Datum: 02.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kirchheim 2030
1.1 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen sowie Feststellungbeschluss
2 Antrag der SPD Fraktion vom 02.04.2019: "Sperrung Straße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim" - vertagt von GR 04.11.2019
3 Antrag der VFW-Fraktion vom 03.11.2019: Permanente Nutzung eines Raumes für die Fraktionsarbeit - zurückgezogen
4 Ausschreibung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Heimstetten
5 Ersatzbeschaffung / Leasing eines Fahrzeuges (Hansa Geräteträger) für den Bauhof
6 Zwischenbericht zum Pilotprojekt mit Uber durch Christoph Weigler, General Manager
7 Kirchheimer SC - Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED
8 Haus für Kinder
8.1 Namensgebung
8.2 Nachträge: Baumeister, Dachdecker, Schreiner, Elektro, Sanitär und Trockenbau
9 Sanierung der Wohnung im Merowingerhof
10 Reinigungs- und Sicherungsverordnung, Neubeschluss wegen inhaltlicher Änderung
11 Mitteilungen aus der Verwaltung
11.1 Eingegangene Anträge
11.2 Antworten zu Anfragen
11.3 Sonstiges
12 Anfragen aus dem Gremium
13 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
14 Genehmigung der Niederschriften
14.1 10. GR vom 04.11.2019 - öffentlich

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1. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 1
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1.1. 30. Änderung des Flächennutzungsplans "Kirchheim 2030" - Abwägung der Stellungnahmen sowie Feststellungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
04.10.2016
4
19
1
Gemeinderat
öffentlich
25.09.2017
4
20
1
Gemeinderat
öffentlich
05.03.2018
4.1
19
3
Gemeinderat
öffentlich
08.05.2018
4.1
19
2
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
19.06.2018
5.1
Mehrere Beschlüsse
Alle zugestimmt
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
10.12.2018
1
23
1
Gemeinderat
öffentlich
12.03.2019
4.1
18
2
Gemeinderat
öffentlich
22.07.2019
1.1
18
3
Gemeinderat – Sondersitzung
öffentlich
23.09.2019
1.2
19
1
Gemeinderat
öffentlich
02.12.2019
1.1



In seiner Sitzung vom 08.05.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Am 25.09.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2018 wurden Planungsänderungen beschlossen.

Am 08.05.2018 wurde der Flächennutzungsplan bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht sowie der Bebauungsplan bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.03.2018 bis 09.05.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2018 bis 29.06.2018. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung am 12.03.2019.

In der Zeit vom 11.04.2019 bis 17.05.2019 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.06.2019 bis 15.07.2019 statt. In seiner Sitzung am 22.07.2019 hat der Gemeinderat die Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen und einen Feststellungsbeschluss über die 30. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Aufgrund von Änderungen an der Planzeichnung (Ergänzung Planzeichen im Bereich „altes Gymnasium“) sowie Ergänzung des Lärm- und Verkehrsgutachtens wurde allerdings eine nochmalige Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich, welche in der Zeit vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 durchgeführt wurde.
Der Feststellungsbeschluss vom 22.07.2019 wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 entsprechend aufgehoben. Der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung bleibt bestehen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus dem letzten Verfahrensschritt vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorliegenden Abwägungsmaterial und kann die beigefügten Abwägungen der Stellungnahmen im gesamten beschließen. Die zu beschließenden Anlagen sind wie folgt bezeichnet:
  • 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)
  • 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)

Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und abgewogen. Auf dieser Grundlage wurden alle Unterlagen vom Flächennutzungsplan und Bebauungsplan redaktionell überarbeitet/angepasst, um den Feststellungsbeschluss gemäß § 5 BauGB zu fassen.

Hinweis der Verwaltung: Aus zeitlichen Gründen konnten noch nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da die Frist für die Abgabe von Einwendungen/Anregungen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans bis einschließlich 25.11.2019 lief, kann der Abwägungsvorschlag erst zur Gemeinderatssitzung erfolgen und wird mit der Nachladung oder ggf. als Tischvorlage nachgereicht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind bereits beigefügt.

