Datum: 25.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 09:05 Uhr bis 09:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 01. Sitzung des Schulverbandes vom 23.06.2020 - öffentlich
2 Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019
3 Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5 Haushalt Schulverband 2021: 1. Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen 2. Finanzplan bis zum Jahr 2024
6 Umsatzbesteuerung der Kommunen; Verlängerung Optionszeitraum bis 01.01.2023 gem. § 27 Abs. 22a UStG
7 Verschiedenes
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 01. Sitzung des Schulverbandes vom 23.06.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 01. Schulverbandssitzung vom 23.06.2020 Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim - öffentlich.pdf

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2. Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 103 GO wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Mittelschule am 02. Oktober  2020 durchgeführt.
Auf den beiliegenden Prüfungsbericht wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung beschließt den vorliegenden Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019.

Dokumente
Download Prüfungsbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung SV MS 2019.pdf

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung (siehe unter Top 4) ist die Jahresrechnung 2019 in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dadurch wird der von der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf abschließend unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses genehmigt.
Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

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4. Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Der Verbandsratsvorsitzende ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V. mit Art. 33 Abs. 4 Satz 1 KommZG und Art. 49 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung beschließt für die Jahresrechnung 2019 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

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5. Haushalt Schulverband 2021: 1. Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen 2. Finanzplan bis zum Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

I) Grundsätzliches zum Haushaltsplan 2021
Die Aufstellung des Haushaltes 2021 erfolgte auf der Grundlage und Weiterentwicklung des Haushaltsplanes 2020. Die Ansätze wurden in Absprache mit der Schulleitung so sorgfältig wie möglich ermittelt, eine Abweichung im Ergebnis kann jedoch wie bekannt nicht ausgeschlossen werden.
Der dieser Beschlussvorlage beiliegende Haushaltsplan 2021 des Schulverbandes hat ein Gesamtvolumen von 1.016.300 Euro.
Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt                    886.800 Euro
und auf den Vermögenshaushalt                                             129.500 Euro.

Der ungedeckte Einnahmebedarf beträgt dabei
im Verwaltungshaushalt                                            721.200 Euro
im Vermögenshaushalt                                                   63.500 Euro.

Die fehlenden Einnahmen werden durch Umlage-Erhebung von den Mitgliedern des Schulverbandes, den Gemeinden Kirchheim, Feldkirchen und Aschheim, ausgeglichen.
Die Höhe der Umlagen richtet sich nach der Schülerzahl zum Stichtag 01. Oktober 2020. Bei 252 Schülern ergibt sich eine Umlage pro Schüler

im Verwaltungshaushalt von                                           2.861,90 Euro
im Vermögenshaushalt von                                                               251,98 Euro.

Der Umlagenanteil der Schulverbandsmitglieder beträgt, auf volle Euro umgerechnet, insgesamt:
im Verwaltungshaushalt
für die Gemeinde Kirchheim              mit 119 Schülern            340.566 Euro
für die Gemeinde Feldkirchen          mit   56 Schülern            160.267 Euro
für die Gemeinde Aschheim            mit   77 Schülern            220.367 Euro
Gesamtbetrag                                                      721.200 Euro
im Vermögenshaushalt
für die Gemeinde Kirchheim            mit 119 Schülern              29.986 Euro
für die Gemeinde Feldkirchen          mit   56 Schülern              14.111 Euro
für die Gemeinde Aschheim            mit   77 Schülern              19.403 Euro
Gesamtbetrag                                                                                63.500 Euro

Einnahmen und Ausgaben, welche nicht eindeutig der Mittelschule bzw. der Grundschule (Kirchheim) zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Schüler zum Stichtag 01. Oktober 2020 aufgeteilt.

Nach Angaben der Schulleitung besuchen insgesamt 357 Schüler die Grund- und Mittelschule (ohne die 4 Gastschüler), davon 105 die Grundschule (Kirchheim) und 252 die Mittelschule (im Mittelschulverbund, d.h. incl. Verbandsschüler mit Unterricht in Ismaning und Garching).
Der Anteil der Grundschüler beträgt 29 %, der Prozentsatz der Mittelschüler liegt bei 71 %.

Dieser Prozentsatz von 71 wird für die Berechnung und Aufteilung der jeweiligen Kosten angewandt.

Erstmalig wurde im Jahr 2011 nach Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde die Bildung einer allgemeinen Rücklage vorgenommen. Gemäß § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik sollte eine allgemeine Rücklage in Höhe von 1 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre vorhanden sein; dies entspricht somit einer Mindestrücklage in Höhe von rund 7.500 Euro.

Der Schulverband verfügt aufgrund positiver Rechnungsergebnisse in den Jahren 2010 bis 2019 zu Beginn des Jahres 2020 über einen ansehnlichen Bestand an allgemeiner Rücklage in Höhe von 230.050 Euro.

