Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal St. Andreas
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 03. GR vom 16.06.2020 - öffentlich
1.2 04. GR vom 07.07.2020 - öffentlich
1.3 02. Ferienausschuss vom 11.08.2020 - öffentlich
2 Haushalt 2020
2.1 Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage - Teil 2
2.2 Interfraktioneller Antrag vom 05.06.2020 - Teil 2: "Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung"
3 Kirchheim 2030
3.1 Neubau Rathaus Kirchheim mit Bürgersaal: Beschlussfassung über die Fortführung der Planung nach Abschluss der LPH3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)
4 Bildung eines Initiativkreises zum Grundsatzthema "Jugendzentrum und Jugendarbeit"
5 Antrag der CSU-Fraktion vom 23.07.2020: " Dialog-Formate für Kirchheim 2030 bzw. die Landesgartenschau"
6 Antrag B90/Die Grünen: "Darlegung Corona bedingter Maßnahmen durch die Verwaltung in Bezug auf die Wiedereröffnung der Sport- und Spielplätze"
7 Mitteilungen aus der Verwaltung
7.1 Eingegangene Anträge
7.2 Antworten zu Anfragen
7.3 Sonstiges
8 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
9 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 03. GR vom 16.06.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Diskussionsverlauf

GRM Glas: Tagesordnungspunkt 4 Großbaumverpflanzung hier wollte die Verwaltung prüfen, ob eine Verpflanzung der Eschen Sinn macht.

Antwort vom Ersten Bürgermeister Maximilian Böltl wird im Protokoll ergänzt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Download Endfassung_03. Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020 - öffentlich.pdf

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1.2. 04. GR vom 07.07.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Download Endfassung 04. Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 - öffentlich.pdf

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1.3. 02. Ferienausschuss vom 11.08.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 1.3

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Download Endfassung 02. Ferienausschusssitzung vom 11.08.2020 - öffentlich.pdf

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2. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 2
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2.1. Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage - Teil 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung hat sich in Fortsetzung zu den in der GR-Sitzung am 07.07.2020 beschlossenen Einsparmaßnahmen in Höhe von 995.000 Euro weiter intensiv mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen sowie der Reduzierung der Ausgaben befasst und hat nachfolgende Vorschläge (Teil 2) in einem zweiten Schritt erarbeitet.
In dieser zweiten Phase werden verschiedene Maßnahmen wiederum klare Priorisierungen durch den Gemeinderat erfordern.
1. Verschiebung Investitionsmaßnahmen:
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Investitionsmaßnahmen im Hochbau auf das Jahr 2021 zu verschieben, da die Durchführung noch im Jahr 2020 als nicht zwingend erachtet wird:
FF Kirchheim, Brandmeldeanlage intern
20.000 €
FF Heimstetten, Umbau Geothermie
100.000 €
G.u.M.-Schule Treppenhausfenster
30.000 €
G.u.M.-Schule Schallschutz
20.000 €
G.u.M.-Schule Bodenbelag Verwaltung
20.000 €
G.u.M.-Schule Abriss Hausmeisterhaus
50.000 €
GS II Vorplatz
400.000 €
GS III Sanierung Sportplatz
300.000 €
Bajuwarenhof Zaun
20.000 €
Bajuwarenhof Eingangsbereich + WC
40.000 €
SVH Anzeigetafel
30.000 €
Bauhof Errichtung einer Lagerhalle
120.000 €
Bauhof Schaffung neuer Büroräume
150.000 €
Kiga Blauland Müllhaus
20.000 €
KiKri Regenbogen Matschbereich
10.000 €
KSC Dachsanierung Mero
80.000 €
KSC Sanierung Jugendraum
50.000 €
KSC Sanierung Flutlichtanlage
120.000 €
G.u.M.-Schule Garage Traktor
10.000 €
Spielplätze:
Reiherweg
Outdoor Fitnessanlage (wird im Ortspark realisiert)

30.000 €
150.000 €

→ Einsparung im Hochbau: 1.590.000 Euro + 180.000 Euro für Spielplätze =      
Gesamtsumme Einsparung Investitionsmaßnahmen in 2020: Euro 1.770.000

