Datum: 19.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 22. März 2021
3 Bauanträge
3.1 BV Kastanienplatz 1; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Wohnwagengarage in Hitzenau, Grundstück Fl. Nr. 517/127 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Tannenstr. 20; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools (6,50 m x 4,0 m x 1,5 m) in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/83 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.3 BV nähe Böhmerwaldstr.; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Brennholzlagers (5,0 m x 5,0 m) und eines Kleintierunterstandes (7,0 m x 4,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 266 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.4 BV Berg 1; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1033/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.5 BV Kirchenweg 26; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools mit Wind- und Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Julbacherstr. 3; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Ersatzhauses und Einbau einer Tierarztpraxis in bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 921 Gemarkung Kirchdorf am Inn;
3.7 BV Rudolf-Diesel-Straße 23; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Lagerhalle an das bestehende Gebäude im GE Atzing (I), Grundstück Fl. Nr 684/14 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
4 Satzung über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebiets "Ortsmitte Kirchdorf a. Inn"
5 Denkmalpflegerisches Vorprojekt Gasthof zur Wirt´s Kathi - Hauptstraße 15, Kirchdorf a. Inn
6 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Der Informationstermin für alle Gemeinderatsmitglieder zum Haushalt 2021 findet am Donnerstag, den 6. Mai 2021, ab 17 Uhr, in der Otto-Steidle-Halle statt. Die Beschlussfassung zum Haushalt ist für die Sitzung am 17. Mai 2021 geplant.

  1. Neues HLF 20 ist in Kirchdorf a. Inn eingetroffen. Am 6.4.2021 hat die Feuerwehr Kirchdorf das neue Feuerwehrfahrzeug in Linz in Empfang genommen.

  1. Der alte Bauhofbagger konnte in der Zollauktion für 35.700 € veräußert werden.

  1. Die Telefonica Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 8.4.2021 vorab informiert, dass auf der Flurnummer 1874 (bei Seibersdorf) der Neubau eine Sende- und Empfangsanlage geplant wird. Das Schreiben ist derzeit nur zur Information übermittelt und stellt keinen Bauantrag dar.



  1. Zur Anfrage von Gemeinderat Eichinger zum Thema Ansiedelung eines Frauenarztes/einer Frauenärztin hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mit E-Mail vom 29. März 2021 folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ansiedlung eines Frauenarztes oder einer Frauenärztin
mit der interessanten Kurzbeschreibung Ihrer großen Gemeinde.

Grundlage für eine Niederlassungsmöglichkeit eines Arztes oder eines Psychotherapeuten
in Deutschland ist die Bedarfsplanung.
 
Nach dem aktuellen Stand der Bedarfsplanung für die Frauenheilkunde im Landkreis Rottal-Inn beträgt der Versorgungsgrad über 111,38 % und besteht derzeit keine Niederlassungsmöglichkeit für einen weiteren Frauenarzt in diesem Landkreis.
 
Folgende Möglichkeiten im Hinblick auf die Präsenz eines Frauenarztes wären grundsätzlich gegeben: Verlegung einer bereits bestehenden Frauenarzt-Praxis in die Gemeinde Kirchdorf am Inn, sofern ein niedergelassener Gynäkologe bereit dazu ist oder Verlegung einer Frauenarzt-Praxis im Zuge einer Praxisübergabe in der Form, dass der neue Gynäkologe die übernommene Praxis nach Kirchdorf am Inn verlegt oder ggf. eine Filialbildung einer bereits bestehenden Frauenarzt-Praxis.
  
Meine Berater-Kollegen weise ich auf das Anliegen der Gemeinde Kirchdorf am Inn hin.“


 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 22. März 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll vom 22.3.2021 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 22.3.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. BV Kastanienplatz 1; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Wohnwagengarage in Hitzenau, Grundstück Fl. Nr. 517/127 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster). Das Vorhaben wird an den best. Holzschuppen mit Gerätelager angebaut. Der Grundstücksnachbar Fl.Nr. 517/128 wird durch den Anbau der Wohnwagengarage nicht beeinträchtigt, da keine Grenzbebauung vorliegt. (Der Eigentümer hat bereits 2013 sein Einverständnis erteilt.)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.2. BV Tannenstr. 20; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools (6,50 m x 4,0 m x 1,5 m) in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/83 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben, ist aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, notwendig.

Der Eigentümer des südlich angrenzenden Nachbargrundstücks, Fl.Nr. 517/84 Gemarkung Kirchdorf a.Inn hat mit Schreiben vom 23.02.2021 sein Einverständnis zum Vorhaben erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.3. BV nähe Böhmerwaldstr.; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Brennholzlagers (5,0 m x 5,0 m) und eines Kleintierunterstandes (7,0 m x 4,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 266 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben zwischen der Kreisstraße PAN 26 und der Böhmerwald Straße an der Innterrasse liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück verfügt über keine öffentliche Straßenerschließung bzw. einem Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen.
Die Gemeinde kann und wird zu dieser Flurnummer keine öffentliche Erschließung gewährleisten.  
Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 267/17 hat die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Das Grundstück muss – falls erforderlich – privat und vom Bauherrn auf eigenen Kosten erschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.4. BV Berg 1; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage an best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1033/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich von Berg in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, (sonstiges Vorhaben) fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.5. BV Kirchenweg 26; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools mit Wind- und Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage teilweise außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.03.2021 dem Antrag vom 16.03.2021 vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers des Baunachbarn Fl.Nr. 45/28 zugestimmt. Der Pool wird nunmehr von der westlichen Grundstücksgrenze in Richtung Osten verschoben, so dass nur die südliche Baugrenze in Richtung Kirchenweg um ca. 5,0 m überschritten wird.

