Datum: 08.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal St. Andreas
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 06. GR vom 06.10.2020 - öffentlich
1.2 07. GR vom 10.11.2020 - öffentlich; Vertagt auf 01.GR am 19.01.2021
2 Kirchheim 2030
2.1 Vorstellung des Gestaltungsbeirats
2.2 Nachprüfungsantrag: Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim
3 Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Erneuter Satzungsbeschluss
4 Weitere Informationen zu Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage, s. GR 07.072020, 08.09.2020 und HS 24.11.2020
5 Weiterführung steuerpolitischer Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise
6 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
7 Anträge aufgrund der abgesagten Bürgerversammlung
7.1 Rodung von Bäumen und Hecken
7.2 Fortschreibung des Baumkatasters
7.3 Verbot von Neophyten
7.4 Kritierien für Streuobstbiotope
7.5 Streuobstwiese Geranienweg
7.6 Hohe Betriebskosten der Gemeindewohnungen
7.7 Wegeführung der Daueranlage der Landesgartenschau
7.8 Geschwindigkeitsbegrenzung an der Grund- und Mittelschule
7.9 Überwachung der Sperrzeiten für Baufahrzeuge an der Hauptstraße
7.10 Wiederherstellung des Radweges gegenüber des Gymnasiums
7.11 Errichtung einer zweiten Geschwindigkeitsmessstelle
7.12 Errichtung einer Rotlichtüberwachung an der Grund- und Mittelschule
7.13 Reduzierung der Höhe der Blumentürme in der Heimstettner Straße
7.14 Errichtung einer Flutlichtanlage am Heimstettner Skatepark
7.15 Zweckmäßige und bürgerfreundliche Koordination der Bauarbeiten in Kirchheim
7.16 Partnersuche zur Nutzung der Software Smart City
8 Mitteilungen aus der Verwaltung
8.1 Eingegangene Anträge
8.2 Antworten zu Anfragen
8.3 Sonstiges
9 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
10 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 06. GR vom 06.10.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 1.1

Diskussionsverlauf

Die Zuschrift von Frau Dr. Friemert wird dem Protokoll im Anhang hinzugefügt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
Download Endfassung 06. Gemeinderatssitzung vom 06.10.2020 - öffentlich .pdf

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1.2. 07. GR vom 10.11.2020 - öffentlich; Vertagt auf 01.GR am 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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2. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 2
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2.1. Vorstellung des Gestaltungsbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö zur Kenntnis 2.1

Sachverhalt

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats von Kirchheim 2030 wird in der Sitzung mittels Präsentation erläutert.

Dokumente
Download KH2030_SBV_Gestaltungsbeirat.pdf

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2.2. Nachprüfungsantrag: Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
TOP-
Abstimmung

termin:
Nr.:
Ja
Nein
Bauausschuss
öffentlich
17.11.2020
3.1
8
3
Gemeinderat
öffentlich
08.12.2020




Mit Mail vom 23.11.2020 stellt Gemeinderätin Berit Vogel mit Unterschriften von insgesamt neun Gemeinderäten/-innen form- und fristgerecht einen Nachprüfungsantrag durch den Gemeinderat gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beschluss TOP 3.1 des Bauausschusses vom 17.11.2020.

In der Bauausschusssitzung am 17.11.2020, TOP 3.1, wurde folgender Beschluss mit dem Abstimmungsergebnis Ja: 8 zu Nein: 3 gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen
  1. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) von 4.790 m² mit 4.816,64 m² um 26,64 m² im östlichen Bauraum,
  2. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 469 m² mit 476,23 m² um 7,23 m² im nordwestlichen Bauraum,
  3. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 525 m² mit 530,91 m² um 5,91 m² im südwestlichen Bauraum,
  4. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 2.046 m² mit 2.068,29 m² um 22,29 m² im östlichen Bauraum,
  5. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 5 festgesetzten Baulinie im Nordosten an der Planstraße 2 durch 19 Balkone um 0,25 m,
  6. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 9 festgesetzten maximal zulässigen Anzahl von 4 Öffnungen für die Be- und Entlüftung der Tiefgarage mit der Planung von 12 Öffnungen,
  7. der Überschreitung der unter § 9 Nr. 8 festgesetzten Wandhöhe für Nebenanlagen mit maximal 2,5 m mit bis zu 3 m bis Oberkante Attika,
wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der Beschlussfassung ging folgender Sachverhalt vor:
Beantragt wird die Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim.

Der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Kirchheim, ernannt vom Gemeinderat am 28.01.2020, hat sich mit dem vorliegenden Vorhaben ausführlich befasst. Die beantragten Befreiungen wurden diskutiert und abgewogen.
Vonseiten des Gestaltungsbeirates werden die genannten Befreiungen und das Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht befürwortet.

Der Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, die Zeichnungen des Bauantrags, die Befreiungsanträge mit Begründung und ein Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplans beigefügt.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 100 – Kirchheim 2030 befindet. Das Grundstück ist durch Planzeichen A) 1.1 als Baugebiet WR 9 und reines Wohngebiet festgesetzt.

