Datum: 16.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 19. Oktober 2020
3 Bauanträge
3.1 BV Teichstr. 4; Neubau eines Nebengebäudes in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 388/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Teichstr. 6, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 388/4 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV von-Siemens-Str. 9; Errichtung zweier Produktionshallen im GE Atzing II, Grundstück Fl.Nrn. 660, 660/10, 663, 660/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4 Entschädigung von Kommandanten und sonstigen Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehren Kirchdorf a. Inn und Seibersdorf
5 Wirtschaftsbericht Seniorenheim St. Josef 3. Quartal 2020
6 Neuerlass Hundesteuersatzung
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Gemeinderatssitzungen Januar – März 2021
Die Gemeinderatssitzungen im 1. Quartal 2021 werden vss. am 25. Januar 2021, am 22. Februar 2021 und am 22. März 2021 stattfinden.

Bürgerversammlung 2020
Die für den 26. November 2020 vorgesehene Bürgerversammlung muss aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung auf das Frühjahr 2021 verschoben werden.

Breitbandausbau 2. Verfahren abgeschlossen
Der Breitbandnetzausbau für die Bereiche Ecken, Deindorf, Unterhart, Bahnweg, Alter Pfarrhof und Stadlecker Weg ist abgeschlossen.
Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, dass alle Arbeiten zum 30.10.2020 abgeschlossen werden konnten. Insgesamt können 163 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden.

Nun liegt es an den betroffenen Bürgen entsprechende Angebote zu buchen.
Die bereits beauftragten Glasfaser-Hausanschlüsse werden von der Telekom derzeit projektiert und im Anschluss daran gebaut werden.
Da der Winter vor der Tür steht, geht die Telekom davon aus, dass die Anschlüsse im Frühjahr 2021 gebaut und mit einer Fertigstellung zur Jahresmitte 2021 gerechnet werden kann.

Insgesamt wurden beim Netzausbau für das 2. Verfahren auf einer Länge von rund 10 Kilometer Tiefbauarbeiten durchgeführt und mehr als 20 Kilometer Glasfaser verlegt. Für die Maßnahme fallen Gesamtkosten von rund 420.000 € an. 80 % der Kosten trägt der Freistaat Bayern. 20 % müssen von der Gemeinde Kirchdorf a. Inn finanziert werden.

Die Gemeinde hat damit noch 29 unterversorgte Adressen im Gemeindegebiet. Hier wird in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rottal-Inn weiterhin versucht eine Lösung für die Verbesserung der Versorgung mit schnellem Internet zu finden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19. Oktober 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 3
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3.1. BV Teichstr. 4; Neubau eines Nebengebäudes in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 388/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben (L x B 11,0 x 8,0 m) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gebäude soll im Abstand von 1,0 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Zufahrt zur Hobbywerkstatt ist von der Gebäudeostseite vorgesehen. Der Abstand des Vorhabens zum Fahrbahnrand der Teichstraße beträgt ca. 2,0 m.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Teichstr. 6, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 388/4 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf-Ost entspricht aufgrund der geänderten Gebäudeanordnung (Zufahrt von der Teichstraße anstatt der Karl-Valentin-Straße) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Hinweis:
Die Kosten für evtl. anfallende Änderungen an der öffentlichen Erschließung aufgrund der geänderten Grundstückszufahrt sind vom Verursacher (Bauherrn) zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Die Kosten für evtl. anfallende Änderungen an der öffentlichen Erschließung aufgrund der geänderten Grundstückszufahrt sind vom Verursacher (Bauherrn) zu tragen.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV von-Siemens-Str. 9; Errichtung zweier Produktionshallen im GE Atzing II, Grundstück Fl.Nrn. 660, 660/10, 663, 660/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing II umfasst die Erweiterung der bestehenden Halle 10 um zwei Halleneinheiten Halle 11 und 12. Die nunmehr geplanten Hallen sollen nördlich der best. Halle angebaut werden und sind in Bauweise, Dachform, Höhe und den Außenmaßen identisch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Entschädigung von Kommandanten und sonstigen Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehren Kirchdorf a. Inn und Seibersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Anlass:
Feuerwehrkommandanten erhalten gem. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayFwG eine Entschädigung. Diese ist gesetzlich der Höhe nach festgelegt. Andere Feuerwehrdienstleistende können nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 eine Entschädigung erhalten.

