Datum: 10.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula des Gymnasiums
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Nachtrag zum Protokoll vom GR 11.05.2020; zu TOP 3 - öffentlich
2 Kirchheim 2030
3 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim für das Grundstück Fl. Nr. 208 der Gemarkung Kirchheim nördlich der Erdinger Straße und östlich der Bebauung Teutonenstraße
4 Umsatzbesteuerung der Kommunen; Verlängerung Optionszeitraum bis 01.01.2023 gem. § 27 Abs. 22a UStG
5 Collegium 2000 gGmbH: Vorlage des Beteiligungsberichtes 2019 (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO)
6 Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulklassenzimmer
7 Antrag SVH/KSC: "Änderung der Benutzungsordnung der Sportgelände"
8 Antrag von Rüdiger Zwarg vom 28.09.2020: "Nachholung von Vergabeveröffentlichungen"
9 Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.10.20: "Antrag für die Einrichtung mobiler Ampeln"
10 Mitteilungen aus der Verwaltung
10.1 Eingegangene Anträge
10.2 Antworten zu Anfragen
10.3 Sonstiges
11 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
12 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. Nachtrag zum Protokoll vom GR 11.05.2020; zu TOP 3 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Am Montag, den 28.09.2020 erhielt die Verwaltung eine E-Mail von GRM Zwarg. In dieser E-Mail weißt GRM Zwarg daraufhin, dass im Protokoll unter TOP 3 öffentlich nicht GRM Heinz-Fischer, sondern er den Antrag zur Beibehaltung der Ausschussstärken gestellt hat. Bei Überprüfung dieses Hinweises, hat der Protokolldienst festgestellt, dass sowohl GRM Heinz-Fischer als auch GRM Zwarg den Antrag gestellt haben. Der Beschluss wird mittels Randvermerk dahingehend geändert, dass er wie folgt lautet:
5. Antrag GRM Heinz-Fischer zu § 6:
Die Ausschüsse sind mit 11 anstatt 10 Sitzen zu besetzten.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 – abgelehnt

Antrag von GRM Heinz-Fischer und GRM Zwarg

Des Weiteren ist dem Protokolldienst im TOP 3 öffentlich ein weiterer Fehler aufgefallen. Bei den Abstimmungen im Diskussionsverlauf müssten es 25 Stimmen sein und nicht 24 Stimmen. Die Stimme des Ersten Bürgermeisters Maximilian Böltl wurde nicht mitgezählt. Ausnahme bei Abstimmung Nummer 13, da bei Abstimmung GRM Kröniger nicht anwesend war.
Das Protokoll wird auch hier mittels Randvermerk wie folgt korrigiert:
Diskussionsverlauf:
1. Antrag GRM Zwarg zu § 8 Abs.3:        
Der Ferienausschuss soll nicht gebildet werden.
Abstimmung: ja: 8 nein: 16 - abgelehnt


Abstimmung:
ja:8  nein:17-
abgelehnt

2. Antrag GRM Zwarg:
Bei jedem Beschlussvorschlag soll festgelegt werden, wann die Geheimhaltung entfällt.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 - abgelehnt


Abstimmung:
ja:6  nein:19-
abgelehnt


3. Antrag GRM Zwarg zu § 6 Abs1. Satz 2:
Das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer soll nicht zur Anwendung kommen. Die Sitze werden nach dem Verfahren Sainte-Lague-Schepers verteilt.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:6  nein:19-
abgelehnt

4. Antrag GRM Zwarg zu § 6 Abs.1 Satz 6:
Patt-Situationen sollen durch Losentscheid aufgelöst werden.
Abstimmung: ja: 5 nein: 19 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:5  nein:20-
abgelehnt

5. Antrag GRM Heinz-Fischer und GRM Zwarg zu § 6:
Die Ausschüsse sind mit 11 anstatt 10 Sitzen zu besetzten.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:6  nein:19-
abgelehnt