Beschlussvorschlag

1. Die im Zeitraum vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 nochmals durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend den Anlagen „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)“ und „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)“ im gesamten beschlossen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1 sowie der Abwägungsbeschluss vom 22.07.2019.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachrichtlichen Übernahmen in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu lassen. Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Diskussionsverlauf

GRM Proffert beantragt namentliche Abstimmung.
einvernehmlich
 

Beschluss

1. Die im Zeitraum vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 nochmals durchgeführte öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend den Anlagen „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)“ und „2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung)“ im gesamten beschlossen. Nochmals bestätigt wird auch der Beschluss vom 12.03.2019 TOP 4.1 sowie der Abwägungsbeschluss vom 22.07.2019.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachrichtlichen Übernahmen in den Flächennutzungsplan einarbeiten zu lassen. Allen Bürgern, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

3. Der Gemeinderat stellt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Kirchheim 2030“, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2019 gemäß § 5 Baugesetzbuch fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Namentliche Abstimmung: Maximilian Böltl - ja Josef Dirl - ja Dr. Thomas Heinik - ja Franz Glasl - ja Lieselotte Gnasmüller - ja Franz Graf - ja Andrea Haas - ja Marianne Hausladen - ja Tanja Heidacher - ja Frank Holz - ja Stefanie Jürgens - ja Stephan Keck - ja Gerd Kleiber - ja Monika Kutsch-Siegel - ja Ewald Matejka - ja Petra Mayr - ja Beate Neubauer - ja Ilse Pirzer - ja Marcel Prohaska - ja Wolfgang Heinz-Fischer - nein Angela Hilger - nein Susanne Merten-Wente - nein Marcel Proffert - nein Rüdiger Zwarg - nein

Dokumente
Download 2019-12-02_FNP_Kirchheim.pdf
Download 2019-12-02_FNP_Kirchheim_Begruendung.pdf
Download 2019-12-02_Stellungnahmen § 3 (2) 10-11.2019 - geschwärzt.pdf
Download 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung).pdf
Download 2019-12-02_Stellungnahmen § 4 (2) 10-11.2019 - TöB.pdf
Download 2019-12-02_verspätet eingegangene Stellungnahmen.pdf
Download 2019-12-02_Abwägung der Stellungnahmen aus § 4 Abs. 2 BauGB (TöB-Beteiligung).pdf

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2. Antrag der SPD Fraktion vom 02.04.2019: "Sperrung Straße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim" - vertagt von GR 04.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion stellte am 02. April 2019 einen Antrag die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Gemäß Beschluss des BIUA vom 13.05.2019 hat die Verwaltung den Antrag geprüft.
Für die Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr, also die Anordnung von Verkehrszeichen, kommt § 45 StVO in Betracht.
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, zum Schutz der Gewässer und Heilquellen, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, sowie zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Ausnahmen davon finden sich § 45 Abs. 9 Satz 4ff und betreffen z.B. Anordnungen von Verkehrszeichen um Mautausweichverkehr zu verhindern oder einen Luftreinhalteplan einzuhalten.
Demnach mangelt es an einer Rechtsgrundlage um den Henschelring für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Da gemäß I. VwV-StVO zu § 45 StVO vor jeder Entscheidung die Polizei zu hören ist, hat die Verwaltung am 20. August 2019 die örtlich zuständige Polizeiinspektion 27 in Haar um eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion gebeten.
In der am selben Tag erfolgten Antwort der PI 27 wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Sperrung der Verbindungsstraße nach Grub die Gemeinde Poing betreffen würde und sich auch mit dieser in Verbindung gesetzt werden sollte.
Am 28. August 2019 bat die Verwaltung die Gemeinde Poing per E-Mail um Stellungnahme.
In einer ersten Antwort der Gemeinde Poing am 29. August 2019 wurde die Verwaltung über eine Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg zu einem ähnlich gelagerten Fall informiert. In dieser Stellungnahme heißt es, dass die StVO es nicht vorsieht, dass Straßen gesperrt werden um den Durchgangsverkehr zu vermeiden mit der Ausnahme für den Mautausweichverkehr. (s. auch oben).
Die Verwaltung gab am 30. August 2019 die Antwort der PI 27 an die Gemeinde Poing weiter, so dass diese sich mit der für Poing zuständigen Polizeiinspektion Poing für eine Stellungnahme in Verbindung setzen kann.
Am 2. September 2019 wurde uns durch die Gemeinde Poing die Stellungnahme der Polizeiinspektion Poing weitergeleitet, welche besagt, dass auch die Polizeiinspektion Poing keine Rechtsgrundlage für die Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Kirchheim –Grub sieht, da es in der StVO keine Rechtsgrundlage für die Verhinderung von Durchgangsverkehr, bis auf Mautausweichverkehr, gibt. (s. auch oben)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD Fraktion, die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren, ab .

