Datum: 09.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kirchheim 2030
1.1 Neubau Rathaus Kirchheim: Kanalverlegung
1.2 Umsetzung des Beschlusses vom 01.07.2019 bzgl. Erweiterungsneubau Gymnasium -Mehrkosten Freianlagen durch außerschulische Nutzung
2 Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2019: "Baumschutzverordnung für die Landesgartenschaugemeinde" - vertagt vom GR am 01.07.2019
3 Antrag der LWK-Fraktion vom 11.06.2019: "Anpassung Dachgestaltung"
4 Antrag der LWK-Fraktion vom 02.07.2019: "Nachtrag zur Stellplatz- und Fahrradsatzung: Anlehnbügel für Fahrräder"
5 Erstellung eines "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" (ISEK): Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe
6 Genehmigung Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019
7 Haus für Kinder: Auftragsvergaben und Nachträge - vertagt von GR am 22.07.2019
8 Anpassung der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen"
9 Elektromobilität: Einmalige Projektförderung als Pilotvorhaben für die Entwicklung eines Förderprogramms
10 Immissionsgutachten Mobilfunk: Beschluss über Standorte; Umsetzung des Beschlusses vom 06.05.2019 sowie weitere Standortanfrage bzw. -prüfung
11 Mitteilungen aus der Verwaltung
11.1 Eingegangene Anträge
11.2 Antworten zu Anfragen
11.3 Sonstiges
12 Anfragen aus dem Gremium
13 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
14 Genehmigung der Niederschriften
14.1 06. GR vom 22.07.2019 - öffentlich - vertagt auf GR am 23.09.2019

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1. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 1
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1.1. Neubau Rathaus Kirchheim: Kanalverlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 1.1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Im Rahmen der Planung des neuen Rathauses der Gemeinde Kirchheim stellte sich heraus, dass der durch das gKu Ver- und Entsorgung München Ost (VEMO) betriebene Hauptsammelkanal unter der neu geplanten Bodenplatte des Rathauses verläuft. Der Kanal darf grundsätzlich nicht überbaut werden, dies macht eine Umverlegung unumgänglich.
Zusammen mit der VEMO wurden mehrere Varianten einer Verlegung des Hauptsammlers untersucht. Unter Abwägung aller Aspekte verblieben zwei Varianten.
Variante 1:
Der Hauptsammelkanal wird am Kreuzungspunkt Hauptstraße / Ludwigstraße abgezweigt und unter der neu zu errichtenden Ludwigstraße, über den neuen Kreisverkehr wieder zur Heimstettnerstraße geführt. Die Kosten für diese Variante betragen ca. 2.700.000,00 € brutto inkl. Rückbau des Bestandskanals. Die Bauzeit beträgt hierbei ca. 32 Wochen + Planungszeit und Ausschreibung ca. 5 Monate. Diese Maßnahme gefährdet den anvisierten Baubeginn des Rathauses erheblich, es ist hier mit einer Verzögerung von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Der Vorteil dieser Lösung wäre die gesamte Baufreiheit im Bereich des Rathauses, wie auch des Ortsparks. Eine Anpassung der Planungen für den Ortspark auf die Belange des Kanalverlaufs ist hier nicht erforderlich. Dem stehen die enormen Kosten wie auch die zu erwartenden Terminschwierigkeiten entgegen.
Variante 2b:
Der Kanal wird nur im Bereich des Rathauses soweit nach Westen verschwenkt, wie es der Neubau des Rathauses mit Tiefgarage erforderlich macht und verbleibt auf dem Rathausgrundstück. Der Bestandskanal wird nach Umschluss durch die VEMO im Bereich des Rathauses zurück gebaut. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 450.000,00 € brutto bei einer Bauzeit von ca. 10 Wochen. Diese Variante kann kurzfristig durch die VEMO realisiert werden und gefährdet den Baubeginn des Rathauses nicht. Vorteilig ist hier die Möglichkeit einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme und die daraus resultierenden erheblichen Minderkosten zu Variante 1.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2019 wurde die Auftragsvergabe für den Oberbodenabtrag beschlossen. Die Umverlegung des Hauptsammlers kann nach Abschluss der Maßnahme, sowie dem dafür erforderlichen Rückschnitt der Bewuchsflächen bzw. Einzelbäume im Baufeld und der abgeschlossenen archäologischen Untersuchung durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 2b gem. Sachvortrag umzusetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem gKu Ver- und Entsorgung München Ost zu treffen. Die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 450.000,00 € brutto werden genehmigt und für das Haushaltjahr 2020 im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Wortmeldung des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister berichtet, es habe zu diesem Tagesordnungspunkt die Nachfrage gegeben, warum die Variante 2a nicht mehr in Frage komme. Der Erste Bürgermeister trägt folgende Probleme vor, die zu einem Ausschluss der Variante 2a geführt haben:

1) Für die Umsetzung der Variante 2a müssen die Haupt- und Heimstettener Straße mehrere Wochen gesperrt werden. Um den Baubeginn des Rathausneubaus halten zu können, ist die Umsetzung somit Mitte 2020 erforderlich. Bis dahin sind allerdings weder die Öffnung der Heimstettener Straße zwischen Gymnasium und Collegium noch die Verlängerung der Ludwigstraße inkl. Kreisel fertig. Das Lindenviertel wäre somit verkehrstechnisch nicht mehr zu erreichen und der gesamte Verkehr zwischen Kirchheim und Heimstetten müsste über das „Kirchheimer Ei“ ausweichen.

2) Der Baubeginn des neuen Rathauses erfolgt vor der Errichtung des Gewässerbauwerks der Landesgartenschau. Der Kanal muss zum Baubeginn Rathaus bereits verlegt sein.

3) An dem DN900 Hauptsammler hängen weitere 6 Gemeinden, für die Errichtung von Variante 2a ist ein Pumpwerk notwendig um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Sollte es hierbei zu Komplikationen kommen, muss die Gemeinde Kirchheim die VEMO von den Risiken freistellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 2b gem. Sachvortrag umzusetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem gKu Ver- und Entsorgung München Ost zu treffen. Die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 450.000,00 € brutto werden genehmigt und für das Haushaltjahr 2020 im Haushaltsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Kleiber

Dokumente
Download RHK_Kanalverlegung_Übersichtsplan1.pdf
Download RHK_Kanalverlegung_Variante 1_VEMO.pdf
Download RHK_Kanalverlegung_Variante 2b_VEMO.pdf

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1.2. Umsetzung des Beschlusses vom 01.07.2019 bzgl. Erweiterungsneubau Gymnasium -Mehrkosten Freianlagen durch außerschulische Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 1.2
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Gemeinderatssitzung 27.01.2020 ö beschließend 1.5

