Datum: 14.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 16.11.2020
3 Bauanträge
3.1 BV Hans-Schick-Str. 2; Erweiterung eines best. Wohnhauses (EG mit Dachterrasse sowie Treppenzugang zum OG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 238/18 Gmkg Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Am Moosgraben 1 a; Befreiung v.d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Anbau eines Carports an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/36 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV J.-Wagner-Str. 5; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Bergham, Grundstück Fl.Nr. 1863/3 Gmkg. Kirchdorf a.In;
3.4 BV Kiesabbaugebiet K 9; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Plangenehmigung zur Herstellung eines Grundwasserteiches, Kiesabbautieferlegung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1814/1 und 1815 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
4 Jahresrechnung 2019
4.1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019
4.2 Feststellung der Jahresrechnung 2019
4.3 Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2019
5 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Trägerbeteiligung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ist abgeschlossen 
Derzeit werden die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange durch das Büro arc Architekten gesichtet und mit der Verwaltung abgeklärt. Das abgestimmte ISEK-Konzept soll in einer Gemeinderatssitzung (vss. im 1. Quartal 2021) beraten und beschlossen werden.

Vorprojekt Wirts Kathi
Am 10.12.2020 hat eine webex-Konferenz mit der Regierung von Niederbayern, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Kreisbauamt, der Architektin Fr. Dietrich und der Gemeinde zum weiteren Vorgehen stattgefunden.
Vereinbart wurde, das Vorprojekt nun abzuschließen und vss. in der GR-Sitzung am 22.2.2021 das Grundkonzept zur Nutzung und eine erste Kostenschätzung vorzustellen. Bei Zustimmung des Gemeinderates kann auf dieser Grundlage die weitere Planungsleistung für die Sanierung ausgeschrieben werden.
Mögliche Förderung:
Eine konkrete Förderzusage kann durch die Regierung von Niederbayern erst im Rahmen der anstehenden weiteren Planung erreicht werden.
In der Telefonkonferenz wurden aber erste Grundzüge diskutiert. Im Rahmen der Städtebauförderung gibt es eine „Grundförderung“ der förderfähigen Kosten i. H.v. 60 % für die nicht rentierliche Nutzung. Beim rentierlichen Teil (Gasthaus und Wohnungen) kann diese Förderung nicht erreicht werden. Hier nannte der Vertreter der Regierung beispielhaft ein ähnliches Projekt, bei welchem ein Fördersatz von rd. 30 % auf diese Bereiche erreicht werden konnte. Zudem könnte ggf. im Rahmen des Förderprogramms „Innen statt Außen“ ein Fördersatz von bis zu 80 % möglich werden. Hierzu müsste die Gemeinde sich aber zu verschiedenen Auflagen der Innentwicklung bekennen.

Mitteilung zur Corona-Pandemie -  Schließung der Kindertagesbetreuung ab 16.12.2020:
In einer Email Nachricht vom 14.12.2020 teilt das Landratsamt Rottal Inn folgendes mit:

„Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung sollen die Kontakte auch in der Kindertagesbetreuung deutlich eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass Kinder – wann immer möglich – zu Hause betreut werden sollen. Aus diesem Grund werden ab kommenden Mittwoch, den 16.12.2020, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich geschlossen. Es soll lediglich eine Notbetreuung geben. Bereits geplante Schließtage in den Weihnachtsferien sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Den Kreis der Anspruchsberechtigten definierte die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Carolina Trautner in der Pressekonferenz von heute, 13 Uhr, wie folgt: „Eltern, die unbedingt eine Betreuung für ihr Kind brauchen, die die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, können ihre Kinder weiterhin betreuen lassen. Das gilt insbesondere für Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eventuell keinen Urlaub mehr haben und keine anderen Möglichkeiten sehen. Anders als im Frühjahr werden wir hier bewusst auf die Definition einzelner Berufsgruppen verzichten. Darüber hinaus gibt es auch Kinder, die einen speziellen Betreuungsbedarf haben, wie Kinder mit Behinderung oder solche, deren Betreuung vom Jugendamt angeordnet ist. Auch sie dürfen die Einrichtungen weiter besuchen. Klar ist aber, und das möchte ich an dieser Stelle nochmal ganz ausdrücklich betonen, dass kranke Kinder nicht zugelassen sind. Kinder die krank sind dürfen die Kita nach wie vor nicht betreten.“

