Datum: 21.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 17. Mai 2021
3 Bericht der Autobahn GmbH - Neubau A94 - aktueller Sachstand
4 Bauanträge
4.1 BV Eschenweg 6; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 517/47 Gemarkung Kirchdorf am Inn
4.2 BV Kirchdorfer Str. 30; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Garagen in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2073 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
4.3 BV Tassiloweg 2; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte BA III, zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe ca. 1,80 m)
4.4 BV Bergstr. 24; Errichtung einer Gartenmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5 Einbeziehungssatzung Seebergstraße - Ost; Behandlung der Einwendungen und Satzungsbeschluss;
6 Satzung über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebiets "Ortsmitte Kirchdorf a. Inn"
7 Radweg an der PAN 26 zwischen Bierstraße und Sonnenstraße - aktueller Planungsstand - weiteres Vorgehen
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Auswertung der Einkommenssteuerbeteiligung:
Aufgrund einer Anfrage von GR Kubitza in der letzten Sitzung des Gemeinderats stellt die Verwaltung die Ist-Zahlen der Einkommenssteuerbeteiligung und der Gewerbesteuereinnahmen der letzten sieben Jahre dar. 
Die Einkommensteuerbeteiligung und die Gewerbesteuer sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wir befinden uns bei den Steuereinnahmen auf sehr hohem Niveau. Dies sollte bei den Ausgabeplanungen der nächsten Jahre nicht vergessen werden. 

  1. Entkalkungsanlage Wasserwerk Gemeinde Kirchdorf:
Aufgrund der Anfrage von GR Eichinger hat die Bauverwaltung Rücksprache mit dem IB Aigner gehalten.
Zu den Kosten konnte sich das genannte IB nicht festlegen, aber Hr. Aigner schätzt mit nicht förderfähigen Ausgaben für die Gemeinde in Höhe von min. 1,5 Millionen Euro.
  • Schaffung Infrastruktur (Grunderwerb, Anfahrtswege, Leitungstrassen, Ringschlüsse und Verbundleitungen, etc.)
  • Errichtungen von Gebäuden je Brunnen
  • Errichtungen von Entkeimungsanlagen je Brunnen (zwingend erforderlich)
Zudem würden sich nach Einbau einer Entkalkungsanlage die bereits bestehenden   Verwachsungen im Leitungsnetz so stark reduzieren, sodass es zu vermehrten Rohrbrüchen und zum Austausch bestehender Leitungen kommen kann.

  1. Giftköder am Badesee Gstetten
Zur Anfrage und Anregung von GRin Reith wurden Hinweisschilder im Bereich Gstetten aufgestellt.

  1. ILS Anfrage Berg/Bergstraße
Zur Anfrage von GR Unterhuber zum Thema Rettungseinsatz in Berg wurde die ILS Passau kontaktiert. Lt. ILS sind keine Besonderheiten beim Einsatz aufgefallen. Das Einsatzprotokoll soll der Gemeinde noch zugestellt werden.

  1. Altes Feuerwehr TLF
Zur Anfrage von GR Unterhuber wurde mit dem Bauhof über die Einsatzmöglichkeiten gesprochen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile soll das TLS weiterhin bei der Zollauktion veräußert werden. 

  1. Hochwasser 2016 – Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur
Die Regierung von Niederbayern hat den Verwendungsnachweis für die verkehrliche Infrastruktur (Unterführung, Königsdobler Str., Beigertshamer Str., Furt, etc.) geprüft und als förderfähig anerkannt. 

In den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 wurden laufend Wiederherstellungs-maßnahmen durchgeführt. Alle Maßnahmen sind nun vollständig abgeschlossen und abgerechnet. 
Die insgesamt angefallenen Kosten in Höhe von 2.986.426,59 € wurden zu 100 % über das Förderprogramm zur Wiederherstellung der vom Hochwasser geschädigten Infrastruktur des Freistaats Bayern bezuschusst. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn möchte sich beim Freistaat Bayern und der Regierung von Niederbayern für die gute Unterstützung bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen bedanken. 

