Datum: 22.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 22.2.2021
3 Bauanträge
3.1 BV Hauptstr. 8; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Gartenmauer (H = 2,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 12 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.2 BV Kirchenweg 26; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Wind- und Lärmschutzmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.3 BV Karl-Schaefler-Str. 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports für Wohnmobil (7,0 x 3,5 m) in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 443/7 GEmarkung Kirchdorf a.Inn;
4 Billigung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
5 Straßensanierungsmaßnahmen 2021 - Zufahrt Seibersdorf Ost und von-Lichtenau-Straße
6 Jahresabschluss gemeindliches Wasserwerk zum 31.12.2019
7 Notbestellung von Hr. Martin Eichinger zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn
8 Benennung Datenschutzbeauftragter
9 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Autobahnbau A94
Die Autobahndirektion führt derzeit Lärmmessungen nach den neuesten Richtlinien durch.
Nach Fertigstellung der Lärmschutzunterlagen möchte Herr Pritscher die Bürgermeister der anliegenden Gemeinden über die sich aus der neuen Lärmschutzrichtlinie RLS-19 ergebenden Änderungen der geplanten Lärmschutzeinrichtungen informieren. Die Autobahndirektion wird dazu auf die Gemeinde zukommen.
Zudem ist beabsichtigt die Planfeststellung bei der Regierung von Niederbayern Ende dieses Jahrs zu beantragen, sofern die planerischen Rahmenbedingungen dies zulassen.

5G-Sendeanlage Deindorf
Die Telefonica Deutschland hat mitgeteilt, den bereits vorhandenen Mobilfunkstandort in Deindorf (Flurnummer 2374/0) als 5G-Sendeanlage zu erweitern.

Kassenärztliche Vereinigung angeschrieben
Zur Anfrage von GR Eichinger aus der letzten Sitzung nach einem Frauenarzt für Kirchdorf wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 22.2.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den öffentlichen Teil des Protokolls mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 22.2.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 3
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3.1. BV Hauptstr. 8; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Gartenmauer (H = 2,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 und 12 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die überbaute Grundfläche für den Neubau mit Wintergarten, Schmutzschleuse und Garage beträgt 227 qm. Das in 2006 abgebrochene, baufällige Gebäude hatte eine Grundfläche von (21,30 x 8,30 m) ca. 177 qm.
Das Vorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan widerspricht der gemeindlichen Zaunsatzung, wonach die Höhe aller Zaunarten straßenseitig auf max. 1,0 m begrenzt ist. Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung einer Betonmauer entlang der Grundstückswestseite, beginnend auf Höhe der Südwestecke des best. Anwesen Hauptstr. 10. auf einer Länge von ca. 34 m, in Richtung Süden verlaufend.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich in der Ortsmitte von Kirchdorf a. Inn in unmittelbarer Nähe zur Kirche. Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. Die Beurteilung aus Sicht des Denkmalschutzes obliegt dem Landratsamt Rottal-Inn.
Die Ausnahme von der Zaunsatzung sollte nicht erteilt werden. Eine 2 Meter hohe Mauer im Kurvenbereich der Kreisstraße ist weder optisch für die Ortsmitte noch verkehrlich an der PAN 23 vertretbar. Mit dem Bauwerber wurde dies vorab besprochen. Es konnte einvernehmlich geklärt werden, dass dem Vorbescheid ohne die Mauer zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, mit Ausnahme der Grundstückseinfriedung, zu. Die Einfriedung darf gem. Zaunsatzung der Gemeinde nicht höher als 1,0 m sein.

 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Kirchenweg 26; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Wind- und Lärmschutzmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • Schwimmbecken liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Sichtschutzzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze ist höher als 1,0 m
Die Nachbarbeteiligung wurde auf Antrag des Bauherrn von der Verwaltung am 16.03.2021 (Frist 14 Tage) durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag -vorbehaltlich einer positiven Nachbarbeteiligung des westlichen Grundeigentümers (Fl. Nr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a.Inn)- zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Karl-Schaefler-Str. 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports für Wohnmobil (7,0 x 3,5 m) in Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 443/7 GEmarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1, Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben widerspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf. Der südöstliche Baunachbar (Flurnummer 443/6 Gemarkung Kirchdorf a. Inn) hat den Lageplan unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung für die Errichtung eines Carports zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Billigung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn hat das Büro Arc Architekten aus Bad Birnbach mit der Erarbeitung eines "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" - kurz ISEK - beauftragt.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Gemeinde für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Das ISEK bildet damit die Grundlage für die Umsetzung von konkreten Projekten bzw. Maßnahmen.

