Datum: 21.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Inntal-Mittelschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 21. Februar 2022
3 Bauanträge
3.1 BV Inntalstraße 35; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.151/8, Gemarkung Kirchdorf am Inn
3.2 BV Hauptstraße 104; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr.708/11; Gemarkung Kirchdorf am Inn
3.3 BV Kirchenweg 8; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 33/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
3.4 BV Joachim-Wagner-Str. 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Neubau eines Schwimmbeckens und einer Grundstücksausgleichsmauer auf dem Grundstück Fl.Nr.1863/7, Gemarkung Kirchdorf am Inn
4 Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 gem. § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Sonderinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen)
6 BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern
6.1 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 9 - Funktionstrennung
6.2 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 16 - Mahnverfahren
6.3 TZ 1 und TZ 2 bzw. Alt-Textziffer 19 Vorschüsse und Verwahrgelder
6.4 TZ 3 Die Vorgaben über die Durchführung örtlicher Kassenprüfungen wären künftig zu beachten
6.5 TZ 6 Feststellungen zu haushaltsrechtlichen Angelegenheiten
6.6 TZ 7 Kommunal- und haushaltsrechltiche Vorschriften im Zusammenhang mit der Organisation und dem Betrieb der Gemeindekasse wurden z. T. nicht eingehalten
6.7 TZ 9 Verbesserung der inneren Kassensicherheit beim Einsatz von finanzwirksamer Verfahren durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
6.8 TZ 11 Bei der Gewährung von Stundungen hätte die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben zu beachten
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Sanierung Hauptstraße Hitzenau
Die Sanierung der Hauptstraße in Hitzenau hat planmäßig am 7. März 2022 begonnen. 

  1. Rama Dama am 26. März 2022
Am Samstag wird wieder Rama Dama in Kirchdorf stattfinden. Mein Dank gilt unseren drei Jugendbeauftragten für die Organisation dieser wichtigen Aktion. 

  1. Photovoltaikanlage für das Pumphaus Dobl
In den nächsten Monaten wird auf dem Dach des Pumpwerkes in Dobl (Jahresverbrauch ca. 25.000 kw) eine 6,75 kwp-Anlage errichtet. Hier kann im Hinblick auf die Themen Energiewende und steigende Stromkosten nochmals eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Der Auftrag wurde an die Firma Moosmüller aus Kirchdorf a. Inn vergeben.

  1. Zur Anfrage von GR Brodschelm aus der letzten Sitzung zum Thema Verkehrsspiegel an der Unterführung – Hauptstraße in Machendorf hat die PI Simbach folgende Stellungnahme abgegeben:
Einen Verkehrsspiegel an der von Ihnen genannten Einmündung in der Hauptstr. in Kirchdorf halte ich nicht für sinnvoll, bzw. notwendig, da die Sichtdreiecke ausreichend sind, wenn man an der Einmündung mit einem Fahrzeug stehen bleibt. Die einzige Gefahr sehe ich, wenn einfach, ohne anzuhalten weiter gefahren wird. In diesem Fall ist auch ein Spiegel nicht ausreichend.
Der Vorschlag, diese Fahrbahn nur bergab befahren zu dürfen, sollte bei der Gelegenheit nochmals zur Diskussion gestellt werden.

