Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 01. Hauptausschusssitzung vom 30.06.2020 - öffentlich
2 Vermögenshaushalt 2021
3 Finanzplan 2021 bis zum Jahr 2024
4 Weitere Informationen zu Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage, s. GR 07.07.2020 und 08.09.2020
5 Kinderbetreuungsangelegenheiten; Übersicht über die aktuelle Situation
6 Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2019: "Etablierung einer Jugendvertretung"
7 Anfragen
8 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 01. Hauptausschusssitzung vom 30.06.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö 1.1

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Pia Boßmann fehlt bei der Abstimmung.

Dokumente
Download Endfassung - 01. Hauptausschusssitzung vom 30.06.2020 - öffentlich.pdf

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2. Vermögenshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Nachladung:
Aktualisierung wegen erforderlicher Änderungen:
Es haben sich kurzfristig noch Änderungen ergeben, welche nachträglich eingearbeitet wurden. Diese Änderungen sind im aktualisierten Vermögenshaushalt mit Finanzplanung sowie im nachfolgenden Sachvortrag in roter Farbe dargestellt:
  • HHSt: 6100.3550 musste um rund 1,4 Mio. € reduziert werden, da diese Einnahmen dem Kommunalunternehmen zufließen werden.
  • HHSt. 6310.3500 wurde neu veranschlagt für Einnahmen i.H.v. 228 Tsd. € aus dem Durchführungs- und städtebaulichen Vertrag zum Tannenweg
  • HHSt. 2130.9830 wurde für das Jahr 2021 um 14.600 € erhöht, im Jahr 2022 um 257 Tsd. € sowie im Jahr 2023 um 327 Tsd. €. Diese höheren Ausgaben wurden erforderlich, nachdem die Planungen und Durchführung für die Freianlagen der Grund- und Mittelschule kurzfristig noch im Gemeinde- sowie im Schulverbandshaushalt aufgenommen worden waren. Dies wirkt sich auch auf die Höhe der Schulverbandsumlage aus.
  • HHSt. 9121.3770 = Kreditaufnahmen: Diese Korrekturen erfordern eine Erhöhung der Kreditaufnahmen, im Jahr 2021 um rund 1,2 Mio. €, im Jahr 2022 um 257 Tsd. € sowie im Jahr 2023 um 327 Tsd. €.

Kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2021 ist nach der vorliegenden Planung angesichts des noch immer sehr niedrigen Zinsniveaus eine Kreditaufnahme zu  befürworten. Auf Grund des voraussichtlich negativen Jahresergebnisses 2020 mit einer erforderlichen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Verzögerungen bei der Umlegung K2030 und damit der Auszahlungen seitens der Bauträger; Ergebnis steht noch nicht fest) anstelle der geplanten Zuführung könnten nach vorsichtiger Schätzung möglicherweise nur noch ca. 10 Mio. Euro als allgemeine Rücklage zur Verfügung stehen. Rund 4 Mio. Euro sollen aber generell auch weiterhin in den Finanzplanjahren unangetastet als allgemeine Rücklage zur Kassenmittelverstärkung wie bereits in den vergangenen Jahren vorgehalten werden.
Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2021 erforderlich. Es hat sich nichts an der Tatsache geändert, dass der zum Jahresende 2020 aktualisiert geschätzte Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 10 Mio. Euro die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro, enthält. Daher wird weiterhin davon abgeraten, den dann noch vorhandenen Rücklagenbestand darüber hinaus zu dezimieren, um für etwaige mögliche, nicht planbare Sonderausgaben zumindest in einem gewissen Umfang gewappnet zu sein. Die Kassenverstärkungsmittel sind auch bei dem angegebenen Rücklagenstand im Finanzplan einkalkuliert, und nicht nur die tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Rücklagen. Diese Liquiditätsbevorratung soll weiterhin im Falle von kurzfristig erforderlichen, unvorhersehbaren Ausgaben die Zahlungsfähigkeit gewährleisten, insbesondere in Anbetracht der Unwägbarkeiten in der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
Der verbleibende Rücklagenbestand dient auch als Puffer für deutlich höhere Ausgaben in den Jahren 2021, 2022 sowie den weiteren Finanzplanjahren, wobei Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2021 absehbar und zur Finanzierung der vom Gemeinderat beschlossenen Vorhaben wohl unvermeidbar sind.
Hauptausgaben im Hochbau: zwingend erforderliche fortlaufende Investitionen für den Neubau Rathaus und Bürgersaal, den Neubau Haus für Kinder II, den Wohnungsbau (Rosenstraße) in Höhe von insgesamt rund 15 Mio. Euro allein im Jahr 2021. Kirchheim 2030 ist der Fokus.
Die Kosten für den Neubau Gymnasium Kirchheim sowie für Planung und Maßnahmenbeginn für die Erweiterung der Realschule Aschheim sowie den Neubau eines Gymnasiums in Aschheim erscheinen hier lediglich in geringen Summen (erste Planungskosten für Realschule und Gymnasium Aschheim), da überwiegend Zins- und Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind (wegen voraussichtlicher Kreditaufnahme durch den Zweckverband für die Gemeinde Kirchheim)!
Berücksichtigt sind auch die konkretisierten Werte aus dem Wirtschafts- und Finanzplan 2020 bis 2026 der Kirchheim 2024 GmbH für die weiteren Planungen zum Projekt Landesgartenschau, welche bereits ab dem Jahr 2021 deutlich zu Buche schlagen. Zu beachten ist hier, dass die Gemeinde für die Vorbereitung und Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 finanziell in Vorleistung gehen muss und Förderungen immer erst nachgelagert ausbezahlt werden. Die Fördersummen könnten hierfür und auch bei anderen Projekten ggf. noch höher ausfallen. Die Investitionssummen für die Landesgartenschau wurden bisher ungekürzt übernommen.
Der vorliegende Planentwurf zum Vermögenshaushalt 2021 beruht zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2020, aber auch auf verschiedenen aktuellen Gemeinderats-Beschlüssen, Entscheidungen und notwendigen Investitionsvorhaben sowie die weiteren Realisierungsschritte für Kirchheim 2030 und die Landesgartenschau in 2024. Einsparmöglichkeiten hat die Gemeindeverwaltung dabei bereits in die einzelnen Haushaltsstellen integriert. So wurden bei Projekten wie Bürgerhaus und Bahnhofumbau nur noch Planungskosten angesetzt. Die Umsetzung dieser Vorhaben sollte später nur dann weiterverfolgt werden, wenn eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erfolgt oder andere Einnahmen im Vermögenshaushalt dies kompensieren. 
Insgesamt ergeben sich Einnahmen in Höhe von 22.543.000 Euro ohne Kreditaufnahme (die Zuführung vom VwH steht noch nicht fest, daher vorsichtshalber keine Werte angegeben, da Steuermindereinnahmen sowohl im Jahr 2020 als auch in den kommenden Jahren als Konsequenz der Corona-Pandemie sehr wahrscheinlich sind) sowie Ausgaben in Höhe von 33.192.300 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben somit um rund 75 %!
Der Vermögenshaushalt 2021 ist in Einnahmen und Ausgaben dann ausgeglichen, wenn das voraussichtliche Defizit in Höhe von ca. 10,6 Mio. Euro durch Kreditaufnahme gedeckt wird.
Folgende (Haupt-) Einnahmen sind vorgesehen:
Erlöse aus Erschließungsbeiträgen sollen in Höhe von 2.867.400 Euro erzielt werden, Grundstücksverkäufe sind im Jahr 2021 nicht vorgesehen.
Zuweisungen und Zuschüsse sind mit einem Volumen von insgesamt 4.889.100 Euro veranschlagt.
Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen Kirchheim 2030 und sonstigen städtebaulichen Verträgen sollen mit 14,79 Mio. Euro realisiert werden.
Folgende (Haupt-) Ausgaben sind veranschlagt:
Verschiedene Hochbaumaßnahmen in Höhe von 15.580.000 Euro insgesamt, wie insbesondere der Beginn Neubau Rathaus (weitere Ausgaben Folgejahre), Neubau eines Kinderhauses (weitere Ausgaben Folgejahre), Baumaßnahme Rosenstraße;
für Investitionen für den Tiefbau und verschiedene Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 11.903.000 Euro insgesamt;
für die Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von 2.618.000 Euro (weitere Ausgaben in den Finanzplanjahren);
für den Erwerb von Anteilsrechten Genossenschaft LKR München eG in Höhe von 300.000 Euro;
für Investitionszuschüsse in Höhe von 608.000 Euro;
für verschiedene Grundstückskäufe in Höhe von 350.000 Euro;
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 743.300 Euro sowie den erforderlichen Tilgungen für Kredite in Höhe von 1.000.000 Euro.
Für das Projekt Geothermie sind im Jahr 2021 sowie den Folgejahre voraussichtlich 80%-ige Ausfallbürgschaften vorzusehen.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen sind der beigefügten Übersicht (Notizen zu den Vermögenshaushalt-Ansätzen 2021 = Anlage 1) sowie den nichtöffentlichen Ausführungen zu den Grunderwerben (= Anlage 2 unter Top 6 Verschiedenes nö) zu entnehmen.
Erläuterung zum voraussichtlichen Rücklagenstand zum 31.12.2020:
Das Jahresergebnis 2020 wird von der ursprünglichen Haushaltsplanung in gewissen Bereichen voraussichtlich wieder deutlich abweichen, insbesondere verursacht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zwar kann der endgültige Rücklagenstand erst nach Ermittlung der Jahresrechnung 2020 angegeben werden, es sollte jedoch aller Voraussicht nach eine Rücklagenentnahme anstelle einer Rücklagenzuführung erforderlich werden. Im Ergebnis wird sich der Rücklagenbestand daher insofern verändern, dass der Rücklagenstand zum Ende des Jahres 2020 nach vorsichtiger Schätzung bei nur noch ca. 10 Mio. Euro liegen könnte. Das tatsächliche Ergebnis ist insbesondere noch von der Zuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie sowie auch noch von den zum Ende des Haushaltsjahres 2020 zu bildenden Haushaltsausgaberesten abhängig.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2019 und 2020 (Anlage D1).
Sonstige Anlagen:        
a)        Mittelanforderung FW Kirchheim (zu HHSt. 1311.9352 u.a.)
b)        Mittelanforderung FW Heimstetten (zu HHSt. 1312.9352 u.a.)

