Datum: 18.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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Sachverhalt
Teerarbeiten von-Lichtenau-Straße und Seibersdorf
Die Firma Strabag führt derzeit die Asphaltierungsarbeiten in der von-Lichtenaus-Straße und an der Zufahrt nach Seibersdorf aus.
Photovoltaikanlage auf dem Rathaus ist in Betrieb
Die Gemeinde beteiligt sich auch weiterhin am Gelingen der Energiewende. Auf dem Rathausdach der Gemeinde wurde eine weitere 15 kWp-große Photovoltaikanlage durch die Firma Elektro Moosmüller aus Kirchdorf a. Inn errichtet. Damit kann der Strombedarf des Rathauses nachhaltig reduziert werden.
Zur Frage von GR Dobler hinsichtlich der Ergebnisse der Gewässersanierung in Bergham:
Am 30.April hat in Gstetten am Berghamer Badesee die Gewässersanierung begonnen. Seit Beginn der Sanierung ist lt. ausführender Firma eine Verbesserung der Wasserqualität zu erkennen. Die sonst im Juni beginnende Trübe im Wasser blieb heuer komplett aus. Zudem lösen sich die Schlingpflanzen und es kann in manchen Bereichen sogar schon wieder geschwommen werden. Es ist eine Verbesserung des Gesamtzustands zu erkennen.
Fotostrecke
Zustand am Tag des Beginns (Wassertemperatur 15° Grad)
Zustand 2 Monate später (keine Trübe trotz 23° Grad Wassertemperatur)
Hier war letztes Jahr nicht an Baden zu denken (Zustand heute)
Gemeinderatssitzung im November 2021:
Die nächste Gemeinderatssitzung am 15.11.2021 soll wieder im neuen Feuerwehrhaus stattfinden. Die Sitzung soll dann unter Beachtung der 3-G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) abgehalten werden. Alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden gebeten entsprechende Nachweise mitzubringen. Zuhörer werden im Feuerwehrstüberl untergebracht.
Hochwasserschutz – Vorstellung Machbarkeitsstudie in der Novembersitzung
Das Ingenieurbüro Behringer wird in der Sitzung am 15.11.2021 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Hochwasserrückhalt am Hitzenauer Bach vorstellen.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 20. September 2021
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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Sachverhalt
Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.9.2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
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3.1. BV Hauptstraße 72; Antrag auf Baugenehmigung, Neubau einer Garage und eines Carports, Fl.Nr. 508/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn;
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Gemeinderat
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Sachverhalt
Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteiles von Hitzenau fügt sich wie im Baugesetzbuch (§34 BauGB) gefordert in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde angeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Keltenstr. 11; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Erweiterung des best. Carports um ein Fahrzeug (ca. 3,0 x 5,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
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Gemeinderat
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-West entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben umfasst den Anbau einer weiteren Kfz-Stellplatzüberdachung an den bestehenden Carport, so dass sich eine überdachte Gesamtfläche von 44,13 qm ergibt.
Eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks ergibt sich durch die Erweiterung des Carports in Richtung Süden nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Erweiterung des best. Carports um ca. 15 qm zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Straßenwidmung; "Wittelsbacher Straße, Teilstück West";
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Sachverhalt
Ein weiteres Teilstück des Westarmes der Wittelsbacher Straße mit einer Länge von 45,0 Meter wurde im Zuge der Erschließungsarbeiten fertig gestellt. Das Grundstück Flurnummer 1184/6 Gemarkung Kirchdorf a. Inn wird im Rahmen der Erschließungsvereinbarung auf die Gemeinde übertragen und kann als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen eingetragen werden. Die Gemeinde wird Straßenbaulastträger.
Beschluss
Der Gemeinderat widmet das im Zuge der Siedlungserschließung hergestellte Straßenteilstück zur Ortsstraße:
Anfangspunkt: bisheriges Ausbauende der Wittelsbacher Straße bei Flurnummer 40/24 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Endpunkt: Flurnummer 1184 (Ackerfläche) Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Grundstück: Flurnummer 1184/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Neuabschluss Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sachverhalt
Die Gemeinde hat mit amtlicher Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH zum 30.09.2023 endet und die Gemeinde interessierte Unternehmen darum bittet, Interessensbekundungen für den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages einzureichen.
Auf diese Bekanntmachung bekundete nur die Bayernwerk Netz GmbH Interesse.
Zum Konzessionsvertrag:
- Der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) regelt die Benutzung öffentlicher Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur allgemeinen Stromversorgung.
- Der Musterkonzessionsvertrag wird zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der VBEW verhandelt und vom Wirtschaftsministerium genehmigt.
- Die Gemeinde erhält für das eingeräumte Recht zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen eine Konzessionsabgabe
- Die Höhe der Konzessionsabgabe legt die Gemeinde (hier: gesetzliche Höchstgrenze) fest
- Gesetzliche Grundlage für den Konzessionsvertrag bilden das EnWG (zuletzt geändert 25.05.2020) und die KAV (01.11.2006)
Ausgangssituation Gemeinde Kirchdorf a. Inn:
- Vertrag endet am 30. September 2023
- Nach Ende der Bekanntmachungsfrist am 26. August 2021 ist das Bayernwerk einziger Bewerber
- Vertragsangebot durch das Bayernwerk am 27. September 2021
- Nächster Schritt Zustimmung zum neuen Vertrag im Gemeinderat
Einnahmen durch Konzessionsabgabe 2020:
- rund 128.000 € (abhängig vom Stromverbrauch in der Gemeinde)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorgelegte Konzessionsvertrag entspricht dem Mustervertrag der zwischen Gemeindetag und dem Verband der Bayer. Elektrizitätswirtschaft vereinbart wurde.
Die darin enthaltene Konzessionsabgabe (§4 des Vertrages) entspricht dem gesetzlich festgelegten Höchstsatz. Dem Vertrag sollte so zugestimmt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH zu und ermächtigt den ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung des Konzessionsvertrages.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Antrag der orthodoxen Gemeinde auf Mitnutzung der Kapelle Ritzing
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sachverhalt
Die orthodoxe Gemeinde der Umgebung hat nachfolgenden Antrag gestellt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Sollte der Gemeinderat dem Antrag zustimmen, müsste mit der orthodoxen Gemeinde ein Nutzungsvertrag vereinbart werden. Dieser sollte das Nutzungsentgelt (v.a. Stromkosten), eine Regelung zur Kündbarkeit und die Thematik Innenreinigung beinhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der orthodoxen Gemeinde auf Nutzungsüberlassung zu und ermächtigt den 1. Bürgermeister eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Anfragen / Anträge
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informativ
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Datenstand vom 17.11.2021 13:51 Uhr