Datum: 19.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 14. September 2020
3 Neubau BRK Seniorenheim - Standortentscheidung
4 Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich "Hochstraße"
5 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
6 Beteiligung Bauleitplanung der Gemeinde Julbach; Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt-Nr. 10 und Aufstellung Bebauungsplan "GE Palmstraße"
7 Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen - Maßnahmen für 2021
8 Verbesserungsbeitragssatzung Wasser VES-WAS
9 Feuerwehrsatzungen
9.1 Neuerlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf a. Inn
9.2 Neuerlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf
10 Beteiligungsbericht der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 (Art. 94 Abs. 3 GO)
11 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Vorprojekt Wirt´s Kathi
Am 1.10.2020 hat ein Ortstermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Landratsamt Rottal-Inn und der Denkmalschutzarchitektin, Fr. Dietrich, stattgefunden. Um mögliche Förderungen abklären zu können soll nun ein weiterer Gesprächstermin mit der Regierung von Niederbayern am 10. Dezember 2020 stattfinden. In Anschluss daran wird dazu in einem Gremium berichtet werden. Die Wirtsfamilie wurde am 14.10.2020 über das Vorgehen informiert.
Badesee Gstetten
Die Gemeinde prüft derzeit, ob in Zusammenarbeit mit der Firma Natursinn KG ein Pilotprojekt am Gstettener Badesee durchgeführt werden kann. Hier könnte durch die Einbringung von Quarzsand und anderer natürlicher Stoffe eine Anregung der Mikrobiologie versucht werden. Die Firma Natursinn wird ein Angebot erstellen, welches dann zuerst mit dem Zweckverband besprochen werden muss.
Bürgerversammlung 2020
Die Bürgerversammlung des Jahres 2020 wird für alle Ortsteile vss. und abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie am 26.11.2020, 19 Uhr, in der Otto-Steidle-Halle stattfinden. Die Gemeinde wird hierzu eine Hygienekonzept erstellen. Die Teilnehmerzahl ist vss. auf 100 Personen beschränkt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 14. September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 14. September 2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Neubau BRK Seniorenheim - Standortentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Anlass:
Hinsichtlich der fristgerechten Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist es erforderlich zeitnah die Standortfrage für die Neuerrichtung des BRK Seniorenheims abschließend zu entscheiden.

Sachstand:
Hr. Architekt Kremsreiter hat die aktuellen Planentwürfe vorgestellt. Für den geplanten Neubau (80 Betten, Kreuz-Form) wird ein Flächenbedarf von ca. 8.000 Quadratmeter anfallen.

Der Neubau des Seniorenheims kann somit nicht mehr allein auf der gemeindeeigenen Fläche (FlNr. 53/0, ca. 4.900 qm) an der Piusstraße errichtet werden.
Da das Bistum Passau die Einräumung eines Erbbaurechts für ein Gebäude, das nicht auf einer Flurnummer abgrenzbar ist ablehnt, müsste, falls der Standort an der Piusstraße gewählt wird, ein Tausch zwischen Gemeinde und Kirche in der Größenordnung von ca. 4.000 Quadratmeter mit einer gemeindlichen Teilfläche aus der Festwiese erfolgen.

Für den Neubau kommen somit 2 Standorte in Frage:
       Piusstraße (benötigte Fläche ca. zur Hälfte im Eigentum der Kirche)
       Festwiese (benötigte Fläche im Eigentum der Gemeinde)

Resslhubersche Stiftung:
Am 24.9.2020 hat ein Gespräch mit der Regierung von Niederbayern zum Thema „Pfarrer Resslhubersche Stiftung“ stattgefunden.