2. Zurückstellen Fahrtkostenzuschuss:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01./28.01.2020 beschloss das Gremium die Zahlung einer freiwilligen ergänzenden Arbeitgeberleistung – einen Fahrtkostenzuschuss, der ab 01.06.2020 befristet bis zum 31.12.2022 an die Mitarbeiter der Gemeinde Kirchheim gezahlt werden sollte.
Der Vollzug des Beschlusses wurde aufgrund der Haushaltslage durch die Corona-Pandemie zurückgestellt und wird hiermit dem Gemeinderat zur Nachprüfung vorgelegt.
Im Haushalt 2020 sind 42.500 € im Verwaltungshaushalt eingeplant, da Beginn erst Mitte 2020.
Jahresgesamtkosten ab 2021 etwa 95.000 € im Verwaltungshaushalt einzuplanen, derzeit im Finanzplan bis 2022 berücksichtigt.
Bei der Zulagenzahlung handelt es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung, mit der die Gemeinde Kirchheim b. München als Arbeitgeber die Personalbindung verstärken und gleichzeitig bei der Personalgewinnung attraktiver werden wollte. Eine ggf. Neuaufnahme im Haushalt 2021 oder 2022 wird geprüft werden.
Zusätzliche allgemeine Information:
Aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in 2020 gewährt der Bund gemeinsam mit den Ländern einmalig einen pauschalen Ausgleich.
Die Höhe der Zuweisung pro Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowohl von der einzelnen Gemeinde als auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab und ist somit auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Mrd. € begrenzt. Es besteht daher kein Anspruch auf vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen.
Ausgeglichen wird die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 (Kirchheim: rund 12,5 Mio. Euro) und den erwarteten Gewerbesteuer-einnahmen 2020. Konkrete Aussagen sind derzeit noch nicht möglich, da für die Berechnung der Zeitraum 01. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt wird (letzter Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermin 15.11.2020). Erst dann können die Zuweisungsbeträge je Einzelgemeinde berechnet werden. Eine erste vorsichtige Schätzung der Verwaltung für Kirchheim geht von einem Ausgleich von mindestens 1 Mio. Euro aus, welcher entsprechend höher ausfallen könnte, falls die Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im Jahr 2020 letztendlich doch ein noch geringeres Niveau erreichen sollten.
Die Auszahlung ist für Dezember 2020 geplant; die Zuweisung unterliegt aber nicht der Gewerbesteuerumlage.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen auf das Jahr 2021.

  1. Der Gemeinderat setzt den Beschluss vom 28.01.2020 zur Zahlung einer freiwilligen Arbeitgeberleistung – Fahrtkostenzuschuss aus.
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt für das Haushaltsjahr 2021 erneut dem Gemeinderat vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Änderungsanträge:


Der Gemeinderat beschließt die Brandmeldeanlage in der Feuerwehr Kirchheim eingestellt zu belassen mit den 20.000,00 €.

Abstimmung : 2:20                Antrag mehrheitlich abgelehnt.


Der Gemeinderat beschließt den Umbau der Geothermie in der Feuerwehr Heimstetten eingestellt zu belassen.

Abstimmung: 2:20                Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen auf das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat setzt den Beschluss vom 28.01.2020 zur Zahlung einer freiwilligen Arbeitgeberleistung – Fahrtkostenzuschuss aus.
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt für das Haushaltsjahr 2021 erneut dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2.2. Interfraktioneller Antrag vom 05.06.2020 - Teil 2: "Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

