Datum: 20.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 26.7.2021
3 Bauanträge
3.1 BV Akazienweg 9; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Neubau einer Garage mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/10 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Tassiloweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA III, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/14 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV Waldstraße 39; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 699/25 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.4 BV Teichstr. 4; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Anbau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 388/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Waldstraße 8; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 977/37 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
4 Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes
5 Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und die Verleihung von Bürgermedaillen
6 Beteiligungsbericht der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 (Art. 94 Abs. 3 GO)
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Lärmschutz A94 - Besuch MdB Straubinger am 8. September 2021
Am 8. September 2021 hat MdB Max Straubinger die Gemeinde zum Thema Lärmschutz besucht. Der Abgeordnete besuchte Bürger und Bürgerinnen in den Ortsteilen Ritzing, Au-Ölling, Ramerding und Deindorf und hat sich über die Sorgen und Forderungen der Anwohner informiert. Die Gemeinde hofft nun auf Unterstützung durch den Abgeordneten zur Verbesserung der bislang vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen.

Auffahrt zu den Rückhaltebecken Lange Schneid und Kiesfang
Die Auffahrt zu den Rückhaltebecken wurde bei den zurückliegenden Regenereignissen wieder ausgespült. Die Instandsetzung erfolgt durch eine örtliche Firma in den nächsten Wochen. Zudem wurde bereits der Kiesfang oberhalb Hitzenau geräumt. 

Mobilfunkmast Kapellenfeld
Der Mobilfunkmast im Kapellenfeld ist fertiggestellt aber noch nicht in Betrieb. Die Deutsche Funkturm GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der Mobilfunkantennen in der Regel 2 - 3 Monate nach Fertigstellung des Antennenträgers erfolgt. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich Ende November 2021 beginnen.

Antrag der Fraktion Wir Für Kirchdorf auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der PAN 26
Der Landkreis hat im Rahmen einer Verkehrsschau auf der PAN 26, Höhe Hauptstraße Julbach, die Situation begutachtet. Richtung Simbach wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. 


Zum weitergehenden Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung wurde folgendes mitgeteilt:
Die seitens der Gemeinde Kirchdorf am Inn beantragte Beschränkung durchgehend zwischen Stölln und Julbach ist nicht Gegenstand dieser Anordnung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen zum Geh- und Radweg mit Unterführung der PAN 26 wird dieser Antrag gesondert behandelt.

Asphaltierungsarbeiten von-Lichtenau-Straße und Zufahrt Seibersdorf
Die Asphaltierungsarbeiten in der von-Lichtenau-Straße und im östlichen Zufahrtsbereich von Seibersdorf werden durch die Firma Strabag vss. von Ende September bis Mitte Oktober durchgeführt. 

Spielplatz von Richingen-Straße
Am Spielplatz von Richingen-Straße soll demnächst das von den beteiligten Eltern ausgewählte Spielgerät aufgebaut werden. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26.7.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll vom 26.7.2021 mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll vom 26.7.2021 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 3
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3.1. BV Akazienweg 9; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Neubau einer Garage mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 520/10 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Das verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hitzenauer Bach“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes: 
  • Flachdach statt Satteldach
  • Ca. 2,0 m außerhalb der Baugrenze (auf Nachbargrundstück Fl.Nr. 520/11 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;)
Baunachbar ist einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Tassiloweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA III, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/14 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs.1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben ist wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Befreiung notwendig: 
Lt. Pkt. 2.4.0 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes muss die Garagenzufahrt mindestens 5,5 m tief sein damit sie als Stellplatz genutzt werden kann.
Der Eigentümer des nördlich angrenzenden Nachbargrundstücks Fl. Nr.  160/13 Gemarkung Kirchdorf a.Inn, hat die Bauvorlage unterschrieben. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA III, zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Waldstraße 39; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 699/25 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau, entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes: 
  • Bauweise E + I statt Bauweise E (Bungalow)
  • Dachform: Satteldach statt Walmdach

Hinweis: 
Die im Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 vorgesehene eingeschossige Bebauung widerspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (Stichwort Flächenversiegelung).   

