Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 19. April 2021
3 Bauanträge
3.1 BV Moretstr. 6; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bau einer Gartengerätehütte mit Pultdach (2,5 x 3,5 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1179/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Kapellenweg 16; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA II, zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes (Höhe ca. 1,83 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 532/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV Hochstr. 12; Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.4 BV Armeding 18a; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Garage als Ersatzhaus für das bereits abgebrochene Anwesen Armeding 18; Anbau einer Halle an best. Nebengebäude; auf dem Grundstück Fl.Nr. 812 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4 Jahresrechnung 2020 - Vorlage Gemeinderat nach Art.102 Abs.2 GO
5 Jahresabschluss Seniorenheim St. Josef 2020
6 Haushalt 2021
6.1 Haushaltsplan 2021
6.2 Wirtschaftsplan 2021 Seniorenheim St Josef
6.3 Haushaltssatzung 2021
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Neuausschreibung Stromkonzessionsvertrag
Der bestehende Stromkonzessionsvertrag mit dem Bayernwerk endet nach 20 Jahren Laufzeit zum 30.9.2023. Gem. § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes muss die Gemeinde 2 Jahre vorher in geeigneter Weise von der Neuausschreibung bekanntmachen. Die Gemeinde wird das Auslaufen des Konzessionsvertrages daher demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen und abwarten, ob Interessensbekundungen eingehen. 

  1. Sanierung Hauptstraße Machendorf – Hitzenau (Ortsbereich Hitzenau)
Die Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 23.4.2021 mitgeteilt, dass die Baumaßnahme mit straßenbegleitendem Gehweg ins Programm aufgenommen wurde. 
Die konkrete Zuwendung wird als Festbetragsförderung auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses festgelegt. Die zuwendungsfähigen Kosten auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses müssen bis spätestens 1.11.2021 bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden. Die Förderung soll voraussichtlich rd. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. 
Die Gemeinde beabsichtigt am 24. Juni 2021 um 19 Uhr eine Bürgerinformation in der Otto-Steidle Halle durchzuführen und zudem abzufragen, ob ggf. Grunderwerb im Ortsbereich möglich ist. Alle Anlieger werden vorab ein Informationsschreiben der Gemeinde erhalten. 

  1. Beschluss zur Anschaffung von Lüftungsgeräten am 19.4.2021
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.4.2021 im nichtöffentlichen Teil beschlossen, derzeit nicht am Förderprogramm „Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen“ zweite Tranche und die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten für die Klassen- und Fachräume der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf teilzunehmen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich gemacht. 

  1. Themen Zweckverband Freizeit und Erholung Unterer Inn
Der Zweckverband Freizeit und Erholung Unterer Inn hat, wie bereits der Presse zu entnehmen war, beschlossen, dass am Badessee in Gstetten mit der Firma NaturSinn eine ökologische Sanierung des Gewässers erfolgen soll. Bewuchs und Schlamm sollen reduziert werden. Zudem wird das Gelände einen leistungsfähigen Stromanschluss und neue Spielgeräte erhalten. 

  1. Neue Lärmberechnungen für die A94 werden vorgestellt
Die Planungen für die Planfeststellung für den Bereich A94 Maktl – Simbach schreiten voran. Am 25.5.2021 wird die Autobahn GmbH im Rathaus in Marktl die Lärmsituation in den jeweils betroffenen Gemeinden vorstellen. Für Kirchdorf a. Inn werden der 1. Bürgermeister, der Autobahnbeauftragte und der Geschäftsleiter teilnehmen. 

  1. Neuer Mobilfunkmast im Kapellenfeld
Nach dem aktuellen Bauzeitplan der Deutschen Funkturm AG soll der neue Mobilfunkmast auf der gemeindeeigenen Flurnummer im Kapellenfeld von Anfang Juli 2021 bis Mitte August 2021 errichtet werden. Über die genau Inbetriebnahme liegen noch keine Informationen vor.

  1. Bau-Ausschuss vss. am 14.6.2021
Vss. am 14.6.2021 wird eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses stattfinden. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19. April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll vom 19.4.2021 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll vom 19.4.2021 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3
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3.1. BV Moretstr. 6; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bau einer Gartengerätehütte mit Pultdach (2,5 x 3,5 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1179/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig, da es außerhalb der Baugrenze und mit Pultdach statt Satteldach errichtet werden soll. 

Die Baunachbarn haben die Bauvorlage unterschrieben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Kapellenweg 16; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA II, zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes (Höhe ca. 1,83 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 532/3 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben an der Grundstücksnordseite entspricht aufgrund seiner Höhe nicht den textlichen Festsetzungen (Nr. 3.1.0) des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA II, wonach entweder Holzzäune oder Drahtzäune bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig sind. Das Vorhaben grenzt an den gemeindlichen Spielplatz Flurnummer 532/2 Gemarkung Kirchdorf a.Inn und dessen Zufahrt an. 