Sachverhalt

Ergänzung zum Beschluss vom 01.07.2019
Zunächst wird auf den Beschluss bzgl. des geplanten Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage aus der Gemeinderatsitzung vom 01.07.2019 (TOP 2.3) verwiesen. Die dort erwähnte lichttechnische Stellungnahme der Möhler+Partner Ingenieure AG vom 02.07.2019 wird als Anlage beigefügt.
Eine Besprechung mit dem Vorstand der Eigentümervertretung „Lindenviertel J“ (u.a. Latschenweg) fand am 29.07.2019 statt.
Zudem wurde durch beide Vereine KSC + SVH eine Nutzungsbegrenzung bis jeweils 19:30 Uhr zugesagt. Spielbetrieb/ Turniere sollen dort regelmäßig nicht stattfinden.
Geplantes EU-Verbot
Parallel zum Planungsprozess wird derzeit auf der EU-Ebene geprüft, ob der Einsatz von Gummigranulat für u.a. Kunstrasenflächen in Zukunft zu regulieren ist. Mit einer Festsetzung der EU kann voraussichtlich bis Anfang 2020 gerechnet werden.
Der Zweckverband teilt mit, dass der Freianlagenplaner UKL bereits mit unterschiedlichen Herstellern in Kontakt steht, um eine Prüfung bzgl. Granulatalternativen vorzunehmen.
Anfrage zur Erneuerung Kunstrasenfeld
Gemäß der Anfrage von Herrn Zwarg per E-Mail vom 10.07.2019 und 11.07.2019 wird auf die Erneuerung des Kunstrasenbelages am Ende der Nutzungsdauer gesondert eingegangen.
Für die Sanierungsmaßnahme Kunstrasenplatz SVH (HHSt. 5604.9510) haben sich folgende Gesamtkosten ergeben:

2013
10.300.- €
2014
136.700,- €

328.200,- €

42.500,- €
2015  
10.500,- €

27.700,- €
Summe
555.900,- €
(gerundet)

                                                                               

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 01.07.2019 fest, sodass ein Kunstrasenplatz zunächst Bestandteil des Bauantrages für den Erweiterungsneubau Gymnasium wird.
Die Entscheidung für die Umsetzung wird auf Anfang 2020 (Prämisse: Festlegung der EU liegt vor) vertagt und eine Umplanung erfolgt ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung. Anfallendes Umplanungshonorar ist durch die Gemeinde zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zusätzliche Trainingsflächen für die örtlichen Vereine zu eruieren.

Diskussionsverlauf

GRM Zwarg stellt einen Antrag auf Vertagung:

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 1.2 soll auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt werden.


Abstimmung:
Anwesende:
21
Ja:
5
Nein:
16

Beschluss

Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 01.07.2019 fest, sodass ein Kunstrasenplatz zunächst Bestandteil des Bauantrages für den Erweiterungsneubau Gymnasium wird.
Die Entscheidung für die Umsetzung wird auf Anfang 2020 (Prämisse: Festlegung der EU liegt vor) vertagt und eine Umplanung erfolgt ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung. Anfallendes Umplanungshonorar ist durch die Gemeinde zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zusätzliche Trainingsflächen für die örtlichen Vereine zu eruieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Dokumente
Download Ste_710-5467-1_LI_Gym_Kirchheim_02_07_2019.pdf

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2. Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2019: "Baumschutzverordnung für die Landesgartenschaugemeinde" - vertagt vom GR am 01.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 14.05.2019 ö vorberatend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 01.07.2019 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

m 09.03.2019 wurde von der SPD Fraktion Kirchheim-Heimstetten ein Antrag zum Erlass einer Baumschutzverordnung (BSchVO) für das Kirchheimer Gemeindegebiet gestellt (siehe Anhang Antrag SPD). Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Infrastruktur am 14.05.2019 wurde der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung vorab vorgestellt. Die Entscheidung über eine Baumschutzverordnung obliegt letztlich dem Gemeinderat.
Die 1994 bereits erlassene Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über den Schutz des Baumbestandes (Baumschutzverordnung, BSchVO) wurde im Jahr 2003 wieder aufgehoben (siehe Anhang Alte BSchVO).
Der folgende Entwurf für die neue Baumschutzverordnung wurde basierend auf der alten Kirchheimer Baumschutzverordnung, die der Landeshauptstadt München, dem Entwurf der Gemeinde Neubiberg, die der Gemeinde Ottobrunn, Haar und der Musterbaumschutzsatzung des GALK e.V. (siehe Anhang) erstellt und ist im Anhang einsehbar (Anhang neue BSchVO).
Um die beiden Verordnungen (alte und neue) besser vergleichen zu können, ist im Anhang eine Gegenüberstellung angefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

Dokumente
Download Alte Baumschutzverordnung Gmd Kirchheim.pdf
Download Antrag SPD vom 09.03.19 Baumschutzverordnung.pdf
Download Gegenüberstellung alte vs. neue BSchVO.pdf
Download Neue Baumschutzverordnung Gemeinde Kirchheim bei München.pdf

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3. Antrag der LWK-Fraktion vom 11.06.2019: "Anpassung Dachgestaltung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss (§3 Abs. 2 u. §4 Abs.2 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 100 „Kirchheim 2030“ wurde bereits in der Gemeinderatsitzung vom 22.07.2019 (TOP 1.2) gefasst.
Folgende Argumente sprechen zudem gegen eine solche Festlegung entsprechend des Antrages der LWK-Fraktion vom 11.06.2019:
Anteil begrünter Flachdächer
Der Anteil der Flachdächer soll nach Antrag auf 5% für das Bebauungsplangebiet reduziert werden, jedoch beeinflussen die begrünten Flachdächer die Planung sehr positiv:
  • Bessere Entwässerung auf dem eigenen Grundstück und somit Vermeidung von großflächigen Versickerungsbauwerken durch den verlangsamten Regenwasserabfluss, v.a. bei Starkregenereignisse
  • Auswirkungen auf das Mikroklima, geringere Aufheizung, ökologischer Nutzen
  • Reduktion der Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung
  • Eine Höhenstaffelung der Gebäudehöhen ist bei Satteldächern schwieriger

