Datum: 07.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grund- u. Mittelschule, Heimstettner Straße 12, 85551 Kirchheim b. München
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 01. GR vom 11.05.2020 - öffentlich
1.2 02. GR vom 27.05.2020 - öffentlich
2 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
3 Haushalt 2020
3.1 Einsparmaßnahmen aufgund unsicherer Haushaltslage
3.2 Interfraktioneller Antrag vom 05.06.2020: "Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung"
4 Kirchheim 2030
4.1 Neubau Haus für Kinder 2 - Variantenvorstellung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2
4.2 Neubau Rathaus Kirchheim - Kanalverlegung; Beschluss über Mehrkosten
5 31. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 103/H "Gewerbehof Taxetstraße"; Aufstellungsbeschluss
6 Bebauungsplan Nr. 12/II; 2. Änderung "Heimstettener Zentrum"; Aufstellungsbeschluss
7 Collegium 2000 gGmbH; Erweiterung Betreutes Wohnen und Pflegeheim; Bedarfsplanung Leistungsphase 0
8 Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020: "Überprüfung der bestehenden Satzungen bzw. Verordnungen auf ihre Notwendigkeit"; Erste Vorschläge der Verwaltung: Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung | Aufhebung von drei Gemeinderatsbeschlüssen
9 Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020: "Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts"
10 Mitteilungen aus der Verwaltung
10.1 Eingegangene Anträge
10.2 Antworten zu Anfragen
10.3 Sonstiges
11 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 01. GR vom 11.05.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einvernehmlich GRM Rüdiger Zwarg, Dr. Thomas Heinik, Marcel Proffert und Florian Sift sind bei dieser Abstimmung noch nicht anwesend.

Dokumente
Download Endfassung_01. Gemeinderatssitzung vom 11.05.2020 (konstituierende Sitzung) - öffentlich.pdf

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1.2. 02. GR vom 27.05.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einvernehmlich GRM Rüdiger Zwarg und Dr. Thomas Heinik sind bei dieser Abstimmung noch nicht anwesend.

Dokumente
Download Endfassung_02. Gemeinderatssitzung vom 27.05.2020 - öffentlich.pdf

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2. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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3. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 3
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3.1. Einsparmaßnahmen aufgund unsicherer Haushaltslage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die aktuelle Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf die Haushalte der öffentlichen Hand, auch auf die einzelnen Kommunen. Die gemeindliche Haushaltslage wird dadurch voraussichtlich ebenfalls deutlich belastet werden.
Nach ersten Schätzungen und Prognosen ist damit zu rechnen, dass die Gewerbesteuereinnahmen um mindestens 20 % bis womöglich 30 % (derzeit ca. 2,5 Mio. € weniger Einnahmen - negative Tendenz steigend) und die Einnahmen aus dem Anteil an der Einkommensteuer um ca. 10 % zurückgehen könnten – abhängig auch von der Fortdauer der Corona-Krise auf längere Sicht. Die Folge könnten Mindereinnahmen von bis zu ca. 5 Mio. Euro pro Jahr sein. Belastbare Zahlen, insbesondere auch die Auswirkungen in den Folgejahren, können jedoch noch nicht verlässlich vorgelegt werden.
Vor diesen Hintergrund hat sich eine eigens für diese Thematik gebildete verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung intensiv mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen sowie der Reduzierung der Ausgaben befasst und hat nachfolgende Vorschläge in einem ersten Schritt erarbeitet.
Die Investitionen für das langfristige Projekt Kirchheim 2030 sind insgesamt vorrangig weiterzuführen. Das ist der Fokus.
Die Vorschläge zu verschiedenen Einsparungen implizieren nicht, dass diese Investitionen gestrichen werden, sondern vorerst nur die Zurückstellung in das nächste Haushaltsjahr, bis das Wissen, in welchen Dimensionen sich die absehbaren Einnahmen-Einbrüche bewegen, durch nachvollziehbare Zahlen belegt werden kann.  
Somit stellt dieser Vorschlagskatalog die erste Phase dar, weitere Vorschläge, insbesondere im Bereich Hochbau, sind bereits in Bearbeitung und werden dem Gremium im nächsten Schritt vorgestellt. In der zweiten Phase werden verschiedene Maßnahmen wiederum klare Priorisierungen durch den Gemeinderat erfordern.

1. Verschiebung Investitionsmaßnahmen:
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Investitionsmaßnahmen im Tiefbau auf das Jahr 2021 zu verschieben, da die Durchführung noch im Jahr 2020 als nicht zwingend erachtet wird:
  • Brunnen Hausen, Sanierung/Optimierung Wasserzulauf – Einsparung 120.000 €
  • Befestigung Arbeoweg – Einsparung 80.000 €
  • Befestigung Gartenstraße – Einsparung 115.000 €
  • Sanierung Gartenstraße – Einsparung 100.000 €
  • Brunnen Schlehenring – Einsparung 120.000 €
  • Ausbau Schrannerstraße – Einsparung 120.000 €
  • Weg zum Bajuwarenhof mit Parkplätze – Einsparung 100.000 €
  • Ausbau Martin-Luther-Straße, Deckschicht aufbringen – 100.000 €
  • Parkplatz Friedhof Heimstetten, 2. Hälfte – Einsparung 50.000 €

Freiwillige Leistungen:
  • Förderprogramm Energievision – Einsparung 40.000 €
  • Förderprogramm Dach und Fassadenbegrünung – Einsparung 50.000 €

