Datum: 27.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 22. Juni 2020
3 Genehmigung des Protokolls vom 29. Juni 2020
4 Breitband mit Bundesfördermitteln - Landkreis Cluster Süd: Ering, Kirchdorf, Simbach, Stubenberg, Wittibreut - Status und Strategie für Kirchdorf a. Inn
4.1 Grundsatzbeschluss für die Teilnahme am Landkreis-Clusterprojekt mit Einsatz von Bundesmitteln
4.2 Beschluss zur Aufgabenübertragung an den Landkreis Rottal-Inn
5 Bauanträge
5.1 BV Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Deckblatt-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln; Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss;
5.2 BV Seibersdorfer Str. 80; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage in Ramerding, Grundstück Fl.Nr. 1256 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
5.3 BV Auweg 15; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Geräteschuppens mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 295 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
6 Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung OSH
7 Gebührensatzung Kindergarten Sonnenschein und St Martin
8 Sanierung Hauptstraße Machendorf - Hitzenau: BA I - Ortsbereich Hitzenau
9 Antrag der Feuerwehren Kirchdorf und Seibersdorf für die Beschaffung einer einheitlichen universellen Schutzausrüstung
10 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 22. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 22. Juni 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Genehmigung des Protokolls vom 29. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 29 . Juni 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Breitband mit Bundesfördermitteln - Landkreis Cluster Süd: Ering, Kirchdorf, Simbach, Stubenberg, Wittibreut - Status und Strategie für Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 4
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4.1. Grundsatzbeschluss für die Teilnahme am Landkreis-Clusterprojekt mit Einsatz von Bundesmitteln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der Breitband-Festnetzausbau in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn ist seit Jahren und auch für die Zukunft ein wichtiges Infrastrukturthema. Durch die bisherigen Aktionen wurde bereits ein sehr guter Ausbaustand erreicht.
99 % der Adressen sind mit mehr als 30 Mbit/s versorgt

Um beim Festnetzausbau weiter voranzukommen, wurden von Monika Hiebl, Kreisentwicklung – Koordinierung Ausbau digitale Infrastruktur beim Landratsamt Rottal-Inn in Zusammenarbeit mit Ernst Haller von der Breitbandberatung Bayern GmbH neue Strategien erarbeitet um die letzten “weißen Flecken“ mit schnellem Internet zu versorgen.

Nun ist die Möglichkeit gegeben durch größere Zusammenschlüsse von Kommunen eine bessere Angebotssituation zu bekommen als dies in der näheren Vergangenheit der Fall war. Es soll hierzu der Landkreis in Cluster eingeteilt und Bundesfördermittel genutzt werden.

Kirchdorf a. Inn soll zusammen mit den Kommunen Ering, Simbach, Stubenberg und Wittibreut das Cluster Süd bilden. Hierdurch ergeben sich Möglichkeiten, die restlichen 29 unterversorgten Adressen im Gemeindegebiet mit schnellem Internet erschließen zu können.

Aufgrund einer derzeitigen Kostenschätzung ist mit einer Eigenleistung durch die Kommune nach Abzug der Bundesfördermittel und der Bayerischen Kofinanzierungsmitteln zwischen 330.000 und 530.000 Euro zu rechnen. Dieser Anteil ist für die letzten 29 Anschlüsse sehr hoch.

Beschluss

Der Gemeinderat erhält Kenntnis vom derzeitigen Status und der Strategie, wie es mit dem Breitbandausbau in Zukunft weitergehen kann.
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde dem Landkreis Cluster-Projekt mit Einsatz von Bundesfördermitteln für den weiteren Breitbandausbau anschließt und mit den Nachbargemeinden Ering, Simbach, Stubenberg und Wittibreut das Cluster Süd im Landkreis Rottal-Inn bilden wird. Ziel muss sein alle restlichen „weißen Flecken“ – aktuell 29 Adressen – mit Breitbandanschluss zu versorgen.

