Datum: 10.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft
2 Bauordnung
2.1 Errichtung einer zweiseitigen Einfriedung, Pappelweg 10
2.2 Fällung einer Fichte und einer Birke, Watzmannstraße 10
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauleitplanung - Nachbargemeinde zur Kenntnis
4.1 Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "BayWa AG" nähe der Oberndorfer Straße; Gemeinde Feldkirchen
5 Hochbau und Projektbetreuung
6 Antrag Bündnis 90/ Die Grünen: "Mitteilungspflicht für Baumfällungen"
7 Mobilität und Projekte
8 Mitteilungen aus der Verwaltung
8.1 Antworten zu Anfragen
8.2 Sonstiges
9 Anfragen aus dem Gremium
10 Verschiedenes
11 Genehmigung der Niederschriften
11.1 01. BIUA vom 20.01.2020 - öffentlich

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1. Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 1
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2. Bauordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 2
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2.1. Errichtung einer zweiseitigen Einfriedung, Pappelweg 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Errichtung einer zweiseitigen Einfriedung (einer zweiseitigen Sichtschutzwand) auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/5 der Gemarkung Kirchheim, Pappelweg 10, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, der Lageplan der Genehmigung der Tektur der Baugenehmigung der Wohnanlage, ein Flurkartenausschnitt mit Luftbild, die Planzeichnung des Bebauungsplans und eine Beschreibung mit Beispielfotos beigefügt.
Wie diesen Unterlagen entnommen werden kann, soll an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 99/K mit der Länge von 3,80 m und an der östlichen Grundstücksgrenze zur Verkehrsfläche der Flurstraße mit der Länge von 3,50 m ein Sichtschutz als Holzwand mit der Höhe von 2,00 m errichtet werden.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Baugrundstück im Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 79/K befindet.

Gemäß Festsetzung Nr. A 9.1 sind Einfriedungen zur Flurstraße mit Ausnahme des Kinderspielplatzes nicht zulässig
Gemäß Festsetzung Nr. A 9.2 sind Einfriedungen an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen mit Ausnahme eines Teilbereiches an der Hausackerstraße, für den eine Mauer festgesetzt wurde, als sockellose, locker mit Bäumen und Sträuchern hinterpflanzte Maschendrahtzäune bis zu einer maximalen Höhe von 1,00 m über Gelände zulässig.

Mit der geplanten Sichtschutzwand an der östlichen Grundstücksgrenze wird von der Festsetzung Nr. A 9.1 abgewichen, weil auf eine Länge von 3,50 m eine unzulässige Einfriedung errichtet werden soll.
Mit der geplanten Sichtschutzwand an der nördlichen Grundstücksgrenze wird von der Festsetzung Nr. A 9.2 abgewichen, weil auf eine Länge von 3,80 m eine Einfriedung errichtet werden soll, die vom festgesetzten Erscheinungsbild abweicht und die maximal zulässige Höhe von 1 m um 1 m überschreitet.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Begründung für die Abweichungen:
„Der beschriebene Bereich (Nord-Ost-Ecke unseres Grundstückes s. Zeichnung) wird bereits als angelegte Sitz- und Essecke im Garten genutzt. Der veröffentlichte Bebauungsplanes Nr. 99-K für das Gebiet „Westlich der Flurstraße“ Fassung vom 14.10.2019 zeigt eine geplante angrenzende Bebauung. Aus diesem Grund möchten wir unsere Sitz- und Essecke vor Einsicht schützen um eine entsprechende Privatsphäre zu schaffen.“
Da die Sichtschutzwände nur in einem Teilbereich des Gartens, der Sitz- und Essecke, errichtet werden sollen, ist die Abweichung als städtebaulich vertretbar aufzufassen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist.

H. Mayer,
Kirchheim, der 31.01.2020

Beschlussvorschlag

Für die Errichtung einer Sichtschutzwand aus Holz mit der Seitenlänge von 3.50 m und der Höhe von 2,00 m an der östlichen Grundstücksgrenze im Bereich einer Sitz- und Essecke wird eine Befreiung von der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 79/K (Festsetzung Nr. A 9.1) wegen der Errichtung einer nicht zulässigen Einfriedung an der öffentlichen Verkehrsfläche gemäß Sachvortrag erteilt.

