Datum: 25.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 21. März 2022
3 Bericht zu den Ergebnissen der Jugendumfrage
4 Straßenwidmung - Zufahrt zur Heizzentrale bzw. Dreifachturnhalle
5 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Mögliche Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im südlichen Landkreis Rottal-Inn - Grundsatzbeschluss
7 Kommunale Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn
8 Förderprogramm zum infektionsschutzgerechtem Lüften in Schulen FILS-R-N
9 BKPV Bericht - Behandlung von Textziffern
9.1 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 15 - Anordnungswesen optimieren
9.2 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 23 Buchstaben e) und i)
9.3 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 24 - Kostendeckung Friedhof- und Bestattungswesen
9.4 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 27 - Kostendeckender Betrieb Bauhof
9.5 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 29 - Bestattungsvertrag
9.6 TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 31 Buchstaben c) und d)
9.7 TZ 1 bzw. Alt-Textziffern 66 und 74
10 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 14.3 – Sirenenförderprogramm – wird abgesetzt, da die Angebote noch nicht eingegangen sind.


  1. Kapelle Ritzing – Nutzung durch griech. orthodox. Gemeinschaft
Am 23. März 2022 haben der Gebietsreferent für den Denkmalschutz, Hr. Schröter, das Kreisbauamt (Kreisbaumeister Hofer), die Gemeinde (Bürgermeister Springer, Hr. Boborowski), Hr. Valtl, Hr. Pfarrer Kovacs und Hr. Pfarrer Cosmin die Kapelle Ritzing besichtigt um alle offenen Themen für einen gemeinsame Nutzung zu besprechen.
Dabei wurde einvernehmlich vereinbart, dass die Kapelle nicht mehr geheizt wird (möglich wäre aber eine elektrische Wandheizung). Die Türen dürfen durch fest montierte Abdichtungen abgedichtet werden. 
Alle Personen sind nun über den aktuellen Stand informiert. Weiteres ist Seitens der Gemeinde derzeit nicht veranlasst. 

  1. Sachstand A94
Nach Rücksprache mit der Autobahn GmbH befindet sich die Erstellung der Unterlagen für die Planfeststellung in der Endphase. Die Planung entspricht dem der Gemeinde bekannten Sachstand. Es ist daher mit dem Beginn der Planfeststellung in den nächsten Monaten zu rechnen. Die Gemeinde und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger können und werden dann Einwendungen vorbringen. 

  1. Haushaltsvorgespräch 2022
Das Vorgespräch zum Haushalt 2022 wird vss. am 16. Mai 2022 ab 17 Uhr stattfinden. Alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind herzlich eingeladen. 

  1. Einweihung des Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf
Am Freitag, 29.4.2022, ab 18.30 Uhr, wird die Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf stattfinden. 

  1. Georg Wals ist neuer Wassermeister
Seit März 2020 nahm Georg Wals am Lehrgang für geprüfte Wassermeister der Bayerischen Verwaltungsschule teil, der sich in drei Teile gliedert: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, Grundlegende Qualifikationen, sowie handlungsspezifische Qualifikation. Im Anschluss an die Lehrgänge hat Hr. Wals nun alle Prüfungen erfolgreich absolviert und darf den Titel „geprüfter Wassermeister“ tragen. 

  1. Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf a. Inn ans Glasfasernetz angeschlossen
Für die Kirchdorfer Grund- und Inntalmittelschule wird derzeit ein leistungsstarker Glasfaseranschluss realisiert. Um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, wurde pünktlich zum Beginn der Osterferien mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen. 
Das Infrastrukturprojekt, welches an die Deutsche Telekom GmbH vergeben wurde, verursacht Kosten für die Gemeinde von rund 100.000 €. Diese werden zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert. 