Lt. Bauherr verbessert sich durch die Entfernung der bestehenden Hecke (Breite ca. 1,50 m) die Pflege des Spielplatzes durch den gemeindlichen Bauhof.     

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Hochstr. 12; Neubau eines EFH mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich „Hochstraße“ fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Ein Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde ist möglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Armeding 18a; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Garage als Ersatzhaus für das bereits abgebrochene Anwesen Armeding 18; Anbau einer Halle an best. Nebengebäude; auf dem Grundstück Fl.Nr. 812 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Ortsbereich von Armeding, ist baurechtlich dem Außenbereich (Splittersiedlung) zuzuordnen. Lt. Bauherr soll das Vorhaben als Ersatzhaus des vor geraumer Zeit abgebrochenen Wohnhauses errichtet werden. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen. 
Lt. Bauherr ist langfristig der Abbruch des best. Nebengebäudes geplant.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Jahresrechnung 2020 - Vorlage Gemeinderat nach Art.102 Abs.2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Nach § 77 der KommHV-K umfasst die Jahresrechnung die Bestandteile Kassenmäßiger Abschluss und Haushaltsrechnung. Zudem sind Anlagen der Jahresrechnung beizulegen, welche im RIS vorab zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wurde ein Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 erstellt.

Die Jahresrechnung 2020 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 12.145.701,38 € und im Vermögenshaushalt mit 9.067.674,60 € ab. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2.187.263,69 € und die Zuführung zur allgemeinen Rücklage (V-Konto 2000) beträgt 5.624.604,83 €

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs.2 Gemeindeordnung zur Kenntnis. 

Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Jahresabschluss Seniorenheim St. Josef 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Durch die Consaris AG, Eggenfelden wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 1.401.936,19 € (1.385.557,82 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 126.089,45 € (223.512,96 € Vorjahr) erstellt. Teile des Jahresabschlusses wurden als Bestandteil des Haushaltsplanes 2021 an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Seniorenheim St. Josef mit einer Bilanzsumme von 1.401.936,19 € (1.385.557,82 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 126.089,45 € (223.512,96 € Vorjahr)“.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Seniorenheim St. Josef mit einer Bilanzsumme von 1.401.936,19 € (1.385.557,82 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 126.089,45 € (223.512,96 € Vorjahr) und stellt diesen ohne Änderungen fest. Der Jahresfehlbetrag ist aus Haushaltsmitteln entsprechend der Eigenbetriebsverordnung EBV auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 6
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6.1. Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Nach § 2 KommHV besteht der Haushaltsplan aus folgenden Bestandteilen und Anlagen:
  1. Gesamtplan
  2. Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
  3. Sammelnachweise
  4. Stellenplan für die Beamten und Angestellten

Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beizufügen:
  1. Vorbericht 
  2. Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 
  3. Schuldenstand (Darlehensübersicht) und Rücklagenübersicht 
  4. Finanzplan 
  5. Übersicht von Budgets / Deckungskreisen 
  6. Wirtschaftsberichte gemeindliche Unternehmen 

Der Haushaltsplan 2021 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2021, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Stellenplan und allen Anlagen gemäß § 2 Abs.2 KommHV-K zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.2. Wirtschaftsplan 2021 Seniorenheim St Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan 2021 ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2021 und ist mit der Ladung zugestellt. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.04.2021 den Wirtschaftsplan vorberaten und folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Wirtschaftsplan 2021 und empfiehlt dem Gemeinderat diesem zu zustimmen.“

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.3. Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2021 und soll wie folgt beschlossen werden:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:


§ 1

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im  

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                 11.888.074 €                                         
im   
Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                   3.746.000 €         

festgesetzt.

  1. Der Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird

im  Erfolgsplan 
in den Erträgen                                    1.522.500 €
und in den Ausgaben auf                         1.780.500 €

und im Vermögensplan 
in den Einnahmen                                         47.500 €
und Ausgaben auf je                                        32.000 €        
festgesetzt.                        

§ 2

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“  werden nicht festgesetzt.

§ 3

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 24.000.000 € festgesetzt.
 
  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
 
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a.        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                330 v.H.
b.        für die Grundstücke (B)                                        330 v.H.
                                           
2.        Gewerbesteuer                                                                            350 v.H.                                                                                                        

§ 5

  1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   1.750.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   500.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.


§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2021   in Kraft.


Gemeinde Kirchdorf am Inn, 18.05.2021                                        
______________________                                                                                   
Johann Springer
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 28.06.2021 13:12 Uhr