Datum: 23.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25. April 2022
3 Antrag auf Entlassung Gemeinderätin Sigrid Auer
4 Entscheidung Listennachfolger für Gemeinderätin Auer
5 Bauanträge
5.1 BV Sudetenstr. 3; Antrag auf Baugenehmigung zum An- und Umbau eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 708/24 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.2 BV Pfarrer-Weber-Str. 4; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/12 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.3 BV Auweg 13; Antrag auf Baugenehmigung zum Aufbau auf best. Garage für Wohnraum im Obergeschoß auf dem Grundstück Fl.Nr. 290/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.4 BV Waldstr. 37; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Hitzenau auf dem Grundstück FlNr. 699/81 bzw. 699/101 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.5 BV Waldseestr. 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines "Hallenzeltes" (6,0 x 14,0 m) im GE Ach auf dem Grundstück FlNr. 631/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.6 BV Bierstr. 34; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 1184/Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.7 BV Fichtenstr. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hitzenau-Ost, BA III" zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens (Maße ca. 5,5 x 2,5 m) auf dem Grundstück FlNr. 517/97 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
5.8 BV Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Kindergartens St. Martin in Ritzing auf den Grundstück(en) Fl.Nr. 61 und 62 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
6 Jahresrechnung 2021 - Vorlage Gemeinderat nach Art. 102 Abs.2 GO
7 Jahresabschluss Seniorenheim St. Josef für 2021
8 Haushalt 2022
8.1 Haushaltsplan 2022
8.2 Wirtschaftsplan 2022 Seniorenheim St.Josef
8.3 Haushaltssatzung 2022
9 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Kombiklasse Schuljahr 2022/2023
Der Rektor der Grund- und Inntalmittelschule hat die Gemeinde informiert, dass im Schuljahr 2022/2023 vss. 34 Kinder eingeschult werden. Es wird daher neben einer regulären 1. und 2. Klasse auch eine Kombiklasse 1/2 eingerichtet werden. 

  1. Bürgerversammlung 2022
Die Bürgerversammlungen 2022 finden am 12. Juli 2022 um 19.30 Uhr beim Kirchenwirt in Seibersdorf und am 14. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Inntalhof in Kirchdorf a. Inn statt. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25. April 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag auf Entlassung Gemeinderätin Sigrid Auer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 14.04.2022 erklärt Gemeinderätin Sigrid Auer von Ihrem Ehrenamt als Gemeinderätin aus beruflichen Gründen ab 24. Mai 2022 zurücktreten zu wollen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag von Frau Gemeinderätin Sigrid Auer auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderätin ab 24. Mai 2022 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Entscheidung Listennachfolger für Gemeinderätin Auer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung über den Antrag auf Entlassung rückt der direkt gewählte Listennachfolger in den Gemeinderat nach. Der Listennnachfolger wird durch Vereidigung in der nächsten Sitzung in das Ehrenamt berufen und vorher durch den Bürgermeister verständigt. Er muss die Berufung innerhalb einer Woche nach Verständigung schriftlich annehmen. Eine Ablehnung des Ehrenamtes ist möglich. Er muss außerdem die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO erklären. 

Beim Listennachfolger handelt es sich um Hr. Gerhard Fenzl, Pfarrer-Frank-Str. 13, 84375 Kirchdorf a. Inn (gewählt auf Rang 7 des Listenvorschlags „Freie Wähler“ mit 787 Stimmen).

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Hr. Gerhard Fenzl, Pfarrer-Frank-Str. 13, 84375 Kirchdorf a. Inn der Listennachfolger von Gemeinderätin Sigrid Auer ist. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5
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5.1. BV Sudetenstr. 3; Antrag auf Baugenehmigung zum An- und Umbau eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 708/24 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils von Hitzenau in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Gem. § 34 BauGB fügt sich das Vorhaben (Bauweise E + DG in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung des Grundstücks ist durch den bestehenden Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen gewährleistet.  Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. BV Pfarrer-Weber-Str. 4; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/12 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wirtswiese“ weicht wie folgt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab: 
Dachform: 
Pultdach im Wohnbereich Dachneigung 16,5 °statt max. 5 °lt. Bebauungsplan 
Gebäudeproportionen: 
Hauptgebäude (ohne erdgeschossigem Wohnraumanbau) nahezu quadratisch, statt Seitenverhältnis 1/1,5 Breite /Länge  
Die Baunachbarn haben die Bauvorlage unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. BV Auweg 13; Antrag auf Baugenehmigung zum Aufbau auf best. Garage für Wohnraum im Obergeschoß auf dem Grundstück Fl.Nr. 290/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils im Bereich „Kirchdorf-Ost“, in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde angeschlossen.  
Die Baunachbarn wurden vom Bauherrn beteiligt und haben die Bauvorlage unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.4. BV Waldstr. 37; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Hitzenau auf dem Grundstück FlNr. 699/81 bzw. 699/101 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hitzenau“ entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1979: 
  • Lage außerhalb der Baugrenze
  • Pultdach statt Walmdach