6. Antrag GRM Zwarg zu § 27 Abs. 5 Satz 1:
1. Anträge zur Geschäftsordnung: Herr Zwarg möchte, dass der Passus unter Nummer 2 („Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen; eine Beratung zur Sache selbst findet insoweit nicht statt“) gestrichen wird und wünscht eine andere Reihenfolge der Abstimmung. Ferner soll eine Gegenrede pro Gruppierung zugelassen werden.
Abstimmung: ja: 5 nein: 19 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:5  nein:20-
abgelehnt

7. Antrag GRM Zwarg zu § 30:
Anfragen sollen schriftlich beantwortet werden. Anfragen können von Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Verwaltung direkt beantwortet werden.
Abstimmung: ja: 4 nein: 20 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:4  nein:21-
abgelehnt

8. Antrag GRM Heinz-Fischer zu § 30:
Anfragen sind auf Wunsch schriftlich zu beantworten.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 - abgelehnt


Abstimmung:
ja:6  nein:19-
abgelehnt


9. Antrag Erster Bürgermeister zu § 24 Abs. 1 Satz 3:
Anträge sollen spätestens am 10. Tag vor der Sitzung beim Ersten Bürgermeister eingereicht werden.
Abstimmung: ja: 23 nein: 1


Abstimmung:
ja:24  nein:1


10. Vorschlag GRM Zwarg zum Antrag Erster Bürgermeister § 23 Anträge Abs. 4 Satz 1:
Ladefrist soll 7 Tage betragen.
Abstimmung: ja: 15 nein: 9


Abstimmung:
ja:16 nein:9



11. Antrag GRM Zwarg zu § 6 Abs. 2:
Antrag auf Erhöhung der Stellvertreter in den Ausschüssen. Für die Ausschussmitglieder werden Stellvertretermitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.
Abstimmung: ja: 5 nein: 19 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:5 nein:20-
abgelehnt


12. Antrag GRM Zwarg zu § 37 Initiativkreise:
Streichung der Initiativkreise aus der Geschäftsordnung.
Abstimmung: ja: 5 nein: 19 - abgelehnt

Abstimmung:
ja:5 nein:20-
abgelehnt


13. Antrag GRM Heinz-Fischer:
Die Bewirtschaftungsbefugnisse des Ersten Bürgermeisters bzw. der Ausschüsse sollen unverändert bleiben.
Abstimmung: ja: 5 nein: 18 – abgelehnt
GRM Kröniger ist bei dieser Abstimmung abwesend

Abstimmung:
ja:5 nein:19-
abgelehnt


14. Antrag GRM Proffert zu § 31:
23:00 Uhr als spätestes Ende der Sitzung festlegen.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 – abgelehnt

Abstimmung:
ja:6 nein:19-
abgelehnt

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Korrektur der im Sachverhalt genannten Punkte zu und ermächtigt den Protokolldienst, zur Berichtigung der Niederschrift vom 11.05.2020 die im Sachverhalt genannten Randvermerke anzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Korrektur der im Sachverhalt genannten Punkte zu und ermächtigt den Protokolldienst, zur Berichtigung der Niederschrift vom 11.05.2020 die im Sachverhalt genannten Randvermerke anzubringen.
Die Randkorrektur bei TOP 5 wird wie folgt lauten.
5. Antrag GRM Heinz-Fischer zu § 6:
Die Ausschüsse sind mit 11 anstatt 10 Sitzen zu besetzen.
Abstimmung: ja: 6 nein: 18 – abgelehnt