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2021 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beschließt die Absaug- und Abgasanlage sowie die Lüftungsanlage für die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim mit 260.000,00 € für das Jahr 2021 einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob die Abgas- und Absauganlage für das Jahr 2021 eingestellt werden kann und die Lüftungsanlage für das Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Hauptausschuss beschließt die Sanierung Parkplatz Merowinger Hof (HH-Stelle: 56014.9405) zu Verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6300.9510 „Allgemeinen Strassenbaumaßnahmen“ um 15.000,00 € von 135.000,00€ auf 120.000,00 € zu kürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6300.9520 „Geh- und Radwegenetz“ um 10.000,00 € von 90.000,00 € auf 80.000,00 € zu kürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 7600.9500 „Einrichtung Ladestationen“ nach 2021 zu kürzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 6

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6901.9500 „Sanierung Wasserzulauf Brunnen Hausen Süd“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 7910.9520 „Errichtung DFI-Anlagen (dynam. Fahrgastinformationssysteme)“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Antrag angenommen.

Beschluss 8

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 5500.9500 „Freianlagen Erweiterungsneubau Gymnasium für außerschulische Nutzung“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 9

Der Hauptausschuss beauftragt das Planungsteam der Landesgartenschau 2024 GmbH zu prüfen, ob die HH Stelle 5900.9260 „Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH“ ,analog zu den anderen HH-Stellen, um 10% gekürzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2021 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Download Nachladung VmH_Fpl 2021.pdf
Download VmH_Fpl 2021.pdf
Download Anlage 1: Notizen zum VmH.pdf
Download Anlage a), b) zum VmH.pdf
Download Anlage A, D1 zum VmH.pdf

