Datum: 15.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 05. Hauptausschusssitzung vom 11.05.2021 - öffentlich
2 Jugendzentrum; Fortführung des bestehenden Vertrags
3 Antrag der Nachbarschaftshilfe für die Kinderspielgruppe
4 Mitteilung aus der Verwaltung
4.1 Eingegangene Anträge
4.2 Antworten zu Anfragen
4.3 Sonstiges
5 Verschiedenes
6 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
7 Anfragen aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 05. Hauptausschusssitzung vom 11.05.2021 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Da der Beschlussvorschlag bis zum Druck der Sitzungsunterlagen bzw. zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem noch nicht fertig gestellt war, wird dieser Tagesordnungspunkt nachgereicht.

Dokumente
Download Endfassung_05. Hauptausschusssitzung vom 11.05.2021 - öffentlich - ohne Anlagen.pdf

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2. Jugendzentrum; Fortführung des bestehenden Vertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der bestehende Vertrag mit dem Kreisjugendring München-Land zum Betrieb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kirchheim, also des Jugendzentrums wurde zunächst befristet für zwei Jahre, bis zum 31.07.2021 abgeschlossen. Der Vertrag soll nun, so, wie er bisher geschlossen wurde fortgeführt werden. Allerdings soll die in § 9 Zeitklausel bestehende Befristung den sonstigen Verträgen des Kreisjugendring angepasst werden. Dadurch ergibt sich zum bestehenden Vertrag folgende wesentliche Änderung:

„Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragspartnern jeweils zum Jahresende mit halbjährlicher Frist gekündigt werden (ordentliche Kündigung).
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern auch drei Monate zum Ende eines Quartals gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (außerordentliche Kündigung).
Ein wichtiger Grund ist vor allem dann gegeben, wenn einer der beiden Vertragspartner trotz Aufforderung mit den wesentlichen Leistungen aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug gerät und dadurch ein ordnungsgemäßer Betrieb des Jugendzentrums für die Zukunft nicht mehr sichergestellt werden kann.“

Zudem sind kleinere Anpassungen im Vertrag vorgesehen (zur leichteren Lesbarkeit gelb markiert), die der Kreisjugendring München-Land sonst auch in seinen Verträgen aufführt.  Aus Sicht der Verwaltung können diese  Anpassungen gerne mit aufgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Fortführung des Vertrags mit dem Kreisjugendring München-Land zum Betrieb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kirchheim, sowie die im Vertrag aufgeführten Anpassungen ab dem 01.08.2021 auf unbestimmte Zeit.