  1. Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Bächen
Der Zweckverband Gewässer III führt derzeit Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an unseren Bächen durch. U.a. sind Maßnahmen am Palmbach, am Moosgraben und am Kirchdorfer Bach vorgesehen. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 21. März 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 21. März 2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bericht zu den Ergebnissen der Jugendumfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Wie bereits in der Sitzung vom 21.02.2022 berichtet, fand Ende letzten Jahres eine Jugendbefragung statt, an der insgesamt 170 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. Die Ergebnisse der Umfrage wurden ausgewertet und werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht (Auswertung auch im RIS veröffentlicht). Durch die Jugendbeauftragten wurde das Konzept „Hang-Up“ ausgearbeitet. Dadurch könnte den Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung getragen werden. 
Die Ergebnisse der Befragung und das Konzept werden dem Gemeinderat durch die Jugendbeauftragten vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Umfrage zur Kenntnis und beauftragt die Jugendbeauftragten und die Verwaltung mit der weiteren Planung der Maßnahme.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Straßenwidmung - Zufahrt zur Heizzentrale bzw. Dreifachturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Die im Rahmen der Baumaßnahme der Otte-Steidle-Halle bzw. der Heizzentrale erstellte Straße wird zur Ortsstraße, als Teilstück der Schulstraße gewidmet. 
Hintergrund:
Dies ist eine Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung des BRK-Seniorenheims an der Festwiese und mit dem Landratsamt so abgestimmt. 
Anfangspunkt:        Einmündung in die Schulstraße Flurnummer 111/25 Gemarkung 
Kirchdorf a.Inn 
Endpunkt:        Zufahrt zur Heizzentrale Schulstr. 7 a
Gesamtlänge:                179 m
Flurnummer:                 22/Teilfläche
Bezeichnung:                 Schulstraße (Teilstück)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das im Besitz der Gemeinde befindliche Straßenteilstück zur Ortsstraße (Schulstraße) zu widmen. Der Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn. 
Anfangspunkt:        Einmündung in die Schulstraße Flurnummer 111/25 Gemarkung 
Kirchdorf a.Inn 
Endpunkt:        Zufahrt zur Heizzentrale Schulstr. 7 a
Gesamtlänge:                179 m
Flurnummer:                 22/Teilfläche
Bezeichnung:                 Schulstraße (Teilstück)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn hat in der Sitzung vom 19.10.2020 die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 27 für den Bereich „Kirchdorf-Ost“ beschlossen. 
Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ gefasst. 

Das Gebiet „Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ umfasst das Grundstück der Gemarkung Kirchdorf a.Inn mit der Flurnummer 326 sowie Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 341 (öffentlicher Feld- u. Waldweg). 
Es wird wie folgt umgrenzt: 
im Westen:        durch die bestehende Bebauung a. d. Adalbert-Stifter-Str. bzw. Erlenstraße, 
Im Norden, Osten, und Süden:         durch landwirtschaftliche Flächen. 
Es ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Planunterlage am 30.3.2022 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung. 

Ein Vorentwurf des Änderungsdeckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.04.2022 sowie ein Bebauungsplanvorentwurf mit integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“, in der Fassung vom 25.04.2022, wurde vom Architekturbüro Jocham + Kellhuber, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, Iggensbach, Altötting, vorgelegt.  

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe des vom Architekturbüro Jocham + Kellhuber, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, Iggensbach, Altötting, gefertigten 
  • Änderungsdeckblatts Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.04.2022 sowie 
  • den Bebauungsplanvorentwurf mit integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbericht „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“, in der Fassung vom 25.04.2022. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) und § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) durch öffentliche Auslegung, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Mögliche Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im südlichen Landkreis Rottal-Inn - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 18.03.2022 haben sich je der Erste Bürgermeister bzw. dessen Stellvertretung sowie die Geschäftsleiter der Gemeinden Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Reut, Stadt Simbach, Stubenberg, Markt Tann, Wittibreut und Zeilarn in Tann über die mögliche Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im südlichen Landkreis Rottal-Inn sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten informiert. Als Referent fungierte Herr Kreiner vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern.

Als Fazit der Veranstaltung kann festgehalten werden, dass Themen und Aufgaben, die mehrere Gemeinden betreffen, grundsätzlich kräfte- und kostensparender bearbeitet werden können, wenn ein gemeinsamer Nenner und neue Formen der Zusammenarbeit gefunden werden.
Dies kann grundsätzlich im Rahmen eines Verfahrens zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) erfolgen.

Ziel ist es hier, vorab Gemeinsamkeiten zu finden, die Zusammenarbeit zu organisieren und zu strukturieren. Es müssen Themen identifiziert werden, die sich für eine Zusammenarbeit eignen.
Weiter müssen Ziele festgelegt werden. Ferner müssen Entscheidungsabläufe vereinbart und Umsetzungsstrukturen geplant werden.