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3. Finanzplan 2021 bis zum Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nachladung: 
Aufgrund der vorzunehmenden Aktualisierungen auch hier die Änderungen in roter Farbe:
Der vorliegende Finanzplan 2021 bis zum Jahre 2024 baut zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2020 mit Weiterführung von ursprünglich verschobenen Investitionsvorhaben, die bereits zum Jahr 2020 zum Teil wieder neu veranschlagt wurden, auf - zum anderen sind auch aktuelle Gemeinderatsbeschlüsse und die Planungen für das Projekt Kirchheim 2030 inkl. der Landesgartenschau nunmehr noch konkreter berücksichtigt.
Der Finanzplan 2021 bis 2023 kann in Einnahmen und Ausgaben nur dann ausgeglichen werden, wenn - gemäß derzeitigem Kenntnisstand – hohe Kreditaufnahmen vorgenommen werden, wobei eine fortlaufende, intensive Beschäftigung mit und Festlegung von Prioritäten weiterhin sicherlich nicht zu vermeiden ist. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 sind somit Kreditaufnahmen mit einer Gesamtsumme von rund 46,7 Mio. Euro voraussichtlich erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV in Höhe von derzeit ca. 406.000 Euro muss und wird vorhanden bleiben. Im Jahr 2024 soll eine Rücklagenzuführung in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro erreicht werden.
2021:   Kreditaufnahme in Höhe von            10.649.300 Euro
2022:   Rücklagenentnahme in Höhe von      5.000.000 Euro
 Kreditaufnahme in Höhe von        17.327.200 Euro
2023:   Kreditaufnahme in Höhe von                18.692.200 Euro
2024:   Rücklagenzuführung in Höhe von            1.134.000 Euro
Zu beachten ist hierbei sicherlich, dass Vorhaben wie Ortspark, Rathaus und Bildung/Betreuung für viele Generationen geplant und damit auch über mehrere Jahrzehnte mitfinanziert werden sollten.
Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sind aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich, da Steuermindereinnahmen sowohl im Jahr 2020 als auch in den kommenden Jahren als Konsequenz der Corona-Pandemie absehbar sind und damit ein Überschuss im Verwaltungshaushalt kaum mehr zu erreichen sein wird. Positiv auswirken könnten sich die Aktivitäten zu neuen Gewerbeflächen in den beiden Campus-Arealen in Kirchheim und Heimstetten sowie der Einwohnerzuwachs mit Kirchheim 2030. Beides ist jedoch noch zurückhaltend angesetzt.
Allerdings werden künftige Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2021 bis 2023 erforderlich sein. Die hohen Defizite ergeben sich u.a., weil die Gemeinde für die Vorbereitung und Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 (bzw. den dadurch staatlich geförderten Bau des Ortsparks) finanziell in Vorleistung gehen muss und Förderungen immer erst nachgelagert ausbezahlt werden. Auch sind insbesondere die Investitionen für das langfristige Projekt Kirchheim 2030 insgesamt vorrangig weiterzuführen. Das ist und bleibt der Fokus.
Ob die Realität diesem Plan in den Einzelbereichen so folgen kann, bleibt abzuwarten. Es wäre zwar generell wünschenswert, künftig wieder eine ausgeglichene Finanzplanung ohne bzw. mit nur geringer Kreditaufnahme vorlegen zu können, wodurch ggfs. einzelne Investitionen zeitlich verschoben bzw. andere Prioritäten gesetzt werden müssten – dies ist jedoch nur mit deutlich steigenden Steuereinnahmen denkbar. Durch steigende Anforderungen und Zwänge werden Kreditaufnahmen in der Zukunft voraussichtlich nicht vermeidbar sein, bei den derzeit nach wie vor  günstigen Kreditkonditionen ist diese Option aber weiterhin durchaus sach- und generationengerecht.    
Eine Aufstellung über die voraussichtliche Entwicklung der Rücklagen mit den erforderlichen Kreditaufnahmen in den kommenden Jahren finden Sie am Ende des Zahlenwerkes.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 bis 2024 (s. Anlage D2).