Abgestimmt wurde über den Antrag von GRM Zwarg.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 2
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3. Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim für das Grundstück Fl. Nr. 208 der Gemarkung Kirchheim nördlich der Erdinger Straße und östlich der Bebauung Teutonenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchheim b. München ist Eigentümerin des an das Satzungsgebiet angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 207 der Gemarkung Kirchheim und zieht langfristig auf ihrem Grundstück städtebauliche Maßnahmen in Betracht.
Hierzu wurden bereits Entwicklungskonzepte von prpm Archtiekten vom 24.08.2016 vorgelegt. Siehe Anlagen.  
Das Satzungsgebiet dient überwiegend als Trenngrün zur bestehenden Bebauung im Westen und als grüne Achse, welche im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14/K für das Gebiet „Quartier nördlich der Florianstraße, östlich und westlich der Merowingerstraße“ (Beschluss vom 12.03.2019) von der Florianstraße aus Richtung Norden durch das derzeitige Gewerbergebiet entlang der Liebigstraße und weiter bis in das Kirchheimer Moos geführt werden soll. Damit soll die Qualität der Naherholung für die Bürger dieses Ortsteils nachhaltig verbessert und gesichert werden. Zur Sicherung dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung im Satzungsgebiet steht der Gemeinde Kirchheim bei München ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an dem in § 1 genannten Grundstück zu.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim für das Grundstück Flurnummer 208 der Gemarkung Kirchheim nördlich der Erdinger Straße und östlich der Bebauung Teutonenstraße

Die Gemeinde Kirchheim bei München erlässt mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.11.2020 aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) i.V.m. Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

Vorkaufsrechtssatzung

Die Satzung besteht aus Satzungstext und Umgriff des Satzungsgebiets (Anlage 1).

§ 1 Satzungsgebiet

Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus beigefügtem Umgriff des Satzungsgebiets, der Bestandteil der Satzung ist. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 208 der Gemarkung Kirchheim.

§ 2 Vorkaufsrecht

1.        Die Gemeinde Kirchheim bei München ist Eigentümerin des an das Satzungsgebiet angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 207 der Gemarkung Kirchheim und zieht langfristig auf Ihrem Grundstück städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Das Satzungsgebiet dient überwiegend als Trenngrün zur bestehenden Bebauung im Westen und als grüne Achse, welche im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14/K von der Florianstraße aus Richtung Norden durch das derzeitige Gewerbegebiet entlang der Liebigstraße und weiter bis in das Kirchheim Moos geführt werden soll. Damit soll die Qualität der Naherholung für die Bürger dieses Ortsteils nachhaltig verbessert und gesichert werden. Zur Sicherung dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung im Satzungsgebiet steht der Gemeinde Kirchheim bei München ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an dem in § 1 genannten Grundstück zu.

2.        Der Verkäufer hat der Gemeinde Kirchheim bei München den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt.

3.        Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 1 – Räumlicher Geltungsbereich genordet, nicht maßstabsgetreu (rot hinterlegt)

Kirchheim b. München, 10.11.2020                Gemeinde Kirchheim b. München


                    (Siegel)
Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2016-08-24_Entwicklungskonzept Erdinger Strasse.pdf
Download 2020-11-10_Satzung Vorkaufsrecht Fl.Nr. 208 Gmkg. Kirchheim.pdf

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4. Umsatzbesteuerung der Kommunen; Verlängerung Optionszeitraum bis 01.01.2023 gem. § 27 Abs. 22a UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2016 ist die Neuregelung (§ 2b UStG) zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Kraft getreten.

Nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG konnte sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt einmalig erklären, dass sie die bisheriger Rechtslage über den 31. Dezember 2016 hinaus (längstens bis zum 31. Dezember 2020) anwendet.

Die Nutzung der Optionsmöglichkeit (Altregelung) bis zum 31.12.2020 wurde mit Beschluss vom 07.11.2016 durch den Gemeinderat beschlossen.

Im Juni 2020 (Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Juni 2020) hat der Gesetzgeber im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes (s. Art. 1 Abs. 2)  in § 27 Abs. 22a UStG eine Verlängerung des Optionszeitraums bis zum 01. Januar 2023 beschlossen.