Die Nachbarunterschrift Fl. Nr. 45/30 Gemarkung Kirchdorf a.Inn (östl. Grundstück) liegt vor. Die Nachbarunterschrift Fl. Nr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a.Inn (westl. Grundstück) liegt nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) der BayBO, verfahrensfreie Vorhaben, zu. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist aufgrund der Lage des Pools in der Grundstücksmitte nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.6. BV Julbacherstr. 3; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Ersatzhauses und Einbau einer Tierarztpraxis in bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 921 Gemarkung Kirchdorf am Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) zuzuordnen. Das Anwesen ist nicht an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über private Anlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.7. BV Rudolf-Diesel-Straße 23; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Lagerhalle an das bestehende Gebäude im GE Atzing (I), Grundstück Fl. Nr 684/14 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Azing (I) weicht aufgrund der Überschreitung der Baugrenze im Osten um ca. 6m von den Festsetzungen ab. Das Grundstück ist an die Zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.
Die Beteiligung der Baunachbarn wird vom Bauherrn nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegendem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Satzung über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebiets "Ortsmitte Kirchdorf a. Inn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Für die zielorientierte Umsetzung des ISEK ist die Definition eines innerhalb des Betrachtungszeitraums zu bewältigenden Sanierungsgebiets erforderlich. Der Umgriff des Sanierungsgebiets drückt aus, in welchem Bereich besonderer Handlungsbedarf gesehen wird und in welchem sich die Mehrzahl der Handlungsfelder befindet.

Es wird vorgeschlagen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ zu erlassen (vgl. Anlage). Umgriff und betroffene Flurnummern vgl. Satzungsentwurf.

zum Seitenanfang

5. Denkmalpflegerisches Vorprojekt Gasthof zur Wirt´s Kathi - Hauptstraße 15, Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Anlass:
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 11. März 2019 für die Durchführung eines denkmalpflegerischen Vorprojekts ausgesprochen und in der Sitzung am 5. August 2019 das Vorprojekt mit Kosten von 33.915 € an das Büro für Denkmalpflege Dietrich in Regensburg vergeben.

Das Büro Dietrich hat das fertiggestellte Vorprojekt mit Schreiben vom 12. Februar 2021 an die Gemeindeverwaltung, das Landratsamt Rottal-Inn und das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege übermittelt.

Die Unterlagen können während der Sitzung eingesehen werden. Auszüge sind auch im RIS enthalten.

Zu einzelnen Punkte:

Bauphasen/Baugeschichte:
  • Ältester Teil ist der Hauptflügel, EG (Bauphase 1) wohl bereits vor 1824, OG (Bauphase 2) wohl um 1872
  • Ostflügel (Bauphase 3) wohl um 1899, Umbau in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
  • Westflügel (Bauphase 4) 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
  • Große Veränderungen ab der Mitte des 20 Jahrhunderts. Wenig Ausstattung aus den Erbauungsphasen vorhanden.

Vorplanung:
Im Rahmen des Projekts wurde ein Sanierung- und Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses zielt derzeit auf den Haupt- und Ostflügel ab und enthält folgende Grundideen:
  • Weiterbetrieb Gastwirtschaft im Hauptflügel, Modernisierung der Räume.
  • Ggf. Küchenanbau im nordöstlichen Bereich.
  • Einrichtung eines Veranstaltungs-/Bürgersaals im westlichen Stall-/Tennen Bereich.
  • Vereins- und Gemeindenutzung für den Ostflügel, Einrichtung öffentlicher Toiletten.
  • Einrichtung von (bis zu 4) Wohnungen im Obergeschoss des Hauptflügels (ggf. Wohnraumförderungsprogramme nutzen).
  • Der Westflügel bleibt in der Nutzung wie bisher.

Das Nutzungskonzept stellt eine erste Idee dar, auf welcher eine Planungsgrundlage weiterbearbeitet werden kann. Die vorgeschlagene Raumaufteilung bzw. Nutzung ist noch nicht feststehend.


Kostenberechnung (brutto):
Im Rahmen des Vorprojekts wurde eine erste Kostenberechnung erstellt.
Hauptflügel (incl. Küchenanbau)
1.708.411,60 €
Ostflügel
1.026.943,82 €
Gesamtsumme
2.735.355,42 €

Weiteres Vorgehen – Vorschlag der Verwaltung:
Der nächste Schritt – falls das Gremium die Sanierung im o.a. Kostenrahmen angehen möchte – ist die Ausschreibung der weiteren Planungsleistung (vss. Leistungsphasen 3 – 9) im Rahmen einer Eignungsanfrage an mehrere Büros und die Festlegung von möglichen Bauabschnitten.

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des Gebäudezustandes, den Ostflügel ggf. mit Küchenanbau als Bauabschnitt 1 vorrangig zu betrachten.

Förderung:
Die Regierung von Niederbayern hat in einer webex-Konferenz am 10.12.2020 das Projekt als grundsätzlich förderfähig erachtet. Eine konkrete Förderzusage – auch der Höhe nach – kann aber erst im Laufe der weiteren Planungen erreicht werden.

Haupt- und Finanzausschuss am 30.3.2021:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Thema am 30.3.2021 vorberaten und die vorgeschlagene Vorgehensweise befürwortet. Eine Festlegung auf Bauabschnitte soll – falls notwendig – erst im Rahmen der Planung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das vorgelegte denkmalpflegerische Vorprojekt inclusive Vorplanung und Kostenschätzung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 25.05.2021 08:42 Uhr