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Finanzplan 2021 bis zum Jahre 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage D2 zum Finanzplan 2024.pdf

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4. Weitere Informationen zu Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage, s. GR 07.07.2020 und 08.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

1. Einführung der Zweitwohnungssteuer:
In der GR-Sitzung am 07.07.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Einführung der Zweitwohnungssteuer weiter zu verfolgen.
Nach weiteren intensiven Recherchen der Verwaltung sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:
Hintergründe
Für die Aufteilung des Steueraufkommens auf die Kommunen werden in der Regel nur die Einwohner mit Hauptwohnung berücksichtigt. Einwohner mit Nebenwohnung werden dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese zumindest anteilig auch die vorhandene Infrastruktur (u.a. Straßenverkehr, Stadtpark, subventionierte Einkaufsstraße) nutzen und maximal indirekt durch getätigten Umsatz etwas für die Kommune beitragen. Somit verfolgt eine Zweitwohnungssteuer das federführende Ziel, höhere Einnahmen aus dem Finanzausgleich durch Ummeldungen zu erzielen. Bei Gemeinden und Städten mit viel Tourismus dient die Zweitwohnungssteuer als Ausgleich zu den fehlenden Einnahmen aus dem Finanzausgleichgesetz.
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer macht daher nur bei größeren und touristisch geprägten Gemeinden bzw. Städten Sinn.
Steuergegenstand
Es gibt 2 Besteuerungsarten:
1. Nebenwohnsitz
Hier wird der melderechtliche Nebenwohnsitz versteuert.
2. Zweitwohnung
Hier wird von einer Person eine (Zweit-)Wohnung steuerpflichtig, wenn er in einer anderen als Hauptwohnung wohnt.
Beachte:
„Viel-Wohnungsbesitzer“ haben bei einer solchen Steuer das Nachsehen, weil sie für jede Wohnung, welche sie nicht als Hauptwohnung nutzen, theoretisch steuerpflichtig werden. Ferner muss für jede Wohnung eine eigene Steuererklärung abgegeben werden.
Aber: Falls eine Wohnung vermietet ist (Nachweis: Mietvertrag + melderechtliche Anmeldung des Mieters), ist der Steuertatbestand nicht mehr erfüllt und die Zweitwohnungssteuer darf nicht mehr erhoben werden.
Überwiegend wird Besteuerungsart Nr. 2 angewandt. München, z.B. macht von beiden Besteuerungsarten Gebrauch.

Befreiungen
Es gibt folgende gesetzliche und gerichtlich vorgeschriebene/festgesetzte Befreiungen:
  • Berufspendler
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz in Kirchheim haben, sich aber mit ihrem Ehepartner einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in einem anderen Ort teilen.
(Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2015; AZ 1 BvR 1232/00)
  • Wohnungen von Pflege-, Altenheimen oder therapeutischen Einrichtungen
  • Personen, die sich nur vorübergehend – nicht länger als 6 Monate – an einem Ort aufhalten
  • Geringverdiener (Alleinstehend unter 29.000,- jährlich; Ehegatten oder Lebenspartner unter 37.000,- jährlich)
Nur in Bayern und nur auf Antrag!!
  • Nutzung von gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern zu therapeutischen und/oder erzieherischen Zwecke
  • Wohnung, welche an einen Straftäter vermietet ist
  • Minderjährige und Azubis

Verwaltungsaufwand
Folgender Verwaltungsaufwand ist bei einer Einführung zu berücksichtigen:
  • Vorbereitungszeit der Steuereinführung wird auf ca. 3–5 Monate geschätzt, bei einer Arbeitszeit von 20-25 Std./Woche; danach wöchentlicher Arbeitsaufwand von ca. 5 Stunden
  • Eigenes Steuererklärungsformular muss entwickelt werden (ca. 4-6 Seiten)
  • Alle gegebenen Steuererklärungen müssen überprüft werden (u.a. auf Vollständig- und Richtigkeit)
  • Grundsteuerdatenbank müsste anfangs mit Einwohnerdatenbank abgeglichen werden, um herauszufinden, welche Wohnung eine Zweitwohnung ist und wer einen Nebenwohnsitz gemeldet hat (Größenordnung ca. 5.500 Objekte, die abgeglichen werden müssen)
  • Einwohnermeldeamt müsste/sollte in regelmäßigen Abständen über Veränderungen berichten (betrifft Nebenwohnsitz)
  • Unvorhersehbarer Aufwand für Nachbearbeitung und Nachverfolgung von Unterlagen inkl. Bußgeldverfahren
  • Zu erwarten sind Widerspruchsverfahren bis hin zu Klageverfahren – hierbei könnte es passieren, dass aufgrund eines formellen und/oder materiellen Fehlers ein Verwaltungsgericht die Satzung für nichtig erklärt, sofern der Fehler nicht heilbar ist