Mit den Antragsunterlagen werden sieben Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und eine Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung beantragt.

Die Befreiungen betreffen:
  1. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) von 4.790 m² mit 4.816,64 m² um 26,64 m² im östlichen Bauraum,
  2. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 469 m² mit 476,23 m² um 7,23 m² im nordwestlichen Bauraum,
  3. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 525 m² mit 530,91 m² um 5,91 m² im südwestlichen Bauraum,
  4. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 2.046 m² mit 2.068,29 m² um 22,29 m² im östlichen Bauraum,
  5. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 5 festgesetzten Baulinie im Nordosten an der Planstraße 2 durch 19 Balkone um 0,25 m,
  6. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 9 festgesetzten maximal zulässigen Anzahl von 4 Öffnungen für die Be- und Entlüftung der Tiefgarage mit der Planung von 12 Öffnungen,
  7. der Überschreitung der unter § 9 Nr. 8 festgesetzten Wandhöhe für Nebenanlagen mit maximal 2,5 m mit bis zu 3 m bis Oberkante Attika.

Die Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung betrifft die Überschreitung der nach §3 Abs. 1 GaStellV zulässigen Rampenneigung. Über die Zulassung einer Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften entscheidet die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1.        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2.        die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3.        die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Die Begründungen sind im Anhang beigefügt.

Die o. g. Befreiungen sind unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar und können städtebaulich akzeptiert werden.

Folgendes wurde im Bauausschuss am 17.11.2020 diskutiert/angefragt:
Die Gehwegbreite, insbesondere die Breite zwischen Gehweg und Tiefgaragenausfahrt wird in der nächsten Bauausschusssitzung nachgereicht.

Die Freianlagenplanung wird, sobald der Gestaltungsbeirat die Planung hierfür freigibt, dem Bauausschuss vorgelegt.

Herr Prof. Dr. Rudolph Hierl wird angefragt, ob er in einer der nächsten Bauausschusssitzungen teilnehmen kann, um über den Gestaltungsbeirat zu berichten.

Kann der Gestaltungsbeirat bei den künftigen Beschlüssen die Kirchheim 2030 betreffen, bei denen er auch mit beteiligt ist, eine Stellungnahme abgeben?
Antwort: Grundsätzlich wird keine Beschlussvorlage für die Sitzung freigegeben, wenn der Gestaltungsbeirat dagegen ist.

Die Mitteilung, wie viel Tiefgaragenüberdeckung vorhanden ist, wird in der nächsten Bauausschusssitzung mitgeteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen
  1. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) von 4.790 m² mit 4.816,64 m² um 26,64 m² im östlichen Bauraum,
  2. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 469 m² mit 476,23 m² um 7,23 m² im nordwestlichen Bauraum,
  3. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 525 m² mit 530,91 m² um 5,91 m² im südwestlichen Bauraum,
  4. der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. 2.2 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche (GR) von 2.046 m² mit 2.068,29 m² um 22,29 m² im östlichen Bauraum,
  5. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 5 festgesetzten Baulinie im Nordosten an der Planstraße 2 durch 19 Balkone um 0,25 m,
  6. der Überschreitung der unter § 4 Nr. 9 festgesetzten maximal zulässigen Anzahl von 4 Öffnungen für die Be- und Entlüftung der Tiefgarage mit der Planung von 12 Öffnungen,
  7. der Überschreitung der unter § 9 Nr. 8 festgesetzten Wandhöhe für Nebenanlagen mit maximal 2,5 m mit bis zu 3 m bis Oberkante Attika,
wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Dokumente
Download 2020-11-05, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 17.11.2020, 20/59, Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim.pdf
Download 2020-11-05, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 17.11.2020, 20/59, Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen, Grundstücke Fl.Nr. 1043/3, 1043/4 und 1053/5 der Gemarkung Kirchheim.pdf
Download 2020-11-23_Nachprüfungsantrag vom 23.11.2020.pdf
Download Beschlussbuchauszug Neubau einer Wohnanlage mit 94 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 132 Stellplätzen.pdf
Download Freiflächengestaltungsplan.pdf

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3. Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Erneuter Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge:

Termin:
Top:
Abstimmung:




Ja
Nein
Gemeinderat (Aufstellungsbeschluss)
öffentlich
12.03.2019
7
20
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
öffentlich
16.09.2019
3.4
12
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (vertagt)
öffentlich
10.02.2020
3.1
-
-
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (Abwägungs- und Billigungsbeschluss)
öffentlich
09.03.2020
5.3
11
0
Bauausschuss (Abwägungs- und Billigungsbeschluss)
öffentlich
22.06.2020
3.1.
10
1
Gemeinderat (Durchführungsvertrag)
nicht-öffentlich
08.09.2020
7
22
0
Gemeinderat (Satzungsbeschluss)
öffentlich
06.10.2020
4
19
3
Gemeinderat (Nachgenehmigung Durchführungsvertrag)
nicht-öffentlich
10.11.2020



Gemeinderat (Wiederholung Satzungsbeschluss)
öffentlich
08.12.2020




In der Gemeinderatssitzung am 06.10.2020, TOP 4, wurde der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ in der Fassung vom 06.10.2020 gefasst.