Für die Errichtung einer Sichtschutzwand aus Holz mit der Seitenlänge von 3.80 m und der Höhe von 2,00 m an der nördlichen Grundstücksgrenze im Bereich einer Sitz- und Essecke wird eine Befreiung von der 1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 79/K (Festsetzung Nr. A 9.2) wegen der Abweichung vom zulässigen Erscheinungsbild und der Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von 1 m um 1 m gemäß Sachvortrag erteilt.

Dokumente
Download 2020-01-30, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 10.02.2020, 20/02, Errichtung einer zweiseitigen Einfriedung, Pappelweg 10.pdf

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2.2. Fällung einer Fichte und einer Birke, Watzmannstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Heimstetten, Watzmannstraße 10, erforderlich wird.

Wie das gemeindliche Umweltamt feststellte, handelt es sich bei den beiden Bäumen, einer Fichte und einer Birke, um zwei in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 50 durch Planzeichen Nr. B.1 1.3.1 festgesetzte, vorhandene, zu erhaltende Einzelbäume. Dabei befindet sich die Birke innerhalb und die Birke außerhalb einer durch Planzeichen Nr. B.1 1.2.2 gärtnerisch zu gestaltenden Freifläche (hier Hausgarten) mit dichtem Gehölzbestand an benachbarter Grundstücksgrenze.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, Fotos, eine Begründung für die Fällung und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 befindet.

Die Begründung des Antragstellers sowie die Beurteilung des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsanlage entnommen werden.

Die Bauverwaltung schließt sich der Meinung des Umweltamtes an.
Für die Fällung der beiden Bäume auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Heimstetten wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 50 erteilt. Für die Entnahme der Fichte ist eine Ersatzpflanzung gemäß der Festsetzung Nr. B.2 1.3 vorzunehmen.

H. Mayer,
Kirchheim, der 04.02.2020

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 wegen der Fällung von zwei in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. B.1 1.3.1 festgesetzte, vorhandene, zu erhaltende Einzelbäume (Fichte und Birke) auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/5 der Gemarkung Kirchheim, Watzmannstraße 10, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung gemäß der Festsetzung Nr. B.2 1.3 vo rgenommen wird. Diese Ersatzpflanzung ist spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Fällung vorzunehmen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. vom Eigentümer zu tragen.

Dokumente
Download 2020-02-04, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 10.02.2020, 20/03, Fällung einer Fichte und einer Birke, Watzmannstraße 10.pdf

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 3
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3.1. Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.

Beigefügt sind bisher die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abwägungsvorschläge der beiden anwaltlichen Stellungnahmen.

Außerdem ist der daraus resultierende angepasste Bebauungsplan (Planzeichnung und Satzung mit Stand jeweils 28.01.2020) sowie das überarbeitete Lärmgutachten (Stand 29.01.2020) beigefügt.

Die Beschlussvorlage wird nachgereicht.
Die Stellungnahme des Landratsamtes München liegt noch nicht vor und wird zusammen mit den Abwägungsvorschlägen der sonstigen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ebenfalls nachgereicht .

Dokumente
Download 2020-01-10_Abwägung Stellungnahmen § 3 (2) und 4 (2) BauGB - Rechtsanwälte.pdf
Download 2020-01-10_Stellungnahmen § 3 (2) u. 4 (2) BauGB.pdf
Download 2020-01-28_B-Plan 25 Planzeichnung.pdf
Download 2020-01-28_Plan 25_H Satzung.pdf
Download 2020-01-29_Lärmgutachten - überarbeitet.pdf

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4. Bauleitplanung - Nachbargemeinde zur Kenntnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 4
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4.1. Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "BayWa AG" nähe der Oberndorfer Straße; Gemeinde Feldkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.01.2020 teilte die Gemeinde Feldkirchen die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG“ nähe der Oberndorfer Straße mit.

In seiner Sitzung am 11.04.2019 wurde, nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen  und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut um Stellungnahme gebeten.