Zu Beginn der neuen Wahlperiode wurde auf Wunsch der Feuerwehren eine Anpassung der sonstigen Entschädigungen für andere Feuerwehrdienstleistende besprochen. Mit beiden Feuerwehren hat sich die Gemeindeverwaltung einvernehmlich auf folgende Entschädigungsbeträge pro Jahr für den Zeitraum 2020 – 2025 geeinigt.

Feuerwehr Kirchdorf a. Inn
Funktion
Bisher
neu

1. Kommandant
3.896,40 €
3.896,40 €
fester Betrag
 2. Kommandant
1.948,20 €
1.948,20 €
fester Betrag
Gerätewart
700,00 €
700,00 €

Zugführer Ecken
0,00 €
200,00 €

Jugendwart
500,00 €
360,00 €

Atemschutzwart
200,00 €
300,00 €

Summe
7.244,60 €
7.404,60 €



+160,00 €


Hinweis:
Aufgrund der besonderen Stellung des Löschzuges Ecken wurde die Einführung einer Entschädigung als angemessen erachtet.

Feuerwehr Seibersdorf
Funktion
Bisher
neu

1. Kommandant
652,80 €
652,80 €
fester Betrag
2. Kommandant
326,40 €
326,40 €
fester Betrag
Gerätewart
200,00 €
200,00 €

Jugendwart
200,00 €
200,00 €

Atemschutzwart
200,00 €
200,00 €

Summe
1.579,20 €
1.579,20 €



Rechtsgrundlage im Bayern Feuerwehrgesetz (BayFwG):
Art. 11
Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender
(1) 1Der Feuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Reisekostenvergütung. 2Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z.B. Gerätewarte, Jugendwarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. 3Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen Auslagen abgegolten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Entschädigung für andere Feuerwehrdienstleistende gem. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG ab 1.1.2020 in folgender Höhe:

Entschädigung pro Jahr:
Funktion
Kirchdorf
Seibersdorf
Gerätewart
700,00 €
200,00 €
Zugführer Ecken
200,00 €
 ---
Jugendwart
360,00 €
200,00 €
Atemschutzwart
300,00 €
200,00 €

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Wirtschaftsbericht Seniorenheim St. Josef 3. Quartal 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Wirtschaftsbericht zum 30.09.2020 wird mit der Ladung an die Gemeinderatsmitglieder versandt.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona Lage wird bewusst auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Mit dem Heimleiter wurde eine Verlegung des Tops besprochen und für sinnvoll erachtet.
Daher wird die Beschlussvorlage zum Wirtschaftsbericht 3.Quartal und Anlagen im Gemeinderat behandelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Wirtschaftsbericht zum 30.09.2020 und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Neuerlass Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 28.7.2020 erstellt die Gemeindeverwaltung in Anlehnung an die neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer eine aktuelle Fassung der Hundesteuersatzung, die zum 1.1.2021 ihre Gültigkeit erlangen soll. Die Verordnung über das Halten von Hunden vom 27.6.2017 bleibt dabei unberührt.

Wesentliche Ergänzungen sind:
§ 2 Steuerfreiheit
  • Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
  • Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden

§ 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung und keine Steuerermäßigung gewährt.

Achtung: In der Ladung war ein redaktioneller Fehler:
§ 9 Entstehen der Steuerpflicht
§ 11 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten

(2) Umgang mit Hunden unter vier Monaten: Anmeldung innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats.
(3) Tragen und Vorzeigen der Hundemarke.
(4) Abmeldung innerhalb eines Monats, Rückgabe der Steuermarke an die Gemeinde.
Hinweis:
Neue und bisherige Satzung sind im RIS hinterlegt. Sollte jemand die Satzungen in Papierform benötigen, bitten wir um Hinweis an die Gemeindeverwaltung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Hundesteuersatzung (Anlage im RIS) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö informativ 7
Datenstand vom 16.12.2020 08:35 Uhr