Datum: 07.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kirchheim 2030
1.1 Landesgartenschau 2024; Billigung des Wettbewerbsergebnisses und Auftrag an die Kirchheim 2024 GmbH
1.2 Vergaberichtlinien für gebundenen Wohnraum innerhalb Kirchheim 2030
1.3 Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" - Mitteilung Planänderung und erneuter Beschluss zur Auslegung - vertagt vom GR am 23.09.2019
2 Neubau Haus für Kinder 2 - Planungsinhalt Auftragsvergaben Architekt und HLS Planung
3 Satzung zur Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung
4 Mitteilungen aus der Verwaltung
4.1 Eingegangene Anträge
4.2 Antworten zu Anfragen
4.3 Sonstiges
5 Anfragen aus dem Gremium
6 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
7 Genehmigung der Niederschriften
7.1 08. GR vom 23.09.2019 - öffentlich
8 Sportpark Heimstetten - Erneuerung des Heizkessels

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1. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 1
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1.1. Landesgartenschau 2024; Billigung des Wettbewerbsergebnisses und Auftrag an die Kirchheim 2024 GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Als Anlage finden Sie das Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 12./13.07.2019 des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil „Landesgartenschau Kirchheim 2024“. Insgesamt waren 22 Wettbewerbsarbeiten zu bewerten.

Das Preisgericht hat jeweils einstimmig folgende Prämierungen vergeben:

Preise
Wettbewerbsverfasser
1. Preis
Sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten, Berlin
3. Preis
Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Berlin
3. Preis
Realgrün Landschaftsarchitekten, München
3. Preis
Hutterreimann Landschaftsarchitektur, Berlin
Anerkennung
Planorama Landschaftsarchitektur Maik Böhmer, Berlin
Anerkennung
Grabner Huber Lipp Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Freising

Alle drei Büros, die einen 3. Preis erhalten hatten, haben ihre Teilnahme an Gesprächen abgesagt. Am 18.09.2019 hat das Büro Sinai sein Honorarangebot präsentiert, welches wir den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen beigefügt haben.

Die Federführung im Gespräch hatten die Vertreter der Kirchheim 2024 GmbH, da die Gesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau gemäß Gesellschaftsvertrag betraut ist. Neben der Kirchheim 2024 GmbH wurden dem Büro verschiedene Hinweise seitens des Vertreters der Bayerischen Landesgartenschau GmbH (BayLGS GmbH) sowie den wettbewerbsbegleitenden Büro Keller Damm Kollegen zur Überarbeitung bzw. Konkretisierung des Honorarangebots gegeben.

Ferner hat die Gemeinde mit Schreiben vom 23.09.2019 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Beratung der Honorierung und Beauftragung der Planungsleistungen beauftragt, was seitens der BayLGS GmbH empfohlen wurde. Aller Voraussicht nach wird ein Mitarbeiter des BKPV ab dem 07.10.2019 die Beratungshandlungen aufnehmen.

Das finalisierte Angebot bleibt abzuwarten.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat erkennt das Ergebnis des Wettbewerbs an.

  1. Die Kirchheim 2024 GmbH wird beauftragt, in die Verhandlungen mit dem Büro Sinai einzutreten.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Gemeinde Kirchheim b. München hat bis dato für den Realisierungswettbewerb rd. 410 T € aufgewendet, insgesamt wird von 450 T € ausgegangen. Mit Schreiben vom 23.09.2019 wurde bei der Regierung von Oberbayern eine Zuwendung beantragt. Der genaue Fördersatz ist noch nicht bekannt, derzeit wird von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat erkennt das Ergebnis des Wettbewerbs an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Kirchheim 2024 GmbH wird beauftragt, in die Verhandlungen mit dem Büro Sinai einzutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll Preisgericht_GR 07.10.2019.pdf.pdf