Diskussionsverlauf

Dieser Top wird in die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
Die Beschlussvorlage wird aufgearbeitet, die genaue Rechtsgrundlage beschrieben und die Historie beigefügt. (Dieser Antrag wurde bereits vor einigen Jahren gestellt)
Genauer Wortlaut und die Begründung werden in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Der gesamte e-mail Verkehr ist nicht beizulegen sondern in die Beschlussvorlage einzuarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD Fraktion, die Gemeindeverbindungsstraße von Grub ins Gewerbegebiet Kirchheim für den Durchgangsverkehr zu sperren, ab .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Dokumente
Download BIUA 13.05.2019 - Antrag SPD Fraktion 02.04.2019 - Sperrung Straße von Grub.pdf
Download GR 04.11.2019 - Sperrung Straße Grub - Stellungnahme Gemeinder Poing und PI Poing - Anlage 3.pdf
Download GR 04.11.2019 - Sperrung Straße Grub - Stellungnahme PI27 - Anlage 2.pdf

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3. Antrag der VFW-Fraktion vom 03.11.2019: Permanente Nutzung eines Raumes für die Fraktionsarbeit - zurückgezogen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die VFW-Fraktion hat mit E-Mail vom 03.11.2019 (siehe Anlage) die permanente Nutzung eines Raumes im Bürgerhaus für ihre Fraktionsarbeit für die Kommunalwahl 2020 beantragt. Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.

Wir haben den Wunsch der VFW-Fraktion geprüft. Im Ergebnis stellen wir fest, dass einen permanente Nutzung eines Raumes im Bürgerhaus wegen dessen Auslastung nicht möglich ist. Der Antrag wäre insofern aus Gründen der Kapazität abzulehnen.

In dem Zusammenhang dürfen wir auf eine E-Mail von Herrn Ersten Bürgermeister Böltl vom 08.11.2019 (Betreff: Besprechungsraum Räterstr. 26) verweisen. Herr Böltl hat den Fraktionen die zeitweise Nutzung unseres Besprechungsraumes in der Räterstraße 26 nach Verfügbarkeit angeboten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der VFW-Fraktion vom 03.11.2019 abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der VFW-Fraktion vom 03.11.2019 abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag der VFW-Fraktion vom 03.11.2019: Permanente Nutzung eines Raumes für die Fraktionsarbeit.msg

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4. Ausschreibung eines Einsatzleitwagens für die Feuerwehr Heimstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits für das Jahr 2019 wurden Mittel für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Feuerwehr Heimstetten in den Haushalt eingestellt. Da die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen durch die Mitglieder der Feuerwehr Heimstetten sehr zeitaufwändig ist, konnte eine Beschaffung in 2019 aber nicht realisiert werden. Daher wurden für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 125.000 € von der Feuerwehr angefordert.

Der Bedarf eines ELW 1 für die Feuerwehr Heimstetten wurde bereits von Herrn Kreisbrandrat Josef Vielhuber bestätig. Die Notwendigkeit wurde auch von der Regierung von Oberbayern anerkannt und ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € bewilligt (siehe Schreiben in der Anlage).

Mit dem ELW 1 soll der BMW 525 (Baujahr 1999) ersetzen werden. Dieser musste altersbedingt bereits des Öfteren repariert werden, weitere altersbedingte Defekte sind zu erwarten.

Der ELW 1 ist ein Standard-Führungsfahrzeug bei den Feuerwehren in Deutschland und dient zur Bewältigung von mittleren Einsatzlagen. Bei Großschadenslagen wird der ELW 2 des LK Münchens alarmiert (LKW), der ELW 1 kann hier dann ergänzende Aufgaben übernehmen.

Die Aufgaben eines ELW bestehen im Wesentlichen darin die Einsatzleitung, deren Ausrüstung und die Führungsmittel zu transportieren. Im Fahrzeug können bis zu vier Einsatzkräfte zur Einsatzstelle fahren. Der Einsatzleiter, ein Führungsassistent, ein Funker und der Fahrer. Der notwendige Platz für Arbeits- und Sitzflächen für vier Personen inklusive Schutzkleidung und Ausrüstung ist in einem normalen PKW nicht gegeben, daher werden für diese Fahrzeuge Kleinbusse/Transporter verwendet (Mercedes Vito, VW T6.1 oder vergleichbar). Mit dem ELW 1 fährt der Zugführer/Einsatzleiter als erstes an die Einsatzstelle um diese bereits vor dem Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges zu erkunden. Dieser Zeitvorteil ist für den Einsatzerfolg oft von sehr großer Bedeutung. Durch die kompakte Bauweise ist das Fahrzeug dennoch sehr wendig und kann auch in kleine Straßen und Wege einfahren. Zudem erhält das Fahrzeug einen Allradantrieb, was auch das Befahren von unwegsamen Gelände oder verschneiter Straßen und Wege ermöglicht.
 Im weiteren Einsatzverlauf dient der ELW der Funkführung, als Besprechungsraum für die Einsatzleitung oder zur Atemschutzüberwachung.

Wichtige Bestandteile eines ELW sind erweitere Funkausrüstung und weitere Kommunikationsmittel wie Laptop, Fax, Telefon etc. Das Fahrzeug dient als Schnittstelle zwischen der Einsatzleitung am Schadensort und der Feuerwehreinsatzzentrale, die Besatzung kann dadurch die sogenannte Funkführung und Einsatzdokumentation übernehmen.

