Datum: 23.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Inntal-Mittelschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 17.2.2020
3 Bauanträge
3.1 BV Seibersdorferstr. 80; Antrag auf Vorbescheid Neubau EFH mit Doppelgarage in Neuramerding, Grundstück Fl.-Nr. 1256 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
3.2 BV Schulstr. 2b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Bungalow) mit Garage Fl.-Nr. 111/48 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
3.3 BV Tannenstr. 6; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/90 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.4 BV Kirchdorfer Str. 42 b, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2092/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Seibersdorfer Str. Grundstück Fl.Nr. 1297; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Ramerding - Verlägerung des Vorbescheides;
3.6 BV Bebauungsplanänderung Kirchdorf-Nord, BA III mit Deckblatt-Nr. 2 (Wittelsbacher Straße) Aufstellungs-/ Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Jahresrechnung 2018
4.1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018
4.2 Feststellung der Jahresrechnung 2018
4.3 Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2018
5 Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Kirchdorf a.Inn für 2020
6 Generalsanierung Kindergarten Machendorf - Sanierung und Begleitmaßnahmen
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung 
  • TOP 4 – Jahresrechnung etc. ist nicht eilbedürftig und wird abgesetzt.
  • TOP 12.3 ist nicht eilbedürftig und wird abgesetzt.
  • TOP 13.1.5 – Vergabe Metallbauarbeiten Feuerwehrhaus Seibersdorf wird abgesetzt, da kein Angebot fristgerecht eingereicht wurde.
  • TOP 14 ist nicht eilbedürftig und wird abgesetzt.

Die Sitzung soll heute aufgrund der aktuellen Corona-Krise möglichst schnell erledigt werden. Ich bitte daher heute Diskussionen und Anfragen auf das unbedingt notwendige zu beschränken.

Mitteilungen:

  1. Aufgrund der Corona-Krise sind bis auf weiteres Rathaus, Schule und Kindertageseinrichtungen geschlossen.

  1. Rathaus und Bauhof arbeiten ab sofort im Zwei-Schicht-Betrieb.

  1. Corona Einkaufsservice
Die Gemeinde beabsichtigt einen Einkaufsservice für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die zur Risikogruppe gehören (insbes. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger), anzubieten.
Vorab wird die Gemeinde im Mitteilungsblatt und auf der Homepage um Meldungen bitten wer Bedarf für einen Einkaufsservice hätte und wer freiwillig als „Einkäuferin oder Einkäufer“ tätig werden möchte.
Die Koordination der Einkaufsfahrten wird über die Gemeindeverwaltung erfolgen. Fahrten können mit dem Gemeindemobil durchgeführt werden.
Alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte können sich gerne beteiligen.

  1. Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zur beantragten Lärmsanierung der Bundesstraße 12 im Gemeindegebiet
Das Antwortschreiben wurde in Kopie verteilt.
  1. Lärmschutz A94 – Schreiben von Hr. MdB Straubinger und Hr. MdL Wagle an den Präsidenten der Autobahndirektion Südbayern
    Das Antwortschreiben wurde in Kopie verteilt.

  1. Die Baufirma Mayerhofer hat angezeigt, dass es beim Bauablauf an der Unterführung PAN 26 aufgrund der Corona-Krise zu Verzögerungen kommen kann.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 17.2.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.2.2020 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.2.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3
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3.1. BV Seibersdorferstr. 80; Antrag auf Vorbescheid Neubau EFH mit Doppelgarage in Neuramerding, Grundstück Fl.-Nr. 1256 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Ortsteil Neu-Ramerding liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neu-Ramerding. Der Bauherr beabsichtigt die Zufahrt über die östlich gelegene Gemeindeverbindungsstraße herzustellen. Das Baugrundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Die Zufahrt zur Gemeindestraße muss in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung abgeklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Schulstr. 2b; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Bungalow) mit Garage Fl.-Nr. 111/48 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl-Machendorf (Volksschule) entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  • Wohngebäude liegt teilweise außerhalb der Baugrenze (statt 7,0 m  Abstand lt. Bebauungsplan wird nur 4,0 m Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten)
  • Garage liegt außerhalb der Baugrenze (gem. Pkt. 2.5 Beb.Plan „Volksschule“ sind Garagen u. Stellplätze nur auf hierfür vorgesehenen Flächen zulässig)
  • Walmdach statt Satteldach (gem. Pkt. 2.1. Gebäude Beb.Plan „Volksschule“ sind nur Satteldächer zulässig)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung der Baunachbarn Fl. Nr. 111/17, 111/18 und 111/43 Gmkg. Kirchdorf a. Inn, zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Tannenstr. 6; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/90 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung (BayBO) verfahrensfreie Vorhaben ist aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Der südlich angrenzende Baunachbar Fl. Nr. 517/91 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Kirchdorfer Str. 42 b, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2092/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Feuerwehrgasse“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:

Die geplante Dachgaube mit einer Breite von 5,0 m (lt. Bebauungsplan darf die Summe der Einzelgauben 1/3 der Hauptdachlänge, 10 m = 3,33 m) nicht überschreiten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Seibersdorfer Str. Grundstück Fl.Nr. 1297; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage in Ramerding - Verlägerung des Vorbescheides;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde vom Gemeinderat bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2016 behandelt.  Dem Vorhaben wurde zugestimmt, wenn mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung gem. EWS/WAS abgeschlossen wird, wonach der Bauherr/Grundeigentümer die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an die jeweilige Hauptleitung trägt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung gem. EWS/WAS abzuschließen, wonach der Bauherr/Grundeigentümer die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an die jeweilige Hauptleitung trägt.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. BV Bebauungsplanänderung Kirchdorf-Nord, BA III mit Deckblatt-Nr. 2 (Wittelsbacher Straße) Aufstellungs-/ Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 08.04.2019 bzw. am 16.07.2018 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser mit je 4 Wohneinheiten einstimmig erteilt.  Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord im Bereich der westlichen Wittelsbacher Straße erforderlich. Hierzu wurde vom Bauträger ein Änderungsdeckblatt – Nr. 2 in Auftrag gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kirchdorf – Nord, Bauabschnitt III vom 22.09.1997. Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:        durch die Grundstücksgrenzen Flurnummer 1184 und 41/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
im Osten:        durch die Grundstücksgrenze Flurnummer 41/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
im Süden:        durch die bebauten Grundstücke entlang des Kirchenweges
im Westen:        durch die bebauten Grundstücke entlang der Bierstraße

und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Fl.Nr. 41/6, 1184/7, 1184/6, 1184/5 sowie die südlichen Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1184 und 41/2.
Ein Planentwurf mit Ergänzung der textlichen Festsetzungen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 03.03.2020 wurde vom  Architekturbüro S. Desch, Kirchham, ausgearbeitet.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom Architekturbüro S. Desch, Kirchham, ausgearbeiteten Planentwurf mit Ergänzung der textl. Festsetzungen, einschließlich Begründung in der Fassung vom 03.03.2020 . Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.  Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

TOP 4.1 bis 4.3 wurde vor Eintritt in die TO vom Vorsitzenden aufgrund der derzeitigen Corona-Krise und des dazu ergangenen Schreibens des Staatministeriums  des Innern vom 20.3.2020 abgesetzt.

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4.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 in der Zeit vom 29.10.2019 bis 07.11.2019  geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom 10.11.2019 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2018. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.
Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:
Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belege hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:
1. der Haushaltsplan des Jahres 2018 wurde eingehalten.
2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern ist eine gute und gewissenhafte Arbeit zu bescheinigen. Sämtliche durch den Prüfungsausschuss ermittelten Feststellungen bei den einzelnen Belegen konnten im Rahmen der Prüfung von der Verwaltung erläutert bzw. geklärt werden.

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4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 12.530.960,49 € und im Vermögenshaushalt mit 7.912.553,71 € ab.

Die Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.

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4.3. Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.