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1.2. Vergaberichtlinien für gebundenen Wohnraum innerhalb Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Verwaltungs- und Personalangelegenheiten (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Ausschuss für Verwaltungs- und Personalangelegenheiten 11.10.2016 ö beschließend 2
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Realisierung von Kirchheim 2030 wird ab kommendem Jahr der Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (Reihen-/Doppelhäuser) sowie auch deren Vermietung sukzessive starten. Es wird dann sowohl ein freifinanziertes als auch ein gefördertes Angebot entwickelt. Bauland zur freien Bebauung durch Privatinteressenten wird nach derzeitigem Planungsstand nicht angeboten.
Daher sollte zum einen der bestehende gemeindliche Kriterienkatalog bzgl. der Richtlinien zur Wohnungsvergabe (s. Anlage) von der Verwaltung gemeinsam mit der zuständigen Arbeitsgruppe entsprechend überarbeitet werden (z.B. nach den drei Kriterien Wohnen für Ältere, für Familien, für  junge Interessenten), zum anderen müssen auch die Kriterien für den vergünstigten Kauf festgelegt werden.
Der Arbeitskreis wurde mit VPA-Beschluss vom 11.10.2016 zur Überarbeitung der damaligen Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnungen installiert und ist somit für die nun anstehende erneute Überarbeitung der Richtlinien zur Wohnungsvergabe sowie für die Erarbeitung der Richtlinien zum Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern im Hinblick auf Kirchheim 2030 prädestiniert.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag gemäß VPA-Beschluss vom 11.10.2016 an die bereits installierte Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Juristen, einem Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, GRM Prohaska und GRM Jürgens, wird ern euert, um gemeinsam mit der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister die „Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim b. München“ zu überarbeiten und die neuen Kriterien für den vergünstigten Immobilienkauf bzgl. Kirchheim 2030 zu erarbeiten.

Beschluss

Der Auftrag gemäß VPA-Beschluss vom 11.10.2016 an die bereits installierte Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Juristen, einem Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, GRM Prohaska und GRM Jürgens, wird erneuert, um gemeinsam mit der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister die „Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim b. München“ zu überarbeiten und die neuen Kriterien für den vergünstigten Immobilienkauf bzgl. Kirchheim 2030 zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Download Richtlinien zur Wohnungsvergabe 2017.pdf

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1.3. Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" - Mitteilung Planänderung und erneuter Beschluss zur Auslegung - vertagt vom GR am 23.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 23.09.2019 ö beschließend 1.1
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 22.07.2019 hat der Gemeinderat die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der Planänderungen gebilligt.
Aufgrund von Änderungen gegenüber dem Planstand vom 22.07.2018, welche im Wesentlichen folgend aufgeführt werden, soll der Plan nochmals vor Auslegung gebilligt werden.

Änderung Bereich Rathaus
Durch den veränderten Fahrbahnquerschnitt der Heimstettener Straße auch im Bereich des Rathauses, müssen die Baugrenzen für das Gebäude sowie die Tiefgarage angepasst bzw. nach Westen verschoben werden (siehe Anlage 1, wird nachgereicht).

Änderung Bereich WR 13 (Seniorenwohnen) / Fläche für den Gemeinbedarf 5
Um den Gebäudezuschnitt zu optimieren und somit einen individuellen Betrieb von Pflege und Betreutem Wohnen zu ermöglichen, ist die Errichtung von zwei Gebäuden geplant (siehe Anlage 2).
Für den östlichen Baukörper ist eine Nutzung als Pflegeeinrichtung vorgesehen, daher ist die Fläche als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Die max. Geschossfläche (GF) für diesen Baukörper ist mit 3.480 m² festgesetzt.
Das westliche Gebäude soll für Betreutes Wohnen genutzt werden. Betreutes Wohnen fällt unter den Begriff des Wohnens, die Geschossfläche zählt somit weiterhin zur Geschossfläche Wohnen.
Das vorgesehene Gebäude wurde von 3.480 m² Geschossfläche auf nunmehr 5.150 m² GF vergrößert.
Um die GF von 5.150 qm in einem wirtschaftlichen Bauraum unterzubringen, wird das Gebäude mit IV bis V Geschossen (12,60m bzw. 15,60m WH) festgesetzt, statt der bisherigen III bis V Geschosse. Das hat den Vorteil, dass die Freifläche im Süden (Dreieck zwischen den beiden Baumreihen, Fl.Nr. 111/40) nach wie vor von Bebauung freigehalten wird und je nach Hochbauentwurf die Baumreihe ggf. in Teilen erhalten werden kann. Hinsichtlich der Abstandsflächen kommt es nur innerhalb des WR 13 zu geringfügigen Unterschreitungen die ohne weitere Prüfung und unter dem Gesichtspunkt einer gemeinsamen Entwicklung abgewogen werden können. Nach wie vor lässt der Bauraum verschiedene Baukörperkonfigurationen zu.