In der GR-Sitzung am 07.07.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Punkte 1.b), 1.c) und 2. des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 zu prüfen:
1. Die Verwaltung und die bereits eingerichtete interne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung werden gebeten, folgende Maßnahmen in die Überlegungen bzw. in die Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung miteinzubeziehen (1.a) s. nichtöffentlich):
b) die Möglichkeit von Sale-and-lease-back-Maßnahmen für alle gemeindlichen mobilen Anlagegegenstände über der GWG-Grenze zu prüfen, insbesondere bei Neuanschaffungen
c) die Überprüfung und Einbeziehung weiterer Liquiditätsstabilisierungsmaßnahmen durch Beantragung von staatl. Zuschussmaßnahmen, u.a. dem neuen Konjunkturprogramm des Bundes
2. Die Verwaltung möge dem Gemeinderat das Anlagenverzeichnis des mobilen und immobilen Vermögens mit Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungswert zeitnah digital zur Verfügung stellen, entweder einzeln oder als Download im RIS.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Pkt. 1.b) – Sale-and-lease-back-Maßnahmen
„Sale-Lease-Back (auch SLB, Sale & Leaseback) ist ein rein objektbasiertes Finanzierungsmodell zur Liquiditätsbeschaffung, bei dem mobile Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder Immobilien an einen Leasinggeber verkauft und zur sofortigen Nutzung zurückgeleast werden. Es bietet eine mögliche Finanzierungsalternative zu klassischen Hausbankkrediten.“
Auch Rückmietverkauf und Sale-Rent-Back sind synonyme Bezeichnungen einer Sonderform des Leasings. Rückmietkauf wird für Immobilien oder auch mobile Güter wie PKW, LKW, Baumaschinen und vergleichbare Gerätschaften angewendet.
Nutzen: Liquidität in einer Sondersituation
Nachteile: Mindestvolumen und Gutachten erforderlich
                 Laufende Zahlungen der Leasingraten
            Reduzierung von gemeindeeigenem Vermögen                
Außerdem wurde eine Stellungnahme vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu dieser Thematik eingeholt, mit folgendem Wortlaut:
„Sale-and-lease-back-Geschäfte bzw. -modelle wurden ab Ende der 1990iger Jahre im kommunalen Bereich praktiziert. Aufgrund von erheblichen Risiken und auch Verlusten, die sich für kommunale Körperschaften ergaben, hat u.a. der Bayerische Landtag 2004 eine Änderung des Art. 61 GO vorgenommen und das nach wie vor geltende sog. "Risikominimierungsgebot" eingeführt (Art. 61 Abs. 3 GO). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beil. Landtagsdrucksache und die Gesetzesbegründung verwiesen. Sowohl in der Fachliteratur als auch von den Rechnungshöfen und überörtlichen Rechnungsprüfungsorganen werden diese Geschäftsmodelle z.T. kritisch gesehen (vgl. z.B. beil. Artikel).
Ein Sale-and-lease-back-Geschäft lediglich zur Einnahmegenerierung abzuschließen, wird als äußerst problematisch angesehen. Es müsste sicherlich im konkreten Einzelfall - auch auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde verbunden sind. Ggf. wären auch noch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Allgemein lässt sich noch anmerken, dass solche Geschäftsmodelle in der Regel wegen des kreditähnlichen Charakters genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte nach Art. 72 GO sind; ob diese Geschäftsmodelle genehmigungsfähig sind, müsste im Einzelfall die Rechtsaufsichtsbehörde prüfen.
→ Falls dies dennoch mehrheitlich gefordert werden sollte, ist je Einzelfall eine entsprechende umfangreiche Prüfung erforderlich. Die Verwaltung befürwortet diese Art von Finanzierung nicht.

zu Pkt. 1.c) – Liquiditätsstabilisierungsmaßnahmen
Die Verwaltung prüft bereits auch bisher sämtliche Möglichkeiten von staatlichen Zuschuss- und Fördertöpfen und wird dies selbstverständlich auch insbesondere im Hinblick auf das aktuelle Bundeskonjunkturprogramm berücksichtigen.

zu Pkt. 2 - Anlagenverzeichnis
Dieser Vorschlag, welcher bereits in den zurückliegenden Jahren vom Gemeinderat ausführlich diskutiert worden ist, ist zwar nachvollziehbar, aber derzeit schwer umsetzbar. Die Problematik des finanziellen, personellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands ist aktueller und belastender denn je (s. GR-Sitzungen 06.12.2010, 12.07 .2011, 20.09.2011, FWBA 16.12.2014).
Auszug: 
Die Verwaltung weist generell erneut darauf hin, dass es sich hierbei um ein längerfristiges Projekt handelt, welches enorme zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen bindet.
Aktuell ergeben sich Engpässe hinsichtlich:
* personeller/zeitlicher Ressourcen: mindestens eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft im
  Finanzbereich sowie freie personelle Kapazitäten im Bauamtsbereich nötig
* finanzielle Zusatzausgaben: nicht zu unterschätzende Belastung des Verwaltungshaushaltes in  
  allen kommenden Jahren, auch durch Schulungen des vorhandenen Personals
* organisatorischer/struktureller Art: Arbeitsplatzmangel räumlicher Art in allen Verwaltungs-  
  bereichen
Es ist zu entscheiden, ob der erforderliche Input hinsichtlich des finanziellen, personellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands für die gesamte Verwaltung, aber auch für den Gemeinderat, den Output (gewünschtes realisierbares Resultat mit sachgerechter Umsetzung in den politischen Entscheidungen) derzeit rechtfertigt.