Gemäß Beschluss der Verbandsmitglieder vom 21.11.2012 soll der Bestand an Rücklagen für die Zukunft jedoch auf 30.000 Euro begrenzt werden. Daher war in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgrund der geplanten Investitionen bereits eine Entnahme in Höhe von 100.000 Euro sowie im Jahr 2020 mit 50.000 Euro eingeplant. Ob diese tatsächlich erstmals im Jahr 2020 benötigt wird, ist noch unsicher, da die Ausgaben voraussichtlich wieder nicht in der eingeplanten Höhe anfallen werden. Der Rücklagenstand kann daher zu Beginn des Jahres 2021 möglicherweise unverändert sein. Im Jahr 2021 ist wiederum eine Entnahme in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt. Auch in den Jahren 2022 und 2023 ist geplant, den Rücklagenbestand weiter zu reduzieren.

Hinweise:

Zum Vermögenshaushalt – HHSt. 2130.9820: 

Die Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, welche im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 95.000 Euro anfallen, sind zum einen für den Abriss Hausmeisterhaus, zum anderen für die ersten anteilsmäßigen Planungskosten hinsichtlich der Sanierung der Freianlagen vorgesehen. In zwei Bauabschnitten sollen der Pausenhof West sowie der Pausenhof Nord in den Jahren 2022 und 2023 saniert werden. An den Gesamtkosten in Höhe von derzeit geschätzten rund 2,4 Mio. Euro ist der Schulverband anteilsmäßig beteiligt. Zeitpunkt, endgültige Kosten und tatsächliche Durchführung der Maßnahme sind derzeit aber noch in Prüfung.

In den Jahren 2016 bis 2018 erfolgte ein Mensa-Umbau mit Schullehrküche für die Ganztagsklassen in der Grund- und Mittelschule. Nach einer aktualisierten Kostenschätzung des Architekten wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 2 Mio. Euro erwartet - davon ca. 1,3 Mio. Euro für den Schulverband in den Jahren 2016 bis 2018.

Weiterhin wurde seit dem Jahr 2016 bis ursprünglich 2021 eine Basis- bzw.  Generalsanierung mit einer geschätzten Gesamtsumme von ca. 17,5 Mio. Euro für die Basissanierung (bzw. 21,6 Mio. Euro für die Generalsanierung) geplant. Die Planung hatte sich dahingehend geändert, dass nur noch im Jahr 2019 Ausgaben von ca. 1,2 Mio. € im Schulverband für die Generalsanierung vorgesehen waren, wovon rund 530.000 Euro benötigt wurden. Eine Weiterführung der Sanierung soll aktuell ca. ab dem Jahr 2024 oder 2025 erfolgen. Der Anteil des Schulverbandes, aufgeteilt auf die Jahre 2016 bis 2024, ist ebenfalls der HHSt. 2130.9820 zu entnehmen.

Details zu den Einnahmen und Ausgaben s. Vorbericht.

II) Finanzplan

Mit dem Haushaltplan 2021 wurde gleichzeitig die Finanzplanung bis zum Jahre 2024 aufgestellt.

Folgende Einnahmen und Ausgaben sind für die nachstehend aufgeführten Jahre vorgesehen:

Jahr 2022        im Verwaltungshaushalt                        822.400 Euro
                  im Vermögenshaushalt                             615.000 Euro

Jahr 2023        im Verwaltungshaushalt                           845.500 Euro
                  im Vermögenshaushalt                               762.000 Euro

Jahr 2024        im Verwaltungshaushalt                        838.600 Euro
                  im Vermögenshaushalt                                17.000 Euro

Weitere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

1. Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Kirchheim - Feldkirchen - Aschheim für das Jahr 2021 wird mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form erlassen.
2. Der Finanzplan bis zum Jahre 2024 wird aufgestellt und beschlossen. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
3. Der Schulverband übernimmt bei den Ausgaben und erhält bei den Einnahmen einen Anteil von 71 %.

Dokumente
Download Haushaltssatzung.pdf

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6. Umsatzbesteuerung der Kommunen; Verlängerung Optionszeitraum bis 01.01.2023 gem. § 27 Abs. 22a UStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2016 ist die Neuregelung (§ 2b UStG) zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Kraft getreten.
Nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG konnte sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt einmalig erklären, dass sie die bisherige  Rechtslage über den 31. Dezember 2016 hinaus (längstens bis zum 31. Dezember 2020) anwendet.
Die Nutzung der Optionsmöglichkeit (Altregelung) bis zum 31.12.2020 wurde mit Beschluss vom 21.11.2016 in der Schulverbandssitzung beschlossen.
Im Juni 2020 (Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Juni 2020) hat der Gesetzgeber im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes (s. Art. 1 Abs. 2)  in § 27 Abs. 22a UStG eine Verlängerung des Optionszeitraums bis zum 01. Januar 2023 beschlossen.
Die gewählte Option verlängert sich ohne Einspruch automatisch bis 01. Januar 2023.

Beschlussvorschlag

Der Schulverbandsvorsitzende wird ermächtigt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22a UStG gegenüber dem Finanzamt bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen.

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 7
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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 8
Datenstand vom 25.11.2020 10:43 Uhr