Gesamteinsparung im Jahr 2020: 995.000 €

2. Einführung Zweitwohnungssteuer:
Die Verwaltung hat sich mit der möglichen Einführung der Zweitwohnungssteuer beschäftigt:
Gesetzliche Ermächtigung/Grundlage:
Art. 105 Abs. 2a GG
Grundlage für Satzungserlass:
Art. 22 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 3 Abs. 1 KAG
Bemessungsgrundlage/Berechnungsgrundlage:
Nahezu alle Kommunen, die eine solche Steuer eingeführt haben (z. B. Stadt München, Stadt Freising), nutzen die Jahreskaltmiete (-pacht).
Steuersatz:
Bundesweit liegt der Steuersatz zwischen 8 und 35 %.
Am häufigsten dabei werden 10 % erhoben.
Staffelsteuersätze existieren vereinzelt ebenfalls.
Befreiungen:
Es gibt vorgeschriebene Befreiungen und solche, welche die Kommune zusätzlich erlassen kann.
Hier ist eine sehr sorgfältige Wortwahl gefragt, denn man kann schnell in den rechtswidrigen Bereich kommen. Hierzu existieren schon einige Rechtsprechungen, welche individuellen Befreiungstatbestände zulässig sind und welche nicht.
Steuereinnahmen in 2019:
Bundesweit ca. 157 Mio. €
Bayern davon ca. 35 Mio. €
Beispielrechnungen:
Gemeldete Zweitwohnsitze per 02.07.2020                777
Steuersatz                                                10 %


Berechnungsformel:        (Kaltmiete * Wohnungsgröße in m² * 12 Monate) * Anzahl Pflichtiger * Steuersatz = Steuerhöhe p.a.
Bei dem obigen Berechnungsbeispiel muss mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße gerechnet werden.
Risiken einer Einführung
  • Höhe der Zweitwohnsitze nach Einführung der Steuer könnte stark abnehmen => Kosten/Nutzen-Frage?!
  • Kalkulation der zu erwartenden Steuerhöhe schwierig
(viele Faktoren; z.B.: Höhe Kaltmiete, Wohnungsgröße, Anzahl Befreiungen, Anzahl Steuerpflichtige)
  • Nicht abzuschätzender Mehraufwand für Mitarbeiter der Verwaltung hinsichtlich
- Erstellung eines geeigneten (Steuererklärungs-)Formulars
- Prüfung der Formulare
- Eingabe der Steuerdaten und Erlass der Bescheide
→ Vorlaufzeit darf nicht unterschätzt werden, daher Umsetzung erst zum 01.01.2022  
     wahrscheinlich
→ voraussichtlich zusätzliches Personal erforderlich
  • In der Vergangenheit gab es mehrere Gerichtsurteile, welche ganze Satzungen aufgrund von inhaltlich rechtswidrigen Regelungen aufgehoben haben. Individuelle Regelungen müssen mit Bedacht erfasst und gewählt werden, sofern überhaupt gewünscht. Rechtssicherheit ist hier nicht möglich.

Vorteil: Mögliche zusätzliche Einnahmen p.a. in Höhe von ca. 300.000 - 500.000 € !

3. Bürgersaal:
Im Zuge der Untersuchung von Einsparungen wurde ebenfalls der Neubau des Rathauses mit Bürgersaal nochmals kritisch betrachtet. Es besteht die Möglichkeit, den Bürgersaal mit Gastronomie ersatzlos zu streichen oder erst später zu bauen. Die intensive Untersuchung beider Varianten bringen einen erheblichen Umplanungsaufwand mit sich, die Auswirkungen auf Kosten und Termine können erst nach Abschluss der Umplanung verlässlich vorgestellt werden. Die ausführliche Stellungnahme des Büros Hitzler Ingenieure (Projektsteuerung) zu den drei möglichen Varianten ist den Sitzungsunterlagen beigefügt (s. Anlage). Im Folgenden finden Sie die Zusammenfassungen der drei Varianten.

Variante A: Der Bürgersaal mit Gastronomie wird ersatzlos gestrichen
- Durch den unwiderruflichen Entfall des Bürgersaals und der Gastronomie ergeben sich zunächst Einsparungen in Höhe von voraussichtlich 6,7 Mio. € brutto in den Kostengruppen 200-600
- Den Einsparungen stehen Mehrkosten durch zus. Baumaßnahmen in Höhe von ca. 500T€ brutto gegenüber.
- Es sind Mehrkosten durch Baupreissteigerungen in Höhe von ca. 800T€ brutto zu berücksichtigen.
- Es sind zusätzliche Planungshonorare in Höhe von ca. 700T€ brutto zu berücksichtigen.
- Bereits erbrachte und vergütete Planungsleistungen in Höhe ca. 80T€ brutto für die Gastronomie
zzgl. anteilig auf den Bürgersaal entfallender Planungshonorare bei den weiteren Planungsbeteiligten sind verloren.  

Die bereinigte Einsparung bei Entfall des Bürgersaales inkl. Gastronomie beträgt bestenfalls 4,7 Mio. € brutto. Durch die Anpassungen der Planung aufgrund der veränderten Rahmen-bedingungen können der Bürgersaal und die Gastronomie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten an derselben Stelle später nicht mehr realisiert werden.  

Variante B: Bürgersaal und Gastronomie werden später realisiert
-Es ergeben sich kurzfristige Einsparungen bzw. Rückstellungen in Höhe von 6,7 Mio. € brutto für
die Kostengruppen 200-600.
-Dem stehen Mehrkosten durch zusätzliche Baumaßnahmen in Höhe von ca. 500T€ brutto gegenüber.
- Es ergeben sich Mehrkosten durch Baupreissteigerungen in Höhe von ca. 2,3 Mio. € brutto.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei späterer Realisierung des Bürgersaales mit Gastronomie
(Baufertigstellung in 2028) belaufen sich auf ca. 9,5 Mio. € brutto zzgl. der zu berücksichtigenden
Mehrhonorare. Aus den vorgenannten Punkten würde sich eine Kostensteigerung in Höhe von mind. 2,8 Mio. € brutto ergeben.  

Variante C: Der Bürgersaal mit Gastronomie wird wie geplant realisiert
-Es ergeben sich keine Änderungen im aktuellen Planungsablauf.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen auf das Jahr 2021.