Der vor Satzungsbeschluss erforderliche Durchführungsvertrag mit der Urkundennummer K2001/2020 wurde mit dem Vorhabenträger am 06.10.2020 vor der Gemeinderatssitzung notariell durch das Notariat Jens Kirchner, München, beurkundet. Aufgrund geringfügiger Anpassungen war der Durchführungsvertrag nochmals nachträglich durch den Gemeinderat am 10.11.2020 zu genehmigen. Erst dadurch erlangte der Durchführungsvertrag Wirksamkeit.
Aufgrund formeller Vorschriften ist der Satzungsbeschluss daher nochmals zu fassen.

Beschluss

Die Beschlüsse Nummern 3. bis 6. des Tagesordnungspunktes 4 „Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss“ der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2020 werden aufgehoben.
Zur Klarstellung bleiben die Beschlüsse Nummer 1. und 2. Hinsichtlich der Abwägung und der Feststellung, dass keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind, bestehen.

Der Gemeinderat fasst nunmehr folgende Beschlüsse:
  1. Der Bebauungsplan Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 06.10.2020 mit dem heutigen Datum, 08.12.2020, als Satzung beschlossen.
Klarstellend wird bestätigt, dass der notariell beurkundete Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 25/H mit der Urkundennummer K2001/2020 des Notariats Kirchner, München, am 10.11.2020 nachgenehmigt und somit wirksam wurde.

  1. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 06.10.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2020_10_B-Plan_25_H_Begründung.pdf
Download 2020_10_B-Plan_25_H_Planzeichnung.pdf
Download 2020_10_B-Plan_25_H_Satzung_Entwurf.pdf
Download 2020_10_B-Plan_25_H_Stellungnahmen.pdf
Download 2020_10_B-Plan_25_H_VEP-Planstand.pdf

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4. Weitere Informationen zu Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage, s. GR 07.072020, 08.09.2020 und HS 24.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat sich in der Sitzung am 24.11.2020 mit nachfolgender Thematik befasst und folgende Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen:
  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses Abstand von der Einführung der Zweitwohnungssteuer zu nehmen.
  2. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung zur Einführung der Grundsteuer C zu gegebenem Zeitpunkt erneut vorzulegen, sobald die Gesetzeslage dies zulässt.

Zur allgemeinen Information ist der Sachvortrag für die HS-Sitzung nochmal aufgeführt:
1. Einführung der Zweitwohnungssteuer:
In der GR-Sitzung am 07.07.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Einführung der Zweitwohnungssteuer weiter zu verfolgen.
Nach weiteren intensiven Recherchen der Verwaltung sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:
Hintergründe
Für die Aufteilung des Steueraufkommens auf die Kommunen werden in der Regel nur die Einwohner mit Hauptwohnung berücksichtigt. Einwohner mit Nebenwohnung werden dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur (u.a. Straßenverkehr, Stadtpark, subventionierte Einkaufsstraße) nutzen und maximal indirekt durch getätigten Umsatz etwas für die Kommune beitragen. Somit verfolgt eine Zweitwohnungssteuer das federführende Ziel, höhere Einnahmen aus dem Finanzausgleich durch Ummeldungen zu erzielen. Bei Gemeinden und Städten mit viel Tourismus dient die Zweitwohnungssteuer als Ausgleich zu den fehlenden Einnahmen aus dem Finanzausgleichgesetz.
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer macht daher nur bei größeren und touristisch geprägten Gemeinden bzw. Städten Sinn.
Steuergegenstand
Es gibt 2 Besteuerungsarten:
1. Nebenwohnsitz
Hier wird der melderechtliche Nebenwohnsitz versteuert.
2. Zweitwohnung
Hier wird von einer Person eine (Zweit-)Wohnung steuerpflichtig, wenn er in einer anderen als Hauptwohnung wohnt.
Beachte:
„Viel-Wohnungsbesitzer“ haben bei einer solchen Steuer das Nachsehen, weil sie für jede Wohnung, welche sie nicht als Hauptwohnung nutzen, theoretisch steuerpflichtig werden. Ferner muss für jede Wohnung eine eigene Steuererklärung abgegeben werden.
Aber: Falls eine Wohnung vermietet ist (Nachweis: Mietvertrag + melderechtliche Anmeldung des Mieters), ist der Steuertatbestand nicht mehr erfüllt und die Zweitwohnungssteuer darf nicht mehr erhoben werden.
Überwiegend wird Besteuerungsart Nr. 2 angewandt. München, z.B. macht von beiden Besteuerungsarten Gebrauch.

