Datum: 22.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kirchheim 2030
1.1 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen sowie Feststellungbeschluss bzw. erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1.2 Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
1.3 Umbau der Kreuzung Staatsstraße 2082 / Heimstettner Moosweg: Vergabe Planungsleistungen
2 Neubau Rathaus Kirchheim: Auftragsvergabe zum Oberbodenabtrag für die Archäologie
3 Haus für Kinder: Nachträge - vertagt auf GR am 09.09.2019
4 Mitteilungen aus der Verwaltung
4.1 Eingegangene Anträge
4.2 Antworten zu Anfragen
4.3 Sonstiges
5 Anfragen aus dem Gremium
6 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
7 Genehmigung der Niederschriften
7.1 05. GR vom 01.07.2019 - öffentlich

zum Seitenanfang

1. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 1
zum Seitenanfang

1.1. 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen sowie Feststellungbeschluss bzw. erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.1



In seiner Sitzung vom 08.05.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 25.09.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2018 wurden Planungsänderungen beschlossen.

Am 08.05.2018 wurde der Flächennutzungsplan bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplan bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.03.2018 bis 09.05.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2018 bis 29.06.2018.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung am 12.03.2019.

In der Zeit vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.06.2019 bis 15.07.2019 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorliegenden Abwägungsmaterial und kann die beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen im gesamten beschließen.

Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und abgewägt. Auf dieser Grundlage wurden alle Unterlagen vom Flächennutzungsplan und Bebauungsplan überarbeitet, um im nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Für Fragen zum Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Verfahren stehen die Planungsbüros sowie die Verwaltung während der Gemein deratssitzung zur Verfügung.

Hinweis der Verwaltung: Aus zeitlichen Gründen konnten noch nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Es werden kleinere Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Abwägung der Stellungnahmen bis zur Nachladung wegen weiterer Abstimmungen mit Planern, Gutachtern und Fachbehörden erforderlich. Das betrifft die in der Anlage farbig markierten Passagen. Diese stellen einen Bearbeitungsstand dar.

Beschlussvorschlag

1. Die im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 (Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange) bzw. vom 13.06.2019 bis 15.07.2019 (Bürger und Öffentlichkeit) durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird zur Kenntnis genommen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Beschluss

1. Die im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 (Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange) bzw. vom 13.06.2019 bis 15.07.2019 (Bürger und Öffentlichkeit) durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird zur Kenntnis genommen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Dokumente
Download 2019-05-27_FNP 30. Änd. - Kirchheim 2030 - Stellungnahmen § 4 Abs. 2 BauGB.pdf
Download 2019-07-12_Stellungnahmenbehandlung_4-2_FNP.pdf
Download 2019-07-15_Stellungnahme Verkehrsführung Kirchheimer Oval St2082.pdf
Download 2019-07-17_Stellungnahmen FNP § 3 Abs. 2 BauGB.pdf

zum Seitenanfang

1.2. Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.2



In seiner Sitzung vom 08.05.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 25.09.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2018 sowie am 12.03.2019 wurden Planungsänderungen beschlossen.

Am 08.05.2018 wurde der Flächennutzungsplan bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplan bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.03.2018 bis 09.05.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2018 bis 29.06.2018.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung am 12.03.2019.

In der Zeit vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine weitere Beteiligung der Fachbehörden findet ca. Ende August statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorliegenden Abwägungsmaterial und kann die beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen im gesamten beschließen.

Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und abgewogen. Auf dieser Grundlage wurden alle Unterlagen vom Flächennutzungsplan und Bebauungsplan überarbeitet, um im nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auf Grund von Optimierungen für den Radverkehr wurde der Regelquerschnitt in der Heimstettener Straße überarbeitet. Dieser muss noch in der Planzeichnung berücksichtigt und eingearbeitet werden (siehe Anlage Straßenquerschnitt Heimstettener Straße).
Ebenfalls müssen noch mögliche Änderungen im Bebauungsplan eingearbeitet werden, welche sich aus dem Ideenwettbewerb der Landesgartenschau 2024 ergeben. Die Auswahl der Wettbewerbssieger erfolgt am 12. Und 13.07.2019.

Für Fragen zum Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Verfahren stehen die Planungsbüros sowie die Verwaltung während der Gemeinderatssitzung zur Verfügung.