Die Gesamtbilanz an Geschoßfläche Wohnen für das gesamte Gebiet Kirchheim 2030 bleibt jedoch unverändert (128.754 m²).
Für alle drei Gebäude am südlichen Ende des Ortsparkes ist eine gemeinsame Tiefgarage möglich, die Zufahrt kann unabhängig von Osten oder bei einer abgestimmten Planung auch von Westen erfolgen.
Die oberirdische Erschließung und der Immissionsschutz wurde für beide Erschließungsvarianten geprüft und als verträglich beurteilt.
Hinweis: Gegenüber dem mit der Ladung verschickten Planauszug Seniorenwohnheim haben sich noch Ergänzungen hinsichtlich einer Höhenbegrenzungslinie und der Darstellung als Eigentümerweg ergeben. Diese sind nun in der aktuellen Fassung der Planzeichnung ersichtlich.

Gemeinbedarfsfläche 6
Das Verkehrsgutachten wurde hinsichtlich einer erweiterten Nutzung VHS korrigiert, um bei einer späteren Nutzung möglichst variabel zu sein.

Allgemein
Nach weiteren Abstimmungsterminen mit dem LRA München wurde die Planzeichnung vereinfacht; die hinweisliche Darstellung der vorgeschlagenen Baukörper und Grundstücksteilungen entfällt. Die Angaben zum Maß der Nutzung (Grundfläche, Geschossfläche, Wandhöhe), Bauweise, Dachform und Höhenbezugspunkte werden statt wie bisher je Baugebiet nun je Bauraum festgesetzt und zur leichteren Lesbarkeit statt in Spinnen direkt in den Baukörpern platziert. Die geforderten Bemaßungen der Bauräume und Flächen für Gemeinschaftsanlagen Tiefgaragen werden ebenfalls in die Planzeichnung integriert. Durch die geänderte Systematik der Planzeichnung ändern sich zum Teil die textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, inhaltlich bleiben die Festsetzungen jedoch gleich.
In Absprache mit dem Landratsamt wurden die Festsetzungen zu den Abstandsflächen, insbesondere zur Regelung innerhalb von Bauräumen nochmals konkretisiert.

Nach einem Abstimmungstermin der Planer des Gymnasiums beim Landratsamt München werden für die Fläche für den Gemeinbedarf 4 Schule Regelungen/Hinweise zur Flutlichtanlage und zum Ballfangzaun ergänzt. Die Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugelassen. Die Grundfläche wird differenziert festgesetzt für Gebäude und an Gebäude angebaute Bauteile und für Sport- und Freispielflächen. Die Festsetzungen zur Grünordnung (inkl. Pflanzliste) werden angepasst.

Die Festsetzung der Höhenbezugspunkte konnte noch nicht eingearbeitet werden und wird vor Beginn der Auslegung noch eingearbeitet.

Das Lärmgutachten kann erst nach Fertigstellung der Planzeichnung (04.10. oder 07.10.) überarbeitet werden. Mögliche Änderungen in der Satzung können nachträglich eingearbeitet werden.

Änderung Straßenplanung
Am 19.08.2019 hat ein Workshop „Verkehrsplanung Heimstettner Straße“ mit Vertretern der Gemeinde Kirchheim sowie verschiedenen Planern stattgefunden, um über die Straßenplanung insbesondere in der Heimstettener Straße nochmals zu beraten und die Inhalte ggf. nochmals zu optimieren. Im Vordergrund stand dabei eine größtmögliche Sicherheit für den Schulweg zu erreichen. Zudem soll eine der Hauptachsen für den Fahrradverkehr attraktiv gestaltet werden.
Die dabei gefundenen Lösungen wurden durch den beauftragten Planer geprüft und im Wesentlichen wie folgt in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Heimstettener Straße

Stand Vorplanung

Stand 07.10.19
Fahrbahnbreite
6,00 m
6,50 m
Radwegführung
Zwei- Richtungs- Radweg auf der westlichen Straßenseite

separate Radwege je Richtung,
getrennt von der Fahrbahn durch 8 cm Abstich
(siehe Anlage)
Stellplätze
Längs- und Senkrechtparker

Reduzierung der öffentlichen Stellplätze: Wegfall der Längs- und Senkrechtparker,
Schaffung von neun Stellplätzen und vier Behindertenstellplätzen im Bereich der Fahrbahn
Querungsmöglichkeit
Zebrastreifen vor Gymnasium
bauliche Querungshilfe
Busplatz
Radwegführung einseitig
Radwegführung beidseitig

Des Weiteren wurden folgende Änderungen in die Pläne eingearbeitet

Ludwigstraße

Stand Vorplanung

Stand 07.10.2019
Gehwegbreite
2,80 m
2,50 m
Fahrbahnbreite
8,10 m
8,10 m
Gesamtbreite
18,10 m
18,10 m

Verschiebung der Wertstoffinseln an die Bordsteinkante

Durch die Reduzierung der Stellplätze in der Heimstettner Straße werden die Besucherstellplätze für die Baugebiete WR 17 und 18 in der neuen Erschließungsstraße angeordnet (18 Stück). Diese wird als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.

