Datum: 14.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 27. Juli 2020
3 Bauanträge
3.1 BV Schulstr. 11; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses (Maße L. x B. 6,0 x 3,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 141/7 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
3.2 BV Bierstr. 28; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überdachung einer best. Garage und Erweiterung um einen Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.3 BV Rudolf-Diesel-Str. 23; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von Büroräumen an best. Halle im GE Atzing (I)
3.4 BV Hauptstr. 45 a; Anbau von Büro- bzw. Austellungsfläche an best. Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 122/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Eschenweg 8; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/46 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Stadlecker Weg 2; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 708/32 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.7 BV Feuerwehrgasse 1; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Grenzwand in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2033/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Mobilfunkmast Kappellenfeld
Für den Mobilfunkmast im Kapellenfeld liegt seit 11.8.2020 eine Baugenehmigung vor. Die Errichtung des Mastes soll vss. im Frühjahr 2021 erfolgen.

  1. Bau- und Umweltausschuss
Vss. am 12.10.2020 wird eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses stattfinden.

  1. Biotop Strohham
Am Biotop in Strohham wurden die im Bebauungsplan vorgesehen Amphibientümpel durch den Zweckverband Gewässer 3. Ordnung angelegt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 27. Juli 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 27. Juli 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3
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3.1. BV Schulstr. 11; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses (Maße L. x B. 6,0 x 3,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 141/7 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung „verfahrensfreie“ Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Mitte, BA III“ ist wegen der Lage des Vorhabens außerhalb der Baugrenze, bzw. dem gepl. Pultdach, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Der Abstand zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 158/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn beträgt ca. 5,0m.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Bierstr. 28; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überdachung einer best. Garage und Erweiterung um einen Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-West“ ist wegen der Lage außerhalb der Baugrenze bzw. des geplanten Pultdaches eine Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Rudolf-Diesel-Str. 23; Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von Büroräumen an best. Halle im GE Atzing (I)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben (Maße ca. L x B = 11,30 x 7,20 m) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing (I) entspricht aufgrund des geplanten Flachdaches (zulässig im GE-b sind geneigte Dächer 15 – 25 Grad) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vorbescheid  zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Hauptstr. 45 a; Anbau von Büro- bzw. Austellungsfläche an best. Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 122/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA V, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Tiefbauverwaltung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Eschenweg 8; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/46 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1, Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III. Die Zufahrt erfolgt parallel zur Tannenstraße. Der südliche Baunachbar (Flurnummer 517/45 Gmkg. Kirchdorf a.Inn)  hat die Bauvorlage unterzeichnet.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. BV Stadlecker Weg 2; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 708/32 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben (Bauweise E + I + DG Kniestock 1,50 m) befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Erschließung ist nicht gesichert, da keine Zufahrt vorhanden ist. Die vorgesehenen 14 Stellplätze an der östlichen Grundstücksgrenze nutzen die im Bebauungsplan Hitzenau- Ost, BA III, als Flutmulde ausgewiesene Fläche als Zufahrt und während der Bauzeit vermutlich auch als Baustellenzufahrt.
Die damit einhergehenden Geländeveränderungen (Anlage einer Baustellenzufahrt, spätere Stellplatzzufahrt) sind im Hinblick auf die Ereignisse beim Hochwasser am 01.06.2016 nicht hinnehmbar. Hierzu wäre in jedem Fall auch ein Wasserrechtsverfahren notwendig.
Dem Antrag auf Vorbescheid kann aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Die Flutmulde darf ohne vorheriges Wasserrechtsverfahrens nicht als Baustellenzufahrt / Stellplatzzufahrt angelegt werden, bzw. dürfen sich keine abflussverschlechternden Maßnahmen vorgenommen werden.
Die Gründe für die Beschlussfassung werden dem Bauwerber durch die Verwaltung gesondert erläutert.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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3.7. BV Feuerwehrgasse 1; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Grenzwand in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2033/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö 3.7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Feuerwehrgasse“ Deckblatt-Nr. 1, wonach Einfriedungen max. 1,0 m hoch sein dürfen. Zum Ausgleich von Geländeunterschieden darf eine Gesamthöhe bis max. 2,0 m (Einfriedung + Stützmauer) nicht überschritten werden. Der TOP hängt mit TOP 8 im nichtöffentlichen Teil zusammen. Sollte TOP 8 abgelehnt werden, gilt auch der Bauantrag als nicht genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö informativ 4
Datenstand vom 27.10.2020 15:58 Uhr