Befreiungen
Es gibt folgende gesetzliche und gerichtlich vorgeschriebene/festgesetzte Befreiungen:
  • Berufspendler
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz in Kirchheim haben, sich aber mit ihrem Ehepartner einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in einem anderen Ort teilen.
(Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2015; AZ 1 BvR 1232/00)
  • Wohnungen von Pflege-, Altenheimen oder therapeutischen Einrichtungen
  • Personen, die sich nur vorübergehend – nicht länger als 6 Monate – an einem Ort aufhalten
  • Geringverdiener (Alleinstehend unter 29.000,- jährlich; Ehegatten oder Lebenspartner unter 37.000,- jährlich)
Nur in Bayern und nur auf Antrag!!
  • Nutzung von gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern zu therapeutischen und/oder erzieherischen Zwecke
  • Wohnung, welche an einen Straftäter vermietet ist
  • Minderjährige und Azubis

Verwaltungsaufwand
Folgender Verwaltungsaufwand ist bei einer Einführung zu berücksichtigen:
  • Vorbereitungszeit der Steuereinführung wird auf ca. 3–5 Monate geschätzt, bei einer Arbeitszeit von 20-25 Std./Woche; danach wöchentlicher Arbeitsaufwand von ca. 5 Stunden
  • Eigenes Steuererklärungsformular muss entwickelt werden (ca. 4-6 Seiten)
  • Alle gegebenen Steuererklärungen müssen überprüft werden (u.a. auf Vollständig- und Richtigkeit)
  • Grundsteuerdatenbank müsste anfangs mit Einwohnerdatenbank abgeglichen werden, um herauszufinden, welche Wohnung eine Zweitwohnung ist und wer einen Nebenwohnsitz gemeldet hat (Größenordnung ca. 5.500 Objekte, die abgeglichen werden müssen)
  • Einwohnermeldeamt müsste/sollte in regelmäßigen Abständen über Veränderungen berichten (betrifft Nebenwohnsitz)
  • Unvorhersehbarer Aufwand für Nachbearbeitung und Nachverfolgung von Unterlagen inkl. Bußgeldverfahren
  • Zu erwarten sind Widerspruchsverfahren bis hin zu Klageverfahren – hierbei könnte es passieren, dass aufgrund eines formellen und/oder materiellen Fehlers ein Verwaltungsgericht die Satzung für nichtig erklärt, sofern der Fehler nicht heilbar ist

Fazit
Folgende Gründe sprechen gegen eine Einführung:
  • Einnahmenhöhe unmöglich kalkulierbar (zu viele Faktoren wie u.a. Miethöhe, Befreiungen, Abmeldungen)
  • Mehraufwand für Mitarbeiter hoch – Neueinstellung zwingend erforderlich
  • Vorbereitende Phase wird – ab Einstellungstermin neuer Mitarbeiter – auf mind. 6 Monate + X geschätzt
  • Zweitwohnungssteuer gilt auch als Luxussteuer; könnte „politischem Selbstmord“ gleichen, wenn Einnahmen nach Einführung nur gering ausfallen
  • Vergleich zu einer Stadt mit 41.000 EW (LKR FFB): durchschnittliche jährliche Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer betragen 35.000 Euro

Von der Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird aus Gründen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses abgeraten.
Ferner muss damit gerechnet werden, dass wir durch die vorgeschriebenen Befreiungen keine Einnahmen generiert werden könnten.
Vergleichswerte Zweitwohnungssteuer
Bad Aibling
Einwohner:        19.000
Steuer:                   2019 -> 15.600,-
                        2020 -> 15.000,- Ansatz im Haushaltsplan

Große Kreisstadt Eichstätt
Einwohner:        ca. 14.000
Steuer:                   2019 -> 0,-

Große Kreisstadt Germering
Einwohner:        ca. 41.000
Steuer:                   2019 -> 34.500,-
                          2020 -> 35.000,- Ansatz im Haushaltsplan

Kreisfreie Stadt Kempten
Einwohner:        70.000
Steuer:                   2018 -> 80.000,-
   2019 -> 63.000,- Ansatz im Haushaltsplan
   2020 -> 88.000,- Ansatz im Haushaltsplan

2. Einführung der Grundsteuer C:
Weiterhin hat der Gemeinderat in der GR-Sitzung am 07.07.2020 die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen:
Die Einführung der Grundsteuer C hängt von der Tatsache ab, ob und wie das zukünftige (bayerische) Grundsteuergesetz gestaltet ist.
In diesem soll verankert werden, ob überhaupt eine Grundsteuer C erhoben werden darf.
Nach der aktuellen Gesetzeslage darf eine Grundsteuer C, wenn überhaupt, erst ab 01.01.2025 erhoben werden.
Zusätzliche Info: Der Bayerische Städtetag hat sich kürzlich wie folgt dazu geäußert:
„Auf Bundesebene besteht nun eine Rechtsgrundlage für einen Hebesatz auf baureife Grundstücke: Mit der Grundsteuer C können die Kommunen ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau erhalten. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr: „Die Grundsteuer C ist ein unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit können baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Der Bayerische Städtetag erwartet, dass der Freistaat diese bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit in Bayern in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.““