Die Verwaltung wird beauftragt alles Notwendige in die Wege zu leiten und das Projekt seitens der Gemeinde zu begleiten

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Beschluss zur Aufgabenübertragung an den Landkreis Rottal-Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat beschlossen sich am Landkreis Clusterprojekt zur Förderung des w eiteren Breitbandausbaus anzuschließen und dem Cluster Süd beizutreten (vgl. TOP 4.1). Der Landkreis Rottal-Inn wird die gesamte Federführung und Abwicklung des Projekts übernehmen. Hierzu ist es notwendig, dass der Landkreis Rottal-Inn durch Aufgabenübertragung handlungsfähig wird und die Förderprogramme bearbeiten kann. Der Landkreis Rottal-Inn kann dadurch die notwendigen Ausbauprojekte initiieren, die notwendigen Anträge für die Förderverfahren stellen, die Ausschreibungen durchführen und die Projekte vor Ort koordinieren. Der Landkreis leitet die zugewendeten Gelder zu 100 Prozent an die Begünstigten weiter, die sich im Wege von Ausschreibungen ermitteln (Wirtschaftlichkeitslückenförderung).

Beschluss

Der Gemeinderat erhält Kenntnis vom Erfordernis der Aufgabenübertragung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn an den Landkreis Rottal-Inn zur gesamten Abwicklung im verwaltungsmäßigen Sinne. Der Gemeinderat beschließt, dass auf Grundlage einer noch zu schließenden Kooperationserklärung für die Dauer und den Umfang eines noch zu beantragenden Projekts, die notwendigen Aufgaben an den Landkreis Rottal-Inn zum Breitbandausbau im Cluster Süd betreffend die Gemeinde Kirchdorf a. Inn übertragen werden.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Kooperationserklärung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5
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5.1. BV Änderung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Deckblatt-Nr. 26 und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MI Stölln; Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Während der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 04.06. bis 06.07.2020 wurden folgende Stellungnahmen zur Bauleitplanung abgegeben:
Regierung von Niederbayern:
„Mit Verweis auf die Stellungnahme der höheren Landesplanung vom 09.03.2020 entspricht das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und es bestehen keine Einwände gegen die Planung.“
Landratsamt Rottal-Inn:
Flächennutzungsplan:
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben. Hinsichtlich der Belange des Technischen Umweltschutzes wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verkehrslärmbelastung von der tangierten Kreisstraße PAN 26 Wohngebäude in dem geplanten Mischgebiet nur im nördlichen Bereich des Plangebietes zulässig sind. Im südlichen Bereich des Mischgebiets sind Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung – 16. BImSchV anzunehmen.“
Kreisbaumeister:
„Gegen die Änderungen des FNP mit Deckblatt Nr. 26 werden keine Einwendungen erhoben.“
Bebauungsplan:
„Seitens der Tiefbauabteilung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“
Technischer Umweltschutz:
Seitens des technischen Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben, es ergehen folgende Anmerkungen:
„1. Auf die hohe Verkehrsbelastung im Plangebiet infolge der PAN 26 wird nochmals hingewiesen.“
 „2. Gemäß Lärmgutachten werden im Umfeld der Brennholzfirma „Pf.“ die einschlägigen Immissionsrichtwerte eingehalten.“

Kreisbaumeister:
„Gegen die vorgelegte Planung zu Aufstellung des Bebauungsplans MI Stölln werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.“
Er weist auf einige Punkte hin, die zu beachten sind. Die beanstandeten Punkte wurden auf planerischer Ebene geklärt und redaktionell geändert. Der Maßstab 1: 1.000 auf den Planunterlagen war unstimmig, weil die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht „geplottet“ wurden. Die Planunterlage für die Plansammlung des Landratsamtes wird selbstverständlich geplottet.  

Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Oberstes Ziel nach § 1a Abs. 2 BauGB ist generell ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden, vor allem bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für bauliche Nutzungen. Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollte in jedem Fall Rechnung getragen werden.
Eine Eingrünung des geplanten Mischgebietes ist vorgesehen. Darüber hinaus ist aber sicherzustellen, dass es zu keinen Bewirtschaftungseinschränkungen bzw. –auflagen auf den angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Umsetzung der Planung kommt.
Ansonsten bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände gegenüber der vorliegenden Planung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet/Änderungsbereich und direkt angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.“

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahme vom 27.03.2020):
Bodendenkmalpflegerische Belange:
„In der Nähe zu genanntem Planungsgebiet befindet sich folgendes Bodendenkmal:
D-2-7743-0059, Teilstücke der römischen Inntalstraße mit begleitenden Materialentnahmegruben.“
  • Im Geltungsbereich werden weitere Bodendenkmäler vermutet
-> folgender Text soll „in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht“ übernommen werden:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG ist hingegen zu streichen, da beide Artikel nur alternativ anwendbar sind.“
„Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für die einzelnen Bauwerber zu reduzieren.“

Die Stellungnahme des Landesamts wurde in der Planung berücksichtigt.

Beschluss

Landratsamt Rottal-Inn:
Die Hinweise des Technischen Umweltschutzes werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise des Kreisbaumeisters werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Die Hinweise des Amtes werden zur Kenntnis genommen.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
Der vorgeschlagene Text wird übernommen und der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG wurde bereits entfernt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss:
Die vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen wurden von Planungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, in den Planentwurf in der Fassung vom 27.07.2020 eingearbeitet.
Feststellungsbeschluss (FNP):
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Deckblatt-Nr. 26 „MI Stölln“ in der Fassung vom 27.07.2020, fest.
Satzungsbeschluss (Bebauungpslan):
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt den vom Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl in Triftern, gefertigten Bebauungsplanentwurf „MI Stölln“ einschließlich Begründung und textlicher Festsetzungen in der Fassung vom 27.07.2020, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. BV Seibersdorfer Str. 80; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage in Ramerding, Grundstück Fl.Nr. 1256 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neu-Ramerding wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2020 behandelt. Das Einvernehmen wurde dabei einstimmig mit der Auflage erteilt, dass die Zufahrt über die östlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt wird.  

Gegenüber dem bereits genehmigten Antrag auf Vorbescheid wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Das Nebengebäude wurde um ca. 3,0 m verlängert (s. Lageplan). Begründung: „Gebäude ist weder unterkellert noch steht ein Dachboden zur Verfügung“.

Die Eigentümer des nördlich und östlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1257 bzw. 1258 haben die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Die Zufahrt zur Gemeindeverbindungsstraße ist mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. BV Auweg 15; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Geräteschuppens mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 295 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils „Dobl“, liegt in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung OSH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn beabsichtigt für das Jahr 2020 die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Otto-Steidle-Halle in einer entsprechenden Satzung zu regeln. Folgende Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen werden. Im Ratsinformationssystem wird die bisherige Nutzungsvereinbarung zum Vergleich zur Verfügung gestellt.


Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Otto-Steidle-Halle

Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn hat erhebliche Mittel für den Bau und die Sanierung der Otto-Steidle-Halle aufgewendet. Zur teilwiesen Deckung des der Gemeinde entstehenden Aufwands für Unterhalt, Reinigung, Heizung und Beleuchtung der Turnhalle werden Benutzungsgebühren entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen erhoben.

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Gebührensatzung gilt für die Nutzung von Räumen der Otto-Steidle-Halle der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.

  1. Die Gemeinde gestattet dem Verein die Nutzung der gemeindeeigenen Turnhalle für Trainingseinheiten in der Hallensaison

  1. Diese Satzung bezieht sich ausschließlich auf sportliche Nutzungen. Außersportliche Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 2 Benutzungsordnung

  1. Der Verein erkennt die für die Otto-Steidle-Halle geltenden Benutzungsordnungen als Bestandteil des Vertrages an. Er verpflichtet sich, alle Personen, die aufgrund dieses Vertrages die Turnhalle aufsuchen, auf die Bestimmungen der Benutzungsordnung hinzuweisen und sie zu deren Beachtung anzuhalten.