Die gewählte Option verlängert sich ohne Einspruch automatisch bis 01. Januar 2023.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22a UStG gegenüber dem Finanzamt bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Collegium 2000 gGmbH: Vorlage des Beteiligungsberichtes 2019 (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO ist jährlich ein Beteiligungsbericht der Collegium 2000 gemeinnützige GmbH zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Gemeinderat erhält hiermit den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 (s. Anlage).
Nach dieser Sitzung wird ortsüblich darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2019 der Collegium 2000 gGmbH Kenntnis gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage: Beteiligungsbericht Collegium 2019.pdf

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6. Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulklassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach der Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.10.2020, wurde durch die Verwaltung geprüft, ob die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulen der Gemeinde Kirchheim förderfähig ist.
Währenddessen ging von der VFW ein Antrag ein, die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer zu prüfen. Siehe Anhang.
Die Prüfung ergab, dass die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für kein Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen gefördert werden kann. Alle können durch das Öffnen von Fenster und Türen ausreichend belüftet werden. Dadurch muss die Gemeinde im Fall einer Beschaffung von Geräten die gesamten Kosten alleine tragen. Für aktuell 30 permanent genutzte Grundschulklassenzimmer ist mit ca. 100.000€ brutto + Montagekosten zurechnen.
Bei der Entscheidung sind Punkte wie z.B. erhöhte Lärmbelastung durch das Gerät (ca. 40 – 60 DB je nach Hersteller) nicht zu vernachlässigen. Es muss trotz des Luftreinigungsgerätes durch Fenster öffnen regelmäßig gelüftet werden um eine ausreichende Sauerstoffsättigung in der Raumluft gewährleisten zu können.
In einer Studie der Bundeswehr Universität München wurde unter Laborbedingungen herausgefunden, dass durch solche Luftreinigungsgeräte zudem nur die indirekte Ansteckung z.B. durch Aerosole auf ein Minimum reduziert werden kann, wenn ein mindestens 6-facher Raumluftwechsel stattgefunden hat. Eine direkte Ansteckung z.B. durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion wird dadurch nicht beeinflusst. Das heißt es müssen trotzdem weiterhin entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Seitens der Schulleitungen wird keine konkrete Bedarfslage gesehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen ab.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Beschaffung ist im Haushaltsplan 2020 nicht berücksichtigt und erfordert bei entsprechendem Beschluss die Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist abzuwägen.
Br 29.10.2020

Beschluss

  1. Der Gemeinderat lehnt den Antrag der VFW und damit die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen ab.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen  welchen Kostenumfang  und welche Förderung die Beschaffung von CO 2 Messgeräten /-ampeln  mit sich bringt und wird beauftragt für den  Bauausschuss eine entsprechende Entscheidungsvorlage  vorzubereiten.  Weitere Alternativen wie z.B. Neuentwicklungen in der Max-Plank Gesellschaft werden zusätzlich geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2020-10-25-VFW_Antrag_Luftfilter_Schulen.pdf

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7. Antrag SVH/KSC: "Änderung der Benutzungsordnung der Sportgelände"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird auf die Anlagen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Ein Beschluss wird ggfs. in der Sitzung erarbeitet.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen inwiefern die Benutzungsordnung der Sportstätten des KSC und des SVH um folgende Regelung ergänzt werden kann:
In Ausnahmesituation wie z.B. der Corona-Pandemie 2020/2021 kann die
Gemeinde im Einvernehmen mit dem Verein verfügen, dass das Gelände zu
Kernzeiten des Vereinssports (17:00 – 19:30 Uhr), wie z.B. zum Trainingsbetrieb, bei
Turnieren, Wettkämpfen oder Spieltagen nicht für den
Individualsport zur Verfügung steht. Zum Schutz der
Mitglieder kann der Verein zusätzliche Maßnahmen, wie z.B.
Maskenpflicht, in bestimmten Bereichen beschließen und in Abstimmung mit
der Gemeinde in Kraft setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 17.09.2020_LRA_Sperrung der Sportanlage Kirchheim Florianstraße 26, 85551 Kirchheim b. München.pdf
Download 2020_09_18_Antrag_SVH_KSC_Aenderung_Benutzungsordnung.pdf
Download 2020_09_25_Kirchheim_Sportanlage_Schreiben_LRA_geschw.pdf