Daneben gehen mit einem freiwilligen Zusammenschluss im Rahmen einer ILE auch diverse Vorteile im Hinblick auf die finanzielle Förderung von kommunalen und interkommunalen Vorhaben einher.
So können sich ILE-Zusammenschlüsse beispielsweise jährlich für ein Regionalbudget in Höhe von max. 100.000 Euro zur Umsetzung von Kleinprojekten bewerben.
Förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind z. B. Kleinprojekte zur
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen und
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Da alle Beteiligten an o. g. Informationstreffen dem Thema „Gründung einer ILE“ sehr positiv gegenüberstehen, sind bereits unmittelbar gegen Ende der Veranstaltung folgende konkreten Schritte zum weiteren Vorgehen in Erwägung gezogen worden:
  • Vorstellung der möglichen Gründung einer ILE mit ggf. anschließender Beschlussfassung im Gemeinderat bis spätestens 30.06.2022
  • Teilnahme der Ersten, Zweiten bzw. Dritten Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen sowie Geschäftsleiter an einem Seminar zum Auftakt einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der KW 39/2022 und
  • Wahrnehmung der Aufgabe des kommissarischen Kümmerers für die mögliche ILE im südlichen Landkreis Rottal-Inn durch Herrn Stefan Zwicklbauer, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Ering.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einer möglichen Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im südlichen Landkreis Rottal-Inn und der damit einhergehenden interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Ering, Julbach, Reut, Stadt Simbach, Stubenberg, Markt Tann, Wittibreut und Zeilarn näher zu treten.

Der Erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt in Verhandlungen mit den vorgenannten Kommunen einzutreten und die genauen Modalitäten einer Zusammenarbeit abzuklären.
Dabei sollen insbesondere die Vorteile der Zusammenarbeit für alle Beteiligten herausgearbeitet, eine klare und gemeinsame Organisationsstruktur erarbeitet und eine umsetzungsorientierte Strategie unter Wahrung der Eigenständigkeit und der Identität der einzelnen Kommunen entwickelt werden.
Soweit bei den Verhandlungen externe Unterstützung notwendig ist, beteiligt sich die Gemeinde anteilig im Verhältnis ihrer Einwohner/-innen an den dafür entstehenden Kosten. Maßgebend ist die auf der Grundlage der Ergebnisse der letzten Volkszählung fortgeschriebene Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31. Dezember des vorvorhergehenden Jahres unter Zugrundelegung des Gebietsstands zu Beginn des Jahres.

Nach Abschluss der Verhandlungen entscheidet der Gemeinderat über die Stellung eines Beitrittsantrags zu einer möglichen ILE im südlichen Landkreis Rottal-Inn.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Kommunale Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn beabsichtigen den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung. 

  • Zweck ist der Neubau einer kreuzungsfreien interkommunalen Geh- und Radwegverbindung mit Unterführung an der Kreisstraße PAN 26 zwischen Bier- und Sonnenstraße. 
  • Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn tritt dabei als Bauherr und Zuwendungsempfänger auf. 
  • Die tatsächlich anfallenden Kosten werden nach Schlussrechnung und Abzug der staatlichen Förderung im Verhältnis 1/3 auf die Gemeinde Julbach und 2/3 auf die Gemeinde Kirchdorf a. Inn verteilt. 

Die Zweckvereinbarung ist zwischen den Gemeinden vorabgestimmt. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist im RIS eingestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister Johann Springer zur Unterzeichnung der kommunalen Zweckvereinbarung zum Neubau der interkommunalen Geh- und Radwegverbindung zwischen den Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Förderprogramm zum infektionsschutzgerechtem Lüften in Schulen FILS-R-N