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses Abstand von der Einführung der Zweitwohnungssteuer zu nehmen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Prüfung zur Einführung der Grundsteuer C zu gegebenem Zeitpunkt erneut vorzulegen, sobald die Gesetzeslage dies zulässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Weiterführung steuerpolitischer Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 06.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bereits in der GR-Sitzung am 21.04.2020 hat der Gemeinderat steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen in Hinblick auf Stundung und Vollstreckung bis zum 31.12.2020 befürwortet.
Da sich die Pandemie-Situation mit den entsprechenden Auswirkungen seit Herbst 2020 wieder verschärft, sollten auch die vorgenommenen Erleichterungen wie folgt weitergeführt werden:
Das Steueramt rechnet von Ende 2020 bis Anfang 2021 mit einer zweiten Stundungs-Antragswelle im Rahmen der Veranlagung der Gewerbesteuer 2019 – die Auftragslage im Jahr 2019 war zwar gut, aber Rücklagen für die Gewerbesteuerzahlung wurden nicht gebildet, bzw. Corona-bedingt im Jahr 2020 aufgebraucht.

Der Bayerische Städtetag (Schreiben vom 19.11.2020) spricht für das Jahr 2021 in Anlehnung an den Deutschen Städtetag (Schreiben vom 17.11.2020) und an das Bundesfinanzministerium (BMF) Empfehlungen bis zur Jahresmitte 2021 aus, die die Verwaltung vorschlägt zu übernehmen:

+   Das erleichterte Antragsverfahren soll fortgeführt werden, aber:
+   Stundungen sollen nur noch für 3 bis maximal 6 Monate (= 30.6.2021) ausgesprochen werden
+   Bei Stundungen sollen verstärkt Ratenzahlungen gefordert werden
+   Die Anträge sollen vermehrt inhaltlich auf wirkliche Notlagen hinterfragt werden
      (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse), aber:
+   Weiterhin keine strengen Anforderungen an Einzelnachweise (= erleichtertes Verfahren),
      plausible Angaben des Steuerpflichtigen sind ausreichend
+   Die Stundung erfolgt zinsfrei und ohne Gestellung von Sicherheitsleistungen
+   Anträge auf Stundung nach dem 30.6.21 sind besonders zu begründen
+   Bereits gezahlte Steuern können nicht rückwirkend gestundet werden

Mieten und Pachten von Gewerbetreibenden:
Gemäß Empfehlung des Deutschen Städtetags vom 17.11.2020 sind Stundungen von Mieten und Pachten bei Gewerbetreibenden dann möglich, wenn deren Umsätze aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erheblich eingebrochen sind. Die Stundungen sollen bis maximal zum 30.06.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse zinslos erfolgen.
Ein Erlass von Mieten und Pachten sollte nicht erfolgen.

Verlängerung Verzicht auf Vollstreckungswesen bis vorerst 30.06.2021:
Anknüpfend an die bisherigen und neuen Handlungsempfehlungen vom Bayer. Städtetag (Rund-schreiben Nr. 160/2020 Bayerischer Städtetag, vom 19. November 2020), aufgrund des Verlaufs der Covid-19-Pandemie, verzichtet die Gemeinde bei Betroffenheit vorerst bis 30.06.2021 weiterhin auf Vollstreckungsmaßnahmen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge verzichtet. Die Kenntnis der Betroffenheit erlangt die Verwaltung nur durch Mitteilung (Stundungsantrag) des Vollstreckungsschuldners. Es wir verstärkt Ratenzahlung gefordert.

Weitere ggfs. noch erforderliche Entlastungen bzw. Unterstützungsmaßnahmen können im Rahmen der Befugnisse des Ersten Bürgermeisters veranlasst werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Andrea Haas fehlt bei der Abstimmung.

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6. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der angehängten Datei finden Sie eine Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (inkl. Begründungen), welche gemäß der Geschäftsordnung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Dokumente
Download Über- und Außerplanmäßige Ausgaben 2020.pdf

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7. Anträge aufgrund der abgesagten Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7
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7.1. Rodung von Bäumen und Hecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Antrag 1 – Frau Monika Fürhofer
„Bei allen Bauvorhaben in der Gemeinde Kirchheim gewachsene Natur wie Hecken, Gebüsche und Bäume nicht von vornherein zu roden bzw. zu fällen, sondern in die Planung einzubeziehen; Negativbeispiel ist der Bebauungsplan Hausen Süd, bei dem gesunde Bäume auch am Rand des Baugebiets gefällt wurden, ohne dass sie erkennbar den Hausbau beeinträchtigt hätten. Positivbeispiel sind die Doppelhaushälften von Praml-Bau an der Hauptstraße, wo die große ortsbildprägende Kastanie und weitere Gehölze am Rand stehen geblieben sind. Es ist also möglich, auf engem Raum zu bauen und gleichzeitig große Bäume bei den Bauarbeiten zu schonen.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.2. Fortschreibung des Baumkatasters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Antrag 2 – Frau Monika Fürhofer
„Das Baumkataster fortzuschreiben mit dem Ziel, Bäume in Kirchheim zu erhalten. In diesem Zusammenhang bitte ich um eine Erklärung, was rote, blaue und grüne Punkt-Markierungen an Bäumen bedeuten, die überall im Gemeindegebiet, vor allem im Bereich des neuen Ortsparks, an Bäumen zu finden sind.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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7.3. Verbot von Neophyten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Antrag 1 – Herr Daniel Mayr
 „Der momentane Artenschwund und der Erhalt der Natur für kommende Generationen sollte unser Tun heute beeinflussen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Neophyten die heimische Flora und Fauna gefährden und verdrängen. Deswegen schlage ich vor Neophyten von der Pflanzliste der Gemeinde nachhaltig zu streichen.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.4. Kritierien für Streuobstbiotope