Im Fahrzeug ist ebenfalls ein kleiner Tisch eingebaut, so dass vier Personen wetterunabhängig Besprechungen abhalten können. Die Größe des Fahrzeuges ermöglicht auch darüber hinaus die Verlastung weiterer Führungsmittel und feuerwehrtechnischer Ausrüstungsgegenstände. Die sind u.a. Kennzeichnungswesten, Handsprechfunkgeräte, Einsatzpläne, Nachschlagewerke, Gasmessgerät, Türöffnungswerkzeug und Ausrüstung zur Verkehrsabsicherung.  

Der ELW soll zudem für die Atemschutzüberwachung genutzt werden. Atemschutztrupps im Innenangriff stehen in ständigem Funkkontakt mit der Atemschutzüberwachung. Diese dokumentiert den Einsatz und kann im Notfall Unterstützung schicken. Auf der anderen Seite steht die Atemschutzüberwachung im ständigen Kontakt zum Einsatzleiter um Lagemeldungen aus dem Innenangriff zu übermitteln oder Einsatzaufträge für die Atemschutztrupps zu übernehmen. Für diese Arbeit ist ein ruhiger und trockner Arbeitsplatz zwingend erforderlich. Zum einen kann es so an den oft lauten Einsatzstellen nicht dazu kommen das Funksprüche überhört werden, zum anderen ist für die Dokumentation ein wettergeschützter Schreibplatz notwendig.

Das Fahrzeug kann somit wesentlich notwendige Funktionen übernehmen welche nicht nur für den Einsatzerfolg, sondern auch für die Sicherheit der Einsatzkräfte von essenzieller Bedeutung sind.

Beschlussvorschlag

Der Beschaffung eines ELW1 für die Feuerwehr Heimstetten wird im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt eine öffentliche Ausschreibung für einen ELW1 gemäß DIN SPEC 14507-2 deutschlandweit durchzuführen.
Nach erfolgter Ausschreibung ist der Vergabevorschlag dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.

Beschluss 1

Antrag GRM Zwarg:
Top 12 – Anfragen vorziehen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Antrag GRM Zwarg - Abgelehnt

Beschluss 2

Der Beschaffung eines ELW1 für die Feuerwehr Heimstetten wird im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt eine öffentliche Ausschreibung für einen ELW1 gemäß DIN SPEC 14507-2 deutschlandweit durchzuführen.
Nach erfolgter Ausschreibung ist der Vergabevorschlag dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Reg_OBB_Bescheid_Zuwendung.pdf

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5. Ersatzbeschaffung / Leasing eines Fahrzeuges (Hansa Geräteträger) für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der im Bauhof vorhandene Hansa Geräteträger (Baujahr 2010 / ca. 4300 Betriebsstunden) wird zur Erledigung von Arbeiten wie z. B. zur Containerleerung (z.B. Container bei den Friedhöfen, Schulen), zur Müll- und Sperrmüllentsorgung im Gemeindegebiet oder im Winterdienst verwendet.
Gerade wegen des vorhandenen Containersystems sollte zur optimalen Erledigung der vorgenannten Aufgaben wieder ein Hansa Geräteträger angeschafft werden.

Der im Bauhof vorhandene Hansa Geräteträger ist ein Leasingfahrzeug; der Leasingvertrag läuft Ende Februar 2020 aus. Das vorhandene Fahrzeug soll nach Ablauf des Leasingvertrages nicht zum Restwert in den gemeindlichen Fuhrpark übernommen werden.

Der Bauhof hat drei verschiedene Anbieter um die Abgabe eines Kauf- und Leasingangebotes für einen Hansa APZ 1003 L Geräteträger (Allradantrieb) mit Absetzkipperaufbau und Winterdienstgeräten (Streuanlage und Schneepflug) gebeten.

Die im Bauhof vorhandenen Hansa-Winterdienstgeräte weisen altersbedingte Beschädigungen auf und wären im nächsten Frühjahr ohnehin auszutauschen.
Außerdem sollte zum Neufahrzeug zur besseren Auslastung im Sommer die passende Gießanlage angeschafft werden. Das vorhandene Hummel Kunststoff-Gießfass (Aufbau auf dem Lindner-Fahrzeug, Baujahr 2001) ist durch die jahrelange Beanspruchung stark beschädigt (undicht; Risse!); eine weitere Reparatur des Gießfasses ist nicht möglich.