Schwierigkeiten bei der Umsetzung
  • Eine prozentuale Festsetzung ist gegenüber dem LRA zu begründen, jedoch liegen hierfür keine rechtssicheren Argumente vor
  • Jeder Bauträger bzw. Privater hätte diese Quotelung auf dem entsprechenden Baufeld zu erfüllen, dies gilt dann auch für kleinere Baufelder. Die Umsetzung für das gesamte Planungsgebiet ist somit schwierig, ggf. sind komplizierte Ausnahmeregelungen zu definieren.
Nach aktuellem B-Planstand (Beschluss vom 01.07.2019) sind folgende Festsetzungen bzgl. der Dachflächen vorgesehen:
§ 8 Dachgestaltung
  1. Die Dachneigung für Gebäude ohne Festsetzung von Flachdächern wird auf maximal 40 ° begrenzt.
  2. Dachflächen von Flachdächern sind mit einer durchwurzelbaren Mindestsubstratstärke von 10 cm extensiv zu begrünen und in dieser Weise zu erhalten. Dies gilt nicht bei Dachflächen für Dachausstiege und Dachterrassen.  
  3. Bei der Realisierung von Flachdächern dürfen Dachaufbauten, Dachausstiege und technische Anlagen eine Höhe von 3,0 m über ihrem Durchstoßpunkt durch die Dachfläche und eine Grundfläche von 15 % der darunter liegenden Dachfläche nicht überschreiten. Eine Überschreitung auf insgesamt bis zu 25 % für Anlagen für kontrollierte Wohnraumlüftung ist zulässig. Dachaufbauten und technische Anlagen sind um das Maß ihrer Höhe von der Innenkante der Attika zurückzusetzen.
  4. Bei der Realisierung von Flachdächern darf die Höhe von Brüstungen, Geländer und Absturzsicherungen die jeweils festgesetzte Wandhöhen um bis zu 1,2 m überschreiten. Diese sind um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante der Attika zurückzusetzen.
  5. Technische Anlagen für Photovoltaik sind ohne Flächenbegrenzung zulässig. Bei der Realisierung von Flachdächern dürfen sie eine maximale Höhe von 1,5 m, senkrecht zur Dachfläche gemessen, nicht überschreiten. Sie sind um das Maß ihrer Höhe von den Außenkanten der darunter liegenden Dachfläche zurückzusetzen. Bei Gebäuden ohne Flachdächer sind Anlagen für Photovoltaik, die parallel zur darunter liegenden Dachfläche verlaufen und einen maximalen Abstand von 50 cm über die Dachflächen besitzen zulässig. Sie dürfen an keiner Seite über den Rand der Dachfläche hinausragen. Auf Garagen, Carports und Nebenanlagen, sowie auf Gebäudeteilen mit einer Wandhöhe von maximal 3,6 m sind technische Anlagen für Photovoltaik nicht zulässig.
  6. Antennen- und Satellitenanlagen sind ausschließlich auf den Dächern der jeweils obersten Geschosse der Hauptbaukörper zulässig.  
  7. Garagen und Carports sind mit Flachdächern oder Pultdächern mit einer maximalen Neigung von 10° auszubilden und mit einer durchwurzelbaren  Mindestsubstratstärke von 10 cm extensiv zu begrünen. Aneinandergebaute Garagen oder Carports sind mit der gleichen Wandhöhe, der gleichen Dachform und der gleichen Dachneigung zu erstellen.
  8. Überdachungen von Rampen zu (Gemeinschafts-) Tiefgaragen sowie notwendige Notausgänge aus (Gemeinschafts-) Tiefgaragen sind, soweit sie nicht baulich integriert sind, parallel zur Rampenneigung oder mit Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern bis max. 5° auszubilden.
Bei Flachdächern sind nutzbare Freibereiche in Form von Dachterrassen und Dachgärten zur Erzeugung von Nutz- und Kulturpflanzen zulässig. Der Anteil dieser nutzbaren Freibereiche an der gesamten Dachfläche darf 50% nicht überschreiten. Die nutzbaren Freibereiche auf den gesamten Dachflächen sind auf mindestens 40% ihrer Fläche intensiv mit einer Mindestsubstratstärke von 30cm zu begrünen. Auf Garagen, Carports und Nebenanlagen, sowie auf Gebäudeteilen mit einer festgesetzten Wandhöhe von maximal 3,6 m sind nutzbare Freibereiche nicht zulässig.

Gemäß der Planzeichnung ist außerdem festgelegt, dass für den Mehrgeschosswohnungsbau  begrünte Flachdächer vorzunehmen sind.

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 22.07.2019 wird der Antrag der LWK vom 11.06.2019 abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Wortmeldung des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister verweist auf interessante Informationen zum Thema in einem Gestaltungshandbuch der Stadt Heilbronn. Dieses Handbuch hat die Delegation der Gemeinde Kirchheim beim Besuch der Bundesgartenschau erhalten. Darin sind auch Dachlandschaften beschrieben, zum Beispiel welche Möglichkeiten und welche Spielräume es hier gibt. Ein ähnliches Gestaltungshandbuch oder Gestaltungsleitfaden soll es dann auch für die Neubauten rund um Kirchheim 2030 geben. In Kirchheim kümmere sich darum auch ein Gestaltungsbeirat. Alle Neubauten und Hochbauten, die entstehen, werden auch durch ein Gestaltungsgremium begutachtet, sodass über die Dachformen intensiv diskutiert werden kann. Der Erste Bürgermeister lässt das Handbuch einmal durch die Runde geben.

Beschluss

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 22.07.2019 wird der Antrag der LWK vom 11.06.2019 abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Dokumente
Download Antrag LWK Anpassung Dachtgestaltung K 2030.pdf

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4. Antrag der LWK-Fraktion vom 02.07.2019: "Nachtrag zur Stellplatz- und Fahrradsatzung: Anlehnbügel für Fahrräder"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 02.07.2019 beantragt GRM Marcel Proffert die Änderung der Stellplatz- und Fahrradsatzung dahingehend, dass Fahrradständer grundsätzlich als sogenannte Anlehnbügel zu errichten sind. Von einer entsprechenden Festlegung rät die Verwaltung ab. Grundsätzlich sieht die Verwaltung die Anlehnbügel in vielen Bereichen ebenfalls als sehr sinnvoll an, so wurden durch die Gemeinde in den letzten Monaten zahlreiche dieser Bügel im gesamten Ortsgebiet installiert. Aktuell unter anderem an den Bushaltestellen, am Rathaus und im REZ, wo diese gemeinsam mit dem Betreiber finanziert wurden. Weitere dieser Bügel folgen. Es gibt dennoch Situationen in welchen sich Anlehnbügel schlechter eignen, gerade in Bereichen wo der erhöhte Platzbedarf nicht realisiert werden kann. Auch der ADFC sieht hier verschiedene Möglichkeiten zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen vor. Diese können auch sogenannte Hoch-/Tiefeinsteller sein, allerdings wie auch in dem Antrag erwähnt immer unter der Voraussetzung, dass der Rahmen angeschlossen werden kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor,  nicht eine Art von Fahrradstellplätzen vorzuschreiben, sondern eine Informationsbroschüre mit Empfehlungen zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen zu erstellen und diese der Stellplatz- und Fahrradsatzung als Anlage 2 anzufügen.  

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt eine Informationsbroschüre für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zu erstellen und der Stellplatz- und Fahrradsatzung als Anlage 2 anzufügen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt eine Informationsbroschüre für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zu erstellen und der Stellplatz- und Fahrradsatzung als Anlage 2 anzufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag LWK vom 02.07.2019_Stellplatz- und Fahrradsatzung Nachtrag Anlehnbügel.msg