Hinweis der Verwaltung: Aus zeitlichen Gründen konnten noch nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Es werden kleinere Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Abwägung der Stellungnahmen bis zur Nachladung wegen weiterer Abstimmungen mit Planern, Gutachtern und Fachbehörden erforderlich. Das betrifft die in der Anlage farbig markierten Passagen. Diese stellen einen Bearbeitungsstand dar.

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen (Stellungnahmenbehandlung) in der Anlage vollumfänglich im Block zu.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Planänderungen gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auslegung die notwendigen Änderungen, welche sich aus den Stellungnahmen und der optimierten Radverkehrsführung in der Heimstettener Straße ergeben, in die Planungen einzuarbeiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

5. Sollte es aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, den Umgriff des Bebauungsplans anzupassen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen (Stellungnahmenbehandlung) in der Anlage vollumfänglich im Block zu.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Planänderungen gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Auslegung die notwendigen Änderungen, welche sich aus den Stellungnahmen, der optimierten Radverkehrsführung in der Heimstettener Straße und dem Wettbewerbssieger der Landesgartenschau 2024 ergeben, in die Planungen einzuarbeiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

5. Sollte es aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag notwendig werden, so wird die Verwaltung ermächtigt, den Umgriff des Bebauungsplans anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Von Beschlussempfehlung abweichender Beschluss.

Dokumente
Download 2019-07_12_B-Plan Nr. 100 - Kirchheim 2030 - Stellungnahmen § 4 Abs. 2 BauGB.pdf
Download 2019-07-12_Kirchheim_2030_Stellungnahmenbehandlung aus § 4 Abs. 2 BauGB vom 11.04.2015 - 17.05.2019.pdf
Download 2019-07-12_B-Plan Nr. 100_Planzeichnung_gesamt.pdf
Download 2019-07-12_Satzung_BP100_Gemeinde Kirchheim b Mu¨nchen_ENTWURF.pdf
Download Straßenquerschnitt Heimstettener Straße - Kirchheim 2030.pdf
Download Übersicht Ausgleichsflächen.pdf

zum Seitenanfang

1.3. Umbau der Kreuzung Staatsstraße 2082 / Heimstettner Moosweg: Vergabe Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 04.11.2019 ö beschließend 1.1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö zur Kenntnis 1.3

Sachverhalt

Der Umbau der Kreuzung ST2082/Heimstettener Moosweg gilt als essenzieller Bestandteil der Verkehrsplanungen für Kirchheim 2030 und für die Landesgartenschau 2024. Um den Umbau schnellstmöglich durchführen zu können wurden mit dem staatlichen Bauamt Freising und der Regierung von Oberbayern intensive Gespräche geführt. Ergebnis dieser war, dass für die Sicherstellung einer zeitgerechten Fertigstellung des Umbaus die Baulast durch die Gemeinde Kirchheim übernommen werden sollte. Dieses Vorgehen wurde bereits im September 2014 mit dem staatlichen Bauamt abgestimmt und hierzu eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet, diese Vereinbarung wurde mit Beschluss vom G emeinderat am 16.09.2014 genehmigt (siehe Anlage).
Für den Umbau wurden der Gemeinde Kirchheim Fördergelder bereits von der Regierung von Oberbayern zugesichert. Eine genaue Höhe ergibt sich nach der Zustellung des entsprechenden Bescheids, welcher aber erst nach einer fundierten Kostenberechnung erstellt werden kann. Um diese Kostenberechnung zu erstellen wird aktuell ein Vergabeverfahren vorbereitet, hierzu werden momentan die letzten Abstimmungen mit dem staatlichen Bauamt getroffen. Dem Gemeinderat wird dann voraussichtlich im Herbst ein Vergabevorschlag für die Planungsleistungen zum Beschluss vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Beschluss entfällt