Der überarbeitete Gesamtplan mit Begründung sowie Anlage 1 werden nachgereicht.

Umweltbericht
Dieser Sitzungsvorlage ist der bereits gebilligte Entwurf des Umweltberichts vom 12.03.2019 beigefügt. Dieser konnte bis zur Gemeinderatssitzung nicht abschließend überarbeitet werden. Kürzlich sind die Maßnahmenpläne für die einzelnen Ausgleichsflächen der Beteiligten eingegangen und müssen nun noch übernommen werden. Ebenso sind nach Fertigstellung des Lärmgutachtens alle neuen Daten einzuarbeiten.

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ mit Fassungsdatum 07.10.2019, bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.

  1. Die Gesamtflächenbilanzierung des Büro Keller, Damm und Kollegen ist fortzuschreiben.

  1. Der resultierende Umweltbericht ist auf Grundlage des bereits gebilligten Umweltberichtes vom 12.03. bzw. 22.07.2019 sowie der vorliegenden Planung und der geänderten Gutachten anzupassen und nachzuführen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Bebauungsplanes auf Grundlage der Planung Gymnasium anzupassen und nachzuführen.

  1. Die Höhenbezugspunkte sind nachträglich in die Planentwürfe einzuarbeiten.

  1. Das Lärmgutachten wird nach Fertigstellung der Planzeichnung überarbeitet. Mögliche sich daraus ergebende Änderungen sind in der Satzung einzuarbeiten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Satzungsbeschluss ist erst nach der notariellen Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages mit den planungsbegünstigten Eigentümern sowie der Stellung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistungen durch die Beteiligten herbeizuführen.

Beschluss 1

Antrag von GRM Zwarg:
Vertagung dieses Tops

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Antrag auf Vertagung des Tops von GRM Zwarg - abgelehnt

Beschluss 2

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ mit Fassungsdatum 07.10.2019, bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.

  1. Die Gesamtflächenbilanzierung des Büro Keller, Damm und Kollegen ist fortzuschreiben.

  1. Der resultierende Umweltbericht ist auf Grundlage des bereits gebilligten Umweltberichtes vom 12.03. bzw. 22.07.2019 sowie der vorliegenden Planung und der geänderten Gutachten anzupassen und nachzuführen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Bebauungsplanes auf Grundlage der Planung Gymnasium anzupassen und nachzuführen.

  1. Die Höhenbezugspunkte sind nachträglich in die Planentwürfe einzuarbeiten.

  1. Das Lärmgutachten wird nach Fertigstellung der Planzeichnung überarbeitet. Mögliche sich daraus ergebende Änderungen sind in der Satzung einzuarbeiten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Satzungsbeschluss ist erst nach der notariellen Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages mit den planungsbegünstigten Eigentümern sowie der Stellung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistungen durch die Beteiligten herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung Protokollamt - Stimmen falsch in System eingetragen - richtig: 20 Ja Stimmen / 2 nein Stimmen Berichtigung erstellt 11.03.2020 - Anette Edle von Riedl - Schriftführer

Dokumente
Download 190822_UB_Kirchheim_2030_mit_Änderungsverfolgung.pdf
Download 190827_Ausgleichsflächen_Gesamtübersicht.pdf
Download 190926 Seniorenwohnen Variante 4c.pdf
Download 191004 B-Plan Nr. 100_gesamt 190722.pdf
Download 191004_Kirchheim2030_Planzeichnung2_Ausgleich.pdf
Download 191004_Satzung_BP100_Gemeinde Kirchheim b München_ohne ÄndMod.pdf
Download Kirchheim2030_RQ_Heimstettner_RH_190925.pdf
Download Kirchheim2030_RQ_Ludwigstr_Nord-West_190925.pdf
Download Verkehrsgutachten Stand 27.09.2019_2.5_Final.pdf