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Einführung der Zweitwohnungssteuer weiter zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung bis zum Jahr 2021 bzw. ggfs. bis zum Jahr 2022 vorzubereiten.
 
  1. Der Gemeinderat beschließt, an den bisherigen Planungen zum Bürgersaal festzuhalten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen im Tiefbau auf das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen freiwilligen Leistungen auf das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Antrag angenommen.

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die Einführung der Zweitwohnungssteuer weiter zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung bis zum Jahr 2021 bzw. ggfs. bis zum Jahr 2022 vorzubereiten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Antrag mehrheitlich angenommen.

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, an den bisherigen Planungen zum Bürgersaal festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen die Einführung einer  Zweckentfremdungssatzung zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Antrag mehrheitlich angenommen.

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Antrag mehrheitlich angenommen.

Dokumente
Download Anlage: Einsparung Bürgersaal.pdf

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3.2. Interfraktioneller Antrag vom 05.06.2020: "Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 08.06.2020 wurde von GRM Matejka ein interfraktioneller Antrag mit Vorschlägen zur Liquiditätsgewinnung gestellt:
1. Die Verwaltung und die bereits eingerichtete interne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung werden  gebeten, folgende Maßnahmen in die Überlegungen bzw. in die Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung miteinzubeziehen (1.a) s. nichtöffentlich):
b) die Möglichkeit von Sale-and-lease-back-Maßnahmen für alle gemeindlichen mobilen Anlagegegenstände über der GWG-Grenze zu prüfen, insbesondere bei Neuanschaffungen
c) die Überprüfung und Einbeziehung weiterer Liquiditätsstabilisierungsmaßnahmen durch Beantragung von staatl. Zuschussmaßnahmen, u.a. dem neuen Konjunkturprogramm des Bundes
2. Die Verwaltung möge dem Gemeinderat das Anlagenverzeichnis des mobilen und immobilen Vermögens mit Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungswert zeitnah digital zur Verfügung stellen, entweder einzeln oder als Download im RIS.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Punkte 1.b), 1.c) und 2. des interfraktionellen Antrages vom 08.06.2020 zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Punkte 1.b), 1.c) und 2. des interfraktionellen Antrages vom 08.06.2020 zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 4
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4.1. Neubau Haus für Kinder 2 - Variantenvorstellung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 wurde die Errichtung einer Mittagsbetreuungseinrichtung für 200 Kinder auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 der Gemarkung Kirchheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche geeigneter Fachplaner vorzubereiten und durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018 wurde ein entsprechendes Vergabegremium benannt. In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 wurde der am 03.07.2018 beschlossene Planungsumfang um drei Diagnose Förderklassen des Landkreises München und der Bau von gemeindeeigenen Wohnungen auf dem zu errichtenden Gebäude beschlossen und die Planungsleistungen der Objekt- und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung vergeben. In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2020 wurde die Vergabe der Projektsteuerung beschlossen.
Das Büro HSP Projektmanagement und Beratung GmbH aus Töging am Inn wurde mit der Projektsteuerung beauftragt.
Das Architekturbüro Köhler Architekten aus Gauting wurde mit der Erstellung von drei mögliche Varianten betraut. Die heute vorgestellt werden. Die Planungen befinden sich derzeitig in der Leistungsphase 2. Bei den vom Büro HSP ermittelten Kosten handelt es sich um eine Grobkostenschätzung, valide Kosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt werden. Für die weiteren Planungsphasen sollte das heutige Gremium eine der vorgestellten Varianten zur Weiterverfolgung beschließen.

Variante 1.1 - Zweigeschossig mit 8 Wohnungen
Gebäude komplett zweigeschossig und vollunterkellert. Untergebracht ist die Mittagsbetreuung/ Hort gem. Raumplanung für 200 Kinder. Baulich voneinander getrennt (vorgeschrieben) drei Diagnoseförderklassen für 42 Kinder sowie ebenfalls baulich getrennt acht Wohneinheiten. Hierfür ist ein zusätzlicher Aufzug erforderlich. Die Wohnungen können nur als Werksdienstwohnungen erstellt werden. Die Wohnungen können nur Mitarbeiter der Einrichtung sowie Gemeinde Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Das Gebäude erhält eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen.

BGF gem. rak
BRI gem. rak
Grobkosten
€, brutto
Förderung / Zahlung Kostenträger €
Variante 1.1
5.046 m²
18.911 m³
14,80 Mio.
5,52 Mio.




Variante 1.2 Teilbereich zweigeschossig ohne Wohnungen
Gebäude im Bereich der Mittagsbetreuung/ Hort gem. Raumplanung für 200 Kinder zweigeschossig und im Bereich der drei Diagnoseförderklassen für 42 Kinder eingeschossig. Ebenfalls baulich getrennt. Durch Wegfall der Wohnungen kein zweiter Aufzug erforderlich. Das Gebäude erhält ebenfalls eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen. Die durch den Wegfall der Wohnungen freiwerdenden Stellplätze, könnten dann von der Grundschule genutzt werden.

BGF gem. rak
BRI gem. rak
Grobkosten
€, brutto
Förderung / Zahlung Kostenträger €
Variante 1.2
4.236 m²
15.883 m³
12,87 Mio.
4,76 Mio.


Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff der Bebauungsplanes 100 (Kircheim2030) und unterliegt somit den vertraglichen Vereinbarungen des zugehörigen städtebaulichen Vertrages.
Darin verpflichtet sich die Gemeinde Kirchheim keinen weiteren, außer den darin enthaltenen, Wohnraum zu errichten. Um den vertraglichen Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag zu entsprechen, können die in Variante 1.1 dargestellten Wohnungen ausschließlich als Werksdienstwohnungen errichtet werden. Die Wohnungen können sowohl durch Angestellte der Gemeinde Kirchheim, als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen der Gemeinde belegt werden, auch wenn diese durch einen anderen Träger betrieben werden (Kinderbetreuungseinrichtungen).
Die dargestellten Varianten haben jeweils maximal 2 Vollgeschosse und fügen sich dadurch ausgesprochen gut in die Umgebung ein. Ein drittes Vollgeschoss würde das Objekt städtebaulich zu einer Dominante machen.
In Hinblick auf das pädagogische Konzept wurde ein Raumprogramm für die Mittagsbetreuung und die Förderklassen erstellt. Beide Entwürfe entsprechen den Vorgaben aus dem Raumprogramm.
Im Anschluss an die heutige Entscheidung des Gemeinderats wird die Leistungsphase 2 mit den noch zu beauftragenden Fachplanern weiter bearbeitet. Im Herbst 2020 wird diese zum Abschluss gebracht und dem Gremium mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 erneut präsentiert. Die heutige Entscheidung beinhaltet keine technische Planung (z.B. Energieversorgung oder PV-Anlage). Dies ist erst Bestandteil der weiteren Planung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung der vorgestellten Variante 1.2, Mittagsbetreuung mit Räumen für die Förderklassen des Landkreises München ohne Wohnungen, sowie die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 der erforderlichen Fachplaner. Die jeweiligen Aufträge werden gemäß Geschäftsordnung vergeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Neubau Haus der Kinder 2 nicht wie in den Entwürfen vorgeschlagen 2-stöckig zu bauen sondern 3-stöckig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung der vorgestellten Variante 1.1, Mittagsbetreuung mit Räumen für die Förderklassen des Landkreises München mit  Wohnungen, sowie die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 der erforderlichen Fachplaner. Die jeweiligen Aufträge werden gemäß Geschäftsordnung vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download HfK2 Präsentation.pdf

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4.2. Neubau Rathaus Kirchheim - Kanalverlegung; Beschluss über Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2019 wurde beschlossen, den bestehenden Hauptsammelkanal gem. der vorgestellten Variante 2b durch das gKu Ver- und Entsorgung München Ost (VEMO) verlegen zu lassen. Die damals durch die VEMO ermittelten Gesamtkosten betrugen ca. 450.000,00 € brutto.
In der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2019 wurde die Kostenübernahmevereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchheim und dem gKu Ver- und Entsorgung München Ost (VEMO)beschlossen.
Nach Beschluss der Maßnahme wurde die Entwurfsplanung durch die VEMO erstellt. Im Zuge dieser kam unter anderem der Bedarf der Landesgartenschau GmbH auf, die Kanalverlegung wegen des geplanten Landschaftssees nach Süden hin zu verlängern. Dies wurde bereits mit Beschluss aus der GR Sitzung vom 30.03.2020 genehmigt. Das beschlossene Budget für die Kanalverlegung beträgt 101.150,00 € brutto. Gemäß Entwurfsplanung der VEMO beträgt der Kostenanteil für die Verlängerung des Kanalneubaus insgesamt 186.000,00 € brutto. Es entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 84.850,00 € brutto.
Der Standort des Rathauses musste im Verlauf der Entwurfsplanung, auf Grund der aktualisierten Verkehrsplanung und der Anpassung an den Entwurf der Landesgartenschau gedreht und nach Westen verschoben werden. Um ein sicheres queren der Straße und dem Busverkehr eine optimale An- und Abfahrt zu ermöglichen, wurde die Straße im Bereich des neuen Rathauses um ca. 7.60 m breiter. Die Folge der Drehung des Ensembles mit Tiefgarage im nördlichen Bereich sorgt für eine Verschiebung der Gebäudekante um weitere 10 m. Daraus resultiert eine Streckenmehrung im Kanalbau von ca. 70% (inkl. anteiliger Strecke wegen des Landschaftssees) im Vergleich zur ursprünglichen Variante. Die Kostenmehrung für das Rathaus beträgt gemäß Entwurfsplanung 279.000,00 € brutto.
Die Kostenmehrung für die Kanalverlegung beläuft sich im Gesamten auf 363.850,00 € brutto, so dass für die Maßnahme insgesamt 915.000 € brutto investiert werden müssen.
Die entstandenen Mehrkosten müssen in beiden Projekten jeweils anteilig an anderer Stelle eingespart werden um die beschlossenen Kostendeckel nicht zu überschreiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Kostenmehrung für die Kanalverlegung im Bereich des Rathauses und Landschaftssees. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 915.000 € brutto. Die entstehenden Mehrkosten sind an anderer Stelle in den beiden  Projekten einzusparen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kostenmehrung für die Kanalverlegung im Bereich des Rathauses und Landschaftssees. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 915.000 € brutto. Die entstehenden Mehrkosten sind an anderer Stelle in den beiden Projekten einzusparen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 200625_Stellungnahme Vemo.pdf

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5. 31. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 103/H "Gewerbehof Taxetstraße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nrn. 157/4 und 158 der Gemarkung Heimstetten befinden sich im Eigentum der Gemeinde Kirchheim. In der Gemeinderatssitzung am 09.04.2018 wurde beschlossen, das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zu vergeben. Dieser wurde mit der Urkundennummer T 0437/2020 am 06.03.2020 geschlossen und am 30.03.2020 in der Gemeinderatssitzung genehmigt.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 158 (4.459 m²) und 157/4 (415 m²) der Gemarkung Heimstetten umfassen zusammen 4.874 m² und befinden sich im Gewerbegebiet Heimstetten, in der Nähe der S-Bahnstation. Das Grundstück wurde in der Vergangenheit als Mülldeponie verwendet, daher sind diverse Altlasten vorhanden, eine Begutachtung fand bereits ca. 2011/2012 statt; eine aktuellere Begutachtung erfolgt noch bei Bedarf und wird durch den Vorhabenträger beauftragt. Zudem durchschneidet ein Gleisanschluss für den in der Nähe befindlichen Schrottplatz die Fläche.
Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke derzeit als Parkplätze dargestellt.