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5. Erstellung eines "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" (ISEK): Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchheim steht mit den beiden Großprojekten Kirchheim 2030 sowie der Landesgartenschau 2024 vor einer städtebaulichen Zäsur. Um diese Projekte sowie weitere, damit verbundene Maßnahmen durchführen zu können, ist die Gemeinde auf Mittel aus der Städtebauförderung angewiesen. Da die auf Landesebene hierfür vorgesehenen Fördermittel gering sind bzw. Förderprogramme beendet werden, ist die Gemeinde auf Bundesmittel angewiesen. Voraussetzung um auch auf Bundesmittel zugreifen zu können, ist ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK). Ein ISEK beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Gemeinde für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit allen kommunalen Institutionen, Fachplanungen und der Bürgerschaft erarbeitet wird. Mit der Erstellung des ISEK wird sichergestellt, dass die geförderten Maßnahmen langfristig angelegt und sinnvoll miteinander verknüpft sind. Im Kontext der Gemeinde Kirchheim liegt der Fokus des ISEK, aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Planungen, Gutachten und Konzepten, auf einem Zusammenführen des Vorhandenen, der Konzeption von Schnittstellen zwischen den einzelnen Gemeindequartieren. Zudem sind auch gänzlich neue Bausteine zu entwickeln, wie bspw. in den Ortskernen oder für das Bürgerhaus. Die voraussichtlichen Kosten für das ISEK wurden von der Gemeinde in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern auf rund 60.000€ beziffert. Die Gemeinde hat drei Planungsbüros angefragt, von zweien wurde ein Angebot übermittelt. Das dritte Planungsbüro konnte aus Kapazitätsgründen kein Angebot vorlegen. Eine intensive Prüfung der eingegangenen Angebote durch die Verwaltung ergab eine Präferenz für das Planungsbüro STADT-RAUM-PLANUNG. Dieses Planungsbüro hat bereits sehr viel Erfahrung mit der Erstellung von ISEKs, verfügt über sehr gute Referenzen und bietet zudem den günstigsten Preis.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK).
2.        Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung den Auftrag für die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) an das Planungsbüro STADT-RAUM-PLANUNG zu vergeben, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung der Regierung von Oberbayern. Die Auftragssumme beläuft sich auf 50.140,65 €.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK).
2.        Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung den Auftrag für die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) an das Planungsbüro STADT-RAUM-PLANUNG zu vergeben, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung der Regierung von Oberbayern. Die Auftragssumme beläuft sich auf 50.140,65 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Genehmigung Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fritz Humplmayr Hausverwaltungen hat mit Schreiben vom 31. Januar 2019 um die Genehmigung der geplanten Sonntagsöffnung während des stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019 gebeten.
Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage nur im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen. Mit Bescheid vom 21.05.2019 wurde der „Vorweihnachtliche Kathreinmarkt“ als Jahrmarkt festgesetzt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf das enge räumliche Umfeld des Marktes beschränkt.
Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern v.a. das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucherströme aufgrund des Marktes und nicht von der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen.
Der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ im Räter Einkaufs Zentrum zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an. Jährlich findet der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ - nunmehr zum 29. Mal in Folge - statt, er ist etabliert. Der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ verfügt über besondere Attraktivität und eine herausragende Anziehungskraft, sowohl durch das in der Jahreszeit bedeutsame vorweihnachtliche Marktthema, als auch durch das begleitende, örtlich verwurzelte und der Jahreszeit entsprechende Begleitprogramm (musikalische Auftritte örtlicher Kinder-, Jugend- und Schulgruppen, Spielgruppen, regionale Musikkapellen insbesondere mit besinnlicher Trompetenmusik). Insbesondere dem gemeindlichen Gemeinschaftswesen dient der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“. Er bietet örtlichen Gruppen die Möglichkeit, sich mit ihren kulturellen Ausrichtungen einer breiten Gemeindeöffentlichkeit in einem angemessenen und ansprechenden Rahmen zu präsentieren. Die zahlreichen Marktstände bieten den Gemeindebürgern insoweit im Jahr einmalig und exklusiv das marktbezogene, örtlich und regional ausgerichtete, typische Produktangebot.
Durch den Veranstalter wir der Markt „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ alljährlich intensiv beworben. Die Sonntagsöffnung findet dabei – wenn überhaupt – nur eine äußerst untergeordnete Berücksichtigung.
Der Besucherstrom des Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen. Nur eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zur Fläche des Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt“ gering.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern und das Landratsamt München zu hören.
Die Gewerkschaft ver.di hat bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch diesmal vor dem Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.

In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.
Der Veranstalter braucht frühzeitig die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zu den geöffneten Geschäften, um die vertraglichen Planungen für den Markt vorantreiben zu können. Das Landratsamt München verlangt weiterhin für jeden einzelnen Fall den Erlass einer eigenen Rechtsverordnung.
Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für den „Vorweihnachtlichen Kathreinmarkt 2019“ nachstehenden Prognosen angestellt:
  1. Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt:
    ca. 7.000 bis 9.000 Besucher

  2. Prognose über den Besucherstrom welche die Veranstaltung ausschließlich oder
    überwiegend aufgrund der Ladenöffnung aufsuchen werden:
    ca. 400 bis 600 Kunden

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses im Rahmen des im Räterzentrum in Kirchheim b. München, Gemeindeteil Heimstetten stattfindenden Marktes „Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019“ am 24. November 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Dokumente
Download Anträge auf Sonntagsöffnungen im REZ.pdf
Download RVO Vorweihnachtlicher Kathreinmarkt 2019 - Text.pdf
Download Lageplan zur RVO.pdf

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7. Haus für Kinder: Auftragsvergaben und Nachträge - vertagt von GR am 22.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 22.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 07.06.2016 wurde die durch das Architekturbüro Spreen erstellte Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 HOAI dem Grunde nach gebilligt. In der vorgelegten Kostenschätzung wurden für die Gesamtmaßnahme 7.200.000,00 € geschätzt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt die Architekten sowie die weiteren fachlich Beteiligten mit den Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI zu beauftragen. Um die Kosten der Maßnahme zu senken wurden Einsparoptionen beschlossen, so sollten die Bodenbeläge in untergeordneten Räumen entfallen sowie Änderungen in der Wandkonstruktion vorgenommen werden. Ebenso sollte eine Reduzierung der Schrankzonen vorgesehen werden. In selbiger Sitzung wurde auch die Erweiterung des Kellers um einen Raum mit 30 m² sowie die Errichtung einer Photovoltaik Anlage auf dem Dach beschlossen. Unter Einbezug der gewünschten Änderungen wurde durch das Architekturbüro Spreen die Kostenberechnung vorgelegt, die ermittelte Gesamtsumme in Höhe von 7.473.738,55 € wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2018 genehmigt.
In Folge des positiven Beschlusses wurden die ersten Vergabepaket zur Angebotsabgabe freigegeben, dies erfolgte mittels der Onlinevergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers.
In den Gemeinderatssitzungen am 05.03.2018, 08.05.2018, 03.07.2018, 30.07.2018, 08.10.2018, 04.02.2019 und 01.07.2019 wurden bereits folgende Gewerke vergeben:
Baumeister und Erdbau:        Fa. Mickan        Vergabesumme:        1.112.689,06 € brutto
Aufzugsarbeiten:        Fa. Kone        Vergabesumme:        47.231,10 € brutto
Blitzschutzarbeiten:        Fa. Hitzl        Vergabesumme:        19.823,26 € brutto
Holzbauarbeiten:        Fa. Eder        Vergabesumme:        1.051.568,97 € brutto
Fassadenelemente:        Fa. Hama        Vergabesumme:        864.049,48 € brutto
Gerüstbauarbeiten:        Fa. Fritsch        Vergabesumme:        65.076,70 € brutto
Sanitärarbeiten:        Fa. Hassler        Vergabesumme:        260.775,10 € brutto
Raumlufttechnik:        Fa. Schenk        Vergabesumme:        100.743,17 € brutto
Technische Dämmung:        Fa. IBB        Vergabesumme:        33.792,48 € brutto
Heizungsarbeiten:        Fa. Schmid        Vergabesumme:        198.839,30 € brutto
Elektroarbeiten:        Fa. Romantschak        Vergabesumme:        326.756,09 € brutto
Dachdeckerarbeiten        Fa. Hartl        Vergabesumme:        447.368,31 € brutto
Trockenbauarbeiten        Fa. TM Trockenbau        Vergabesumme:        133.010,64 € brutto
Estricharbeiten        Fa. German Estrich        Vergabesumme:        59.014,24 € brutto
Schreinerarbeiten        Fa. Baumgärtner        Vergabesumme:        827.022,63 € brutto
Bodenbelagsarbeiten        Fa. Marco        Vergabesumme:        42.758,85 € brutto
Parkettarbeiten        Fa. Brandl        Vergabesumme:        76.489,09 € brutto
Fliesenarbeiten                Fa. Röhlich                Vergabesumme:        111.757,30 € brutto
Malerarbeiten                        Fa.Hölzel                Vergabesumme:        41.535,65 € brutto
Außenanlagen                Fa.May                Vergabesumme        964.875,02 € brutto
Küchentechnik                Fa. Voss                Vergabesumme        135.050,72 € brutto

WC-Trennwände
Die Ausschreibung für die Trennwände wurde als EU-weite Ausschreibung am 12.06.2019 veröffentlicht. Bis zur Submission am 17.07.2019 haben drei Bieter ein Angebot abgegeben. Das Angebot des Bestbieters endete mit einer geprüften Auftragssumme in Höhe von 8.587,04€ brutto und liegt somit um 24% über dem in der Kostenberechnung veranschlagten Budget von 6.900 €. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurde der Auftrag bereits vergeben.