Der Hansa APZ 1003 L wird vom Hersteller als ein umweltfreundliches, vielseitiges Mehrzweck- und Kommunalfahrzeug angepriesen. Ebenfalls legt der Hersteller bei dem APZ 1003 mit einem auslaufsicheren Hydrauliköltank, der Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs mittels einer Load-Sensing-Arbeitshydraulik (hydraulische Regelung von Fördermenge und Druck nach Bedarf), dem GIT-Drive-System (Motordrehzahl-Regulierung bei verschiedenen Arbeiten) sowie durch Dieselvorwärmung größten Wert auf den Umweltschutz.
Aufgrund des hydrostatischen Allradantriebs und des hydraulischen Dreiseitenkippers ist der leistungsstarke Dieselmotor (Euro 6) notwendig; ein Elektroantrieb ist bei dieser Fahrzeugart nicht möglich und wird daher vom Hersteller auch nicht angeboten.

Alle drei  Anbieter haben ein Kaufangebot für das Neufahrzeug mit  Absetzkipperaufbau und Winterdienstgeräten abgegeben. Lediglich die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH aus Kirchheim hat als einziger Anbieter zum Geräteträger auch ein zusätzliches Angebot für die gewünschte Gießanlage abgegeben.



Nach Prüfung der drei Angebote stellte sich die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH als günstigster Anbieter heraus. Der Kaufpreis für den Hansa Geräteträger in der gewünschten Konfiguration mit Winterdienstgeräten und Gießanlage beträgt brutto 199.741,50 €.

Nach Rückfrage bei der Firma Henne konnten wir in Erfahrung bringen, dass die Lieferzeit für das Neufahrzeug – bedingt durch den Absetzkipperaufbau – etwa 12-16 Wochen beträgt.
Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, wird das Altfahrzeug erst bei Lieferung des Neufahrzeugs zurückgegeben. Eine monatliche Verlängerung des bestehenden Leasingvertrages bis zum Erhalt des Neufahrzeuges ist möglich (Leasingrate wie bisher).  

Die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH hat der Gemeinde als einziger Anbieter ein Leasingangebot über die GEFA Bank GmbH (Angebot vom 02.10.2019) vorgelegt.

Die Leasingkosten sind im Haushalt 2020 bereits berücksichtigt.

Kirchheim, 14.11.2019

Bernhard Kaußner
Bauhofleitung

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines HANSA APZ 1003 L Geräteträgers mit
- JOTHA Absetzkipperaufbau, Typ CombiCon 4012 W
- Gmeiner Schneckenstreuautomat, Typ Husky S 1300 W
- Hansa Vario Drehklappenschneepflug 4
- ECOTECH Gießanlage, Typ Eco-Multiwash SWA-P
bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH aus Kirchheim auf Leasingbasis.
Es wird beschlossen, das Fahrzeug über die GEFA Bank GmbH gemäß Angebot vom 02.10.2019 zum Preis von monatlich 1.670,78 € zzgl. ges. USt auf die Dauer von 96 Monaten zu leasen.
Die Leasingkosten sind auf die Laufzeit des Leasingvertrages im Haushalt zu berücksichtigen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Leasingkosten werden im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.
Br 19.11.2019

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines HANSA APZ 1003 L Geräteträgers mit
- JOTHA Absetzkipperaufbau, Typ CombiCon 4012 W
- Gmeiner Schneckenstreuautomat, Typ Husky S 1300 W
- Hansa Vario Drehklappenschneepflug 4
- ECOTECH Gießanlage, Typ Eco-Multiwash SWA-P
bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH aus Kirchheim auf Leasingbasis.
Es wird beschlossen, das Fahrzeug über die GEFA Bank GmbH gemäß Angebot vom 02.10.2019 zum Preis von monatlich 1.670,78 € zzgl. ges. USt auf die Dauer von 96 Monaten zu leasen.
Die Leasingkosten sind auf die Laufzeit des Leasingvertrages im Haushalt zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Ö - Anlagen Fotos.pdf

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6. Zwischenbericht zum Pilotprojekt mit Uber durch Christoph Weigler, General Manager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Christoph Weigler  ist in der Sitzung am 02.12.2019 anwesend.