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 16.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.11.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. BV Hans-Schick-Str. 2; Erweiterung eines best. Wohnhauses (EG mit Dachterrasse sowie Treppenzugang zum OG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 238/18 Gmkg Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der B 12“ im Ortsteil Machendorf, es umfasst die Verlängerung des Bestandsgebäudes um ca. 4,0 m im Norden. Vorgesehen ist ein ebenerdiger, eingeschossiger Anbau mit einer Grundfläche von 30 Quadratmeter, obenliegender Terrasse und Zugang zum Obergeschoss des Bestandsgebäudes. Der Anbau liegt außerhalb der Baugrenze.
Das Baugrundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Lt. Bauherr haben die Baunachbarn die Unterzeichnung der Bauvorlage verweigert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

3.2. BV Am Moosgraben 1 a; Befreiung v.d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Anbau eines Carports an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 400/36 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Machendorf-Nord“. Für das Nachbargrundstück Fl.Nr. 400/18 hat der Gemeinderat am 10.03.2014 eine Befreiung für den Carportanbau erteilt.
Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.3. BV J.-Wagner-Str. 5; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Bergham, Grundstück Fl.Nr. 1863/3 Gmkg. Kirchdorf a.In;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Feldberg“ wurde bereits im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2020 behandelt. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben konnte u.a. wegen einer Überschreitung der Baugrenze im Süden um ca. 1,50 m nicht erteilt werden.

Durch die geänderten Gebäudeproportionen (Verkürzung der Längsseite und Verbreiterung des Baukörpers) wird die südliche Baugrenze nunmehr eingehalten.  Der Abstand zur Ortsstraße beträgt ca. 10,0 m.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 11.11.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.4. BV Kiesabbaugebiet K 9; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Plangenehmigung zur Herstellung eines Grundwasserteiches, Kiesabbautieferlegung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1814/1 und 1815 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Vorrangfläche für den Kiesabbau („Kiesabbaugebiet K 9“) festgesetzten Areals grenzt unmittelbar an den nördlich gelegenen bereits bestehenden Nassabbau, auf den Grundstücken Fl. Nr. 1816, 1821, 1822, 1823 und 1824 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, an. Für dieses Vorhaben hat die Wasserrechtsbehörde mit Bescheid vom 15.12.1998, geändert mit Bescheid vom 15.07.2010, die wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau (Trockenabbau) und die Herstellung eines Grundwasserteiches erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Erweiterung des Kiesabbaus, der Änderung des Trockenabbauverfahrens im Nassauskiesungsverfahren, Kiesabbautieferlegung und -erweiterung auf den Grundstücken Fl. Nr. 1814/1 und 1815 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn zu.
Die Erschließung ist über die bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwege, bzw. den Gemeindeverbindungstraßen zur Kreisstraße PAN 23, gesichert.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2019 in der Zeit vom 28.09.2020 bis 27.10.2020 geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom 26.11.2020 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2019. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.
Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:
Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belege hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:

1. der Haushaltsplan des Jahres 2019 wurde eingehalten.

2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.

3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern/innen ist eine gute Arbeit zu bescheinigen. Sämtliche durch den Prüfungsausschuss ermittelten Feststellungen bei den einzelnen Belegen konnten im Rahmen der Prüfung von der Verwaltung erläutert bzw. geklärt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss fest:

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 wurde eingehalten.

Die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 11.524.012,59 € und im Vermögenshaushalt mit 6.810.640,22 € ab.

Die Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.

Beschluss

Feststellung der Ergebnisse (§ 79 Komm HV):
Die Jahresrechnung 2019 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 11.524.012,59 € und im Vermögenshaushalt mit 6.810.640,22 € ab und ist nicht zu beanstanden.

Die Jahresrechnung wurde örtlich geprüft.
Die im Rechnungsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung 2019 im Verwaltungshaushalt mit 11.524.012,59 € und im Vermögenshaushalt mit 6.810.640,22 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4.3. Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 2019.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö informativ 5
Datenstand vom 01.02.2021 10:49 Uhr