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5. Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Kirchdorf a.Inn für 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2020 bittet das Pfarramt Kirchdorf a.Inn um einen Zuschuss zur Unterhaltung des Pfarrzentrums Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2020. In den Jahren 2017-2019 wurden jeweils 1.600,00 EUR als Zuschuss bewilligt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Zuschussantrag des Pfarramtes Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2020 und bewilligt einen Betrag zur Unterhaltung des Pfarrzentrums Kirchdorf a.Inn in Höhe von 1.600,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Generalsanierung Kindergarten Machendorf - Sanierung und Begleitmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Thema Generalsanierung des Kindergarten Machendorf wurde bereits mehrmals diskutiert.
Durch mangelnden konstruktiven Gebäudeschutz ist die Nord-u. Westseite (insbes. Innenhof) des Kindergartens durch die Witterung beschädigt. Der Putz bröckelt ab und an einigen Stellen ist Algenbildung zu erkennen. Auch der Anstrich rund um das Gebäude ist optisch nicht mehr in einwandfreiem Zustand.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Liegenschaft in Augenschein genommen und empfiehlt dem Gemeinderat dem weiteren Vorgehen der Verwaltung (vgl. Vorschlag) zuzustimmen.

Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen:
Um das Gebäude in Zukunft konstruktiv zu schützen und insgesamt zu verschönern, empfiehlt die Verwaltung:
  • Ein Verkleiden der Fassade (z.B. Fassadenplatten, Kupfer, etc.), an der Nord- u. Westseite des Gebäudes (Bereich Innenhof) incl. Vordachverlängerung. Diese Verkleidung soll als zusätzliche Schicht, das Gebäude vor Starkregen schützen und ein Eindringen der Feuchtigkeit ins Mauerwerk verhindern. Hierzu sollen verschiedene Angebot eingeholte werden, welche Maßnahme wirtschaftlicher ist.
  • Die übrigen Seiten sollten aus optischen Gründen einen neuen Anstrich bekommen. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden. Es wird zudem geprüft ob ein Verkleiden mit Fassadenplatten optional darstellbar wäre.
  • Prüfung, ob sich für den Strom-Eigenverbrauch auf der südlichen Dachseite des Gebäudes eine PV-Anlage anbietet.
  • Im Zuge der Gebäudesanierung hat die Kindergartenleitung angeregt begleitende Maßnahmen im Innen - u. Außenbereich des Kindergartens durchzuführen (hierzu ist eine Maßnahmenliste in Anlage beigefügt). Die Umsetzung wird mit Blick auf die Kosten zu entscheiden sein.
  • Umsetzung der Hauptmaßnahme in 2020; Begleitmaßnahmen ggf. in 2021.
  • Vorsorge im Haushalt i.H.v. 150.000 €.

Sanierungskonzept (zusammengefasst):
  1. Verkleidung der Nord- bzw. Westseite (incl. Innenhof) mit z.B. Fassadenplatten
  2. Neuer Anstrich bzw. Prüfung Verkleidung für die Süd- u. Ostseite
  3. Prüfung Rentabilität PV-Anlage
  4. Begleitmaßnahmen (vgl. Liste)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das vorgelegte Sanierungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Angebot zur Umsetzung der Maßnahmen einzuholen.
Über die Thematik „Hühnerhaltung an Kindergärten“ wird in der neuen Wahlperiode gesondert abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

GRin Reith erkundigt sich, ob aufgrund der Corona-Krise Kindergartengebühren zurückbezahlt werden. GL Übel führt aus, dass diese Frage noch zu klären ist. Man wird vorerst abwarten, welche Empfehlung der Bayer. Gemeindetag hierzu ausspricht. Zudem erkundigt sich GRin Reith nach dem Müllsackverkauf. Der Vorsitzende führt aus, dass bei dringenden Fällen im Rathaus angerufen werden kann. GR Hitzenauer möchte wissen, wann die Unterführung an der PAN 26 fertiggestellt werden soll. GL Übel gibt die Behinderungsanzeige der Firma Mayerhofer vom 17.3.2020 dem Gremium zur Kenntnis. Als realistischer Fertigstellungstermin wird Ende Mai 2020 gesehen.
GR Dobler nimmt Bezug auf einen  Corona-Fall in einem Seniorenheim in Pfarrkirchen und möchte wissen, ob unser Heim hier „gerüstet“ ist. Kämmerer Koidl verweist auf die Statusanzeige der Gesellschaft für Altenpflege. Der Bedarf wurde abgegeben. GR Birneder erkundigt sich nach dem Betreuungsdienst an den Kindertageseinrichtungen. GL Übel erläutert, dass diese derzeit geschlossen sind. Auf Nachfrage von GR Birneder wird darauf hingewiesen, dass die Homepage derzeit aktuell ist.

Datenstand vom 04.05.2020 10:34 Uhr