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7. Kirchheimer SC - Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Antrag vom 29.08.2019 beantragt der Kirchheimer Sportclub die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED-Technik.
Als Begründung werden Probleme der vorhandenen Flutlichtanlage auf Grund des Alters angeführt. Es fallen immer häufiger einzelne Strahler der Anlage aus, dies führ zu steigenden Unterhaltskosten der Flutlichtanalage. Des Weiteren bringt die Umrüstung ein erhebliches Energieeinsparpotential sowie geringere Wartungskosten mit sich. Es können somit Kosten gespart sowie die Umwelt durch den geringeren Stromverbrauch geschont werden.
Die Maßnahme kann durch Bundesmittel zu einem Fördersatz von 25% gefördert werden. Für die Beantragung ist die Beauftragung eines befähigten Fachplaners notwendig.
Das Angebot der Fa. Livebau Solutions für die Planung der Umrüstung, Beantragung der Fördermittel, Ausschreibung der Leistungen und Bauüberwachung endet mit 13.637,40 € brutto. In einem ersten Schritt soll die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme untersucht werden und der Förderantrag vorbereitet werden. die Entscheidung über die Umsetzung wird dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Flutlichtanlage auf umweltfreundliche LED-Technik untersuchen zu lassen. Die Fa. Livebau Solutions wird im ersten Schritt damit beauftragt die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen und den Förderantrag vorzubereiten. Die Auftragssumme für die Phase 1 Grundlagenermittlung, Phase 2 Bedarfsplanung und Phase 3 Förderantrag beträgt 6080,90 € brutto.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Investition ist weder im Haushaltsplan 2019 noch in den Finanzplanjahren vorgesehen. Bei entsprechendem Beschluss müssten die noch zu ermittelnden Kosten für die Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt werden. Es wird jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der umfangreichen geplanten Investitionen in den kommenden Jahren zusätzliche Ausgaben auf zwingend erforderliche Projekte beschränkt werden sollten/müssen.
Br 20.11.19

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Flutlichtanlage auf umweltfreundliche LED-Technik untersuchen zu lassen. Die Fa. Livebau Solutions wird im ersten Schritt damit beauftragt die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen und den Förderantrag vorzubereiten. Die Auftragssumme für die Phase 1 Grundlagenermittlung, Phase 2 Bedarfsplanung und Phase 3 Förderantrag beträgt 6080,90 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag KSC - Umrüstung_Flutlicht.pdf

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8. Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 8
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8.1. Namensgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Caritas hat sich bezüglich der Namensgebung für das neue Haus für Kinder beraten und nach passenden Vorschlägen gesucht. Mit E-Mail vom 13.11.2019 wurde als Name „Haus für Kinder St. Dorothea“ vorgeschlagen.

Die Caritas hat den Hintergrund wie folgt erläutert:

„Die Heilige Dorothea ist die Schutzpatronin der Gärtner und Blumenhändler und wird daher meist mit einem Korb Rosen und Früchten abgebildet. Somit passt aus unserer Sicht der Bezug zum entstehenden nahen Ortspark im Rahmen der Landesgartenschau, in dem das neue Haus für Kinder eingebettet ist.
 
Dorothea heißt übersetzt „Gottes Geschenk“. Der Name stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich aus dem griechischen „doron“ oder „δώρον“, das so viel wie „die Gabe, das Geschenk“ bedeutet und aus „theos oder „Θεός“, das Wort für „Gott“. So entsteht die Bedeutung „Gottes Geschenk“.
Diese wunderbare Bedeutung spiegelt sich in unserer Haltung zum Kind wieder und vermittelt nach außen und innen unsere Wertschätzung der Einzigartigkeit jedes Menschen. Alle Kinder und Familien werden individuell betrachtet und sind in unserem Haus herzlich willkommen!
 
Die Bedeutung der Schutzpatronin ist sehr konkret und kann somit sehr gut und praxisnah in die religiöse Bildung der Kinder einfließen und somit Identität sowie ein Bewusstsein für die Zugehörigkeit schaffen. Ebenso kann die Übersetzung des Namens „Gottes Geschenk“ in die Pädagogik einfließen und spiegelt sich in unserem Caritas Leitbild wieder.“