  1. Ferienprogramm 2022
    Das Treffen aller Helfer findet am Mittwoch, den 27.04.2022 um 18:30 Uhr im Gasthaus „Wirts Kathi“ mit einem Dankesessen statt. An diesem Termin sollen die Vereine auch Ihre Terminplanung für das Ferienprogramm in diesem Jahr nennen. Rückmeldefrist ist der 13.05.2022.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 21. Februar 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 21. Februar 2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3
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3.1. BV Inntalstraße 35; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.151/8, Gemarkung Kirchdorf am Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf Mitte BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • Bauweise E + I statt E + D1
  • Lage außerhalb der Baugrenzen
Hinweis:
Im Hinblick auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden ist eine Nachverdichtung begrüßenswert. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Hauptstraße 104; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr.708/11; Gemarkung Kirchdorf am Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteiles von Hitzenau fügt sich wie im Baugesetzbuch (§34 BauGB) gefordert in die umliegende Bebauung ein. Die Nachverdichtung im Innenbereich wird begrüßt. 
Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde angeschlossen.
Die Unterschriften der Baunachbarn liegen nur teilweise vor. Eine Nachbarin konnte lt. Bauherrn nicht erreicht werden und wird im Rahmen der Baugenehmigung beteiligt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Kirchenweg 8; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück FlNr. 33/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Für die gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Gerätehütte wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf Mitte (Lage außerhalb der Baugrenzen) beantragt. 
Die Gerätehütte muss aber einen Mindestabstand zum Gehweg von mindestens 0,5 Meter einhalten. 
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 33/22 hat die Bauvorlage unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu. Die Gerätehütte muss einen Mindestabstand zum Gehweg von mindestens 0,5 Meter einhalten 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Joachim-Wagner-Str. 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Neubau eines Schwimmbeckens und einer Grundstücksausgleichsmauer auf dem Grundstück Fl.Nr.1863/7, Gemarkung Kirchdorf am Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 der BayBO verfahrensfreie Vorhaben zur Errichtung eines Schwimmbeckens (3 x 5 x 1,5 Meter) entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
Zudem beabsichtigt der Bauherr an der westlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Granitmauer zum Höhenausgleich zur abfallenden Berghamer Straße (Länge 25 Meter, Höhe 0,6 Meter. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Änderung des Bebauungsplanes "Kirchdorf-Dobl-Machendorf" Deckblatt Nr. 3 gem. § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegungsphase des geänderten Bebauungsplanes für die Teilfläche der Flurnummer 22, auf dem das neue BRK-Heim errichten werden soll, wurde am 11.01.2022 nach vierwöchiger Frist beendet. Die in diesem Zeitraum eingegangen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt.
Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt 
(Anlage 1 – „Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). 
Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt
Die angepasste Planunterlage und die Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung und die Prüfung der freien Abströmung (Gutachten Müller-BBM) sind als Anlage im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in Anlage 1 unter Beschlussvorschlag dargestellt. 

Dabei werden folgende Änderungen/Ergänzungen beschlossen:
  • Darstellung der geplanten Zufahrten
  • Korrektur GaStellV
  • Korrektur der Lage der katholischen Pfarrkirche in Begründung
  • Ergänzung Hinweis zu Starkregenereignis
  • Ergänzung der Unterlagen: „Schalltechnischen Untersuchung zu den einwirkenden und ausgehenden Geräuschen – Bericht Nr. M166991/02“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München und „Prüfung der freien Abströmung und der ausreichenden Verdünnung – Bericht Nr. M167155/01“ vom 22.02.2022 vom Büro Müller-BBM GmbH aus München
  • Überarbeitung der Begründung hinsichtlich Schall und Hackschnitzel-Heizung
  • Festsetzung: Im Nachtzeitraum vom 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind auf dem Planungsgrundstück keine Kfz-Bewegungen oder Liefertätigkeiten zulässig.
  • Hinweis zur Kaminerhöhung der Hackschnitzel-Heizung
  • Die Festsetzung für die Wiesenflächen wird ergänzt.
  • Die Festsetzung für die extensive Dachbegrünung wird hinsichtlich der blütenreichen Ansaatmischung ergänzt.

Der Gemeinderat beschließt, die überarbeitete Fassung der Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Kirchdorf – Dobl – Machendorf“ DB Nr. 3 vom 21.03.2022 gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt zu beteiligen. 
Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen werden. Die Dauer der erneuten Auslegung und damit zugleich die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Sonderinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Anlass:
Der Freistaat Bayern hat Ende 2021 ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur, finanziert aus Bundesmitteln, aufgelegt. Das Förderprogramm umfasst die Neuerrichtung und den Ersatz von elektronischen Sirenen und Sirenensteuergeräten. Ziel ist ein Ausbau der Sirenennetze. Pro Sirene wird eine Festbetragsförderung gewährt (Dachstandort: 10.850 €, Maststandort: 17.350 €)

Da das Programm nur sehr kurz läuft und bis spätestens 23.11.2022 die Maßnahme umgesetzt sein muss, haben Verwaltung und Feuerwehr vorab mögliche Standorte abgeklärt. Ob alle Standorte umgesetzt werden können ist unklar, da z.B. für Hitzenau und Ramerding noch keine geeigneten Standorte ermittelt sind. Im Mitteilungsblatt März 2022 wurde vorab bereits die Bevölkerung gebeten, evtl. mögliche Dachstandorte zu melden. 