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2. Neubau Haus für Kinder 2 - Planungsinhalt Auftragsvergaben Architekt und HLS Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 03.07.2018 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 11.09.2018 ö beschließend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 wurde die Errichtung einer Mittagsbetreuungseinrichtung für 200 Kinder auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 der Gemarkung Kirchheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche geeigneter Fachplaner vorzubereiten und durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018 wurde ein entsprechendes Vergabegremium benannt.
Bei der folgenden Projektentwicklung stellte sich heraus das der Platzbedarf unserer Grundschulen stetig weiter steigt und somit in diesen immer weniger Platz für externe Nutzer vorhanden ist. Die bisher in der Silva Grundschule untergebrachten Diagnose Förderklassen des Landkreises München haben auf Dauer keinen Platz mehr in der Grundschule. Es wurde somit begonnen nach alternativen Standorten zu suchen.  Im Zuge des Neubaus der Mittagsbetreuung könnten die drei benötigten Klassenzimmer ebenfalls in dieses Objekt integriert werden.

Von der Jungen Union Kirchheim-Heimstetten wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf die Errichtung von gemeindeeigenen Wohnungen auf dem neu zu errichtenden Gebäude an der Martin-Luther-Straße eingereicht. Begründet wurde der Antrag mit dem sich stets verschärfenden Wohnungsmarkt. Die Wohnungen sollen jungen Einheimischen und Mitarbeitern der neuen Einrichtung zur Verfügung stehen. Das im aktuellen Bebauungsplanentwurf festgelegte Baufeld, wie auch die Höhe sind gemäß den neuen Anforderungen anzupassen.

Gemäß Schwellenwertberechnung mussten für die Planungsleistungen der Architektur und der Heizungs-,Lüft ungs- und Sanitärplanung europaweite Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die Verfahren wurden durch das Büro Hitzler Ingenieure begleitet.
Für die Objektplanung gingen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs 12 Anträge ein, für die HLS-Planung gingen 8 Anträge ein. Die drei jeweils besten wurden aufgefordert ein Angebot einzureichen und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.  Dieser Einladung folgten in der HLS-Planung alle drei Bieter, für die Objektplanung reichten nur 2 Bieter ein Angebot ein.

Die jeweilige Wertungsmatrix und die Honorarwertung finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen. Der jeweilige Bestbieter erreichte die höchste Punktzahl aller Wertungskriterien.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, den Planungsumfang für die Mittagsbetreuung an der Martin-Luther-Str. um die benötigten Flächen für drei Diagnose Förderklassen des Landkreises München zu erweitern.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, den Planungsumfang zu erweitern und gemeindeeigene Wohnungen auf dem neu zu errichtenden Gebäude mit zu planen.



Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Objektplanung an den Bestbieter gemäß Wertungsmatrix und Honorarberechnung aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben.

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die HLS-Planung an den Bestbieter gemäß Wertungsmatrix und Honorarberechnung aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben.

Beschluss

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, den Planungsumfang für die Mittagsbetreuung an der Martin-Luther-Str. um die benötigten Flächen für drei Diagnose Förderklassen des Landkreises München zu erweitern.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, den Planungsumfang zu erweitern und gemeindeeigene Wohnungen auf dem neu zu errichtenden Gebäude mit zu planen.



Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Objektplanung an den Bestbieter gemäß Wertungsmatrix und Honorarberechnung aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben.

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die HLS-Planung an den Bestbieter gemäß Wertungsmatrix und Honorarberechnung aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Gemeindeigene Wohnungen Kinderhaus.pdf

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3. Satzung zur Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 09.03.2019 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, dass die Gemeinde eine Satzung zur Förderung von Fassaden und Dachbegrünungen erlässt und für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023  jeweils 40.000 € als Fördersumme zur Verfügung stellt.  
Hierzu wurde eine entsprechenden Satzung entwickelt (siehe Anhang), der vorab im BIUA behandelt wurde.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung einzuführen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

In der bisherigen Finanzplanung ist diese Förderung nicht vorgesehen.
Bei der Entscheidungs-findung sollte berücksichtigt werden, dass bereits gemäß Haushaltsplan 2019 mit Finanzplanung bis 2022 ab dem Jahr 2021 mit Kreditaufnahmen gerechnet werden muss.
Br 17.09.19

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung einzuführen.
  • Anmerkung Protokollamt:
In der Satzung § 2 Abs.3 – wird das Wort müssen durch „sollen „ ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Förderung Dach- und Fassadenbegrünung neu.pdf

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4. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister lädt die Gemeinderäte zu einer Veranstaltung über die Zertifizierung zur fahrradfreundlichen Gemeinde ein. Diese findet am 24.10.2019 von 10.00 Uhr – 17.00 Uhr im Pfarramt St. Andreas statt.