Fazit
Folgende Gründe sprechen gegen eine Einführung:
  • Einnahmenhöhe unmöglich kalkulierbar (zu viele Faktoren wie u.a. Miethöhe, Befreiungen, Abmeldungen)
  • Mehraufwand für Mitarbeiter hoch – Neueinstellung zwingend erforderlich
  • Vorbereitende Phase wird – ab Einstellungstermin neuer Mitarbeiter – auf mind. 6 Monate + X geschätzt
  • Zweitwohnungssteuer gilt auch als Luxussteuer; könnte „politischem Selbstmord“ gleichen, wenn Einnahmen nach Einführung nur gering ausfallen
  • Vergleich zu einer Stadt mit 41.000 EW (LKR FFB): durchschnittliche jährliche Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer betragen 35.000 Euro

Von der Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird aus Gründen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses abgeraten.
Ferner muss damit gerechnet werden, dass wir durch die vorgeschriebenen Befreiungen keine Einnahmen generiert werden könnten.
Vergleichswerte Zweitwohnungssteuer
Bad Aibling
Einwohner:        19.000
Steuer:                   2019 -> 15.600,-
                        2020 -> 15.000,- Ansatz im Haushaltsplan

Große Kreisstadt Eichstätt
Einwohner:        ca. 14.000
Steuer:                   2019 -> 0,-

Große Kreisstadt Germering
Einwohner:        ca. 41.000
Steuer:                   2019 -> 34.500,-
                          2020 -> 35.000,- Ansatz im Haushaltsplan

Kreisfreie Stadt Kempten
Einwohner:        70.000
Steuer:                   2018 -> 80.000,-
   2019 -> 63.000,- Ansatz im Haushaltsplan
   2020 -> 88.000,- Ansatz im Haushaltsplan

2. Einführung der Grundsteuer C:
Weiterhin hat der Gemeinderat in der GR-Sitzung am 07.07.2020 die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen:
Die Einführung der Grundsteuer C hängt von der Tatsache ab, ob und wie das zukünftige (bayerische) Grundsteuergesetz gestaltet ist.
In diesem soll verankert werden, ob überhaupt eine Grundsteuer C erhoben werden darf.
Nach der aktuellen Gesetzeslage darf eine Grundsteuer C, wenn überhaupt, erst ab 01.01.2025 erhoben werden.
Zusätzliche Info: Der Bayerische Städtetag hat sich kürzlich wie folgt dazu geäußert:
„Auf Bundesebene besteht nun eine Rechtsgrundlage für einen Hebesatz auf baureife Grundstücke: Mit der Grundsteuer C können die Kommunen ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau erhalten. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr: „Die Grundsteuer C ist ein unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit können baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Der Bayerische Städtetag erwartet, dass der Freistaat diese bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit in Bayern in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.““

Beschlussvorschlag

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses Abstand von der Einführung der Zweitwohnungssteuer zu nehmen.
  2. Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung zur Einführung der Grundsteuer C zu gegebenem Zeitpunkt erneut vorzulegen, sobald die Gesetzeslage dies zulässt.

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5. Kinderbetreuungsangelegenheiten; Übersicht über die aktuelle Situation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö zur Kenntnis 5

