Datum: 25.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 14.12.2020
3 Bauanträge
3.1 BV Schulstr. 13; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Sichtschutz / Dekomauer auf dem Grundstück FlNr. 141/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Leopoldsederstr. 13; Errichtung einer Dachgaube u. Dacherneuerung Garage am best. EFH, Grundstück FlNr. 111/34 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV Waldstr. 5; Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und thermische Sanierung eines best. Wohnhauses, Grundstück Fl.Nr. 520/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.4 BV Bergstr. 27; Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230 / Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Hauptstr. 15; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines "Salettls" (ca. 19 m x 5 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 20 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Ulmenweg 2; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/80 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BRK-Seniorenheim - Vorstellung der Grundplanung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
5 Betriebssatzung Seniorenheim St Josef
6 Geschäftsordnung Seniorenheim St.Josef
7 Wirtschaftsbericht Seniorenheim 4.Quartal 2020
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. BKPV-Prüfung
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband prüft derzeit die Haushaltsjahre 2017 – vss. 2020.

  1. Corona im Seniorenheim
Wie bereits alle Gemeinderäte und Gemeinderätinnen per E-Mail und aus der Tagespresse informiert wurden, haben wir positiv Getestete unter den Bewohnern, Bewohnerinnen und Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen des Seniorenheims St. Josef.
Falls hierzu Fragen bestehen, können diese im nichtöffentlichen Teil direkt an den Heimleiter gestellt werden. Dieser wird hierzu einen kurzen Bericht abgeben.

  1. ISIS12 Audit erfolgreich absolviert:
Zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Rathaus und in den Außenstellen wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem ISIS 12 eingeführt. In Sitzungen des IS-Teams wurde ein IT-Sicherheitskonzept, sowie davon abgeleitete Detailkonzepte ausgearbeitet. Hierzu zählen z. B.
  • Dienstanweisungen zum Datenschutz und Datensicherheit, sowie zur Nutzung von E-Mail und IT
  • Schulung der Mitarbeiter der Gemeinde
  • IT-Betriebshandbuch
  • IT-Notfallhandbuch
  • Verfahrensanweisungen und Prozesse die der IT-Sicherheit dienen
Die Umsetzung des ISIS 12 wurde am 17.12.2020 durch einen Auditor bestätigt. Im Rahmen einer jährlichen Revision werden die erarbeiteten Dokumente kontrolliert und angepasst. Die Maßnahme wird durch die erfolgreiche Auditabnahme zu 50 % durch den bayerischen IT-Sicherheitscluster e. V. gefördert.

  1. Sanierung Hauptstraße im Ortsbereich von Hitzenau – Sachstand
Der Gemeinderat hat am 27.7.2020 die Verwaltung beauftragt einen Förderantrag für den ersten Bauabschnitt (Ortsbereich von Hitzenau) mit straßenbegleitendem Gehweg und Erneuerung der Hauptwasserleitung zu stellen. Dies ist mit Antrag vom 29.7.2020 erfolgt.
Bislang liegt keine Förderzusage der Regierung vor.
Im Hinblick auf die Zeitschiene und die noch ausstehende Bürgerbeteiligung zum Gehweg, welche nach einer Förderzusage noch erfolgen soll, erscheint eine bauliche Umsetzung im Jahr 2021 derzeit fraglich.

  1. Wasserschaden Mittelschule
An der Mittelschule ist ein Wasserschaden aufgetreten. Ursächlich ist hier wohl eine Armatur in der Putzkammer im Erdgeschoss (dies wird derzeit noch abgeklärt). Der Schaden wurde von der Versicherung begutachtet und wird übernommen.