  1. Das Betreten der Turnhalle ist nur mit hallengerechtem Schuhwerk gestattet.


§ 3 Aufsichtspflicht

Der Verein nutzt die Turnhalle nur unter ständiger Aufsicht seines Vorstandes oder der vom Vorstand mit der Führung der Aufsicht betrauten verantwortlichen Personen. Die Aufsicht umfasst:
  • Die Aufsicht über die Turnhalle einschließlich der Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
  • Die Sauberhaltung der Räume und die Sorge für Ruhe und Ordnung
  • Die genaue Einhaltung der Nutzungszeiten
  • Das Schließen der Fenster und Türen
  • Den sparsamen Gas-, Wasser- und Stromverbrauch
  • Den Ausschluss Unbefugter von dem Betreten der Turnhalle

§ 4 Haftung

  1. Der Verein stellt die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtversicherungsansprüchen der Mitglieder des Vereins, sowie der Besucher ihrer Veranstaltungen und Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Turnhalle, der überlassenen Räume und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.

  1. Der Verein verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde und für den Fall ihrer eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und dessen Bedienstete und Beauftragte.

  1. Der Verein haftet der Gemeinde für alle Schäden, die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, insbesondere für die durch unsachgemäßen Gebrauch an Geräten, sonstigem Inventar, Fenstern und Türen verursachten Schäden.

  1. Ungeachtet der in den Absätzen (1) bis (3) getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, der Verwaltung der Gemeinde oder dem jeweiligen Hausmeister unverzüglich anzuzeigen.

  1. Mit Nutzung der Räumlichkeiten erkennt der Verein diese Haftungsvereinbarung an.

  1. Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

§ 5 Gebühren und Fälligkeit

  1. Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn erhebt für die Benutzung der Räume in der Turnhalle eine Gebühr. Diese Gebühr wird bei sonstigen Veranstaltungen (z.B. sportliche, kulturelle oder soziale Veranstaltungen) sofort fällig.

  1. Die Abrechnung für den Übungs- und Trainingsbetrieb der örtlichen Vereine erfolgt nach Abschluss der Hallensaison nach Belegungsplan.



§ 6 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Benutzer bzw. Veranstalter. Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner.

§ 7 Räume

  1. Mietgegenstand der Otto-Steidle-Halle Kirchdorf a.Inn sind folgende Räume:
    1. Dreifachturnhalle
2. Gymnastikraum (alte Turnhalle in der Schule)
3. Meditationsraum (Schule)
5. Foyer
4. Außenanlagen

  1. Sonstige Räume der Turnhalle (z.B. Geräteraum) dürfen grundsätzlich nicht mitbenutzt werden. Auf Antrag ist die Mitbenutzung des Geräteraumes bei Veranstaltungen und im Sportbetrieb ausnahmsweise zulässig.

§ 8 Untervermietung

Eine Untervermietung der gemieteten Räume ist nicht zulässig.

§ 9 Gebühren


Gebühr 3-fach-Turnhalle
Gebühr Gymnastikraum
Gebühr Meditationsraum
Örtliche Vereine und BLSV
5,40 € pro Stunde
1,10 € pro Stunde
0,50 € pro Stunde
Überörtliche Vereine
54,00 € pro Stunde
11,00 € pro Stunde
5,00 € pro Stunde
Sonstige Veranstaltungen
200,00 € pauschal



Das Entgelt bezieht sich jeweils auf volle Stunden (60 Minuten). Für angefangene Stunden ist das Entgelt voll zu zahlen.

  1. Bei Nutzung eines Teils des Hallenbereichs werden 1/3 bzw. 2/3 der jeweiligen Gebühr erhoben.

  1. Wird nach Ende der Nutzung eine Sonderreinigung erforderlich, so hat der Benutzer bzw. Veranstalter zusätzlich die Kosten einer solchen Sonderreinigung der Gemeinde zu erstatten.

  1. In der Gebühr für die Benutzung der Otto-Steidle-Halle ist die Benutzung der Dusch- und Umkleideräume, sowie Strom- und Wasserverbrauch mit eingeschlossen.

  1. Gemeinnützige Veranstaltungen der Schule oder des Kindergartens (z.B. Kinderfasching, Spiel- und Sportfeste, usw.) sind gebührenfrei.

  1. Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn behält sich vor, im Einzelfall abweichende Gebühren zu erheben.





§ 10 Ausschluss

Die Gemeinde ist berechtigt, Einzelpersonen und Gruppen, die gegen die jeweils geltende Benutzungsordnung oder gegen §3 dieses Vertrages verstoßen, befristet oder unbefristet von der Nutzung der gemeindeeigenen Turnhalle auszuschließen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und hat
20 Jahre Gültigkeit.