Schlosserarbeiten
Die Ausschreibung für die Schlosserarbeiten wurde als EU-weite Ausschreibung am 11.06.2019 veröffentlicht. Bis zur Submission am 17.07.2019 hat kein Bieter ein Angebot abgegeben. Das Zweite Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung wurden am 19.07. begonnen. Hierfür wurde bei ca. 20 Firmen nachgefragt. Bis zum Submissionstermin am 06.08.2019 haben drei Firmen ein Angebot abgegeben. Das Angebot des Bestbieters endete mit einer geprüften Auftragssumme in Höhe von 173.939,92 € brutto und liegt somit um ca.125 % über dem in der Kostenberechnung veranschlagten. Budget von 77.350,00 €. Die enorme Kostensteigerung ist der momentanen wirtschaftlichen Marktlage geschuldet. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurde der Auftrag mittels dringlicher Anordnung gemäß Art. 37, Abs. 3 GO vergeben.

Baureinigungsarbeiten
Die Ausschreibung für die Baureinigungsarbeiten wurde als EU-weite Ausschreibung am 28.06.2019 veröffentlicht. Bis zur Submission am 08.08.2019 haben sechs Bieter ein Angebot abgegeben. Das Angebot des Bestbieters endete mit einer geprüften Auftragssumme in Höhe von 12.766,20 € brutto und liegt somit um ca. 3 % unter dem in der Kostenberechnung veranschlagten Budget von 13.200 €. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurde der Auftrag bereits vergeben.

Nachträge:

Bei einer baubegleitenden Prüfung des BKPV wurde darauf hingewiesen, dass gemäß der gemeindlichen Geschäftsordnung, Nachtragsvereinbarungen die über 10 % der Auftragssumme oder maximal 25.000 € je Gewerk liegen vom Gemeinderat nachbeschlossen werden müssen.

Auflistung der betreffenden Nachträge:





Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der im Sachvortrag genannten Nachträge

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der im Sachvortrag genannten Nachträge

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kostenübersicht Vergaben HfK GR 09.09.2019.pdf

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8. Anpassung der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 19.11.2018 hat die Gemeindeverwaltung dem SBKA das Thema „Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ vorberatend zur Diskussion gegeben:

„In der regelmäßigen Arbeit mit den aktuell gültigen „Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen“ (anbei) ist die Gemeindeverwaltung darauf gestoßen, dass diese nicht mit der Geschäftsordnung sowie den aktuellen Ausschüssen einhergehen. Daher wurde eine entsprechende Anpassung (ebenfalls anbei) vorgenommen, die nun dem SBKA vorberatend vorgelegt wird.“

Die Diskussion im Ausschuss hat dann folgende Ergänzungen ergeben:
- Anpassung der Sockelbeiträge (aktuell 2,50 €/ Erwachsenem und 25,- €/ Jugendlichem)
- Anpassung der pauschalen Vereinszuschüsse an die Feuerwehren und die kirchl. Jugendarbeit
- Recherche zur Höhe der Vereinszuschüsse bei umliegenden Gemeinden

Die Gemeindeverwaltung schlägt nun – nach intensiver Recherche und unterschiedlichen Hochrech nungen (siehe Unterlagen anbei) – vor, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen wie folgt anzupassen und dabei einen deutlichen Schwerpunkt auf die Jugendförderung zu legen:
- Sockelbeitrag pro jugendlichem Mitglied (bis 23 Jahre):        50,- €                (zuvor 25,- €)
- Sockelbeitrag pro erwachsenem Mitglied:                        2,50 €                (zuvor auch 2,50 €)
- Zuschuss für die Feuerwehren:                                3000,- €        (zuvor 1500,- €)
- Zuschuss für die kirchl. Jugendgruppen:                        2000,- €        (zuvor 1000,- €)

=> Siehe dazu die Anlage „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen_Entwurf 2019“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen anzupassen, in Kraft treten zu lassen und somit die Richtlinien vom 17.02.1994 außer Kraft zu setzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen“ wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen anzupassen, in Kraft treten zu lassen und somit die Richtlinien vom 17.02.1994 außer Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hochrechnung künftige Vereinszuschüsse.pdf.pdf
Download Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen_Entwurf 2019.pdf.pdf
Download Vereinszuschuss_Richtlinien_seit 2008.pdf
Download Vereinszuschüsse auf Landkreisebene.pdf.pdf
Download Vereinszuschüsse Nachbargemeinden.pdf.pdf

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9. Elektromobilität: Einmalige Projektförderung als Pilotvorhaben für die Entwicklung eines Förderprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Grundlage für den Entwurf eines Förderprogramms für Elektromobilität ist der Antrag der CSU-Fraktion vom 04.06.2018. Darin sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob es von staatlicher Seite eine Förderung bzw. Zuwendung für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt. Mittlerweile haben sich aber auch vereinzelt Bürger an die Verwaltung gewandt, um zu erfragen, ob die Gemeinde Kirchheim b. München ein kommunales Förderprogramm für Elektromobilität hat.

Recherchen haben ergeben, dass nur die Ladepunkte gefördert werden, welche nach der Ladesäulenverordnung (LSV) rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Da diese Eigenschaft bei privat aufgestellten Ladepunkten nicht der Fall ist, gibt es hier keine Förderung von staatlicher Seite.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen selbst, für solche privaten Ladepunkte, ein kommunales Förderprogramm entwerfen. Dieses Programm darf jedoch den Rahmen ihrer (finanziellen und persönlichen) Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Um ein Programm abschließend und praxistauglich entwerfen zu können, möchte die Verwaltung einmalig ein Pilotprojekt finanziell unterstützen.
Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um die Erstellung eines Umsetzungskonzepts für einen Garagenhof im Lindenviertel.
Mithilfe dieses Konzepts soll aufgezeigt werden, welche baulichen Maßnahmen für die Elektrifizierung des Garagenhofs nötig sind. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie die Leitungen für Strom und Netzwerk optimal verlegt werden könnten. Desweiteren soll den Garagenbesitzern gezeigt werden, welche Möglichkeiten sie bei der Auswahl der Ladestation (stehend oder als Wallbox montiert) haben und wie bzw. wo der optimale Montageort dafür wäre. Abschließend erhalten die Eigentümer Auskunft darüber, wie hoch die finanzielle Belastung für die Eigentümer durch die baulichen Maßnahmen sein wird. Die Kosten für die Verlegung der Leitungen auf dem Garagenhof (bzw. zu den einzelnen Garagen) sind dabei gemeinschaftlich zu tragen. Die Kosten, welche innerhalb der Garage anfallen (Ladestation, Montage, verlegen von Leitungen), sind von dem jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen.  

Die Kosten für dieses Umsetzungskonzepts belaufen sich auf ca. 2.500,- € netto.