Nicht förderfähig war bedauerlicherweise der Hangrutsch im Bereich von Stadleck. Hier hat die Gemeinde ohne staatliche Förderung rund ¼ Million € in eine Hangabsicherung investiert um die Unterlieger dauerhaft schützen zu können.

  1. Feinasphaltierung im Baugebiet Hitzenau-Ost
Die Asphaltierungsarbeiten in Hitzenau (südliche Tannenstraße, Ulmenweg, Lärchenweg, Fichtenstraße, Fliederweg und Einmündung in die Innviertler Straße) soll vss. zwischen Anfang und Mitte Juli erfolgen.

  1. Bürgerinfo Hauptstraße Hitzenau
Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, ab 19 Uhr findet in der Otto-Steidle-Halle eine Bürgerinformation zur geplanten Sanierung der Hauptstraße im Ortsbereich von Hitzenau mit straßenbegleitendem Gehweg statt. Um Voranmeldung bei der Verwaltung wird gebeten. 

  1. Bürgerversammlung 2021
Am 20. Juli 2021 findet in der Otto-Steidle Halle die Bürgerversammlung statt. Um Voranmeldung bei der Verwaltung wird gebeten. 

  1. Gemeinderatstermine 2. Halbjahr
Als Gemeinderatstermine für das 2. Halbjahr sind vorgesehen:
  • 20. September 2021
  • 18. Oktober 2021
  • 15. November 2021
  • 13. Dezember 2021
  • zudem soll vss. am 19. Juli 2021 eine Hauptausschusssitzung abgehalten werden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 17. Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.5.2021 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bericht der Autobahn GmbH - Neubau A94 - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Autobahn GmbH wird zum aktuellen Sachstand zum Neubau der A94 berichten. 

Hintergründe:
Schwerpunkt des Berichts sind die neuen Lärmberechnungen nach der aktuell gültigen Richtline RLS 19. Diese neue Richtlinie gilt für den Abschnitt der A94 Marktl – Simbach-West, weil die Planfeststellung nach dem 1.3.2021 beginnen wird. 
Am 25.5.2021 hat hierzu bereits eine Vorabinformation der Anliegergemeinden (Marktl, Stammham, Haiming, Julbach und Kirchdorf a. Inn) stattgefunden. 
Im Gespräch wurden folgende Themen angesprochen:
  • Der Vorentwurf ist durch den Bund genehmigt.
  • Planfeststellungsverfahren für unseren Abschnitt soll Ende 2021/Anfang 2022 beginnen.
  • Der Parkplatz in Seibersdorf wird ausgebaut. Nördlicher Bereich von 20 auf 31 Lkw-Stellplätze und von 9 auf 24 Pkw-Stellplätze. Südlicher Bereich von 23 auf 32 Lkw-Stellplätze und von 7 auf 26 Pkw-Stellplätze.
  • Der Abschnitt erhält einen besseren Asphaltbelag. Dadurch können die Lärmwerte um ca. 2,3 db bei Lkw und ca. 2,8 db bei Pkw vermindert werden. 
  • Die im bisher vorgestellten Entwurf vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen wurden aufgrund der neuen Lärmrichtlinie deutlich verbessert. Die Autobahn GmbH wird hierzu detailliert berichten. Vorgesehen sind nun z.B.:
  • Im Bereich Hart ein 555 Meter langer Lärmschutzwall (bisher kein Lärmschutz).
  • Im Bereich Seibersdorf ein/e durchgehende/r Lärmschutzwall/-wand von Seibersdorf – Hart.
  • Im Bereich Ramerding eine 500 Meter lange Lärmschutzwand (bisher nur 200 Meter).
  • Im Bereich Kirchdorf eine 1.230 Meter lange Lärmschutzwand (bisher nur 400 Meter).

