Datum: 20.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Inntal-Mittelschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 23. März 2020
3 Bauanträge
3.1 BV Kirchdorfer Str. 1: Antrag auf Baugenehmigung zur Werkstatterweiterung und Aufstockung für 7 Wohneinheiten im Obergeschoß in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2013/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Bauvoranfrage Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Kiesabbaugebiet K 8 in in Berg, Grundstück FlNr. 1063 bzw. 1062 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
4 Jahresrechnung 2018
4.1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018
4.2 Feststellung der Jahresrechnung 2018
4.3 Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2018
5 Breitensportförderung TSV Kirchdorf - Erlass von Nutzungsgebühren Otto-Steidle-Halle
6 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Mitteilungen zum Thema Corona
  • Aufgrund der Corona-Krise sind bis auf weiteres Rathaus, Schule und Kindertageseinrichtungen grundsätzlich geschlossen. Ein Notbetrieb ist gewährleistet.
  • Der Parteiverkehr im Rathaus soll zukünftig über einen Tres en im Eingangsbereich erfolgen. Nach Abschluss der „baulichen“ Maßnahmen erfolgt zur Eröffnung eine gesondert Mitteilung in der Presse.
  • Als Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter des Bauhofs arbeitet dieser zeitversetzt in zwei Teams.
  • Aufgrund des großen Umsatzausfalls für unseren Pächter des Gasthauses Wirt´s Kathi hat der Erste Bürgermeister entschieden die Pacht für April, Mai, Juni und Juli zu erlassen. Damit soll ein Zeichen der Solidarität durch die Gemeinde gesetzt werden.

  1. Weitere Mitteilungen
  • Die Wiederherstellungsmaßnahme an der Straße nach Beigertsham durch die Firma Wimmer hat begonnen.
  • Ab Ende April wird die Baumaßnahme zur Erneuerung der Versickerungsanlagen in der Ganghoferstraße, in der von-Richingen-Straße und am der Grafen-von-Berchem-Str. (auf Höhe des Trafo an der Festwiese) durch die Firma Strabag beginnen. Die betroffenen Anlieger werden vorab noch informiert.
  • Vss. am 29. April wird ein Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Schwerpunkt Haushalt) stattfinden.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 23. März 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 23. März 2020 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 23. März 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. BV Kirchdorfer Str. 1: Antrag auf Baugenehmigung zur Werkstatterweiterung und Aufstockung für 7 Wohneinheiten im Obergeschoß in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2013/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Seibersdorf, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan,  ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Vom Planer wurde eine Grundflächenzahl von 0,43 bzw. eine Geschoßflächenzahl von 0,72 ermittelt.

Das Baugrundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Die Baunachbarn wurden beteiligt und haben die Bauvorlagen unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.2. BV Bauvoranfrage Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Kiesabbaugebiet K 8 in in Berg, Grundstück FlNr. 1063 bzw. 1062 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben auf einer bereits ausgebeuteten und landwirtschaftlich rekultivierten Vorrangfläche für Kies und Sand (Kiesabbaugebiet K 8) auf einem Werksgelände umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben im Hinblick auf die derzeitige Nutzung aus Umwelt- und wirtschaftlichen Aspekten zu begrüßen. Jegliche Nachbarbeeinträchtigung erscheint im Bereich der ehemaligen Kiesgrube ausgeschlossen.  
Vor Einleitung eines notwendigen Bauleitplanverfahrens wurde von der Verwaltung eine unverbindliche Einschätzung der Regierung von Niederbayern und des Kreisbauamts angefordert.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu. Sobald ein Planentwurf vorliegt könnte das Bauleitplanverfahren gestartet werden.

 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

4.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 in der Zeit vom 29.10.2019 bis 07.11.2019  geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom 10.11.2019 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2018. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.
Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:
Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belege hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:
1. der Haushaltsplan des Jahres 2018 wurde eingehalten.
2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern ist eine gute und gewissenhafte Arbeit zu bescheinigen. Sämtliche durch den Prüfungsausschuss ermittelten Feststellungen bei den einzelnen Belegen konnten im Rahmen der Prüfung von der Verwaltung erläutert bzw. geklärt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss fest:
  1. Der Haushaltsplan des Jahres 2018 wurde eingehalten.
  2. Die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 12.530.960,49 € und im Vermögenshaushalt mit 7.912.553,71 € ab.

Die Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.

Beschluss

Feststellung der Ergebnisse (§ 79 Komm HV):
Die Jahresrechnung 2018 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 12.530.960,49 € und im Vermögenshaushalt mit 7.912.553,71 € ab und ist nicht zu beanstanden.

Die Jahresrechnung wurde örtlich geprüft.
Die im Rechnungsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung 2018 im Verwaltungshaushalt mit 12.530.960,49 € und im Vermögenshaushalt mit 7.912.553,71 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4.3. Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 2018 .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Breitensportförderung TSV Kirchdorf - Erlass von Nutzungsgebühren Otto-Steidle-Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.01.2020 übermittelt der TSV Kirchdorf a.Inn die Abrechnung der Hallenbelegung „Otto Steidle-Halle Kirchdorf am Inn“ der Saison 2018 bis Juli 2019 (als Anlage zur Ladung beigefügt). Auf dieser Grundlage wurde folgende Abrechnung erstellt:

TSV Kirchdorf a.Inn              29.774,50 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn        15.147,00 €
Skigymnastik Skiclub Julbach        234,00 €
River Striker        234,00 €
Ministranten Fußball        216,00 €
Reha Sport Gruppe        1.179,75 €
TSC Boogie Lipsticks        379,50 €
FFW  Kirchdorf        432,00 €
Einrad – Pia Schreibauer        243,00 €

Die Vereine beantragen wie in den Vorjahren einen Teilerlass in Höhe von 90 v. H. der Nutzungsgebühren als Förderung der Jugendarbeit bzw. des Breitensports.

Beschluss

Den Vereinen, die die Otto-Steidle-Halle bzw. den Gymnastikraum und Meditationsraum der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf a. Inn benützen, wird eine Förderung in Höhe von 90 % der angefallenen Nutzungsgebühren für die Hallensaison 2018/2019 gewährt.

TSV Kirchdorf a.Inn              26.797,05 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn        13.632,30 €
Skigymnastik Skiclub Julbach        210,60 €
River Striker        210,60 €
Ministranten Fußball        194,40 €
Reha Sport Gruppe        1.061,78 €
TSC Boogie Lipsticks        341,55 €
FFW  Kirchdorf        388,80 €
Einrad – Pia Schreibauer        218,70 €

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 07.05.2020 08:40 Uhr