Dieses Konzept könnte für die Festlegung einer Förderquote bzw. eines Fördersatzes und eines Förderhöchstbetrags in einem Förderprogramm sehr hilfreich sein.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Kirchheim b. München unterstützt die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ finanziell bei der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für ihren Garagenhof.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung beläuft sich auf 50% der Nettokosten bzw. max. 1.250,- €.
Die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ verpflichtet sich im Gegenzug, das Ergebnis des Konzepts an die Gemeindeverwaltung weiter zu geben, damit diese ein praxistaugliches Förderprogramm entwickeln kann.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2019 nicht hierfür veranschlagt. Es entstehen außerplanmäßige Ausgaben.
Br 07.08.19

Beschluss

Die Gemeinde Kirchheim b. München unterstützt die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ finanziell bei der Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für ihren Garagenhof.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung beläuft sich auf 50% der Nettokosten bzw. max. 1.250,- €.
Die Eigentümergemeinschaft „Lindenviertel B in Kirchheim e.V.“ verpflichtet sich im Gegenzug, das Ergebnis des Konzepts an die Gemeindeverwaltung weiter zu geben, damit diese ein praxistaugliches Förderprogramm entwickeln kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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10. Immissionsgutachten Mobilfunk: Beschluss über Standorte; Umsetzung des Beschlusses vom 06.05.2019 sowie weitere Standortanfrage bzw. -prüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Am 06.05.2019 wurde im Gemeinderat das Immissionsgutachten des Mobilfunkgutachters vorgestellt und über mögliche Standorte diskutiert. Der Gutachter präsentierte die möglichen Standorte für Mobilfunkmasten, sowie die Handlungsalternativen, die der Gemeinde vorliegen.
Nach längere Diskussion wurde beschlossen, dem Mobilfunkbetreiber derzeit noch keine Standorte vorzuschlagen. Gegebenenfalls sollen weitere Standorte geprüft werden und geeignete Maßnahmen zur Aufklärung der Eigentümer bezüglich „Dachstandorte“ eingeleitet werden. Die Gemeindeverwaltung hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wenn die Gemeindeverwaltung der Mobilfunkbetreiber keinen Standort anbietet bzw. wenn der Gemeinderat zu keiner Einigung kommt, die Gefahr besteht, dass der Mobilfunkbetreiber selbstständig sucht im Gemeindegebiet.
Dem Mobilfunkbetreiber wurde nach dieser Sitzung das Ergebnis mitgeteilt, woraufhin dieser deutlich gemacht hat, nun selbstständig zu akquirieren.
In den Kirchheimer Mitteilungen wurde mehrmals durch die Gemeindeverwaltung hingewiesen, dass ein Mobilfunkbetreiber derzeit Dachstandorte für seinen Mobilfunksender sucht und dass Mitbürger ein potentielles Angebot von dem Mobilfunkbetreiber gut überdenken sollten, da mit Wertverlust der Immobilien, Ärger mit Nachbarn und gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechnet werden müsste. Zudem sind Dachstandorte von der Strahlungsbelastung höher, als hohe Mobilfunkmasten. 
Da in der Gemeinderatsitzung im Mai, ein Hauptgrund für die Ablehnung eines Mobilfunkmasten die Optik des Masten war, wurden bereits Alternativen abwogen und mit dem Mobilfunkbetreiber abgestimmt. Der Mobilfunkbetreiber wäre offen für eine Begrünung des Geländes, um einen Teil des Antennenträgers zu kaschieren. Gemeinderatsmitglied Keck hat hierzu eine Skizze angefertigt (siehe Anhang). Über diese Alternative soll der Gemeinderat entscheiden.
Der Standort an der Staatsstraße (siehe Anhang) wäre laut Gutachter am besten für einen Masten geeignet, weil damit einerseits eine flächendeckende Versorgung der Gemeinde langfristig gesichert werden kann. Gleichzeitig kann damit die Strahlenbelastung im Vergleich zu Dachstandorten deutlich vermindert werden. Dieser Funksender könnte im Zuge der Landesgartenschauanlage begrünt und damit optisch kaschiert werden.
Im Juli ist bereits ein weiterer Mobilfunkbetreiber auf die Gemeinde zugekommen und will ebenfalls einen Sendemasten errichten. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung wieder ihr Mitbenutzungsrecht in Anspruch genommen. Die ersten Abstimmungen mit dem neuen weiteren Mobilfunkbetreiber laufen bereits an.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Mobilfunkstandort laut Anhang  vorzuschlagen, mit der Bedingung diesen überwiegend zu begrünen und optisch in das Gelände zu integrieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Mobilfunkstandort laut Anhang  vorzuschlagen, mit der Bedingung diesen überwiegend zu begrünen und optisch in das Gelände zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Download Skizze Mobilfunkmast Bäume Stephan Keck.pdf
Download Standortekarte aus Immissionsgutachten.pdf

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11. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein  Sachvortrag erstellt.

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11.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 11.1
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11.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt die Antworten auf Anfragen mündlich vor:

Anfragen aus dem 05. Gemeinderat vom 01.07.2019

Anfrage GRM Keck: Bitte um Hinweis in Kirchheimer Mitteilungen, dass die Hausnummern der zugehörigen Häuser sichtbar sind

Antwort:
Die Ausgabe Nr. 16 der Kirchheimer Mitteilungen wird einen Hinweis enthalten, dass die Hausnummern sichtbar gestaltet werden sollen.


Anfrage GRM Proffert: Ampel an der Grund- und Mittelschule durch Äste verdeckt

Antwort:
Das Anliegen wurde vom Bauhof erledigt.


Anfrage GRM Proffert: Aufstellung von Blumenkübeln bei Fahrbahnverengung in der Florianstraße

Antwort:
Die Blumenkübel sind bestellt und werden geliefert. Wenn sie da sind, werden sie wahrscheinlich erst zur Pflanzperiode aufgestellt.


Anfrage GRM Zwarg: Regelmäßige Vorlage der Statistik über Verkehrskontrollen

Antwort:
Da der zuständige Mitarbeiter auf einer längeren Fortbildung ist, wird versucht die Antwort auf die Anfrage im Oktober vorzulegen, wir bitten um Verständnis.


Anfrage GRM Zwarg: Nächtliche Beleuchtung bei der Rampe zum JUZ ausgeschaltet

Antwort:
Die Beleuchtung wird über einen Dämmerungsschalter in Kombination mit einer Zeitschaltuhr geregelt. Eine Anpassung auf die Wünsche der Nutzer wäre möglich, bisher ist hierzu aber nichts bekannt. Die Verwaltung wird hier noch einmal mit dem JUZ Kontakt aufnehmen.


Anfrage GRM Glasl: Wildparken beim Heimstettener See

Antwort:
Die Anfrage wurde an die Polizei weitergegeben. Die kommunale Verkehrsüberwachung kann hier leider nicht tätig werden.
Anfrage GRM Keck: Viel Totholz in den Bäumen in der Wendelsteinstraße – bitte auslichten

Antwort:
Laut Umweltamt handelt es sich hierbei um geringe Mengen, diese wurden durch den Bauhof in KW 30/31 entfernt.


GRM Heinik: Durchgangsverkehr auf der Dorfstraße stärker kontrollieren

Antwort:
Da der zuständige Mitarbeiter auf einer längeren Fortbildungsveranstaltung ist, wird die Anfrage ausführlich im Oktober nachgeliefert, wir bitten um Verständnis.


GRM Graf: Autos auf gesperrter Straße bei Hausen Richtung Auffanggraben

Antwort:
Da der zuständige Mitarbeiter auf einer längeren Fortbildungsveranstaltung ist, wird die Anfrage ausführlich im Oktober nachgeliefert, wir bitten um Verständnis.