  1. Anfrage des GR Birneder aus der letzten Sitzung zur mobilen Warnbake an der Kapelle Ritzing
Die Gemeinde hat auf Nachfrage beim Landkreis mit E-Mail vom 22.12.2020 folgende Antwort des Landkreises erhalten:

Die besagte Bake steht auf einem schadhaften Einlaufschacht dieser liegt im Unterhalt der Gemeinde Kirchdorf, laut Vereinbarung vom 06.11.1990. Wir haben versehentlich den Schaden nicht an euch gemeldet da unser zuständiger Stramot nach der Aufstellung für längere Zeit erkrankte und dies nicht mehr weitergemeldet hat. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Der gemeindliche Bauhof wird die Sanierung bei passendem Wetter vornehmen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 14.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.12.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3
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3.1. BV Schulstr. 13; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Sichtschutz / Dekomauer auf dem Grundstück FlNr. 141/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der geplanten Höhe von 1,70 Meter nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA III, wonach Einfriedungen in Sichtdreiecken bis max. 0,80 m zulässig sind.
Anmerkung:
Das im Bebauungsplan festgesetzte Sichtdreieck mit einer Seitenlänge von 30 bzw. 10 Meter ist in der Tempo 30 Zone und mit Blick auf das geringe Verkehrsaufkommen wohl überzogen. Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass der Einmündungsbereich übersichtlich ist und durch die Beseitigung der Sträucher bereits eine Verbesserung eingetreten ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3.2. BV Leopoldsederstr. 13; Errichtung einer Dachgaube u. Dacherneuerung Garage am best. EFH, Grundstück FlNr. 111/34 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl-Machendorf Deckblatt-Nr. 3 (Volksschule) entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • Die Breite der geplanten Gaube beträgt 3,20 m (statt 1,50 m lt. Bebauungsplan Punkt. 3.2.1 Gebäude).
Die Baunachbarn haben die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Waldstr. 5; Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und thermische Sanierung eines best. Wohnhauses, Grundstück Fl.Nr. 520/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hitzenauer Bach“ wurde bereits im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid am 17. Februar 2020 vom Gemeinderat behandelt und mit Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn am 04.05.2020 unter Hinweis auf die Einhaltung der Abstandsflächen gem. Art. 6 der Bayer. Bauordnung genehmigt.
Aufgrund der fehlenden Unterschrift des nördlichen Baunachbarn (Eigentümer der Fl. Nr. 523 Gemarkung Kirchdorf a.Inn) wurde eine isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) beantragt. Begründung: Es sind keine negativen Beeinträchtigungen durch die geplante Aufstockung (Wandhöhe: 4,0 m auf 5,70 m geplant) in Bezug auf Belichtung bzw. Belüftung zu erwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Bergstr. 27; Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230 / Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid vom 24.04.2017 und am 04.05.2020 (Verlängerung des Vorbescheides) vom Gemeinderat behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde für das Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Ortsteil Strohham erteilt. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen.
Abweichend zum Vorbescheid wird der Baukörper nunmehr in Richtung Osten verschoben.  
Die Nachbarbeteiligung wurde vom Bauherrn erfolgreich durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Hauptstr. 15; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines "Salettls" (ca. 19 m x 5 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 20 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Innenhof der Gaststätte „Wirts-Kathi“   ist baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen.  Lt. Angabe des Bauherrn ist das Objekt bei notwendigen Bauarbeiten an den Bestandsgebäuden relativ leicht zu versetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. BV Ulmenweg 2; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/80 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Das verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III. Der nördliche Grundstücksnachbar Fl. Nr. 517/81 hat den Lageplan unterschrieben. Zum Nachbargrundstück bzw. zum Entwässerungsgraben wird ein Abstand von 1,0 m eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan BRK-Seniorenheim - Vorstellung der Grundplanung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 19.10.2020 beschlossen, den Neubau des BRK-Seniorenheims auf der sog. Festwiese zu errichten. Hierfür soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.

Nach Abstimmung mit dem Bauherrn des Projekts (dem BRK-Kreisverband Rottal-Inn) wurde durch das Architekturbüro Kremsreiter eine Grundplanung vorgelegt. Auf dieser Grundlage soll der Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und eines Durchführungsvertrags erstellt werden um voraussichtlich im Lauf des Jahres 2021 Baurecht erreichen zu können.