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8. Antrag von Rüdiger Zwarg vom 28.09.2020: "Nachholung von Vergabeveröffentlichungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Zwarg hat mit E-Mail vom 28.09.2020 (s. Anlage) beantragt, dass die Verwaltung nicht veröffentlichte Auftragsvergaben nachträglich veröffentlicht.
Die Ausführungen im angehängten Antrag können von der Verwaltung nur bedingt nachvollzogen werden. Die Veröffentlichungspflichten unterscheiden sich je nach Vergabeordnung und zugehörigem Schwellenwert. Die pauschale Aussage alle Aufträge bei www.autraege.bayern.de oder www.bayvebe.bayern.de veröffentlichen zu müssen trifft nicht in jedem Fall zu.
Vergaben der Bauabteilung werden in der Regel über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers abgewickelt. Dabei werden die erstellten Bekanntmachungen automatisch durch die Vergabeplattform an die für die Veröffentlichung notwendigen stellen geleitet. Für Vergaben im Oberschwellenbereich an www.ted.europa.de, für Vergabe im Unterschwellenbereich an www.bayvebe.de.
Exemplarisch wurden der Sitzungsvorlage einigen Bekanntmachungen als Anlage beigefügt.
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie sollte dieser Antrag abgelehnt werden, was verwaltungsseitig auch so vorgeschlagen wird. Gleichwohl wird in der Zukunft noch stärker darauf geachtet, dass allen Veröffentlichungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Gemeinderat Zwarg vom 28.09.2020 abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
GRM Rüdiger Zwarg stimmt gegen den Beschluss.

Dokumente
Download Antrag von Rüdiger Zwarg vom 28.09.2020-Nachholung von Vergabeveröffentlichungen.pdf
Download Auftragsbekanntmachung Projektsteuerung Rathaus.pdf
Download E-Mobilität.pdf
Download Flutlicht SVH.pdf
Download Spielplatz.pdf
Download Vergabebekanntmachung Projektsteuerung Rathaus Neubau.pdf

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9. Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.10.20: "Antrag für die Einrichtung mobiler Ampeln"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die GR-Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellte am 08.10.2020 einen Antrag für die Bauausschusssitzung am 13.10.2020 mit folgenden Punkten:

  1. die sofortige Einrichtung mobiler Ampeln für die Fußgänger und abbiegende Baustellenfahrzeuge.  Nach dem ersten Unfall wäre dies zu spät.

  1. die Vorstellung eines Baustellenzufahrtskonzepts für die Sicherheit der Kinder in der Bauphase 2030.

(s. Anlage 1)

Die Verwaltung hat zum 13.10.2020 dazu wie folgt Stellung genommen:

Für die Baustellenausfahrt wurde in Abstimmung mit der zuständigen Polizeiinspektion und dem Zweckverband staatlicher weiterführender Schulen i.O.d.Lkrs. München ein Konzept ausgearbeitet. Die verkehrsrechtliche Anordnung dazu wurde am 28.08.2020 erlassen. Diese Anordnung berücksichtigt sowohl den Fuß- und Radverkehr, als auch den Kfz- und Lkw-Verkehr entlang der Hauptstraße.
Es wurde eine Sperrzeit für die Zeit von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr für die Baustellenzufahrt vereinbart. Des Weiteren wird durch einen Posten der Baufirma der ausfahrende Verkehr innerhalb der Baustelle geregelt, dadurch wird der Schutz der Schüler und Passanten im Zufahrtsbereich – insbesondere zum Schulende – sichergestellt.

Abgesehen von den bereits mit der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffenen Maßnahmen bleibt anzumerken, dass derjenige welcher aus einem Grundstück ausfährt sich grundsätzlich so zu verhalten hat, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist und sich erforderlichenfalls einweisen lassen muss (s. § 10 StVO).

Abgesehen davon, dass die Einrichtung einer mobilen Ampel aufgrund der Nähe zur Lichtsignalanlage Hauptstraße/Ludwigstraße nicht möglich wäre, sind über die bisherige VAO hinausgehende Maßnahmen auch nach erneuter Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion nicht erforderlich.