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 05.01.2022 bewilligte die Regierung von Niederbayern einen Investitionskostenzuschuss zur zweckgebundenen Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten. 
Die Lehrerschaft der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf vertreten durch den Rektor Robert Rogner beschloss nach intensiver Meinungsfindung in den vergangenen Monaten (November 2021 bis März 2022), auf die Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten zu verzichten. Eine Vertretbarkeit zwischen Kosten und Nutzen der Beschaffung stünde nicht im Verhältnis. Regelmäßiges Lüften in den Klassenräumen wird auch durch diese Geräte nicht ersetzt. Erfahrungswerte umliegender Schulen zeigen, dass Infektionen trotz mobilen Geräten ausbrechen und die Geräte (aufgrund der Geräusche) im Schulbetrieb manuell ausgeschaltet werden. Eine Forderung seitens Eltern gegenüber der Schulleitung blieben auch während der Wintermonate aus.  Die Verwaltung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn unterstützt diese Entscheidung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung der Schulleitung zustimmend zur Kenntnis. Mit diesem Beschluss wird das Förderprogramm FILS-R-N nicht ausgeschöpft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. BKPV Bericht - Behandlung von Textziffern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9
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9.1. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 15 - Anordnungswesen optimieren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Der BKPV empfiehlt, die sachliche und rechnerische Unterschrift bei Zahlungsanordnungen auf den Produzenten einer Rechnung zu verlagern. Bisher wurde jede Unterschrift sachliche und rechnerische Richtigkeit von der Kämmerei geleistet. Aus der Finanzdienstanweisung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn ergibt sich eine Anordnungsbefugnis der Kämmerei bis zu einer Wertgrenze von 1.000 EUR. Darüber hinaus ist der Bürgermeister anordnungsbefugt. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Anordnungswesen der Gemeinde Kirchdorf a.Inn wird im März 2022 optimiert und angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.2. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 23 Buchstaben e) und i)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Zu Textziffer 23e) Gruppierungsübersicht im Jahresabschluss
Stellungnahme der Verwaltung:
Gruppierungsübersichten wurden im Lauf der Prüfung angepasst.

Zu Textziffer 23i) begründete Unterlagen fehlen im Belegarchiv
Stellungnahme der Verwaltung:
Textziffer wird künftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9.3. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 24 - Kostendeckung Friedhof- und Bestattungswesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Gebührenkalkulation erfolgt durch die Firma Kubus im laufenden Jahr 2022.  Auftragsvergabe erfolgte bereits im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Neufassung eines Bestattungsvertrags.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.4. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 27 - Kostendeckender Betrieb Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Beschaffung der Projektzeiterfassung (AIDA) wurde 2021 der Grundstein für die sachgerechte Ermittlung von Verrechnungsleistungen für Fahrzeuge und Maschinen gelegt. Das System soll künftig alle Arbeiten des Bauhofs digital erfassen, Fahrzeuge und Maschinen einem Projekt (z.B. Wasserrohrbruch) zuordnen und in der Folge eine konkrete Abrechnung möglich machen. Zudem muss die Verwaltung in den kommenden Jahren neue Maschinenstundensätze kalkulieren. Sind alle Grunddaten erfasst, kann eine Abrechnung erfolgen und sowohl intern als auch extern weiter verrechnet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.5. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 29 - Bestattungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.5

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Ausschreibung und Ausarbeitung eines neuen Bestattungsvertrags befindet sich in der laufenden Bearbeitung seit 2021.
Nach Kündigung des bestehenden Bestattungsvertrags hat die Gemeinde Kirchdorf zahlreiche Firmen um Angebotsabgaben gebeten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Vertragsinhalte abgestimmt. Vor Abschluss des Vertrags wird der Gemeinderat beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.6. TZ 1 bzw. Alt-Textziffer 31 Buchstaben c) und d)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.6

Sachverhalt


Zu Textziffer 31 c) Verbuchung von Personalkosten im HUA 290
Stellungnahme der Verwaltung:
Jede/r MA erhält beim Personaldienstleister der Gemeinde (AKDB) einen Buchungsschlüssel mit der jeweiligen Haushaltsstelle. Genannte Mitarbeiterin wurde fälschlicher Weise unter 290 geführt. Eine Korrektur wurde während der Prüfung veranlasst. 

Zu Textziffer 31d) zuwendungsfähige Kosten für Unterrichtsfahrten
Stellungnahme der Verwaltung:
Textziffer wird künftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.7. TZ 1 bzw. Alt-Textziffern 66 und 74

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö 9.7

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Textziffer 66):  Die Verwaltung nimmt die Textziffer zur Kenntnis.

Zu Textziffer 74):  Im laufenden Jahr 2022 sind die Fehlbeträge des Seniorenheims durch einen letztmaligen Verlustausgleich der Gemeinde beglichen.  Die Verwaltung nimmt die Textziffer zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 25.05.2022 11:59 Uhr