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.4

Sachverhalt

Antrag 2 – Herr Daniel Mayr
„Nach all der massiven Naturzerstörung in letzter Zeit in Kirchheim, sollte die verbleibende Natur stärker geschützt werden. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit wertvolle Streuobstbestände angelegt. Wertvoll für die Natur und seine Bürger und diese gilt es jetzt besonders zu schützen. Die Anzahl der Kriterien, das ein Streuobstbestand zu einem gesetzlich geschützten Biotop nach BayNatSchG Art 23 Abs. 1 wird, ist aus der Sicht des LBV und BN zu hoch. Deswegen schlage ich vor, dass die Kirchheimer Streuobstwiesen nur drei von den fünf Kriterien für eine Streuobstwiese erfüllen müssen, um zu einem besonderen Kirchheimer geschützten Biotop erklärt zu werden. Des Weiteren wäre es gut wenn die ökologische Entwicklung weiter mit Maßnahmen gefördert wird. 
Die fünf Kriterien sind: Fläche größer 2500 qm, größer 50 m zu Wohngebäuden, Baumabstand 10 bis 20 m, Überwiegend 50 cm Baumumfang bei 1m und 75 % der Bäume sollen den Kronenansatz bei 1,8 m haben. Die Kritik des Geschäftsführers des LBV habe ich ihnen beigefügt.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Dokumente
Download Anlage Stellungnahme LBV Verordnung Streuobst.pdf

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7.5. Streuobstwiese Geranienweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.5

Sachverhalt

Antrag 3 – Herr Daniel Mayr
„Diese Streuobstwiese erfüllt vier der fünf Kriterien. Nur ist die Pflanzung nicht mehr als 50 Meter zu Wohngebäuden entfernt, welches es nicht zu einem gesetzlich geschützten Biotop macht. Viele dieser Bäume sind, wie damals im Wäldchen, gekennzeichnet. Die Angst ist groß, dass auch diese Bäume gerodet werden. Deswegen stelle ich den Antrag offen zu legen, was die roten Punkte auf den Bäumen bedeuten.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

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7.6. Hohe Betriebskosten der Gemeindewohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.6

Sachverhalt

Antrag 4 – Herr Daniel Mayr
„Als Mieter in einer Gemeindewohnung stelle ich immer wieder fest, dass die Betriebskostenabrechnung im Vergleich zu Wohnungen auf dem freien Markt enorm höher ist. Auch auf verzweifelte Rückfragen meinerseits wurde nichts verändert. Deswegen stelle ich den Antrag, die Posten der Betriebskosten regelmäßig öffentlich Auszuschreiben und zu vergeben.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.7. Wegeführung der Daueranlage der Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.7

