Datum: 19.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25. Juli 2022
3 Bauanträge
3.1 BV Bergham 1; Erweiterung einer Wohnung in best. Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1859 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Römerstr. 13; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartengerätelagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/56 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.3 BV Bergstr. 24; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Wohnhauses mit Gerätelager, Neubau eines Nebengebäudes mit Carport und Einbau einer Wohnung in best. Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets
4.1 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf Ost" - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB
4.2 Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB
5 Bedarfsanerkennung nach Art.7 BayKiBiG
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

  1. Wiederherstellung der Otto-Steidle-Halle – Sachstand
    In der Otto-Steidle Halle laufen derzeit die Demontagearbeiten. Die Versicherung hat einer Baubegleitung durch das AB Kremsreiter zugestimmt. Gemeinde und AB Kremsreiter planen derzeit die Wiederherstellung. Die Halle ist voraussichtlich bis ins Frühjahr 2023 gesperrt. Dies wurde auch bei einem gemeinsamen Termin mit Vertretern des TSV und den Hallennutzern am 5.9.2022 so besprochen. 

  1. Ideen zum Radverkehr der Grünen in Simbach und den umliegenden Gemeinden
Der Gemeinde wurde ein Ideenpapier des Grünen-Ortsverbandes Unterer Inn zugleitet.
Die Verwaltung hat die Vorschläge gesichtet und die Initiatoren des Papiers zu einem Gespräch in die Verwaltung eingeladen um die Ideen zu diskutieren, in Kontakt zu kommen und um gemeinsam Verbesserungen und einen Austausch von Ideen erreichen zu können. Die Terminierung ist noch offen.

  1. Bau- und Umweltausschuss am 10.10.2022
    Voraussichtlich am 10. Oktober 2022 wird eine Sitzung des Bau- und Umweltausschuss stattfinden. Schwerpunktthema des Ausschusses wird der Baubabschnitt II der Hauptstraße zwischen Machendorf und Hitzenau sein. 

  1. Rathaus am 23.9.2022 geschlossen
    Das Rathaus ist am Freitag, den 23.9.2022, wegen einer Betriebsveranstaltung geschlossen.

  1. Ferienprogramm
Ich möchte mich bei allen mitwirkenden Personen, Vereinen und Unterstützern für unser tolles Ferienprogramm bedanken. Für die ehrenamtlich geleistete Arbeit gilt allen Mitwirkenden der außerordentliche Dank der Gemeinde. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25. Juli 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Protokoll mit der Ladung erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll vom 25. Juli 2022 zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 3
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3.1. BV Bergham 1; Erweiterung einer Wohnung in best. Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1859 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich von Bergham ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben einzuordnen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Diese Prüfung erfolgt durch die Baugenehmigungsbehörde. Das Anwesen ist an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen. 
Hinweis
Bis zur Bezugsfertigkeit wird die Löschwasserversorgung ergänzt. Die Gemeinde wird dazu einen Hydranten setzen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine bestehende private Kleinkläranlage. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Römerstr. 13; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartengerätelagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/56 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, BA I, Deckblatt-Nr. 1, entspricht aufgrund der Lage des Vorhabens außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
Die Nachbarunterschriften liegen mittlerweile vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Bergstr. 24; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Wohnhauses mit Gerätelager, Neubau eines Nebengebäudes mit Carport und Einbau einer Wohnung in best. Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben richtet sich aufgrund der Lage im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. 
Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. 
Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 4
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4.1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27 für den Bereich "Am Aufeld - Kirchdorf Ost" - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27 wurde in der Zeit vom 24. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 durchgeführt. 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt. 

Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt. (Anlage  – Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3.1 und § 4.1 BauGB – Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 27).

Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt

Eine Änderung der Planunterlage ist nicht erforderlich. Der Entwurf des FNP mit Begründung ist im RIS enthalten. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat 
  • beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in der Anlage unter Beschlussvorschlag dargestellt. 
  • beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Am Aufeld" zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 I und 4 I BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ wurde in der Zeit vom 24. Mai 2022 bis 28. Juni 2022 durchgeführt. 

Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden dargelegt. 

Die Darstellung ist aufgrund des Umfangs als Anlage und Bestandteil der Ladung beigefügt. (Anlage – Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3.1 und § 4.1 BauGB zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“).

Stellungnahme, Abwägung und Beschlussvorschlag sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt

Eine Änderung der Planunterlage ist wie im Beschlussvorschlag dargestellt vorgesehen. Der Entwurf der angepassten Planunterlage mit Begründung ist im RIS enthalten. 
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann durchgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsbeschlüsse wie in der Anlage unter Beschlussvorschlag dargestellt. 

Dabei werden folgende Änderungen/Ergänzungen beschlossen:
  • Hinweise zu den Belangen der Autobahn GmbH in Begründung
  • Änderung Begründung Überschrift zum Punkt 4.3
  • Streichung Begriff Mehrfamilienhaus, Festsetzung Mindestanzahl von 6 Wohneinheiten pro Wohngebäude 
  • Änderung Formulierung Sockelmauer in Stützmauer (Festsetzung, Begründung)
  • Begründung Punkt 8 Maß der baulichen Nutzung streichen
  • Ergänzung der planlichen Festsetzungen GRZ, GFZ, Haustypen, Wandhöhen, Bauweise
  • Nummerierung Festsetzung III.1.2 Haustypen, Änderung Nummerierung
  • Ergänzung Hinweise Löschwasser und Brandschutz auf Plan
  • Konkretisierung Zielzustand Ausgleichsfläche in Festsetzung und Begründung
  • Konkretisierung erster Schnittzeitpunkt, 2. Schnitt ca. 6 Wochen später in Festsetzung und Begründung
  • Ergänzung der textlichen Hinweise und der Begründung zur 110 kv-Freileitung
  • Darstellung des Maststandortes der 110 kV-Freileitung
  • Darstellung des Sicherheitsbereiches der 110 kV-Freileitung


Zusätzlich werden folgende Wünsche der Gemeinde für die weitere Planung beschlossen:
  • Nachrichtliche Ergänzung der Festsetzung II.9.2 und in der Begründung: interne Ausgleichsfläche AF1 und Ökokonto


Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bedarfsanerkennung nach Art.7 BayKiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Artikel 7 BayKiBiG hat der Gemeinderat die Bedarfsanerkennung an Kindergartenplätzen zu beschließen. Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn hat sich klar für den Ausbau von Kindergartenplätzen in den Bereichen U3-, Regelgruppe und Hortplätze und der damit verbundenen qualitativ hochwertigen pädagogischen Betreuung ausgesprochen.
Dies ist für den Förderantrag, welcher derzeit bei der Regierung von Niederbayern liegt, notwendig. 
Zum aktuellen Sachstand der Förderanfrage erfolgt eine Mitteilung im nichtöffentlichen Teil. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsanerkennung an Kindergartenplätzen in den Bereichen U3‑, Regelgruppe und Hortplätze.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

GR Dobler hält die vom Ortsverband der Grünen vorgelegten Vorschläge zu den Radwegen für gut. Hier seien guten Förderungen vorhanden. 
GR Dobler erkundigt sich nach dem Sachstand zum ILE-Projekt. Der Vorsitzende erläutert, dass hierzu eine gemeinsame Fortbildung der Gemeinden am 26. und 27.9 stattfindet. Zudem erkundigt sich GR Dobler nach dem Thema Lehrermangel und dem Sachstand zum Hochwasserkonzept. Konkreter Lehrermangel ist der Verwaltung nicht bekannt. Zum Hochwasserkonzept ist das IB Behringer noch in Arbeit. 
GR Dobler möchte wissen, wie die Zone 30 in Hitzenau angelaufen ist. Der Vorsitzende berichtet, dass bislang nur positive Resonanz in der Gemeinde angekommen ist. 
GRin Reith erkundigt sich, ob am Kinderarten Personalmangel herrscht. Dies wird verneint. 

Datenstand vom 26.10.2022 09:29 Uhr