In Kooperation mit dem Projektentwickler und Vorhabenträger MP Holding strebt die Gemeinde eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks an. Geplant ist ein hochwertiger Gewerbehof mit flexiblen Mieteinheiten, speziell auf die Bedürfnisse von Kleinunternehmen, Handwerkern und Dienstleistungsbetrieben zugeschnitten. Zudem entsteht auf dem Grundstück ein Bürogebäude, welches wiederum kleinteilige Büroflächen für das Gewerbe, sowie Flächen für ein Bildungszentrum, z.B. für die Gemeinde Kirchheim (Verzahnung Theorie und Praxis) beinhaltet.

Ein entsprechender Antrag gemäß § 12 BauGB liegt vor.

Bauartbedingt bietet der Gebäudekomplex maximale Flexibilität in der Nutzung sowie Fläche, so dass je nach Bedarf Nutz-, Produktions-, Lager- oder Büroflächen relativ frei gestaltet werden können. Eine Bedienstetenwohnung soll ggf. zulässig sein.

Durch die Bebauung des Grundstücks mit einem architektonisch anspruchsvollen Gebäudekörper soll zur Aufwertung des Gewerbegebiets beigetragen werden und dient zudem der Markenbildung durch die hohe Sichtbarkeit von der S-Bahn. Zudem ist die Erschließung durch die bestehende Anbindung an die Taxetstraße bereits gegeben.

Für das Vorhaben ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Dies erfolgt durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan ist dieser zu ändern. Dies erfolgt im Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Pächter auf eigene Kosten beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an.

Beschlussvorschlag

1. Für eine geordnete Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 158 und 157/4 der Gemarkung Kirchheim besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten und vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103/H für das Gebiet „Gewerbehof Taxetstraße“ (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im Regelverfahren auf Antrag des Vorhabenträgers.

2. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 103/H umfasst entsprechend des beigefügten Lageplans die Grundstücke Fl.Nrn. 158 und 157/4 der Gemarkung Heimstetten.
Das Bauvorhaben wird umgrenzt:
  • Im Norden von der Bahnlinie München
  • Im Osten vom Grundstück Fl.Nr. 160/2 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Süden von der landwirtschaftlichen Fläche Fl.Nr. 160/3 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Westen von der Straße „Taxetstraße“

3. Planungsanlass und -ziele des Bebauungsplans:
Die Gemeinde strebt eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks an. Geplant ist ein hochwertiger Gewerbehof mit flexiblen Mieteinheiten, speziell auf die Bedürfnisse von Kleinunternehmen, Handwerkern und Dienstleistungsbetrieben zugeschnitten. Zudem entsteht auf dem Grundstück ein Bürogebäude, welches wiederum kleinteilige Büroflächen für das Gewerbe, sowie Flächen für ein Bildungszentrum, z.B. für die Gemeinde Kirchheim (Verzahnung Theorie und Praxis) beinhaltet. Bauartbedingt bietet der Gebäudekomplex maximale Flexibilität in der Nutzung sowie Fläche, so dass je nach Bedarf Nutz-, Produktions-, Lager- oder Büroflächen relativ frei gestaltet werden können. Eine Bedienstetenwohnung soll ggf. zulässig sein. Durch die Bebauung des Grundstücks mit einem architektonisch anspruchsvollen Gebäudekörper soll zur Aufwertung des Gewerbegebiets beigetragen werden und dient zudem der Markenbildung durch die hohe Sichtbarkeit von der S-Bahn. Zudem ist die Erschließung durch die bestehende Anbindung an die Taxetstraße bereits gegeben.

4. Zum bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gewerbehof Taxetstraße“ die Aufstellung der 31. Änderung beschlossen. Das in beiliegendem Lageplan dargestellte Gebiet soll künftig als Fläche für Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO dargestellt werden.

5. Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an. Mit dem Vorhabenträger ist noch ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zu schließen.

Beschluss

1. Für eine geordnete Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 158 und 157/4 der Gemarkung Kirchheim besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten und vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103/H für das Gebiet „Gewerbehof Taxetstraße“ (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 12 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im Regelverfahren auf Antrag des Vorhabenträgers.

2. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 103/H umfasst entsprechend des beigefügten Lageplans die Grundstücke Fl.Nrn. 158 und 157/4 der Gemarkung Heimstetten.
Das Bauvorhaben wird umgrenzt:
  • Im Norden von der Bahnlinie München
  • Im Osten vom Grundstück Fl.Nr. 160/2 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Süden von der landwirtschaftlichen Fläche Fl.Nr. 160/3 der Gemarkung Heimstetten
  • Im Westen von der Straße „Taxetstraße“

3. Planungsanlass und -ziele des Bebauungsplans:
Die Gemeinde strebt eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks an. Geplant ist ein hochwertiger Gewerbehof mit flexiblen Mieteinheiten, speziell auf die Bedürfnisse von Kleinunternehmen, Handwerkern und Dienstleistungsbetrieben zugeschnitten. Zudem entsteht auf dem Grundstück ein Bürogebäude, welches wiederum kleinteilige Büroflächen für das Gewerbe, sowie Flächen für ein Bildungszentrum, z.B. für die Gemeinde Kirchheim (Verzahnung Theorie und Praxis) beinhaltet. Bauartbedingt bietet der Gebäudekomplex maximale Flexibilität in der Nutzung sowie Fläche, so dass je nach Bedarf Nutz-, Produktions-, Lager- oder Büroflächen relativ frei gestaltet werden können. Eine Bedienstetenwohnung soll ggf. zulässig sein. Durch die Bebauung des Grundstücks mit einem architektonisch anspruchsvollen Gebäudekörper soll zur Aufwertung des Gewerbegebiets beigetragen werden und dient zudem der Markenbildung durch die hohe Sichtbarkeit von der S-Bahn. Zudem ist die Erschließung durch die bestehende Anbindung an die Taxetstraße bereits gegeben.