Ergebnis des Gesprächs:
Die Regierung von Niederbayern hat darauf hingewiesen, dass in erster Linie der Stiftungszweck zu erfüllen sei, also die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Sie verwies dabei auf Ihre E-Mail vom 9.1.2019, in welcher dargestellt wird, dass diese Grundvoraussetzung auch bei Trägerschaft durch das BRK erfüllbar ist. Schön wäre dabei, wenn das neue BRK-Heim auch den Namen „St. Josefsheim“ behalten könnte. Vorrangig ist aus Sicht der Stiftungsaufsicht insgesamt eine ersatzlose Schließung des Seniorenheimes zu vermeiden.
Der Standort des Neubaus ist dabei für die Weiterführung der Pfarrer Resslhuberschen Stiftung nicht entscheidend und kann auch in Kirchdorf sein.

Haupt- und Finanzausschuss am 5.10.2020
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Standort an der Festwiese zu wählen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Standort für den Neubau des BRK-Seniorenheims die sog. Festwiese (Teilfläche der Flurnummer 22/0).
Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Ziel dabei ist die Überplanung der Festwiese im Rahmen einer Gesamtkonzeption.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich "Hochstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 07. Januar 2020 bis 07. Februar 2020 wurden folgende Stellungnahmen zum Satzungsentwurf vorgebracht:
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
„Grundsätzlich besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis. Wir haben jedoch folgende Anmerkung: Anfallendes Niederschlagswasser soll nach § 55 WHG vorrangig versickert werden. Um die Versickerungsfähigkeit feststellen zu können, sind die Bodenkennwerte zu ermitteln.“
Stadt Simbach a. Inn:
Die Stadt Simbach a. Inn erhebt keine Einwendungen.
Landratsamt Rottal-Inn:
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung und des Technischen Umweltschutzes werden keine Einwendungen erhoben.“
Naturschutzreferent:
„Die naturschutzfachliche Prüfung hat ergeben, dass dem Vorhaben unter folgenden Auflagen und Bedingungen keine Belange des Naturschutzes entgegenstehen:
  1. Entweder die Gemeinde Kirchdorf ermittelt im Rahmen der Satzung den Kompensationsbedarf selbst oder
  2. die Verpflichtung zur Kompensation wird an die potentiellen Bauträger delegiert. Dazu ist ein zusätzlicher Paragraph mit z.B. folgender Formulierung erforderlich: „Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (sowie die immissionsschutzrechtlichen Belange) sind konkret im Rahmen der Einzelbaugenehmigungsverfahren zu prüfen und anzuwenden.““

Bayernwerk AG Eggenfelden:
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.“

Gemeinde Julbach:
„Seitens der Gemeinde Julbach bestehen keinerlei Bedenken gegenüber der „Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich „Hochstraße“.“
Regierung von Niederbayern:
„Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.“
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:
Bereich Landwirtschaft:
„Die Gemeinde kann nach § 35 Abs. 6 BauGB für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, eine Außenbereichssatzung erlassen.“
  • Landwirtschaftliche Prägung vorhanden
  • Wohnbebauung von einigem Gewicht liegt nicht vor
  • Durch erweiterte Bebauung kann es zu einer „schleichenden Änderung des Gebietscharakters“ vom Mischgebiet zu einem Wohngebiet kommen
  • Nachteilige Auswirkungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht, wenn Wohnbebauung näher an die landwirtschaftlichen Betriebe heranrückt
  • Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe wird eingeschränkt, da notwendige Neubauten nur mit entsprechenden Auflagen oder gar nicht mehr verwirklicht werden können
  • „Außenbereichssatzung dient generell dazu Baulücken in bestehenden Splittersiedlungen zu schließen“ -> „Es handelt sich hier weder um einen Weiler noch um eine Splittersiedlung“
„Das überplante Gebiet erfüllt damit u.E. nicht die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB für eine Außenbereichssatzung. Der Außenbereichssatzung kann daher aus landwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt werden. Die Voraussetzungen einer Einbeziehungssatzung liegen u.E. ebenfalls nicht vor. Es bestehen daher aus unserer Sicht erhebliche Einwände gegen den Erlass der Satzung.“
Bereich Forsten:
„Im Planungsgebiet und angrenzend befindet sich kein Wald gemäß Art. 2 BayWaldG. Von Seiten der Unteren Forstbehörde bestehen keine Einwände.