Dokumente
Download 2014-10-06_Vereinbarung über den Ausbau der Kreuzung Heimstettener-Moosweg Staatsstraße.pdf

zum Seitenanfang

2. Neubau Rathaus Kirchheim: Auftragsvergabe zum Oberbodenabtrag für die Archäologie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für den Neubau des Rathauses Kirchheim sind im Vorfeld zur Baumaßnahme archäologische Untersuchungen des Baufelds notwendig. Dies ergibt sich aus den im Rahmen des Bebauungsplans Kirchheim 2030 durchgeführten archäologischen Gutachten. Das Baufeld ist in diesem Bereich als archäologische Verdachtsfläche einzustufen. Begleitend dazu muss der Oberboden schichtenweise bis auf die Kiesschicht abgetragen werden.
Für die Vergabe des Oberbodenabtrags musste ein europaweites Vergabeverfahren nach VOB durchgeführt werden. Zum Submissionstermin am 10.07.2019 reichten fünf Bieter ein Angebot ein. Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde durch das Büro Tautorat Landschaftsarchitekten vorgenommen. Im Rahmen der Angebotswertung musste keines der Angebote ausgeschlossen werden. Das Angebot des Bestbieters endete mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 288.004,57 € und liegt somit um 428.607,48 € unter den geschätzten Kosten von 716.612,05 € brutto. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Die Maßnahme beginnt am 12.08.2019 mit dem Oberbodenabtrag der Ackerfläche an der Hauptstraße sowie auf dem alten Volksfestplatz. Außerhalb der Sperrfrist für die Fällung und den Rückschnitt von Bäumen und Hecken werden die notwendigen Bewuchsflächen bzw. Einzelbäume entfernt und anschließend ebenfalls archäologisch untersucht. Der Zeitpunkt hierfür wurde noch nicht final festgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Leistungen des Oberbodenabtrags an den Bestbieter gemäß Vergabevorschlag zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 288.004,57 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Leistungen des Oberbodenabtrags an den Bestbieter gemäß Vergabevorschlag zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 288.004,57 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Haus für Kinder: Nachträge - vertagt auf GR am 09.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.

zum Seitenanfang

4. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein  Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

4.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 4.1
zum Seitenanfang

4.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 4.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

4.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 4.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

Dokumente
Download 190715_397_GKEN_LPH3_A1_1-500_2.pdf

zum Seitenanfang

5. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 5

Diskussionsverlauf

1. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Endabrechnung Kunstrasenplatz-Sanierung

GRM Zwarg erklärt, er habe in seiner E-Mail die Anfrage gestellt, dass in der nächsten Sitzung die Endabrechnung der Kunstrasenplatz-Sanierung am SVH aus den Jahren 2013 und 2014 vorgelegt werde. GRM Zwarg beschwert sich darüber und betont, es könne kein Problem darstellen, diese schnell vorlegen zu können.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister sagt, dass die Endabrechnungen in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im September vorgelegt werden. Er verweist auf die hohe Zahl an Anfragen, die vor dieser Sitzung gestellt und beantwortet wurden. Die Gemeindeverwaltung arbeite mit voller Kraft an Kirchheim 2030, wie an der Fertigstellung des neuen Gymnasiums und des neuen Rathauses, sowie für die Landesgartenschau. Falls dadurch einmal eine Anfrage nicht so schnell beantwortet werden könne, wie sonst üblich, dann bittet der Erste Bürgermeister vielmals um Nachsicht. In der Verwaltung könne nicht beliebig viel Personal aufgebaut werden und mit den derzeitigen personellen Ressourcen kann nicht mehr geleistet werden als derzeit der Fall.

Wortmeldung von GRM Zwarg:
GRM Zwarg vertritt die Ansicht, die Geschäftsordnung würde die Beantwortung von Anfragen regeln. Die Beantwortung der Anfrage zur Endabrechnung der Kunstrasenplatz-Sanierung sei leicht durch die Abt.-Leiterin Frau Brunner-Ernst in kürzester Zeit zu bewerkstelligen. GRM Zwarg wirft dem Ersten Bürgermeister vor, dass nur vorgeschobene Gründe für die spätere Beantwortung angeführt werden.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Frau Brunner-Ernst befinde sich derzeit im Urlaub. GRM Zwarg werde eine Antwort auf seine Anfrage so bald wie möglich erhalten.

Wortmeldung von GRM Zwarg:
GRM Zwarg beschwert sich, er müsse bezüglich der Antworten auf Anfragen immer auf die nächste Sitzung warten und bittet darum bereits zwischen den Sitzungen eine Antwort zu erhalten.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Geschäftsgang der Gemeinde soll nicht durch die ständige Beantwortung von Anfragen gestört werden. Die Anfragen aus dem Gemeinderat werden immer so behandelt, wie es die Geschäftsordnung vorsieht.

