Datum: 16.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grund- u. Mittelschule, Heimstettner Straße 12, 85551 Kirchheim b. München
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 02. SBKA vom 24.06.2019 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020
1.2 03. BIUA vom 09.03.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020
1.3 02. GR vom 30.03.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020
1.4 03. GR vom 21.04.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020
2 Kirchheim 2030
2.1 "Ortsentwicklung Kirchheim"; Satzung zur Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012
2.2 Landesgartenschau 2024; Vorstellung und Beschlussfassung über die Vorplanung sowie der Kostenschätzung (Ortspark/Dauerparkanlage)
2.3 Landesgartenschau 2024; Haus der Natur (Antrag aus der Bürgerversammlung vom 27.01.2020)
3 Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost - Abschlusserklärung der Kommunen
4 Öffentliche Ausschreibung-Großbaumverpflanzung Kirchheimer Oval
5 Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020: Überprüfung der bestehenden Satzungen bzw. Verordnungen auf ihre Notwendigkeit
6 Antrag der Grünen-Fraktion vom 02.06.2020: Anschaffung von Sonnensegeln für gemeindliche Spielplätze
7 Mitteilungen aus der Verwaltung
7.1 Eingegangene Anträge
7.2 Antworten zu Anfragen
7.3 Sonstiges
8 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 02. SBKA vom 24.06.2019 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmig Die neugewählten GRM enthalten sich ihrer Stimme. GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download 02. SBKA vom 24.06.2019 - öffentlich.pdf

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1.2. 03. BIUA vom 09.03.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmig Die neugewählten GRM enthalten sich ihrer Stimme. GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download 03. BIUA vom 09.03.2020 - öffentlich.pdf

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1.3. 02. GR vom 30.03.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1.3

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 52 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 52 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmig Die neugewählten GRM enthalten sich ihrer Stimme. GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download 02.Gemeinderatssitzung vom 30.03.2020 - öffentlich.pdf

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1.4. 03. GR vom 21.04.2020 - öffentlich; vertagt vom GR 27.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1.4

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmig Die neugewählten GRM enthalten sich ihrer Stimme. GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download 03. Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 - öffentlich.pdf

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2
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2.1. "Ortsentwicklung Kirchheim"; Satzung zur Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2012 wurde eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 BauGB ff. im Bereich des Wettbewerbsgebietes „Ortsentwicklung Kirchheim“ eingeleitet.

Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgte die Gemeinde folgende Ziele:
       - Wohnquartiere mit Wohnraum für bis zu 3.500 Einwohner
       - Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Rathaus mit multifunktionalem Bürgersaal, Einrichtungen der Kinderbetreuung, Erweiterungsflächen für Gymnasium sowie Grund- und Mittelschule sowie Mehrzweckhalle mit integrierter Dreifach-Turnhalle
       - Identitätsstiftende, verbindende Grünanlage
- Erstellen eines Erschließungskonzepts für die Wohnquartiere/ Integration des ruhenden Verkehrs sowie Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes

Diese Ziele konnten mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.100 „Kirchheim 2030“ (in Kraft getreten am 27.02.2020) weitgehend umgesetzt werden.
Mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan Nr. 100 vom 20.11.2019 wurde die Finanzierung der Umsetzung des Bebauungsplans im Sinne des Kirchheimer Modells zur sozialgerechten Bodennutzung vollständig sichergestellt. Die Bodenordnung erfolgt im Rahmen eines einvernehmlichen gesetzlichen Umlegungsverfahrens, das mit Beschluss der Umlegungsstelle vom 30.04.2020 eingeleitet wurde, und mit dessen Durchführung sich die Gemeinde und die betroffenen Grundeigentümer in der Einverständniserklärung vom 20.11.2019 einverstanden erklärt haben.
Der Einsatz der gesetzlichen Instrumente der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist daher nicht mehr erforderlich. Die Maßnahme ist daher aufzuheben.