Die Vertreter der Autobahn GmbH wurden zudem gebeten, in der Sitzung zu den Forderungen der Gemeinde (Schreiben der Gemeinde vom 24. Januar 2019) Stellung zu beziehen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen sind deutliche Verbesserung eingetreten. 

Wir haben hier in den letzten Jahren beständig Verbesserungen bei der Autobahn GmbH und den örtlichen Abgeordneten gefordert. Es freut mich daher sehr, dass der jetzige Entwurf in die richtige Richtung geht. Der Lärmschutz für das Schutzgut Mensch muss weiterhin höchste Priorität haben. Insbesondere im Bereich von Wohnbebauung (Häusern u. Ortschaften) müssen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände errichtet werden, die so gut wie möglich in die Landschaft eingepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, die möglichen weiteren Forderungen der Gemeinde (mehr Lärmschutz, etc.) für das Planfeststellungsverfahren im Rahmen einer Bau- und Umweltausschusssitzung vorzu beraten (Zeitschiene: nach der Sommerpause).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Autobahn GmbH zur Kenntnis und bedankt sich für die ausführliche Information. Das weitere Vorgehen zu Planfeststellung soll im Rahmen einer Bau- und Umweltausschusssitzung vorberaten werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 4
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4.1. BV Eschenweg 6; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 517/47 Gemarkung Kirchdorf am Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Für das gemäß Art. 57 Absatz Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfreie Vorhaben (Maße: H x B x T 221 x 340 x 332 cm, Raumvolumen: 17 cbm) ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
Die südlich angrenzenden Baunachbarn (FlNr. 517/46 Gemarkung Kirchdorf am Inn) haben den Lageplan unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BV Kirchdorfer Str. 30; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Garagen in Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2073 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Seibersdorf fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen. Der Baunachbar Fl.Nr. 2071 hat auf dem Eingabeplan unterschrieben. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Tassiloweg 2; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte BA III, zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe ca. 1,80 m)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA III, entspricht aufgrund der Höhe von ca. 1,80 m nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zur öffentlichen Straße wird ein Abstand von 0,50 m eingehalten. 