Sachverhalt

Antrag 1 – Dr. Constanze Friemert
„Hiermit stelle ich den Antrag, dass die Wegeführung in den Daueranlagen der Landesgartenschau bzw. dem neuen Ortspark überarbeitet und fußgängerfreundlicher mit mindestens 2,50 m breiten Fußgänger-Anteilen auf den asphaltierten Hauptwegen gestaltet wird. Geplant sind diese Hauptwege bisher nur mit maximal 1,00 – 1,50 m breiten Fußgänger-Anteilen (siehe Abbildung). Ggf. sind die Wege-Anteile umzudrehen: 2,50 m für Fußgänger und 1,00 für Fahrradfahrer.
Begründung für den Antrag: Es ist zwar gut gemeint, im sog. Achter durch zweifarbigen Asphalt gefährliche Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern im neuen Ortspark zu minimieren, jedoch wird bei der geplanten Aufteilung den Fußgängern zu wenig Raum zugestanden. Die Mindestbreite für Fußwege neben Radwegen wird nach RASt 06 völlig anders angegeben als geplant: Damit zwei Personen nebeneinander gehen können, sind mit seitlichem Bewegungsraum 2,30 m nötig. Verkehrs- und Bewegungsflächen müssen generell für die Personen bemessen werden (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe), die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Über den Platzbedarf von Bewegungsflächen gibt die DIN 18040-2 Auskunft (siehe auch nebenstehende Abb. unterer Teil). Der Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Für Nutzer mit Rollator werden 120 cm x 120 cm angegeben. Die Bewegungsfläche im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer beträgt mindestens 180 cm x 180 cm. Alle diese Szenarien werden im sog. Achter des neuen Ortsparks nicht berücksichtigt. Vielmehr ist zu befürchten, da schon nicht allzu sportliche Fahrradfahrer Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h erreichen können, dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Familien mit Kinderwagen und/oder Kindern mit Kinderfahrzeugen sich im Gänsemarsch auf den schmalen Asphaltstreifen für Fußgänger bewegen müssen, da Fahrradfahrer dazu neigen, „Hindernisse“ ohne jedes Bremsmanöver wegzuklingeln. Besonders im Bereich des geplanten Seniorenheims/Betreuten Wohnen ist durch die Bevorzugung der Fahrradfahrer auf den Parkwegen erhebliches Konflikt- und Unfallpotential gegeben. Gerade für schnell fahrende Fahrradfahrer wäre ein Umweg um den Park über die Heimstettner Str. oder die Hauptstraße zumutbar. Das ist zwar nicht im Sinn einer „Fahrradmagistrale“, schützt aber die schwächeren Verkehrsteilnehmer bzw. Parknutzer vor „Radl-Rambos“. Schließlich sollen alle Kirchheimer Einwohner den Park gleichberechtigt nutzen können.
Da die Breite benutzungspflichtiger Zweirichtungsradwege (einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume) im Straßenverkehr laut VwV-StVO nur mindestens 200 - 240 cm beträgt, sollten die asphaltierten Hauptwege genau wie die Hauptwege mit wassergebundener Decke entweder ohne Farbeinteilung gestaltet werden oder der Fußgänger-Anteil mit hellem Asphalt generell auf mindestens 2,50 m zulasten des Fahrradweg-Anteils verbreitert werden.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Dokumente
Download Antrag_Bürgerversammlung.pdf

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7.8. Geschwindigkeitsbegrenzung an der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.8

Sachverhalt

Antrag 1 – Herr Markus Kurze

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und wieder Installation des Geschwindigkeitsmessers an der Grund- und Mittelschule. Auf jeden Fall bessere Sichtbarkeit der bisherigen Tempobegrenzung sicherstellen. Grund: schnurgerade Straßen animieren zum Rasen und es wird bis zu 60 km/h gefahren.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

Dokumente
Download Verkehrssituation-Heimstettner-Str.pdf

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7.9. Überwachung der Sperrzeiten für Baufahrzeuge an der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.9

Sachverhalt

Antrag 2 – Herr Markus Kurze
„Überwachung der Sperrzeiten für Baufahrzeuge an der Hauptstraße. Grund: Die Zeiten werden nicht eingehalten und es ist Eltern nicht zuzumuten, die Fahrer zu fotografieren und Anzeige zu erstatten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.10. Wiederherstellung des Radweges gegenüber des Gymnasiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.10

Sachverhalt

Antrag 3 – Herr Markus Kurze
„Wiederherstellung des Fahrradwegs gegenüber dem Gymnasium. Dieser wurde 2019 entfernt.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 24

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.11. Errichtung einer zweiten Geschwindigkeitsmessstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.11

Sachverhalt

Antrag 4 – Herr Markus Kurze
„Aufstellung des zweiten Geschwindigkeitsmessgeräts an einer Stelle, wo es zur Geschwindigkeitsreduzierung wirklich Sinn macht und nicht ohnehin langsam gefahren wird wie im Provisorium, also z.B. vor dem Zebrastreifen beim Gymnasium in Fahrtrichtung Heimstetten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.12. Errichtung einer Rotlichtüberwachung an der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.12

Sachverhalt

Antrag 5 – Herrn Markus Kurze
„Einrichtung einer Rotlichtüberwachung vor der Grund- und Mittelschule Eltern sowie Schulweghelfer beobachten täglich Autofahrer, die bei Rot über die Ampel vor der Grund- und Mittelschule fahren. Ohne die Schulweghelfer, wäre es mit Sicherheit schon zu einem Unfall gekommen. Die Schließung der Hauptstraße wird ein noch höheres Verkehrsaufkommen auf der Heimstettener Straße als Folge haben und damit zu mehr gefährlichen Situationen führen.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.13. Reduzierung der Höhe der Blumentürme in der Heimstettner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.13