Sachverhalt

Nach Anfrage im Hauptausschuss am 22.06.2020 wird in der heutigen Sitzung eine Übersicht über die aktuelle Situation aller Kindertageseinrichtungen in Kirchheim bei München gezeigt.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Informationen über die aktuelle Situation der Kindertageseinrichtungen in Kirchheim bei München zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2019: "Etablierung einer Jugendvertretung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 10.10.2019 einen Antrag an den Gemeinderat für mehr Mitsprache für die Jugend in der Gemeinde. Der Antrag umfasst, dass die Gemeinde Kirchheim bei München bis spätestens zum 01. Januar 2021 eine gewählte Jugendvertretung für Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren erhält. In der Gemeinderatssitzung  vom  04.11.2019 wurde dieser Antrag beschlossen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen. Durch die vakante Stelle der Streetwork und die zusätzlichen Aufgaben der Corona-Pandemie musste die Behandlung dieses Themas verschoben werden. In der Sitzung werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Partizipation der Jugendlichen am Ort aufgezeigt.
Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 08.09.2020 ein Initiativkreis Jugendzentrum und Jugendarbeit gegründet wurde, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, zunächst ein ebenso großes Jugendparlament zu gründen um interessierte Jugendliche im kleinen Kreis einzubinden. Eine aktive Jugendliche, die Anfang September 2020 ein Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Maximilian Böltl suchte um Wünsche der Jugend zu platzieren, zeigt bereits Interesse daran teilzunehmen. Ein großes, stabiles Jugendparlament mit politischer Aktivität zu initiieren braucht viel Personaleinsatz, eine langfristige Begleitung und regelmäßige Partizipationsmöglichkeiten. Wir sehen grundsätzlich in den letzten Jahren, dass trotz attraktiver Angebote der Jugend-Partizipation und unterschiedlicher Formate und Herangehensweisen die Resonanz der Jugendlichen sehr gering oder gar nicht vorhanden war. Daher sieht die Gemeindeverwaltung nach intensiver Prüfung des Themas als ersten Schritt eine Jugendbefragung unter allen zehn- bis zwanzigjährigen am Ort, um zunächst alle Jugendlichen auf dieses Thema hinzuweisen und gleichzeitig deren Wünsche, Ideen und Bereitschaft zur Partizipation zu erfassen. Ein nächster Schritt könnte dann eine Art Auftaktveranstaltung sein, wenn genügend fundierte Rückläufe kommen. Falls nicht, könnte der über die jeweiligen weiterführenden Schulen am Ort und die dortige Jugendsozialarbeit sein um an interessierte Jugendliche heran zu kommen. Ähnlich wie beim Kinderforum, deren Teilnehmer sich aus den Schülersprechern der drei Grundschulen bilden, könnte so eine Vernetzung stattfinden.
Ausgenommen davon bleibt zunächst eine Einbindung des Jugendparlaments in politische Entscheidungen und Gremien, da sich das Parlament und somit langfristig die Jugendvertretung erst finden muss. Dies kann jedoch als aktives Ziel verfolgt werden, abhängig vom Engagement der Jugendlichen. Bisher ungeklärt bleibt die Frage, wie ein Jugendparlament langfristig personell begleitet werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt eine Jugendpartizipation zunächst mit sechs freiwilligen Jugendlichen analog zum Initiativkreis Jugendzentrum und Jugendarbeit zu initiieren. Jede Partei sucht sich dafür jeweils selbständig einen Jugendlichen. Zudem wird die Gemeindeverwaltung beauftragt eine Jugendbefragung unter allen zehn- bis zwanzigjährigen durchzuführen um grundsätzlich deren Wünsche, Ideen und Bereitschaft zur Partizipation zu erfassen. Ergibt sich aus der Befragung eine Partizipationsbereitschaft für ein Jugendparlament von mindestens acht Jugendlichen, wird im nächsten Schritt eine Auftaktveranstaltung durch die Gemeindeverwaltung organisiert. Liegt die Bereitschaft darunter wird über die Jugendsozialarbeit an den weiterführenden Schulen aktiviert um interessierte Jugendliche zu gewinnen.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beschließt eine Jugendpartizipation zunächst mit sechs freiwilligen Jugendlichen analog zum Initiativkreis Jugendzentrum und Jugendarbeit zu initiieren. Jede Partei sucht sich dafür jeweils selbständig einen Jugendlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zudem wird die Gemeindeverwaltung beauftragt eine Jugendbefragung unter allen zehn- bis zwanzigjährigen durchzuführen um grundsätzlich deren Wünsche, Ideen und Bereitschaft zur Partizipation zu erfassen. Ergibt sich aus der Befragung eine Partizipationsbereitschaft für ein Jugendparlament von mindestens acht Jugendlichen, wird im nächsten Schritt eine Auftaktveranstaltung durch die Gemeindeverwaltung organisiert. Liegt die Bereitschaft darunter wird über die Jugendsozialarbeit an den weiterführenden Schulen aktiviert um interessierte Jugendliche zu gewinnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Download Jugendparlament und Jugendvertretung 11.11.2020.pdf

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö 7
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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö 8
Datenstand vom 10.02.2021 07:20 Uhr