Standorte (maximale Anzahl):
  1. Bestehender Standort Kirchdorf Feuerwehrhaus
    Ersatz bestehender Sirenenanlage, Standort bisher Hauptstr. 5, neu Hauptstraße 19 am neuen Feuerwehrhaus. 
  2. Bestehender Standort Seibersdorf
    Ersatz bestehender Sirenenanlage am Feuerwehrgerätehaus, 
  3. Bestehender Standort Ecken
    Ersatz bestehender Sirenenanlage am Feuerwehrgerätehaus Löschzug Ecken, 
  4. Neuer Standort Sirenenanlage
    Neue Sirenenanlage auf dem Dach des Kindergartens Machendorf, 
  5. Neuer Standort Sirenenanlage
    Neue Sirenenanlage auf dem Dach des Schützenheims Ritzing, 
  6. Neuerrichtung Sirene am Standort Ortsteil Hitzenau
Standort wird geprüft. Evtl. entfällt die Sirene, wenn kein Standort gefunden wird.
  1. Neuerrichtung Sirene am Standort Ramerding
    Standort wird geprüft. Evtl. entfällt die Sirene, wenn kein Standort gefunden wird.

Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn:
Die Regierung von Niederbayern hat mit Bescheid vom 4.2.2022 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Das Förderrisiko liegt jedoch bei der Gemeinde, solange kein Zuwendungsbescheid vorliegt. 

Weiteres Vorgehen / Stellungnahme der Verwaltung:
Das Förderprogramm ist sehr zu begrüßen. Zum einen können die bestehenden Standorte ertüchtigt und erneuert werden. Zum anderen ist eine maßvolle Ausweitung der bisherigen Standorte sinnvoll. Aufgrund der sehr engen Zeitschiene wird vorgeschlagen umgehend Gespräche mit einer Fachfirma zur Vorbereitung der Vergabe aufzunehmen. 
Nach derzeitigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Kosten im Rahmen der Festbetragsförderung abgedeckt werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe vorzubereiten und beschließt die Standorte 1 – 7 umzusetzen. Die Umsetzung der Standorte 6 (Hitzenau) und 7 (Ramerding) soll nur umgesetzt werden, wenn ein passender Standort gefunden wird. Beim Standort 5, Dach des Schützenheims Ritzing, wird der Pächter (Vorstand des Vereins Bräuhausschützen Ritzing) in das weitere Verfahren miteinbezogen.    

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. BKPV-Bericht - Behandlung Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6
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6.1. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 9 - Funktionstrennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Eine ausreichende Funktionstrennung ist nicht gewährleistet.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Ausnahmefällen wird von der Kassenverwaltung eine Sollstellung zur Unterstützung des Steueramtes berichtigt. In erster Linie jedoch im Bereich der Kindergartenbeiträge. Oftmals kommt es in einer Abrechnung zu einem Fehler bei einem Personenkonto und die Sollstellung wird nicht korrekt durchgeführt. Von der Kassenverwaltung wird dieser einzelne Betrag mit Vermerk berichtigt, da ansonsten von der KiGa-Leitung die komplette Abrechnung neu durchgeführt werden müsste und dies einen erheblichen Mehraufwand darstellen würde. Diese Vorgehensweise wird auch künftig beibehalten werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6.2. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 16 - Mahnverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet. 

Stellungnahme der Verwaltung:

Umstellung erfolgte bereits im Rahmen der laufenden Prüfung. Der Versand einer Zahlungserinnerung findet nicht mehr statt. Es wird sofort eine Mahnung erstellt. Das Mahnverfahren wird – wie bisher – 1x pro Monat durchgeführt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.3. TZ 1 und TZ 2 bzw. Alt-Textziffer 19 Vorschüsse und Verwahrgelder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Ungeklärte Differenzen bei den Verwahr- und Vorschusskonten wären aufzuklären

Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Differenzen auf den V-Konten wurden im Jahr 2021 alle aufgearbeitet. Zum Teil konnten die Differenzen noch nachvollzogen werden. Die restlichen Beträge stammen zum Teil aus Jahren vor 2000 und konnten nicht mehr aufgegliedert werden. Die Ausbuchung erfolgte gemäß der Empfehlung des BKPV mittels Buchungen auf den jeweiligen HHSt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.4. TZ 3 Die Vorgaben über die Durchführung örtlicher Kassenprüfungen wären künftig zu beachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Prüfung der Zahlstellen EWO + Standesamt wurden 2020 bereits vom Kämmerer durchgeführt. Auf die Prüfung der Handvorschüsse Schule und Kindergarten wurde pandemiebedingt verzichtet. 
Künftig erfolgt jährlich eine unvermutete Prüfung der Zahlstellen sowie der Handvorschüsse durch den lt. Dienstanweisung bestimmten Sachbearbeiter.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6.5. TZ 6 Feststellungen zu haushaltsrechtlichen Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.5

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung TZ 6a): 
Die Vorlage der Jahresrechnung nach Aufstellung erfolgt seit der Jahresrechnung 2020 fristgerecht und wurde bereits im Prüfungszeitraum angepasst.
Stellungnahme der Verwaltung TZ 6b): 
Die Anpassung der Anlagen in der Jahresrechnung erfolgt seit der Jahresrechnung 2020 und wurde bereits im Prüfungszeitraum angepasst.
Stellungnahme der Verwaltung TZ 6c): 
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung erfolgte im November 2021 und wurde mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 13.12.2021 festgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung TZ 6d): 
Die Korrekturbuchung erfolgte noch während der Prüfung durch den BKPV. Die Abschlussbuchungen werden zukünftig korrekt verbucht.
Stellungnahme der Verwaltung TZ 6e): 
Eine Korrektur wurde mit dem Amt für Statistik vorgenommen. Künftig wird auf eine korrekte Meldung geachtet. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6.6. TZ 7 Kommunal- und haushaltsrechltiche Vorschriften im Zusammenhang mit der Organisation und dem Betrieb der Gemeindekasse wurden z. T. nicht eingehalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.6

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:
Ab 2022 wird im Bereich der Kontogebühren diese Vereinfachung des Anordnungswesen bereits genutzt und künftig auch auf andere Bereiche – soweit möglich - ausgeweitet. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung erlässt im Lauf des Jahres 2022 eine Dienstanweisung zum Verkauf von Müllsäcken.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits vor Prüfung wurde über die Verwahrung der Edeka-Wertgutscheine buch geführt. Ein Schlüsselverzeichnis bestand ebenfalls. Auf Empfehlung des BKPV wurden noch im Zeitraum der Prüfung die vorhandenen Zweitschlüssel und Zugangskarten an den Liegenschaftsverwalter übergeben. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird immer darauf geachtet, den Bargeldverkehr so gering wie möglich zu halten. Nur auf Anweisung werden größere Summen in bar ausbezahlt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.7. TZ 9 Verbesserung der inneren Kassensicherheit beim Einsatz von finanzwirksamer Verfahren durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.7

Sachverhalt

  1. Absichern des Zugangs zum Electronic-Banking-Verfahren „SFIRM“

Stellungnahme der Verwaltung:
Jeder Benutzer von SFIRM hat einen personenbezogenen Zugang. Im Zuge der Neuanlage des Benutzers der stellvertr. Kassenverwaltung besteht auch für jeden Benutzer eine eigene Arbeitsplatzinstallation mit eigenem Zugang.

b) Beachten des Grundsatzes der Funktionstrennung
Stellungnahme der Verwaltung:
Textziffer wird zur Kenntnis genommen. Eine strikte Funktionstrennung ist in unserer Organisation nicht immer möglich, vor allem im Bereich Informationstechnik. 

c) Umsetzen einer differenzierten und restriktiven Rechtevergabe
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anpassung der Benutzerberechtigungen erfolgt im Lauf des Jahres 2022 ; auf Grund der Zuständigkeiten innerhalb der Organisation ist es manchmal zwingend notwendig Mitarbeiter/innen mit mehr Zugriffsrechten im System auszustatten, um Arbeiten z.B. in der Stellvertretung zu übernehmen. Es wird künftig bei der Vergabe von Rechten auf die maßvolle Trennung geachtet.