Kirchdorf a.Inn,



Johann Springer
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Benutzungs- und Gebührensatzung für die Otto-Steidle-Halle zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Gebührensatzung Kindergarten Sonnenschein und St Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Kindertagesstättengebührensatzung mit Rechtsstand 01.01.2015 soll neu beschlossen werden. Ziel ist es, durch eine entsprechende Gebührenanpassung eine Angleichung an den aktuellen tariflichen Lohnstandard zu erreichen. Außerdem sollen sog. Luftbuchungen verhindert werden, indem die Gebühr an die kindbezogene Förderung des Freistaates Bayern gekoppelt wird. Die Verwaltung hat im Vorfeld nachfolgend angeführten Vorschlag zur Anpassung der Gebühren ausgearbeitet:




Das Tee- und Spielgeld soll von 5 EUR auf 7 EUR erhöht werden.

Entsprechende Regelungen für den prozentualen Abzug bei Geschwisterkindern soll beibehalten werden.

Der Haupt– und Finanzausschuss beschließt in seiner Sitzung vom 21.07.2020 über eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat zur Anpassung der neuen Kindergartengebührensatzung.
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.07.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Entwurf zur Gebührenerhöhung der Kindergartengebühren in einer entsprechenden Gebührensatzung. Die Gebühren im Regelkindbereich werden wie folgt angepasst:
3-4 Stunden 100,00 EUR
4-5 Stunden 105,00 EUR
Zudem wird empfohlen,  die Gebührenanpassung alle zwei Jahre vorzunehmen.
Im Ratsinformationssystem werden sowohl die neue als auch die bisherige Satzung zur Verfügung gestellt. Die Änderungen aus dem Empfehlungsbeschluss wurden in die aktualisierte Satzung eingearbeitet.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zum 01.09.2020 mit den Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Gebührenhöhe und mit der Änderung, dass Tee-, Spiel- und Portfoliogeld auf 7,50 € pro Monat festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Sanierung Hauptstraße Machendorf - Hitzenau: BA I - Ortsbereich Hitzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Anlass:
Die Gemeinde beabsichtigt den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Hauptstraße“ von der Kreisstraße PAN 26 in Machendorf bis zum Ortsteil Hitzenau. Die Baumaßnahme soll bautechnisch und aus Kostengründen auf 3 Bauabschnitte aufgeteilt werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 14.7.2020 mit der Thematik befasst u.a. Themen beraten und empfiehlt folgende Vorgehensweise:

Zu klärende Punkte / Vorschlag der Verwaltung und des Bau- und Umweltausschusses:
  1. Erster Bauabschnitt Hitzenau
Der erste Bauabschnitt soll sich vom nördlichen Ende der Hauptstraße in Hitzenau (Kreuzung Waldstraße / Stadlecker Weg) bis zur Kreuzung Julbacher Straße / Innviertler Straße erstrecken. Dieser Abschnitt ist baulich in sehr schlechtem Zustand und sollte daher als erster Abschnitt erneuert werden. Die Länge des ersten Bauabschnitts beträgt ca. 620m.

  1. Erneuerung Hauptwasserleitung
Im Zuge der Baumaßnahme soll die marode Hauptwasserleitung erneuert werden. Ein Straßenneubau ohne Erneuerung der Wasserleitung macht keinen Sinn, da in diesem Bereich (alte AZ-Leitung) in letzter Zeit ständig Schäden aufgetreten sind.

  1. Gehweg zur Verbesserung der Fußgängersicherheit
Um die Sicherheit der Fußgänger signifikant zu verbessern, wird vorgeschlagen einen straßenbegleitenden Gehweg mit einer Mindestbreite von 1,50 Metern zu erstellen. Die Fahrbahn muss dazu auf bis zu 4,50 Meter verschmälert werden. An zwei Stellen sind Ausweichstellen für den LKW-Begegnungsverkehr geplant. Straße und Gehweg sind durch einen Einzeiler mit Tiefbord (+3cm) getrennt. Um die Trennung der Verkehrsarten sichtbarer zu machen sollen die Oberfläche von Straße und Gehweg mit unterschiedlichen Materialien befestigt werden (Fahrbahn – Asphalt, Gehweg – Betonpflaster).