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Teichstr. 4; Antrag auf Befreiung v. d. Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Anbau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 388/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Das gem. Art. 58 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machdendorf-Ost, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. BV Waldstraße 8; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 977/37 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben in Hitzenau befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Alle Voraussetzungen sind hier gegeben. Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden. 
Hinweis:
Abbruch des vorhandenen Gebäudes und Teilung des Grundstücks geplant. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Anlass:
Die Wasserversorgung im Gemeindegebiet gehört zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. 
Da sich in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen bei den Rahmenbedingungen ergeben haben (Hochwasserkatastrophe 2016, Klimawandel, Trockenzeiten, Schonung von Tiefenwasser) ist das Wasserwirtschaftsamt auf die Gemeinde zugekommen und empfiehlt die Entwicklung eines Wasserversorgungskonzeptes durch ein Fachbüro. 

Dieses Konzept würde zum Beispiel beinhalten:
  • Aktueller Wasserbedarf der Wasserversorgung. 
  • Projektion des Wasserbedarfs. Einsparmöglichkeiten.
  • Deckung des Bedarfs und evtl. Reserven.
  • Notfallkonzeption, Notversorgung.
  • Welche Ortsteile müssen noch erschlossen werden.
  • Zusammenarbeit mit benachbarten Wasserversorgern. 

Förderung:
Sollte sich der Gemeinderat für die Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes entscheiden könnte i.R. der RZWas 2021 eine Förderung beim Freistaat Bayern beantragt werden. Gefördert werden 20 € je angeschlossenem Einwohner, maximal 70 % der Ausgaben und maximal 50.000 € pro Gemeinde. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein Wasserversorgungskonzept beauftragt werden um die mittelfristige Ausrichtung der Wasserversorgung für Kirchdorf a. Inn betrachten zu können. 
Die Verwaltung schätzt, dass dafür Kosten im Umfang von rund 40.000 € anfallen werden, welche zu 70 % vom Freistaat Bayern gefördert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Erstellung eines Wasserversorgungskonzepts aus und beauftragt die Verwaltung Angebote einzuholen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und die Verleihung von Bürgermedaillen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 5

Sachverhalt

In den HfP-Sitzungen am 30.3.2021 und am 19.7.2021 wurde der Entwurf einer Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern, Altbürgermeistern und die Verleihung von Bürgermedaillen diskutiert. Nach der Klärung verschiedener Fragen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der im RIS angefügten Satzung zuzustimmen:
Ausgestaltung Medaille:
  • Silbermünze, Feinsilber
  • 50 Millimeter, 50 Gramm
  • wie Straußmünze, nicht patiniert
  • 2 Varianten: Silbermünze und gleich aussehende vergoldete Münze. 

  • Prägung Vorderseite:
    Die Münze trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde und umlaufend die Worte „Gemeinde Kirchdorf a. Inn“
  • Prägung Rückseite:
    Die Münze trägt auf der Rückseite die Ortsansichten und umlaufend die Worte 
„Dank und Anerkennung für Ihre Verdienste“.

Inkrafttreten:
Die Satzung soll rückwirkend zur Wahlperiode 2014 – 2020 ab 1.5.2014 in Kraft treten. 
Kosten:
Für die Erstellung des Prägestempels entstehen Kosten von 1.547 € brutto. Die Prägung erfolgt durch das Bayer. Hauptmünzamt. Für die Erstellung der Medaillen entstehen Kosten von derzeit angeboten 91,39 € pro Stück für die Silbermünze und 97,34 € für die vergoldete Silbermünze. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und die Verleihung von Bürgermedaillen in der vorgelegten Fassung zu und beauftragt die Verwaltung die Prägestempel erstellen zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Beteiligungsbericht der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 (Art. 94 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde hat gem. Art. 94 Abs. 3 der Bayer. Gemeindeordnung jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 20 % der Anteile an diesem Unternehmen gehören.
Für die Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH ist dies einschlägig, da die Gemeinde 100 % der Anteile hält. Der Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 ist der Ladung als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis. Die Einsicht Möglichkeit wird ortsüblich bekanntgemacht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 20.10.2021 10:20 Uhr