Datum: 15.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Otto-Steidle Halle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 18. Oktober 2021
3 Hochwasserrückhaltebecken am Hitzenauer Bach - Bericht Ingenieurbüro Behringer - weiteres Vorgehen
4 Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)
4.1 BV Aufstellungsbeschluss; Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)
4.2 BV Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Änderung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)
5 Bauanträge
5.1 BV Rudolf-Diesel-Str. 1 a; Erweiterung der best. Liefervorbereitung und Neubau einer Fertigteilgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 677/15 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
5.2 BV Schützenstraße 6; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 414/3 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
5.3 BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfriedung (Höhe 1,60 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57
5.4 BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Stützmauer 30 cm über Gelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57
5.5 BV Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Seniorenheims auf der Festwiese auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 22 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
5.6 BV Berg 24; Sanierung und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses in Berg, Grundstück Fl.Nr. 1081/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Gemeinderatssitzungen Januar – Juli 2022:
Die Gemeinderatssitzungen in 2022 finden vss. an folgenden Terminen statt:
  • 24. Januar 2022
  • 21. Februar 2022
  • 21. März 2022
  • 25. April 2022
  • 23. Mai 2022
  • 27. Juni 2022
  • 25. Juli 2022

Autobahn A94
Nach dem Ortstermin mit MdB Straubinger am 8. September 2021 hat dieser die Forderungen der Bürger und der Gemeinde an die Autobahn GmbH übermittelt. Die Autobahn GmbH hat mit Schreiben vom 2. November 2021 an Hr. MdB geantwortet und möchte den vorgelegten Planentwurf nicht ändern. Das Schreiben wird an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Kenntnis verteilt. Wie dem Schreiben der Autobahn GmbH zu entnehmen ist, kann ein Vollschutz in vielen Bereich durch längere und höhere Lärmschutzwände, die Mehrkosten verursachen, erreicht werden. Die Gemeinde und die Bürger müssen Ihre Forderung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens weiter vorbringen. Ein voller Lärmschutz ist die Forderung der Gemeinde.

Änderung Fraktionsvorsitz SPD/Grüne
Die Fraktion SPD/Grüne hat mitgeteilt, dass der Fraktionsvorsitz ab sofort von Hr. Gemeinderat Franz Dobler ausgeübt wird. Der Gemeinderat wird hierüber gem. § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung unterrichtet. Die Ausschussbesetzung bleibt unverändert. 

Antrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes auf der Flurnummer 1874/0
Im südlichen Bereich der Flurnummer 1874/0 soll ein 31 Meter hoher Mobilfunkmast errichtet werden. Der Bauantrag wird vss. in einer Sitzung des Bau- Umweltausschuss am 7. Dezember 2021 behandelt werden. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 18. Oktober 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.10.2021 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Hochwasserrückhaltebecken am Hitzenauer Bach - Bericht Ingenieurbüro Behringer - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Anlass:
Das Ingenieurbüro Behringer hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Talraum der nördlichen Hitzenau geprüft. Im Rahmen dieser Studie wurde bereits eine Baugrunduntersuchung sowie Vorabstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und der Stadt Simbach vorgenommen. 

Besonders zu betrachten war u.a. die Lage des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens im Wasserschutzgebiet. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat im September 2021 die Zustimmung zur Ausnahme von der Wasserschutzgebietsverordnung in Aussicht gestellt. 

Bericht IB Behringer:
Hr. Behringer wird in der Sitzung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das geplante Rückhaltebecken (Studie ist im RIS eingestellt) vorstellen und für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung stehen. 

Zum Standort:
Das geplante Rückhaltebecken würde vollständig auf Privatgrund liegen. Die Lage des Rückhaltebeckens wurde vorab mit den Grundstückseigentümern vorbesprochen. Vor der weiteren Planung ist abzuklären, ob die Eigentümer dem Standort zustimmen werden.

Kostenannahme:
Für das bislang betrachtete Becken im Talraum der nördlichen Hitzenau werden Kosten i.H.v. 3,92 Mio. €, brutto, angenommen. Ein Förderantrag bzw. eine Förderzusage hierzu bestehen noch nicht. Im Optimalfall könnte die Gemeinde mit einer staatlichen Zuwendung von bis zu 75 % rechnen. 

Weiteres Vorgehen:
Nach Abklärung der Standortfragen ist für die Erstellung der notwendigen Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren/ Wasserrechtsverfahren die weitere Planungsleistung auszuschreiben. 
Es wird vorgeschlagen die Planungsleistung stufenweise für die Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) auszuschreiben. Die förderrechtlichen Fragen sollen vorab mit dem WWA abgestimmt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des IB Behringer über die Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Talraum der nördlichen Hitzenau und die darin enthalten Kostenannahme von 3,92 Mio. €, brutto, zur Kenntnis. 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Standortfrage abzuklären und ggf. die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 4
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4.1. BV Aufstellungsbeschluss; Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens „Neubau eines Seniorenheimes“ auf dem ehemaligen Schulsportgelände, der sog. Festwiese, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ Deckblatt Nr. 3 (Volksschule) notwendig. 
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung gefasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ Deckblatt Nr. 3 (Volksschule). Die Änderung ist wie folgt umgrenzt:
im Norden:         durch die Grafen-von-Berchem-Straße
im Osten:        durch das ehemalige Sportplatzgelände
im Süden:        durch die Zufahrt zur Otto-Steidle-Halle
im Westen:        durch die Bebauung entlang der Pfarrer-Weber-Straße und das bestehende Trafogebäude der Firma Bayernwerk
und umfasst die westliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 22.

Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs wurde das Planungsbüro „Jocham und Kellhuber“ beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.2. BV Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Änderung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 (Volksschule)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Von dem beauftragten Planungsbüro Jocham + Kellhuber, Iggensbach/Altötting, wurde ein Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, in der Fassung vom 15.11.2021 vorgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung ist im RIS eingestellt. 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Seniorenheimes geschaffen werden. Gemäß §13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ wird das beschleunigte Verfahren angewandt (vgl. Beschlussvorlage).

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Planungsbüro Jocham und Kellhuber, Iggensbach/Altötting, gefertigten Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf-Dobl-Machendorf“ Deckblatt-Nr. 3 (Volksschule) , bestehend aus: 
  1. Planzeichnung, (M 1 : 1.000) mit zeichnerischem Teil, Übersichtslageplan, den planerischen und den textlichen Festsetzungen und der
  2. Begründung,

in der Fassung vom 15.11.2021. 

Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB zur Innenentwicklung. In diesem Verfahren wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die westliche Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 22 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5
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5.1. BV Rudolf-Diesel-Str. 1 a; Erweiterung der best. Liefervorbereitung und Neubau einer Fertigteilgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 677/15 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing (I) entspricht aufgrund einer geringfügigen Baulinienüberschreitung nicht den Festlegungen im Bebauungsplan. Das Staatliche Bauamt Passau, sowie die Autobahn GmbH sind im Rahmen der Baugenehmigung zu beteiligen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. BV Schützenstraße 6; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 414/3 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Machendorf-Nord“ entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:
  • Walmdach statt Satteldach auf Garage
  • Kniestockhöhe 1,60m statt 1,50m laut Bebauungsplan bei Wohnhaus

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfriedung (Höhe 1,60 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Gemäß 2.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost BAIII sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 m zulässig. Im Bereich der Tannenstraße wurde bisher maximal eine Zaunhöhe von insgesamt 1,30 m vom Bauausschuss, wegen des Höhenunterschieds zur Tannenstraße (Grundstück liegt tiefer) genehmigt. Dieser Bezugsfall ist hier nicht einschlägig. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Zaunhöhen von über 1,0 Meter sollten abgelehnt werden. Der Bebauungsplan trifft hier eine abschließende und nachvollziehbare Regelung. Ein Sonderfall (z.B. Grundstück liegt tiefer) liegt hier nicht vor. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Dies sollte vermieden werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.  

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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5.4. BV Lärchenweg 3; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Stützmauer 30 cm über Gelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/57

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hitzenau-Ost und widerspricht Nr. 2.4.1 der textlichen Festsetzungen, wonach entlang der öffentlichen Gräben bzw. Grünflächen zugewandten Grundstücksseite, Stützmauern grundsätzlich unzulässig sind.
Die Verwaltung hat in der Angelegenheit bereits einen Ortstermin durchgeführt und empfiehlt dem Antrag aus Gründen der besonderen Lage des Grundstücks (im Kurvenbereich des Grabens) zuzustimmen und eine Stützmauer i.H.v. 0,30 Meter über dem vorhandenen Gelände zu ermöglichen. Damit soll eine langfristige Geländeerosion vermieden werden. 
Der Bauherr ist verantwortlich, durch die Maßnahme kein Wasser auf Nachbargrundstücke abzuleiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Der Bauherr ist verantwortlich, dadurch kein Wasser auf Nachbargrundstücke abzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.5. BV Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Seniorenheims auf der Festwiese auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 22 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Volksschule“ entspricht dem Bebauungsplanentwurf (vgl. TOP 4).  
Das Grundstück kann an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5.6. BV Berg 24; Sanierung und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses in Berg, Grundstück Fl.Nr. 1081/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö 5.6

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.10.2021 behandelt. 
Auf den beiliegenden Beschlussbuchauszug wird insoweit hingewiesen. 
Der nunmehr vorgelegte Antrag beinhaltet die wesentlichen Punkte aus der Bau- und Umweltausschusssitzung, wonach die Garagenzufahrt parallel zur Gemeindeverbindungsstraße beibehalten wird und die Grundstückseinfriedung entlang der Gemeindestraße mit einer Höhe von 2,0 m entfallen ist. 
Die Baunachbarn haben die Bauvorlage bzw. die nach der BayBO erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 16.12.2021 14:32 Uhr