Beschluss

Naturschutzreferent:
Es wird der § 3 „Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ hinzugefügt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pfarrkirchen:
Die vom Amt angesprochenen Betriebsinhaber wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 16.07.2020 von den erheblichen Einwendungen bzw. Bedenken zum beabsichtigten Erlass der Satzung in Kenntnis gesetzt. Die Stellungnahme wurde den Betriebsinhabern in Kopie übersandt. Dabei wurde auf mögliche Einschränkungen für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe im Umfeld hingewiesen.
Mit Schreiben vom 18.08.2020 bzw. 19.08.2020 haben die Betriebsinhaber Ihr Einverständnis zum Erlass der Satzung erteilt. In Anbetracht  der großen Baulandnachfrage und in Abwägung der Vor- und Nachteile spricht sich der Gemeinderat für den Erlass der Satzung und die dadurch mögliche Ausweisung zusätzlicher Bauflächen aus.
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich „Hochstraße“
Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn erlässt auf Grund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch – BauGB-  i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit Art. 23 der Bayer. Gemeindeordnung – GO- i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl S. 959) folgende

Außenbereichssatzung
§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a.Inn, Ortsteil Stölln „Hochstraße“ werden gemäß den in den beiliegenden Lageplan vom 01.10.2019, M 1 : 5.000 ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Neben dem Geltungsbereich der Satzung sind zusätzlich die Festsetzungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (WA und MI Gebiete) nachrichtlich dargestellt. Der Lageplan wird zum Bestandteil dieser Sat­zung erklärt.
 Das Satzungsgebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Flurnummer 1013, 1014, 1015, 1016, 1019, 1020, 1022/5, 1022/4, 1024, 1025, 1023 (Hochstr.) sowie Teilflächen der Fl. Nr. 1017, 1022.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie
  • einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
  • die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

§ 3
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie die immissionsschutzrechtlichen Belange sind konkret im Rahmen der Einzelbaugenehmigungsverfahren zu prüfen und anzuwenden.

§ 4
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.

§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Um in Zukunft wieder Bauland zur Verfügung stellen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurnummer 326, Gemarkung Kirchdorf a. Inn, erforderlich. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“.
Nachfolgend soll ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für ein allg. Wohngebiet (WA) gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich „Kirchdorf-Ost“.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ gefasst.

Das Gebiet „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ umfasst das Grundstück der Gemarkung Kirchdorf a.Inn, mit der Flurnummer 326 sowie Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 341 (öffentlicher Feld-u. Waldweg).
Es wird wie folgt umgrenzt:
im Westen:        durch die bestehende Bebauung a. d. Adalbert-Stifter-Str. bzw. Erlenstraße,
Im Norden, Osten, und Süden:        durch landwirtschaftliche Flächen.
Es ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Beteiligung Bauleitplanung der Gemeinde Julbach; Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt-Nr. 10 und Aufstellung Bebauungsplan "GE Palmstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Das c.a 3,6 ha umfassende Planungsgebiet im östlichen Bereich von Julbach, anbindend an das bestehende Gewerbegebiet und die best. Wohnbebauung im Osten, beeinträchtigt die Belange der Gemeinde Kirchdorf a.Inn nicht.
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird am Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung als Nachbargemeinde beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Kirchdorf a.Inn durch die vorliegende Bauleitplanung der Gemeinde Julbach, nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen - Maßnahmen für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde hat in den Jahren 2018 - 2020 die Versickerungsanlagen der Schulstraße, Von- Richingen- Straße, der Ganghofer Straße und der Grafen- von Berchem- Straße umgerüstet bzw. neu gebaut.
Das mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf abgestimmte Sanierungskonzept zur Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen in mehreren Siedlungsstraßen umfasst den Umbau von insgesamt 16 Stk. bestehenden Sickerschächten zu Absetzschächten und den Neubau von 15 Stk. Sickerschächten DN 2000 – 3000.
Aufgrund der Fülle der Maßnahmen muss dies – auch mit Blick auf die Belastung des Gemeindehaushalts – schrittweise erfolgen.
Der vorliegende Entwurf befasst sich mit der Sanierung der Sickereinrichtungen in der von-Lichtenau-Straße, der Schulstraße und dem Blumenweg. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (Sinkkästen, Absetzschächte, Sickerschächte) entsprechen größtenteils nicht mehr den nun gültigen Anforderungen. Teilweise fehlt eine ausreichend wirksame Absetzeinrichtung, teilweise sind die Sickereinrichtungen schlicht zu klein bemessen.
Zur Sanierung der Entwässerungseinrichtungen liegt der Verwaltung nachfolgend angeführte Kostenschätzung vor.
Los
Straße
Preis netto
1
Von- Lichtenau- Straße
59.058,00 €
2
Schulstraße
26.108,00 €
3
Blumenweg
33.397,00 €

