Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 4. Mai 2020
3 Haushalt 2020
3.1 Haushaltsplan 2020
3.2 Wirtschaftsplan 2020 Eigenbetrieb Seniorenheim St.Josef
3.3 Haushaltssatzung 2020
4 Bauanträge
4.1 BV Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Nord, BA III" mit Deckblatt Nr. 2
4.2 BV Änderung Flächennutzungsplan/Landschaftsplan Deckbl.-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln
4.3 BV Armeding Antrag auf Baugenehehmigung zur Errichtung einer ganzjährigen Zeltlagerhalle (6,0 x 16,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 852 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4.4 BV Armeding 11; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderzimmers auf best. Garage und Anbau eines Wintergartens an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 871 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4.5 BV Jägerluststr. 4; Neubau eines Gartenhauses mit überdachter Terrasse und Pool, auf dem Grundstück Fl.Nr. 699/65 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.6 BV Buchenweg 14; Antrag auf Baugenenehmigung zum Anbau an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.517/27 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.7 BV Seibersdorfer Str. 104; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1280 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Vor Eintritt in die TO:
TOP 9.1 – Elektroarbeiten Feuerwehrgerätehaus Seibersdorf wird abgesetzt. Bislang liegt kein Angebot vor. Die Gemeinde hat nochmals Firmen angefragt.

  1. Baumaßnahmen
Die Asphaltierungsarbeiten an der Unterführung zur PAN 26 sind abgeschlossen. Die vollständige Verkehrsfreigabe erfolgt na ch Montage des Geländers vss. in der ersten Juni-Woche.
Die Wiederherstellungsmaßnahme der Straße nach Beigertsham ist abgeschlossen.
Der Einbau der Versickerungsanlagen in der von-Richingen-Straße, Ganghofer-Straße und der Grafen-von-Berchem-Straße (Höhe Trafo Festwiese) ist abgeschlossen. In der Ganghoferstraße fehlt noch die Feinschicht.

  1. Städtebauförderung
Am 22. Juni 2020 findet eine Sondersitzung des Gemeinderates statt. Hr. Architekt Michael Leidl wird den Entwurf des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Kirchdorf vorstellen.

  1. Wiederherstellungsmaßnahmen nach dem Hochwasser – Teilbereich Hitzenauer Bach abgeschlossen
Die Wiederherstellung des Hitzenauer Baches im Ortsbereich von Hitzenau (nördlicher und südlicher Teil) ist nach Vorlage des Verwendungsnachweises nun auch fördertechnisch abgeschlossen. Die Regierung von Niederbayern hat von den verausgabten Gesamtkosten in Höhe von 642.571 € insgesamt 642.500 € bewilligt und bereits ausbezahlt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 4. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls vom 4. Mai 2020 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 4. Mai 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3
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3.1. Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Nach § 2 KommHV besteht der Haushaltsplan aus folgenden Bestandteilen und Anlagen:

1. dem Gesamtplan
2. den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
3. den Sammelnachweisen
4. dem Stellenplan für die Beamten und Angestellten


Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beizufügen:

Vorbericht
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Schuldenstand (Darlehensübersicht) und Rücklagenübersicht
Finanzplan
Übersicht von Budgets / Deckungskreisen
Wirtschaftsberichte gemeindliche Unternehmen


Der Haushaltsplan 2020 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2020, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Stellenplan und allen Anlagen gemäß § 2 Abs.2 KommHV-K zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Wirtschaftsplan 2020 Eigenbetrieb Seniorenheim St.Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2020 und ist mit der Ladung zugestellt. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 den Wirtschaftsplan vorberaten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. Haushaltssatzung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3.3

Sachverhalt

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

1.        Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird im  

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                10.931.343,00 €                                         
im  
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                  8.932.772,00 €         

festgesetzt.

2.        Der Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird

im  Erfolgsplan 
in den Erträgen                        1.359.500,00 €
und in den Ausgaben auf                1.630.300,00 €

und im Vermögensplan 
in den Einnahmen                             60.000,00 €
und Ausgaben auf je                             55.000,00 €        
festgesetzt.                        


§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“  werden auf  0,00 € festgesetzt.



§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
 
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a.        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                330 v.H.
b.        für die Grundstücke (B)                                        330 v.H.
                                           
2.        Gewerbesteuer                                                            350 v.H.                                                                                                        

§ 5

1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   1.750.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   500.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.


§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2020   in Kraft.



Gemeinde Kirchdorf am Inn,                                        

Johann Springer
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4
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4.1. BV Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Nord, BA III" mit Deckblatt Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 02. April 2020 bis 04. Mai 2020 wurden folgende Stellungnahmen zum Bauleitplanungsentwurf vorgebracht:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
„Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.“
Regierung von Niederbayern:
„Das Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und es besteht Einverständnis mit der Planung.“
Landratsamt Rottal-Inn
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“
Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die vorliegende Planung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet/Änderungsbereich und angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.“

Beschluss

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Der Hinweis des Amtes wird zur Kenntnis genommen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt III vom 22.09.1997. Von der Änderung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Fl.Nr. 41/6, 1184/7, 1184/6, 1184/5 sowie die südlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1184 und 41/2.
Der Planentwurf (Deckblatt-Nr. 2) mit Ergänzung der textlichen Festsetzungen, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 03.03.2020  / 25.05.2020 wurde vom Architekturbüro S. Desch, Kirchham, ausgearbeitet und wird gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BV Änderung Flächennutzungsplan/Landschaftsplan Deckbl.-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 02. März 2020 bis 02.April 2020 wurden folgende Stellungnahmen zum Bauleitplanungsentwurf vorgebracht:

