss an der Regierung von Niederbayern bestätigt und den Wahlvorschlag weiterhin als ungültig zurückgewiesen.


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2. Genehmigung des Protokolls vom 20. Januar 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20. Januar 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3
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3.1. BV Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Deckbl.-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln; Billigung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn hat in der Sitzung vom 08. Juli 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“ gefasst.

Das Plangebiet wird umgrenzt:
Im Norden:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Julbach
Im Osten:        durch das Grundstück Fl. Nr. 170/3
Im Süden:        durch die Kreisstraße PAN 26
Im Westen:        durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Kirchdorf
Es umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a. Inn:
Fl. Nr.: 170/3, 1030/5 und 1030/3
Vom Planungsträger/Grundstückseigentümer wurde das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung beauftragt. Die entsprechenden Änderungsdeckblätter einschließlich Begründung u. textl. Festsetzungen liegen mittlerweile in der Fassung vom 20.01.2020 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vom Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, gefertigten Deckblätter / Planentwürfe zur Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungs-/Landschaftsplanes mit Deckblatt 26 im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan „MI Stölln“ einschließlich Begründung u. textl. Festsetzungen in der Fassung vom 20.01.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung nach §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Altramerdinger Str. 16; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Ramerding, Grundstück Fl.Nr. 1322 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben (Bauweise E + I) innerhalb des bebauten Ortsteils von Ramerding  (Außenbereichssatzung Ramerding) fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Bergstr. 37; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Strohham, Grundstück Fl.Nr. 1128 Gmkg. Kirchdorf a.Inn; Antrag auf Aufstellung der Außenbereichssatzung "Strohham - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich als Außenbereich (§ 35 BauGB) einzustufen. Um das Bauvorhaben umsetzen zu können, wurde von Seiten des Kreisbauamtes empfohlen, eine sog. Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich zwischen Strohham und Berg aufzustellen. Demnach kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich , die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von  einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben) nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Voraussetzung für den Erlass der Satzung ist, dass
  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
  2. durch die Zulässigkeit von Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht begründet wird und
  3. keine Beeinträchtigung für die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b) genannten Schutzgüter (=Natura 2000 Gebiete) zu erwarten sind.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Bereich „Strohham – Nord“ eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im  Lageplan vom 28.01.2020 dargestellt und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:        durch die Hangkante bzw. die Bebauung des Anwesens Bergstr. 39
im Osten:        durch die Bergstraße (Fl.Nr. 1028/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn)
im Süden:        durch die bestehende Bebauung entlang der Bergstraße
im Westen:        durch die Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1121, 1120, und 1119 Gmkg. Kirchdorf a.Inn.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:

Flurnummer: 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1126/1, 1127/1, 1127, 1128, 1129 und 1130.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Waldstr. 5; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 520/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hitzenauer Bach“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Bauweise E + I statt (E + D lt. Bebauungsplan Wandhöhe = 4,70 m).

Bei der Bauweise E + I wäre eine traufseitige Wandhöhe von 6,0 m zulässig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Kastanienplatz 4; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/129 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • Walmdach (statt Sattel- oder Pultdach lt. Bebauungsplan)
  • Garagenzufahrtsbreite 7,50 m (statt 6,50 m lt. Bebauungsplan)

Im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, wurden bereits mehrere Wohnhäuser mit Walmdach genehmigt. Die Garage wird im Abstand von 1,0 m zur östlichen Grundstücksgrenze errichtet, da eine Grenzbebauung wegen der unterschiedlichen Dachformen (Walm-/ Satteldach) nicht möglich ist.

Hinweis: Das Grundstück befindet sich noch im Eigentum der G emeinde und wird demnächst an den Bauantragsteller verkauft.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Antrag der CSU-Fraktion zur Sicherstellung des Gasthausbetriebs der Wirt´s Kathi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat folgenden Antrag eingebracht:

Antrag zur Sicherstellung des Gasthausbetriebs der Wirt’s Kathi

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

die CSU-Fraktion beantragt einen Gemeinderatsbeschluss zur Selbstverpflichtung der Gemeinde als Eigentümer der Immobilie, den Gasthausbetrieb der Wirt’s Kathi langfristig aufrecht zu erhalten und zu unterstützen.

Begründung:
Verschiedentlich wurden seitens der Pächter sowie von Gästen der Wirt’s Kathi Befürchtungen geäußert, dass die Zukunft der Immobilie als Dorfgasthaus durch Auflagen des Denkmalschutzes, durch den teilweise desolaten Zustand des Gebäudes und dadurch begründete Verkaufsgedanken der Gemeinde nicht gesichert sei. Dem kann durch den aufgeführten Grundsatzbeschluss entgegengewirkt werden. Zwingende Gründe, die eine Einstellung des Gasthausbetriebs erfordern würden, sind von diesem Beschluss nicht betroffen, da es mit der Selbstverpflichtung der Gemeinde lediglich um eine Absichtserklärung geht.

Freundliche Grüße
gez.
Klaus Millrath
im Namen der CSU-Fraktion“


Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen den Antrag bestehen keine Einwände.
Der Bestand der gemeindlichen Gaststätte Wirt´s Kathi soll dauerhaft gesichert werden. Die Maßnahme wird einen Schwerpunkt im Rahmen der anstehenden Städtebauförderung darstellen. Zudem wird derzeit ein denkmalpflegerisches Vorprojekt erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion zu und beschließt den Gasthausbetrieb der Wirt’s Kathi langfristig aufrecht erhalten und unterstützen zu wollen.
 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2020 ö informativ 5
Datenstand vom 30.03.2020 11:28 Uhr