Dokumente
Download ab 01 08 2021_210420_Kirchheim_OJKA_Vertrag_aktuell! (2).pdf

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3. Antrag der Nachbarschaftshilfe für die Kinderspielgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die seit 40 Jahren existierende Kinderspielgruppe der Nachbarschaftshilfe ist aktuell in einem 30 m² Raum im Pfarrheim St. Andreas untergebracht. Dort werden maximal sieben Kinder täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr betreut. Die Kinderspielgruppe ist ein pädagogisches Alternativangebot, insbesondere für Eltern, die für ihre Kinder eine Vormittagsbetreuung auch nur an einzelnen Tagen wünschen oder benötigen. Sogenannte Kurzbucher. Dennoch ist und war sie über die letzten Jahre immer defizitär und hat nur „überlebt“, weil sie regelmäßig aus dem Pflegebereich der Nachbarschaftshilfe quersubventioniert wurde. Dies ist Corona-bedingt, aber auch aufgrund anderer Entwicklungen in der Pflege zukünftig nicht mehr möglich.
Die Kinderspielgruppe ist damit in ihrer Existenz gefährdet. Die Nachbarschaftshilfe müsste um mit sieben Kindern in der Betreuung eine schwarze Null zu erzielen die Elterngebühren auf 3,70 Euro erhöhen, was das Angebot wiederum unattraktiv für die Eltern und die Kinderspielgruppe wettbewerbsunfähig zu anderen Einrichtungen macht (Anlage 1). Im Vergleich dazu liegen die von der Gemeinde beschlossenen angepassten Elterngebühren ab September in der Krippe im Schnitt bei 2,90 Euro pro Stunde (Anlage 3). Ein Lösungsansatz wäre, in größeren Räumlichkeiten bis zu neun Kinder gleichzeitig zu betreuen um dadurch mit Elterngebühren von 2,90 Euro pro Stunde und bei einer Vollauslastung die Kinderspielgruppe wirtschaftlich betreiben zu können (Anlage 2). Größere Räumlichkeiten haben zudem klare pädagogische Vorteile, da den Kindern noch bedarfsgerechtere Angebote gemacht werden können.
Die Nachbarschaftshilfe ist hierzu in Gesprächen mit der Pfarrgemeinde St. Andreas über einen möglichen Umzug der Kinderspielgruppe in die ehemaligen Räume des Eine-Welt-Ladens mit 43,68 m². Dieser Umzug hätte Auswirkungen auf die Mietkosten von aktuell 170 Euro monatlich auf dann 500 Euro monatlich, die wie für alle Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde getragen werden.
Darüber hinaus bittet die Nachbarschaftshilfe in ihrem Antrag um eine Defizitvereinbarung über die ungedeckten Betriebskosten der Kinderspielgruppe, analog zu den anderen Kindertageseinrichtungen auch – ausgenommen die Großtagespflegen, da diese komplett über das Landratsamt laufen. Die Nachbarschaftshilfe bittet um diese Defizitvereinbarung, da je nach Bedarf bei den Eltern die Anzahl der Kinder in der Betreuung variiert, die Personalkosten aber stets weiterlaufen.
Zum Hintergrund der sonstigen Defizitvereinbarungen: Mit den Trägern von Kindertages-einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Mittagsbetreuung, Kooperativer Ganztag) bestehen jeweils Defizitvereinbarungen zur Übernahme der ungedeckten Betriebskosten durch die Gemeinde als freiwilligen Zuschuss. Diese Defizitvereinbarungen bestehen, um einheitliche und moderate Elterngebühren trägerunabhängig zu erzielen. Für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Plätze dafür in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege muss die Gemeinde Kirchheim schaffen. Alle Kindertageseinrichtungen (inklusive der Großtagespflegen) erhalten grundsätzlich eine staatliche und kommunale Förderung.
Im Vergleich dazu erhält die Nachbarschaftshilfe für die Kinderspielgruppe als freies Angebot keinerlei staatliche oder kommunale Förderung.
Durch die Kinderspielgruppe werden die anderen Kindertageseinrichtungen aber zumindest teilweise um die eingangs erwähnten Kurzbucher entlastet. Diese würden das Defizit in anderen Einrichtungen nach oben treiben, da Betreuungsplätze für längere Buchungszeiten belegt werden, während das Betreuungspersonal für die Kinder bis Nachmittags trotzdem vorgehalten werden muss, und die Einnahmen durch die Elterngebühren in diesem Falle verhältnismäßig gering sind.
Die Gemeindeverwaltung plädiert dafür statt einer verbindlichen Defizitvereinbarung der Nachbarschaftshilfe die Möglichkeit einzuräumen, einmal jährlich einen Antrag an die Gemeinde auf Defizitübernahme der ungedeckten Betriebskosten, jedoch maximal 12.000 Euro zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt
  1. Die Mietkosten von 500 Euro pro Monat für die Kinderspielgruppe der Nachbarschaftshilfe werden nach deren Umzug in die ehemaligen Räumlichkeiten des Eine-Welt-Ladens von der Gemeinde Kirchheim getragen.
  2. Die Nachbarschaftshilfe kann für ihre Kinderspielgruppe jährlich einmal einen Antrag an die Gemeinde auf Defizitübernahme der ungedeckten Betriebskosten, jedoch über maximal 12.000 Euro stellen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die zusätzlichen Kosten für die Miete und auch das Defizit sind im Haushaltsplan 2021 nicht berücksichtigt.

Dokumente
Download Antrag Kinderspielgruppe.pdf
Download Anlage 1.pdf
Download Anlage 2.pdf
Download Anlage 3 Elternbeiträge Krippe ab September 2021.pdf

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4. Mitteilung aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 4
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4.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 4.1
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4.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 4.2
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4.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 4.3
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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 5
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6. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 6
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7. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö 7
Datenstand vom 16.06.2021 08:00 Uhr