Soweit der Umgriff der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme über den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 100 hinausgeht (Plandarstellung Anlage 1) bestehen seitens der Gemeinde derzeit keine konkretisierbaren Entwicklungsabsichten mehr. Daher ist die Entwicklungsmaßnahme für die betroffenen Grundstücke aufzuheben. Sollten sich in Zukunft neue Entwicklungsideen für diesen Bereich ergeben, ist über das geeignete Verfahren zu deren Umsetzung neu zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München folgende Satzung:

Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012

Die Gemeinde Kirchheim bei München erlässt aufgrund des § 169 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) i.V.m. Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches:
- Heimstettener Moosweg einschließlich eines westlich angrenzenden Grundstücksbereichs von ca. 100,8 m Tiefe im Westen
- Staatsstraße St 2082 mit Verschwenkung zur Martin-Luther-Straße (östlich der Grundschule II an der Martin-Luther-Straße und westlich des Geh- und Radwegs über die St. 2082) im Norden
- Grundstück FlSt.Nr. 163, Gemarkung Kirchheim (westlich des Gruber-Weg-Landes) im Osten mit einem östlich angrenzenden Grundstücksbereich von ca. 81,1 m Tiefe
- Ortsteil Heimstetten mit „Vogel-Siedlung“ im Süden
vom 26.03.2012 wird aufgehoben.
§ 2

Diese Satzung wird gemäß §169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Aufgrund des § 169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München folgende Satzung:

Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die Aufhebung der Entwicklungssatzung vom 26.03.2012

Die Gemeinde Kirchheim bei München erlässt aufgrund des § 169 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) i.V.m. Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches:
- Heimstettener Moosweg einschließlich eines westlich angrenzenden Grundstücksbereichs von ca. 100,8 m Tiefe im Westen
- Staatsstraße St 2082 mit Verschwenkung zur Martin-Luther-Straße (östlich der Grundschule II an der Martin-Luther-Straße und westlich des Geh- und Radwegs über die St. 2082) im Norden
- Grundstück FlSt.Nr. 163, Gemarkung Kirchheim (westlich des Gruber-Weg-Landes) im Osten mit einem östlich angrenzenden Grundstücksbereich von ca. 81,1 m Tiefe
- Ortsteil Heimstetten mit „Vogel-Siedlung“ im Süden
vom 26.03.2012 wird aufgehoben.
§ 2

Diese Satzung wird gemäß §169 Abs.1 Ziff. 8 i.V.m. § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.



Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GRM Keck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download Anlage 1 - Plandarstellung Umgriff SEM.pdf
Download 2012-03-26_Beschlussbuchauszug Einleitungsbeschluss SEM Ortsentwicklung Kirchheim.pdf

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2.2. Landesgartenschau 2024; Vorstellung und Beschlussfassung über die Vorplanung sowie der Kostenschätzung (Ortspark/Dauerparkanlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Durch die Gemeindeverwaltung und das Planungsbüro Keller/Damm und Kollegen (München) wurden bei der Aufstellung der Wettbewerbsunterlagen ursprünglich 8,5 Millionen EUR (netto) für den Ortspark als Daueranlage veranschlagt.

Die Baukostensteigerung lt. BKI (Baukostenindex) beträgt ca. 3 % p.a. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Bausumme lt. Wettbewerb bei 10.453.929 EUR (netto) liegen würde.

Durch die Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs des Büros SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wurde am 28.04.2020 eine erste Vorplanung inklusive Kostenschätzung nach DIN 276 vorgelegt, die Baukosten beliefen sich auf 11.636.960 EUR (netto), hier sind bereits folgende zusätzliche Anforderungen der Gemeinde Kirchheim b. München planerisch und kostentechnisch berücksichtigt:

  • Verbreiterung der Geh- und Radwegs zwischen Rathaus und Haus für Kinder I auf insgesamt 5 m –Fahrradmagistrale- (22.000 EUR)

  • Brückenverbreiterung -von 3,5 auf 5 m- bedingt durch Fahrradmagistrale (300.000 EUR)

  • Optimierung der Park- und Radwegbeleuchtung  (178.500 EUR)