Beschlussvorschlag

Dem Namenvorschlag „Haus für Kinder St. Dorothea“  des künftigen Betriebsträgers wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Namenvorschlag „Haus für Kinder St. Dorothea“  des künftigen Betriebsträgers wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8.2. Nachträge: Baumeister, Dachdecker, Schreiner, Elektro, Sanitär und Trockenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö zur Kenntnis 8.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 07.06.2016 wurde die durch das Architekturbüro Spreen erstellte Vorplanung gemäß Leistungsphase 2 HOAI dem Grunde nach gebilligt. In der vorgelegten Kostenschätzung wurden für die Gesamtmaßnahme 7.200.000,00 € geschätzt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt die Architekten sowie die weiteren fachlich Beteiligten mit den Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI zu beauftragen. Um die Kosten der Maßnahme zu senken wurden Einsparoptionen beschlossen, so sollten die Bodenbeläge in untergeordneten Räumen entfallen sowie Änderungen in der Wandkonstruktion vorgenommen werden. Ebenso sollte eine Reduzierung der Schrankzonen vorgesehen werden. In selbiger Sitzung wurde auch die Erweiterung des Kellers um einen Raum mit 30 m² sowie die Errichtung einer Photovoltaik Anlage auf dem Dach beschlossen. Unter Einbezug der gewünschten Änderungen wurde durch das Architekturbüro Spreen die Kostenberechnung vorgelegt, die ermittelte Gesamtsumme in Höhe von 7.473.738,55 € wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2018 genehmigt.
In Folge des positiven Beschlusses wurden die ersten Vergabepaket zur Angebotsabgabe freigegeben, dies erfolgte mittels der Onlinevergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers.
In den Gemeinderatssitzungen am 05.03.2018, 08.05.2018, 03.07.2018, 30.07.2018, 08.10.2018, 04.02.2019, 01.07.2019 und 09.09.2019 wurden bereits folgende Gewerke vergeben:
Baumeister und Erdbau:        Fa. Mickan        Vergabesumme:        1.112.689,06 € brutto
Aufzugsarbeiten:        Fa. Kone        Vergabesumme:        47.231,10 € brutto
Blitzschutzarbeiten:        Fa. Hitzl        Vergabesumme:        19.823,26 € brutto
Holzbauarbeiten:        Fa. Eder        Vergabesumme:        1.051.568,97 € brutto
Fassadenelemente:        Fa. Hama        Vergabesumme:        864.049,48 € brutto
Gerüstbauarbeiten:        Fa. Fritsch        Vergabesumme:        65.076,70 € brutto
Sanitärarbeiten:        Fa. Hassler        Vergabesumme:        260.775,10 € brutto
Raumlufttechnik:        Fa. Schenk        Vergabesumme:        100.743,17 € brutto
Technische Dämmung:        Fa. IBB        Vergabesumme:        33.792,48 € brutto
Heizungsarbeiten:        Fa. Schmid        Vergabesumme:        198.839,30 € brutto
Elektroarbeiten:        Fa. Romantschak        Vergabesumme:        326.756,09 € brutto
Dachdeckerarbeiten        Fa. Hartl        Vergabesumme:        447.368,31 € brutto
Trockenbauarbeiten        Fa. TM Trockenbau        Vergabesumme:        133.010,64 € brutto
Estricharbeiten        Fa. German Estrich        Vergabesumme:        59.014,24 € brutto
Schreinerarbeiten        Fa. Baumgärtner        Vergabesumme:        827.022,63 € brutto
Bodenbelagsarbeiten        Fa. Marco        Vergabesumme:        42.758,85 € brutto
Parkettarbeiten        Fa. Brandl        Vergabesumme:        76.489,09 € brutto
Fliesenarbeiten        Fa. Röhlich        Vergabesumme:        111.757,30 € brutto
Malerarbeiten        Fa.Hölzel        Vergabesumme:        41.535,65 € brutto
Außenanlagen        Fa.May        Vergabesumme        964.875,02 € brutto
Küchentechnik        Fa. Voss        Vergabesumme        135.050,72 € brutto
WC-Trennwände        Fa.Röhl        Vergabesumme        8.587,04 € brutto
Schlosserarbeiten        Fa. Zirngibl        Vergabesumme        173.939,92 € brutto
Baureinigung        Fa. Heidel        Vergabesumme        12.811,78 € brutto


Nachträge:

Bei einer baubegleitenden Prüfung des BKPV wurde darauf hingewiesen, dass gemäß der gemeindlichen Geschäftsordnung, Nachtragsvereinbarungen die über 10 % der Auftragssumme oder maximal 25.000 € je Gewerk liegen vom Gemeinderat nachbeschlossen werden müssen.

Auflistung der bereits genehmigen Nachträge:





Auflistung der noch zu genehmigten Nachträge






Die derzeitig beauftragten Gesamtkosten inklusive der Nachträge belaufen sich auf
8.720.000,- € brutto

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der im Sachvortrag genannten Nachträge für die Gewerke Baumeister, Dachdecker, Schreiner, Elektroinstallation, Sanitärinstallation und Trockenbau in Höhe von 98.963,17.- € brutto

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der im Sachvortrag genannten Nachträge für die Gewerke Baumeister, Dachdecker, Schreiner, Elektroinstallation, Sanitärinstallation und Trockenbau in Höhe von 98.963,17.- € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Sanierung der Wohnung im Merowingerhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Merowingerhof ist die ca. 40 Jahre alte Wohnung sehr veraltet und in die Jahre gekommen. Die Wasserleitung ist stark korrodiert, dies zufolge kommt braunes Wasser aus der Leitung. Das Bad und die Küche entsprechen bei Weitem nicht mehr den Standards von heute. Die Bodenbeläge sind veraltet und verschlissen. Alle Rollläden sind defekt und müssen erneuert werden. Desweitern sollten Stromleitungen im Zuge des Umbaus erneuert werden. Aus energetischer Sicht, sollten alle Heizkörper erneuert werden sowie die Heizkörpernischen zugemauert werden.