4. Zum bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet „Gewerbehof Taxetstraße“ die Aufstellung der 31. Änderung beschlossen. Das in beiliegendem Lageplan dargestellte Gebiet soll künftig als Fläche für Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO dargestellt werden.

5. Der Planfertiger sowie ggf. erforderliche Gutachter werden vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Kosten an. Mit dem Vorhabenträger ist noch ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Geltungsbereich B-Plan 103/H (grün hinterlegt).pdf

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6. Bebauungsplan Nr. 12/II; 2. Änderung "Heimstettener Zentrum"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
TOP-
Abstimmung

termin:
Nr.:
Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
07.07.2020




Für die Grundstücke Fl.Nrn. 104/107 und 104/156 der Gemarkung Heimstetten sind Umbaumaßnahmen geplant. Der bestehende, aber kaum genutzte Spielplatz auf Fl.Nr. 104/107 soll entfallen und durch einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge, Fahrräder u. ä. ersetzt werden. Der bestehende Parkplatz auf Fl.Nr. 104/156 sowie Fl.Nr. 104/162 Tfl. und Fl.Nr. 104/157 Tfl. soll erweitert werden.

Dafür ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II und der 1. Änderung erforderlich. Durch die Umnutzung des Spielplatzes bzw. Erweiterung der Parkflächen soll dem Parkdruck entgegengewirkt werden und den Ansprüchen von Elektrofahrzeugen entsprochen werden. Zudem soll durch die ausreichende Zurverfügungstellung von Parkplätzen der Einzelhandel im Heimstettener Zentrum gestärkt werden. Der Spielplatz kann entfallen, da im übrigen Gebiet des Räter-Einkaufszentrums ausreichend Spielplätze in besserer Lage vorhanden sind und außerdem ein zusätzlicher und nicht geforderter Spielplatz geschaffen wurde. Zudem wurden auch die gemeindlichen Spielplätze größtenteils saniert und erweitert. Dies ist insbesondere mit dem Ziel, der Gemeinde das Räter-Einkaufszentrum fortwährend zu stärken, zu begründen.

Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II kann im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Der Plangeltungsbereich ist aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ersichtlich (grün markiert). Ein Entwurfszwischenstand der geplanten Maßnahmen ist beigefügt.

Beschlussvorschlag

1. Um langfristig die Einkaufsmöglichkeiten und die Nahversorgung in Heimstetten zu gewährleisten und dem Parkdruck entgegen zu wirken, sowie den Anforderungen an die E-Mobilität zu entsprechen, müssen mehr Parkflächen geschaffen werden. Hierdurch besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Überplanung des Bereiches Flur-Nr. 104/107 und 104/156 sowie 104/162 Tfl. und 104/157 Tfl., Gemarkung Heimstetten. Für dieses Gebiet wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II aufgestellt; es handelt sich hierbei um einen einfachen Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 Baugesetzbuch). Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren

2. Der Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die in der Gemarkung Heimstetten befindlichen Grundstücke Fl.Nr. 104/107 und 104/156 sowie 104/162 Tfl. und 104/157 Tfl. .

Umgrenzt wird der Plangeltungsbereich
- im Norden: von der Räterstraße
- im Osten: von der Zugspitzstraße
- im Süden: von den Grundstücken Am Gangsteig 17, 17a, 17b, 19, 19a, 21 und 23, Räterstraße 22c und Zugspitzstraße 39, 41, 43, 45 und 47 und Glockenblumenstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
- im Westen: vom Margeritenweg

3. Planungsanlass und –ziele der Bebauungsplanänderung
Durch die Umnutzung des Spielplatzes bzw. Erweiterung der Parkflächen soll dem Parkdruck entgegengewirkt werden und den Ansprüchen von Elektrofahrzeugen entsprochen werden. Zudem soll durch die ausreichende Zurverfügungstellung einer Mobilitätsstation (z. B. Parkplätze für Elektrofahrzeuge, Fahrräder usw.) der Einzelhandel im Heimstettener Zentrum fortwährend gestärkt werden.

4. Als Planfertiger wird das Architekturbüro Richard Baumann, Architekt und Stadtplaner SRL, Wörthsee, durch den Eigentümer der Grundstücke beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Planungskosten an.
Für den Fall, dass die Aufstellung der Bebauungsplanänderung die Erstellung von Fachgutachten (z.B. für den Belang Lärmschutz) erfordert, werden diese ebenfalls durch den Eigentümer beauftragt.

5. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

1. Um langfristig die Einkaufsmöglichkeiten und die Nahversorgung in Heimstetten zu gewährleisten und dem Parkdruck entgegen zu wirken, sowie den Anforderungen an die E-Mobilität zu entsprechen, müssen mehr Parkflächen geschaffen werden. Hierdurch besteht ein städtebauliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für eine Überplanung des Bereiches Flur-Nr. 104/107 und 104/156 sowie 104/162 Tfl. und 104/157 Tfl., Gemarkung Heimstetten. Für dieses Gebiet wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/II aufgestellt; es handelt sich hierbei um einen einfachen Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 Baugesetzbuch). Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren

2. Der Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die in der Gemarkung Heimstetten befindlichen Grundstücke Fl.Nr. 104/107 und 104/156 sowie 104/162 Tfl. und 104/157 Tfl. .

Umgrenzt wird der Plangeltungsbereich
- im Norden: von der Räterstraße
- im Osten: von der Zugspitzstraße
- im Süden: von den Grundstücken Am Gangsteig 17, 17a, 17b, 19, 19a, 21 und 23, Räterstraße 22c und Zugspitzstraße 39, 41, 43, 45 und 47 und Glockenblumenstraße 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
- im Westen: vom Margeritenweg

3. Planungsanlass und –ziele der Bebauungsplanänderung
Durch die Umnutzung des Spielplatzes bzw. Erweiterung der Parkflächen soll dem Parkdruck entgegengewirkt werden und den Ansprüchen von Elektrofahrzeugen entsprochen werden. Zudem soll durch die ausreichende Zurverfügungstellung einer Mobilitätsstation (z. B. Parkplätze für Elektrofahrzeuge, Fahrräder usw.) der Einzelhandel im Heimstettener Zentrum fortwährend gestärkt werden.