Bereits am 30.09. hat ein Ortstermin mit Vertretern der Schulen, Elternbeiräte, Gemeindeverwaltung, Zweckverband und Bauleitung stattgefunden und das Konzept der Baustellenzufahrt wurde erläutert.  Ein Handout wurde verteilt, so dass die Informationen von Schulleitungen und Elternvertretern weiter verteilt werden können. Das Handout des Zweckverbandes findet sich als Scan im Anhang.

Zur tatsächlichen Herstellung der Baustellenzufahrt, s. Foto des. Antrages, kann von Seiten der Verwaltung keine Aussage getroffen werden, es wurde keine verkehrsrechtliche Anordnung dazu erlassen. Dieser Fehler von Seiten der ausführenden Firma, der Bauleitung und auch des Bauherrn sollte sich künftig nicht wiederholen und wurde intern geklärt. Der Zweckverband nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Zu dem besagten Vorfall der kurzzeitigen Sperrung des Schulwegs (Foto) ist zu sagen, dass die Firmen explizit angewiesen waren, die Arbeiten im Bereich des Schulwegs morgens bis 8:30 Uhr sowie von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr vollständig einzustellen. In den Zwischenzeiten durften die Arbeiten ausschließlich mit zusätzlichem Einweisungs- und Sicherungspersonal durchgeführt werden, um Passanten im Bedarfsfall einen sicheren Überweg zu gewährleisten.
Leider mussten wir an diesem Tag die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben feststellen und haben die Firmen unverzüglich angemahnt, sich an die von uns vorgegeben Zeiten zu halten, sowie Sicherungspersonal zur Verfügung zu stellen.
Uns wurde daraufhin versichert, dass die Vorgaben entsprechend umgesetzt werden und sowas nicht mehr vorkommt. Alle Anfragen von Eltern an den Zweckverband wurden umgehend beantwortet.“

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt die Anträge abzulehnen.

Beschluss

Der Verwaltungsvorschlag zur Umleitung des Schulwegs wird weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Download GR 10.11.20 Anlage 1 Antrag Bündnis 90DIE GRÜNEN v. 08.10.20 mobile Ampeln.pdf
Download GR 10.11.20 Anlage 2 Scan Handout Zweckverband OT 300920 Neubau Gymnasium.pdf

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10. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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10.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 10.1
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10.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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10.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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11. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö 11

Sachverhalt

TOP 2: Nachtrag zum Protokoll vom GR 11.05.2020; Antrag GRM Zwarg zu TOP 1.1 nicht öffentlich
Beschluss:
„Die Gemeinderäte stimmen diesem Nachtrag zur Sitzung vom 11.05.2020 zu.“
Der Beschluss wird im öffentlichen Teil des Protokolls vom 11.05.2020 mittels Randvermerk korrigiert.

TOP 4: Änderung bei der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und Stellvertretung der AFK-Geothermie GmbH 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
1) das in der nächsten Gesellschafterversammlung der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.1024 hinsichtlich des rotierenden Verfahrens zur Besetzung des Postens des Aufsichtsratsvorsitzenden aufzuheben ist,
2) dem in der Beschlussvorlage aufgeführten Wahlvorgang für den Aufsichtsratsvorsitzenden der AFK-Geothermie GmbH und dessen Stellvertreter zuzustimmen und
3) beauftragt den Ersten Bürgermeister in der Aufsichtsrats- bzw. Gesellschafterversammlung der AFK-Geothermie GmbH dem Vorschlag zum Wahlvorgang und zur Besetzung der Posten zuzustimmen.

TOP 6: Kirchheim 2024 GmbH

6.2 Feststellung und Entlastungen 2019
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Dritte Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Kirchheim 2024 GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
  • Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird festgestellt.

  • Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 1.202,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  • Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Den Geschäftsführern Herrn Johannes Pinzel und Maximilian Heyland wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

6.3. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, sich in der Gesellschafterversammlung der Kirchheim 2024 GmbH für die Beauftragung der BBT Control Treuhand GmbH mit der Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2020 auszusprechen.

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12. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

Datenstand vom 04.03.2021 08:35 Uhr