Regierung von Niederbayern:
„Das Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und es bestehen keine Einwände gegen die Planung.“

Landratsamt Rottal-Inn:
Flächennutzungsplan:
„Seitens der Tiefbauabteilung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben. Hinsichtlich der Belange des Technischen Umweltschutzes wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verkehrslärmbelastung von der tangierten Kreisstraße PAN 26 Wohngebäude in dem geplanten Mischgebiet nur im nördlichen Bereich des Plangebietes zulässig sind. Im südlichen Bereich des Mischgebiets sind Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung – 16. BImSchV anzunehmen.“
Kreisbaumeister:
„Gegen die Änderungen des FNP mit Deckblatt Nr. 26 werden keine Einwendungen erhoben.“
Bebauungsplan:
„Seitens der Tiefbauabteilung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“
Technischer Umweltschutz:
„1. Betriebsemissionen Brennholzfertigung Pf. – (Lärmgutachten)“
Durch immissionstechnischen Bericht des Ing. Büros ifb-Eigenschenk wurde abgeklärt, „dass … mit einer Richtwertunterschreitung um mind. 7 dB gerechnet werden kann.
Von immissionsschutzfachlicher Seite sind daher insbesondere die  in den textlichen Festsetzungen Teil A unter Nr. 5 „Immissionen“ gemachten Angaben von Bedeutung.“
„2. Immissionsbelastung „MI Stölln“ infolge Straßenverkehr PAN 26“
Es wird auf die hohe Verkehrslärmbelastung im „Nahbereich“ der Kreisstraße hingewiesen. „Im Nahbereich der Kreisstraße (bis etwa 35 m) können Überschreitungen der einschlägigen Immissionsgrenzwerte IGW nach der Verkehrslärmverordnung (16. BImSchV) nicht ausgeschlossen werden.“
„Die Errichtung von Wohngebäuden wäre daher (auch zukünftig) lediglich auf den nördlichen Bereich des Mischgebietes (Bereich Fl. Nr. 170/3 zu beschränken.“
Kreisbaumeister:
„Gegen die vorgelegte Planung zu Aufstellung des Bebauungsplans MI Stölln werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.“
Er weist auf einige Punkte hin, die zu beachten sind.

Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Oberstes Ziel nach § 1a Abs. 2 BauGB ist generell ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden, vor allem bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für bauliche Nutzungen. Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte in jedem Fall Rechnung getragen werden.
Eine Eingrünung des geplanten Mischgebietes ist vorgesehen. Darüber hinaus ist aber sicherzustellen, dass es zu keinen Bewirtschaftungseinschränkungen bzw. –auflagen auf den angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Umsetzung der Planung kommt.
Ansonsten bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände gegenüber der vorliegenden Planung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet/Änderungsbereich und direkt angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.“

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
„In der Nähe zu genanntem Planungsgebiet befindet sich folgendes Bodendenkmal:
D-2-7743-0059, Teilstücke der römischen Inntalstraße mit begleitenden Materialentnahmegruben.“
  • Im Geltungsbereich werden weitere Bodendenkmäler vermutet
-> folgender Text soll „in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht“ übernommen werden:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG ist hingegen zu streichen, da beide Artikel nur alternativ anwendbar sind.“
„Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für die einzelnen Bauwerber zu reduzieren.“

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
„Niederschlagswasserbeseitigung:
Wir empfehlen vorab die Abstimmung des Entwässerungsplanes.“
„Altlasten:
Über Altlasten im Planungsgebiet liegen uns keine Informationen vor.
Zusammenfassung:
Bei Beachtung der vorherigen Ausführungen besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit der vorgelegten Bauleitplanung Einvernehmen.“

Beschluss

Landratsamt Rottal-Inn:
Die Hinweise des Technischen Umweltschutzes werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Kreisbaumeisters werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Die Hinweise des Amtes werden zur Kenntnis genommen.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Der vorgeschlagene Text wird übernommen und der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG wird entfernt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
Die vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen wurden von Planungsbüro Klose-Dichtl,  Triftern,  in den Planentwurf eingearbeitet.
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt das zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gefertigte Deckblatt-Nr. 26 „MI Stölln“ in der Fassung vom 25.05.2020, sowie den Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan es „MI Stölln“ einschließlich Begründung und textl. Festsetzungen in der Fassung vom 25.05.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Armeding Antrag auf Baugenehehmigung zur Errichtung einer ganzjährigen Zeltlagerhalle (6,0 x 16,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 852 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung richtet sich somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Inwieweit eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt müsste von der Baugenehmigungsbehörde geprüft werden. Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 858 erschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. BV Armeding 11; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderzimmers auf best. Garage und Anbau eines Wintergartens an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 871 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Der Ortsteil Armeding ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Splittersiedlung im Außenbereich ausgewiesen. Die Zulässigkeit des „sonstigen“ Vorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Die Nachbarunterschriften  liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.5. BV Jägerluststr. 4; Neubau eines Gartenhauses mit überdachter Terrasse und Pool, auf dem Grundstück Fl.Nr. 699/65 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • das Vorhaben liegt außerhalb der Baugrenze
  • Walmdach statt Satteldach

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.6. BV Buchenweg 14; Antrag auf Baugenenehmigung zum Anbau an best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.517/27 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.6

Sachverhalt

Das Vorhaben im  Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze (ca. 2,0 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.7. BV Seibersdorfer Str. 104; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1280 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4.7

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neuramerding (Bauweise E + I)  fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 5
Datenstand vom 06.07.2020 09:59 Uhr