4. Als Planfertiger wird das Architekturbüro Richard Baumann, Architekt und Stadtplaner SRL, Wörthsee, durch den Eigentümer der Grundstücke beauftragt. Der Gemeinde Kirchheim fallen keine Planungskosten an.
Für den Fall, dass die Aufstellung der Bebauungsplanänderung die Erstellung von Fachgutachten (z.B. für den Belang Lärmschutz) erfordert, werden diese ebenfalls durch den Eigentümer beauftragt.

5. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 12/II - 2. Änderung.pdf
Download Entwurf Parkplatz Fl.Nr. 104/156.pdf
Download Entwurf Parkplatz Fl.Nr. 104/107.pdf

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7. Collegium 2000 gGmbH; Erweiterung Betreutes Wohnen und Pflegeheim; Bedarfsplanung Leistungsphase 0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach §2b des städtebaulichen Vertrags für Kirchheim 2030 soll (1) auf dem Baufeld WR 13(2) eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit Personalwohnungen durch die DIBAG AG entstehen und dann von der Gemeinde für 30 Jahre gepachtet werden und (2) auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 der bestehende Pflegebereich durch weitere Pflegeplätze erweitert werden. Nach §2b a) soll die Planung hierfür auf Grundlage der durch die Gemeinde zu erstellenden Bedarfsplanung erfolgen. Der statistische Part für die Pflegebedarfsplanung wird durch das Institut für Sozialplanung SAGS umgesetzt.  Um die statistischen Erkenntnisse über die Bedarfe mit den Vorstellungen, Wünschen und möglichen Umsetzungen auf den Baufeldern in Einklang zu bringen und architektonisch-planerisch fundiert vorzuarbeiten, ist es notwendig, die Leistungsphase 0  professionell von einem Architekturbüro durchführen zu lassen. Um in der Zeitschiene mit den bereits geplanten Bauvorhaben zu bleiben, entstehen dadurch außerplanmäßige Ausgaben. Bis zum Ladungsschluss lagen nur zwei Angebote vor. Das Angebot eines absoluten Experten auf diesem Gebiet liegt bei  18.585,- Euro zuzüglich acht Vorort-Termine von 8.000,- Euro. Ein weiteres Angebot eines Architekturbüros aus München liegt bei  12.390,- Euro. Das dritte Angebot steht noch aus. Welches Architekturbüro den Zuschlag erhält hängt von mehreren Kriterien ab, die in einem persönlichen Gespräch mit den Vorplanungsbeteiligten Frau Görner, Frau Morgenroth und Herr Tränkle eruiert werden. Zu klären ist noch, ob die DIBAG Industriebau AG einen Kostenanteil übernimmt. Dennoch benötigt die Gemeindeverwaltung eine Freigabe, um den Prozess weiter vorantreiben zu können und um in der Zeitschiene zu bleiben.
Da es sich um außerplanmäßige Ausgaben handelt, kann diese nach der Geschäftsordnung § 12 (3) 3. der Erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit bis zu einem Betrag von 17.500,- Euro im Einzelfall freigeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Leistungsphase 0 für die Projektvorbereitung zur Bedarfsplanung der Erweiterung des betreuten Wohnens mit Personalwohnungen auf dem Baufeld WR 13(2) und der Erweiterung des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100. Sollte der Zuschlag auf ein Architekturbüro fallen, dessen Angebotssumme 17.500,- Euro übersteigt, genehmigt der Gemeinderat maximal einen Betrag von 26.585,- Euro.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind im Haushaltsplan 2020 nicht vorgesehen und erfordern daher die Genehmigung durch den ersten Bürgermeister bzw. den Gemeinderat. Die Finanzierung ist durch Einsparung an anderer Stelle zu gewährleisten. Die Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 durch die Aufsichtsbehörde liegt derzeit noch nicht vor.
Br 26.06.2020

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Leistungsphase 0 für die Projektvorbereitung zur Bedarfsplanung der Erweiterung des betreuten Wohnens mit Personalwohnungen auf dem Baufeld WR 13(2) und der Erweiterung des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100. Sollte der Zuschlag auf ein Architekturbüro fallen, dessen Angebotssumme 17.500,- Euro übersteigt, genehmigt der Gemeinderat maximal einen Betrag von 26.585,- Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Pia Boßmann ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

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8. Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020: "Überprüfung der bestehenden Satzungen bzw. Verordnungen auf ihre Notwendigkeit"; Erste Vorschläge der Verwaltung: Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung | Aufhebung von drei Gemeinderatsbeschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.05.2020 (eingegangen via E-Mail am 15.05.2020; siehe Anlage) beantragt, dass die bestehenden Satzungen und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und ggf. Vorschläge zur Entbürokratisierung unterbreitet werden.
Der Gemeinderat hat am 16.06.2020 über den Antrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020 inhaltlich zu bearbeiten bzw. dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.“

Stellungnahme bzw. Vorschläge der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt das Ansinnen der CSU-Fraktion. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, die gemeindlichen Normen sowie auch bestehende Beschlusslagen auf ihre Notwendigkeit hin regelmäßig zu überprüfen.