Beschlussvorschlag

Die Punkte 1.b) und 2. des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 werden vorerst nicht weiter verfolgt.

Beschluss 1

Die Punkte 1.b) des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 werden vorerst nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ein Prozess zur sukzessiven Erstellung eines Anlageverzeichnisses wird in einer der kommenden Hauptausschusssitzungen diskutiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Download Beck_Leitsatzkartei_1999-240642-sale-and-lease-back.pdf
Download Tagesspiegel_30-09-1999_Rechnungshöfe-sale-and-lease-back.pdf

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3. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 3
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3.1. Neubau Rathaus Kirchheim mit Bürgersaal: Beschlussfassung über die Fortführung der Planung nach Abschluss der LPH3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2013 wurde der Standort für den Neubau eines Rathauses beschlossen. Im Anschluss wurde ein Raumkonzept entwickelt, dessen Entwurf durch den Gemeinderat am 12.10.2015 genehmigt wurde. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 02.05.2016 und 25.07.2016 wurde ein Planungswettbewerb durch das Architekturbüro Schober durchgeführt, als Sieger ging der Entwurf der Bietergemeinschaft Architekturbüro Dürschinger und Tautorat Landschaftsarchitekt hervor. Die Beauftragung der Bietergemeinschaft wurde am 09.04.2018 beschlossen. Der ausgearbeitete Architektenvertag sieht eine stufenweise Beauftragung vor. In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020 wurde beschlossen, den Bürgersaal gemeinsam mit dem Rathausneubau zu errichten. Diese Entscheidung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 nochmals einstimmig bestätigt.

Stand der Planung:
Die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist abgeschlossen und die vorläufigen Kosten für den Neubau des Rathauses mit Bürgersaal wurden ermittelt. Im Vergleich zum Vorentwurf ist die Grundfläche von 10.650m² auf 10.828 m² gewachsen, der Brutto-Rauminhalt wurde von 44.400 m³ auf 40.240 m³ verringert.
Im Vergleich zum Planungsergebnis der Leistungsphase 2 wurden in der Entwurfsplanung nur geringe Anpassungen vorgenommen. Die meisten Veränderungen beziehen sich auf die nun mit eingeplante Gastronomie im Untergeschoss des Bürgersaals. Auf Basis des Gastronomiekonzepts wurden in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro für Küchenplanung die Grundrisse optimal auf den Bedarf angepasst. Ziel war es, die Abläufe ideal an den Betrieb von Restaurant und Bürgersaal anzupassen. Auch die Grundrisse des Bürgersaals wurden optimal auf die Betriebsabläufe angepasst.
Auf dieser Basis wurden die Kosten für den Neubau des Rathauses mit Bürgersaal und Gastronomie berechnet und Einsparpotentiale durch das Planungsteam ermittelt.
Die ermittelten Kosten für den Neubau des Rathauses mit Bürgersaal betragen gemäß Kostenberechnung 41.417.879,00 € brutto für die Kostengruppen 200-700
Gemäß Gastronomiekonzept wird empfohlen, dass der künftige Pächter des Restaurants die Kosten für die Küchentechnik übernimmt. Diese betragen nach aktuellem Stand 500.350,00 € brutto und sind von der oben genannten Gesamtsumme abzuziehen.

Bereits ermittelte und umgesetzte Einsparpotentiale:
Reduktion Gestaltungsanforderungen Freianlagen                        -579.000,00 €
Entfall Gartenbewässerung über Brunnen                                -  90.000,00 €
Minderung Qualität audiovisuelle Medientechnik                        -101.800,00 €
Reduktion Elektrische Anlagen in den Außenanlagen                -120.000,00 €
Entfall Zutrittskontrollanlage (Bürgersaal)                                -  36.900,00 €
Entfall Zeiterfassungsterminals (Mitnahme aus Bestand)                -  11.900,00 €
Reduktion Baunebenkosten durch Einsparpotentiale                -680.000,00 €

Folgende Einsparungen wären unter Berücksichtigung späterer Mehrkosten sowie Qualitäts- und Komforteinbußen für Bürger und Mitarbeiter noch möglich:

Übernahme der bestehenden Möblierung und Ausstattung                -500.000,00 €
Wechsel Belag Freianlagen                                                -125.000,00 €
(Aktuell ist Granit, analog Landesgartenschau, geplant. Wechsel auf Beton möglich)
Entfall PV Anlage                                                        -417.700,00 €
Entfall E-Mobilität                                                        -  15.000,00 €

Die ermittelten Einsparpotentiale können zu einem späteren Zeitpunkt je nach Kostenstand teilweise wieder aktiviert werden. Maßnahmen der Haustechnik benötigen jedoch je nach Anforderung bereits jetzt eine Vorrüstung. Einsparungen, insbesondere im Bereich PV-Anlage, haben teils gravierende Konsequenzen, bspw. kann der vorgegebene PlusEnergie-Standard ohne PV-Anlage nicht erreicht werden. Die Betriebskosten wären zudem höher. Eine Amortisation ist mit dem derzeitigen Konzept bereits nach 13 Jahren gegeben.

In der aktuellen Kostenberechnung wird von einer kompletten Neumöblierung des neuen Rathauses mit Bürgersaal ausgegangen. Für festverbaute und lose Möblierung ist in der Kostengruppe 600 ein Ansatz von 1.470.000,00 € vorgesehen. Die Einsparung in Höhe von ca. 500.000,00 € brutto bezieht sich auf die Übernahme von loser Möblierung aus dem Bestand (Schreibtische, Bürostühle, Konferenztische, Besucherstühle etc.). Es wird davon ausgegangen dass mit der aktuell vorhandenen Ausstattung ca. 80% der neugeschaffenen Büroräume ausgestattet werden könnten. Aktuell erstellt die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Projektteam eine Bestandsliste der vorhandenen Möbel. Eine Entscheidung welche Möbel übernommen werden wird im Rahmen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) getroffen.

Im Rahmen der Sitzung wird das Planungsteam die Änderungen der Entwurfsplanung gegenüber der Vorentwurfsplanung sowie den aktuellen Stand zu Kosten und Terminen ausführlich präsentieren.

Kanalverlegung:
Der Baubeginn für die Kanalverlegung durch das gKu Ver- und Entsorgung München Ost ist am 17.08.2020 erfolgt. Die momentan bestehenden Verkehrsbehinderungen an der Heimstettner Straße werden voraussichtlich bis Mitte Oktober andauern. Die durch die Vemo berechneten Kosten für die Verlegung in Höhe von 915.000,00 € brutto, wurden in der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Rathauses mit Tiefgarage sowie Bürgersaal inklusive Gastronomie auf Basis der durch das Planungsteam aufgestellten Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Die vorläufige Gesamtsumme für das Projekt beträgt 41.417.879,00 € brutto, bzw. maximal 5% mehr, als per Beschluss vom 27.01.2020 festgesetzt.

Der Gemeinderat beschließt weiter, dass der Anteil für die Küchentechnik in Höhe von 500.350,00 € brutto, gemäß Gastronomiekonzept, durch den künftigen Pächter der Gaststätte als Eigenanteil einzubringen ist.

Diskussionsverlauf

Thema Brunnen ist ein Prüfauftrag für die Verwaltung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Rathauses mit Tiefgarage sowie Bürgersaal inklusive Gastronomie auf Basis der durch das Planungsteam aufgestellten Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Die vorläufige Gesamtsumme für das Projekt beträgt 41.417.879,00 € brutto, bzw. maximal 5% mehr, als per Beschluss vom 27.01.2020 festgesetzt.
  2. Der Gemeinderat beschließt weiter, dass der Anteil für die Küchentechnik in Höhe von bis zu 500.350,00 € brutto, gemäß Gastronomiekonzept, durch den künftigen Pächter der Gaststätte als Eigenanteil einzubringen ist.
  3. Die Einsparmöglichkeit der PV-Anlage wird ausgeschlagen, die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für eine  Bürgersolaranlage zu erarbeiten.

Die Einsparmöglichkeit in der Möblierung sollen dem Gemeinderat  zeitnah nochmal zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Bildung eines Initiativkreises zum Grundsatzthema "Jugendzentrum und Jugendarbeit"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 GeschO können für dauerhafte Grundsatzthemen Initiativkreise gebildet werden, denen jede Fraktion mit je einem Mitglied angehört. Der Gemeinderat Thomas Jännert hat im Hauptausschuss am 30.06.2020 den Vorschlag gemacht, einen Initiativkreis zum Grundsatzthema „Jugendzentrum und Jugendarbeit“ zu bilden. Die Leitung des Initiativkreises übernimmt ein aus diesem Kreis zu wählender Vertreter, nicht der Erste Bürgermeister.    