Somit ist es dringend erforderlich die Wohnung zu sanieren.

Folgendes sollte erneuert werden.
  • Wasserleitung
  • Abflussleitungen
  • Elektroleitungen
  • Bodenbeläge
  • Rollläden
  • Fliesen und Sanitärgegenstände im Badzimmer bzw. Küche
  • Rollläden
  • Malerarbeiten

Da für die Sanierung mehrere Gewerke nötig sind und die Wohnung im Moment nicht bewohnt ist, sollte der Umbau schnellst möglich erfolgen.
Die Vergabe erfolgt auf dem Verwaltungswege an die Firmen, die aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als günstigste hervorgehen.


Kosten:
Es wurden mehrere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Laut Angebotssumme der günstigsten Anbieter belaufen sich die Kosten für die Umbauarbeiten auf 45.000 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung,  die Arbeiten durchführen zu lassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 5601.5020 für das Jahr 2020 bereitzustellen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei entsprechendem Beschluss werden die erforderlichen finanziellen Mittel in der Haushaltplanung 2020 berücksichtigt.
Br 20.11.19

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung,  die Arbeiten durchführen zu lassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 5601.5020 für das Jahr 2020 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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10. Reinigungs- und Sicherungsverordnung, Neubeschluss wegen inhaltlicher Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 04.11.2019 ö beschließend 12
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 14.10.2019 ö vorberatend 6.2
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 11.11.2019 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die vom GR in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossene Reinigungs- und Sicherungsverordnung lag dem BIUA am 11.11.2019 nochmals zur Beratung vor.
Es wurden in den §§ 5 und 6 der Verordnung Inhaltliche Änderungen beschlossen.
Eine Gegenüberstellung findet sich in Anlage 1.
Die neue „Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ findet sich in Anlage 2.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die „Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ aus Anlage 2.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ aus Anlage 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gegenüberstellung Reinigungs- und Sicherungsverordnung November - Dezember GR 02.12.19 Anlage 1.pdf
Download Reinigungs- und Sicherungsverordnung Dezember 2019 GR 02.12.19 Anlage 2.pdf

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11. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Sonstige Zuschüsse und Zuwendungen am 50,-- € für das HJ 2019
Siehe Anlage.

Eingegangene Anträge:

Fraktion B90/Die Grünen:
Schaffung Haushaltstitel „Förderung des Radverkehrs“ vom 06.11.2019
  • Beratung im Rahmen der Haushaltsberatung
____________________
FDP – GR Gerd Kleiber:
Sauberkeit in der Gemeinde  vom 14.11.2019
  • Wird im BIUA Dezember behandelt
Bessere Teilhabe an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
  • Wird im Januar behandelt.
Feuerwerk in der Gemeinde
  • Wird im BIUA Dezember behandelt
____________________

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11.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 11.1
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11.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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11.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 11.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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12. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

1. Wortmeldung:        GRM Proffert
Nutzung MVG
Gibt es hier bereits Erkenntnisse?

2. Wortmeldung:        GRM Proffert
Sobon Verfahrensgrundsätze
Ist das irgendwo auf der Website veröffentlicht?

Antwort Erster Vorsitzender:
Dies ist in Bearbeitung

3. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Verlängerungskabel im Sitzungssaal
Können hier weitere Kabel angeschafft werden, damit jeder Gemeinderat einen Stromanschluss hat?

Antwort Erster Vorsitzender:
Dies wird veranlasst.

4. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Aktueller Zeitplan KH 2030
Er hatte im Vorfeld um einen aktuellen Zeitplan zu Kirchheim 2030 gebeten.
Der Anhang war wohl zu groß und ist deswegen nicht angekommen.
Warum werden Projektpläne per e-mail versandt?

Antwort Erster Vorsitzender:
Es ist angestrebt die Unterlagen auf einer Datenbank zu sammeln.

5. Wortmeldung:        GRM Zwarg
Stüberl
Die Nutzungspauschale beträgt 150,-- € wie für die Vereine auch.
Er bittet die Gemeinde, eine Aufstellung über die dortigen Ein- und Ausgaben zu machen.

Antwort Erster Vorsitzender:
Er hält die Pauschale für durchaus gerechtfertigt. Alle wüssten, dass der Verein die Räume auf eigene Kosten und mit enormer Arbeitsleistungen renoviert hat.
wegen der  Erstellung einer Aufstellung bittet er um einen schriftlichen Antrag.

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13. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö 13

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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14. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 14

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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14.1. 10. GR vom 04.11.2019 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 14.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 10.GR vom 04.11.2019 - öffentlich.pdf

Datenstand vom 23.09.2020 08:22 Uhr