Gesamtsumme, Netto
118,563,00 €

zzgl. MwSt. (19,0%)
22.526,97 €

Gesamtsumme, Brutto
141.089,97 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Sanierungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung für das Jahr 2021 zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Verbesserungsbeitragssatzung Wasser VES-WAS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Satzung zum Verbesserungsbeitrag Wasser VES – WAS vom 19.10.2020 wurde als Bestandteil der Ladung übersandt. Ein redaktioneller Fehler im § 5 Abs. 2 Satz 4 ff. VES-WAS macht einen erneuten Satzungsbeschluss zum Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung notwendig.  
Die aktuelle Satzung vom 18.12.2019 soll mit dem Beschluss am 19.10.2020 außer Kraft treten. Die Neue Satzung vom 19.10.2020 soll am 20.10.2020 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte Beitragssatzung für die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung VES – WAS der Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.12.2019 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Feuerwehrsatzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 9
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9.1. Neuerlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass einige Satzungen nicht im Original ausgefertigt waren. Diese Satzungen wurden Zug um Zug neu erlassen.
Auch die Feuerwehsatzung war nicht im Original ausgefertigt. Der Satzungsentwurf entspricht dem Muster des Bayer. Gemeindetages. Neue und bisherige Fassung sind im RIS enthalten.
Hinweis: Sollte jemand die Satzungen auch in Papierform benötigen, bitte ich um Hinweis an die Verwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf in der als Anlage beigefügten Form zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.2. Neuerlass der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass einige Satzungen nicht im Original ausgefertigt waren. Diese Satzungen wurden Zug um Zug neu erlassen.
Auch die Feuerwehsatzung war nicht im Original ausgefertigt. Der Satzungsentwurf entspricht dem Muster des Bayer. Gemeindetages. Neue und bisherige Fassung sind im RIS enthalten.
Hinweis: Sollte jemand die Satzungen auch in Papierform benötigen, bitte ich um Hinweis an die Verwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf in der als Anlage beigefügten Form zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Beteiligungsbericht der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 (Art. 94 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde hat gem. Art. 94 Abs. 3 der Bayer. Gemeindeordnung jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 20 % der Anteile an diesem Unternehmen gehören.
Für die Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH ist dies einschlägig, da die Gemeinde 100 % der Anteile hält. Der Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 ist der Ladung als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis. Die Einsichtmöglichkeit wird ortsüblich bekanntgemacht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2020 ö informativ 11

Sachverhalt

GR Brodschelm erkundigt sich nach den durch den Bauhof entfernten Rosenbeeten. Der Vorsitzende erläutert, dass hier für den Bauhof eine Arbeitserleichterung umgesetzt wurde. Auf Nachfrage von GRin Reith wird bestätigt, dass alle Beete, die betroffen waren, entfernt sind. GR Wolfer regt an auch am Friedhof Hecken herauszunehmen. GR Dobler und Kubitza erkundigen sich nach dem Thema Lärmschutz A94. GR Millrath führt den aktuellen Stand an. GL Übel verweist auf das anstehende Planfeststellungsverfahren.

Datenstand vom 19.11.2020 14:42 Uhr