d) Beachten des Umgangs mit den elektronischen Signaturerstellungseinheiten
Stellungnahme der Verwaltung: 
Jeder Sachbearbeiter mit Signaturkarte wurde von Beginn an über den ordnungsgemäßen Gebrauch + Aufbewahrung von PIN und Karte aufgeklärt. Eine gemeinsame Aufbewahrung ist untersagt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.8. TZ 11 Bei der Gewährung von Stundungen hätte die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben zu beachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö 6.8

Sachverhalt

  1. Prüfung der erheblichen Härte
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei jeder Anfrage zur Stundung wird dem Schuldner ein Fragebogen übertragen (Vorlage BKPV). Hier müssen Angaben zu den Einkommens- und Besitzverhältnissen gemacht werden. Ebenso muss erläutert werden, warum eine fristgerechte Zahlung nicht möglich ist. Der Antrag muss unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden. 

  1. Einhaltung der Wertgrenzen nach Dienstanweisung 
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird immer auf eine kompetenzgerechte Genehmigung des zuständigen Gremiums geachtet. Bei den geprüften Fällen handelt es sich um „Altfälle“ welche zum Teil mündlich vom jeweiligen Sachgebiet zugesagt wurden. Auf eine korrekte Einhaltung wird künftig geachtet. 

  1. Erhebung von Stundungszinsen
Stellungnahme der Verwaltung: 
Stundungszinsen werden künftig immer erhoben 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemeinderat Dobler erkundigt sich nach der Begutachtung der Kapelle Ritzing durch einen Vertreter des Denkmalamts. BGM Unterhuber teilt dem Gremium mit, dass am Mittwoch, den 23.03.2022 ein Termin zur Besichtigung stattfindet. Teilnehmer sind Herr Schrötter vom Denkmalschutz, Pfarrer Kovacs, Verwaltung. Auch wurde Herr Franz Valtl zum Termin durch den Pfarrer eingeladen.

Gemeinderat Brodschelm möchte erneut auf seine Anfrage zur Anbringung eines Spiegels an der Hauptstraße (Einmündung Unterführung PAN 26) aufmerksam machen. Er bittet hingegen der Stellungnahme der PI Simbach um erneute Prüfung der Situation. Herr Boborowski teilt mit, dass ein Spiegel an dieser Stelle nicht zulässig sei. Das widerrechtliche Anbringen würde einen unerlaubten Eingriff in die Straßenverkehrsordnung mit sich bringen. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass bei erneuter Prüfung wieder über das Thema Einbahnregel gesprochen werden müsse.

Gemeinderätin Haunreiter teilt mit, dass sich am Berghamer Badesee momentan viel Schwimmgut an den Ufern befindet, welches ohne Mähen aus dem Wasser entfernt werden könnte. Sie bittet die Verwaltung um Weitergabe des Sachverhalts an den Zweckverband Freizeit und Erholung. Zudem weist sie darauf hin, dass die zwei Aussichtshütten des Zweckverbands in Bergham in einem schlechten Zustand befinden. Bei einer Hütte ist der Dachstuhl marode (kaputter Giebel) und sollte dringend repariert werden.

Gemeinderat Hitzenauer erkundigt sich nach der aktuellen Flüchtlingssituation im Zusammenhang mit der Ukraine Krise. Kämmerer Koidl verweist auf die Koordinierungsstelle Katastrophenschutz am LRA Rottal Inn. Maßnahmen in diesem Zusammenhang und Kirchdorf betreffend werden von dort aus koordiniert. Bislang gab es noch keine konkrete Anfrage. Gemeinderat Dobler möchte wissen, ob überhaupt Kapazitäten für eine Aufnahme von Personen   in gemeindlichen Einrichtungen vorhanden wären. Der Vorsitzende verneint dies. Wenn dann müssten private Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Gemeinderätin Haunreiter weist auf einen Bauzaun an der Joachim-Wagner-Straße hin und möchte wissen wie lange dieser dort stehen bleibt. Herr Boborowski verweist auf eine verkehrsrechtliche Anordnung in diesem Zusammenhang. Er stellt in Aussicht, Informationen über die Dauer der Beeinträchtigung per Email an Frau Haunreiter weiterzuleiten.

Datenstand vom 03.05.2022 12:17 Uhr