Nachfolgend dürfen wir dem Gemeinderat zunächst drei Vorschläge unterbreiten, die der Verwaltungsökonomie zuträglich sein dürften:

  • Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung (IFS)

Der Gemeinderat beschäftigte sich erstmals am 29.02.2016 mit dem Erlass einer Informationsfreiheitssatzung (im Folgenden: IFS). Grund war ein Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2016. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf einer IFS vorzulegen. Am 04.10.2016 wurde dem Gemeinderat ein Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde der Beschluss gefasst, dass das Thema durch den Verwaltungs- und Personalausschuss (im Folgenden: VPA) vorzuberaten ist. Der VPA hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Gründung der Arbeitsgruppe Transparenz beschlossen. Die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 24.01.2017 statt. Dort wurde über den Erlass einer IFS diskutiert.
Letztendlich wurde die Satzung am 15.01.2018 vom Gemeinderat erlassen.
Die Verwaltung hatte sich seinerzeit gegen den Erlass einer IFS ausgesprochen, da Praxisrelevanz und Zweckmäßigkeit fraglich sind. Hinsichtlich unserer Argumentation wird auf die jeweiligen Sachvorträge verwiesen, die dargestellte Meinung wird von uns weiterhin vertreten.
In der Vergangenheit hat lediglich Herr Gemeinderatsmitglied Zwarg regelmäßig Informationen nach dem Auskunftsanspruch in der IFS begehrt. Die Notwendigkeit der IFS wird insofern in Frage gestellt, steht Herrn Zwarg doch ein Informationsrecht aus der Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. § 30) zu. Ferner sehen wir den § 6 Abs. 4 (Veröffentlichung der Anträge auf Informationszugang) aus verwaltungsökonomischen Gründen als problematisch an. Hier ist geregelt, dass Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.

 Die Kommunalaufsicht führte dazu im Schreiben vom 01.02.2019 folgendes aus:

„Allerdings sehen wir den Mehrwert einer entsprechenden Veröffentlichung nicht. Es wäre mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden die einzelnen Anträge auf die Möglichkeit der Veröffentlichung zu prüfen und ggf. entsprechend abzuändern. Wir stimmen Ihnen auch zu, dass die Vorschrift ggf. abschreckend wirken könnte.“

Wir schlagen dem Gemeinderat insofern vor, die IFS in einer der nächsten Sitzungen aufzuheben.

  • Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.01.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)

Der Gemeinderat hat am 20.01.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“) folgenden Beschluss gefasst:
Bei zukünftigen Bürgerversammlungen müssen die anwesenden, wahlberechtigten Bürger (Art. 15 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 1 GLKrWG) der Verwaltung bei Einlass ein gültiges Ausweisdokument vorweisen, wenn sie über Anträge in der Bürgerversammlung (Art. 18 GO) abstimmen möchten. Jeder wahlberechtigte Bürger erhält eine farbige Abstimmungskarte, die entsprechend mit Gemeindelogo gekennzeichnet ist. Die Farbe und das Design der Karte wechseln jährlich, um Missbrauch bei weiteren Bürgerversammlungen zu vermeiden. Bei der Einladung zu zukünftigen Bürgerversammlungen wird auf der Tagesordnung darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung über Anträge nur bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erfolgen kann.
Die Umsetzung des Beschlusses führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Vorbereitung und Durchführung der Bürgerversammlung. Aus unserer Sicht steht der Nutzen nicht im Verhältnis zum Aufwand.
Wir haben dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 04.04.2016 vorgeschlagen, den Beschluss vom 20.01.2015 aufzuheben, was abgelehnt wurde. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung beschlossen, dass der Beschluss vom 20.01.2015 dahin gehend abgeändert wird, dass die Abstimmungskarten nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben werden.
Diese Verfahrensweise hat ein Teil des Mehraufwands reduziert, jedoch verbleibt ein erheblicher Aufwand und wir schlagen vor, dass der Beschluss vom 20.01.2015 (mit der Modifizierung vom 04.04.2016) aufgehoben wird.

  • Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“)
Der Gemeinderat hat am 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“) folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beschlusskontrollliste alsbald zu überarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Sie ist künftig regelmäßig zu aktualisieren und vorzulegen.“
Die Umsetzung des Beschlusses (insbesondere die fortlaufende Aufbereitung der Liste) führt zu einem erheblichen Mehraufwand innerhalb der Verwaltung, der Nutzen steht auch hier nicht im Verhältnis zum Aufwand. In der Vergangenheit konnte die Liste aus Kapazitätsgründen schlichtweg nicht fortgeführt werden. Aus unserer Sicht ist es ausreichend, wenn sich die Gemeinderatsmitglieder über den Beschlussvollzug mittels einer Anfrage informieren, weshalb wir die Aufhebung des Beschlusses vorschlagen.  

Beschlussvorschlag


  •  Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)  sowie den zweiten Beschluss vom 04.04.2016 unter TOP 5 („Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen; Aufhebung des Beschlusses vom 20.01.2015“) aufzuheben.

  • Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“) aufzuheben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat spricht sich über die Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung aus und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung zu entwerfen und dem  Gemeinderat alsbald zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)  sowie den zweiten Beschluss vom 04.04.2016 unter TOP 5 („Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen; Aufhebung des Beschlusses vom 20.01.2015“) aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen in welcher vereinfachten Form es möglich ist eine Beschlusskontrollliste für die Beschlüsse des neuen Gemeinderates zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020: "Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Grünen-Fraktion hat mit E-Mail vom 21.06.2020 beantragt, dass eine Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen wird. Ferner wurde beantragt, dass die Abstimmung über den Antrag namentlich erfolgt. Wir haben die E-Mail dem Sachvortrag beigefügt und verweisen insofern darauf.

Gegenüber dem Landratsamt München (Kommunalaufsicht) wurde eine Beschwerde über die Ausschussgrößen erhoben. Das Antwortschreiben haben wir dem Sachvortrag beigefügt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die namentliche Abstimmung über den Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020.

  1. Der Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020 auf Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird abgelehnt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die namentliche Abstimmung über den Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Antrag der Grünen-Fraktion vom 21.06.2020 auf Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Dokumente
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antrag der Grünen.pdf
Download Antwort Landratsamt München.pdf

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10. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein  Sachvortrag erstellt.

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10.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvertrag erstellt.

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10.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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10.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor .

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11. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

Datenstand vom 22.09.2020 07:09 Uhr