Diskussionsverlauf

Anregung: Zu den sechs  Mitgliedern die der Gemeinderat bestimmt sollten auch nochmal sechs Jugendliche mit dazu genommen werden.  Da die Zukunft des Jugendzentrums mit denen gestaltet werden sollte die da auch regelmäßig sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Initiativkreises zum Grundsatzthema „Jugendzentrum und Jugendarbeit“ mit je einem Mitglied jeder Fraktion:        
 
  • Frau Haas                        | Stellvertreter:        Herr Sift                (CSU)
  •        Herr Zenner                        | Stellvertreter:        Frau Vogel                (Grüne)
  •        Frau Pirzer                        | Stellvertreter:        Frau Dr. Harlander        (SPD)
  •        Herr Jännert                        | Stellvertreter:        Herrr Kleiber                (FDP)
  •        Herr Proffert                        | Stellvertreter:        Herr Heinz-Fischer        (VFW)
  •        Herr Dirl                        | Stellvertreter:        Frau Bossmann        (JU)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Antrag der CSU-Fraktion vom 23.07.2020: " Dialog-Formate für Kirchheim 2030 bzw. die Landesgartenschau"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

Beschluss

Die Kirchheim 2024 GmbH sowie die Gemeindeverwaltung werden antragsgemäß beauftragt, zu prüfen, wie noch in diesem Jahr geeignete Dialog-Formate zur Landesgartenschau und zu Kirchheim 2030 stattfinden können.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Dokumente
Download Antrag der CSU-Fraktion vom 23.07.2020: Dialog-Formate für Kirchheim 2030 bzw. die Landesgartenschau.pdf

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6. Antrag B90/Die Grünen: "Darlegung Corona bedingter Maßnahmen durch die Verwaltung in Bezug auf die Wiedereröffnung der Sport- und Spielplätze"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 07.08.2020 wurde von Herrn Gemeinderat Zwarg der als Anlage beigefügte Antrag auf Beratung gestellt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt sich mit dem Antrag zu befassen und die Anfrage in der nächsten Sitzung zu beantworten.

Diskussionsverlauf

Das war ursprüngliche eine Anfrage die am 02.08.2020 gestellt worden ist und dann gemäß Geschäftsordnung in der Ferienausschusssitzung am 11.08.2020 beantwortet wurde.  Im  Nachgang dazu gab es dann nochmal einen Antrag und so wie es die Geschäftsordnung vorsieht wird dieser Antrag heute ebenso wie der Antrag der CSU-Fraktion gerade dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Zudem gibt es zu dem Thema auch noch zwei Anmerkungen, zum einem hat die Gemeindeverwaltung sich heute nochmal mit dem Verein dazu abgestimmt und mit einvernehmen des Vereins kam es zu dem Entschluss das Gelände für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen zu halten. Zum anderen liegt der Verwaltung zu diesem Thema auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Erster Bürgermeister Maximilian Böltl zu GRM Zwarg im Zuge der Diskussion: „Ich glaube sie zeichnen die Gemeinderatssitzung ja auch auf und können die Diskussion ja dann nochmal nachhören.“
Frage von GRM Kleiber an GRM Zwarg bzgl. der Lautsprecherbox auf seinem Tisch: „Ich würde den GRM Zwarg darum bitten seinen Satz bzgl. Aufzeichnung zu beenden.“
Antwort von GRM Zwarg: „Das ist ein Lautspreche den ich aufgebaut habe für später wenn es ums Protokoll geht und dass ist kein Mikro sondern ein Lautsprecher.“


Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Dr. Heinik die Diskussion zu beenden und über den eigentlichen Tagesordnungspunkt abzustimmen.

Abstimmung: 20:2

Damit ist die Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt beendet.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt sich mit dem Antrag zu befassen und die Anfrage in der nächsten Sitzung zu beantworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Dokumente
Download 2020_08_10_Anfrage_GMR_Zwarg_Corona_Merowinger.pdf

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7. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 7

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7.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 7.1

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7.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 7.2

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7.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 7.3

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8. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö 8

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9. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 9

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Datenstand vom 07.10.2020 06:36 Uhr