Sachverhalt

Antrag 6 – Herr Markus Kurze
„Deutliche Verringerung der Höhe der Blumenkästen-Aufbauten an der Heimstettener Straße (in der Sommerzeit aufgestellt zwischen Abzw. Hauptstraße und Abzw. Schlehenring)
  • die turmartigen Blumenkästen (zur Zeit abgebaut, wegen Winterzeit) bedeuten eine erhebliche Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer, ganz besonders für Fahrradfahrer und für Kinder. Kinder werden davon komplett verdeckt, werden nicht gesehen und haben auch selbst gar keine Chance darüber hinweg zu sehen und herannahende Autos zu erkennen
  • Vor ca. einem Jahr wurde das Problem bereits angesprochen; als Begründung für die Aufstellung wurde genannt, dass die Kästen die Sicht für Autofahrer verschlechtern sollen und somit zu schnelles Fahren verhindern sollen; aber warum werden die Kästen dann im Winter abgebaut und warum wählt man nicht eine weit wirksamere und gleichzeitig ungefährliche Variante einer fest installierten Radarkontrolle, z.B. auf Höhe der Bushaltestelle?
  • Zudem ist die Sicht von der Brücke oder von der Schule kommend für Autofahrer ziemlich frei und überhaupt nicht beeinträchtigt  (verleitet also weiterhin zu Rasen!!), während man als Fußgänger oder als einbiegender Autofahrer, vieles nicht sehen kann“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.14. Errichtung einer Flutlichtanlage am Heimstettner Skatepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.14

Sachverhalt

Antrag 1 -  Susanne und Hannes Geiselbrecht
„Zur Einrichtung einer Flutlichtanlage an der Heimstettner Skateanlage. Wie in anderen Gemeinden z. B. Vaterstetten, wäre es möglich, diese Beleuchtung automatisch, zeitlich begrenzt, zu steuern. (30 Minuten Timer, auf Knopfdruck.) Uns ist aufgefallen, dass in unserer Gemeinde, ein leichtes Ungleichgewicht in Richtung Fußballplätze und Flutlicht herrscht. Dies wird im Zuge des Neubaus des Gymnasiums noch weiter verstärkt, denn auch hier wird nochmals ein weiterer beleuchteter Fußballplatz geplant. Daneben ist die Skateanlage gut besucht und wird sehr gut, von jung und alt angenommen. Die Anlage kann leider jedoch in der kalten Jahreszeit, also fast ein halbes Jahr, nur bis ca.17:00 Uhr genützt werden, da es ab dann dunkel wird. Junge berufstätige, haben somit kaum die Möglichkeit, außer am Wochenende, die Anlage zu nutzen. Wenn dann noch, wie momentan, durch die Corona Pandemie, Einschränkungen zur max. Besucherzahl hinzu kommen, wäre eine Flutlichtanlage ein tolles Mittel um die Nutzungsmöglichkeit der Skateanlage zu erweitern.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

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7.15. Zweckmäßige und bürgerfreundliche Koordination der Bauarbeiten in Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.15

Sachverhalt

„Hiermit beantrage ich, dass künftig eine bessere Koordination der Bauarbeiten in Kirchheim erfolgt:

1.) Die Radwegbrücke über die St 2082 wird gesperrt und gleichzeitig wird der Radweg auf der Heimstettner Straße über die ST 2082 eingeengt und ist ohne Behinderung nur in einer Richtung befahrbar. Aber eine Alternative wie z.B. die Radwegeverlängerung vom Heimstettener Moosweg über die ST 2082 gibt es noch nicht. Zweckmäßig ist erst eine neue Radwegüberquerung über die ST 2082 zu schaffen bevor eine bestehende Brücke gesperrt wird.

2.) Der Abzweig von der ST 2082 für Autos in Richtung Lindenviertel ist gesperrt. Weiterhin ist zeitgleich die südliche Einfahrt zum Lindenviertel unter der S-Bahn gesperrt. Zweckmäßig ist zunächst eine Straßenzufahrt zu sperren bevor die zweite Möglichkeit auch noch gesperrt wird.  

3.) Weiterhin sollten bei Straßensperrungen die Umleitungswegweiser bitte auch in Kirchheim aufgestellt werden. Es sollten dadurch keine Mehrkosten entstehen weil nur die zeitliche Koordination zu verbessern ist.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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7.16. Partnersuche zur Nutzung der Software Smart City

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.16

Sachverhalt

„Kirchheim muss für diese Software etwa 1,3 Mio bezahlen. Der Nutzen erscheint mir sehr gering, weil schon viele Baumaßnahmen für Ki 2030 beschlossen sind und kaum geändert werden. Weiterhin gibt es erhebliche Abhängigkeiten mit den Nachbargemeinden bezüglich Verkehr, Bildung, Energie Emissionen, Klima, Naturschutz  etc. Daher ist es zweckmäßig, wenn die Software nicht nur in Kirchheim sondern auch in den Nachbargemeinden genutzt wird. Synergie bezüglich gemeinsamer Ableitung von Verkehr durch Umgehungsstraßen können genutzt werden. Es macht auch wenig Sinn wenn unsere Nachbargemeinden eventuell Software anschaffen, die mit Smart City nicht kompatibel ist. Ein für mich wichtiger Grund ist auch die Aufteilung der Kosten auf mehrere Gemeinden. Diese Einsparung der Kosten für Kirchheim und die bessere Koordination mit den Nachbargemeinden gilt es zu erreichen.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

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8. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

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8.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 8.1
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8.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 8.2

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8.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 8.3
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9. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö 9

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10. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 10

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Datenstand vom 04.03.2021 08:43 Uhr