  • Überdachung der Bushaltestellen (62.000 EUR)

  • Überarbeitung Rampe am JUZ (22.500 EUR)

  • Treppenanlage zwischen Fußgängerbrücke über ST 2082 und Außenanlage Rathaus (15.000 EUR)

  • Anschluss Grünzug an Buntnesselweg (25.000 EUR)

Um diese Planungsinhalte zu berücksichtigen und gleichzeitig die Baukosten nicht zu erhöhen, wurden Einsparungen i.H.v. 638.650 EUR im Ausbaustandard (Materialität, Einfassungen und Parkausstattung) vorgenommen, welche das Erscheinungsbild des Parks grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Hierbei wurde auch der Entfall Südteil Landschaftssee und Ersatz durch Wasserbalkon mit einer möglichen Einsparung von 785.000 EUR intensiv diskutiert und letztendlich seitens des Aufsichtsrats Landesgartenschau verworfen. Die darauf resultierende Bausumme der Kostengruppe 500 (inklusive der technischen Anlagen für das Gewässer) beläuft sich auf 10.998.310 EUR. Zusätzlich fallen weitere Kostengruppen an:

  • KG 500 (Parkpflege):        670.000 EUR
  • KG 200 (s. Anlage):                  725.946 EUR
  • KG 300 (Parkarchitektur):        180.000 EUR
  • KG 600 (Kunst):                  55.000 EUR

Gesamt:                       12.629.256 EUR                

Aufgrund der unklaren Finanzlage der Gemeinde Kirchheim wegen der Corona-Pandemie und den möglicherweise zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen wird vorgeschlagen, jetzt bereits Einsparungen vorrätig zu beschließen. Diese wären:

  • Wegfall des Peak (Aussichtsplattform): 346.000 EUR | entscheiden bis Dezember 2020

  • Entfall  des bereits reduzierten Parkbereich Nord: 170.000 EUR | entscheiden bis Dezember 2020

  • KG 300 Parkarchitektur: 180.000 EUR  | entscheiden bis Dezember 2020

  • KG 600 Kunst: 55.000 EUR | entscheiden bis Dezember 2022

Zum Thema staatliche Förderung sei angemerkt, dass wir derzeit von einem Zuschuss i.H.v. 5.000.000 EUR ausgehen. Die Gesellschaft kann nach einer Beratung und Beschlussfassung im Aufsichts- bzw. Gemeinderat über die Vorplanung inkl. Kostenschätzung mit der Regierung von Oberbayern sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Zeitplan für den Maßnahmenbeginn sowie den Förderantrag ausarbeiten.

Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass stets nur die Nettokosten relevant sind, da die Gesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH hat in seiner 3. Sitzung vom 28.05.2020 über den Vorentwurf sowie die dazugehörige Kostenschätzung intensiv beraten.

Es wurde der folgende einstimmige Beschluss gefasst:


„Der Aufsichtsrat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Vorplanung sowie der Kostenschätzung und billigt diese grundsätzlich. Weiterhin spricht sich der Aufsichtsrat ausdrücklich für den Erhalt des Südteils des Landschaftssees aus und empfiehlt dies sogleich dem Gemeinderat. Dem Gemeinderat wird jedoch empfohlen, über eine  Dimensionsreduzierung der Brückenbreite von derzeit 5 Metern auf zum Beispiel 3,5 Meter zu beraten. Abhängig von der Haushaltslage der Gemeinde Kirchheim b. München ist dem Aufsichtsrat durchaus bewusst, dass die dargestellten Einsparpotenziale (Wegfall des Peak, Entfall Parkteil Nord, Parkarchitektur und Kunst) gegebenenfalls noch gezogen werden müssen.

Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Fördermittelgeber auf dieser Grundlage aufzunehmen und die Planungen mit dem Büro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH sowie weiteren beteiligten Fachplanungsbüros fortzusetzen.“

Das Büro SINAI wird im Rahmen der Sitzung die Vorplanung sowie die Kostenschätzung vorstellen. Die Präsentation werden wir Ihnen aufgrund der Dateigröße per E-Mail als Downloadlink zukommen lassen.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Vorplanung sowie der Kostenschätzung und billigt diese grundsätzlich. Weiterhin bestätigt der Gemeinderat den Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.05.2020 wie im Sachvortrag beschrieben. Die Brückenbreite wird auf _____m festgelegt. Abhängig von der Haushaltslage ist es ggf. notwendig, die beschriebenen Einsparpotenziale (Wegfall des Peak, Entfall Parkteil Nord, Parkarchitektur und Kunst) in der Dezembersitzung zu ziehen. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Fördermittelgeber auf dieser Grundlage aufzunehmen und die Planungen mit dem Büro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH sowie weiteren beteiligten Fachplanungsbüros fortzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Vorplanung sowie der Kostenschätzung und billigt diese grundsätzlich. Weiterhin bestätigt der Gemeinderat den Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.05.2020 wie im Sachvortrag beschrieben. Die Brückenbreite wird auf _____m festgelegt. Abhängig von der Haushaltslage ist es ggf. notwendig, die beschriebenen Einsparpotenziale (Wegfall des Peak, Entfall Parkteil Nord, Parkarchitektur und Kunst) in der Dezembersitzung zu ziehen. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Fördermittelgeber auf dieser Grundlage aufzunehmen und die Planungen mit dem Büro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH sowie weiteren beteiligten Fachplanungsbüros fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Tagesordnungspunkt 1_Gemeinderat_16.06.2020.pdf

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2.3. Landesgartenschau 2024; Haus der Natur (Antrag aus der Bürgerversammlung vom 27.01.2020)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 wurde einstimmig  beschlossen, dass der Antrag  aus der Bürgerversammlung vom 21.11.2019 durch die Verwaltung inhaltlich geprüft und für eine der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Wortlaut des Antrags:
„Es soll in der Mitte der Landesgartenschau ein Haus der Natur gebaut werden, das dort dann immer erhalten bleibt. Dies kann von allen Vereinen, die in dieser Richtung tätig sind, genutzt werden. Das Haus soll auch nach der Landesgartenschau als Informationshaus oder als Treffpunkt für Naturfreunde genutzt werden.“

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kirchheim b. München sowie die Kirchheim 2024 GmbH sieht von einer dauerhaften Integration eines Naturhaus in der LGS ab. Die Kosten für eine dauerhafte Installation (Planung, Bau und Gebäudeanschluss)
übersteigen den für die Landesgartenschau 2024 geplanten Etat.
Im Bebauungsplan 100 Kirchheim 2030 ist ein Baufeld innerhalb der Grünanlage Ortspark für ein etwaiges Gebäude nicht vorgesehen. Ebenfalls wird die Nutzung nach der Landesgartenschau 2024 des Gebäudes kritisch gesehen. Während der Durchführung der Landesgartenschau Kirchheim 2024 werden Ausstellungsflächen für Natur- und Umweltverbände, Bildungseinrichtungen, Vereine, Institutionen und Firmen neben den gärtnerischen Ausstellungen zur Verfügung gestellt und besetzt werden. Die Finanzierung dieser Ausstellungsbeiträge erfolgt durch die Aussteller und die Kirchheim 2024 GmbH.

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert im Zuge des Förderprogramms:
Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen – FöR-WaGa)“
folgende Zuwendungsempfänger:
  • Zuwendungsempfänger bei längeren Beiträgen und Aktionen sind gemeinnützige Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmen
  • Begünstigte bei kürzeren Beiträgen sind regionale Verbände, Vereine und sonstige Gruppierungen, die sich im Rahmen der Gartenschau für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen
Was wird gefördert:
  • Max. 70 % der Gesamtausgaben des Beitrags. Max. 50.000 €
  • Eigenmittel von mind 10% müssen erbracht werden
  • Gefördert und nachgewiesen werden Kosten für Planung und Umsetzung, Personal ( Standbetreuung ) und Sachausgaben für Außenanlagen, Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Materialien ( auch Miete ).