Nach entsprechenden Voruntersuchungen und 6 Lenkungsgruppensitzungen hat der Gemeinderat am 22. Juni 2020 den vorgelegten Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange wurden mittlerweile gesichtet und ins Konzept eingearbeitet (Veränderungen u.a. Festlegung Heimstandort, Erfassung Bodendenkmäler). Die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange sind als Dokument zusammengefasst im RIS eingestellt.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept wurde in Anlage übermittelt.

Nach Beschluss soll das ISEK auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Das im ISEK dargestellte „Sanierungsgebiet Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ soll in einer der nächsten Sitzungen per Satzung festgelegt werden.

Beschluss

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für Kirchdorf a. Inn (ISEK) wird vom Gemeinderat in der vorgelegten Form gebilligt. Einzelmaßnahmen sind nicht Bestandteil des heutigen Beschlusses. Das ISEK steht in der Fassung vom 22.3.2021 für Jedermann zur Einsicht im Rathaus und auf der Homepage bereit.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Straßensanierungsmaßnahmen 2021 - Zufahrt Seibersdorf Ost und von-Lichtenau-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Für das Jahr 2021 sollen zwei Straßensanierungsmaßnahmen beschlossen werden. Das bisher für 2021 vorgesehene „große“ Straßenbauprojekt – die Hauptstraße in Hitzenau – wird vss. erst im Jahr 2022 beginnen können.
Vorschläge:
Aufgrund des schlechten Zustandes der Kirchdorfer Straße (Zufahrt Seibersdorf Ost, Setzungen, Risse, etc.) im angeführten Bereich und dem Einbau von Versickerungsanlagen in der von Lichtenau- Str. wird vorgeschlagen beide Straßenzüge, mittels einer Trag- u. Deckschicht zu sanieren.
Die geschätzten Kosten zur Straßensanierungsmaßnahme 2021 teilen sich wie folgt auf.
  • Kirchdorfer Straße, von PAN 23 bis Pfarrer- Frank- Str.                64.460,00 €, netto
  • Von Lichtenau Straße                                                        82.295,00 €, netto
Im Haushaltsplan 2021 wird vorgeschlagen 250.000 € brutto (incl. Nebenkosten und Reserve) für die Maßnahmen zu veranschlagen.

Bau- und Umweltausschuss am 15.3.2021
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Maßnahmen besichtigt und einen Empfehlungsbeschluss gefasst (nach Ladung).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kirchdorfer Straße von der PAN 23 bis zur Pfarrer- Frank- Straße (OT Seibersdorf) und die von Lichtenau- Straße (OT Ritzing) zu sanieren und Vorsorge im Haushaltsplan 2021 in Höhe von 250.000 € zu treffen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Maßnahmen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Jahresabschluss gemeindliches Wasserwerk zum 31.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 15.02.2021 bis 22.02.2021 wurde durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband, BKPV, Herrn Straßer, der Jahresabschluss 2019 für das gemeindliche Wasserwerk durchgeführt.

Der Jahresabschluss wurde im RIS hochgeladen.
Die Wasserverluste betrugen 14,38 % (Vorjahr 8,01 %)
Die Bilanzsumme beträgt 2.077.042,66 € (Vorjahr 1.913.138,69 €) und weist einen Jahresgewinn von 27.799,54 € (Vorjahr -132.316,66 €) aus.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 2.077.042,66 € und einem Jahresgewinn von 27.799,54 € ohne Änderungen fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Notbestellung von Hr. Martin Eichinger zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Dienstversammlung der Feuerwehr wurde in Abstimmung mit der Gemeinde aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie vom 5. März 2021 auf den 10. Juli 2021 verschoben um kein unnötiges Infektionsrisiko einzugehen.  

Da die Amtszeit des 1. Kommandanten ausläuft wird vorsorglich eine zeitlich befristete Notbestellung durch die Gemeinde vorgenommen. Dies ist nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG möglich und in diesem Fall auch vertretbar.
Diese Vorgehensweise ist mit dem jetzigen Kommandanten, Hr. Martin Eichinger, abgesprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Hr. Martin Eichinger gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Benennung Datenschutzbeauftragter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Der beim Landratsamt Rottal-Inn bestellte Datenschutzbeauftragte hat gewechselt. Mit Schreiben vom 9.2.2021 wurde mitgeteilt, dass Hr. Martin Weigel als Datenschutzbeauftragter für die kreisangehörigen Gemeinden benannt wird.

Formelle Benennung durch die Gemeinde:
Gem. Art. 37 DSGVO ist eine formelle Benennung durch die Gemeinde erforderlich. Gem. § 2 Nr. 15 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist hierfür der Gemeinderat zuständig.

Als Datenschutzkoordinator in der Gemeinde ist der Geschäftsleiter Matthias Übel benannt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Hr. Martin Weigel vom Landratsamt Rottal-Inn als Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Kirchdorf a. Inn zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 22.04.2021 08:11 Uhr