Das BRK hat nachfolgende „Grundplanung“ mit E-Mail vom 8. Januar 2021 freigegeben.

Die Grundstücksfläche beträgt ca. 7.950 Quadratmeter. Die Bruttoraumfläche soll rund 5.075 Quadratmeter betragen. Die Plangrundlage wurde auch im RIS eingestellt.



Weiteres Vorgehen:
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Durchführungsvertrags, werden dem Gemeinderat nach Ausarbeitung vorgelegt.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Grundplanung zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und einen Durchführungsvertrag erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Betriebssatzung Seniorenheim St Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts wurde mit Wirkung vom 29.03.2013 ein Verfahren zur gesonderten Feststellung der satzungsmäßigen (formellen) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§ 60a Abgabenordnung) neu eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef vom Finanzamt Mühldorf überprüft und festgestellt, dass diese nicht in allen Teilen den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Satzungsentwurf vorab zur rechtlichen Würdigung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Diesem Entwurf wurde mit Schreiben vom 22.12.2020 entsprochen.

Die Satzungsänderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen sind im § 1 der Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef hinterlegt.
Im RIS wurde die bestehende Betriebssatzung vom 09.06.2008 zur Durchsicht eingestellt.
Folgende weitere Anpassungen wurden veranlasst:

§ 2 Abs. 1 – Pflegegrad I bis V statt Pflegestufe I – III
§ 2 Abs. 1 – Maßnahmenpauschale Rüstige statt Pflegebedürftige der Stufe 0
§ 2 Abs. 7 – Streichung

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef, Ritzing, in der übermittelten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Geschäftsordnung Seniorenheim St.Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Beschlussfassung der Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef, Ritzing soll nun auch die Geschäftsordnung aus dem Jahr 2003 entsprechend angepasst werden. Hauptaugenmerk liegt dabei auf Begriffsbestimmungen und Wertgrenzen.
Die festgesetzten Wertgrenzen in der Geschäftsordnung entsprechen den Werten für die Geschäftsordnung des Gemeinderats Kirchdorf a.Inn mit Beschlussfassung vom 01.05.2020.
Die bisher bestehende Geschäftsordnung wurde im RIS hochgeladen.

Neuer Sachstand zum 25.01.2021:
Nach erneuter Prüfung der Geschäftsordnung wurde festgestellt, dass die expliziete Nennung der Entscheidungsbefugnis des ersten Bürgermeisters fehlt.  Die Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn sieht folgenden Passus vor:
„Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehören insbesondere in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 15.000 € im Einzelfall.“
Die Geschäftsordnung des Seniorenheims St. Josef soll denselben Rechtscharakter besitzen, wie die Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.

Die Verwaltung schlägt vor, den genannten Absatz im § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenheims St.Josef, Ritzing mit heutiger Beschlussfassung einzufügen.

Zudem werden zwei Zahlen im § 4 Abs.2 geändert. „Der Werkausschuss entscheidet als
beschließender Ausschuss über alle Werksangelegenheiten, soweit nicht der
Gemeinderat (§ 1 bis 3), der 1.Bürgermeister (§7 5) oder die Werkleitung (§ 4 6) zuständig sind, insbesondere über:“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Seniorenheims St. Josef, Ritzing, in der übermittelten Fassung mit dem Zusatz der Entscheidungsbefugnis des ersten Bürgermeisters und der redaktionellen Änderung in § 4 Abs.2 der Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Wirtschaftsbericht Seniorenheim 4.Quartal 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Wirtschaftsbericht zum 31.12.2020 wird mit der Ladung an die Gemeinderatsmitglieder versandt.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona Lage wird bewusst auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Mit dem Heimleiter wurde eine Verlegung des Tops besprochen und für sinnvoll erachtet.
Daher wird die Beschlussvorlage zum Wirtschaftsbericht 4. Quartal 2020 und Anlagen im Gemeinderat behandelt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Wirtschaftsbericht zum 31.12.2020 und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 25.02.2021 07:36 Uhr