Der südliche Baunachbar (Grundstück Fl. Nr. 160/18 Gemarkung Kirchdorf a.Inn), wird vom Bauherrn beteiligt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag, vorbehaltlich der Zustimmung des Baunachbarn, zu. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.4. BV Bergstr. 24; Errichtung einer Gartenmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Für die geplante Natursteinmauer mit Handlauf aus Holz (Gesamthöhe 1,10 m) ist aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.   
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den Winterdienst sollte ein Abstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu, wenn ein Mindestabstand von 1,0 m, unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenze, zum Fahrbahnrand eingehalten wird. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Einbeziehungssatzung Seebergstraße - Ost; Behandlung der Einwendungen und Satzungsbeschluss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung der Satzung in der Zeit vom 07. April bis 07. Mai 2021 sind folgende Einwendungen der Träger öffentlicher Belange eingegangen: 
Regierung v. Niederbayern Raumordnung u. Landesplanung:
Die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen der grundsätzlichen Intention der Gemeinde nicht entgegen. Es sollte jedoch mit dem zuständigen Landratsamt geprüft werden, ob eine Außenbereichssatzung hierfür das richtige Instrument ist, da eine Außenbereichssatzung lediglich einen Lückenschluss und nicht das Hinzufügen von Flächen ermöglicht.
Landratsamt Rottal-Inn: 
Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben. 
Von Seiten des Technischen Umweltschutzes wird unter Verweis auf die Grenzwert-Überschreitung durch das hohe Verkehrsaufkommen (Zählung 2005 ca. 7.300 Fahrzeuge in 24 Stunden bei 80 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit) die Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchVO deutlich überschritten werden. Es werden daher erhebliche Bedenken gegen die Satzung vorgebracht. 
Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Pfarrkirchen: 
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt Zusammenfassend fest, dass das überplante Gebiet nicht die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt und daher aus landwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt werden kann. 
Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden: 
Keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn Bestand, Sicherheit und Betrieb der Leitungen der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege: 
Bei Grabungsarbeiten zu Tage tretende Bodendenkmäler sind der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. 
Keine Einwände wurden von der Stadt Simbach a. Inn und der Deutschen Telekom Vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Abwägung zu den Einwendungen:
Regierung von Niederbayern/Amt für Landwirtschaft
Aufgrund der Einwendungen der Regierung von Niederbayern und des Amtes für Landwirtschaft wird anstatt einer Außenbereichssatzung nach § 35Abs. 6 BauGB eine Ortsabrundungs-/Einbeziehungssatzung gem. § 34 BauGB ausgewiesen. 
Landratsamt Rottal-Inn, Immissionsschutz:
Der Bauwerber ist mit den örtlichen Gegebenheiten (Straßenlärm) vertraut. Das geplante Gebäue ist bauseits mit Schallschutzfenstern mindestens Klasse 2 auszustatten. Dies wäre im Rahmen der Einzelbaugenehmigung festzulegen. Der Bauwerber ist mit dem Straßenlärm vertraut, da sich sein Elternhaus in unmittelbarer Nähe befindet. 
Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Pfarrkirchen: 
Die Einlassung des Amtes ist. nicht nachvollziehbar. Durch den Erlass der Satzung wird die Bebauung eines Grundstücks mit ca. 1000 qm Fläche ermöglicht. Für das Grundstück wurden bereits Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal durch den damaligen Eigentümer entrichtet. Durch die Satzung wird Rechtssicherheit geschaffen, da nunmehr der Innen- und Außenbereich klar abgegrenzt sind. Die angeführte „schleichende Änderung des Gebietscharakters“ dauert bereits seit Jahrzehnten an. Durch die Satzung soll eine verdichtete Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde möchte dadurch großflächige Baugebietsausweisungen auf der „grünen Wiese“ einschränken. 
Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden: 
Die Hinweise werden beachtet. 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege: 
Die Hinweise werden beachtet. 

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt folgende Satzung: 
Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn erlässt auf Grund des § 34 Abs.4 Baugesetzbuch –BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit Art. 23 der Bayer. Gemeindeordnung –GO- i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl S. 959) folgende

Einbeziehungssatzung 
„Seebergstraße Ost“
§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a.Inn, Ortsteil Stölln „Seebergstraße -Ost“ werden gemäß den in den beiliegenden Lageplan vom 03.03.2021, Maßstab 1 : 1.000 ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Neben dem Geltungsbereich der Satzung sind zusätzlich die Festsetzungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (WA und MI Gebiete) nachrichtlich dargestellt. Der Lageplan wird zum Bestandteil dieser Satzung erklärt.
Das Satzungsgebiet umfasst folgende Grundstücke, bzw. Teilflächen der Gemarkung Kirchdorf a. Inn:
Flurnummer 174, 174/1, 177, 180/3, 180/4 

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie 
-        einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
-        die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

§ 3
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie die immissionsschutzrechtlichen Belange sind konkret im Rahmen der Einzelbaugenehmigungsverfahrens zu prüfen und anzuwenden.

§ 4
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
Kirchdorf, den ………………. 
…………………………………..
(Unterschrift Bürgermeister)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Satzung über die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebiets "Ortsmitte Kirchdorf a. Inn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Für die zielorientierte Umsetzung des ISEK ist die Definition eines innerhalb des Betrachtungszeitraums zu bewältigenden Sanierungsgebiets erforderlich. Der Umgriff des Sanierungsgebiets drückt aus, in welchem Bereich besonderer Handlungsbedarf gesehen wird und in welchem sich die Mehrzahl der Handlungsfelder befindet. 

Bürgerbeteiligung:
Die Satzung wurde in der Sitzung am 19. April 2021 zurückgestellt um eine ausführliche Bürgerbeteiligung zu gewährleisten (vgl. Mitteilungsblatt Mai 2021 und Homepage). 