Wortmeldung von GRM Keck:
GRM Keck erklärt, es reiche die Anfrage dann zu beantworten, wenn die nächste Entscheidung zu diesem Thema anstehe. Eine Zahl allein, was die Kunstrasensanierung gesamt gekostet hat, bringe dem Gemeinderat nichts. GRM Keck erinnert daran, dass bei der Sanierung des Kunstrasens auch Pflasterarbeiten durchgeführt wurden, die mit der Sanierung des Kunstrasens selbst nichts zu tun hatten. Wenn jetzt nur die Summe der Kosten vorgelegt wird, dann sei das wenig aussagekräftig. Damit werde dem Gemeinderat kein Vergleich zur Verfügung gestellt. Der Verwaltung müsse genügend Zeit gegeben werden, die Sanierung genau zuordnen zu können.

2. Wortmeldung:        GRM Pirzer
Sachstand Haus für Kinder

GRM Pirzer fragt nach dem derzeitigen Zustand des Hauses für Kinder und wie es damit weitergeht.

Antwort von Herrn Okrey (Sachgebietsleiter Hochbau und Objektbetreuung):
Der Zeitplan sieht noch immer vor, dass das Haus für Kindern am 01. Januar in Betrieb gehen kann. Daran hat sich nichts geändert. Am 01. September werden die Feuerschutzanlagen eingebaut. Die Fassadenarbeiten werden auch in den nächsten ein bis zwei Wochen beginnen. Bisher verläuft der Bau nach Plan.

Wortmeldung von GRM Pirzer:
GRM Pirzer erkundigt sich, wo die Kinder bis dahin untergebracht werden, die dann im Januar ins Haus für Kinder einziehen?

Antwort von Herrn Tränkle (Abt.-Leitung Bildung, Soziales und Generationen):
Die Kinder sind bis dahin alle in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen untergebracht. Ab 1. Januar wird es durch neue Zuzüge einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen geben. Diese Kinder sind bisher nicht in Kirchheim gemeldet und müssen daher auch derzeit nicht in den Betreuungseinrichtungen in Kirchheim untergebracht werden. Diese Kinder haben erst ab 1. Januar die Möglichkeit im Haus für Kinder untergebracht zu werden.

3. Wortmeldung:        GRM Pirzer
Anzahl Kinderbetreuungsplätze nach Betreuung

GRM Pirzer möchte eine Auflistung darüber, wie viele Betreuungsplätze es nach Krippe, Kindergarten, etc. sortiert dieses Jahr gibt, ob diese Plätze auch ausreichend sind oder ob die Gemeinde Wartelisten hat.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Die Anfrage kann ad-hoc nicht beantwortet werden. Der Erste Bürgermeister stellt eine Beantwortung der Anfrage in der nächsten Sitzung in Aussicht.


4. Wortmeldung:        GRM Heinz-Fischer
Sachstand Haus für Kinder

GRM Heinz-Fischer verweist darauf, dass der Rohbau des Hauses für Kinder bereits sehr lange den Witterungsbedingungen ausgesetzt ist. Er fragt nach, ob zu befürchten sei, dass dort später durch Nässe, etc. mit Problemen zu rechnen sei.

Antwort von Herrn Okrey (Sachgebietsleiter Hochbau und Objektbetreuung):
Hier gebe es keine Probleme. Der Bau des Hauses für Kinder sei so geplant, dass später alles funktioniert.


5. Wortmeldung:        GRM Matejka
Arbeitgeberbescheinigung der Eltern für Kinderbetreuung in Krippen

GRM Matejka möchte wissen, ob die Gemeinde von den Eltern der Kinder eine Bescheinigung über ihre Arbeitszeiten, ausgestellt vom Arbeitgeber, verlangt.

Antwort von Herrn Tränkle (Abt.-Leitung Bildung, Soziales und Generationen):
Herr Tränkle sagt, er könne das nicht sofort beantworten. Er muss hierzu bei den Betreuungseinrichtungen nachfragen. Die Antwort werde in der nächsten Sitzung nachgereicht.


6. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Sachstand zum BGH-Urteil über Amtsblätter und Praxis der Kirchheimer Mitteilungen

GRM Zwarg meint, es habe noch keine abschließende Behandlung seiner Anfrage per E-Mail zum BGH-Urteil über die richtige Ausgestaltung von Amts- und Gemeindeblättern und die damit zusammenhängende Praxis der Kirchheimer Mitteilungen gegeben. Er habe hierzu in den Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzungen nichts gefunden.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister erklärt, diese Anfrage wurde bereits in einer der letzten Sitzungen beantwortet. In der nächsten Sitzung folgen einige Ausführungen zum Sachstand.


7. Wortmeldung:        GRM Glasl
Dauerparker auf der Hauptstraße in Heimstetten

GRM Glasl weist darauf hin, dass auf der Hauptstraße in Heimstetten unglaublich viele Dauerparker stehen, wo eigentlich nur Kurzparken erlaubt sie. Die kommunale Verkehrsraumüberwachung sollte darauf hingewiesen werden. Es sei sehr schade, dass die Geschäfte an der Hauptstraße dadurch nicht genügend Platz für die Anfahrt ihrer Kundschaft haben. Er bittet darum, hier verstärkt zu kontrollieren.


8. Wortmeldung:        GRM Dirl
Kirchheim 2030 – Versorgung durch die AFK, weitere Bohrung

GRM Dirl möchte wissen, ob für die neuen Wohnungen im Umgriff von Kirchheim 2030 eine weitere, dritte Bohrung durch die AFK erfolgen müsse, um die Versorgung sicherzustellen.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass dies für die ersten Bauabschnitte von Kirchheim 2030 noch nicht notwendig sei. Es sind aber grundsätzlich weitere Bohrungen geplant.



9. Wortmeldung:        GRM Haas
Fahrradständer am Heimstettner See ist stark eingewachsen

GRM Haas weist darauf hin, dass ein Fahrradständer am Heimstettner See durch Äste stark eingewachsen ist. Dadurch könne nur mehr ein Bruchteil der Fahrräder abgestellt werden als eigentlich vorgesehen. Der Fahrradständer befindet sich am Weg an der Wasserwacht Richtung Feldkirchen, als quasi die Verlängerung der Bajuwarenstraße.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Die Anfrage wird an das Landratsamt München weitergeleitet, da das LRA für die Pflege beim Heimstettner See verantwortlich ist. Die Gemeinde kann solche Hinweise leider nur an das LRA weiterleiten.


10. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Kirchheim 2030 – Städtebaulicher Vertrag

GRM Zwarg sagt, es sei ursprünglich geplant gewesen, den Städtebaulichen Vertrag zu Kirchheim 2030 auf der Tagesordnung zu haben. Er habe erwartet, dass der bisherige Entwurf zumindest verteilt wird, damit dem Gemeinderat genügend Zeit gegeben wird darüber zu beraten. Der Erste Bürgermeister habe nun dargelegt, der Vertrag komme im Laufe der Schulferien, im August. Die nächste Gemeinderatssitzung werde am letzten Ferientag stattfinden. Es sei durchaus möglich, dass viele Gemeinderatsmitglieder an dieser Sitzung wegen den Ferien nicht teilnehmen und über den städtebaulichen Vertrag nicht beraten können. Die Gemeinderäte sollten auch die Möglichkeit bekommen, sich mit den Rechtsanwälten kurz zu schließen. GRM Zwarg verstehe nicht, warum der Vertrag heute nicht verteilt werde, damit genügend Zeit zur Vorbereitung bleibe. In dieser Art könne diese Thematik auch bei der nächsten Sitzung nicht ordnungsgemäß behandelt werden.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister erläutert, dass der städtebauliche Vertrag auf der Tagesordnung stehe, jedoch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung, weil sich die Verwaltung derzeit noch in den Verhandlungen befinde. Der Städtebauliche Vertrag war also Teil der Ladung zur heutigen Sitzung und es wurden hierzu Unterlagen verteilt.

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

zum Seitenanfang

7. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö b 7

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

zum Seitenanfang

7.1. 05. GR vom 01.07.2019 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 7.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 05. Gemeinderat - Niederschrift - öffentlich.pdf

Datenstand vom 22.09.2020 10:23 Uhr