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4.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Zu diesem Top liegt nichts vor.

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4.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Siehe Anlage

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4.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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5. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Personalfluktuation
Er bittet um Beantwortung seiner Anfrage vom 9.9.19 – Zahlen zu der Personalfluktuation.
Antwort Erster Bürgermeister:
Dies wird wegen personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beantwortet.
2. Wortmeldung:        GRM Keck
Parkende Autos in der Wiese / Dichtersiedlung
Bei der Wiese Nähe des Abenteuerspielplatzes bei der Thomas-Mann-Str. fehlen Poller, deswegen können dort die Autos parken.
Antwort Erster Bürgermeister:
Dies wird geprüft.
3. Wortmeldung:        GRM Prohaska
Mangel an öffentlichen Parkplätzen durch private Baustellen
Kann hier nichts in Rechnung gestellt werden, damit die Plätze nicht so lange blockiert werden?
       
Antwort Bauamtsleitung :
Nein, hier kann nichts berechnet werden.
Antwort Erster Bürgermeister:
Die Verwaltung genauer prüfen, ob man bei längerer Beanspruchung der Parkplätze etwas dagegen machen kann.
4. Wortmeldung:        GRM Matejka
SPD- Anträge Verkehrssituation
Wann werden die Anträge behandelt?

Antwort Erster Bürgermeister:
Diese werden in der BIUA behandelt. Der Bericht der Kommunalen Verkehrsüberwachung ebenso.

5. Wortmeldung:        GRM Heinz-Fischer
Merowinger Hof
Dort hängt ein Schild an der Türe, das wegen Renovierung geschlossen ist.

Antwort Erster Bürgermeister:
Dies wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beantwortet.
6. Wortmeldung:        GRM Dr. Heinik
Antrag der SPD –Straßensperrung
Er fragt an, ob der Antrag der SPD – Fraktion vom 02.04.2019  zur Einbahnstraßenregelung Gewerbegebiet Kirchheim statt in der BIUA – in der nächsten GR behandelt werden kann.

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6. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Siehe Anlage

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7. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 7

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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7.1. 08. GR vom 23.09.2019 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 7.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 08. Gemeinderat vom 23.09.2019 - Niederschrift - öffentlich.pdf

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8. Sportpark Heimstetten - Erneuerung des Heizkessels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 24.09.19 wurde am Heizkessel der Zentralheizung im Sportpark Heimstetten eine Leckage festgestellt. Der Kindergarten St. Elisabeth im temporären Ersatzbau sowie die Wichtelburg und eine Mietwohnung sind auch an diese Heizung angeschlossen.
Nach Rücksprache mit mehreren Fachfirmen ist ein Ersatzteiltausch nicht möglich. Die Leckage könnte mittels Schweißen instandgesetzt werden, die Kosten betragen ca. 1500,00 € brutto. Für die Reparatur wird keine Garantie auf die Langlebigkeit und Dichtheit der Schweißnähte gegeben. Die hohe Heizlast bei Minusgraden könnte zu einer erneuten Undichtigkeit an der Schweißnaht führen und einen Heizungsausfall herbeiführen. Die Folge ist eine ca. dreitägige Betriebsunterbrechung aller angeschlossenen Nutzer. In dieser Zeit müsste eine mobile Ersatzheizung beschafft und aufgebaut werden.
Für den Austausch des 170kw Gasheizkessels sind ca. 28.000€ notwendig. Die notwendigen Mittel sind im aktuellen Haushalt nicht eingeplant.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Heizkessel noch im Oktober aufgrund des drohenden Ausfalls der Heizung zu tauschen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltjahr 2019 ggfs. als überplanmäßige Ausgaben bereit zu stellen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Verwaltungshaushalt 2019 sind für den Grundstücks- und Gebäudeunterhalt (HHSt. 5604.5000) insgesamt 77.500 Euro bereitgestellt, davon sind derzeit noch rund 34.400 Euro verfügbar. Falls diese Mittel noch anderweitig erforderlich sein werden , würden für die nicht eingeplante Heizkesselerneuerung ggfs. überplanmäßige Ausgaben anfallen.
Br 01.10.19

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Heizkessel noch im Oktober aufgrund des drohenden Ausfalls der Heizung zu tauschen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltjahr 2019 ggfs. als überplanmäßige Ausgaben bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 08:40 Uhr