Beschlussvorschlag

Die Kirchheim 2024 GmbH sowie das Planungsbüro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wird beauftragt mit dem Antragsteller in Kontakt zu treten, um einen im temporären Bereich der Landesgartenschau sinnvoll positionierten und qualitativ ansprechenden Ausstellungsbeitrag im Rahmen der Landesgartenschau Kirchheim 2024 zu generieren.

Beschluss

Die Kirchheim 2024 GmbH sowie das Planungsbüro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wird beauftragt mit dem Antragsteller in Kontakt zu treten, um einen im temporären Bereich der Landesgartenschau sinnvoll positionierten und qualitativ ansprechenden Ausstellungsbeitrag im Rahmen der Landesgartenschau Kirchheim 2024 zu generieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost - Abschlusserklärung der Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzung am:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
15.01.2018
8.
24
0
Gemeinderat
öffentlich
06.05.2019
9.
22
0
Gemeinderat
öffentlich
01.07.2019
6.
24
0

Mit Vereinbarung vom 01.03.2018 beschlossen 11 Landkreisgemeinden und die Landeshauptstadt München die Erstellung eines überörtlichen Verkehrskonzeptes für den Raum München Ost zu einer über die Stadt und Gemeindegrenzen abgestimmten Verkehrsplanung und somit Verbesserung der Verkehrssituation.

Nach einem gut zweijährigen Abstimmungs- und Arbeitsprozess wurde gemeinsam eine überörtliche Verkehrsplanung für den Raum München Ost erstellt. Am Prozess beteiligt waren u. a. das Gutachterteam Schlothauer & Wauer (Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr) und die Dragomir Stadtplanung GmbH, der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum sowie die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH. Den Abschlussbericht mit den zugehörigen Anlage 1 bis 4 legen wir bei.

Von allen am Projekt beteiligten Kommunen und Stadtbezirken wurde eine Abschlusserklärung verfasst. Wir nennen diese hier in Auszügen. Die vollständige Abschlusserklärung finden Sie in der Anlage:

Die politischen Entscheidungsträger der Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten und der Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen und Trudering-Riem sind zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Herausforderungen im Verkehrsbereich nur im Verbund mit den Nachbargemeinden lösen lassen. Sie wollen gegenüber übergeordneten Planungsträgern mit einer Stimme sprechen und ihre Interessen gebündelt vertreten.

Das erarbeitete Konzept sieht insbesondere vor, den öffentlichen Personennahverkehr massiv auszubauen und die Angebote für den Radverkehr deutlich zu verbessern.

Die politischen Entscheidungsträger erklären, sich für die Umsetzung der Maßnahmen und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen einzusetzen. Die Entscheidungsträger werden sich über die Fortsetzung der Zusammenarbeit und die Umsetzung der Maßnahmen verständigen. Ziel ist die Gründung einer aus den Bürgermeistern/innen bestehenden „Allianz München Ost“, die sich als offene Plattform versteht und den Austausch der erarbeiteten Maßnahmen betreibt. Neben Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität können weitere relevante Themen behandelt werden.

Es wurde von allen Teilnehmern des Arbeitskreises (Dritter Workshop) beschlossen, die Erklärung (hier vorgenannt in Auszügen und vollständige in der Anlage) von jeder am Prozess beteiligten Kommune im Gemeinderat beschließen zu lassen.

Kirchheim, den 03.06.2020
Mobilität und Projekte

Beschlussvorschlag

Die von den beteiligten Kommunen und Stadtbezirken München gemeinsam verfasste Abschlusserklärung zum Projekt „überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost“ wird beschlossen.