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortseingang der Gemeinde Feldkirchen. Es ist im Norden durch eine landwirtschaftliche Hofstelle sowie im Süden und Westen durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Jenseits dieser befindet sich das Gewerbegebiet Feldkirchen Süd.

Anlass der Planung:
Der Vorhabensträger, die BayWa AG, plant demnach den Neubau einer Werkstatt für Landtechnikmaschinen sowie daran angegliederte Verkaufsflächen.

Um diese Entwicklung zu ermöglichen, hat die BayWa AG einen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich gestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „BayWa AG“ nähe der Oberndorfer Straße der Gemeinde Feldkirchen wird zur Kenntnis genommen.

Anregungen zum Entwurf werden nicht vorgebracht, weil Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Planung nicht berührt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Dokumente
Download Gemeinde Feldkirchen; Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12.pdf

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5. Hochbau und Projektbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 5
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6. Antrag Bündnis 90/ Die Grünen: "Mitteilungspflicht für Baumfällungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 14.10.2019 ö beschließend 1.2
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
14.05.2019
2.3
6
6
Gemeinderat
öffentlich
1.07.2019
1.7
vertagt

Gemeinderat
öffentlich
9.09.2019
2
10
11
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
14.10.2019
1.2
6
5
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt
öffentlich
10.02.2020
6



Die Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion stellte am 11. September 2019 einen Antrag über die Mitteilungspflicht für Baumfällungen.
Gemäß Beschluss des BIUA vom 14.10.2019 hat die Verwaltung den Antrag geprüft.
Bei jeder im Umweltamt von Bürgern gestellten Anfrage zur Fällung von Bäumen werden, wie im Antrag gefordert, die Antragsteller in der Regel spätesten nach zwei Wochen, bei persönlicher Vorsprache im Umweltamt nach Möglichkeit sofort, darüber informiert, ob es sich um einen im Bebauungsplan festgesetzten Baum handelt und ob ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Beratung im BIUA gestellt werden muss. Hierbei werden die Antragsteller über bestehende gesetzliche Schutzzeiten, eventuelle alternative Schnittmaßnahmen und mögliche Ersatzpflanzungen bereits beraten. Bei schriftlichen Anfragen erfolgt die Auskunft durch ein Schreiben bzw. per E-Mail.
Notwendige Fällungen von gemeindlichen Bäumen werden bei Festsetzung im Bebauungsplan ebenfalls im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beraten.
Bei größeren Arealen, d.h. wenn es sich bei der Fläche um Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes handelt, liegt die Zuständigkeit des Vorgehens bei der Forstbehörde. Bei einer geplanten Rodung ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Da nach Überprüfung durch das Umweltamt bisher keine rechtliche Grundlage zur Anzeige bei der Gemeinde für jede beabsichtig Baumfällung besteht, sind die Forderungen nur über die Einführung der bereits in den Ausschüssen und GR vorgestellten gemeindlichen Baumschutzverordnung durchzusetzen.

Beschlussvorschlag

Vorschlag:
1. Der Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion vom 11.09.2019 zur Mitteilungspflicht für Baumfällungen wird gemäß dem Sachvortrag abgelehnt.
2. Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat die neue Baumschutzverordnung gemäß Anhang zu beschließen. 

Dokumente
Download Alte Baumschutzverordnung Gmd Kirchheim.pdf
Download Antrag SPD vom 09.03.19 Baumschutzverordnung.pdf
Download Gegenüberstellung alte vs. neue BSchVO.pdf
Download Neue Baumschutzverordnung Gemeinde Kirchheim bei München.pdf

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7. Mobilität und Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 7
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8. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 8

Sachverhalt

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8.1. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 8.1

Sachverhalt

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8.2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 8.2

Sachverhalt

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9. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 9

Sachverhalt

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

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11. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö beschließend 11

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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11.1. 01. BIUA vom 20.01.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 10.02.2020 ö 11.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 01. BIUA vom 20.01.2020 - Teil 2 öffentlich.pdf
Download 01. BIUA vom 20.01.2020 - Teil 1 öffentlich.pdf

Datenstand vom 19.02.2020 14:58 Uhr