  1. Kostenschätzung
Straßenbau erster Bauabschnitt
750.000 €
Sanierung Hauptwasserleitung
250.000 €
Nebenkosten 15 %
150.000 €
Gesamtkosten
1.150.000 €
Abz. Förderung (geschätzt)
350.000 €
Eigenanteil Gemeinde
800.000 €

  1. Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern
Gem. Art. 2 BayGVFG sind verkehrswichtige innerörtliche Straßen bzw. verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen förderfähig nach BayGVFG. Mit der Regierung von Niederbayern wurde bereits am 3. März 2020 ein Gespräch geführt. Die Regierung hat signalisiert, dass die Maßnahme vss. incl. Gehwegbau mit ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig sein könnte.

Für eine belastbare Förderzusage muss ein Förderantrag eingereicht werden. Um ggf. bereits für 2021 eine Förderzusage der Regierung erhalten zu können, muss ein Antrag bis spätestens 1.9.2020 eingereicht werden.

  1. Weiteres Vorgehen / Finanzierbarkeit der Maßnahme
Über alle größeren Investitionsprojekte für 2021 oder 2022 wird in Kenntnis der Haushaltslage entschieden werden müssen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Förderantrag auf o.a. Grundlage erstellt und eingereicht werden. Erst in Kenntnis einer Förderzusage der Regierung („ist die Maßnahme überhaupt förderfähig“) und der Entwicklung der Steuereinnahmen (zum Jahreswechsel 2020/2021) kann dann entschieden werden, ob der erste Bauabschnitt bereits im Jahr 2021 oder erst später umgesetzt werden kann.


Nach Prüfung der Förderfähigkeit durch die Reg. von Niederbayern soll auch eine Bürgerbeteiligung stattfinden.

Beschluss

Der Gemeinderat
  • nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  • beauftragt die Verwaltung für den ersten Bauabschnitt (BA I - Hitzenau Ortsbereich mit straßenbegleitendem Gehweg und Erneuerung der Hauptwasserleitung) bis 1.9.2020 einen Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Antrag der Feuerwehren Kirchdorf und Seibersdorf für die Beschaffung einer einheitlichen universellen Schutzausrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Anlass:
Die Feuerwehren Kirchdorf und Seibersdorf planen eine gemeinsame und einheitliche Beschaffung von Schutzausrüstungen für beide Feuerwehren. Neben der bereits durchgeführten Vereinheitlichung von Helmen, Atemschutzgeräten und Atemluftflaschen soll nun auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die beiden Gemeindefeuerwehren vereinheitlicht werden.

Bedarf:
Gemäß Bedarfsplanung der Feuerwehren ist mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 103.000 € zu rechnen.


Zeitlicher Ablauf:
Im Hinblick auf die im Haushalt 2020 vorhandenen Mittel und die großen Abfinanzierungen, die im Feuerwehrbereich für die Jahre 2020 und 2021 anstehen (HLF 20 Kirchdorf, TSA Ecken, Anbau Feuerwehrgerätehaus Seibersdorf) wurde mit den Feuerwehren bei einem Vorgespräch am 24. Juni 2020 einvernehmlich vereinbart, dass im Jahr 2020 mit einer ersten Tranchen für die Persönliche Schutzausrüstung i.H.v. 20.000 € begonnen wird. Damit sollen vss. 26 Jacken und leichte Hosen beschafft werden. Dann soll in jedem HH-Jahr über die weiteren Tranchen entschieden werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vereinheitlichung der Persönlichen Schutzausrüstung wird begrüßt. Die mit den Feuerwehren vorbesprochene 1. Tranche für eine Neubeschaffung i.H.v. 20.000 € soll nach Grundsatzbeschluss des Gemeinderates ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt die Vereinheitlichung der Persönlichen Schutzausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren. Die Verwaltung wird beauftragt eine 1. Tranche für eine Neubeschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung i.H.v. 20.000 € auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 16.09.2020 08:53 Uhr