Anfragen aus dem 06. Gemeinderat vom 22.07.2019

Anfrage GRM Zwarg: Endabrechnung Kunstrasenplatz-Sanierung am SVH aus den Jahren 2013 und 2014


Antwort:
Die Antwort auf die Anfrage wurde auch dem Sachvortrag zum entsprechenden Tagesordnungspunkt beigefügt:

Gesamtkosten Sanierung Kunstrasenplatz SVH (HHSt. 5604.9510):
  • 2013:        10.300.- €

  • 2014:        136.700,- €
328.200,- €
42.500,- €

  • 2015:        10.500,- €
27.700,- €

Summe:        555.900,- € (gerundet)


Anfrage GRM Glasl: Kirchheim, Straße „Am Heimstettener See“: Behinderung der Einsatzkräfte trotz Parkverbot

Antwort:
Hier gab es intensiven Kontakt der Verwaltung mit der Polizei. Der Sacherhalt ist gleich gelagert wie bei der Anfrage von GRM Glasl zu Wildparken.


Anfrage GRM Matejka: Arbeitgeberbescheinigung der Eltern für Kinderbetreuung in Krippen

Antwort:
Da alle Kindertageseinrichtungen in fremder Trägerschaft sind und daher die Verträge und die Elternkontakte direkt über den jeweiligen Träger laufen, verlangt die Gemeinde von den Eltern keine Arbeitgeberbescheinigung. Dies bleibt den Trägern überlassen und wird unterschiedlich von den Trägern gehandhabt. Echo e.V. beispielsweise fordert für die Mittagsbetreuungsplätze von den Eltern eine Arbeitgeberbescheinigung ein um sicher zu gehen, dass die Betreuung auch tatsächlich erforderlich ist.


Anfrage GRM Pirzer: Arbeitgeberbescheinigung der Eltern für Kinderbetreuung in Krippen

Antwort:
Zum September 2019 gibt es in der Gemeinde Kirchheim 135 Krippenplätze plus 50 Plätze in der Großtagespflege/ bei Tagesmüttern. Sechs Kinder sind im Krippenbereich auf der Warteliste, allerdings fehlt der Verwaltung die Rückmeldung der Eltern, ob sie tatsächlich Bedarf an einem Platz haben. Zudem gibt es 402 Kindergartenplätze mit einem Integrationsplatz. Auf der Warteliste ist nur ein Kind. Für die Schulkinder stehen insgesamt 56 Hortplätze mit vier Integrationsplätzen zur Verfügung. Zwei Kinder sind auf der Warteliste. In der Mittagsbetreuung sind für 307 Kinder Plätze vorhanden, ohne Kinder auf der Warteliste. Ab Januar 2020 stehen mit dem Haus für Kinder an der Hauptstraße weitere 24 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze zur Verfügung.


Anfragen per E-Mail

Anfrage der CSU (vom 17.04.2019): Diverse Anfragen zum Thema Sicherheit

Antwort:
Die Anfragen wurden an das PP München weitergeleitet. Am 02.07.2019 erhielten wir das Antwortschreiben (siehe Anlage).


Anfrage GRM Zwarg (17.07.2019): Anfragen zum Feld südlich des Walls

1. Gehören alle von der Baufeldvorbereitung betroffenen Felder zwischenzeitlich der Gemeinde?

Antwort:
Nein.

2. Sind alle etwaigen Pachtverträge zum jetzigen Zeitpunkt ausgelaufen?

Antwort:
Ja.

3. Hat jemand einen Antrag auf Ernteausfall-Entschädigung gestellt oder sind Entschädigungen bereits gezahlt worden?

Antwort:
Nein.


Anfrage GRM Heinz-Fischer (vom 22.07.2019): Abriss des Hausmeisterhauses an der GMS

Antwort:
Zu diesem Thema gibt es noch keine Beschlussfassung. Im Bebauungsplan, der mehrmals beschlossen wurde, ist eine Erweiterungsmöglichkeit der GMS vorgesehen, weil diese auch benötigt wird. Diese Erweiterung ist überlagert mit dem Hausmeisterhaus. Das bedeutet, es wird wahrscheinlich noch vor der Landesgartenschau ein Beschluss zum Abriss des Hausmeisterhaueses und zum Bau der Erweiterung notwendig sein.

Anfrage GRM Zwarg (vom 06.09.2019): Schreiben des StMUV zur Lärmaktionsplanung

Antwort:
Ja, die Schreiben sind bei der Gemeinde eingegangen.


Anfrage GRM Zwarg (vom 28.07.2019). Nachfragen zur Planungsänderung des neuen Gymnasiums

Wie groß wird der Pausenhof bei Drehung der Halle?

Antwort des Zweckverbandes:
Der „Stecknadelentwurf der IG-Wall bringt bei Einhaltung der östlichen städtebaulichen Kante eine Verschiebung der westlichen Planungsgrenze um min. 7m mit sich. Die Westgrenze des Planungsgebietes ist innerhalb des B-Planes bereits fixiert und nicht mehr verschiebbar.

Um das Wäldchen ernsthaft zu erhalten, müsste die Breite des Wäldchens bzw. der Abstand zwischen der Turnhalle mit Fussballfeld von den Allwetterplätzen um einiges größer sein. Eine etwa doppelte Breite bzw. eine Breite von ca. 20m wären hier angebracht. Damit verschmälert sich der Pausenhof um 10m. Im Bereich der Turnhalle wäre der Pausenhof 45m und im Bereich des Sportfeldes wäre der Pausenhof damit nur 35m schmal. Im aktuellen Entwurf von UKL beträgt die Breite etwa 63m. Die Bruttofläche beträgt im IG Wall Entwurf damit nur etwa 4.200 m². Dies ist im Abgleich zum Entwurf UKL nur etwa 2/3 der bis anhin eingeplanten Pausenhoffläche (6.200 m²).

Von der Regierung vorgegeben ist eine Mindestfläche von 4.050 m². In der aktuellen Planung hat der Pausenhof eine Fläche von 6.200 m². Diese beinhaltet verschiedene Aktionsbereiche (Schulgarten, grünes Klassenzimmer, Außentheater, Bouldern, Tischtennis) die zum Großteil auch während der Pause genutzt werden können. Ohne diese Aktionsinseln beläuft sich die Fläche auf 3.600 m².

Der Schule liegt ein großer Pausenhof mit verschiedenen Bereichen besonders am Herzen, da die vielen verschiedenen Altersstufen unterschiedliche Ansprüche an ihre Pause stellen. Allen Schüler*innen des G9 im Alter von 10 bis 19 Jahren müssen altersgerechte Möglichkeiten zur Erholung in der Pause geboten werden können. Das heißt für die Kleinen ausreichende Flächen zum Rennen und Spielen, und davon separiert für die Großen Rückzugsmöglichkeiten für ruhigere Aktivitäten. Hierfür ist es notwendig entsprechende Räume für diverse Aktivitäten in verschiedenen, voneinander getrennten Bereichen anzubieten.

Die seit zwei Jahrzehnten erhobenen Unfalldaten der Schule zeigen eine klare Verbindung zwischen Unfallzahlen und den zur Verfügung stehenden Pausenflächen. Während der Bauphasen der Erweiterungsbauten 1 und 2 und der damit einhergehenden Sperrungen von Pausenflächen kam es jeweils zu einem deutlichen Anstieg der Unfallzahlen während der Pausen. Zudem stellt es für die Schule auch heute noch einen pädagogischen Kraftakt dar, das enorme Konfliktpotential auf den aktuell viel zu kleinen Pausenflächen im Rahmen zu halten.