Die Bauvorlage wurde von den Baunachbarn unterschrieben. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.5. BV Waldseestr. 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines "Hallenzeltes" (6,0 x 14,0 m) im GE Ach auf dem Grundstück FlNr. 631/6 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Ach, BA I, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
Inwieweit eine Bebauung trotz Bauverbotszone (40 m zum Fahrbahnrand der B12/ B 340) möglich ist, soll durch den Vorbescheid (Beteiligung Autobahn GmbH bzw. Staatliches Bauamt Passau) geklärt werden. 
Die Nachbarunterschriften werden im Rahme des Baugenehmigungsverfahrens eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.6. BV Bierstr. 34; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 1184/Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-West“ (rechtskräftig seit 1979) mit Satteldach und der Bauweise E + I entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Abweichend zum Bebauungsplan wurde die Firstrichtung auf Nord-Süd (statt Ost-West lt. Bebauungsplan) gedreht. Die Grundstückszufahrt wurde in Richtung Norden verschoben. 
Maßgabe:
Bestehende Sparten müssen erhalten bleiben. Falls Änderungen an der Erschließungsanlage aufgrund Abweichungen vom Bebauungsplan notwendig werden, sind diese vom Bauherrn zu übernehmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag unter folgender Maßgabe zu. 
Bestehende Sparten müssen erhalten bleiben. Falls Änderungen an der Erschließungsanlage notwendig werden, sind diese vom Bauherrn zu übernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.7. BV Fichtenstr. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hitzenau-Ost, BA III" zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens (Maße ca. 5,5 x 2,5 m) auf dem Grundstück FlNr. 517/97 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.7

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 der BayBO verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Eigentümer des östlichen Nachbargrundstücks Fl. Nr. 517/96 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, hat die Bauvorlage unterzeichnet.  Der südliche Nachbar ist die Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.8. BV Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Kindergartens St. Martin in Ritzing auf den Grundstück(en) Fl.Nr. 61 und 62 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 5.8

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-West wurde bereits von den zuständigen Gremien z.B. gemeinsame Sitzung des Bau- und Umweltausschuss und Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2021 sowie vom Gemeinderat am 24.01.2022 gebilligt. Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung wurde auf der Grundlage des Architektenentwurf „Variante 5“ entwickelt und wird nunmehr zur Genehmigung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Jahresrechnung 2021 - Vorlage Gemeinderat nach Art. 102 Abs.2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Nach § 77 der KommHV-K umfasst die Jahresrechnung die Bestandteile kassenmäßiger Abschluss und Haushaltsrechnung. Zudem sind Anlagen der Jahresrechnung beizulegen, welche im RIS vorab zur Verfügung gestellt werden.
Zudem wurde ein Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 erstellt.
Die Jahresrechnung 2021 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 12.816.677,57 € und im Vermögenshaushalt mit 5.011.260,35 € ab. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2.609.328,90 € und die Zuführung zur allgemeinen Rücklage (V-Konto 2000) beträgt 2.478.244,69

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs.2 Gemeindeordnung zur Kenntnis. 
Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Jahresabschluss Seniorenheim St. Josef für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Durch die Consaris AG, Eggenfelden wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 1.338.953,71 € (1.401.936,19 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 18.476,13 € (126.089,45 € Vorjahr) erstellt. 
Der Bericht über den Jahresabschluss 2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Die vollständigen Unterlagen können aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden, aber in der Verwaltung durch die Mitglieder des Gemeinderats eingesehen werden.

Beschluss des Werkausschusses vom 27.04.2022:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Seniorenheim St. Josef mit einer Bilanzsumme von 1.338.953,71 € (1.401.936,19 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 18.476,13 € (126.089,45 € Vorjahr).

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs Seniorenheim St. Josef mit einer Bilanzsumme von 1.338.953,71 € (1.401.936,19 € Vorjahr) und einem Jahresfehlbetrag von 18.476,13 € (126.089,45 € Vorjahr).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 8
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8.1. Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Nach § 2 KommHV besteht der Haushaltsplan aus folgenden Bestandteilen und Anlagen:
  • Gesamtplan 
  • Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 
  • Sammelnachweise 
  • Stellenplan für die Beamten und Angestellten 

Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beizufügen:
  • Vorbericht 
  • Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 
  • Schuldenstand (Darlehensübersicht) und Rücklagenübersicht 
  • Finanzplan 
  • Übersicht von Budgets / Deckungskreisen 
  • Wirtschaftsberichte gemeindliche Unternehmen 

Der Haushaltsplan 2022 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2022, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Stellenplan und allen Anlagen gemäß § 2 Abs.2 KommHV-K zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8.2. Wirtschaftsplan 2022 Seniorenheim St.Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan 2022 ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2022 und ist mit der Ladung zugestellt worden. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.04.2022 den Wirtschaftsplan vorberaten und folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Wirtschaftsplan 2022 und empfiehlt dem Gemeinderat diesem zu zustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8.3. Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushalt 2022 und soll wie folgt beschlossen werden:

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im  

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                 12.668.372 €                                         
im   
Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben auf je                   4.564.557 €         

festgesetzt.

2. Der Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im Erfolgsplan 
in den Erträgen                            1.739.000 €
und in den Ausgaben auf                      1.835.000 €

und im Vermögensplan 
in den Einnahmen                         48.800 €
und Ausgaben auf                         32.000 €        
festgesetzt.

§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ werden nicht festgesetzt.

§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 11.000.000 € festgesetzt.
 
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
 
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer 
a.        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                330 v.H.
b.        für die Grundstücke (B)                                        330 v.H.
                                           
2.        Gewerbesteuer                                                                    350 v.H.                                                                                                        

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.750.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf  500.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2022   in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö informativ 9
Datenstand vom 26.07.2022 08:56 Uhr