Beschluss

Die von den beteiligten Kommunen und Stadtbezirken München gemeinsam verfasste Abschlusserklärung zum Projekt „überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost“ wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abschlusserklärung der Kommunen.pdf
Download Bericht_Überörtliche Verkehrsplanung München-Ost_Teil2_1.0.pdf
Download 3_Protokoll Stakeholdergespräch BEG.pdf
Download 2_Protokoll Stakeholdergespräch LRA München.pdf
Download 1_Protokoll Stakeholdergespräch LRA Ebersberg.pdf
Download 4_StMB-64_Verkehrspakt_München_Termin-München-Ost.pdf

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4. Öffentliche Ausschreibung-Großbaumverpflanzung Kirchheimer Oval

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes am Kirchheimer Oval, Kreuzung Staatsstraße 2081/ Heimstettner Moosweg sollen im Herbst 2020 18 Großbäume verpflanzt werden (Lageplan, siehe Anlage 1). Bei den Bäumen handelt es sich um 8 Eschen (Stammumfang (STU) 60-95 cm), 7 Linden (STU 75 – 100 cm), 1 Hainbuche (STU 100 cm) und 2 Kirschen (STU 100 bis 130 cm).
Die 18 Bäume stehen derzeit im Bereich des sogenannten „Kirchheimer Ei“, hierbei handelt es sich um die Flurnummern 1034 (Bereich St 2082), 1037/1 und 1037/8 der Gemarkung Kirchheim. Alle Bäume sollen direkt an den endgültigen Standort, Flurnummer 142/0, Gemarkung Kirchheim verpflanzt werden (Übersichtsplan, siehe Anlage 2 ).
Aufgrund des zu erwartenden Auftragswertes wurde eine Öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Submission dieser Ausschreibung fand am 05.05.2020. Zwei Firmen haben rechtzeitig ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote liegt der günstigste Bieter bei 125.221,32 €, das Angebot des teuersten Bieters beläuft sich auf 132.744, 97 €. Den Vergabevorschlag mit  Prüfung und Wertung der Angebote und einem Preisspiegel finden Sie im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Großbaumverpflanzung am Kirchheimer Oval an den günstigsten Bieter zum Angebotspreis von 125.221,32 € zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Großbaumverpflanzung am Kirchheimer Oval an den günstigsten Bieter zum Angebotspreis von 125.221,32 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Keck und Dirl sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download Übersichts- und Lageplan.pdf

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5. Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020: Überprüfung der bestehenden Satzungen bzw. Verordnungen auf ihre Notwendigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.05.2020 (eingegangen via E-Mail am 15.05.2020) beantragt, dass die bestehenden Satzungen und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden und ggf. Vorschläge zur Entbürokratisierung unterbreitet werden. Der Antrag liegt dem Sachvortrag als Anlage bei, wir dürfen insofern darauf verweisen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020 inhaltlich zu bearbeiten bzw. dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020 inhaltlich zu bearbeiten bzw. dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Antrag mehrheitlich angenommen.

Dokumente
Download Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020 Entbürokratisierung_geschwärzt.pdf

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6. Antrag der Grünen-Fraktion vom 02.06.2020: Anschaffung von Sonnensegeln für gemeindliche Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grünen-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.06.2020 (eingegangen via E-Mail am 02.06.2020) beantragt, an den gemeindlichen Spielplätzen Sonnensegel anzubringen. Finanzielle Mittel stehen im Haushalt 2020 dafür nicht bereit. Ein Deckungsvorschlag wurde nicht gemacht. (§24 GeschO)
Der Antrag liegt dem Sachvortrag als Anlage bei, wir dürfen insofern darauf verweisen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Antrag der Grünen-Fraktion vom 02.06.2020 aus finanziellen Gründen abzulehnen.

Diskussionsverlauf

Änderung des Beschlusses:
Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls für 2021 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.

Änderung des Beschlusses:
Alternativ soll geprüft werden ob zur Beschattung nicht Neupflanzungen von Bäumen sinnvoller wäre.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Antrag der Grünen-Fraktion vom 02.06.2020 aus finanziellen Gründen abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Antrag der Grünen-Fraktion vom 02.06.2020 aus finanziellen Gründen abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag_Bündnis 90 die Grünen_02.06.2020.pdf

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7. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein  Sachvortrag erstellt.

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7.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 7.1
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7.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

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7.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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8. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

Datenstand vom 22.09.2020 06:54 Uhr