Wie groß ist der Pausenhof des jetzigen Gymnasiums? (Bestandsgebäude)

Antwort des Zweckverbandes:
Die offizielle Pausenhoffläche beim Bestandsgebäude beträgt 4.887 m². Im Schulalltag zeigt sich, dass dies für die Anzahl der Schüler zu wenig ist. Die Schüler weichen zusätzlich auf die Sportplätzen, Nebenflächen und Laufbahnen aus.


Wie groß war er vor dem Erweiterungsbau?

Antwort des Zweckverbandes:
Ohne die Erweiterungsbauten 1 und 2 war die Pausenfläche ca. 6.000 m². Und das bei ca. 1.000 Schülern zum damaligen Zeitpunkt. Aktuell besuchen das Gymnasium ca. 1.300 Schüler.


Auch bei den Wegebeziehungen weiß ich nicht, wovon Sie reden.

Antwort des Zweckverbandes:
Das Konglomerat der willkürlich angeordneten Sportflächen lässt keine klare Ordnung erkennen. Eine durchgängige Erschließungsachse im Bereich der Sportfelder ist nicht ersichtlich. Die Verbindungsachse zwischen Pausenhof und Sportflächen ist für den zu erwartenden Nutzungsdruck viel zu schmal dimensioniert. Eine Verbreiterung dieser Verbindungsachse würde eine weitere Verschiebung der westlichen Planungsgrenze in Richtung West erbringen.

Insgesamt kann festgehalten werden dass die vorgeschlagenen Planungen die zur Verfügung stehenden Flächen überschreitet und auch die im B-Plan festgeschriebenen Grenzen nicht einhält. Bei Verfeinerung des „Stecknadelkonzeptes“ ist stark zu erwarten dass die Flächenbedarfe weiter steigen und damit die Planungsgrenzen noch weiter überschritten werden.


Meinen Sie die Wege auf dem Schulgrundstück? Können Sie diese skizzieren?

Antwort des Zweckverbandes:
Die Wegebeziehungen der aktuellen Planung sind im angehängten Plan dargestellt.


Die Erwähnung der Einsehbarkeit der Sporthalle hat mich verblüfft. Haben wir nicht genau
das an der jetzigen Sporthalle auch?

Antwort des Zweckverbandes:
Warum sollte man erst viele Fensterflächen bauen, um sie dann mit Jalousien zu verdunkeln?


Liegt der Pausenhof nicht im Westen?

Antwort des Zweckverbandes:
Der Pausenhof zieht sich an der Heimstettner Str. entlang. Er liegt somit über der ganzen Breite (West-Ost-Achse) des Grundstücks. Eine Verschiebung der Zufahrt Richtung Süden hätte verschiedene negative Effekte, je nachdem wie weit sie verschoben würde:

- Versperrung des Zugangs zum Schulgelände an der Turnhalle
- Direkte Lage der TG-Zufahrt neben den Fahrradständern
- Zufahrt direkt neben dem Pausenhof

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11.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 11.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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12. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 12

Diskussionsverlauf

1. Wortmeldung:        GRM Proffert
Pfützen bei Heimstettener See - schlechter Abfluss von Regenwasser

GRM Proffert erzählt, er sei von Bürgern darauf angesprochen worden, dass beim Heimstettener See nach Regenfällen das Wasser auf den Grünflächen schlecht abfließe und sich daher sehr lange noch Pfützen auf den Wiesen halten würden. Er bittet das an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister sagt, dass die Anfrage an das Landratsamt weitergegeben werde.


2. Wortmeldung:        GRM Proffert
Nutzung der MVG-Räder

GRM Proffert fragt nach, ob es zur Nutzung der MVG-Räder im Ortsgebiet Statistiken gebe. Er stellt fest, dass die Räder oftmals im Ort herumstehen und erkundigt sich, ob die Räder überall stehen gelassen werden dürfen.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister teilt mit, die Antwort auf die Anfrage werde im zuständigen Ausschuss nachgeliefert.


3. Wortmeldung:        GRM Glasl
Urnenwände am Friedhof Heimstetten

GRM Glasl möchte wissen, wie der Sachstand zu den Urnenwänden am Friedhof Heimstetten ist. Er habe dazu keine Rückmeldung erhalten.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister antwortet, dass dies im entsprechenden Ausschuss nachgereicht werde.


4. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Markierung der Schrägparkplätze in der Florianstraße

GRM Zwarg weist darauf hin, dass die Markierungen der Schrägparkplätze in der Florianstraße fast nicht mehr zu erkennen sind.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Die Anfrage werde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.


4. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Lärmaktionsplanung durch das Staatsministerium f. Umwelt & Verkehr

GRM Zwarg erklärt, die Gemeinde müsste vom Staatsministerium für Umwelt und Verkehr ein Anschreiben über eine Lärmaktionsplanung erhalten haben. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hätten demnach seit Langem die Möglichkeit gehabt zu diesem Thema Inputs zu geben. Es habe allerdings nur drei Erwiderungen gegeben. GRM Zwarg fragt, ob es sich hierbei um die drei Bürgermeister der Gemeinde handle, weil sich niemand davon von Lärm belästigt fühle. Die Gemeinde sei eine „Mitmachgemeinde“, daher verstehe GRM Zwarg nicht, warum die Verwaltung lauter Ankündigungen und bunte Bilder in den Kirchheimer Mitteilungen zeige und an keiner prominenten Stelle angekündigt wird, dass sich die Bürger zu ihrer derzeitigen Lärmsituation äußern können.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister antwortet, das Schreiben sei zwar bei der Gemeinde eingegangen, allerdings kann nicht gesagt werden, wie weit der Vorgang bereits geprüft wurde. Eine Antwort darauf muss nachgereicht werden. Der Gemeinderat wisse aber, dass die Verwaltung ständig darin bestrebt ist, das Thema Lärmschutz vorrangig zu behandeln. Es habe dazu bereits sehr viele Gespräche gegeben, die auch in die Beschlüsse, wie in der heutigen Sitzung, eingeflossen sind. Derzeit gebe es beispielsweise intensive Gespräche zum Thema Lärm an der Bahnstrecke.

Antwort der stellvertretenden Geschäftsleiterin Frau Ruf:
Frau Ruf erläutert, GRM Zwarg habe die Anfrage des Staatsministeriums zum Thema an die Süddeutsche Zeitung (SZ) gerichtet. Die SZ habe daraufhin die Anfrage an die Gemeinde gerichtet und erst dadurch habe die Gemeinde erst Kenntnis über die Anfrage erhalten. Die Pressemitteilung des Staatsministeriums vom Februar habe die Gemeinde nicht erhalten. Es gab lediglich im Dezember zuvor ein Informationsschreiben an die Gemeinde, was geplant sei. Die Gemeinde habe aber die Pressmitteilung des Staatsministeriums nicht erhalten, die eine konkrete Aufforderung beinhaltet, dass die Gemeinde handeln soll und die Bürgerinnen und Bürger auf Eingaben hinweisen soll.

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13. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö 13

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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14. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 14

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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14.1. 06. GR vom 22.07.2019 - öffentlich - vertagt auf GR am 23.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 09.09.2019 ö beschließend 14.1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 23.09.2019 ö beschließend 2.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Datenstand vom 22.09.2020 10:40 Uhr