Seitdem haben sich 4 Bürgerinnen / Bürger bei der Verwaltung gemeldet. 3 Anfragen konnte ohne weiteren Änderungsbedarf erledigt werden. 1 Bürgerin / Bürger fordert die Verkleinerung des Satzungsgebietes südlich der Joseph-Rathgeber-Straße. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgebrachten Bedenken nicht stichhaltig. 
Um dennoch einen Konsens finden zu können und im Hinblick darauf, dass das angesprochene Areal südlich der Joseph-Rathgeber-Straße nicht von Sanierungsmaßnahmen betroffen sein wird, wird vorgeschlagen, die Satzung in diesem Bereich zu verkleinern und die Flurnummern 14/5, 14/6, 14/7, 14/9, 33/37 und 33/38 aus dem Satzungsbereich zu entnehmen. 

Es wird vorgeschlagen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ zu erlassen (vgl. Anlage). Umgriff und betroffene Flurnummern vgl. Satzungsentwurf. Die zu entnehmenden Flurnummern (Verkleinerung des Satzungsgebiets) sind im Beschluss enthalten. 

Geändertes Sanierungsgebiet:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortsmitte Kirchdorf a. Inn“ in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung: Die Flurnummern 14/5, 14/6, 14/7, 14/9, 33/37 und 33/38 werden aus dem Satzungsbereich entnommen. Das Sanierungsgebiet ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Radweg an der PAN 26 zwischen Bierstraße und Sonnenstraße - aktueller Planungsstand - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 15.3.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Sachstand zum Radweg an der PAN 26 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Grundlagenermittlung und Vorplanung voranzutreiben. 

Aktueller Sachstand:
Mittlerweile wurden durch das IB Aigner 3 mögliche Planungsvarianten ausgearbeitet (vgl. Anlagen im RIS). Diese sollen in der Sitzung vorgestellt werden. U.a. ist eine „kreuzungsfreie“ Variante mit Unterführung möglich. 
  • Variante 1 – Nordtrasse
  • Variante 2 – Südtrasse
  • Variante 3 - Unterführung

Nach ersten Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern kann festgestellt werden, dass die betroffenen Grundstückseigentümer für die Trassen 1 und 3 grundsätzlich bereit wären, Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern (Die Trassen 1 und 3 erscheinen kostenseitig vorzugswürdig, mit den Eigentümern der Grundstücke der Trasse 2 wurde bislang noch nicht gesprochen). 

Kostenschätzung:
  • Variante 1 – Nordtrasse                168.000 €
  • Variante 2 – Südtrasse                206.000 €
  • Variante 3 – Unterführung                395.000 €

Alle Pläne wurden auch an das Landratsamt Rottal-Inn übermittelt. Der Leiter der Tiefbauabteilung hat am 1. Juni 2021 mitgeteilt, dass mit allen 3 Varianten Einverständnis seitens des Landkreises Rottal-Inn besteht. 

Stellungnahme der Verwaltung zum weiteren Vorgehen:
Als vorzugswürdig erscheint die kreuzungsfreie Variante 3 mit Unterführung. Als weitere Schritte werden vorgeschlagen: 
  • Vergabe Planungsauftrag an das IB Aigner (möglichst GR 26. Juli 2021).
  • Ausarbeitung aller Unterlagen für das Einreichen eines Förderantrags (schnellstmöglich).
  • weitere Feinabstimmung mit Landkreis und Grundstückseigentümern.

Bau- und Umweltausschuss 14. Juni 2021:
Der Bau- und Umweltausschuss hat das Thema vorberaten und sich einstimmig für die Variante 3 ausgesprochen. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die kreuzungsfreie Variante 3 mit Unterführung aus. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte (Förderantrag, IB-Vertrag, Feinabstimmung mit Landkreis und Grundstückseigentümern) vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 27.07.2021 17:21 Uhr